Aktuelles zur Kontaktstelle Frau und Beruf - Bearbeitung der Istanbul-Konvention

Vorlage: 2021/1343
Art: Beschlussvorlage
Datum: 08.11.2021
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Zentraler Juristischer Dienst
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Hauptausschuss (HH) (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 30.11.2021

    TOP: 1

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: einstimmig zugestimmt

Zusätzliche Dateien

  • Kontakstelle Frau und Beruf Istanbul Konvention
    Extrahierter Text

    Beschlussvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2021/1343 Verantwortlich: Dez. 1 Dienststelle: ZJD/GB Aktuelles zur Kontaktstelle Frau und Beruf - Bearbeitung der Istanbul-Konvention Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Hauptausschuss 30.11.2021 1 x Beschlussantrag (Kurzfassung) 1. Der Hauptausschuss nimmt den Bericht über die aktuelle Situation der Kontaktstelle „Frau und Beruf Karlsruhe“ zur Kenntnis. 2. Der Hauptausschuss beschließt, die für die Aufgaben der Kontaktstelle „Frau und Beruf Karlsruhe“ vorgesehene Stelle im Umfang von 0,5 VZÄ zeitlich befristet bis zum 30.04.2024 zu nutzen, um die Projektstelle für die Konzeptentwicklung zur Umsetzung der Istanbul-Konvention aufzustocken und so einen zeitgerechten Projektabschluss zu gewährleisten. Finanzielle Auswirkungen Ja ☐ Nein ☒ ☐ Investition ☒ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☒ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☒ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein ☒ Ja ☐ durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Erläuterung: Ausgangssituation 1994 wurde das Landesprogramm Kontaktstelle Frau und Beruf vom Land Baden-Württemberg initiiert. Federführend ist das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau. Mit Schreiben vom 13. Juli 2020 schrieb das Land Baden-Württemberg die neue Förderperiode 2021 bis 2023 aus. Gefordert wurde eine regionale Ausrichtung, der Förderantrag musste daher die Wirtschaftsregion Mittlerer Oberrhein mit den Stadtkreisen Karlsruhe und Baden-Baden und den Landkreisen Karlsruhe und Rastatt umfassen. Außer der Stadt Karlsruhe ist jedoch keine Kammer beziehungsweise Gebietskörperschaft bereit, den Weiterbetrieb der Kontaktstelle für den gesamten Wirtschaftsraum Mittlerer Oberrhein finanziell zu unterstützen. Vielmehr wird auf spezifische Beratungs- und Begleitungsangebote für Frauen verwiesen, die mittlerweile in der Region zur Verfügung stünden. Verhandlung mit dem Land Baden-Württemberg Wie im Gemeinderat am 29. September 2020 berichtet, hat die Stadt Karlsruhe dem Baden- Württembergischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau vorgeschlagen, Mindeststandards für die Aufgaben der Kontaktstelle zu definieren und diese Aufgaben in die bestehenden, regionalen Strukturen zu integrieren. Die Kontaktstelle Frau und Beruf sollte als virtuelle Organisation aus den bestehenden Beratungs- und Begleitangeboten für Frauen fortgeführt werden. Ein entsprechender Förderantrag wurde am 30. September 2020 beim Land Baden-Württemberg eingereicht. Das Land Baden-Württemberg ist auf diesen Vorschlag nicht eingegangen. Im Dezember 2020 erfolgte zwar eine Bewilligung des Förderantrags, jedoch mit der Auflage, ein Gesamtkonzept für die Abdeckung der Wirtschaftsregion vorzulegen. In dem Gesamtkonzept sollte insbesondere dargestellt werden, wie die Bereitschaft vom Landkreis Karlsruhe, der Stadt Baden-Baden und der Stadt Rastatt, zusätzliche Personalstellen bei den Gleichstellungsbeauftragten einzurichten, umgesetzt wird. Dazu sollten entsprechende Kooperationsvereinbarungen vorgelegt werden. Die genannten Stadt- und Landkreise wurden erneut angefragt. Sie waren weiterhin nicht bereit, eine den Auflagen entsprechende Co-Finanzierung für die Kontaktstelle in der neuen Förderperiode zu gewährleisten. Im ersten Halbjahr 2021 fanden mehrere Gespräche zwischen dem Baden-Württembergischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau und der Stadt Karlsruhe statt, in denen die Sachlage analysiert und die Handlungsspielräume ausgelotet wurden. Im Ergebnis war das Land Baden-Württemberg nicht bereit, der Stadt Karlsruhe entgegen zu kommen. Es bestand auf die Einhaltung der ursprünglichen Förderbedingungen und Auflagen. Diese kann die Stadt Karlsruhe nicht erfüllen. Die Stadt hat infolgedessen den Förderantrag am 21. Oktober 2021 zurückgezogen. Damit wird es die Kontaktstelle Frau und Beruf in der bisherigen Form nicht mehr geben. Weiteres Vorgehen: Befristete Stellenumwidmung Für diesen Fall war bislang vorgesehen, eine Personalstelle (0,5 VZÄ) bei der Gleichstellungsbeauftragten der Stadt Karlsruhe ohne Landesförderung fortzuführen, um den Frauen im Stadtkreis Karlsruhe eine spezifische Beratung anbieten zu können. Dazu sollte ein Konzept mit der Gleichstellungsbeauftragen erarbeitet werden, in dem auch mögliche Synergien mit bereits verfügbaren Beratungs- und Begleitungsangebote für Frauen geprüft werden. Die erforderlichen Mittel wurden in den Haushalt 2021 eingestellt. Im Stellenplan ist für diese Aufgabe bei der Gleichstellungsbeauftragten eine 0,5 VZÄ geschaffen worden. – 3 – Die Stadtverwaltung empfiehlt dem Hauptausschuss nun jedoch zu beschließen, diese 0,5 VZÄ zeitlich befristet anders zu nutzen: Bei der Gleichstellungsbeauftragten besteht der dringende Bedarf, die Projektstelle für die Entwicklung des Konzepts zur Umsetzung der Istanbul-Konvention aufzustocken (siehe Bericht im Sozialausschuss am 17. Juni 2021). Die Aufstockung der Projektstelle um 0,5 VZÄ auf eine VZÄ ist erforderlich, um die Konzeptentwicklung, wie geplant, bis zum 30. April 2024 abzuschließen. Aufgrund der aktuellen Haushaltslage ist es nicht möglich, hierfür zusätzliche Mittel einzusetzen. Die befristete „Umwidmung“ der 0,5 VZÄ für die Projektlaufzeit bis zum 30. April 2024 deckt den genannten Bedarf. Die Entwicklung und Umsetzung eines Beratungsangebots für Frauen zur gleichberechtigten Teilhabe im Berufsleben wird zeitlich lediglich verschoben. Nach Abschluss der Konzeptentwicklung zur Umsetzung der Istanbul-Konvention wird die 0,5 VZÄ eingesetzt, um ein entsprechendes Beratungsangebot zu entwickeln und umzusetzen. In der Zwischenzeit werden ratsuchende Frauen an die bereits bestehenden Beratungs- und Begleitangebote verwiesen. Beschluss: 1. Der Hauptausschuss nimmt den Bericht über die aktuelle Situation der Kontaktstelle „Frau und Beruf Karlsruhe“ zur Kenntnis. 2. Der Hauptausschuss beschließt, die für die Aufgaben der Kontaktstelle Frau und Beruf vorgesehene Stelle im Umfang von 0,5 VZÄ zeitlich befristet bis zum 30.04.2024 zu nutzen, um die Projektstelle für die Konzeptentwicklung zur Umsetzung der Istanbul-Konvention aufzustocken und so einen zeitgerechten Projektabschluss zu gewährleisten.

