Satzung über das Ausstellen eines Bewohnerparkausweises (Bewohnerparkausweisgebührensatzung)
| Vorlage: | 2021/1313 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 02.11.2021 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Ordnungs- und Bürgeramt |
| Erwähnte Stadtteile: | Durlach, Mühlburg, Südstadt, Weiherfeld-Dammerstock |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 14.12.2021
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: teilweise zugestimmt
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Beschlussvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2021/1313 Verantwortlich: Dez. 2 Dienststelle: OA Satzung über das Ausstellen eines Bewohnerparkausweises (Bewohnerparkausweisgebührensatzung) Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Hauptausschuss 30.11.2021 13 x vorberaten Gemeinderat 14.12.2021 4 x Beschlussantrag (Kurzfassung) Der Gemeinderat beschließt nach Vorberatung im Hauptausschuss den Erlass der als Anlage beigefügten „Satzung über das Ausstellen eines Bewohnerparkausweises“ der Stadt Karlsruhe. Finanzielle Auswirkungen Ja ☒ Nein ☐ ☐ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: 2022/2023 etwa 1.080.000 Euro, ab dem Jahr 2024 circa 2.160.000 Euro jährlich Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☐ Ja ☒ positiv ☒ negativ ☐ geringfügig ☒ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☐ Ja ☒ Korridorthema: ÖRMI, (Parken) Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein ☐ Ja ☒ durchgeführt am 08.12.2021 Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Ergänzende Erläuterungen Die Gebühr für das Ausstellen eines Bewohnerparkausweises wurde bisher durch die Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) bundeseinheitlich vorgegeben und betrug maximal 30,70 Euro im Jahr. Diese Gebühr wurde seit 1993 nicht mehr angepasst und konnte darüber hinaus auch keinerlei steuernde Wirkung entfalten. Der Bundesrat hat daher einen Gesetzentwurf des Bundestages zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) gebilligt. Die Landesregierungen werden dadurch ermächtigt, Gebührenordnungen zur Erhebung von Gebühren für das Ausstellen von Parkausweisen für Bewohner*innen selbst zu erlassen oder diese Ermächtigung nach § 6a Absatz 5a Satz 5 StVG in Form einer Delegationsverordnung weiter zu übertragen. Das Land Baden-Württemberg hat von der Möglichkeit einer Delegationsverordnung Gebrauch gemacht. Mit der am 22. Juli 2021 in Kraft getretenen Parkgebührenverordnung (ParkgebVO) wird den Straßenverkehrsbehörden eine angemessene Bepreisung des Bewohnerparkens ermöglicht. Die Straßenverkehrsbehörden werden durch die Verordnung ermächtigt, die Gebührensätze für das Ausstellen von Bewohnerparkausweisen eigenständig festzusetzen. Bei der Gebührenfestsetzung können die Bedeutung der Parkmöglichkeiten, deren wirtschaftlicher Wert oder der sonstige Nutzen der Parkmöglichkeiten für die Bewohner*innen angemessen berücksichtigt werden. Hinsichtlich der Bedeutung der Parkmöglichkeit wurde eine substanzbezogene Gebührenermittlung über den Bodenrichtwert (transparent auf der Plattform BORIS-BW zugänglich) und die Herstellungs- und Unterhaltungskosten zugrunde gelegt. Zukünftig können auch weitergehende Gebührendifferenzierungen über weitere zu definierende preisbildende Bemessungskriterien vorgenommen werden. Dabei sollten insbesondere die Erkenntnisse aus den laufenden (ÖRMI) und anstehenden (Parken) IQ-Leitprojekten einfließen. Bei der Festlegung der Gebührenhöhe wurde berücksichtigt, dass ein Bewohnerparkausweis lediglich zum zeitlich unbegrenzten Parken in einer jeweiligen Zone berechtigt und keineswegs einen konkreten Parkplatz garantiert. Daher entspricht ein angemessener Wert für den Bewohnerparkausweis auch nicht dem tatsächlichen Wert der Parkmöglichkeit. Um den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz zu wahren, wurde der errechnete Wert der Parkmöglichkeit mit der Zahl der pro Zone ausgegebenen Bewohnerparkausweise ins Verhältnis gesetzt. Somit entspricht der Wert eines Bewohnerparkausweises der Wahrscheinlichkeit, mit dem Ausweis einen freien Parkplatz zu finden. Im Durchschnitt aller Bewohnerparkzonen ergibt sich aus dem oben beschriebenen Kalkulationsvorgang eine abgerundete Gesamtgebühr in Höhe von 360 Euro pro Jahr (249 Euro ermittelte Gebühr über Bodenrichtwert, 79 Euro ermittelte Gebühr über die Herstellungs- und Unterhaltungskosten sowie 36,50 Euro Verwaltungsgebühr). Die Verwaltung schlägt ein stufenweises Vorgehen vor. Zum 1. Januar 2022 soll die Gebühr von 180 Euro, ab dem 1. Januar 2024 dann die volle Gebühr von 360 Euro greifen. Für Menschen mit Schwerbehinderung, die im Besitz einer Ausnahmegenehmigung nach der Straßenverkehrsordnung (StVO) sind, besteht nach den Vorgaben der Delegationsverordnung die Möglichkeit, eine abweichende Gebühr für einen Bewohnerparkausweis zu veranschlagen. Gerade mobilitätseingeschränkte Personen sind in besonderer Weise auf die Nutzung von Parkmöglichkeiten angewiesen. Für diesen Personenkreis soll die Gebühr um jeweils 50 Prozent reduziert werden. Darüberhinausgehende soziale Staffelungen sind im Rahmen der Delegationsverordnung nicht vorgesehen und rechtlich auch nicht umsetzbar. Dies insbesondere vor dem Hintergrund, dass sich weitere - gebührenreduzierende - Staffelungen dann nicht mehr an dem wirtschaftlichen Wert und der Bedeutung der Parkmöglichkeit orientieren würden. Die ausschließliche Berücksichtigung von Menschen, die im Besitz einer Ausnahmegenehmigung sind, spiegelt sich auch in der Grundausrichtung der Straßenverkehrsordnung – 3 – wider. Denn im Interesse der Gleichbehandlung aller Verkehrsteilnehmer*innen und des Gemeingebrauchs am öffentlichen Raum ist das Verkehrsrecht ansonsten präferenz- und privilegienfeindlich ausgestaltet. Den Bewohner*innen wird durch die zweijährige Übergangszeit ermöglicht, sich gegebenenfalls um alternative Parkmöglichkeiten zu kümmern. Aus Sicht der Verwaltung ist die Höhe der Gebühr auch angemessen, um die verkehrspolitischen Ziele zu erreichen. In der Vergangenheit wurden die Bewohnerparkausweise für das jeweilige neue Kalenderjahr bis spätestens Mitte Dezember des laufenden Jahres versandt. Seitens der Verwaltung ist vorgesehen, unmittelbar nach dem Beschluss des Gemeinderates die neuen Bewohnerparkausweise für das Jahr 2022 an die berechtigten Bewohner*innen zu versenden. In einem Begleitschreiben werden die Bewohner*innen über die Veränderungen informiert. Neben der Gebührenänderung wird sich auch der Gültigkeitszeitraum der Bewohnerparkausweise ändern. Bislang wurde die Gültigkeit jeweils auf das Kalenderjahr begrenzt. Aus abgabenrechtlichen Gründen bedarf es hier einer Anpassung. Die Gültigkeit wird zukünftig ab der Ausstellung des Bewohnerparkausweises jeweils ein Jahr betragen. Die berechtigten Bewohner*innen werden auch darauf hingewiesen, dass die erstmalige Fälligkeit der zu entrichtenden Gebühr ausnahmsweise auf den 1.März 2022 festgelegt wird. Hierdurch wird den Bewohner*innen ein angemessener Zeitraum zugestanden, den Bewohnerparkausweis unmittelbar zurück geben zu können, wenn sie zukünftig darauf verzichten wollen. Die Verkehrsüberwachung wird den Umständen der Übergangsfrist Rechnung tragen. Die Verwaltung schlägt vor, Carsharing auch im Bereich von Bewohnerparkzonen zu unterstützen. Eine Gebührenreduzierung beim Ausstellen eines Bewohnerparkausweises, der lediglich sporadisch für Carsharing-Fahrzeuge genutzt wird, ist abgabenrechtlich nicht zulässig. Möglich aber sind Befreiungen von der Parkgebührenpflicht und eine Freistellung von Parkdauerbeschränkungen für die bewirtschafteten Bereiche von Bewohnerparkzonen. Da hierfür auf Grund der vielfältigen Beschilderungskombinationen ein erheblicher Umkennzeichnungsbedarf besteht, soll im Benehmen mit Carsharing-Betreibenden eine bedarfsorientierte Umsetzung geprüft werden. In diesem Zusammenhang kommt auch die Ausweisung weiterer Carsharing-Parkplätze in Betracht. Im Zuge des im Aufbau befindlichen IQ-Leitprojekts Parken soll bei der Ausweisung neuer und Anpassung bestehender Bewohnerparkzonen die Förderung von Carsharing evaluiert und konzeptionell weiterentwickelt werden. Mit der Anhebung der Gebühren werden zukünftig schätzungsweise 10 Prozent - 15 Prozent weniger Bewohnerparkausweise ausgegeben als bisher. Davon ausgehend, dass im Kalenderjahr 2020 etwa 6.800 Bewohnerparkausweise ausgegeben wurden, kann mit Gebühreneinnahmen in Höhe von circa 1.080.000 Euro in den Jahren 2022 und 2023 gerechnet werden. Ab dem Jahr 2024 werden Gebühren in Höhe von rund 2.160.000 Euro pro Jahr prognostiziert. Beschluss: Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat beschließt nach Vorberatung im Hauptausschuss die „Satzung über das Ausstellen eines Bewohnerparkausweises“ der Stadt Karlsruhe.
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Satzung der Stadt Karlsruhe über das Ausstellen eines Bewohnerparkausweises (Bewohnerparkausweisgebührensatzung) Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom 24. Juli 2000 (GBl. Seite 581, berichtigt Seite 698), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 2. Dezember 2020 (GBl. S. 1095, 1098), des § 6 a Absatz 5 a Straßenverkehrsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. März 2003 (BGBl. I S. 310, 919), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 12. Juli 2021 (BGBl. I S. 3108) geändert worden ist und § 1 Absatz 2 Parkgebührenerhebungs-Delegationsverordnung vom 14. Juli 2021 (GBl. S 605), §§ 2 und 11 Kommunalabgabengesetz für Baden-Württemberg in der Fassung vom 17. März 2005 (GBl. Seite 206), zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 17. Dezember 2020 (GBl. S. 1233, 1249 hat der Gemeinderat der Stadt Karlsruhe folgende Satzung beschlossen: § 1 Gebührenpflicht (1) Die Gebührenpflicht entsteht durch die Ausstellung des Bewohnerparkausweises für Bewohnende städtischer Quartiere mit erheblichem Parkraummangel, die als Bewohnerparkzone nach der Straßenverkehrsordnung (StVO) gekennzeichnet und ausgewiesen sind. Die Ausweisung erfolgt insbesondere durch Beschilderung a) mit Zeichen 286 StVO oder Zeichen 290.1 StVO sowie Zusatzzeichen 1020-32 StVO oder b) durch Zusatzzeichen 1020-32 StVO mit der Folge, dass von der Verpflichtung zum Parken mit Parkschein oder Parkscheibe befreit wird. (2) Es werden Gebühren nach Maßgabe dieser Satzung erhoben. (3) Durch die Erteilung eines Bewohnerparkausweises besteht kein Rechtsanspruch auf Nutzung eines Parkplatzes innerhalb der Bewohnerparkzone. § 2 Gebührenbemessung, Gebührenhöhe (1) Die Gebühren für das Ausstellen der Bewohnerparkausweise werden unter Berücksichtigung der Bedeutung der Parkmöglichkeiten, deren wirtschaftlicher Wert oder der sonstige Nutzen der Parkmöglichkeiten für die Bewohner*innen angemessen bemessen (2) Die Höhe der Gebühr für die Ausstellung eines Bewohnerparkausweis beträgt – soweit im Weiteren nichts anderes geregelt ist – 360 Euro für ein Jahr und wird unter den Voraussetzungen des Absatz 3 gestaffelt eingeführt. Der Jahreszeitraum beginnt mit der Ausstellung des Bewohnerparkausweises. (3) Die Höhe der Gebühr für die Ausstellung eines Bewohnerparkausweises