Laufende Kosten der Kombilösung

Vorlage: 2021/1281
Art: Anfrage
Datum: 26.10.2021
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Offen
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 23.11.2021

    TOP: 21

    Rolle: Kenntnisnahme

    Ergebnis: Stellungnahme zur Kenntnis genommen

Zusätzliche Dateien

  • Anfrage
    Extrahierter Text

    Anfrage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier GRÜNE-Gemeinderatsfraktion Eingang: 23.11.2021 Vorlage Nr.: 2021/1281 Laufende Kosten der Kombilösung Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 23.11.2021 21 x 1. Welche laufenden Kosten verursacht die Kombilösung für den städtischen Haushalt und die städtischen Beteiligungsgesellschaften ab dem Jahr 2022? a. Abschreibung und Finanzierung des Straßenbahn-Tunnels b. Betriebskosten des Straßenbahn-Tunnels c. Abschreibung und Finanzierung des Auto-Tunnels d. Betriebskosten des Auto-Tunnels e. Abschreibung der Fahrzeug-Mehrkosten für besondere technische Ausrüstung oder Nachrüstungen f. Personalkosten bei den VBK inkl. an Dritte vergebene Dienstleistungen (z.B. Sicherheitspersonal) g. Personalkosten bei der KASIG h. Weitere Kosten 2. Bis zu welchem Zeitpunkt fallen die o.g. Kosten an und wie entwickeln sie sich? Angabe bestenfalls in Jahresscheiben. Sachverhalt / Begründung: In der Vorlage 2021/1098 im Gemeinderat am 19.10.2021 wurde im Rahmen des Überlassungsvertrags zwischen VBK und KASIG ein jährlicher Betrag von 22,5 Mio. Euro abgeschätzt. In der Haushaltsrede der Ersten Bürgermeisterin Luczak-Schwarz benannte diese in derselben Sitzung Kosten für die Kombilösung i.H.v. 29,7 Mio. Euro (2022) bzw. 30,4 Mio. Euro (2023). Auch wenn der Betrag für 2022 im Überlassungsvertrag noch einer Unsicherheit unterliegt, wird eindeutig, dass das Nutzungsentgelt nicht der einzige Kostenpunkt ist. Die Verwaltung sollte die Bürger*innen über die Dauerbelastung des Karlsruher Haushalts durch die Kombilösung transparent informieren. Dabei ist nicht wesentlich, ob die Kosten durch die Stadtverwaltung oder eine städtische Gesellschaft gezahlt werden, weil alles letztlich aus Steuermitteln finanziert wird. Unterzeichnet von: Aljoscha Löffler Johannes Honné Jorinda Fahringer Verena Anlauf Michael Borner Dr. Clemens Cremer

