Satzung über das Ausstellen eines Bewohnerparkausweises (Bewohnerparkausweisgebührensatzung)

Vorlage: 2021/1313/2
Art: Änderungs-/Ergänzungsantrag
Datum: 09.12.2021
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Zentraler Juristischer Dienst
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 14.12.2021

    TOP: 4.1

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: mehrheitlich abgelehnt

Zusätzliche Dateien

  • Änderungs-/Ergänzungsantrag
    Extrahierter Text

    Interfraktioneller Änderungsantrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier CDU, FW|FÜR, KAL/Die PARTEI-Gemeinderatsfraktion Eingang: 09.12.2021 Vorlage Nr.: 2021/1313/2 Satzung über das Ausstellen eines Bewohnerparkausweises (Bewohnerparkausweisgebührensatzung) Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 14.12.2021 4.1 x Die unterzeichnenden Fraktionen beantragen: Der Gemeinderat sieht von einer Erhöhung der Gebühren in dem vorgestellten Maße ab und beschließt lediglich eine moderate Gebührenerhöhung auf 100 Euro. Der Absatz der staffelweisen Erhöhung wird gestrichen. Sachverhalt/Begründung: Eine Erhöhung der Gebühren für Bewohnerparkausweise von bisher 30 Euro auf erst 180 Euro im Jahr 2022 und ab dem Jahr 2024 auf 360 Euro lehnen die unterzeichnenden Fraktionen als unverhältnismäßig ab. Die Unterzeichner können nachvollziehen, dass eine Gebührenerhöhung notwendig ist, da sie sich bisher auf einem äußerst niedrigen Niveau befindet. Allerdings erscheint uns eine Erhöhung um das Zwölffache als deutlich zu hoch. Unterzeichnet von: Thorsten Ehlgötz Dirk Müller Detlef Hofmann Jürgen Wenzel Lüppo Cramer

  • Extrahierter Text

    Stellungnahme zum interfraktionellen Änderungsantrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier CDU-Gemeinderatsfraktion FW|FÜR-Gemeinderatsfraktion KAL/Die Partei-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: 2021/1313/2 Verantwortlich: Dez. 2 Dienststelle: OA Satzung über das Ausstellen eines Bewohnerparkausweises (Bewohnerparkausweisgebührensatzung) Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 14.12.2021 4.1 X Kurzfassung Eine Erhöhung der Gebühr für das Ausstellen eines Bewohnerparkausweises auf 100 Euro pro Jahr ist grundsätzlich möglich. Die Verwaltung empfiehlt, den Antrag abzulehnen, da der zugrundeliegende Gedanke der Delegationsverordnung verfehlt wird. Finanzielle Auswirkungen Ja ☒ Nein ☐ ☐ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Etwa 600.000 Euro jährlich Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein ☒ Ja ☐ durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Ergänzende Erläuterungen Eine Gebührenerhöhung auf 100 Euro pro Jahr für die Ausstellung eines Bewohnerparkausweises ohne eine preissteigernde Staffelung ist grundsätzlich möglich. Mit der Delegationsverordnung des Landes Baden-Württemberg wird den Kommunen die Möglichkeit gegeben, die Nutzung des begrenzt vorhandenen öffentlichen Raums für alle Verkehrsteilnehmenden besser zu steuern. Die Gebührenhöhe ist letztlich eine kommunalpolitische Entscheidung, die im Kontext stadt- und verkehrspolitischer Entwicklungsperspektiven getroffen werden sollte. Die Verwaltung hat dargelegt, welche sachlichen Bezugselemente nach heutigem Stand möglich sind und angemessen erscheinen. Dabei stellt die vorgeschlagene Zielgebühr von 360 Euro für einen Bewohnerparkausweis pro Jahr den Durchschnitt des wirtschaftlichen Werts aller Bewohnerparkzonen im Stadtgebiet dar. Bei einer Anhebung der Gebühr auf 100 Euro muss davon ausgegangen werden, dass die mit der Anhebung der Gebühr erhoffte Steuerungs- und Lenkungsfunktion verfehlt wird. Gerade der ruhende Verkehr hat signifikante Auswirkungen auf eine nachhaltige Stadtentwicklung, da dadurch die Flächennutzung, die Ziel- und Verkehrsmittelwahl sowie die Gestaltung des öffentlichen Raumes stark beeinflusst wird. Seitens der Verwaltung wird angemerkt, dass alle derzeit in Umlauf befindlichen Bewohnerparkausweise zum 31. Dezember 2021 ihre Gültigkeit verlieren. Ohne den erforderlichen Satzungsbeschluss sind alle Bewohnerparkausweise zum 1. Januar 2022 nach alter Rechtslage mit einer (Verwaltungs-)Gebühr in Höhe von lediglich 30 Euro pro Jahr auszustellen. Daneben würde sich die Gebührenfestsetzung von 100 Euro für einen Bewohnerparkausweis pro Jahr auch auf den Haushalt auswirken. Im Vergleich zum Vorschlag der Verwaltung ist mit Mindereinnahmen von etwa 400.000 Euro in den Jahren 2022 und 2023 beziehungsweise 1.700.000 Euro ab dem Jahr 2024 zu rechnen. Vor diesem Hintergrund empfiehlt die Verwaltung den Antrag abzulehnen.

  • Abstimmungsergebnis Top 4.1
    Extrahierter Text