Klimaschutzkonzept 2030 - Anpassung der Klimaschutzziele
| Vorlage: | 2021/1341 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 08.11.2021 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Umwelt- und Arbeitsschutz |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
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Beschlussvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2021/1341 Verantwortlich: Dez. 5 Dienststelle: UA Klimaschutzkonzept 2030 – Anpassung der Klimaschutzziele Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Ausschuss für Umwelt und Gesundheit und Naturschutzbeirat 24.11.2021 6 x vorberaten Gemeinderat 14.12.2021 21 x Beschlussantrag (Kurzfassung) Der Gemeinderat beschließt gemäß der aktuellen Gesetzeslage des Landes Baden-Württemberg, die CO 2 - Emissionen in der Weise abzusenken, dass eine Klimaneutralität in Karlsruhe bereits bis zum Jahr 2040 erreicht wird. Die Stadt geht davon aus, dass die Gesetzgeber hierfür neue und bessere Rahmenbedingungen schaffen und finanzielle Unterstützung bereitstellen. Das im Karlsruher Klimaschutzkonzept genannte Ziel (Reduktion um mindestens 58% CO 2 gegenüber 2010) bleibt unverändert. Das beschlossene Maßnahmenkonzept bis 2030 wird dementsprechend weiterverfolgt. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen | Erträge (Zuschüsse und Ähnliches) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzüglich Folgeerträge und Folgeeinsparungen) Ja ☐ Nein ☒ Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja ☐ Nein ☐ Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: ☐ Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) ☐ Umschichtungen innerhalb des Dezernates ☐ Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☐ Ja ☒ positiv ☒ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☒ IQ-relevant Nein ☐ Ja ☒ Korridorthema: Grüne Stadt Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein ☒ Ja ☐ durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☐ Ja ☒ abgestimmt mit KEK – 2 – Ergänzende Erläuterungen Das am 28. April 2020 beschlossene Klimaschutzkonzept 2030 beinhaltet drei Ziele: 1. Bis zum Jahre 2030 sollen die CO 2 -Emissionen im Stadtgebiet um mindestens 58% bezogen auf den Stand von 2010 abgesenkt werden. 2. Für die angestrebte langfristige Klimaneutralität im Jahr 2050 wird zukünftig ein Zielwert von unter 0,5 t CO 2 pro Kopf und Jahr zugrunde gelegt. 3. Die Stadtverwaltung soll bis spätestens zum Jahr 2040 klimaneutral sein. Zwischenzeitlich haben sich auf Bundesebene durch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom 24.03.2021 und auf Landesebene durch Vereinbarungen im Koalitionsvertrag der neu gebildeten Landesregierung gesetzliche Entwicklungen ergeben, die eine Anpassung der Karlsruher Klimaziele erforderlich machen. Betrachtungen zum Klimabudget Jede Begrenzung der globalen Erwärmung erlaubt nur noch die Emission einer begrenzten CO 2 -Menge. Der Ansatz eines globalen CO 2 -Budgets stellt hier eine naturwissenschaftlich ableitbare und robuste Größe dar, die angibt, wie viele CO 2 -Emissionen maximal noch bis zum Erreichen bestimmter Temperaturschwellen ausgestoßen werden dürfen. In einem Sondergutachten des International Panels of Climate Change (IPCC) wurde zur Erreichung der globalen Klimaziele gemäß dem Pariser Klimaabkommen mit einer Begrenzung der globalen Erwärmung deutlich unter 2 Grad, möglichst nicht mehr als 1,5 Grad, noch ein zur Verfügung stehendes globales CO 2 - Budget berechnet. Danach stehen, um mit einer Wahrscheinlichkeit von 50% das Ziel 1,5 Grad zu erreichen, weltweit noch 580 Gt CO 2 (ab 1.1.2018) zur Verfügung und um mit einer Wahrscheinlichkeit von 67% das Ziel 1,75 Grad zu erreichen 800 Gt CO 2 . Das Umweltgutachten des Sachverständigenrates für Umweltfragen der Bundesregierung (SRU) von 2020 bestätigt diesen Budgetansatz und schlägt