  • StN Laufende Kosten Kombilösung
    Extrahierter Text

    Stellungnahme zur Anfrage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier GRÜNE - Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: 2021/1281 Verantwortlich: Dez. 1 Dienststelle: KASIG Laufende Kosten der Kombilösung Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 23.11.2021 21 x Grundsätzliche Hinweise zur Kombilösung: Die KASIG – Karlsruher Schieneninfrastruktur-Gesellschaft mbH muss im Wesentlichen aus steuerlichen Gründen Eigentümerin der Schieneninfrastruktur bleiben. Das bedeutet für das Teilprojekt „Stadtbahntunnel in der Kaiserstraße mit Südabzweig“, dass die unterirdische Gesamtanlage des Stadtbahntunnels im Eigentum der KASIG verbleibt und für den Betrieb an die VBK gegen Nutzungsentgelt überlassen wird. Beim zweiten Teilprojekt „Straßenbahn in der Kriegsstraße mit Straßentunnel“ ist es hingegen so, dass ausschließlich die oberirdischen Verkehrsanlagen im Eigentum der KASIG verbleiben und der VBK entgeltlich zur Nutzung überlassen werden. Der Straßentunnel geht nach Fertigstellung/ Inbetriebnahme in das Eigentum der Stadt über und wird zukünftig vom Tiefbauamt betrieben. Der im Gemeinderat am 19.10.2021 vorgestellte Nutzungsüberlassungsvertrag zwischen der Pächterin VBK und der Eigentümerin KASIG hat ausschließlich die Überlassung des Stadtbahntunnels zum Inhalt. Bekanntermaßen ist der Stadtbahntunnel nur ein Teilprojekt der Kombilösung. Folglich sind auch die Kosten des zweiten Teilprojekts „Straßenbahn in der Kriegsstraße mit Straßentunnel“ inkludiert, wenn von den „Kosten für die Kombilösung“ die Rede ist. Insofern sind die Kosten der Kombilösung nicht aus den Beträgen des Nutzungsüberlassungsvertrags abzuleiten. Der im Rahmen der Gemeinderatsvorlage 2021/1098 genannte Betrag enthält das jährlich von der VBK an die KASIG zu entrichtende Pachtentgelt für die Nutzungsüberlassung des Stadtbahntunnels Kaiserstraße mit Südabzweig. Hinzu kommen noch die jährlich direkt bei der VBK anfallenden Aufwendungen für die Unterhaltung und Betrieb der neuen Infrastrukturstrecken. Somit ergeben sich die in der Wirtschaftsplanung der VBK dargestellten Gesamtaufwendungen für die Kombilösung i. H. v. 29,7 Mio. Euro im Jahr 2022 und 30,5 Mio. für das Jahr 2023. Darüber hinaus verbleiben Aufwendungen direkt bei der KASIG in Höhe von 3,6 Mio. € (2022) bzw. 2,6 Mio. € (2023). Zudem fallen noch Tilgungszuschüsse gegenüber der KASIG (über KVVH) in Höhe der Differenz zwischen erwirtschafteter Abschreibung und tatsächlicher Tilgungsleistung KASIG an. Zum Fragenkatalog: A) Laufende Belastung des städtischen Haushalts Die durch die Folgekosten der Kombilösung verursachten Verluste sind im Gesamtergebnis der VBK bzw. KASIG enthalten (Verkehrsverluste). Diese Verluste werden im Rahmen des bestehenden Ergebnisabführungsvertrags an die KVVH GmbH abgeführt. Auf Ebene der KVVH GmbH erfolgt eine Verrechnung mit den Gewinnen der Stadtwerke (Versorgungsbereich). Die danach noch nicht ausgeglichenen Ergebnisse der KVVH GmbH müssen anschließend durch die vorhandenen Rücklagen der KVVH GmbH oder durch einen Verlustausgleich des städtischen Haushalts ausgeglichen werden. – 2 – Laut Wirtschaftsplanung 2022 der KVVH GmbH ist in den folgenden Jahren voraussichtlich mit folgenden verbleibenden Verlusten der KVVH GmbH (Geschäftsbereich Rheinhäfen und Tochtergesellschaften Stadtwerke, VBK, AVG und KASIG) zu rechnen (mittelfristige Erfolgsplanung): 2022: -77,8 Mio. Euro 2023: -65,7 Mio. Euro 2024: -67.3 Mio. Euro 2025: -69,0 Mio. Euro 2026: -72,7 Mio. Euro Im städtischen Doppelhaushalt 2022/2023 sind folgende Verlustausgleiche an die KVVH GmbH eingeplant (Erhaltungsaufwand): 2022 2023 2024 2025 2026 Verlustausgleich 21.564.000 * 23.787.225 * 35.000.000 35.000.000 35.000.000 Tilgungszuschuss KASIG 7.623.000 7.543.000 14.143.000 7.543.000 7.623.000 Belastung