Tischvorlage TOP 1 Runder Tisch Inklusion

Vorlage: 2021/1258
Art: Informationsvorlage
Datum: 20.10.2021
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Ortsverwaltung Grötzingen
Erwähnte Stadtteile: Grötzingen

Beratungen

  • Ortschaftsrat Grötzingen - Ausschuss II (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 20.10.2021

    TOP: 1

    Rolle: Kenntnisnahme

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • 2021 10 20 Ausschuss II TOP 1 Inklusionsprojekte
    Extrahierter Text

    Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier OV Grötzingen Karen Eßrich, R 7600 20. Oktober 2021 Runder Tisch Inklusion – Ausschuss II Tischvorlage Abgeschlossene Projekte 2020 / 2021 Barrierefreier Umbau Freilichtmühle Ölmühle – 2 – In der Umsetzung befindliche Projekte: • Mobiler Plattformlift für Bühne Begegnungsstätte – Lieferung 2022 (Beschluss April 2021) Beispielfoto • Barrierefreier Spielplatz in der Bruchwaldstraße / Weingartener Straße mit „Sandeltisch, Nestschaukel“ (Beschluss Juni 2021) – 3 – In Planung befindliche Projekte: Für alle Projekte fordern die Betroffenen bereits in der Planungsphase einbezogen zu werden, um die Verwaltung zu beraten. Dies wurde zugesagt: • Übergang zur Begegnungsstätte Bis zu einer kompletten Straßensanierung sollen kostengünstig die stärksten Absenkungen immer wieder aufgefüllt werden • Behindertengerechte Toilette in der Schulturnhalle, die von außen zugänglich ist Ein Beschluss des Ortschaftsrates liegt vor. Die genaue Planung konnte aufgrund fehlender finanzieller und personeller Ressourcen nicht begonnen werden. • Barrierefreier Zugang Galerie Kunstfachwerk N6 Soll im Zuge der Sanierung des Belags und des Kunstfachwerk N6 geplant und umgesetzt werden. • Sanierung Kopfsteinpflasterbelag Im Sanierungsgebiet Ortsmitte Grötzingen: Zeitpunkt steht noch nicht fest – erst wenn Mobilitätskonzept beschlossen wurde. Es soll auf Belag geachtet werden, der für Rollstuhlfahrende geeignet ist. • Gestaltung Mühlgraben Erste Planungen wurden bei Rundgang im Sanierungsgebiet mündlich vorgestellt. Barrierefreier Ausbau mit entsprechendem Belag. • Barrierefreier Ausbau der KVV-Bahnsteige und Sicherung der höhengleichen Gleisquerung im Bahnhof Grötzingen (OSR September 2021) Der barrierefreie Ausbau der Haltestelle Grötzingen Bahnhof ist fester Bestandteil des umfangreichen Maßnahmenpaketes der VBK zur netzweiten Herstellung der Barrierefreiheit, welches sich noch über mehrere Jahre hinziehen wird. Diese Baumaßnahmen umfassen nicht nur die Erhöhung der Bahnsteige auf 55 cm, sondern mittlerweile standardmäßig auch den Einbau einer technisch gesicherten Gleisquerung mit Akustiksignalen für sehbehinderte und blinde Fahrgäste, sowie viele weitere Details. Vor Realisierung ist die Genehmigungsplanung zu erarbeiten - mit der in Grötzingen noch nicht begonnen wurde - und das jeweils erforderliche Rechtsverfahren durchzuführen. Da die Maßnahme in Grötzingen nicht unter Betrieb durchgeführt werden kann, sind umfangreiche und frühzeitige Abstimmungen mit dem Land und den Verkehrsunternehmen notwendig. Aktuell gehen die VBK von einem Umbau etwa in 2026 aus, da dann größere Baumaßnahmen auf der Kraichgaubahn anstehen werden. Die dort notwendige Streckensperrung kann dann voraussichtlich auch für den Bahnhof Grötzingen genutzt werden, was zu Einsparungen bei den Baukosten führen wird. Nicht realisierte Projekte: Barrierefreie Erschließung Rathaus II - 1. und 2. OG: Eine barrierefreie Erschließung ist technisch nicht möglich bzw. ein innenliegender Aufzug zu teuer. Der Ortschaftsrat ist der Empfehlung der Verwaltung gefolgt, dass alle Bürgerdienste im EG des Rathauses II ermöglicht werden. Ein Kundenverkehr ist im 1. und – 4 – 2. OG nicht mehr vorgesehen. Seminarräume für die Öffentlichkeit gibt es ab Sanierung ebenso nicht mehr, da dies benötigte Verwaltungsflächen werden. Ständige Barrierefreie Erschließung Roter Blitz: Da die Barrierefreiheit nur gewährleistet wäre, wenn die Rampe <6% Steigung hätte, würde dies ein neues Rampenbauwerk erfordern und scheidet somit als Option aus. Diese Rampe war zunächst beim Bau der Brücke geplant gewesen, wurde aber aus Kostengründen in der Planungs-/Bauphase durch Einbau der Fahrstühle ersetzt. Die Rampe in der Treppe ist als Schiebehilfe anzusehen. Eine zweite Rampe hat laut TBA insofern keinen Platz, da die nutzbare Treppenbreite dadurch zu sehr eingeschränkt werden würde und somit die Verkehrssicherheit beeinträchtigt wäre. Das ist auch der Grund, warum z.B. eine temporäre zweite Rampe für eine Übergangszeit nicht in Frage kommt.