Zensus 2022 - Eröffnung und Aufgaben der Zensus-Erhebungsstelle
| Vorlage: | 2021/1274 |
|---|---|
| Art: | Informationsvorlage |
| Datum: | 25.10.2021 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Amt für Stadtentwicklung |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 23.11.2021
Rolle: Kenntnisnahme
Ergebnis: einstimmig zugestimmt
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Informationsvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2021/1274 Verantwortlich: Dez. 2 Dienststelle: AfSta Zensus 2022 – Eröffnung und Aufgaben der Zensus-Erhebungsstelle Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Gemeinderat 23.11.2021 3 X Information (Kurzfassung) Elf Jahre nach der letzten Volks-, Gebäude- und Wohnungszählung in Deutschland findet zum Stichtag 15. Mai 2022 wieder ein bundesweiter Zensus statt. Auf Basis der hierfür erlassenen Rechtsvorschriften der Europäischen Union, des Bundes und des Landes Baden-Württemberg hat die Stadt Karlsruhe die Pflicht, eine kommunale Zensus-Erhebungsstelle einzurichten. Die Zensus-Erhebungsstelle der Stadt Karlsruhe hat ihren Dienst zum 1. Oktober 2021 in den Räumlichkeiten der abgeschotteten Statistikstelle in der Zähringerstraße 61 aufgenommen und wird voraussichtlich bis Mai 2023 geöffnet sein. Fachaufsichtsbehörden sind das Finanzministerium und das Statistische Landesamt Baden-Württemberg, innerhalb der Stadtverwaltung untersteht die Erhebungsstelle direkt dem zuständigen Bürgermeister. Der Gemeinderat nimmt die Informationen zur Eröffnung und den Aufgaben der Zensus-Erhebungsstelle der Stadt Karlsruhe zur Kenntnis. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen | Erträge (Zuschüsse und Ähnliches) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzüglich Folgeerträge und Folgeeinsparungen) Ja ☐ Nein ☒ Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja ☐ Nein ☐ Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: ☐ Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) ☐ Umschichtungen innerhalb des Dezernates ☐ Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein ☒ Ja ☐ durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Ergänzende Erläuterungen Rechtsgrundlagen Die EU-Verordnung Nr. 763/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. Juli 2008 verpflichtet die Mitgliedstaaten im Abstand von zehn Jahren, beginnend im Jahr 2011, einen Zensus durchzuführen. Aufgrund der Corona-Pandemie wurde die EU-weite Erhebung in Deutschland um ein Jahr in das Jahr 2022 verschoben. Das Gesetz zur Vorbereitung eines registergestützten Zensus einschließlich einer Gebäude- und Wohnungszählung 2022 (ZensVorbG 2022) vom 3. März 2017 und das Gesetz zur Durchführung des Zensus 2022 (ZensG 2022) vom 26. November 2019 schaffen die rechtlichen Voraussetzungen für die Vorbereitung und Durchführung des Zensus 2022 in Deutschland. Mit Ausführungsgesetzen zum Zensusgesetz 2022 regeln die Bundesländer spezielle Bestimmungen zur Einrichtung der Erhebungsstellen sowie zu den für die Durchführung der Erhebung notwendigen Maßnahmen innerhalb der Kommunen und Kreise. Aufgrund der bundesgesetzlichen Verschiebung des Zensus in das Jahr 2022 wird das Zensusausführungsgesetz 2021 (AGZensG 2021) Baden-Württemberg vom 19. März 2020 voraussichtlich noch abgeändert. Zensus 2022 Der Zensus ist die wichtigste statistische Großerhebung in Deutschland. Er liefert neben Basisdaten zur Bevölkerung auch Daten zu demographischen Aspekten wie beispielsweise Alter, Geschlecht und Migrationshintergrund, zur schulischen und beruflichen Bildung, zur Erwerbstätigkeit sowie Angaben zu Zahl, Größe und Struktur der Wohnungen und zur Wohnsituation der Haushalte. Im Vordergrund steht die Ermittlung verlässlicher Einwohnerzahlen der Kommunen, der Länder und des Bundes. Sie