Finanzieller Corona-Ausgleich Förderverein Freibad „Wölfle“
| Vorlage: | 2021/1324 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 03.11.2021 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Ortsverwaltung Wolfartsweier |
| Erwähnte Stadtteile: | Wolfartsweier |
Beratungen
- Ortschaftsrat Wolfartsweier (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 10.11.2021
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: Keine Angabe
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Finanzieller Corona-Ausgleich Förderverein Freibad „Wölfle“ Gremium Termin TOP ö nö Ortschaftsrat Wolfartsweier 10.11.2021 4 ☒ ☐ Beschlussantrag Der Ortschaftsrat nimmt die Ausführungen der Ortsverwaltung zur Kenntnis und beauftragt sie, einen Haushaltsantrag an den Gemeinderat zu stellen mit der Bitte einen Corona-Ausgleich für den Förderverein des Freibades „Wölfle“ für das Haushaltsjahr 2022 zur Verfügung zu stellen. Beschlussvorlage der Ortsverwaltung – 2 – Ergänzende Erläuterungen In der Ortschaftsratssitzung am 12. Oktober 2021, hat der Förderverein des Freibads „Wölfe“ über die beiden vergangenen Freibad-Saisons berichtet. Aufgrund der Corona-Pandemie konnte in beiden Jahren das Schwimmbad nur über einen verkürzten Zeitraum und mit reduzierter Besucher*innenkapazität geöffnet werden. Darüber hinaus konnte keine Vermietung der Freibadfläche für Firmen- und Privatveranstaltungen erfolgen. Die daraus entstanden Einnahmeverluste belaufen sich auf ca. 25.000 €. Dem gegenüber steht ein Aufwendungsbedarf von ca. 44.500 € der sich wie folgt gliedert: - Reparatur Elektrolyseanlage: ca. 10.000 € - Reparatur Flockungsanlage: ca. 3.000 € - Ersatzbeschaffung Schaltschrank: ca. 30.000 € - Ersatzbeschaffung Pumpe: ca. 1.5000 € Alle Aufwendungen sind für das Jahr 2023 geplant und zwingend notwendig um den Schwimmbadbetrieb aufrecht zu erhalten. Der Förderverein Freibad „Wöfle“ kann ca. 20.000 € der geplanten Instandhaltungskosten aus Rücklagen decken. Folglich ist ein Ausgleich der Mindereinnahmen aus den Badesaisons 2020/2021 zwingend notwendig um alle Reparaturarbeiten ausführen zu können. Da die Information über die Mindereinnahmen erst nach Erstellungsfrist für den Haushaltsentwurf an die Ortsverwaltung herangetragen wurde, ist eine Aufnahme in den Haushaltsplan nur über einen Änderungsantrag an den Gemeinderat möglich.