beträgt in den Jahren 2022 und 2023 180 Euro für ein Jahr. Der Jahreszeitraum beginnt mit der Ausstellung des Bewohnerparkausweises. (4) Die Gebühr für Änderungen auf dem Bewohnerparkausweis beträgt 36,50 Euro. Unter Änderungen fallen insbesondere der Umzug in eine andere Zone oder ein Fahrzeugwechsel. Die Gültigkeitsdauer des Bewohnerparkausweises wird durch eine Änderung im Sinne des Satz 1 nicht berührt. (5) Für eine Ersatzausstellung eines Bewohnerparkausweises beträgt die Gebühr 36,50 Euro. Die Gültigkeitsdauer des Bewohnerparkausweises wird durch eine Ersatzausstellung im Sinne des Satz 1 nicht berührt. § 3 Persönliche Gebührenermäßigung (1) Für schwerbehinderte Antragsteller*innen, mit einer außergewöhnlichen Gehbehinderung oder Blinden, denen eine Ausnahmegenehmigung im Sinne der Straßenverkehrsordnung (StVO) erteilt wurde, werden abweichend der in § 2 festgesetzten Gebührensätze Gebühren in Höhe von 180 Euro für ein Jahr erhoben und unter den Voraussetzungen des Absatz 2 gestaffelt eingeführt. Der Jahreszeitraum beginnt mit der Ausstellung des Bewohnerparkausweises. (2) Die Gebühr für das Ausstellen des Bewohnerparkausweises nach Absatz 1 beträgt in den Jahren 2022 und 2023 90 Euro für ein Jahr. Der Jahreszeitraum beginnt mit der Ausstellung des Bewohnerparkausweises. (3) Von der Erhebung einer Gebühr kann ganz oder teilweise abgesehen werden, wenn die Feststellung der Gebühr nach Lage des einzelnen Falles unbillig wäre oder dies im öffentlichen Interesse geboten ist. Eine Freistellung kann auch dann erfolgen, wenn die Gebührenpflicht noch nicht entstanden ist. § 4 Gebührenschuldner/Gebührenschuldnerin (1) Zur Zahlung der Gebühren ist verpflichtet: a. der den Antrag auf Ausstellung eines Bewohnerparkausweis gestellt hat b. wer die Gebührenschuld der Stadt Karlsruhe eines anderen gegenüber der Stadt Karlsruhe durch schriftliche Erklärung übernommen hat c. der für die Gebührenschuld eines anderen kraft Gesetzes haftet. (2) Mehrere Gebührenschuldner haften als Gesamtschuldner. § 5 Entstehung, Festsetzung und Fälligkeit der Gebühr (1) Die Gebührenschuld entsteht mit der Ausstellung des Bewohnerparkausweises. (2) Die Gebühr für das Ausstellen des Bewohnerparkausweises wird durch schriftlichen Bescheid festgesetzt und mit der Bekanntgabe der Gebührenentscheidung an die Schuldnerin beziehungsweise den Schuldner fällig – es sei denn, es ist ein späterer Zeitpunkt bestimmt. § 6 Inkrafttreten Die Satzung tritt am 1. Januar 2022 in Kraft.
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Niederschrift 33. Plenarsitzung des Gemeinderates 14. Dezember 2021, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 5. Punkt 4 der Tagesordnung: Satzung über das Ausstellen eines Bewohnerparkausweises (Be- wohnerparkausweisgebührensatzung) Vorlage: 2021/1313 dazu: 4.1 Satzung über das Ausstellen eines Bewohnerparkausweises (Bewohnerparkausweisge- bührensatzung) Interfraktioneller Änderungsantrag: CDU, FW|FÜR, KAL/Die PARTEI Vorlage: 2021/1313/2 4.2 Berücksichtigung ökologischer Kriterien in der Satzung über das Ausstellen eines Bewoh- nerparkausweises (Bewohnerparkausweisgebührensatzung) Änderungsantrag: DIE LINKE. Vorlage: 2021/1313/1 4.3 Änderungsantrag: SPD Vorlage: 2021/1313/3 4.4 Interfraktioneller Ergänzungsantrag: GRÜNE, SPD, DIE LINKE. Vorlage: 2021/1313/4 Beschluss: Der Gemeinderat beschließt nach Vorberatung im Hauptausschuss den Erlass der als Anlage beigefügten „Satzung über das Ausstellen eines Bewohnerparkausweises“ der Stadt Karlsruhe. Abstimmungsergebnis: Punkt 4: 180 Euro für die Jahre 2022/2023 bei 27 Ja-Stimmen und 20 Nein-Stimmen mehrzeit- lich zugestimmt 360 Euro ab dem Jahr 2024 bei 19 Ja-Stimmen und 28 Nein-Stimmen mehrheitlich ab- gelehnt. Punkt 4.1: bei 18 Ja-Stimmen, 28 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung mehrheitlich abgelehnt Punkt 4.2: bei 2 Ja-Stimmen und 45 Nein-Stimmen mehrheitlich abgelehnt. Punkt 4.3: (modifizierter Antrag) bei 12 Ja-Stimmen und 34 Nein-Stimmen mehrheitlich abgelehnt Punkt 4.4: (modifizierter Antrag) bei 27 Ja-Stimmen und 19 Nein-Stimmen mehrheitlich zugestimmt – 2 – Der Vorsitzende setzt um 17:30 Uhr die Sitzung fort und ruft Tagesordnungspunkt 4 zur Be- handlung auf: Dazu gibt es einen Änderungsantrag der LINKEN., einen Änderungsantrag der SPD, einen inter- fraktionellen Änderungsantrag der CDU und anderer und einen interfraktionellen Änderungsan- trag der GRÜNEN, SPD und der LINKEN. Stadtrat Honné (GRÜNE): Bund und Land haben uns erstmalig eine Grundlage gegeben, damit wir überhaupt Parkgebühren für das Bewohnerparken erheben können. Bisher ist es kostenlos. Es muss lediglich der Aufwand für das Ausstellen dieses Ausweises gezahlt werden. Das ist na- türlich minimal. Wir hatten darauf einen Antrag gestellt, dass die Verwaltung noch zum nächs- ten Jahr eine Vorlage erstellen soll und bewusst keinen Betrag angegeben, wieviel es kosten soll, weil wir auf die Verwaltung vertraut haben, dass sie es schon richtig machen werden. Ich bedanke mich vielmals für diese Vorlage, die uns erstellt wurde, die sehr dezidiert klar macht, was geht und was nicht geht und auch die Höhe dieser Parkgebühr begründet errechnet. Inso- fern sind wir sehr zufrieden mit dem, was herausgekommen ist. Unsere Hoffnung ist, dass dann, wenn zum ersten Mal eine Gebühr bezahlt werden muss, manche überlegen, ob sie wirk- lich noch ihr Auto brauchen. Ich höre es immer wieder, dass viele - so wie ich auch, als ich nach Karlsruhe gezogen bin – merken: hier braucht man überhaupt kein Auto, und es dann irgend- wann abgeschafft