sind nicht nur für zahlreiche Gesetze und Verordnungen als Bemessungsgröße relevant, sondern bilden die Basis für die Berechnung von EU-Fördermitteln und Ausgleichszahlungen wie den Länderfinanzausgleich sowie insbesondere den kommunalen Finanzausgleich. Die Neufeststellung der amtlichen Einwohnerzahl als Ergebnis aus dem Zensus 2022 ist folglich für die Stadt Karlsruhe von großer finanzieller Tragweite. In Deutschland ist der Zensus 2022 eine registergestützte Bevölkerungszählung, die durch eine Stichprobenerhebung ergänzt und mit einer Gebäude- und Wohnungszählung kombiniert wird. Der Zensus gliedert sich in drei Methodenbausteine: - Haushaltsstichprobe zur Sicherung der Datenqualität und Erfassung weiterer demografischer Strukturmerkmale, - Vollbefragung an Sonderbereichen (Gemeinschaftsunterkünfte, Anstalten, Wohnheime und ähnliche Bereiche), - Gebäude- und Wohnungszählung (Vollerhebung zur Gewinnung von Wohnungs- und Gebäudedaten). Im Rahmen der Haushaltsstichprobe werden ehrenamtlich tätige Interviewerinnen und Interviewer an ausgewählten Adressen Befragungen bei allen dort wohnhaften Personen durchführen. Abgesehen von der Existenzfeststellung zur Person können Auskunftspflichtige entscheiden, ob sie den Fragebogen selbstständig online, auf Papier oder gemeinsam mit der oder dem Erhebungsbeauftragten ausfüllen. Die Ergebnisse werden mit den an die amtliche Statistik des Statistischen Landesamtes Baden-Württemberg übermittelten Daten aus dem Melderegister abgeglichen. Nicht polizeilich gemeldete Bewohnerinnen und Bewohner (Fehlbestände) oder nicht mehr an den Adressen wohnhafte Personen (Karteileichen) werden mit einem Hochrechnungsfaktor multipliziert und dem Karlsruher Einwohnerbestand aus dem Melderegister rechnerisch zu- oder abgebucht. Da die notwendige Qualität der Melderegisterdaten an Sonderbereichen, beispielweise aufgrund einer höheren Fluktuationsrate, nicht unmittelbar vorausgesetzt wird, ist an diesen Einrichtungen im Gegensatz – 3 – zur Haushaltsstichprobe eine Vollerhebung aller Bewohnerinnen und Bewohner vorgesehen. In Gemeinschaftsunterkünften und Heimen, in denen die Menschen keinen eigenen Haushalt führen oder nicht Auskunft geben können, wird die Einrichtungsleitung stellvertretend befragt. In Heimen, in denen die Bewohnerinnen und Bewohner selbstständig wirtschaften, werden diese – wie bei der Haushaltsstichprobe auch – persönlich durch Erhebungsbeauftragte befragt. Die Eigentümerinnen und Eigentümer von Gebäuden und Wohnungen im Stadtgebiet Karlsruhe werden im Rahmen der Gebäude- und Wohnungszählung vom Statistischen Landesamt Baden-Württemberg schriftlich befragt. Ziel ist es, verlässliche Informationen über den Wohnungsbestand und die Wohnsituation der Bevölkerung zu erhalten. Alle Daten werden im Rahmen des Zensus 2022 anonymisiert ausgewertet. Bei allen Erhebungsteilen sind die zu befragenden Personen zur Auskunft verpflichtet. Aufgaben der Erhebungsstelle Das AGZensG 2021 regelt die Einrichtung und den Betrieb der insgesamt 103 Erhebungsstellen in Baden- Württemberg. Sie sind von Oktober 2021 bis voraussichtlich Mai 2023 geöffnet. Die Erhebungsstellen sind von anderen Bereichen der Verwaltung räumlich, organisatorisch und technisch abzuschotten und gegen den Zutritt unbefugter Personen zu schützen. Erkenntnisse aus dem Zensus dürfen im Verwaltungsvollzug nicht genutzt werden. Die Erhebungsstelle der Stadt Karlsruhe wurde zum 1. Oktober 2021 in den Räumlichkeiten der bereits abgeschotteten kommunalen Statistikstelle im Amt für Stadtentwicklung, Zähringerstraße 61, eröffnet. Die Zensus-Erhebungsstelle untersteht direkt dem zuständigen Bürgermeister und unterliegt der Fachaufsicht des Finanzministeriums und des Statistischen Landesamtes Baden- Württemberg. Die Erhebungsstelle