Satzung zur Änderung der Gebührensatzung der Stadt Karlsruhe für den Großmarkt, die Wochenmärkte, die Jahrmärkte, die Kirchweihen und andere Volksfeste, den Christkindlesmarkt und die Spezialmärkte (Gebührensatzung für Märkte und Volksfeste)

Vorlage: 2021/1257
Art: Beschlussvorlage
Datum: 20.10.2021
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Marktamt
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 14.12.2021

    TOP: 9

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: einstimmig zugestimmt

Zusätzliche Dateien

  • Satzung GroMa,WoMa,KH-Markt-Gebühren
    Extrahierter Text

    Beschlussvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2021/1257 Verantwortlich: Dez. 4 Dienststelle: Marktamt Satzung zur Änderung der Gebührensatzung der Stadt Karlsruhe für den Großmarkt, die Wochenmärkte, die Jahrmärkte, die Kirchweihen und andere Volksfeste, den Christkindlesmarkt und die Spezialmärkte (Gebührensatzung für Märkte und Volksfeste) Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Ausschuss für öffentliche Einrichtungen 18.11.2021 15 X vorberaten Hauptausschuss 30.11.2021 18 X vorberaten Gemeinderat 14.12.2021 9 X Beschlussantrag (Kurzfassung) Der Gemeinderat beschließt nach Vorberatung im Ausschuss für öffentliche Einrichtungen am 18. November 2021 und im Hauptausschuss am 30. November 2021 a) die in Anlage 1 beigefügte „Satzung zur Änderung der Gebührensatzung der Stadt Karlsruhe für den Großmarkt, die Wochenmärkte, die Jahrmärkte, die Kirchweihen und andere Volksfeste, den Christkindlesmarkt und die Spezialmärkte (Gebührensatzung für Märkte und Volksfeste)“ vom 9. Dezember 1980, zuletzt geändert durch Satzung vom 23. März 2021, b) die Fortgeltung der nicht von der Änderungssatzung betroffenen Gebührensätze c) im Bereich Großmarkt die Einbeziehung eines Teilbetrags der Unterdeckung 2020 in Höhe von 50.340,00 Euro in die Gebührenkalkulation 2022 und eines Teilbetrags in Höhe von 32.560,00 Euro in die Gebührenkalkulation 2023 (vgl. Anlage 3 a), d) im Bereich Wochenmarkt die Einbeziehung der restlichen Unterdeckung 2018 in Höhe von 16.817,73 Euro und eines Teilbetrags der Unterdeckung 2019 in Höhe von 6.643,33 Euro in die Gebührenkalkulation 2022 sowie eines Teilbetrags in Höhe von 18.307,74 Euro in die Gebührenkalkulation 2023 (vgl. Anlage 4 a), e) im Bereich Kunsthandwerkermärkte die Verrechnung der Überdeckungen 2017 und 2018 mit einem Teilbetrag der Unterdeckung 2020 in Höhe von 1.869,43 Euro (vgl. Anlage 5 a), f) den coronabedingten Verzicht auf den Ausgleich der Unterdeckungen 2020 im Bereich Wochenmärkte in Höhe von 29.820,30 Euro, im Bereich Kunsthandwerkermärkte in Höhe von 5.080,32 Euro, im Bereich Jahrmärkte in Höhe von 39.659,82 Euro und im Bereich Christkindlesmarkt in Höhe von 94.353,62 Euro, g) die Zurückstellung der Verwendung der verbleibenden Unterdeckungen in Höhe von 77.497,38 Euro. Finanzielle Auswirkungen Ja ☒ Nein ☐ ☐ Investition ☒ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: 2022: 16.100 bzw. 2023: 21.300 Euro Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein ☒ Ja ☐ durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Vorbemerkung: Die Großmarktgebühren, Wochenmarktgebühren sowie die Gebühren für die Kunsthandwerkermärkte wurden für die Jahre 2022 und 2023 neu kalkuliert. Die Änderung der Gebührenverzeichnisse 2 und 3 zu § 1 der Gebührensatzung für Märkte und Volksfeste (Anlage 1) soll zum 1. April 2022 in Kraft treten, was insbesondere mit der aktuellen Ausschreibung für die Wochenmärkte für den Zeitraum 1. April 2022 bis 31. März 2025 zusammenhängt. Die Änderungen in den Gebührenverzeichnissen können der Darstellung in der Synopse (Anlage 2) entnommen werden. Änderungen im Text der Gebührensatzung werden nicht vorgenommen. Außerdem wird um Zustimmung zum beschriebenen Vorgehen in Bezug auf die im Jahr 2020 entstandenen Kostenunterdeckungen im Bereich der Wochenmarkt-, Kunsthandwerkermarkt-, Jahrmarkt- und Christkindlesmarktgebühren gebeten. Neukalkulationen: Großmarktgebühren (Anlagen 3 a und 3 b): Mit Beschluss vom 22. Dezember 2020 hat der Gemeinderat einen Kostendeckungsgrad von 100 % für das Jahr 2021 beschlossen. Mit der Neukalkulation wird erneut ein Kostendeckungsgrad in Höhe von 100 % angestrebt (Anlage 3 a). Im Bereich Großmarkt hat ein Unternehmen den Betrieb auf dem Marktgelände eingestellt und ins Ausland verlegt. Die seit April 2020 frei gewordene Fläche konnte nach und nach vergeben werden. Durch Umbauarbeiten und „coronabedingtes“ Abwarten der Nachmieter wurden Teilflächen erst im Jahr 2021 zugeteilt. Somit kam es zu Ertragsausfällen und einer Kostenunterdeckung in Höhe von 124.279,39 Euro. Diese soll im Rahmen der 5-jährigen Ausgleichsfrist berücksichtigt werden. Ein Teilbetrag der Unterdeckung 2020 in Höhe von 50.340,00 Euro wurde in die Gebührenkalkulation 2022 und ein Teilbetrag in Höhe von 32.560,00 Euro wurde in die Gebührenkalkulation 2023 einbezogen (siehe Anlage 3 a). Die restliche Unterdeckung in Höhe von 41.379,39 Euro ist bis zum Jahr 2025 auszugleichen. Unterdeckungen aufgrund von Rundungsdifferenzen sollen innerhalb der folgenden fünf Jahre ausgeglichen werden. Das erwartete Gebührenaufkommen für die Jahre 2022 und 2023 kann der Anlage 3 b entnommen werden. Die Verwaltung