Klimaschutzkonzept 2030 - Anpassung der Klimaschutzziele
| Vorlage: | 2021/1341/1 |
|---|---|
| Art: | Änderungs-/Ergänzungsantrag |
| Datum: | 14.12.2021 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Umwelt- und Arbeitsschutz |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 14.12.2021
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: mehrheitlich abgelehnt
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Änderungsantrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier DIE LINKE.-Gemeinderatsfraktion Eingang: 14.12.2021 Vorlage Nr.: 2021/1341/1 Klimaschutzkonzept 2030 - Anpassung der Klimaschutzziele Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 14.12.2021 21.1 x Der Gemeinderat möge beschließen, dass die Klimaneutralität für Karlsruhe zum Jahr 2035 angestrebt und dementsprechend im Klimaschutzkonzept angepasst wird. Ebenfalls wird der Zielwert (CO2 pro Kopf und Jahr) darauf basierend angepasst. Begründung: Im Herbst hat der baden-württembergische Landtag das Klimaschutzgesetz des Landes weiterentwickelt. Zentrales Element der Novelle ist die Anpassung der Klimaschutzziele für die Jahre 2030 und 2040. Bis 2040 möchte das Land klimaneutral sein. Die Verwaltung hat die Gesetzesanpassung zum Anlass genommen, richtigerweise die Klimaziele Karlsruhes daran anzupassen. Aus unserer Sicht ist jedoch weiterhin eine ambitioniertere Zielsetzung notwendig, um als Kommune einen Beitrag zu Erreichung der Pariser Klimaziele zu leisten. Unsere Fraktion fordert daher, dass Karlsruhe nicht erst 2040 klimaneutral wird, sondern bereits 2035. Diese Zielsetzung wird nicht nur von Wissenschaftler*innen und Klimaschutzorganisationen vertreten, auch viele Gemeinden in Deutschland streben die Klimaneutralität bereits für 2035 an. Unterzeichnet von: Lukas Bimmerle Karin Binder Mathilde Göttel
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Extrahierter Text
Stellungnahme zum Änderungsantrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier DIE LINKE.-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: 2021/1341/1 Verantwortlich: Dez. 5 Dienststelle: UA Klimaschutzkonzept 2030 – Anpassung der Klimaschutzziele Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 14.12.2021 21.1 X Kurzfassung Die Verwaltung empfiehlt, den Antrag abzulehnen. Finanzielle Auswirkungen Ja ☐ Nein ☒ ☐ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☐ Ja ☒ positiv ☒ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☒ IQ-relevant Nein ☐ Ja ☒ Korridorthema: ‚Grüne Stadt Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein ☒ Ja ☐ durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Ergänzende Erläuterungen Das Ziel bis 2040 klimaneutral zu sein, ist schon sehr ambitioniert. Eine weitere Verkürzung auf 2035 ist angesichts der vorherrschenden Rahmenbedingungen aus derzeitiger Sicht illusorisch. Es müssen bei zahlreichen Maßnahmen Dritte zur Aktivität bewegt werden, da sie nicht von der Stadt selbst umgesetzt werden können. Dies ist mit Beratung und Motivation allein nicht zu erreichen. Generell wäre eine frühere Zielerreichung zu begrüßen. Sofern von Bund und Land Rahmenbedingungen geschaffen werden, die dieses Ziel erreichbar machen, wird sich die Stadt dem gerne anschließen.
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