Aktualsierte Empfehlungsliste des AK-Migrationsbeirat für den Doppelhaushalt 2022/2023i
| Vorlage: | 2021/1282 |
|---|---|
| Art: | Informationsvorlage |
| Datum: | 26.10.2021 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Sozial- und Jugendbehörde |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Informationsvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2021/1282 Verantwortlich: Dez. 3 Dienststelle: SJB-BfI Aktualisierte Empfehlungsliste des AK Migrationsbeirat für den Doppelhaushalt 2022/23 Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Migrationsbeirat 10.11.2021 1 x Information Der Migrationsbeirat nimmt die aktualisierte, vom Arbeitskreis Migrationsbeirat beschlossene, Empfehlungsliste, siehe Anlage, zur Kenntnis. Im Rahmen der Haushaltsberatungen zum Haushaltsplan 2022/23 wird über die Empfehlungsliste vom Gemeinderat entschieden. Aufgrund der schwierigen Haushaltslage und der fehlenden Gegenfinanzierung empfiehlt die Verwaltung die Anträge abzulehnen, insbesondere aufgrund der unklaren Förderzulagen von Bund und Land und der damit einhergehenden Ungewissheit der Höhe des städtischen Zuschussbedarfes. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen | Erträge (Zuschüsse und Ähnliches) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzüglich Folgeerträge und Folgeeinsparungen) Ja ☒ Nein ☐ Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja ☐ Nein ☒ Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: ☐ Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) ☒ Umschichtungen innerhalb des Dezernates ☐ Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☐ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☐ Ja ☒ Korridorthema: Durchgängige Sprachbildung Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein ☒ Ja ☐ durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – In seiner Sitzung am 30.06.2021 hat der Migrationsbeirat die Empfehlungsliste zum Doppelhaushalt 2022 und 2023, mit Stand Mai 2021, zur Kenntnis genommen. Die Liste beinhaltete bei den Bildungsprojekten zwei bis drei alternative Finanzierungsvorschläge, mit der Maßgabe, dass die Verwaltung die aktuellen Entwicklungen im Blick hat, dem Gremium darlegt und damit ermöglicht, dass eine Entscheidung über die Alternativen getroffen werden kann. In seiner Sitzung am 21.10.2021 hat der Arbeitskreis Migrationsbeirat über die Alternativen abgestimmt. Die verabschiedete Liste ist dieser Vorlage als Anlage beigefügt. Der Migrationsbeirat empfiehlt, die in der Liste enthaltenen Maßnahmen in das Haushaltsverfahren mit aufzunehmen. Im Rahmen der Haushaltsberatungen zum Haushalt 2022/23 wird darüber im Gemeinderat entschieden. Aufgrund der schwierigen Haushaltslage und der fehlenden Gegenfinanzierung empfiehlt die Verwaltung die Anträge abzulehnen, insbesondere aufgrund der unklaren Förderzulagen von Bund und Land und der damit einhergehenden Ungewissheit der Höhe des städtischen Zuschussbedarfes. 1. Maßnahmen mit Kofinanzierungen (ESF-Förderungen) Betroffen sind die beiden Maßnahmen Scheff und Perspektive Now Plus!, deren Kofinanzierungsanteile für 2022, bei Scheff 44.000 Euro, bei Perspektive Now Plus! 36.000 Euro, in den Haushaltplan 2022/23 aufgenommen sind. Die Entscheidung über eine weitergehende ESF-Förderung wird Ende Oktober/Anfang November getroffen. Erst danach steht fest, in welcher Höhe Zuschüsse benötigt werden, um die Projekte im bisherigen, erforderlichen Umfang fortzuführen. Der Migrationsbeirat wird über den aktuellen Sachstand informiert. 2. Bildungsmaßnahmen – Vorrang von Landes- und Bundesmitteln Das Programm „Rückenwind“ wird in Baden-Württemberg im Rahmen des Bund-Länder- Programms „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ umgesetzt und ist auf zwei Jahre angelegt. Insbesondere die Klassenstufen 4, 9 und 10 sowie die Jahrgangsstufen vor dem Abitur sollen von dem Förderprogramm profitieren sowie die Jugendlichen im Übergangssystem des beruflichen Bereichs. Zu Beginn des Schuljahres haben sich die Lehrkräfte zunächst einen Überblick über den Lernstand der Schüler*innen verschafft, um dann die Kinder und Jugendlichen, die einen pandemiebedingten Förderbedarf aufweisen, für die Teilnahme an dem Programm vorzuschlagen. Danach läuft bis zu den Herbstferien das sogenannte Matching, bei dem Schulen und interessierte Kooperationspartner bzw. Einzelpersonen zusammenfinden. Diese haben sich zuvor auf dem Portal „Lernen mit Rückenwind“ registriert. Die Schulen haben die Organisationshoheit. Sie können ein Budget einsetzen, das pro Schuljahr gilt. Die Förderung der Schülerinnen und Schüler soll nach den Herbstferien beginnen und über zwei Jahre laufen. Beide Träger haben sich auf dem Portal registriert und sind auch direkt mit ihren Kooperationsschulen in Kontakt. Sie melden zurück, dass das Verfahren sehr aufwendig ist und nur schleppend läuft. Problematisch für die Schulen ist insbesondere, dass keine zusätzlichen Personalressourcen für die Schulen bereitgestellt wurden. Über das Programm können die Träger nur Honorarkosten abrechnen. Kosten für Projektleitung und Organisation können nur über den städtischen Zuschuss finanziert werden. – 3 – Sollten bis zur Migrationsbeiratssitzung konkrete Ergebnisse vorliegen, werden diese in der Sitzung bekanntgegeben. Es ist in jedem Fall davon auszugehen, dass Förderbedarfe über Bundes- und Landesmittel abgedeckt werden können. Unklar ist die Höhe der konkreten Förderung und damit die genaue Höhe der zusätzlich erforderlichen städtischen Zuschüsse. Als Folge der langen schulischen Lockdowns durch die Corona-Pandemie haben viele Schülerinnen und Schüler einen erhöhten Bedarf an Deutschförderung. Viele konnten im Homeschooling nicht erreicht werden und in der Folge dem Regelunterricht nur noch unzureichend folgen. Die städtischen Maßnahmen im Bildungsbereich sind ein tragender Bestandteil der vom Gemeinderat beschlossenen 1. Fortschreibung des Integrationsplans. Sie verbessern die Chancengerechtigkeit im Bildungssystem und sind ein wichtiger Schlüssel bei der Integration junger Menschen in die Stadtgesellschaft. Die drei Bildungsmaßnahmen sind essentielle Pfeiler des IQ-Leitprojekts „Durchgängige Sprachbildung“.