empfiehlt, die Großmarktgebühren unverändert beizubehalten. Bei Einbeziehung der Erträge aus privatrechtlichen Vermietungen und Erbbauzinsen kann festgehalten werden, dass der Großmarkt weiterhin mehr als kostendeckend arbeitet. Wochenmarktgebühren (Anlagen 4 a bis 4 d): Der Gemeinderat hat mit Beschluss vom 10. Dezember 2019 einen Kostendeckungsgrad für die Wochenmarktgebühren in Höhe von 97,73 % für das Jahr 2020 und in Höhe von 95,98 % für das Jahr 2021 festgelegt. Mit der Neukalkulation wird ein Kostendeckungsgrad in Höhe von 98 % für das Jahr 2022 und von 100 % für das Jahr 2023 angestrebt (Anlage 4 a). Die Anlagen 4 b und 4 c beschreiben das erwartete Gebührenaufkommen für die Jahre 2022 und 2023. Entsprechend der Maßgabe der letzten Gebührenkalkulationen im Wochenmarktbereich und auch, um einen gewissen Lenkungseffekt zu erzielen, wurde bei der Neukalkulation wieder darauf geachtet, dass die Steigerung bei den Gebühren für Beschickerinnen und Beschicker, die sich bei mehrtägigen Wochenmärkten lediglich auf die starken Tage (Freitag oder Samstag) konzentrieren, höher ausfällt, als bei Beschickerinnen und Beschickern, die durch permanente Anwesenheit zum Gelingen eines Marktes beitragen (siehe Anlagen 4 b und 4 c, Gebührenziffer 202). Um die Dauerzulassungsinhaberinnen und – inhaber nicht noch weiter zu belasten, hat die Verwaltung keine Änderungen bei den Gebühren für die – 3 – Tagesauslagen (siehe Anlagen 4 b und 4 c, Gebührenziffer 201) sowie den Eckplatzzuschlägen (siehe Anlagen 4 b und 4 c, Gebührenziffer 203) vorgesehen. Ziel der jetzigen Neukalkulation ist es, die Unterdeckungen aus dem Jahr 2018 in Höhe von 16.817,73 Euro in 2022 und aus dem Jahr 2019 in Höhe von insgesamt 24.951,07 Euro anteilig in 2022 (6.643,33 Euro) und in 2023 (18.307,74 Euro) auszugleichen (Anlage 4 a). Im Jahr 2020 konnten die Wochenmärkte trotz Coronapandemie zwar durchgeführt werden, die notwendigen Hygiene- und Sicherheitsmaßnahmen führten hier allerdings zu unvorhersehbaren Kostensteigerungen. Auf der Ertragsseite fiel ins Gewicht, dass nahezu keine Sondernutzungsgebühren eingingen und einige Beschickerinnen und Beschicker zeitweise nicht an den Märkten teilnehmen konnten. Dadurch ist im Jahr 2020 eine Unterdeckung in Höhe von 29.820,30 Euro entstanden. Auf den Ausgleich dieser Kostenunterdeckung soll verzichtet werden. In Anlage 4 d sind Berechnungsbeispiele bezüglich der Auswirkungen auf die Gebührenzahlerinnen und Gebührenzahler aufgeführt. Gebühren für die Kunsthandwerkermärkte (Anlagen 5 a bis 5 c): Die Gebühren für Kunsthandwerkermärkte wurden zuletzt zum 1. Januar 2016 neu kalkuliert. Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 15. Dezember 2015 einen Kostendeckungsgrad von 84,48 % beschlossen. Aufgrund der Coronapandemie fand im Jahr 2020 lediglich ein Kunsthandwerkermarkt mit eingeschränkten Besucherzahlen statt. Ein Kunsthandwerkermarkt musste abgesagt werden. Die entstandene Unterdeckung ist sowohl aufgrund des stattgefundenen als auch des abgesagten Marktes entstanden. Eine Aufteilung der Unterdeckung kann nicht erfolgen. Daher soll der Gemeinderat über die Verrechnung der Unterdeckung 2020 in Höhe von 6.949,75 Euro mit den Überdeckungen 2017 in Höhe von 113,39 Euro und 2018 in Höhe von 1.756,04 Euro entscheiden. Der Restbetrag der Unterdeckung 2020 in Höhe von 5.080,32 Euro kann aufgrund des Ausfalls des zweiten Marktes nicht ausgeglichen werden. Die Verwaltung schlägt daher vor, die Über- und Unterdeckungen, wie in Anlage 5 a beschrieben, zu verrechnen und auf den Ausgleich der verbleibenden Unterdeckung 2020 zu verzichten. Anlage 5 b kann das erwartete Gebührenaufkommen für die Jahre 2022 und 2023 entnommen werden. In Anlage 5 c ist ein Berechnungsbeispiel bezüglich der Auswirkungen auf die Gebührenzahlerinnen und Gebührenzahler aufgeführt. Erstmals wird im Bereich der Kunsthandwerkermärkte eine Kostendeckungsgrad nahe der 100 %-Marke angestrebt. Verzicht auf den Ausgleich von Kostenunterdeckungen: Die Jahrmärkte, ein Kunsthandwerkermarkt und der Christkindlesmarkt konnten im Jahr 2020 aufgrund der Coronapandemie nicht stattfinden. Auch im Jahr 2021 wurden Veranstaltungen abgesagt oder sie konnten und können nur unter großen Hygiene- und Sicherheitsauflagen und einer zum Teil begrenzten Besucherzahl stattfinden. Aus § 14 Abs. 2 Satz 2 KAG folgt für Kostenunterdeckungen eine Ermessensentscheidung durch die Gemeinde. Dies bedeutet, dass die Möglichkeit eines nachträglichen Ausgleichs besteht, jedoch keine Pflicht. Ob eine Kostenunterdeckung ausgeglichen und wie der Ausgleich einer Kostenüber- oder Kostenunterdeckung herbeigeführt wird, steht im Ermessen des Gemeinderats. Ein wirksamer Ausgleich erfordert daher stets einen entsprechenden Beschluss des Gemeinderats. Nach § 14 Abs. 1 Satz 1 KAG dürfen die Gebühren höchstens so bemessen werden, dass die nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen ansatzfähigen Kosten der Einrichtung gedeckt werden. Als betriebsbedingte und damit gebührenfähige Kosten können nur solche Kosten verstanden werden, die durch die Leistungserstellung der Gemeinde verursacht sind. Die Jahrmärkte, ein Kunsthandwerkermarkt und der Christkindlesmarkt mussten coronabedingt abgesagt werden. Somit konnte das Marktamt diese Märkte