haben. Manch einer braucht noch einen Anstoß dazu. Das wäre die Hoffnung, dass das passiert. Gleichzeitig würde damit erreicht, dass die, die auf ihr Auto angewiesen sind, auch wirklich ei- nen Parkplatz bekommen und sich nicht, wenn sie spät kommen, irgendwo an eine illegale Ecke stellten müssen, weil die legalen Parkplätze alle besetzt sind. Wir akzeptieren auch, was die Verwaltung gesagt hat, dass es nicht nach Gehalt oder nach ökologischen Kriterien differenziert werden kann. Wir haben uns auch gewünscht, bewusst eine unbürokratische Regelung zu schaffen. Das heißt eben, möglichst einheitlich sollte die Gebühr sein. Insofern sind wir damit auch zufrieden. Was jetzt noch aufgekommen ist, ist, dass die, die den Karlsruher Pass haben, nur die Hälfte der Gebühr bezahlen sollten und auch nur in Raten das Ganze bezahlen müssen. Denn gerade diese Leute haben das Problem: Sie können nicht auf einen Schlag einen so großen Betrag bezahlen, mit diesen 180 Euro oder nachher auch mehr. Und denen wollen wir entgegenkommen. Wir ak- zeptieren aber, dass es nicht in der Satzung passieren kann. Deshalb würden wir die Vorlage ak- zeptieren, wie sie jetzt ist. Es sollte anschließend nochmal eruiert werden in aller Ruhe - wir ha- ben noch die zwei Monate im nächsten Jahr, in denen ohnehin noch die Anpassungen stattfin- den und dann erst das Neue gelten soll -, dass in dieser Zeit beraten wird, ob es über den Karls- ruher Pass möglich wäre, eine Reduzierung zu erreichen. Stadtrat Müller (CDU): Ich spreche im Rahmen des interfraktionellen Antrags für die CDU-Frak- tion. Wir reden heute über die Erhöhung der Anwohnerparkausweise. Hierbei hat uns die Ver- waltung eine Beschlussvorlage erstellt, die nach unserer Einschätzung über ein erträgliches Maß unter Berücksichtigung einer gewissen Verhältnismäßigkeit doch erheblich hinausgeht. Das halten wir an dieser Stelle für deutlich zu überzogen, die Gebühren für Anwohnerparkaus- weise von 180 Euro für das Jahr 2022 und dann auf 360 Euro ab dem Jahr 2024 zu erhöhen. Wofür man dann lediglich eine theoretische Möglichkeit bekommt in einem bestimmten Gebiet – 3 – parken zu können, sofern man überhaupt einen Parkplatz findet. Und da möchte ich dem Kolle- gen Honné doch deutlich widersprechen: Es handelt sich hierbei nicht um eine Parkgebühr, son- dern um eine reine Verwaltungsgebühr. Uns ist aber auch bewusst, dass die bisherige Verwaltungsgebühr in Höhe von jährlich 30 Euro, die wir schon seit ich weiß gar nicht wie langer Zeit haben, für einen Ausweis nicht mehr zeitge- mäß ist und angepasst werden sollte. Davor verschließen wir uns auch gar nicht. Hierzu haben wir mit unserem Änderungsantrag einen Kompromissvorschlag unterbreitet, die Gebühren auf 100 Euro im Jahr zu erhöhen. Hierbei sind wir allerdings auch, wie wir meinen, bis an die Gren- zen der Verhältnismäßigkeit und bis an die Grenzen des Erträglichen gegangen. Auch heute pas- sen wir wieder eine Reihe von Gebührensatzungen an. Die sind unter dem Strich nichts anderes als eine Gebührenerhöhung. Aber während genau dort die Gebühren – Abfallbeseitigungsge- bühren, aber auch Abwasserentsorgungsgebühren - moderat angepasst werden, kann man letztendlich bei diesen Anwohnerparkausweisgebühren alles andere als in die gleiche Richtung reden. Darüber hinaus wurde in den Haushaltsplanberatungen vergangene Woche auch die Grundsteuer erhöht. Gelegentlich oder mitunter kann der eine oder andere schon auf den Ge- danken kommen, dass die Stadtverwaltung mittlerweile das Geld quasi auf der Straße und da- mit bei den Bürgerinnen und Bürgern einsammelt, um die Haushaltsdefizite auszugleichen oder ein Stück weit auszugleichen oder zumindest die Einnahmeseite zu erhöhen. Ich glaube, wir sollten mit Vernunft, Weitsicht und frei von ideologischen Grundhaltungen agie- ren und unsere Bürgerinnen und Bürger nicht allzu sehr überstrapazieren. Wir - und da meine ich letztendlich auch Sie, meine Damen und Herren, die dann offensichtlich für die Beschluss- vorlage der Verwaltung stimmen - sollten den Bogen bei Weitem nicht überspannen. Stadtrat Dr. Huber (SPD): Zu Beginn des vergangenen Jahres waren in Karlsruhe 141.000 Fahr- zeuge angemeldet. Das sind 10 % mehr als 2009 und das, obwohl wir die Carsharing-Hauptstadt in Deutschland sind. Diese Zahl spiegelt sich ganz klar im Stadtbild wieder und zwar nicht nur in der dichtbesiedelten Innenstadt, sondern im Prinzip in jedem Karlsruher Stadtteil ist das Auto eines der prägenden Elemente und vor allem nicht nur das fahrende Fahrzeug sondern das ste- hende Fahrzeug. Deshalb ist es ein Gebot der Fairness, dass die Verursacher des Flächenver- brauchs auch finanziell beteiligt werden. Und dass die bisherige Gebühr von 30,70 Euro, die üb- rigens seit 1993 nicht mehr verändert wurde, das nicht wirklich fair widerspiegelt und verhält- nismäßig ist, das bestreitet hier wahrscheinlich kaum jemand. Für uns ist es aber auch wichtig, bei der Gebührenerhöhung die Verhältnismäßigkeit im Auge zu behalten. Deswegen können wir uns mit einer Erhöhung auf 180 Euro zufriedengeben. Das ist eine Versechsfachung des ursprünglichen Preises. Eine Verzwölffachung der Gebühr innerhalb von nur zwei Jahren sehen wir als unverhältnismäßig an. Wir verstehen natürlich den Gedanken der Verkehrssteuerung. Wir sind sehr gespannt, was die Steigerung auf 180 Euro für Auswirkun- gen hat. Wir wollen beobachten, wie sich der Parkverkehr verändert. Wir wollen schauen, ob es nicht am Ende eine Verlagerung des Parkverkehrs in die Stadtteile ohne Anwohnerparken zur Folge hat. Darüber hinaus möchte ich noch um den