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Anlage TOP 1 Stadt Karlsruhe | Empfehlungsliste Haushalt 2022/23 Sozial- und Jugendbehörde Büro für Integration Stand: Oktober 2021 Empfehlungsliste Haushalt 2022 und 2023 A Projekte Förderung über Integrations- und Flüchtlingsfonds Träger Projekt- beginn Zuschuss 2020/21 HH Ansatz 2022 (geplant) HH Ansatz 2023 (geplant) Anmerkung Aufgrund der städtischen Finanzlage wird darauf verzichtet Projekte aus dem Integrations- und Flüchtlingsfonds in den Haushalt 2022/23 zu überführen und damit zu verstetigen. Die Fortsetzung der Finanzierung über den Fonds ist möglich, wenn der Gemeinderat im Rahmen der Haushaltsberatungen den aktuellen Ansatz in Höhe von 160.000 Euro für 2022 und 2023 bewilligt. B Maßnahmen Förderung über Haushalt Träger Beginn Ansatz 2021 Aufstockungs betrag 2022 (geplant) Aufstockungs betrag 2023 (geplant) Anmerkung 1 Maßnahmen mit Kofinanzierungen SCHEFF IB 2017 44.000 € 36.500 € Sperrvermerk 40.300 € Sperrvermerk Ergänzende Deutsch- und Matheförderung für UmAs/Jugendliche mit Migrationshintergrund in B Maßnahmen Förderung über Haushalt Träger Beginn Ansatz 2021 Aufstockungs betrag 2022 (geplant) Aufstockungs betrag 2023 (geplant) Anmerkung Berufsschulen. Aktuell Förderung über ESF mit städtischer Kofinanzierung bis Ende 2021. ESF-Antrag für 2022 wird gestellt. Sperrvermerk: Mittel werden nur benötigt, wenn die ESF- Förderung endet. Entscheidung fällt im Herbst 2021. Perspektive Now Plus! ibz 2019 36.000 € 41.700 € Sperrverme rk 46.600 € Sperrvermerk Tandemprojekt zur Unterstützung der schulischen, sozialen, kulturellen und beruflichen Integration. 2021 Förderung durch ESF und städtische Mittel. ESF-Antrag für 2022 wird gestellt. Sperrvermerk: Mittel werden nur benötigt, wenn die ESF- Förderung endet. Entscheidung fällt im Herbst 2021. 2 Bildungsmaßnahmen Bildungsberatung IB 2009 123.600 € 45.000 € Sperrverme rk 50.000 € Sperrverme rk Ergänzende Deutschförderung von Grundschülern in VKL und Regelklassen. 2021 werden 282 Förderplätze angeboten. Sperrvermerk: Aufhebung und Festlegung der Mittelhöhe erfolgt nach Zuschussbewilligung des Bundes- und Landesprogramms „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“. Bizuki Verein für Jugendhilfe 2007 86.700 € 30.000 € Sperrverme rk 36.000 € Sperrverme rk Ergänzende Deutschförderung von Grundschülern in Regelklassen. Aktuell werden 192 Förderplätze angeboten. Sperrvermerk: Aufhebung und Festlegung der Mittelhöhe erfolgt nach Zuschussbewilligung des Bundes- und Landesprogramms „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“. PaxxAn IB 2011 23.300 € 20.000 € Sperrverme rk 22.000 € Sperrverme rk Ergänzende Förderung in den Hauptfächern und Vorbereitung auf die Abschlussprüfung für Schülerinnen und Schüler von Werkrealschulen. 2021 werden 40 Förderplätze in der Regelförderung und 130 Plätze im Intensivkurs angeboten. B Maßnahmen Förderung über Haushalt Träger Beginn Ansatz 2021 Aufstockungs betrag 2022 (geplant) Aufstockungs betrag 2023 (geplant) Anmerkung Sperrvermerk: Aufhebung und Festlegung der Mittelhöhe erfolgt nach Zuschussbewilligung des Bundes- und Landesprogramms „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“.