nicht durchführen und keine Gebühren nach der jeweiligen Gebührensatzung festsetzen und vereinnahmen. Die für die Vorbereitung und Planung dieser Veranstaltungen entstandenen Kosten – 4 – (Unterdeckungen) können nicht den Gebührenschuldnern über den Ergebnisausgleich auferlegt werden. Für einen Ausgleich der Unterdeckungen müsste der Kostendeckungsgrad auf über 100 % angehoben werden. Daher wird der Gemeinderat gebeten, dem Verzicht auf den Ausgleich der im Jahr 2020 entstandenen Unterdeckungen im Bereich der Jahrmärkte in Höhe von 39.659,82 Euro, im Bereich Kunsthandwerkermarkt in Höhe von 5.080,32 Euro und im Bereich des Christkindlesmarktes in Höhe von 94.353,62 Euro zuzustimmen. Ebenso wird der Gemeinderat gebeten, dem Verzicht auf den Ausgleich der im Bereich Wochenmärkte im Jahr 2020 entstandenen Kostenunterdeckung in Höhe von 29.820,30 Euro zuzustimmen. Dies ist durch coronabedingte Kostensteigerungen entstanden. Die noch bestehende Unterdeckung 2019 im Bereich Jahrmärkte in Höhe von 36.117,99 Euro ist bis zum Jahr 2024 auszugleichen. Allgemeine Erläuterungen: Personal-, Sach- und kalkulatorische Kosten: Der Anteil des Personalaufwands basiert auf dem für das Jahr 2020 im jeweiligen Gebührenbereich aktuell ermittelten Anteil am Gesamtpersonalaufwand des Marktamtes. Die aktuellen Tarifabschlüsse wurden entsprechend berücksichtigt. Auch der Sachaufwand, der auch Aufwendungen für interne Leistungsverrechnungen und zentrale Gemeinkosten enthält, basiert ebenfalls auf den Zahlen des Jahres 2020 und den für den kommenden Doppelhaushalt vorgegebenen Eckwerten. Die kalkulatorischen Kosten wurden nach § 4 Abs. 3 i. V. m. §§ 37, 46 und 62 GemHVO und § 14 Abs. 3 KAG ermittelt. Die planmäßige Nutzungsdauer orientiert sich an der Abschreibungstabelle des Leitfadens zur Bilanzierung. Der Gemeinderat hat mit Beschluss vom 23./24. Februar 2021 den kalkulatorischen Zinssatz für die Berechnung der kalkulatorischen Kosten für den Haushalt 2022/2023 sowie die Ergebnisrechnung 2021 auf 1% festgesetzt. Die in der Gebührenkalkulation für die Jahre 2022 und 2023 enthaltenen kalkulatorischen Zinsen und Abschreibungen sind in den Anlagen 3 a, 4 a und 5 a ausgewiesen. Diese nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen ansatzfähigen Kosten fließen gem. § 14 KAG in die Gebührenkalkulationen mit ein. Gebührenaufkommen (Anlagen 3 b, 4 b, 4 c und 5 b): Auch das jeweils ermittelte Gesamtgebührenaufkommen basiert auf den aktuell ermittelten Zahlen und zugeteilten Flächen. Kostendeckungsgrade: Bereich bisher beschloss. Kostendeck.Grad erreichter KDG 2020 *) KDG 2022 KDG 2023 Großmarkt 100,00 % 87,31 % 100,00 % 100,00 % Wochenmärkte 95,98 % 89,27 % 98,00 % 100,00 % Kunsthandwerkermärkte 84,48 % 31,28 % 99,99 % 98,03 % *) erreichte Kostendeckungsgrade vor dem Hintergrund der Coronapandemie Kostenüber- bzw. Kostenunterdeckungen: Nach der Neukalkulation der Gebühren für den Großmarkt stellt sich der Ergebnisausgleich beim Teilhaushalt 7200 (Anlage 6) wie folgt dar: – 5 – 2016 0,00 Euro 2017 0,00 Euro 2018 0,00 Euro 2019 - 36.117,99 Euro 2020 - 41.379,39 Euro Die Verwaltung empfiehlt, diese Kostendeckungsgrade zu beschließen und dem vorgeschlagenen Vorgehen hinsichtlich der entstandenen Kostenüber- und Kostenunterdeckungen zuzustimmen. Beschluss: Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat beschließt nach Vorberatung im Ausschuss für öffentliche Einrichtungen am 18. November 2021 und im Hauptausschuss am 30. November 2021 a) die in Anlage 1 beigefügte „Satzung zur Änderung der Gebührensatzung der Stadt Karlsruhe für den Großmarkt, die Wochenmärkte, die Jahrmärkte, die Kirchweihen und andere Volksfeste, den Christkindlesmarkt und die Spezialmärkte (Gebührensatzung für Märkte und Volksfeste)“ vom 9. Dezember 1980, zuletzt geändert durch Satzung vom 23. März 2021, b) die Fortgeltung der nicht von der Änderungssatzung betroffenen Gebührensätze c) im Bereich Großmarkt die Einbeziehung eines Teilbetrags der Unterdeckung 2020 in Höhe von 50.340,00 Euro in die Gebührenkalkulation 2022 und eines Teilbetrags in Höhe von 32.560,00 Euro in die Gebührenkalkulation 2023 (vgl. Anlage 3 a), d) im Bereich Wochenmarkt die Einbeziehung der restlichen Unterdeckung 2018 in Höhe von 16.817,73 Euro und eines Teilbetrags der Unterdeckung 2019 in Höhe von 6.643,33 Euro in die Gebührenkalkulation 2022 sowie eines Teilbetrags in Höhe von 18.307,74 Euro in die Gebührenkalkulation 2023 (vgl. Anlage 4 a), e) im Bereich Kunsthandwerkermärkte die Verrechnung der Überdeckungen 2017 und 2018 mit einem Teilbetrag der Unterdeckung 2020 in Höhe von 1.869,43 Euro (vgl. Anlage 5 a), f) den coronabedingten Verzicht auf den Ausgleich der Unterdeckungen 2020 im Bereich Wochenmärkte in Höhe von 29.820,30 Euro, im Bereich Kunsthandwerkermärkte in Höhe von 5.080,32 Euro, im Bereich Jahrmärkte in Höhe von 39.659,82 Euro und im Bereich Christkindlesmarkt in Höhe von 94.353,62 Euro, g) die Zurückstellung der Verwendung der verbleibenden Unterdeckungen in Höhe von 77.497,38 Euro. – 6 – Als Anlagen sind beigefügt: Anlage 1 Satzung zur Änderung der Gebührensatzung der Stadt Karlsruhe für den Großmarkt, die Wochenmärkte, die Jahrmärkte, die Kirchweihen und andere Volksfeste, den Christkindlesmarkt und die Spezialmärkte (Gebührensatzung für Märkte und Volksfeste) Anlage 2 Synopse zur Satzung zur Änderung der Gebührensatzung der Stadt Karlsruhe für den Großmarkt, die Wochenmärkte, die Jahrmärkte, die Kirchweihen und andere Volksfeste, den Christkindlesmarkt und die Spezialmärkte (Gebührensatzung für Märkte und Volksfeste) Anlage 3 a Berechnung des Gebührenbedarfs für den Großmarkt Anlage 3 b Berechnung des Gebührenaufkommens für den Großmarkt, Jahre 2022 und 2023 Anlage 4 a Berechnung des Gebührenbedarfs für die Wochenmärkte Anlage 4 b Berechnung des Gebührenaufkommens für die Wochenmärkte, Jahr 2022 Anlage 4 c Berechnung des Gebührenaufkommens für die Wochenmärkte, Jahr 2023 Anlage 4 d Berechnungsbeispiele zu den Auswirkungen der Gebührenerhöhung für die Wochenmärkte Anlage 5 a Berechnung des Gebührenbedarfs für die Kunsthandwerkermärkte Anlage 5 b Berechnung des Gebührenaufkommens für die Kunsthandwerkermärkte, Jahre 2022 und 2023 Anlage 5 c Berechnungsbeispiele zu den Auswirkungen der Gebührenerhöhung für die Kunsthandwerkermärkte Anlage 6 Tabellarische Übersicht der Verrechnung von Kostenüber- und Kostenunter- deckungen bei den Gebühren für das Marktamt (Ergebnisausgleich)

  • Anlagen Märkte komplett
    Extrahierter Text

    Anlage 1 Satzung zur Änderung der Gebührensatzung der Stadt Karlsruhe für den Großmarkt, die Wochenmärkte, die Jahrmärkte, die Kirchweihen und andere Volksfeste, den Christkindlesmarkt und die Spezialmärkte (Gebührensatzung für Märkte und Volksfeste) Aufgrund des § 4 Absatz 1 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO BW) in der Fassung vom 24. Juli 2000 (GBl. Seite 581, berichtigt Seite 698), zuletzt geändert durch Gesetz vom 2. Dezember 2020 (GBl. Seite 1095,1098), der §§ 2 und 13 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg (KAG) in der Fassung vom 17. März 2005 (GBl. Seite 206), zuletzt geändert durch Gesetz vom 17. Dezember 2020 (GBl. Seite 1233, 1249), hat der Gemeinderat der Stadt Karlsruhe am 14. Dezember 2021 folgende Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für Märkte und Volksfeste vom 9. Dezember 1980 (Amtsblatt vom 19. Dezember 1980), zuletzt geändert durch Satzung vom 23. März 2021 (Amtsblatt vom 26. März 2021) beschlossen. Artikel 1 Das Gebührenverzeichnis 2 zu § 1 der Gebührensatzung der Stadt Karlsruhe für Märkte und Volksfeste wird wie folgt geändert: „Gebührenverzeichnis 2 zur Gebührensatzung der Stadt Karlsruhe für Märkte und Volksfeste vom 14. Dezember 2021, gültig ab 1. April 2022 Gebühren- Bezeichnung Gebühren- Gebühr ziffer bemessung in Euro Wochenmarktgebühren Zulassung von Standplätzen 201 Tageszulassung Tagesplatzbeschicker m²/ Tag 1,12 Auslagen von Dauerbeschickern m²/ Tag 0,51 202 Dauerzulassung bei einem Wochenmarkt mit 1 Markttag m²/ Monat 3,00 1 Markttag (Freitag oder Samstag) bei Märkten mit 3 Markttagen oder mehr m²/ Monat 4,20 2 Markttagen m²/ Monat 4,20 3 Markttagen und mehr m²/ Monat 4 ,70 203 Zuschläge für Eckplätze bei einem Wochenmarkt mit 1 Markttag pauschal 2 ,50 2 Markttagen pauschal 3 ,50 3 Markttagen pauschal 5 ,00 Christbaumverkauf 204 für die Saison m² 2 ,20 Umsatzsteuer 205 Den Gebühren nach Gebührenziffern 201 bis 204 wird die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) nach dem jeweils gültigen Satz zugeschlagen. Artikel 2 Die Überschrift des Gebührenverzeichnisses 3 zu § 1 der Gebührensatzung der Stadt Karlsruhe für Märkte und Volksfeste wird wie folgt geändert: „Gebührenverzeichnis 3 zur Gebührensatzung der Stadt Karlsruhe für Märkte und Volksfeste vom 14. Dezember 2021, gültig ab 1. April 2022“ Die Gebührennummer 332 des Gebührenverzeichnisses 3 zu § 1 der Gebührensatzung der Stadt Karlsruhe für Märkte und Volksfeste wird wie folgt geändert: „332 Kunsthandwerkermarkt lfdm/ Tag 20,12 Euro“ Artikel 3 Diese Änderungssatzung tritt am 1. April 2022 in Kraft. Ausgefertigt: Karlsruhe, Dr. Frank Mentrup Oberbürgermeister Anlage 2 Gebüh- renziffer BezeichnungGebühren- bemessung Gebühr in Euro Gebüh- renziffer BezeichnungGebühren- bemessung Gebühr in Euro Wochenmarktgebühren und Wochenmarktgebühren und Zulassung von StandplätzenZulassung von Standplätzen 201Tageszulassung201Tageszulassung Tagesplatzbeschickerm²/ Tag1,12Tagesplatzbeschickerm²/ Tag1,12 Auslagen von Dauerbeschickernm²/ Tag0,51Auslagen von Dauerbeschickernm²/ Tag0,51 202Dauerzulassung bei einem 202Dauerzulassung bei einem Wochenmarkt mitWochenmarkt mit 1 Markttagm²/ Monat2,701 Markttagm²/ Monat 3,00 1 Markttag (Freitag oder Samstag)1 Markttag (Freitag oder Samstag) bei Märkten mit 3 Markttagenm²/ Monat3,80bei Märkten mit 3 Markttagenm²/ Monat 4,20 oder mehroder mehr 2 Markttagenm²/ Monat3,802 Markttagenm²/ Monat 4,20 3 Markttagen und mehrm²/ Monat4,403 Markttagen und mehrm²/ Monat 4,70 203Zuschläge für Eckplätze bei einem203Zuschläge für Eckplätze bei einem Wochenmarkt mitWochenmarkt mit 1 Markttagpauschal2,501 Markttagpauschal2,50 2 Markttagenpauschal3,502 Markttagenpauschal3,50 3 Markttagen und mehrpauschal5,003 Markttagen und mehrpauschal5,00 ChristbaumverkaufChristbaumverkauf 204für die Saisonm²2,00204für die Saisonm² 2,20 UmsatzsteuerUmsatzsteuer 205Den Gebühren nach Gebührenziffern 201 bis 204 wird die Umsatz-205Den Gebühren nach Gebührenziffern 201 bis 204 wird die Umsatz- steuer (Mehrwertsteuer) nach dem jeweils