zur Ermittlung eines nationalen Restbudgets vor, dieses ab dem Zeitpunkt der Verabschiedung der Paris-Konvention (d.h. Beginn ab 2016) und orientiert am Anteil Deutschlands an der Weltbevölkerung (ca. 1,1 %) zu berechnen. Heruntergebrochen auf die Karlsruher Bevölkerung, ergibt sich danach bei 67% Wahrscheinlichkeit zur Einhaltung von 1,75 Grad ein Karlsruher Gesamtbudget von 25 Mio. Tonnen CO 2 und bei 50% Wahrscheinlichkeit zur Einhaltung von 1,5 Grad von 16 Mio. Tonnen ab dem Jahr 2020. Betrachtet man den bisher beschlossenen Zielpfad des Klimaschutzkonzepts 2030, würde sich bei Einhaltung der Minderungsziele ein CO 2 -Ausstoß von rd. 29 Mio. Tonnen bis zum Jahr 2050 ergeben (siehe Abbildung). Bezogen auf die Zielerreichung von 1,75 Grad würde diese ein Überschreiten des Klimabudgets von +16% bedeuten und bezogen auf das 1,5 Grad-Ziel von + 85%. Auch aus diesen aktuellen Gutachten und Empfehlungen heraus leitet sich eine notwendige Anpassung der Karlsruher Klimaziele ab. – 3 – Klimaneutralität bis 2040 Mit dem Klimaschutzgesetz des Bundes vom 31.08.2021 wurde unter anderem das langfristige Ziel der Klimaneutralität (bisher bis 2050) auf das Jahr 2045 vorverlegt. Die Landesregierung beabsichtigt sogar, die Klimaneutralität bis spätestens 2040 zu erreichen. Die entsprechende Novellierung des Landes- Klimaschutzgesetzes wurde jüngst vom Landtag Baden-Württemberg (7.10.2021) verabschiedet. Diese Zielanpassungen waren dringend notwendig und sind aus fachlicher Sicht zu begrüßen. Die extremen Wetterereignisse dieses Jahres zeigen, dass der Klimawandel bereits zu konkreten und dramatischen Auswirkungen mit zum Teil extrem hohen finanziellen Folgekosten auf regionaler Ebene führt und ein schnelles Handeln auf allen Ebenen geboten ist. Sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene ist jedoch noch nicht erkennbar, mit welchen konkreten Umsetzungsmaßnahmen diese neuen Ziele erreicht werden sollen. Die Bundesregierung hat im Sommer 2021 bislang lediglich ein Klimaschutz-Sofortprogramm verabschiedet, das im Wesentlichen eine Ausweitung bestehender Förderprogramme beinhaltet. Und auf Landesebene soll das fortgeschriebene Integrierte Energie- und Klimaschutzkonzept (IEKK) erst im Laufe von 2022 vorgelegt werden. Weitere Maßnahmenpakete von Bund und Land sind dringend erforderlich, um die genannten Zielsetzungen in realistische Nähe rücken zu lassen. Die Abschätzungen im Karlsruher Klimaschutzkonzept 2030 zeigen, dass schon die bisherige Zielsetzung nur unter besonders günstigen Randbedingungen auf Bundes- und Landesebene erreicht werden kann. Deshalb wurde als Teil des Karlsruher Klimaschutzkonzeptes 2030 von Anfang an gefordert, dass hier unbedingt Verbesserungen entwickelt werden müssen. – 4 – Die Stadt Karlsruhe ist bereit, ihren Teil zu einer Erreichung der Klimaneutralität bereits im Zieljahr 2040 beizutragen. Sie geht davon aus, dass die Gesetzgeber hierfür neue und bessere Rahmenbedingungen schaffen. Klimaschutzziel bis 2030 Das im beschlossenen Karlsruher Klimaschutzkonzept genannte Ziel bis 2030 (Reduktion um mindestens 58% CO 2 gegenüber 2010) soll dagegen unverändert bleiben. Mit dem Bezugsjahr 2010 ist dieses Ziel bezogen, auf Bundes- und Landesziele, zum einen wesentlich ehrgeiziger, da sich Bund und Land auf das Jahr 1990 beziehen, zum anderen ist der Maßnahmenkatalog, der die Zielerreichung bewirken soll, bereits sehr umfangreich und anspruchsvoll. Diese Maßnahmen sollen einstweilen weiterverfolgt und – im Rahmen eines regelmäßigen Monitorings - bedarfsgerecht angepasst und modifiziert werden. Klimaneutrale Verwaltung Eine Zielanpassung bei der klimaneutralen Stadtverwaltung bis zum Jahr 2040 auf die neue Zielsetzung des Landes (bis 2030) ist perspektivisch solange nicht zu empfehlen, bis im Rahmen der Fortschreibung des Klimaschutzpakts des Landes