Löschung städtischer Rechte an den ehemaligen städtischen Grundstücken Nrn. 6554, 6559 und 6567/1, Durlacher Allee, Eigentümer IKEA

Vorlage: 2021/1278
Art: Beschlussvorlage
Datum: 25.10.2021
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Liegenschaftsamt
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 14.12.2021

    TOP: 16

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: einstimmig zugestimmt

Zusätzliche Dateien

  • Löschung Vorkaufsrecht
    Extrahierter Text

    Beschlussvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2021/1278 Verantwortlich: Dez. 4 Dienststelle: LA Löschung städtischer Rechte an den ehemaligen städtischen Grundstücken Nr. 6554, Nr. 6559 und Nr. 6567/1, Durlacher Allee, Eigentümer: IKEA Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Hauptausschuss 30.11.2021 29 x vorberaten Gemeinderat 14.12.2021 16 x Beschlussantrag Der Gemeinderat beschließt die Löschung des Vorkaufsrechts und der beiden Rückerwerbsvormerkungen, jeweils lastend auf den Grundstücken Nrn. 6554 und 6559, sowie des Vorkaufsrechts, lastend auf dem Grundstück Nr. 6567/1, und ermächtigt das Liegenschaftsamt, entsprechende Löschungsbewilligungen gegenüber dem Grundbuchamt abzugeben. Finanzielle Auswir- kungen Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen | Erträge (Zuschüsse und Ähnli- ches) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzüg- lich Folgeerträge und Folgeeinsparungen) Ja ☐ Nein x Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja ☐ Nein ☐ Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: ☐ Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) ☐ Umschichtungen innerhalb des Dezernates ☐ Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein x Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein x Ja ☐ Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein x Ja ☐ durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein x Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Ergänzende Erläuterungen Ausgehend von den Zuständigkeitsregeln der Hauptsatzung ist für die Bestellung von dinglichen Rechten (vgl. § 12 Ziff.1f) bei einem Grundstückswert ab 1.500.000,00 € der Gemeinderat zuständig. Diese Regelung für die Bestellung von dinglichen Rechten ist auf die Löschung dinglicher Rechte analog anzuwenden. Für die ehemaligen städtischen Grundstücke Nr.6554, Nr. 6559 und Nr. 6567/1 ist daher eine Entscheidung des Gemeinderats herbeizuführen: Die Stadt hat 1981 die Grundstücke Nrn. 6554 und 6559 mit insgesamt 4.296 m² an die Firma Mann zur Errichtung eines Geschäfts- und Verwaltungszentrums verkauft. Zur Sicherung der Bau- und Nutzungsver- pflichtung sowie des Zustimmungsvorbehalts zur Weiterveräußerung wurde jeweils eine Rückerwerbsvor- merkung im Grundbuch eingetragen. Darüber hinaus wurden die Grundstücke mit einem dinglichen Vor- kaufsrecht belastet. Das Grundstück Nr. 6567/1 mit 4.626 m² ist aus einem früheren Verkauf an die Firma EnBW/Facilma noch mit einem Vorkaufsrecht für die Stadt belastet. Die drei unbebauten Grundstücke mit insg. 8.922 m² wurden inzwischen von der Firma IKEA erworben und zusammen mit anderen Grundstücken mit einem Möbelhaus bebaut und 2020 in Betrieb genommen. Das Gesamtgrundstück der Firma IKEA hat eine Fläche von ca. 30.000 m². Aufgrund einer Auflage aus der Baugenehmigung sollen alle Grundstücke nun miteinander verschmolzen werden. Der entsprechende Fortführungsnachweis kann im Grundbuch noch nicht vollzogen werden, da auf den drei ehemals städtischen Grundstücken noch die o.g. städtischen Rechte lasten. Die ehemaligen städt. Grundstücke Nrn. 6554 und 6559 liegen mitten in der bebauten Fläche (Hauptgebäu- de). Das ehemals städt. Grundstück Nr. 6567/1 befindet sich entlang der westlichen Grundstücksgrenze des Gesamtareals. Es ist mit einem Technikgebäude, teilweise mit der Zufahrtsschnecke zum Parkhaus und den Zu- und Abfahrten des Areals bebaut. Im Hinblick darauf, dass die Bauverpflichtung nun erfüllt ist und eine Rückübertragung von Teilflächen aus dem bebauten Gesamtareal heraus objektiv unmöglich ist (sh. beiliegenden Lageplan), sollen die jeweiligen Rückübertragungsvormerkungen vorzeitig sowie das jeweilige Vorkaufsrecht gelöscht werden. Beschluss: Antrag an den Gemeinderat – nach Vorberatung im Hauptausschuss - Der Gemeinderat beschließt die Löschung des Vorkaufsrechts und der beiden Rückerwerbsvormerkungen, jeweils lastend auf den Grundstücken Nrn. 6554 und 6559, sowie des Vorkaufsrechts, lastend auf dem Grundstück Nr. 6567/1, und ermächtigt das Liegenschaftsamt, entsprechende Löschungsbewilligungen gegenüber dem Grundbuchamt abzugeben.

  • Anlage Plan Löschung städt. Rechte
    Extrahierter Text

  • Abstimmungsergebnis TOP 16
    Extrahierter Text

  • Protokoll GR 14.12.2021 TOP 16
    Extrahierter Text

    Niederschrift 33. Plenarsitzung des Gemeinderates 14. Dezember 2021, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 15. Punkt 16 der Tagesordnung: Löschung städtischer Rechte an den ehemaligen städtischen Grundstücken Nrn. 6554, 6559 und 6567/1, Durlacher Allee, Eigentümer IKEA Vorlage: 2021/1278 Beschluss: Der Gemeinderat beschließt die Löschung des Vorkaufsrechts und der beiden Rückerwerbs- vormerkungen, jeweils lastend auf den Grundstücken Nrn. 6554 und 6559, sowie des Vorkaufs- rechts, lastend auf dem Grundstück Nr. 6567/1, und ermächtigt das Liegenschaftsamt, entspre- chende Löschungsbewilligungen gegenüber dem Grundbuchamt abzugeben. Abstimmungsergebnis: Mehrheitliche Zustimmung (43 JA-Stimmen, 1 Enthaltung) Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 16 zur Behandlung auf und verweist auf die erfolgte Vorberatung im Hauptausschuss: Ich bitte um Ihr Votum. – Das ist mehr oder minder einstimmig. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 4. Januar 2022