Antrag von Frau Ortschaftsrätin Dorothee Hansis auf Ausscheiden aus dem Ortschaftsrat

Vorlage: 2021/1263
Art: Beschlussvorlage
Datum: 22.10.2021
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Ortsverwaltung Neureut
Erwähnte Stadtteile: Neureut

Beratungen

  • Ortschaftsrat Neureut (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 02.11.2021

    TOP: 2

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: einstimmig zugestimmt

Zusätzliche Dateien

  • TOP_2_Hansis_Ausscheiden_OR
    Extrahierter Text

    Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Thema Antrag von Frau Ortschaftsrätin Dorothee Hansis auf Ausscheiden aus dem Ortschaftsrat Vorlage Nr.: Nr. Verantwortlich: Dez. Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Ortschaftsrat 02.11.2021 2 ☒ ☐ ☐ ☐ ☐ ☐ Information (Kurzfassung) Der Ortschaftsrat Neureut entscheidet über den Antrag von Frau Ortschaftsrätin Dorothee Hansis auf Ausscheiden aus dem Ortschaftsrat. Finanzielle Auswir- kungen Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen | Erträge (Zuschüsse und Ähnli- ches) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzüg- lich Folgeerträge und Folgeeinsparungen) Ja ☐ Nein ☐ Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja ☐ Nein ☐ Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: ☐ Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) ☐ Umschichtungen innerhalb des Dezernates ☐ Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☐ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein ☐ Ja ☒ durchgeführt am 02.11.2021 Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit Beschlussvorlage – 2 – Frau Ortschaftsrätin Dorothee Hansis bittet um auf Ausscheiden aus dem Ortschaftsrat wegen Wegzug aus Karlsruhe. Diesem Gremium gehört Sie seit dem 25.05.2014 an. Nach § 15 (2) Satz 2 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) endet mit dem Verlust des Bürgerrechts jede ehrenamtliche Tätigkeit. Nach § 13 GemO verliert das Bürger- recht, wer aus der Gemeinde wegzieht, seine Hauptwohnung in eine andere Gemeinde inner- halb der Bundesrepublik Deutschland verlegt oder nicht mehr Deutscher im Sinne von Artikel 116 des Grundgesetzes oder Unionsbürger ist. Dem Ortschafstrat wird deshalb folgende Beschlussfassung vorgeschlagen: „Der Ortschaftsrat stellt fest, dass bei Frau Ortschaftsrätin Dorothee Hansis ein Grund zum Ausscheiden aus dem Ortschafstrat Neureut vorliegt und gibt dem Antrag auf Ausscheiden statt.“ Beschluss: I. Antrag an den Ortschaftsrat oder Ausschuss 1. Der Ortschaftsrat Neureut entscheidet entsprechend obiger Formulierung II. Auf die Tagesordnung der Sitzung des OR-Neureut am 02.11.2021 III. Übersendung der Vorlage an die Mitglieder des Ortschaftsrates oder Ausschusses. IV. z. d. A. (Aktenzeichen) Ortsvorsteher Hauptamt Sachbearbeitung Hr. Jäger -110