gültigen Satz zugeschlagen.steuer (Mehrwertsteuer) nach dem jeweils gültigen Satz zugeschlagen. vom 9. Dezember 1980 (Amtsblatt vom 19. Dezember 1980), zuletzt geändert durch Satzung vom 23. März 2021 (Amtsblatt vom 26. März 2021) vom 9. Dezember 1980 (Amtsblatt vom 19. Dezember 1980), zuletzt geändert durch Satzung vom 14. Dezember 2021 (Amtsblatt vom _________) G E B Ü H R E N V E R Z E I C H N I S 2 U N D 3 Z U § 1 D E R G E B Ü H R E N S A T Z U N G D E R S T A D T K A R L S R U H E F Ü R M Ä R K T E U N D V O L K S F E S T E alt neu Gebührenverzeichnis 2 vom 23. März 2021, gültig ab 1. April 2021 zur Gebührensatzung der Stadt Karlsruhe für Märkte und Volksfeste Gebührenverzeichnis 2 zur Gebührensatzung der Stadt Karlsruhe für Märkte und Volksfeste vom 14. Dezember 2021, gültig ab 1. April 2022 Anlage 2 Gebüh- renziffer BezeichnungGebühren- bemessung Gebühr in Euro Gebüh- renziffer BezeichnungGebühren- bemessung Gebühr in Euro Gebühren für SpezialmärkteGebühren für Spezialmärkte 332Kunsthandwerkermarktlfdm/ Tag19,44332Kunsthandwerkermarktlfdm/ Tag 20,12 vom 10. Dezember 2019, gültig ab 1. Januar 2020vom 14. Dezember 2021, gültig ab 1. April 2022 alt neu Gebührenverzeichnis 3Gebührenverzeichnis 3 zur Gebührensatzung der Stadt Karlsruhe für Märkte und Volksfestezur Gebührensatzung der Stadt Karlsruhe für Märkte und Volksfeste Anlage 3 a 20222023 367.562,57 €374.913,82 € 525.402,00 €535.910,04 € 21.584,28 €21.481,20 € Ergebnisausgleich 2020 (Unterdeckung)50.340,00 €32.560,00 € 964.888,85 €964.865,06 € -60.000,00 €-60.000,00 € 904.888,85 €904.865,06 € 904.863,00 €904.863,00 € Überdeckung-25,85 €-2,06 € Kostendeckungsgrad100,00%100,00% Eine kalkulatorische Überdeckung innerhalb eines Kalkulationszeitraums bei den Gebühren ist nicht zulässig.  Abrundungen der Gebührensätze ab der dritten Stelle hinter dem Komma führen zu einer geringen rechnerischen Gebührenunterdeckung, die innerhalb der folgenden fünf Jahre ausgeglichen werden soll. Gebührenaufkommen Großmarkt Gesamt Berechnung des Gebührenbedarfs hier: Großmarkt Berechnung des Gebührenbedarfs Personal- und Versorgungskosten Kosten für Sach- u. Dienstleistungen inkl. Interne Leistungsverr. und Zentr. Gemeinkosten Abschreibungen und Zinsen (kalk. Kosten) Bezeichnung sonstige Erträge Teilhaushalt 7200 - Märkte Gesamtkosten Gebührenbedarf nach Berücksichtigung Ergebnisausgleich und sonstige Erträge Gebührenaufkommen Großmarkt 2022 und 2023:Anlage 3 b Geb.Nr.Bezeichnung Gebühren- bemessung Gebühren- messzahl *) Gebühren- satz Gebührenauf- kommen Großmarktgebühren 101Zulassung für städtische Hallenflächenqm84.9608,50 €722.160,00 € 102Zulassung für Kellerräumeqm00,50 €0,00 € 103 Zulassung für Anbauten, Einhausungen, Freimarktflächen etc. qm42.8764,25 €182.223,00 € 104 Betriebskostenzuschlag Erzeuger (Reinigung, Heizung, Beleuchtung) qm4801,00 €480,00 € SUMME904.863,00 € *) Die Gebührenmesszahl stellt jeweils die aktuell per Zulassung zugeteilten Flächen in Quadratmeter als Jahressumme dar. Derzeit findet keine Vermietung der Kellerräume statt. Um jedoch im Bedarfsfall auf kurzfristige Bewerbungen reagieren zu können, wird weiterhin ein Gebührensatz vorgesehen. Anlage 4 a 20222023 179.636,42 €183.229,14 € 78.030,00 €79.590,60 € 1.743,00 €1.743,00 € Ergebnisausgleich 2018 (Unterdeckung)16.817,73 €0,00 € Ergebnisausgleich 2019 (Unterdeckung)6.643,33 €18.307,74 € 282.870,48 €282.870,48 € -22.750,00 €-22.750,00 € 260.120,48 €260.120,48 € 254.928,50 €260.108,00 € Unterdeckung-5.191,98 €-12,48 € 98,00%100,00% Eine kalkulatorische Überdeckung innerhalb eines Kalkulationszeitraums bei den Gebühren ist nicht zulässig.  Abrundungen der Gebührensätze ab der dritten Stelle hinter dem Komma führen zu einer geringen rechnerischen Gebührenunterdeckung, die innerhalb der folgenden fünf Jahre ausgeglichen werden soll. Kostendeckungsgrad Bezeichnung sonstige Erlöse Teilhaushalt 7200 - Märkte Gesamtkosten Gebührenbedarf nach Berücksichtigung Ergebnisausgleich und sonstige Erlöse Gebührenaufkommen Wochenmarkt Gesamt Berechnung des Gebührenbedarfs hier: Wochenmärkte Berechnung des Gebührenbedarfs Personal- und Versorgungskosten Kosten für Sach- u. Dienstleistungen inkl. Interne Leistungsverr. und Zentr. Gemeinkosten Abschreibungen und Zinsen (kalk. Kosten) Gebührenaufkommen Wochenmärkte 2022:Anlage 4 b Geb. Ziffer BezeichnungGebühren- bemessung Gebühren- messzahl *) Gebühren- satz alt 1. Quartal Gebühren- satz neu ab 2. Quartal Gebührenauf- kommen neu Wochenmarktgebühren Zulassung von Standplätzen 201Tageszulassung Tagesplatzbeschickerm²8.000 1,12 €1,12 €8.960,00 € Auslagen von Dauerbeschickernm²6.000 0,51 €0,51 € 3.060,00 € Zwischensumme12.020,00 € 202Dauerzulassung bei einen Wochenmarkt mit 1 Markttagm²15.860 2,70 €3,00 €46.390,50 € 1 Markttag (Freitag oder Sams- tag) bei Märkten mit 3 Markt- tagen und mehrm²12.900 3,80 €4,20 €52.890,00 € 2 Markttagenm²12.600 3,80 €4,20 €51.660,00 € 3 Markttagenm² 19.200 4,40 €4,70 €88.800,00 € Zwischensumme239.740,50 € 203Zuschläge für Eckplätze bei einem Wochenmarkt mit 1 Markttagpauschal 108 2,50 €2,50 €270,00 € 2 Markttagenpauschal108 3,50 €3,50 €378,00 € 3 Markttagenpauschal240 5,00 €5,00 €1.200,00 € Zwischensumme1.848,00 € 204Christbaumverkauf für die Saisonm² 600 2,00 €2,20 € 1.320,00 € SUMME 254.928,50 € *) Die Gebührenmesszahl stellt jeweils die aktuell per Zulassung zugeteilten Flächen in m² (bzw. Stückzahl bei Eckplätzen) als Jahressumme dar. Gebührenaufkommen Wochenmärkte 2023:Anlage 4 c Geb. Ziffer BezeichnungGebühren- bemessung Gebühren- messzahl *) Gebühren- satz Gebührenauf- kommen neu Wochenmarktgebühren Zulassung von Standplätzen 201Tageszulassung Tagesplatzbeschickerm²8.000 1,12 €8.960,00 € Auslagen von Dauerbeschickernm²6.000 0,51 €3.060,00 € Zwischensumme12.020,00 € 202Dauerzulassung bei einen Wochenmarkt mit 1 Markttagm²15.860 3,00 €47.580,00 € 1 Markttag (Freitag oder Sams- tag) bei Märkten mit 3 Markt- tagen und mehrm²12.900 4,20 €54.180,00 € 2 Markttagenm²12.600 4,20 €52.920,00 € 3 Markttagenm² 19.200 4,70 €90.240,00 € Zwischensumme244.920,00 € 203Zuschläge für Eckplätze bei einem Wochenmarkt mit 1 Markttagpauschal 108 2,50 €270,00 € 2 Markttagenpauschal108 3,50 €378,00 € 3 Markttagenpauschal240 5,00 €1.200,00 € Zwischensumme1.848,00 € 204Christbaumverkauf für die Saisonm² 600 2,20 € 1.320,00 € SUMME 260.108,00 € *) Die Gebührenmesszahl stellt jeweils die aktuell per Zulassung zugeteilten Flächen in m² (bzw. Stückzahl bei Eckplätzen) als Jahressumme dar. Berechungsbeispiele zu den Auswirkungen der Gebührenerhöhung für die Wochenmärkte Anlage 4 d Geb. Ziffer BezeichnungBsp. Gebühren- bemessung Gebühr alt Gebühr neu % Veränd. pro Monat pro Standtag pro Monat pro Standtag Tageszulassung18 m²m²/Tag 1,12 € 1,12 € 1 20,16 € 20,16 € 0,00% 1 Markttag18 m²m²/Monat 2,70 € 3,00 € 1 48,60 € 12,15 € 54,00 € 13,50 € 11,11% 2 Markttagen18 m²m²/Monat 3,80 € 4,20 € 2 68,40 € 8,55 € 75,60 € 9,45 € 10,53% 3 Markttagen18 m²m²/Monat 4,40 € 4,70 € 3 79,20 € 6,60 € 84,60 € 7,05 € 6,82% 1 Markttag 1pauschal 2,50 € 2,50 € 1 2,50 € 2,50 € 0,00% 2 Markttagen 1pauschal 3,50 € 3,50 € 1 3,50 € 3,50 € 0,00% 3 Markttagen 1pauschal 5,00 € 5,00 € 1 5,00 € 5,00 € 0,00% Christbaumverkauf für die Saison 252m² 2,00 € 2,20 € 504,00 € 554,40 € 10,00% Standgebühr -alt- Standgebühr -neu- 18 m²m²/Tag 0,51 € 0,51 € 1 9,18 € 9,18 € 0,00% Tageszulassung - Auslagen von Dauerbeschickern Dauerzulassung bei einem Wochenmarkt mit 1 Markttag (Freitag oder Samstag) bei Märkten mit 3 Markttagen oder mehr 18 m²m²/Monat 3,80 € 4,20 € 68,40 € 17,10 € 75,60 € 18,90 € 10,53% Zuschläge für Eckplätze bei einem Wochenmarkt mit Markttage/ Woche bzw. Anzahl/ Monat 204 203 202 201 1 Anlage 5 a 20222023 8.918,29 €9.096,66 € 4.161,60 €4.244,83 € 0,00 €0,00 € Ergebnisausgleich 2017 (Überdeckung)-113,39 €0,00 € Ergebnisausgleich 2018 (Überdeckung)0,00 €-1.756,04 € Ergebnisausgleich 2020 (Unterdeckung)113,39 €1.756,04 € 13.079,89 €13.341,49 € 0,00 €0,00 € 13.079,89 €13.341,49 € 13.078,00 €13.078,00 € Unterdeckung-1,89 €-263,49 € 99,99%98,03% Eine kalkulatorische Überdeckung innerhalb eines Kalkulationszeitraums bei den Gebühren ist nicht zulässig.  Abrundungen der Gebührensätze ab der dritten Stelle hinter dem Komma führen zu einer geringen rechnerischen Gebührenunterdeckung, die innerhalb der folgenden fünf Jahre ausgeglichen werden soll. Kostendeckungsgrad Bezeichnung sonstige Erlöse Teilhaushalt 7200 - Märkte Gesamtkosten Gebührenbedarf nach Berücksichtigung Ergebnisausgleich und sonstige Erlöse Gebührenaufkommen Wochenmarkt Gesamt Berechnung des Gebührenbedarfs hier: Kunsthandwerkermärkte Berechnung des Gebührenbedarfs Personal- und Versorgungskosten Kosten für Sach- u. Dienstleistungen inkl. Interne Leistungsverr. und Zentr. Gemeinkosten Abschreibungen und Zinsen (kalk. Kosten) Gebührenaufkommen Kunsthandwerkermärkte 2022 und 2023: Anlage 5 b Geb. Ziffer BezeichnungGebühren- bemessung Gebühren- messzahl *) Gebühren- satz Gebührenauf- kommen neu Gebühren für Spezialmärkte 332Kunsthandwerkermarktlfdm/Tag650 20,12 €13.078,00 € *) Die Gebührenmesszahl stellt jeweils die aktuell per Zulassung zugeteilten Flächen in laufenden Metern als Jahressumme dar. Anlage 5 c Berechungsbeispiele zu den Auswirkungen der Gebührenerhöhung für die Kunsthandwerkermärkte Geb. ZifferBezeichnungBsp. Gebühren- bemessung Gebühr alt Gebühr neu Standgebühr -alt- Standgebühr -neu- % Veränderung 332Kunsthandwerkermarkt4lfdm/Tag19,44 € 20,12 € 77,76 € 80,48 € 3,50% Anlage 6 2016201720182019 2020 Großmarkt- € - € - € - € 124.279,39 €- Wochenmärkte- € - € 16.817,73 €- 24.951,07 €- 29.820,30 €- Kunsthandwerkermärkte- € 113,39 € 1.756,04 € - € 6.949,75 €- Jahrmärkte- € - € - € 36.117,99 €- 39.659,82 €- Christkindlesmarkt- € - € - € - € 94.353,62 €- Gesamt - € 113,39 € 15.061,69 €- 61.069,06 €- 295.062,88 €- 20162017201820192020 Großmarkt - € - € - € - € 41.379,39 €- Wochenmärkte - € - € - € - € - € Kunsthandwerkermärkte- € - € - € - € - € Jahrmärkte - € - € - € 36.117,99 €- - € Christkindlesmarkt - € - € - € - € - € Gesamt - € - € - € 36.117,99 €- 41.379,39 €- Verrechnung von Kostenüber- und Kostenunterdeckungen bei den Gebühren für das Marktamt Ergebnisausgleich Stand vor dem vorgeschlagenen Ergebnisausgleich Stand nach der Neukalkulation der Gebühren für den Großmarkt, die Wochenmärkte und die Kunsthandwerkermärkte (siehe Gemeinderatsvorlage vom 14. Dezember 2021)

  • Abstimmungsergebnis TOP 9
    Extrahierter Text

  • Protokoll GR 14.12.2021 TOP 7 - 9.1
    Extrahierter Text

