Satzung über das Ausstellen eines Bewohnerparkausweises (Bewohnerparkausweisgebührensatzung)

Vorlage: 2021/1313/3
Art: Änderungs-/Ergänzungsantrag
Datum: 14.12.2021
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Ordnungs- und Bürgeramt
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 14.12.2021

    TOP: 4.3

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: mehrheitlich zugestimmt zu geändertem Antrag

Zusätzliche Dateien

  • Änderungs-/Ergänzungsantrag
    Extrahierter Text

    Änderungsantrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier SPD-Gemeinderatsfraktion Eingang: 14.12.2021 Vorlage Nr.: 2021/1313/3 Satzung über das Ausstellen eines Bewohnerparkausweises (Bewohnerparkausweisgebührensatzung) Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 14.12.2021 4.3 x § 2 Gebührenbemessung/Gebührenhöhe wird geändert und wie folgt gefasst: (2) Die Höhe für die Ausstellung eines Bewohnerparkausweises beträgt 180 € für ein Jahr. Der Jahreszeitraum beginnt mit der Ausstellung des Bewohnerparkausweises. (3) entfällt § 3 Persönliche Gebührenermäßigung wird entsprechend angepasst Sachverhalt/Begründung: Die SPD-Fraktion begrüßt eine Anhebung der Gebühren für Anwohnerparkausweise, die nun gesetzlich möglich ist. Die Höhe von 180 € pro Jahr erscheint uns angemessen für die private Nutzung von öffentlichem Raum. Eine Verdoppelung der Gebühr ab 2024, nach lediglich 2 Jahren, lehnen wir jedoch ab. Weitere Begründung erfolgt mündlich. Unterzeichnet von: Parsa Marvi

  • StN SPD - Ä-Antrag Satzung über das Ausstellen eines Bewohnerparkausweises
    Extrahierter Text

    Stellungnahme zum Änderungsantrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier SPD-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: 2021/1313/3 Verantwortlich: Dez. 2 Dienststelle: OA Satzung über das Ausstellen eines Bewohnerparkausweises (Bewohnerparkausweisgebührensatzung) Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 14.12.2021 4.3 X Kurzfassung Eine Erhöhung der Gebühr für das Ausstellen eines Bewohnerparkausweis auf 180 Euro pro Jahr ist grundsätzlich möglich. Die Verwaltung empfiehlt, den Antrag abzulehnen, da der zugrunde liegende Gedanke der Delegationsverordnung verfehlt wird. Finanzielle Auswirkungen Ja ☒ Nein ☐ ☐ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Etwa 1.080.000 Euro jährlich Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein ☒ Ja ☐ durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Eine Gebührenerhöhung auf 180 Euro pro Jahr für die Ausstellung eines Bewohnerparkausweises ohne eine preissteigernde Staffelung ist grundsätzlich möglich. Mit der Delegationsverordnung des Landes Baden-Württemberg wird den Kommunen die Möglichkeit gegeben, die Nutzung des begrenzt vorhandenen öffentlichen Raums für alle Verkehrsteilnehmenden besser zu steuern. Die Gebührenhöhe ist letztlich eine kommunalpolitische Entscheidung, die im Kontext stadt- und verkehrspolitischer Entwicklungsperspektiven getroffen werden sollte. Die Verwaltung hat dargelegt, welche sachlichen Bezugselemente nach heutigem Stand möglich sind und angemessen erscheinen. Dabei stellt die vorgeschlagene Zielgebühr von 360 Euro für einen Bewohnerparkausweis pro Jahr den Durchschnitt des wirtschaftlichen Werts aller Bewohnerparkzonen im Stadtgebiet dar. Bei einer Anhebung der Gebühr auf 180 Euro muss davon ausgegangen werden, dass die mit der Anhebung der Gebühr erhoffte Steuerungs- und Lenkungsfunktion verfehlt beziehungsweise nicht vollständig erreicht wird. Gerade der ruhende Verkehr hat signifikante Auswirkungen auf eine nachhaltige Stadtentwicklung, da dadurch die Flächennutzung, die Ziel- und Verkehrsmittelwahl sowie die Gestaltung des öffentlichen Raumes stark beeinflusst wird. Daneben würde sich die Gebührenfestsetzung von 180 Euro für einen Bewohnerparkausweis pro Jahr auch auf den Haushalt auswirken. Im Vergleich zum Vorschlag der Verwaltung ist mit Mindereinnahmen von etwa 1.080.000 Euro ab dem Jahr 2024 zu rechnen. Vor diesem Hintergrund empfiehlt die Verwaltung, den Antrag abzulehnen.

  • TOP 4.3 Nr.2
    Extrahierter Text

  • TOP 4.3 Variante 1
    Extrahierter Text