städt. Haushalt 29.187.000 31.330.225 49.143.000 42.543.000 42.623.000 • Ursprünglich jeweils 25 Mio. € abzüglich Einsparvorgaben des Gesamtkonzerns aus dem 10 Punkte Programm. Die KVVH GmbH verfügt zum Stichtag 31.12.2020 über Rücklagen in Höhe von ca. 116,4 Mio. Euro. Bei einem Eintreten der im Wirtschaftsplan 2022 prognostizierten Verluste, wären diese Rücklagen voraussichtlich spätestens im Jahr 2025 vollständig verbraucht. B) Laufende Kosten der Beteiligungsgesellschaften VBK und KASIG 1. Welche laufenden Kosten verursacht die Kombilösung für den städtischen Haushalt und die städtischen Beteiligungsgesellschaften ab dem Jahr 2022? a. Abschreibungen und Finanzierung des Straßenbahn-Tunnels Als laufende Kosten der Finanzierung fallen Zinsaufwendungen für die Fremddarlehen zuzüglich der an die Stadt dafür zu entrichtenden Bürgschaftsgebühren an. Diese Kosten der Fremdfinanzierung werden über das Pachtentgelt an die VBK mit abnehmendem Charakter weiterberechnet (im Jahr 2022: rd. 10,4 Mio. Euro). Ergänzend hierzu: Die Tilgungen als Rückzahlung der Fremddarlehen haben betriebswirtschaftlich keinen Kostencharakter und fallen bis auf das Jahr 2024 (rd. 16,5 Mio. Euro) die nächsten 15 Jahre jährlich gleichbleibend in Höhe von 11,8 Mio. Euro p.a. an. Die Abschreibungen des Stadtbahntunnels sind im Wirtschaftsplan 2022 in Höhe von 7,8 Mio. Euro p.a. kalkuliert und sind ebenfalls Bestandteil des Pachtentgelts. Dieser Wert kann jedoch nur als vorläufig kalkulierter Wert angegeben werden, da die zu Grunde zu legenden Bemessungsgrundlagen wie Höhe der Anschaffungs- und Herstellungskosten sowie der zuwendungsbewährten Kosten noch nicht endgültig feststehen. b. Betriebskosten des Straßenbahn-Tunnels Seitens der Eigentümerin KASIG werden die anfallenden Versicherungen des Stadtbahntunnels (Sach- und Haftpflichtversicherungen etc.) über das Pachtentgelt an die VBK weiterverrechnet. Die Verhandlungen mit dem Versicherer laufen derzeit noch und sind noch nicht final abgeschlossen. Im Wirtschaftsplan 2022 sind hierfür rd. 0,5 Mio. EUR p.a. veranschlagt. Weitere direkt bei der VBK anfallende Betriebskosten belaufen sich ausweislich der Wirtschaftsplanung der VBK für das Jahr 2022 auf rd. 5,5 Mio. Euro. Diese werden im Rahmen der jeweiligen Wirtschaftsplanungen fortgeschrieben. c. Abschreibung und Finanzierung des Auto-Tunnels – 3 – Als laufende Kosten der Finanzierung fallen auch beim zweiten Teilprojekt „Straßenbahn in der Kriegsstraße mit Straßentunnel“ Zinsaufwendungen für die Fremddarlehen zuzüglich der an die Stadt dafür zu entrichtenden Bürgschaftsgebühren an. Die Zinsleistungen entwickeln sich angesichts der laufenden Tilgungen mit abnehmendem Charakter (im Jahr 2022: rd. 4,1 Mio. Euro). Ergänzend hierzu: Die Tilgungen fallen bis auf das Jahr 2024 (rd. 6,5 Mio. Euro) die nächsten 15 Jahre jährlich gleichbleibend in Höhe von 4,7 Mio. Euro p.a. an. Die Abschreibungen der oberirdischen Schieneninfrastruktur sind im Wirtschaftsplan 2022 in Höhe von 1,0 Mio. Euro p.a. kalkuliert. Die rechnerischen Abschreibungen des Straßentunnels belaufen sich auf Basis der Gruppenbewertung für Gebäude und Technischer Gebäudeausstattung auf rund 2,8 Mio. Euro. Diese Werte können jedoch nur als vorläufig kalkulierter Wert angegeben werden, da die zu Grunde zu legenden Bemessungsgrundlagen wie Höhe der Anschaffungs- und Herstellungskosten sowie der zuwendungsbewährten Kosten noch nicht endgültig feststehen. d. Betriebskosten des Auto-Tunnels Für die Betriebskosten des Straßentunnels sind 0,5 Mio. Euro in den städtischen Haushaltsplan eingestellt. Dieser geschätzte Wert beruht auf Erfahrungen aus bisherigen Tunnel- Bewirtschaftungen des Tiefbauamts. e. Abschreibung der Fahrzeug-Mehrkosten für besondere technische Ausrüstung oder Nachrüstungen Die Flotte der VBK-Schienenfahrzeuge wurde in den vergangenen Jahren - bis