Schließung Christkindlesmarkt - Änderung der Gebührensatzung für Märkte und Volksfeste

Vorlage: 2021/1257/1/1
Art: Änderungs-/Ergänzungsantrag
Datum: 14.12.2021
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Marktamt
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 14.12.2021

    TOP: 9.1.1

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: keine Abstimmung

Zusätzliche Dateien

  • Änderungs-/Ergänzungsantrag
    Extrahierter Text

    Änderungsantrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier SPD-Gemeinderatsfraktion Eingang: 14.12.2021 Vorlage Nr.: 2021/1257/1/1 Schließung Christkindlesmarkt - Änderung der Gebührensatzung für Märkte und Volksfeste Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 14.12.2021 9.1.1 x Dem Beschlussantrag an den Gemeinderat wird hinzugefügt: 1. d) Sofern die Marktbeschicker keine entsprechenden Corona-Hilfen von Bund oder Land erhalten, verzichtet die Stadt Karlsruhe einmalig für 2021 komplett auf die Gebühr. Begründung: Angesichts der kurzfristigen Schließung der Stände des Christkindlesmarktes nach wenigen Tagen sollen die Marktbeschickerinnen und Marktbeschicker 2021 komplett von den Gebühren befreit werden, sofern sie keinen Ausgleich durch Corona-Hilfen von anderer Seite erhalten. Durch die 2G+- Regel waren von Anfang an Umsatzeinbußen zu befürchten, die auch eingetreten sind. Hinzu kommen Kosten für Auf- und Abbau, die kaum erwirtschaftet werden konnten. Daher sollen sie nicht auch noch die Platzgebühren zahlen müssen. Unterzeichnet von: Parsa Marvi Elke Ernemann

  • SPD-Änderungsantrag CHM-Gebühren
    Extrahierter Text

    Stellungnahme zum Änderungsantrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier SPD-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: 2021/1257/1/1 Verantwortlich: Dez. 4 Dienststelle: Marktamt Schließung Christkindlesmarkt – Änderung der Gebührensatzung für Märkte und Volksfeste Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 14.12.2021 9.1.1 X Kurzfassung Die Verwaltung empfiehlt den Änderungsantrag zu TOP 9.1 abzulehnen. Finanzielle Auswirkungen Ja ☒ Nein ☐ ☐ Investition ☒ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein ☒ Ja ☐ durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Ergänzende Erläuterungen Dem Antrag kann nicht entsprochen werden. Die Stadt Karlsruhe erhebt die Gebühren für den Christkindlesmarkt auf Basis der Gebührensatzung der Stadt Karlsruhe für den Großmarkt, die Wochenmärkte, die Jahrmärkte, die Kirchweihen und andere Volksfeste, den Christkindlesmarkt und die Spezialmärkte (Gebührensatzung für Märkte und Volksfeste). Die Grundlagen aller Benutzungsgebühren finden sich in § 14 Kommunalabgabengesetz (KAG). Dabei ist ein wesentliches Merkmal das Äquivalenzprinzip, wonach alle Gebührenschuldnerinnen und Gebührenschuldner grundsätzlich gleich zu behandeln sind. Daher ist die Abhängigkeit der Gebührenerhebung von Leistungen anderer Institutionen (wie die im Antrag angesprochenen möglichen Corona-Hilfen) nicht mit dem KAG vereinbar. Zudem würde die Überprüfung der Corona-Hilfen einen erheblichen Zeit- und Verwaltungsaufwand bedeuten.