Streichung der Anhebung des Grundsteuer- und Gewerbesteuerhebesatzes
| Vorlage: | 2021/1342/1 |
|---|---|
| Art: | Änderungs-/Ergänzungsantrag |
| Datum: | 02.12.2021 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Stadtkämmerei |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Gemeinderat - HH-Beratungen (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 07.12.2021
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: keine Abstimmung
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Änderungsantrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier CDU-Gemeinderatsfraktion Eingang: 02.12.2021 Vorlage Nr.: 2021/1342/1 Streichung der Anhebung des Grundsteuer- und Gewerbesteuerhebesatzes Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 07./08.12.2021 3.1 x Die CDU-Gemeinderatsfraktion Karlsruhe beantragt: 1) Der Gewerbesteuerhebesatz wird in der Hebesatzsatzung auf 430 von Hundert festgesetzt. 2) Der Grundsteuerhebesatz wird in der Hebesatzsatzung auf 470 von Hundert festgesetzt. 3) Der Haushaltsansatz für die Gewerbesteuer- und Grundsteuereinnahmen wird entsprechend angepasst. Sachverhalt/Begründung Die Festlegung des Hebesatzes der Gewerbesteuer und der Grundsteuer erfolgt in der Hebesatzsatzung. Wie der Beschlussvorlage 2021/1342 zu entnehmen ist, soll dieser für die Gewerbesteuer von 430 auf 450 von Hundert (v.H.) und für die Grundsteuer A und B von 470 auf 490 v.H. erhöht werden. Auf entsprechender Grundlage wird der Haushaltsansatz der Gewerbesteuer- und der Grundsteuereinnahmen berechnet. Die Stadtverwaltung erhofft sich durch die Anhebung beider Steuern jährliche Mehreinnahmen in Höhe von 17,4 Millionen Euro. Die Erhöhung von Steuern schadet denjenigen, die dafür aufkommen müssen: den Karlsruherinnen und Karlsruhern. Eine Anhebung der Grundsteuer wirkt sich insbesondere auf die Mieterinnen und Mieter aus, da die Erhöhung eins zu eins auf die „zweite Miete“ umlegbar ist und das Mietniveau noch weiter in die Höhe treiben wird. Dies widerspricht unserer Ansicht nach der Schaffung von bezahlbarem Wohnraum. Die geplante Gewerbesteuererhöhung schadet wiederum dem Wirtschaftsstandort Karlsruhe. Die Corona- Pandemie führt eindrucksvoll vor Augen, welchen Belastungen große und mittelständische Industriebetriebe, das Handwerk, der Einzelhandel, die Gastronomie, die Hotellerie und weitere Bereiche unseres Wirtschaftsmotors immer noch ausgesetzt sind. In dieser Situation eine Steuererhöhung zu beschließen, wäre kontraproduktiv. Zudem bieten sich mit der Budgetoptimierung von Transferleistungen sowie der Gewinnabführung der VOLKSWOHNUNG ertragreichere Alternativen, um das Haushaltsdefizit zu reduzieren, ohne dadurch die Wirtschaftsleistung einzudämmen. Eine aktuelle Studie des ifo Instituts für Wirtschaftsforschung (Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung an der Universität München e. V.) kommt zu dem Ergebnis, dass die Erhöhung verschiedener Steuern langfristig sogar das Gegenteil bewirkt und sowohl Wirtschaftswachstum als auch die Entwicklung des Steueraufkommens hemmt. (Vgl. F. Dorn, C. Fuest, F. Neumeier, M. Stimmelmayr, Wie beeinflussen Steuerentlastungen die wirtschaftliche Entwicklung und das Steueraufkommen?, in: ifo Schnelldienst, 10 (2021), S. 3-11, hier S. 10.) – 2 – Aufgrund der negativen Konsequenzen für alle Karlsruherinnen und Karlsruher auf der einen Seite und den sich anbietenden Alternativen zu den Steuererhöhungen auf der anderen Seite lehnen wir als CDU-Fraktion die Erhöhungen sowohl der Grundsteuer als auch der Gewerbesteuer ab. Vielmehr beantragen wir für die Haushaltsjahre 2022 und 2023 die Beibehaltung der aktuellen Hebesätze bei der Grundsteuer A und B von 470 v.H. und bei der Gewerbesteuer von 430 v.H. Unterzeichnet von: Stadtrat Tilman Pfannkuch Stadtrat Detlef Hofmann Stadtrat Thorsten Ehlgötz sowie CDU-Gemeinderatsfraktion