Antrag auf Ausweisung des Bereiches „Neureuter Platz von Bärenweg bis Grünewaldstra-ße“ als Fußgängerzone mit dem Zusatz „Radfahrer frei“
| Vorlage: | 2021/1265 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 22.10.2021 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Ortsverwaltung Neureut |
| Erwähnte Stadtteile: | Neureut |
Beratungen
- Ortschaftsrat Neureut (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 02.11.2021
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: einstimmig beschlossen
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Thema Antrag auf Ausweisung des Bereichs „Neureuter Platz über Bärenweg bis Grünewaldstraße“ als Fußgängerzone mit dem Zusatz „Radfahrer frei“ Vorlage Nr.: Nr. Verantwortlich: Dez. Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Ortschaftsrat 02.11.2021 4 ☒ ☐ Ausschuss Umwelt- und Verkehr 20.10.2021 ☐ ☒ ☐ ☐ Information (Kurzfassung) Der Ortschafstrat Neureut stellt den Antrag auf Ausweisung des Bereichs „Neureuter Platz über Bären- weg bis Grünewaldstraße“ als Fußgängerzone mit dem Zusatz „Radfahrer frei“ und bittet das Ord- nungsamt, Straßenverkehrsstelle um entsprechende weitere Veranlassung. Finanzielle Auswir- kungen Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen | Erträge (Zuschüsse und Ähnli- ches) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzüg- lich Folgeerträge und Folgeeinsparungen) Ja ☐ Nein ☐ Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja ☐ Nein ☐ Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: ☐ Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) ☐ Umschichtungen innerhalb des Dezernates ☐ Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☐ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein ☐ Ja ☒ durchgeführt am 02.11.2021 Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit Beschlussvorlage – 2 – Der Neureuter Platz bis zur Grünewaldstraße ist ein wichtiger Mittelpunkt in Neureut. Eine Vielzahl an Geschäften mit neuem Einkaufsmarkt und die Badnerlandhalle sind dort angesie- delt, der Wochenmarkt erfreut sich großer Beliebtheit. Mit der angedachten Erweiterung des Wochenmarktes und zusätzlichen Ständen ist es zum Schutz der Fußgänger sinnvoll, den im Plan dargestellten Bereich als Fußgängerzone auszu- weisen mit dem Zusatz Radfahrer frei. – 3 – In einer Fußgängerzone haben Fußgänger absoluten Vorrang. Mit dem Zusatzschild „Radfah- rer frei“ ist das Radfahren in Schrittgeschwindigkeit erlaubt. Radfahrende müssen aber immer Rücksicht auf den Fußverkehr nehmen. Gefährden Radfahrende Fußgänger in einer Fußgän- gerzone mit zugelassenem Radverkehr, droht ihnen ein Bußgeld. Das Zusatzzeichen 1022-10 “Radverkehr frei” erlaubt es Radfahrern Straßen und Wege zu befahren, die ansonsten für den Radverkehr gesperrt wären (Benutzungsrecht). Das Zusatzzei- chen “Radverkehr frei” kann unter die Verkehrszeichen “Gehweg”, “Verbot der Einfahrt” oder “Fußgängerzone” angebracht werden. Ferner soll folgende Ausnahme ergänzend zulässig sein: An Markttagen ist die Zufahrt für Marktbeschicker zulässig. Diese dürfen die ihnen zugewie- senen Standplätze zu den Marktzeiten anfahren. Beschluss: I. Antrag an den Ortschaftsrat oder Ausschuss 1. Der Ortschaftsrat Neureut entscheidet entsprechend obiger Formulierung II. Auf die Tagesordnung der Sitzung des OR-Neureut am 02.11.2021 III. Übersendung der Vorlage an die Mitglieder des Ortschaftsrates oder Ausschusses. IV. z. d. A. (Aktenzeichen) Ortsvorsteher Hauptamt Sachbearbeitung Hr. Jäger -110