hat im Wesentlichen folgende Aufgaben: - Rekrutierung, Betreuung und Schulung der ehrenamtlich tätigen Erhebungsbeauftragten Die Erhebungsstelle arbeitet derzeit an der Rekrutierung von rund 350 Erhebungsbeauftragten für das Stadtgebiet Karlsruhe. Die Personen erhalten von der Erhebungsstelle eine entsprechende Schulung und werden auf ihre Aufgaben vorbereitet. Zwar sieht das Gesetz eine generelle Pflicht der Bürgerinnen und Bürger zur Übernahme dieses Ehrenamtes vor, doch soll vorzugsweise auf städtische Bedienstete und deren Familienangehörige sowie auf bewährte Wahlhelferinnen und Wahlhelfer zurückgegriffen werden. Hierdurch soll die Qualität der Datenerhebung sichergestellt werden. - Durchführung der Haushaltsstichprobe Die Haushaltsstichprobe dient zum einen der Korrektur der amtlichen Einwohnerzahl und zum anderen der Erhebung von Zusatzmerkmalen, welche in vorhandenen Registern nicht enthalten sind. Mehr als 2.200 Anschriften im Karlsruher Stadtgebiet wurden dazu nach einem mathematisch-statistischen Verfahren als Zufallsauswahl vom Statistischen Bundesamt bereits ausgewählt. Alle an diesen Adressen wohnhaften Personen müssen erfasst und befragt werden. Dies betrifft schätzungsweise rund 18.000 Bewohnerinnen und Bewohner von Miet- und Eigentumswohnungen in der Fächerstadt. Die Erhebungsstelle muss für die Durchführung der Haushaltsbefragungen Bezirke mit durchschnittlich etwa 120 bis 150 Auskunftspflichtigen abgrenzen und diese nach vorgegebenen Kriterien den Erhebungsbeauftragten zuweisen. Ferner hat die Erhebungsstelle sämtliche Erhebungsunterlagen bereitzustellen, Auskünfte zu erteilen, Unstimmigkeiten in Fragebogen zu klären beziehungsweise unvollständig oder fehlerhaft ausgefüllte Fragebogen durch Rückfrage bei den Haushalten zu ergänzen. Falls erforderlich, haben die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Zensus-Erhebungsstelle auch Überzeugungsarbeit bei den Auskunftspflichtigen zu leisten oder diese sogar durch Mahnungen und Bußgeldbescheide zur Erfüllung der Auskunftspflicht zu bewegen. - Durchführung der Erhebung in Sonderbereichen – 4 – Das Zensus-Konzept sieht eine Vollerhebung aller Sonderbereiche (beispielsweise Studierendenwohnheime, Altenpflegeheime, Gemeinschaftsunterkünfte und ähnliche) vor. Betroffen hiervon sind in Karlsruhe rund 450 Einrichtungen und Wohnheime mit zusammen rund 15.000 Bewohnerinnen und Bewohnern. Die Aufgaben der Erhebungsstelle sind hierbei identisch zu denen bei der Haushaltsstichprobe. - Mitwirkung bei der Gebäude- und Wohnungszählung Die Gebäude- und Wohnungszählung wird federführend vom Statistischen Landesamt Baden- Württemberg übernommen. Aufgabe der Erhebungsstelle wird es hauptsächlich sein, Zweifelsfälle zu klären sowie bei Antwortausfällen Ersatzvornahmen durch Begehungen vor Ort durchzuführen. Beschluss: Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat nimmt die Informationen zur Eröffnung und den Aufgaben der Zensus Erhebungsstelle der Stadt Karlsruhe zur Kenntnis.
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Niederschrift 31. Plenarsitzung des Gemeinderates 23. November 2021, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 4. Punkt 3 der Tagesordnung: Zensus 2022 - Eröffnung und Aufgaben der Zensus- Erhebungsstelle Vorlage: 2021/1274 Beschluss: Der Gemeinderat nimmt die Informationen zur Eröffnung und den Aufgaben der Zensus Erhebungsstelle der Stadt Karlsruhe zur Kenntnis. Abstimmungsergebnis: Bei 44 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung mehrheitlich zugestimmt Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 3 zur Behandlung auf und stellt die Abstimmungsbereitschaft des Hauses fest: Auch da bitte ich um Ihr Votum. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 10. Dezember 2021