Änderungsantrag werben, den wir mit den GRÜNEN und den LINKEN. gestellt haben. Der Kollege Honné hat ihn schon angedeutet. Bei uns in Karls- ruhe ist es eine wichtige Tradition, dass wir die Menschen mit geringem Einkommen immer bei allen Entscheidungen im Auge behalten. Das wollen wir auch heute machen. Gerade – 4 – einkommensschwache Familien sind vielleicht in einem besonderen Maß auf das Familienfahr- zeug angewiesen und dürfen durch die Gebührenerhöhung nicht besonderes stark belastet werden. Deswegen freuen wir uns, dass die Verwaltung uns in der Stellungnahme, die vor 1,5 Stunden eingegangen ist, aufgezeigt hat, dass sie diesen Weg untersuchen möchte, wie wir das über unser altbekanntes Modell des Karlsruher Passes regeln können. Ganz zum Schluss möchte ich noch darum bitten, dass wir bei der Abstimmung folgendes be- achten: Wir würden als SPD wirklich nicht mehr als 180 Euro wollen. Sollte dieser Änderungsan- trag keine Mehrheit finden, was durchaus passieren kann, dann bitten wir darum, wenn wir die Verwaltungsvorlage, also die Satzung, abstimmen, erstmal für die Jahre 2022 und 2023 zu stim- men, also die 180 Euro Gebühr und die Abstimmung über 2024 und 2025 mit 360 Euro zu tren- nen, sodass wir heute schon eine Satzung verabschieden können. Aber erstmal, wenn es nach unserem Willen geht, nur bis 2023 mit 180 Euro. Stadträtin Fenrich (AfD): Den Karlsruher Autofahrern wird schon sehr viel zugemutet. Wegfall von circa 30 % der Parkflächen durch einseitiges Parken am Straßenrand, Erhöhung der Parkge- bühren in der Innenstadt auf 4 Euro die Stunde, Wegfall der Brötchentasten in Mühlburg und Durlach, Staus durch Reduzierung von Fahrstreifen - da nenne ich als Beispiel Kaiserallee, Rheinstraße -, Einrichtung von 30-er Zonen, wo sich die Sinnhaftigkeit nicht erschießt, und letzt- endlich Einrichtung von Blitzern, wo es nicht um Verbesserung der Verkehrssicherheit geht, sondern um das notleidende Portemonnaie der Stadt. Und jetzt auch noch die Erhöhung der Anwohnerparkausweise um das 12-fache ab 01.01.2024 und das 6-fache für die nächsten zwei Jahre zu beschließen, ist schon heftig für die Bürger. Sie begründen es aus Ihrer Sicht, es sei eine angemessene Bepreisung anhand des Bodenrichtwertes und anhand der Herstellungs- und Unterhaltskosten. Zu den Bodenrichtwerten ist zu sagen, die sind eigentlich sehr unterschied- lich in den Stadtteilen. Ich glaube, den Bodenrichtwert kann man so nicht unbedingt heranzie- hen. Und zu den Herstellungs- und Unterhaltskosten ist zu sagen: Das haben die Autofahrer doch schon mit ihren Steuern bezahlt. Weitere Gebührendifferenzierungen können noch vorge- nommen werden, sagen Sie auch in der Beschlussvorlage. Nach oben natürlich, niemals nach unten. Nicht erwähnen Sie, dass Sie infolge des gestiegenen Parkdrucks weitere Bewohnerpark- zonen beabsichtigen einzurichten. Aber es ist offensichtlich, so wie Sie nachher, aus meiner Sicht relativ zynisch, sagen: Die zweijährige Übergangszeit wollen Sie den Karlsruher Autofah- rern geben, um nach alternativen Parkmöglichkeiten zu suchen. Ja, wo denn, wenn es keine entsprechende großen öffentlichen Parkhäuser oder sonstige Flächen gibt. Dann erklären Sie auch noch, es kommt Ihren politischen Zielen zur Verkehrswende entgegen. Da sind Sie Gott sei Dank ehrlich, das ehrt Sie. Die Verwaltung bitte ich im Übrigen, hinsichtlich des Anwohnerparkens für Carsharing-Nutzer, das nochmals eindeutig zu überlegen. So wie ich das gesehen habe, könnte es nämlich zu Un- gleichbehandlungen, auch Diskriminierung genannt, kommen. Die Erhöhung laut Beschlussvor- lage lehnen wir wegen Unverhältnismäßigkeit ab. Ebenso die Änderungsanträge hierzu, mit Ausnahme des Änderungsantrags der CDU, denn seit 1993 ist es nicht erhöht worden, 100 Euro pro Jahr ist für uns okay. Noch ein Wort zur Sprachregelung in der geplanten Satzung: Wenn Sie schreiben „Bewoh- nende, Bewohnerparkausweise“, vielleicht hätten Sie auch „Bewohnerinnenparkausweise“ schreiben sollen und dann schreiben „Bewohner*innen“. Vielleicht sollte man auf eine einheitli- che Sprachregelung in einer Satzung Wert legen. – 5 – Stadtrat Hock (FDP): Ich möchte am Anfang auf den Redebeitrag meines Kollegen Honné einge- hen. Er sprach davon, dass man jetzt erstmalig einschreiten und eine Vergrämung der Fahr- zeuge in diesem Bereich vornehmen könne. Jetzt ist nur die Frage, in welcher Höhe man das macht. Meine Fraktion sieht das so: Wenn man jetzt 30,70 Euro nimmt, dann ist das eine Zahl von 1994. Die hätte man, wenn man es gedurft hätte, wahrscheinlich schon längst angepasst. Meine Fraktion sieht hier die Möglichkeit - wie gesagt, wenn man es machen hätte können -, wenn man eine Verdopplung dieser Verwaltungsgebühr jetzt in Auftrag gibt, dann ist es eine Sache, die für uns verhältnismäßig ist. Wenn man aber hingeht, das 8-fache oder das 12-fache von dem dann gleich als Einstieg, Herr Kollege Honné, nimmt, dann kommt es mir manchmal vor wie Wegelagerei. Sorry, dass ich das so klar sage. Und wenn man weiß, was wir für die Bür- gerinnen und Bürger in dieser Stadt letzte Woche auf den Weg gebracht haben, und was wir noch auf den Weg bringen werden - der Kollege von der CDU hat das vorhin gesagt -, dann kann man das Wort nicht oft genug von der Verhältnismäßigkeit benutzen. Ich denke einfach, es trifft auch in diesem Bereich Menschen, die auf ihr Fahrzeug angewiesen sind. Da müssen wir ein- fach konstatieren, eine Verwaltungsgebühr anzupassen, ist sicherlich korrekt nach der langen Zeit. Aber wie man sie anpasst und wann man sie erstmalig anpasst, dann hier so in die