    Niederschrift 33. Plenarsitzung des Gemeinderates 14. Dezember 2021, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 8. Punkt 7 der Tagesordnung: Satzungen zur Änderung der folgenden Satzungen der Stadt Karls- ruhe a) über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen (Sondernut- zungssatzung) b) über die Erhebung von Verwaltungsgebühren (Verwaltungsgebührensatzung) Vorlage: 2021/1293 Punkt 8 der Tagesordnung: Umsetzung der Erhöhung der Sondernutzungsgebühren im öffent- lichen Verkehrsraum (HSPKA-Maßnahme M8 – TBA) Vorlage: 2021/1338 Punkt 9 der Tagesordnung: Satzung zur Änderung der Gebührensatzung der Stadt Karlsruhe für den Großmarkt, die Wochenmärkte, die Jahrmärkte, die Kirchweihen und andere Volks- feste, den Christkindlesmarkt und die Spezialmärkte (Gebührensatzung für Märkte und Volks- feste) Vorlage: 2021/1257 Punkt 9.1 der Tagesordnung: Schließung Christkindlesmarkt – Änderung der Gebührensat- zung für Märkte und Volksfeste Vorlage: 2021/1257/1 dazu: Änderungsantrag: SPD Vorlage: 2021/1257/1/1 Änderungsantrag CDU Vorlage: 2021/1257/1/2 – 2 – Beschluss: Punkt 7: Der Gemeinderat beschließt nach Vorberatung im Hauptausschuss a) die als Anlage 1 beigefügte „Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Karlsruhe über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen (Sondernutzungs- gebührensatzung)“ befristet bis einschließlich 31. März 2022 b) die als Anlage 2 beigefügte „Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Karlsruhe über die Erhebung von Verwaltungsgebühren für öffentliche Leistungen (Verwaltungsgebührensat- zung)“ befristet bis einschließlich 31. März 2022 c) notwendige ergänzende Anpassungen bzw. redaktionelle Änderungen einzelner Gebühren- tatbestände des Verwaltungsgebührenverzeichnisses in den Bereichen Ordnungswesen, Friedhofs- und Bestattungswesen sowie Juristische Dienste (Anlage 5 bis 8), welche in der Satzung nach Anlage 2 enthalten sind. Punkt 8 a) Der Gemeinderat nimmt die Umsetzung der zweiten ausstehenden Tranche der HSPKa- Maßnahme M8_TBA durch Gemeinderatsbeschluss vom 16. April 2016 zum 1. Januar 2022 zur Kenntnis. Dies bedeutet eine weitere Erhöhung der Regelsätze aller Tatbestände der Sondernutzungsgebührensatzung (gewerbliche und bauliche Sondernutzungen) um 20 von Hundert. b) Durch Satzungsänderungen der Verwaltungs- und Sondernutzungsgebührensatzung (siehe heutige Tagesordnungspunkte) werden für die gewerblichen Sondernutzungen, unabhängig von der Durchsetzung der HSPKa-Maßnahme M8_TBA, befristet bis zum 31. März 2022 kei- ne Verwaltungs- und Sondernutzungsgebühren erhoben. Punkt 9 Der Gemeinderat beschließt nach Vorberatung im Ausschuss für öffentliche Einrichtungen am 18. November 2021 und im Hauptausschuss am 30. November 2021 a) die in Anlage 1 beigefügte „Satzung zur Änderung der Gebührensatzung der Stadt Karlsruhe für den Großmarkt, die Wochenmärkte, die Jahrmärkte, die Kirchweihen und andere Volks- feste, den Christkindlesmarkt und die Spezialmärkte (Gebührensatzung für Märkte und Volksfeste)“ vom 9. Dezember 1980, zuletzt geändert durch Satzung vom 23. März 2021, b) die Fortgeltung der nicht von der Änderungssatzung betroffenen Gebührensätze c) im Bereich Großmarkt die Einbeziehung eines Teilbetrags der Unterdeckung 2020 in Höhe von 50.340,00 Euro in die Gebührenkalkulation 2022 und eines Teilbetrags in Höhe von 32.560,00 Euro in die Gebührenkalkulation 2023 (vgl. Anlage 3 a), d) im Bereich Wochenmarkt die Einbeziehung der restlichen Unterdeckung 2018 in Höhe von 16.817,73 Euro und eines Teilbetrags der Unterdeckung 2019 in Höhe von 6.643,33 Euro in – 3 – die Gebührenkalkulation 2022 sowie eines Teilbetrags in Höhe von 18.307,74 Euro in die Gebührenkalkulation 2023 (vgl. Anlage 4 a), e) im Bereich Kunsthandwerkermärkte die Verrechnung der Überdeckungen 2017 und 2018 mit einem Teilbetrag der Unterdeckung 2020 in Höhe von 1.869,43 Euro (vgl. Anlage 5 a), f) den coronabedingten Verzicht auf den Ausgleich der Unterdeckungen 2020 im Bereich Wo- chenmärkte in Höhe von 29.820,30 Euro, im Bereich Kunsthandwerkermärkte in Höhe von 5.080,32 Euro, im Bereich Jahrmärkte in Höhe von 39.659,82 Euro und im Bereich Christ- kindlesmarkt in Höhe von 94.353,62 Euro, g) die Zurückstellung der Verwendung der verbleibenden Unterdeckungen in Höhe von 77.497,38 Euro. Punkt 9.1 Der Gemeinderat beschließt a) die in der Anlage beigefügte „Satzung zur Änderung der Gebührensatzung der Stadt Karls- ruhe für den Großmarkt, die Wochenmärkte, die Jahrmärkte, die Kirchweihen und andere Volksfeste, den Christkindlesmarkt und die Spezialmärkte (Gebührensatzung für Märkte und Volksfeste)“ vom 9. Dezember 1980, zuletzt geändert durch Satzung vom 23. März 2021, b) die Anpassung der für die Gesamtdauer des Marktes bereits festgesetzten Gebühren für den Christkindlesmarkt an die tatsächlichen Öffnungstage 2021, c) die einmalige Reduzierung der festgesetzten Gebühren für den Christkindlesmarkt auf die Hälfte aufgrund der Entwicklungen der Corona-Pandemie. Abstimmungsergebnisse: Punkt 7: Einstimmig zugestimmt Punkt 8: Bei 42 Ja-Stimmen und 3 Nein-Stimmen mehrheitlich zugestimmt Punkt 9: Einstimmig zugestimmt Punkt 9.1: Bei 46 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung zugestimmt Modifizierter Änderungsantrag CDU: Bei 29 Ja-Stimmen und 17 Nein-Stimmen mehrheitlich zugestimmt Der