einschließlich 2021 - für den Betrieb im Tunnel ertüchtigt. Zukünftig werden hierfür keine Aufwendungen mehr erwartet. Die Kosten hierfür konnten nicht aktiviert werden und sind in die laufenden Unterhaltungsaufwendungen der jeweiligen Wirtschaftsjahre eingeflossen. Um diese Aufwendungen ergebnisneutral abzuwickeln, wurden hierzu in Vorjahren Rückstellungen gebildet, die gegen die tatsächlich entstandenen Aufwendungen aufgelöst werden konnten. f. Personalkosten bei den VBK inkl. an Dritte vergebene Dienstleistungen (z.B. Sicherheitspersonal) Bei der VBK anfallende eigene Personalkosten für den laufenden Betrieb des Stadtbahntunnels belaufen sich auf ca. 1,7 Mio. Euro (Planwert 2022) und sind in den genannten Gesamtbetriebskosten enthalten. Ebenso die für den Betrieb erforderlichen an extern vergebenen Leistungen. So wurde z.B. für die Reinigung ein Auftrag i.H. v. rd.1 Mio. Euro. und für das Sicherheitspersonal i.H.v. rd 0,43 Mio. Euro. vergeben. Diese Vergaben erfolgen als Werkvertrag an externe Dienstleister. g. Personalkosten bei der KASIG Die KASIG hat kein eigenes Personal. Für die Tätigkeiten der KASIG wird auch zukünftig auf Personal, je nach Anstellungsvertrag, der VBK bzw. der AVG zurückgegriffen. Im Wirtschaftsplan 2022 sind für die Jahre ab 2023 durchschnittlich vier Mitarbeiter zu Grunde gelegt worden. h. Weitere Kosten Weitere Kosten der KASIG fallen im Bereich der allgemeinen Verwaltung (u.a. anteilige Büromiete für das der KASIG zugeteilte Personal, anteilige Reinigungskosten, anteilige IT- Kosten, Ersatzinvestitionen in Betriebs- und Geschäftsausstattung sowie deren Abschreibungen, Büromaterial, Versicherungen) sowie aus gesellschaftsrechtlichen Gründen (Aufsichtsratsvergütungen, Prüfungskosten Rechts- und Steuerberatungskosten, Gebühren und Beiträge etc.) an. Für die unter den Buchstaben g und h beschriebenen Kostenblöcke sind im Wirtschaftsplan 2022 für die Jahre ab 2023 ff. rd. 0,6 Mio. Euro kalkuliert worden. 2. Bis zu welchem Zeitpunkt fallen die o.g. Kosten an und wie entwickeln sie sich? Angabe bestenfalls in Jahresscheiben. Die Kosten der Finanzierung (Kapitaldienst) fallen dem Grunde nach bis zum Tilgungsende der Fremddarlehen im Jahre 2060 an. – 4 – Die Abschreibungen begleiten den jeweiligen Vermögensgegenstand entsprechend der jeweils zu Grunde gelegten Nutzungsdauer. Bei wirtschaftlicher und/oder technischer Abnutzung einzelner Vermögensgegenstände mit kürzerer Nutzungsdauer werden Ersatzinvestitionen durchgeführt, um die Gesamtanlage nutzbar zu halten. Betriebskosten werden solange anfallen, wie der Stadtbahntunnel und die oberirdische Schieneninfrastruktur in Betrieb bleiben. Die Entwicklung der o.g. Plan-Kosten stellt sich wie folgt dar: 2022 2023 2024 2025 2026 2027 2028 2029 2030 in Mio. € in Mio. € in Mio. € in Mio. € in Mio. € in Mio. € in Mio. € in Mio. € in Mio. € Kosten der Fremdfi nanzi erung 14,5 14,1 13,6 13,0 12,6 12,2 11,7 11,3 10,9 Abschrei bungen 8,8 8,8 8,8 8,8 8,8 8,8 8,8 8,8 8,8 Betri ebskosten (ei nschl . Personal - kosten VBK + Externe) 6,0 6,1 6,2 6,3 6,4 6,6 6,7 6,8 6,9 Fahrzeug-Mehrkosten 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 wei tere Kosten 0,6 0,6 0,6 0,6 0,6 0,7 0,7 0,7 0,7 na chri chtl i ch: Ti l gunge n Fre mdda rl e he n 16,5 16,5 23,0 16,5 16,5 16,5 16,5 16,5 16,5

  • Protokoll GR TOP 21
    Extrahierter Text

    Niederschrift 31. Plenarsitzung des Gemeinderates 23. November 2021, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 22. Punkt 21 der Tagesordnung: Laufende Kosten der Kombilösung Anfrage: GRÜNE Vorlage: 2021/1281 Beschluss: Kenntnisnahme Abstimmungsergebnis: Keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 21 auf und stellt fest, die Stellungnahme der Verwal- tung liege vor, der Gemeinderat habe Kenntnis genommen. (Keine Wortmeldung) Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 3. Dezember 2021