Vollen zu gehen, das ist meines Erachtens und die Meinung meiner Fraktion glasklar, das ist mit uns nicht zu machen. Deshalb, man hat uns zum interfraktionellen Antrag nicht gefragt, aber wir werden darüber ab- stimmen. Die Kollegen der CDU und FW|FÜR haben gesagt, dass für sie maximal für 100 Euro sind. Eine Verdoppelung der jetzigen Zahl würden wir gerne mitgehen. Wir werden jetzt sehen, was dabei herauskommt. Ich kann nur appellieren, denken Sie daran, es geht jetzt nicht nur um diesen einen Antrag, es geht um die Anträge der letzten acht Tage, die wir auf den Weg ge- bracht haben. Bitte überlegen Sie, wo die Menschen in diesem Land herkommen, aus Kurzar- beit etc. Das brauche ich Ihnen alles nicht sagen. Wir müssen auch ein bisschen auf dem Tep- pich bleiben. Stadträtin Göttel (DIE LINKE.): Wir haben jetzt ganz viel über die Frage der Verhältnismäßigkeit, über Gebühren gesprochen. Aber wir haben noch nicht so viel über die Frage gesprochen, ob die unglaubliche Platzinanspruchnahme, die durch den motorisierten Individualverkehr pas- siert, verhältnismäßig ist. Da muss ich ganz klar sagen, das ist sie einfach nicht. Darum sehe ich es als sehr notwendig an, diese Gebühren beim Bewohnerparken in den Blick zu nehmen, um auch die Fläche, die knapp ist in unserer Stadt, die man für so viele tolle andere Sachen benut- zen könnte, angemessen zu bepreisen. Deswegen finde ich es absolut gerechtfertigt, endlich diese Spielräume, die wir haben, auch zu nutzen. Den Menschen, die wirklich finanziell Schwierigkeiten haben, aber auf ein Auto nach wie vor angewiesen sind, wollen wir mit unserem Vorschlag über den Karlsruher Pass entgegenkom- men. Ich meine, der Karlsruher Pass wurde in den letzten Jahren auch auf die Gruppe der Work- ing Poor ausgeweitet. Damit kann man eine Verhältnismäßigkeit bei der Einkommensbelastung herstellen. Was mir an der Stelle auch noch sehr wichtig ist, ist auch zu sehen, dass Fahrzeuge unterschied- lich viel Fläche in Anspruch nehmen. Leute, die meinen, sich einen Privatpanzer anschaffen zu müssen, und damit dann noch mehr Fläche, 1,5 Parkplätze, in Anspruch nehmen, dieses Mehr an Platz, den sie in Anspruch nehmen, der muss auch berücksichtigt werden. Das machen – 6 – Städte wie Tübingen zum Beispiel auch. An der Stelle ist das nicht besonderes schwierig zu be- gründen. Und abschließend kann ich nur sagen, dass wir die Gebührenerhöhung mitgehen werden und hoffen auf breite Unterstützung. Stadtrat Kalmbach (FW|FÜR): Ich glaube auch, dass zu viele Autos und immer mehr Autos uns in der Tat Probleme machen. Die Frage ist, wie begegnen wir dem in adäquater Weise. Ist tat- sächlich das Mittel der ersten Wahl, die Kosten für die Stellplätze zu erhöhen? Ich habe nachge- rechnet von den Kosten her. Herr Oberbürgermeister hat 360 Euro herausgekriegt für einen Stellplatz. Wenn man aber bedenkt, dass für einen Stellplatz bis zu drei Ausweise vergeben wer- den, dann heißt das, es kann nur jeder Dritte diesen Platz tatsächlich in Anspruch nehmen. Das heißt, 360 geteilt durch 3 gibt ganz grob 100. Deswegen war das unsere Rechnung. Wenn je- mand einen Anspruch hätte auf einen Platz, wäre dieser Preis gerechtfertigt. Aber er hat diesen Anspruch nicht und schon gar nicht in seiner Nähe. Deswegen - wenn man so viel Parkausweise ausgibt, dann muss man es auch entsprechend gestalten - ergibt sich für uns der Preis von 100 Euro. Wir sind nicht davon überzeugt, auch beim Preis von 360, dass das die Autos vertreibt, auf keinen Fall. Wir erleben auch, dass die Benzinpreise nicht dazu führen, dass Leute ihr Auto abstellen und verkaufen. Über die Preisschiene wird es auf diese Weise nicht funktionieren. Da- von sind wir überzeugt. Man müsste sich eher überlegen, auf welche Weise gehen wir mit dieser Flut von Autos um? Wie können wir das an der richtigen Stelle kanalisieren. Da würde ich sagen, Parkgaragen in der Stadt, was immer da möglich ist. Aber nicht nur der Preis wird die Lösung bringen. Deswegen von unserer Stelle klar dieser Antrag von der CDU, den wir mitgestellt haben, aber die 360 Euro können wir nicht mitgehen. Der Vorsitzende: Ich würde gerne eines klar stellen. Die Anwohnerinnen und Anwohner in An- wohnerparkausweiszonen haben nach wie vor auch andere Möglichkeiten, ihre Fahrzeuge ab- zustellen. Es ist heute in der Zeitung auf das Thema Quartiersgaragen hingewiesen worden, als Argument gegen diese Erhöhung. Genau das Gegenteil ist der Fall. Weil es im Straßenraum für 30 Euro bisher möglich ist, geht keiner in die Quartiersgarage. Es geht ein Stück weit um die An- passung des in Anspruch genommenen Raumes und der entsprechenden Privilegierung, und dafür einen entsprechenden Gegenwert darzustellen. Das ist mir an der Stelle nochmal wichtig. Nicht alle Parkplätze in Anwohnerparkzonen sind für Anwohnerparken vorbehalten, sondern wir haben Quotierungen, dass es auch weiterhin freie Parkplätze dort gibt. Stadtrat Cramer (KAL/Die PARTEI): Auch meine Fraktion hat diesen interfraktionellen Antrag von CDU - und jetzt sage ich mal in Klammer FDP und FW|FÜR -mitgestellt. Für uns ist das Grundsätzliche eine große Ungerechtigkeit. Es gibt nämlich sehr viele Stadtteile, wo es gar kein Bewohnerparken gibt. Die Autobesitzer sind dann extrem privilegiert gegenüber dem Stadtteil, wo man Anwohnerparken eingerichtet hat. Da hätte ich gerne eine Antwort darauf, wie das auf Dauer ist. Hat es mit Gerechtigkeit zu tun, ist es auf Dauer juristisch so überhaupt stimmig? Ich nehme einen Stadtteil wie die Südstadt, da gibt es kein Anwohnerparken. Ich nehme einen strukturell ganz anderen