Baden-Württemberg mit den kommunalen Spitzenverbänden strengere Klimaschutzziele vereinbart werden. Es zeigt sich bereits heute, dass die Zielerreichung bis 2040 insbesondere im Hinblick auf die Umsetzung der Sanierungsstrategie für städtische Gebäude ein organisatorischer Kraftakt ist, der in enormem Umfang zusätzliches Personal und zusätzliche finanzielle Ressourcen binden wird. Auch angesichts des Fachkräftemangels und der mangelnden Umsetzungskapazitäten in der Baubranche ist derzeit nicht erkennbar, wie eine klimaneutrale Verwaltung für die Stadt Karlsruhe bereits bis 2030 erreicht werden kann. Die Stadt erwartet daher von der Landesebene eine Darstellung, mit welchen Mitteln und Maßnahmen das Ziel einer klimaneutralen Landesverwaltung bis 2030 angegangen wird. Sollten sich hierbei realistische Wege zeigen, die - mit entsprechender Förderung von Bund und Land - auch auf kommunaler Ebene zu einer früheren Zielerreichung vor 2040 führen können, wird die Verwaltung eine Anpassung der Zielsetzung für die klimaneutrale Verwaltung auch in Karlsruhe empfehlen. – 5 – Erläuterung der CO 2 -Relevanz Die Verkürzung des Zeitraums bis zum Erreichen der Klimaneutralität auf das Jahr 2040 geht bei konsequenter Umsetzung mit einer erheblichen CO 2 -Reduzierung um insgesamt mehrere Mio. Tonnen einher. Beschluss: Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat beschließt - nach Vorberatung im Ausschuss für Umwelt und Gesundheit - gemäß der aktuellen Gesetzeslage des Landes Baden-Württemberg, die CO 2 -Emissionen in der Weise abzusenken, dass eine Klimaneutralität in Karlsruhe bereits bis zum Jahr 2040 erreicht wird. Die Stadt geht davon aus, dass die Gesetzgeber hierfür neue und bessere Rahmenbedingungen schaffen und finanzielle Unterstützung bereitstellen. Das im Karlsruher Klimaschutzkonzept genannte Ziel (Reduktion um mindestens 58% CO 2 gegenüber 2010) bleibt unverändert. Das beschlossene Maßnahmenkonzept bis 2030 wird dementsprechend weiterverfolgt.
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Niederschrift 33. Plenarsitzung des Gemeinderates 14. Dezember 2021, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 18. Punkt 21 der Tagesordnung: Klimaschutzkonzept 2030 - Anpassung der Klimaschutzziele Vorlage: 2021/1341 Punkt 21.1 der Tagesordnung: Änderungsantrag: DIE LINKE. Vorlage: 2021/1341/2 Beschluss: Der Gemeinderat beschließt - nach Vorberatung im Ausschuss für Umwelt und Gesundheit - gemäß der aktuellen Gesetzeslage des Landes Baden-Württemberg, die CO 2 -Emissionen in der Weise abzusenken, dass eine Klimaneutralität in Karlsruhe bereits bis zum Jahr 2040 erreicht wird. Die Stadt geht davon aus, dass die Gesetzgeber hierfür neue und bessere Rahmenbedin- gungen schaffen und finanzielle Unterstützung bereitstellen. Das im Karlsruher Klimaschutzkonzept genannte Ziel (Reduktion um mindestens 58% CO 2 ge- genüber 2010) bleibt unverändert. Das beschlossene Maßnahmenkonzept bis 2030 wird dem- entsprechend weiterverfolgt. Abstimmungsergebnis: Änderungsantrag: Mehrheitliche Ablehnung (1 JA-Stimme, 40 NEIN-Stimmen, 1 Enthaltung) Unveränderte Beschlussvorlage: Mehrheitliche Zustimmung (40 JA-Stimmen, 2 NEIN-Stimmen, 1 Enthaltung) Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 21 zur Behandlung auf und verweist auf die erfolgte Vorberatung im Ausschuss für Umwelt und Gesundheit. Stadträtin Rastätter, also, die Rednerin zieht ihren Redebeitrag zurück. Ich habe dann den Herrn Stadtrat Maier als nächsten. Stadtrat Maier (CDU): Der zieht dann auch zurück. Der Vorsitzende: Okay, dafür haben wir jetzt jemand Neues. Wer darf es denn jetzt sein? – 2 – Stadträtin Bischoff (GRÜNE): Ja, das war jetzt ein bisschen anders als geplant. Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, ich wollte nur ein paar Worte noch dazu sagen und auch unser Ab- stimmungsverhalten zum Änderungsantrag der LINKEN begründen. Wir stimmen natürlich der Verwaltung so zu. Es ist wichtig und richtig, dass wir unsere Ziele jetzt auch an den Zielen des Bundes und Landes orientieren, und mit dem jetzt abgestimmten Entwurf der Haushaltssatzung haben wir da ja auch einen guten Schritt schon mal hin gemacht. Zum Antrag der Linken, wenn wir es schaffen, 2035 klimaneutral zu werden, stehen wir natür- lich da voll dahinter, aber wir müssen uns eben auch an den entsprechenden Maßnahmen ori- entieren. Der Beschluss jetzt ist natürlich auch einfach nur eine Zielsetzung, und wie die Maß- nahmen dann aussehen, das sehen wir dann in den nächsten Jahren, aber mir wäre wichtig, dass wir, wenn wir weiterhin so vorangehen, dann auch die Maßnahmen in den entsprechen- den Ausschüssen diskutieren und nicht einfach nur jetzt hier uns versuchen mit irgendwelchen Zahlen zu überbieten. Das Klimaschutzkonzept ist extra so gemacht, dass wir uns auch als Frak- tion aktiv einbringen können und hier Vorschläge machen können, und das sollten wir auch nutzen und dann bitte auch konstruktiv und in den entsprechenden Ausschüssen diskutieren. Stadtrat Maier (CDU): Wie Sie wissen, haben wir das Klimaschutzkonzept immer mitgetragen und tragen das auch weiterhin mit, auch wenn wir, und das ist ja in den vorherigen Redebeiträ- gen oft auch schon angeklungen, an der einen oder anderen Stelle gerne noch mehr Priorisie- rung drin hätten. Aber jetzt sind wir mal erst mal auf dem Weg, und das ist auch gut so. Was uns nicht ganz klar war, es ist ja da die Rede von geänderten Rahmenbedingungen auf Landes- und Bundesebene, und das wurde mir auch im Ausschuss nicht ganz klar, warum man diese Rahmenbedingungen im Zweifel nicht erst mal abwartet und einfach unseren Weg, den wir ja bestritten haben, weitergeht. Vielleicht kann da ja noch mal eine kurze Anmerkung zu gemacht werden. Wie auch meine Vorrednerin lehnen wir den Änderungsantrag, der heute kurzfristig noch rein- kam, ab. Also, ich glaube, einen Überbietungswettbewerb brauchen wir hier nicht, nur damit man sagen kann, wir haben es aber ein Jahr vorher oder fünf Jahre vorher gehabt. Ich glaube, wir müssen erst mal die Dinge auf den Weg bringen, die zielführend sind, und da sind wir als Karlsruhe gut, das gehen wir mit. Von daher Beschlussvorlage Ja, Änderungsantrag Nein, sei- tens der CDU. Stadtrat Dr. Huber (SPD): Auch wir bauen auf die neue Bundesregierung und haben die Hoff- nung mit der Landesregierung noch nicht vollständig aufgegeben. Und deswegen halten wir es für richtig, auch hier die Klimaziele heute anzupassen. Ich mache es ganz, ganz kurz und möchte einfach noch mal beide Regierungen in die Pflicht nehmen. Wir haben es gemerkt in den Haus- haltsberatungen, wie viel das eine Kommunalverwaltung kostet und die Kommunalpolitik kos- tet, und deswegen ist es jetzt wirklich dringend geboten, dass Bund und Land da jetzt mal ganz kräftig mitfinanzieren und auch viele Mitnahmeeffekte für uns generieren, die wir dann flan- kiert mitnehmen können. Zum Antrag der LINKEN möchte ich auch nicht mehr sagen als meine Vorrednerinnen. Es bringt nichts, einen Überbietungswettbewerb zu machen. Wir haben schon immer gesagt, dass für uns Seriosität und Verbindlichkeit im Klimaschutz ganz wichtige Faktoren sind und dabei blei- ben wir, und deswegen lehnen wir den Antrag der LINKEN ab. – 3 – Stadtrat Dr. Schmidt (AfD): Es ist nicht so, dass wir als Gemeinde verpflichtet sind, unsere Ziele direkt anzupassen, nur weil sich jetzt die Bundes- oder die Landesregierung etwas überlegen und allein die Tatsache, dass das Bundesverfassungsgericht einem Bundestagsbeschluss Verfas- sungsrang gegeben hat, verpflichtet uns auch nicht dazu. Was bedenklich ist, ist, dass die sich hier abzeichnende Mehrheit bereit ist, einfach so den Bürgern von Karlsruhe noch weitere Kli- maschutzanpassungen