Vorschläge zur Flächenentsiegelung in Durlach

Vorlage: 2021/1310
Art: Antrag
Datum: 04.11.2021
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Stadtamt Durlach
Erwähnte Stadtteile: Durlach, Grötzingen

Beratungen

  • Ortschaftsrat Durlach (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 10.11.2021

    TOP: 7

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: Kenntnisnahme

Zusätzliche Dateien

  • TOP 7 - Antrag Vorschläge zur Flächenentsiegelung in Durlach
    Extrahierter Text

    Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorschläge zur Flächenentsiegelung in Durlach B ́90/DIE GRÜNEN-OR-Fraktion eingegangen am: 27.09.2021 Vorlage Nr.: 2021/1310 Verantwortlich: Dez. 6 Dienststelle: Stpla i.B.m. TBA Gremium Termin TOP ö nö Ortschaftsrat Durlach 10.11.2021 7 ☒ ☐ Wir greifen mit diesem Antrag eine Aufforderung des Stadtplanungsamtes vom Februar 2021 auf. Auf einen Antrag der FDP hatte das StPlA aufgefordert, entsprechende Vorschläge zur Flächenentsiegelung zur Prüfung einzureichen. Wir sehen hier aktuell vorwiegend Verkehrsflächen, da hier in den vergangenen 60 Jahren sehr großzügig versiegelt wurde und u.E. den heutigen und zukünftigen Notwendigkeiten nicht mehr entsprechen. Die Entsiegelung zweier kompletter Fahrstreifen der ehemaligen B10 Bahnhof Durlach und dem Abzweig in Richtung Grötzingen kann einen großen Beitrag als Ausgleichsfläche für den Sport- und Freizeitpark Untere Hub dienen. Die im Anhang gelisteten Abbiegespuren Badener- / Gymnasiumstraße, Auer-/Ernst-Friedrich-Straße und Auer- /Rommelstraße könnten durch Überplanung in Grünflächen ggfs. unter Einbeziehung von Fahrradspuren, verwandelt werden. Baumpflanzungen wären zu prüfen. An den Kreuzungen Bleichstraße / Raiherwiesenstraße und Auer- / Hildebrandstraße könnten die Grünflachen vergrößert werden. Desweiteren sehen wir für folgende Flächen Entsiegelungspotential, Sackgasse Willmar-Schwabe-Straße vor Stacchus, Waldshuter Straße vor Pfinzbau, Funkerstr./Alte Weingartener Straße (überbreite Straße). Antrag: 1. Wir beantragen die Prüfung der Entsiegelung möglichst großer Flächen der ehemaligen B10 im Bereich Durlach und im Falle positiver Bescheidung eine naturnahe Grünplanung. 2. Wir beantragen die Prüfung der Entsiegelung von Abbiegespuren an den Kreuzungen Badener- / Gymnasiumstraße, Auer-/Ernst-Friedrich-Straße und Auer-/Rommelstraße. Im Falle einer positiven Bescheidung soll eine Planung mit möglichst viel Grünanteil und Berücksichtigung von Flächen für den Fahrradverkehr (wo notwendig) erfolgen. 3. Wir beantragen die Prüfung der Entsiegelung von Flächen in den Bereichen Bleichstraße / Raiherwiesenstraße und Auer- / Hildebrandstraße. Antrag – 2 – 4. Wir beantragen die Prüfung der Entsiegelung von Flächen in den Bereichen Sackgasse Willmar-Schwabe- Straße vor Stacchus, Waldshuter Straße vor Pfinzbau, Funkerstr./Alte Weingartener Straße (überbreite Straße). unterzeichnet von: Ralf Köster und die Fraktion B90/Die Grünen im OR Durlach Anlagen: – 3 – – 4 –

  • TOP 7 - Stellungnahme Vorschläge zur Flächenentsiegelung in Durlach
    Extrahierter Text

    Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorschläge zur Flächenentsiegelung in Durlach B ́90/DIE GRÜNEN-OR-Fraktion eingegangen am: 27.09.2021 Vorlage Nr.: 2021/1310 Verantwortlich: Dez. 6 Dienststelle: Stpla i.B.m. TBA Gremium Termin TOP ö nö Ortschaftsrat Durlach 10.11.2021 7 ☒ ☐ Kurzfassung Siehe ergänzende Erläuterungen Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen | Erträge (Zuschüsse und Ähnliches) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzüglich Folgeerträge und Folgeeinsparungen) Ja ☒ Nein ☐ Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja ☐ Nein ☐ Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: ☐ Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) ☐ Umschichtungen innerhalb des Dezernates ☐ Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☐ Ja ☒ positiv ☒ negativ ☐ geringfügig ☒ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein ☐ Ja ☒ durchgeführt am 10.11.2021 Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit Stellungnahme zum Antrag – 2 – Ergänzende Erläuterungen Die Verwaltung hatte bereits in der Stellungnahme im Januar 2021 die Initiative zur Flächenentsiegelung begrüßt. Grundsätzlich berücksichtigt die Stadt bei Umbau- und Sanierungsmaßnahmen die Reduktion von überdimensionierten Verkehrsflächen zugunsten von Grünflächen und Bäumen oder dem Radverkehr. Bei den genannten Vorschlägen handelt es sich größtenteils um Verkehrsflächen, insbesondere Kreuzungsbereiche, die entsprechend den technischen Vorgaben und dem Nutzungskonzept betrieben werden. Ein Umbau hat eine umfangreiche Planung sowie hohe Baukosten zur Folge. Die anfallenden Kosten und der Aufwand für Planung und Ausführung müssen in angemessenem Verhältnis zum späteren Nutzen stehen. Die vorgeschlagenen Entsiegelungsflächen sollten daher nicht als isolierte Maßnahmen umgesetzt, sondern bei anstehenden Sanierungsmaßnahmen integriert werden. Verkehrsflächen sind als Ingenieurbauwerke an zahlreiche Randbedingungen geknüpft. Für eine Entsiegelung beziehungsweise eine Neuaufteilung der Verkehrsflächen muss zum Beispiel das Höhen- und Entwässerungskonzept der Straße angepasst werden. Dies wiederum hat zur Folge, dass teilweise Aufgrabungen bis zum Kanal notwendig werden können. Ebenfalls muss bei der Wegnahme von Fahrstreifen im Bereich von lichtsignal-gesteuerten Knotenpunkten die Lichtsignaltechnik erneuert und umprogrammiert werden, was mit hohen Kosten verbunden ist. Berücksichtigt werden muss ebenfalls die Infrastruktur im Untergrund. Unbedingt muss von Beginn an auch die Leitungserhebung in den Fokus genommen werden. Denn Entsiegelungsmaßnahmen sind nur dann besonders wirkungsvoll, wenn diese mit Baumpflanzungen einher gehen. Für Baumstandorte sind leitungsfreie Standorte erforderlich, die Regelabstände zu Ver- und Entsorgungsleitungen müssen eingehalten werden. Weiterhin ist zu berücksichtigen, dass für die neu entstehenden Grünflächen auch die personellen und finanziellen Ressourcen bei der Verwaltung bereitgestellt werden müssen. zu 1) ehemalige B10: Die Maßnahme ist auch im Verkehrsentwicklungsplan unter Punkt "MIV.8.a: Umgestaltungspotenzial im Falle konkreter Umnutzungsabsichten" genannt, verbunden mit dem Hinweis, dass bei künftiger Nutzung nur noch einer Richtungsfahrbahn umfang¬reiche Anpassungen an den bestehenden planfreien Knotenpunkten erforderlich werden. Ob die Maßnahme als Ausgleichsfläche genutzt werden kann, wäre vor allem gegen den entsprechenden Aufwand abzuwägen. Als isolierte Maßnahme erscheint ein solcher Rückbau nicht darstellbar. Es würden mindestens 2 Mio. Euro für Rückbau und Entsorgung anfallen, vorausgesetzt der Straßenaufbau ist nicht mit Schadstoffen belastet. zu 2) signalisierte Knotenpunkte: Die entsprechenden Fahrstreifen erfüllen bestimmte, zum großen Teil sicherheitsrelevante Funktionen, z.B. gesondert signalisierte Abbiegebeziehungen, die nicht ohne Weiteres rückgebaut werden können. zu 3:) Die Bleichstraße / Raiherwiesenstraße sowie die ebenfalls überdimensionierte Kreuzung Bleichstraße / Auer Straße befinden sich im Umgriff des zu beantragenden Sanierungs-gebietes Stadteingang Durlach, sie werden in diesem Zusammenhang weiter behandelt. – 3 – Möglichkeiten zur Entsiegelung werden gesehen. Wegen der Gas- und Wasserleitungen, Abwasserkanäle und Stromleitungen im Bereich Bleichstraße / Auerstraße könnten Bäume hier nicht gepflanzt werden.