  • Protokoll Sitzungseröffnung und TOP 1 HA_30_11_2021
    Extrahierter Text

    Niederschrift 24. Sitzung Hauptausschuss 30. November 2021, 16:30 Uhr öffentlich Bürgerssaal, Rathaus Marktplatz Vorsitz: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 1. Punkt 1 der Tagesordnung: Aktuelles zur Kontaktstelle Frau und Beruf – Bearbeitung der Istan- bul-Konvention Vorlage: 2021/1342 Beschluss: 1. Der Hauptausschuss nimmt den Bericht über die aktuelle Situation der Kontaktstelle „Frau und Beruf Karlsruhe“ zur Kenntnis. 2. Der Hauptausschuss beschließt, die für die Aufgaben der Kontaktstelle „Frau und Beruf Karls- ruhe“ vorgesehene Stelle im Umfang von 0,5 VZÄ zeitlich befristet bis zum 30.04.2024 zu nutzen, um die Projektstelle für die Konzeptentwicklung zur Umsetzung der Istanbul-Konvention aufzu- stocken und so einen zeitgerechten Projektabschluss zu gewährleisten. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung, begrüßt die Anwesenden und teilt die Namen der entschul- digten Bürgermeister mit. Bürgermeister Dr. Käuflein verfolgte die Sitzung via Livestream und bei Bedarf zugeschaltet werden. Tagesordnungspunt 7 sei in den nichtöffentlichen Teil verschoben worden. Tagesordnungspunkt 28 sei für heute abgesetzt. Er berichtet von der kleinen Feier- stunde zur Verleihung der Ehrennadel in Gold mit Lorbeer an Herrn Stadtrat Lüppo Cramer für 40-jähirge Zugehörigkeit zum Gemeinderat und spricht ihm nochmals seinen herzlichen Dank aus. Anschließend weist auf die einzuhaltenden Regelungen nach der Corona-Verordnung hin. Er ruft Tagesordnungspunkt 1 zur Behandlung auf und fasst den Inhalt der Vorlage zusammen. Stadträtin Fahringer (GRÜNE) hebt die Bedeutung der Istanbul-Konvention hervor. Sie dankt der Verwaltung für die getätigten Bemühungen und die vorgelegte Beschlussvorlage. – 2 – Stadträtin Melchien (SPD) zeigt sich zufrieden, dass der vorhandene Stellenanteil für die Erstel- lung eines Konzepts zur Istanbul-Konvention eingesetzt werden solle. Sie kritisiert jedoch die Hal- tung des Landes, was die Finanzierung der Kontaktstelle Frau und Beruf angehe. An diesem Punkt müsse weitergearbeitet werden. Stadträtin Dr. Dogan (CDU) bemängelt, dass das Land keine Mittel bereitstelle. Stadtrat Cramer (KAL/Die PARTEI) appelliert an die GRÜNE-Fraktion über die Landtagsabgeord- neten das Thema weiter zu behandeln und lobt die konsequente Handlungsweise der Verwal- tung. Der Vorsitzende stellt auf Nachfrage von Stadtrat Schnell (AfD) klar, dass die Stelle der Kontakt- stelle Frau und Beruf nun zur Bearbeitung der Istanbul-Konvention verwendet werde. Die Aufga- ben der Kontaktstelle werden daher nicht weiterverfolgt. Er verweist auf die Angebote der IHK, der Handwerkskammer sowie weiterer Institutionen zur Beratung von Frauen hin. Frauen, die sich mit einem entsprechenden Beratungsbedarf melden, können an ebendiese vorhandenen Angebote weitergeleitet werden. Der Vorsitzende stellt, nachdem keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, die einstimmige Zu- stimmung fest. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt – Ratsangelegenheiten – 13. Dezember 2021