Satzung über das Ausstellen eines Bewohnerparkausweises (Bewohnerparkausweisgebührensatzung)

Vorlage: 2021/1313/4
Art: Änderungs-/Ergänzungsantrag
Datum: 14.12.2021
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Ordnungs- und Bürgeramt
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 14.12.2021

    TOP: 4.4

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: mehrheitlich zugestimmt zu geändertem Antrag

Zusätzliche Dateien

  • Änderungs-/Ergänzungsantrag
    Extrahierter Text

    Interfraktioneller Ergänzungsantrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier GRÜNE-Gemeinderatsfraktion SPD-Gemeinderatsfraktion DIE LINKE.-Gemeinderatsfraktion Eingang: 14.12.2021 Vorlage Nr.: 2021/1313/4 Satzung über das Ausstellen eines Bewohnerparkausweises (Bewohnerparkausweisgebührensatzung) Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 14.12.2021 4.4 x 1. Inhaber*innen des Karlsruher Passes sollen nur 50% der Gebühren für das Anwohnerparkausweise bezahlen. 2. Die Verwaltung wird beauftragt eine entsprechende Regelung zu finden, um eine entsprechende Ermäßigung oder Rückerstattung über das Karlsruher Pass Modell zu ermöglichen. Für Inhaber*innen des Karlsruher Passes sollen Ratenzahlungen ermöglicht werden. Begründung/Sachverhalt: Ein Preis von 50 ct. pro Tag dafür (für 2022 und 2023), dass das Auto vor der Tür geparkt werden darf, ist – gemessen an den allgemeinen Kosten für ein Auto und den Preisschwankungen an der Tankstelle – sicherlich für die meisten Bewohner*innen noch akzeptabel. Da diese Gebühr aber mit dem Gebührenbescheid komplett fällig wird, stellt dies insbesondere finanzschwache Haushalte vor eine große finanzielle Belastung. Diese Belastung könnte damit abgefangen werden, indem die Gebühren von Karlsruher Pass Inhaber*innen um 50 Prozent reduziert werden, sowie bei Bedarf eine monatliche Ratenzahlung vereinbart wird. Dies entspricht auch der analogen Vorgehensweise bei vielen Vergünstigungen rund um den Karlsruher Pass. Unterzeichnet von: Aljoscha Löffler Jorinda Fahringer Anton Huber Lukas Bimmerle Mathilde Göttel

  • StN Änderungsantrag Grüne, SPD, Linke - Satzung über das Ausstellen eines Bewohn
    Extrahierter Text

    Stellungnahme zum interfraktionellen Ergänzungsantrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier GRÜNE-Gemeinderatsfraktion SPD-Gemeinderatsfraktion DIE LINKE.-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: 2021/1313/4 Verantwortlich: Dez. 2 Dienststelle: OA Satzung über das Ausstellen eines Bewohnerparkausweises (Bewohnerparkausweisgebührensatzung) Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 14.12.2021 4.4 X Kurzfassung Eine unmittelbare Gebührenermäßigung für Inhaber*innen des Karlsruher Passes in der Gebührensatzung kann rechtssicher nicht umgesetzt werden. Mittelbar wäre eine Zuschussregelung über die freiwillige Leistung Karlsruher Pass möglich. Ein konkreter Umsetzungsvorschlag wäre von Seiten der Verwaltung zu erarbeiten und den Gremien vorzulegen. Bei der Begleichung öffentlich-rechtlicher Forderungen kann eine Ratenzahlung in Betracht kommen. Finanzielle Auswirkungen Ja ☒ Nein ☐ ☐ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Etwa 600.000 Euro jährlich Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein ☒ Ja ☐ durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Ergänzende Erläuterungen Aus Sicht der Verwaltung lässt sich eine Gebührenermäßigung für Inhaber*innen des Karlsruher Pass nicht rechtssicher in einer Satzung darstellen. Eine Zuschussregelung über den Karlsruher Pass erscheint möglich und die Verwaltung könnte dem Gemeinderat einen konkreten Vorschlag unterbreiten. Für eine etwaige Beschlussfassung hierüber bleibt auch Anfang des kommenden Jahres genügend Zeit, da für die Gebührenfälligkeit ein Übergangszeitraum von drei Monaten vorgesehen ist. Sofern es Gebührenschuldnern aufgrund ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse nicht zugemutet werden kann, öffentlich-rechtliche Forderungen sofort zu zahlen, kann eine Ratenzahlung beantragt werden. Die Prüfung erfolgt dann durch die Stadtkämmerei, Abteilung Kasse im Einzelfall. Aufgrund fehlender Datengrundlagen können finanzielle Auswirkungen nicht aufgezeigt werden.

  • Abstimmungsergebnis TOP 4.4 Interfraktionell
    Extrahierter Text