aufzubürden, ohne dass man überhaupt wirklich weiß, ob wir als Stadt Karlsruhe dazu in der Lage sind. Man muss sich dann wirklich fragen, ob man einfach so aus dem Stand auf ein Ziel, was man gefasst hat, noch mal draufsatteln kann, noch mal um Jahre früher dasselbe Ziel erreichen kann. Wenn dann entsprechende Änderungsanträge noch kom- men, müssen wir die genauso ablehnen wie die Vorlage. Wir haben, daran darf ich erinnern, im September 2019 darum geworben, dass der Gemeinde- rat sich dafür einsetzt, dass das Kernkraftwerk Philippsburg Block 2 weiterbetrieben wird. Damit hätten wir so viel CO 2 eingespart, wie Karlsruhe ausstößt, hätten also deutlich effizienter Kli- maschutz betrieben, aber das hat die Gemeinderatsmehrheit nicht gewollt. Ich erinnere auch deswegen daran, weil uns ja in den Haushaltsberatungen vorgeworfen wurde, wir wären Leug- ner des Klimawandels, was ja gar nicht stimmt. Es ist ja offensichtlich, dass ein Klimawandel stattfindet, aber wir müssen natürlich in den Gegenmaßnahmen verhältnismäßig bleiben, die Dinge tun, die viel bringen und wenig kosten und nicht, so wie es die Gemeinderatsmehrheit jetzt vor hat, ohne Rücksicht auf die Kosten, ohne Rücksicht auf die Einschränkungen für die Menschen und die Betriebe in unserer Stadt, Versprechungen abgeben, die am Ende wahr- scheinlich gar nicht haltbar sind. Deswegen lehnen wir beide Anträge ab. Stadträtin Binder (DIE LINKE.): Also, es geht definitiv nicht darum, Menschen in unserer Stadt mehr Klimaschutz aufzubürden, sondern es geht um Schutz der Menschen vor den Auswirkun- gen eines Klimawandels. Jedes halbe Grad Erwärmung wird für künftige Generationen zu spü- ren sein und zu verkraften sein, und darum geht es. Wir unterstützen das Maßnahmenpaket der Stadt ganz selbstverständlich. Wir denken auch, dass wir da wirklich auf einem guten Weg sind, aber wir alle sind uns im Klaren darüber, dass es tatsächlich drängt, dass die Zeit drängt und dass tatsächlich auch dieses Thema, wie schnell kommen wir an das Ziel, wirklich ein The- ma ist. Wir haben es nun mal gut in Karlsruhe und wir sind relativ gut aufgestellt. Wir müssen wahrscheinlich einfach ein Stück mittragen, mit weg lupfen, was andere nicht können, weil ihnen einfach die Mittel fehlen. Das ist ein Stück weit mit unsere Verantwortung. Es geht nicht nur um Karlsruhe, aber hier in erster Linie, dass wir das Bestmögliche rausholen und tatsächlich schaffen. Wir wollen einfach nur mal darauf abheben, dass wir halt wirklich so schnell wie mög- lich, und das eben am besten bis zum Jahr 2035, dieses Ziel erreichen, wohlwissend, dass wir nicht die Welt retten, aber wenn viele von uns daran teilhaben und mittragen, können wir es vielleicht schaffen. Stadtrat Kalmbach (FW|FÜR): Es geht jetzt nicht darum, dass wir unsere Hausaufgaben ma- chen und dass die Zeit jetzt verändert worden ist vom Land her. Das heißt, wir schreiben das rein, aber wir wissen genau, dass wir es mit eigenen Kräften und mit eigenen Mitteln nicht er- reichen können. Da muss sich das Land wirklich noch sehr anstrengen und der Bund muss da auch wirklich zulegen, wohlwissend, dass wir als Stadt schon sehr gut unterwegs sind, das müs- sen wir immer wieder betonen. Wir machen viel mehr als viele andere, und wir sind gut auf dem Weg, aber wenn wir das Ziel erreichen wollen, dann müssen das Land und der Staat uns unterstützen. Von daher, wir stimmen auf jeden Fall gerne zu, aber wir wissen, da muss von anderer Stelle sehr viel mehr kommen als bislang. – 4 – Der Vorsitzende: Vielen Dank. Ich rufe auf den Änderungsantrag der LINKEN und bitte um Ihr Votum ab jetzt. – (Mehrheitliche Ablehnung) Dann rufe ich auf die unveränderte Beschlussvorlage der Verwaltung und bitte um Ihr Votum ab jetzt. – Das ist eine deutliche Mehrheit. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 4. Januar 2022