Berufung der Nachfolgerin von Frau Ortschaftsrätin Dorothee Hansis, hier: Feststellen von Hinderungsgründen bei Frau Bega Sander und des Nichtvorliegens von Hinderungsgründen bei Frau Petra Sander zum Nachrücken in den Ortschaftsrat

Vorlage: 2021/1264
Art: Beschlussvorlage
Datum: 22.10.2021
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Ortsverwaltung Neureut
Erwähnte Stadtteile: Neureut

Beratungen

  • Ortschaftsrat Neureut (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 02.11.2021

    TOP: 3

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: Zugestimmt zu geändertem Beschlusstext

Zusätzliche Dateien

  • TOP_3_Berufung_Nachfolgerin_Sander
    Extrahierter Text

    Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Thema Berufung der Nachfolgerin von Frau Ortschaftsrätin Dorothee Hansis Hier: Feststellen der Hinderungsgründe von Frau Bega Sander und des Nichtvorliegens von Hinderungsgründen bei Frau Petra Sander zum Nachrücken in den Ortschaftsrat Vorlage Nr.: Nr. Verantwortlich: Dez. Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Ortschaftsrat 02.11.2021 3 ☒ ☐ ☐ ☐ ☐ ☐ Information (Kurzfassung) Berufung der Nachfolgerin von Frau Ortschaftsrätin Dorothee Hansis .Hier: Feststellen der Hinderungsgründe von Frau Bega Sander und des Nichtvorliegens von Hinderungsgründen bei Frau Petra Sander zum Nachrücken in den Ortschaftsrat. Finanzielle Auswir- kungen Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen | Erträge (Zuschüsse und Ähnli- ches) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzüg- lich Folgeerträge und Folgeeinsparungen) Ja ☐ Nein ☐ Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja ☐ Nein ☐ Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: ☐ Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) ☐ Umschichtungen innerhalb des Dezernates ☐ Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☐ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein ☐ Ja ☒ durchgeführt am 02.11.2021 Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit Beschlussvorlage – 2 – Nach der vorangegangenen Feststellung, dass für das Ausscheiden von Frau Ortschaftsrätin Dorothee Hansis Gründe im Sinne von §13 in Verbindung mit § 15 Gemeindeordnung für Ba- den-Württemberg vorliegen, rücken Frau Bega Sander bzw. im Anschluss Frau Petra Sander aufgrund des Wahlergebnisses vom 22.05.2019 (konstituierend am 02.07.2019) in den Ort- schafstrat nach. Frau Bega Sander und Frau Petra Sander wurden zeitgleich von der Tatsache des Nachrückens in den Ortschafstrat am 20.09.2021 schriftlich benachrichtigt. Frau Bega Sander hat auf ent- sprechende Anfrage mitgeteilt, dass sie die Wahl nicht annehmen könne, wegen Aufnahme eines Studiums in Jena ab Oktober 2021. Frau Petra Sander hat erklärt, dass Sie die Wahl annehmen werde. Gleichzeitig hat sie erklärt, dass ein Hinderungsgrund für den Eintritt in den Ortschaftsrat gemäß § 29 (1) GemO bei ihr nicht vorliegt. Diese Erklärung genügt nach dem Gesetz jedoch nicht. Daher hat der Ort- schaftsrat formal festzustellen, ob bei Frau Bega Sander ein Hinderungsgrund gegeben ist und bei Frau Petra Sander nicht. Nach Erkenntnissen der Ortsverwaltung liegt ein Hinderungsgrund für das Nachrücken von Frau Bega Sander vor, für Frau Petra Sander liegt kein Hinderungsgrund vor. Der Ortschaftsrat wird deshalb um folgende Feststellung / Beschlussfassung gebeten: „Der Ortschafstrat stellt gemäß § 29 (5) GemO fest, dass Frau Petra Sander, gemäß Wahler- gebnis der GRÜNE vom 22.05.2019 als übernächste Ersatzbewerberin anstelle der ausschei- denden Ortschaftsrätin Dorothee Hansis für die restliche Amtszeit in den Ortschafstrat ent- sprechend § 31 (2) GemO nachrückt und ein Hinderungsgrund nach § 29 (1) GemO nicht ge- geben ist. Beschluss: I. Antrag an den Ortschaftsrat oder Ausschuss 1. Der Ortschaftsrat Neureut entscheidet entsprechend obiger Formulierung II. Auf die Tagesordnung der Sitzung des OR-Neureut am 02.11.2021 III. Übersendung der Vorlage an die Mitglieder des Ortschaftsrates oder Ausschusses. IV. z. d. A. (Aktenzeichen) Ortsvorsteher Hauptamt Sachbearbeitung Hr. Jäger -110