Stadtteil, Weiherfeld-Dammerstock. Auch dort gibt es kein Anwohner- parken. Die Autobesitzer können weiterhin ihre Autos dort abstellen, ohne dass sie zur Kasse gebeten werden. Das ist für mich grundsätzlich unstimmig innerhalb der gesamten Stadt – 7 – Karlsruhe. Und dann denke ich auch, es ist ein unheimlicher Sprung von 30 Euro auf 180 Euro und dann irgendwann auf 360 Euro. Das ist doch Wahnsinn. Liebe Frau Kollegin Göttel, glauben Sie wirklich, dass dann alle Autos auf einmal verschwinden? Nie im Leben werden sie verschwinden. Das hat Kollege Kalmbach auch schon richtig gesagt. Durch diese exorbitanten Gebühren wird letztendlich kein Auto weniger auf den Straßen ste- hen. Man sollte es einfach einmal unter dem Sozialaspekt sehen, was es für viele Leute bedeu- tet, sechsmal oder am Ende zehnmal oder über zehnmal, zwölfmal so viel berappen zu müssen. Ich sage, die Leute sind auch auf ihr Auto angewiesen. Nicht alle werden in einen Bus oder in eine Straßenbahn steigen oder mit dem Fahrrad fahren. Da ist wirklich nicht an alle gedacht worden. Das ist für mich eine absolute Unstimmigkeit. Ich denke, es wird sehr zum sozialen Un- frieden in der Stadt beitragen. Stadtrat Honné (GRÜNE): Herr Stadtrat Cramer, mehrere haben es schon gemacht, dass sie im- mer einen Faktor ausrechnen, um den die Gebühr erhöht wird. Das Parken war vorher kosten- los in diesen Bereichen und jetzt kostet es erstmalig etwas. Das kann man immer nur wiederho- len. Diejenigen, die das bezahlen müssen, wissen das nicht, und das kann man denen nachse- hen. Aber Sie wissen alle ganz genau, dass es so ist und bisher nur eine Bearbeitungsgebühr be- zahlt werden musste und keinerlei Parkgebühr. Ich verstehe nicht, warum Sie das immer wieder wiederholen, obwohl es definitiv falsch ist. Und Herr Cramer ... jetzt habe ich es vergessen, was es war... Verflixt schaffe ich es noch? Es fällt mir nicht mehr ein. (Stadtrat Cramer, KAL/Die PARTEI: Bewohnerparkzonen!) - Ja, genau! Es gibt Stadtteile mit Bewohnerparken und es gibt welche ohne. Deshalb haben wir schon vor vielen Jahren den Antrag gestellt, dass nochmal überprüft werden sollte, wo noch Be- wohnerparken sinnvoll ist. Da gibt es noch eine ganze Reihe von Statteilen, in denen das sinn- voll ist. Wir haben damals die Antwort bekommen, im Moment geht es nicht, weil wir in der Verwaltung belastet sind mit Fairem Parken und Kombilösung. Wenn das alles rum ist, dann fangen wir damit an. Die SPD hat nachher nochmal genau denselben Antrag gestellt und noch- mal dieselbe Antwort bekommen. Jetzt warten wir einfach darauf. Ich hoffe, dass die Verwal- tung tatsächlich dran ist und demnächst das Bewohnerparken so ausweitet, dass es überall da ist, wo es auch sinnvoll ist. Dann wird auch mehr dafür gesorgt - ich kann es wirklich nur noch- mals wiederholen -, dass die, die angewiesen sind auf ihr Auto, auch wirklich einen legalen Parkplatz bekommen. Der Vorsitzende: Am 3. Februar im Planungsausschuss wird unsere Parkraumkonzeption und Management vorgestellt, sodass Sie den Gesamtüberblick beklommen. Das Zweite ist: Wir bekommen die Mobilitätswende nicht hin, wenn wir nicht Realkosten, die entstehen, umlegen auf die verschiedenen Mobilitätsarten. Sie wissen alle, welche Mobilitäts- arten in Deutschland überproportional bevorzugt sind und welche Mobilitätsarten es nicht sind. Daran ändert auch die Kfz-Steuer nichts. Drittens, natürlich müssen wir die Parkraumbewirtschaftung auf eine größere Fläche der Stadt ausdehnen, Herr Stadtrat Cramer, sonst wird es nicht funktionieren. Überall, wo es überhaupt – 8 – nur gelungen ist, noch mehr für den ÖPNV zu aktivieren, ging es nur, wenn man diese Realkos- ten ein Stück weit dann auch umlegt. Dazu gehört auch ein relativ taffes Parkraummanagement und Parkraumbewirtschaftung. Das ist nun mal so. Es ist einer dieser Bereiche, wie es auch für den Atomstrom und für Anderes gilt, dass man hier mit sehr viel staatlichen Mitteln, Preisvor- teile schafft für Kundinnen und Kunden, die aber mit den eigentlichen Erzeugungskosten oder Nutzungskosten oder Entsorgungskosten nichts zu tun haben. Insofern ist das an der Stelle auch überhaupt nichts, wie auch immer gemeint, politisch-idiologisch Steuerndes, sondern es ist ein- fach nur ein Stück weit die Beteiligung an den Realkosten, die irgendwo entstehen. Und wir hät- ten auch wesentlich weniger Müllprobleme, wenn es immer schon so wäre, dass man auf die entsprechenden Stoffe die Entsorgungskosten und die zukünftige Belastung miteinpreisen würde. Dann würden wir in vielen Bereichen schon anderes dastehen. Jetzt kommen wir zur Abarbeitung dieser verschiedenen Anträge. Ich würde zunächst gerne die Anträge aufrufen, die die Systematik grundsätzlich verändern wollen und dann beschäftigen wir uns mit der Höhe. Und deswegen würde ich jetzt zunächst den LINKEN.-Antrag aufrufen, der sich mit den Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor und einem Leergewicht über 1.800 kg oder beim elektrischen Antrieb und einem Leergewicht über 2.000 kg beschäftigt, und würde diesen Änderungsantrag jetzt zur Abstimmung stellen. Stadtrat Hofmann (CDU): Also eigentlich stimmen wir doch immer den weitreichendsten An- trag ab. Der weitreichendste Antrag von der Reihenfolge her ist die Beschlussvorlage mit zuerst 180 und dann 360. Oder sehe ich das falsch? Der Vorsitzende: Die Beschlussvorlage kann nie der weitreichendste Antrag sein, weil es eine Beschlussvorlage ist. Wir arbeiten erst die Änderungsanträge ab, und dann kommt die Be- schlussvorlage. Wobei ich Ihnen an einer Stelle Recht geben muss, wir müssen bei der Be- schlussvorlage dann nochmal gucken, wie wir mit den Höhen umgehen, weil wir sonst am Ende nur alles ablehnen und da haben wir auch nichts davon. Es gibt vielleicht eine Mehrheit für et- was. Aber mein Vorschlag wäre, dass wir jetzt erstmal die Systematik machen. Und die Syste- matik ist, die Verwaltung schlägt in der Beschlussvorlage einen einheitlichen Preis über alles vor. Dafür gibt es zwei Änderungsanträge, einmal nach den ökologischen Kriterien, einmal nach den Sozialkriterien. Das hat erstmal mit der Höhe nichts zu tun. Dann gehen wir in die Höhe und schauen, wie wir uns da durcharbeiten. Das wäre jetzt mein Vorschlag, weil ich glaube, das ist so am logischsten. Deswegen rufe ich zunächst den Änderungsantrag der LINKEN. auf, Berücksichtigung ökologi- scher Kriterien, und bitte um Ihr Votum. - Das ist mehrheitlich abgelehnt. Dann rufe ich den interfraktionellen Ergänzungsantrag GRÜNE, SPD, LINKE. auf. Da geht es da- rum, dass wir soziale Kriterien einführen, da geht es um die 50 %. Ich will zur Umsetzung sagen, dass ich Ihnen von der Ziffer 1, so wie sie da steht, abrate und die Ziffer 1 mit Ihnen gerne so vereinbaren würde, dass wir, ähnlich wie Sie es unter Ziffer 2 formuliert haben, dann über den Karlsruher Pass eine Lösung finden, falls es hier eine Mehrheit findet, die entsprechende Redu- zierung vorzunehmen. Bedeutet allerdings, dass die Leute schon ab 01.01.2022 einen Gebüh- renbescheid über die dann volle Gebühr bekommen, der Einzug der Gebühren wird aber erst ab 01.04.2022 stattfinden. In der Zwischenzeit klären wir, wie wir das über den Karlsruher Pass kompensieren können. Ich würde auch eine Ratenzahlung für die Betroffenen zusagen, die das nicht anders gestemmt kriegen. Das an der Stelle. Wenn wir uns so verständigen, dass wir – 9 – diesen Antrag umsetzen können. Denn sonst hätte ich mit Ihnen ein gebührenrechtliches Prob- lem. Das möchte ich an der Stelle eigentlich nicht. Dann stelle ich jetzt diesen interfraktionellen Ergänzungsantrag zur Abstimmung und bitte um Ihr Votum. - Das ist eine Mehrheit. Dann kommen wir zum Änderungsantrag, dem weitreichendsten, der die Gebühren betrifft, und das ist der Änderungsantrag interfraktionell von einer ganz großen Gruppe, dass wir an- statt der 180 und der 360 auf 100 Euro gehen. So habe ich das verstanden. Ein Änderungsan- trag - ich will die alle nochmal vorlesen, dass wir es im Protokoll auch richtig haben, ich habe doch viel Papier an dieser Stelle -, der CDU, FW|FÜR, KAL/Die PARTEI. Ich hoffe, ich habe das jetzt alles richtig wiedergegeben. Da bitte ich um Ihr Votum. - Das ist eine mehrheitliche Ableh- nung. Hat jeder verstanden worüber wir abgestimmt haben? Gut. Alles klar. Dann kommen wir zur Bitte der SPD-Fraktion, dass wir jetzt die Beschlussvorlage in zwei Ab- schnitten abstimmen können. Insofern würde ich vorschlagen, dass wir jetzt über die 180 Euro in den Jahren 2022 und 2023 abstimmen. Dann käme es quasi zu einem Änderungsantrag, aus den 360 Euro die 180 Euro auch ab dem Jahr 2024 zu machen. Ich glaube, das ist der sauberste Weg. Dann bräuchten Sie uns gar nicht mehr abschließend zu beauftragen. Also für die Jahre 2022 und 2023 180 Euro. Darüber stimmen wir ab. - Das ist eine Mehrheit. Dann rufe ich auf für das Jahr ab 2024, da ist der Änderungsantrag, aus 360 Euro 180 Euro zu machen. Es geht nicht anders, ich muss den Änderungsantrag als erstes aufrufen. Ich bitte da um Ihr Votum. - Das ist eine Mehrheit. Damit würde es bei 360 Euro ab dem Jahr 2024 bleiben. Das stelle ich jetzt hier zur Abstimmung und bitte um Ihr Votum. - Das ist eine mehrheitliche Ablehnung. Jetzt haben wir folgendes Problem. Wir haben für 2022/2023 180 Euro beschlossen und an- schließend haben wir nichts beschlossen. Ist ja alles nicht tragisch. Insofern führen wir jetzt für zwei Jahre diese 180 Euro ein und ich komme in absehbarer Zeit wieder auf Sie zu und werde einen entsprechenden Vorschlag ab 2024 machen. Wir müssen die Satzung an der Stelle jetzt gar nicht groß ändern, weil nur die 180 Euro für 2022/2023 drinstehen. Wir müssen nur den Passus rausnehmen, der für 2024 etwas vorsieht. Aber es ist Ihnen klar, dass es Sinn macht, das für zwei Jahre einzuführen und dann wieder abzuschaffen. Ich denke, das ist jetzt zwar ein biss- chen merkwürdig, aber es ist nicht anders zu regeln. Stadtrat Dr. Huber (SPD): Wir denken auch, dass das Vorgehen gut ist. Wir würden dann gerne eine Evaluation vorher bekommen im Planungsausschuss oder wo auch immer oder im Haupt- ausschuss, wo wir einfach sehen, was die Erhöhung gebracht hat und ob es sich in irgendeiner Weise in den Zahlen in den Anmeldungen der Fahrzeuge widerspiegelt. Der Vorsitzende: Ich nehme an, wir sollten ein Jahr abwarten. Wir müssten dann rechtzeitig im ersten Halbjahr 2023 entscheiden, wie es ab 2024 weitergeht. Damit die Menschen einfach wis- sen, was auf sie zukommt. Und ich habe hier durchaus eine Mehrheit für 180 Euro wahrgenom- men. Es war jetzt aber von der Abfolge der Abstimmung nicht anders möglich. Insofern geben – 10 – Sie uns jetzt die Erlaubnis, dass wir aus der Satzung alles herausschmeißen, was mit 2024 zu tun hat. Wir müssen im Grunde als Grundgebühr die 180 Euro einführen und es im Moment auf die zwei Jahre beschränken. Das müssten wir irgendwie hinkriegen. Falls es noch Schwierigkeiten geben sollte, würden wir im Januar noch einmal auf Sie zukommen müssen. Aber ich glaube, wir kriegen das jetzt so hin. Gut, dann haben wir den Tagesordnungspunkt jetzt hinter uns gebracht. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 17. Dezember 2021