Vorsitzende ruft die Tagesordnungspunkte 7 bis 9.1 zur Behandlung auf und verweist auf die erfolgten Vorberatungen im Ausschuss für öffentliche Einrichtungen und im Hauptaus- schuss: Wir hatten gestern ausgemacht, dass ich die Tagesordnungspunkte 8, 9 und 9.1 gemeinsam aufrufen. Ich würde gerne Tagesordnungspunkt 7 noch dazu nehmen, weil TOP 7 und 8 in ei- nem gewissen Zusammenhang stehen. – 4 – Stadträtin Wolf (GRÜNE): Ich will zu dem strittigen Thema Christkindlesmarkt und den Gebüh- ren sprechen. Wir halten es für absolut fair, dass die Gebühren erlassen werden für die Zeit, in der Christkindlesmarkt nicht stattfinden konnte. Dieses Risiko sollten die Schausteller*innen und die Beschicker*innen nicht alleine tragen. Wir halten es für ein sehr gutes Zeichen, dass über die Tafeln Lösungen gefunden wurden für die Lebensmittel. Wir sind uns sehr sicher, dass da auch noch Hilfen von Land und Bund kom- men. Schließlich waren es Regelungen von Landesebene, dass der Christkindlesmarkt nicht stattfinden konnte. Ob jetzt aber die restlichen Gebühren auch erlassen werden sollen, das se- hen wir eher kritischer. Schließlich haben auch die Schausteller*innen öffentlich immer gesagt, dass sie auf alle Eskalationsstufen vorbereitet sind, dass sie sowohl 3G als auch 2G oder 2G+ kontrollieren können. Die Stadt hatte die Mehrkosten für die zusätzliche Infrastruktur, wie die Zäune, zu tragen. Den Änderungsantrag der CDU lehnen wir ab. Der Christkindlesmarkt konnte zum Teil stattfin- den. Wir alle haben die langen Schlangen zum Beispiel am Friedrichsplatz gesehen. Der Christ- kindlesmarkt war zu der Zeit also auch zu den Stoßzeiten wirklich gut besucht. Da konnte auch Umsatz generiert werden. Der Formulierung der SPD können wir uns anschließen. Falls wider Erwarten keine Hilfen von Bund und Land zur Verfügung gestellt werden, dann stimmen wir dem Erlass der Gebühren auch zu. In jedem Fall hoffen wir sehr, dass nächstes Jahr der Christkindlesmarkt wie gewohnt stattfinden kann. Dann können wir auch alle zu möglichen Mehreinnahmen beitragen. Stadträtin Meier-Augenstein (CDU): Es hätte alles so schön sein können. Denn nachdem im letzten Jahr kein Christkindlesmarkt hat stattfinden können, wurde in diesem Jahr sehr frühzei- tig und vor allem auch sehr vorausschauend geplant und ein tolles und sicheres Konzept entwi- ckelt und erarbeitet von unserer Verwaltung und von allen beteiligten Ämtern und Gesellschaf- ten. Andere Städte und Gemeinden haben das nicht getan und haben zum Beispiel keine Um- zäunung oder Zugangskontrollen geplant. Die hatten noch mit ganz anderen Themen dann zu kämpfen. Aber unser Konzept hatte überzeugt. Es war sicher. Gerade deswegen hat natürlich die Entscheidung des Landes dann besonders geschmerzt. Die bewirtenden Schausteller und Festwirte – Sie wissen es alle – mussten von einem auf den ande- ren Tag schließen. Die sonstigen Beschicker, wie die Kunsthandwerker, dürfen zwar weiterma- chen, sind aber durch die Einzäunung und die 2G-Beschränkung ebenfalls massiv betroffen. Es war regelrecht ein Wechselbad der Gefühle, was sich in diesen Tagen für alle Beteiligten vollzo- gen hat. Die Rückmeldung, die wir bekommen haben von den Beschickern, war, dass die Um- sätze bei 10 – 40 % des sonst üblichen Umsatzes liegen. Wenn man beachtet, dass, bevor der erste Euro Umsatz überhaupt gemacht werden kann, ein enormer Aufwand zu bringen ist – dieser Aufbau zieht sich teilweise zwei Wochen vor dem Eröffnungstermin, es ist auch mit mas- siven Personalkosten verbunden -, dann sehen wir schon, dass die Beschicker betroffen sind von diesen Regelungen und dann auch von diesem kurzfristigen Verbot, was vom Land ausge- sprochen wurde. Wir begrüßen es daher sehr, dass die Verwaltung, das Marktamt, Sie, Herr Oberbürgermeister und Sie, Frau Erste Bürgermeisterin, frühzeitig mit den Beschickern ins Gespräch gegangen sind. Wir finden den Vorschlag, die Gebühren auf 50 % zu reduzieren, zwar gut, aber er ist aus unse- – 5 – rer Sicht aufgrund der genannten Punkte noch nicht ausreichend. Wir beantragen daher, die festgesetzten Gebühren für den Christkindlesmarkt einmalig auf Null zu reduzieren und ent- sprechend die Rahmenbedingungen für die Reduzierung zu schaffen und die Gebührensatzung rückwirkend anzupassen. Bereits bezahlte Beiträge sind natürlich entsprechend zurückzuzah- len. Wir wissen sehr wohl, dass eigentlich nicht wir zuständig sind, sondern das Land. Denn von dort kam das Verbot. Wir sind deswegen auch der Meinung, dass das Land für den Aufwand hier aufkommen muss und bitten die Verwaltung, in Gespräche mit dem Land einzutreten, um diesen Ausgleich zu erhalten, damit nicht der städtische Haushalt durch diesen Beschluss belas- tet wird. Den Antrag der SPD sehen wir als schwierig an, weil die Verwaltung ausführt, dass der Verwal- tungsaufwand hier sehr groß wäre, im Einzelfall diese Corona-Hilfe zu überprüfen. Ich bitte die Kolleginnen und Kollegen im Sinne der Beschickerinnen und Beschicker um Unterstützung un- seres Antrags. Stadträtin Ernemann (SPD): Es ist ein Trauerspiel. Wer gesehen hat, mit welch einer Leiden- schaft, mit welch einer Vorfreude die Schausteller und die Marktbeschicker vor Weihnachten den Weihnachtsmarkt aufgebaut haben in der Vorfreude auf das Weihnachtsfest, wohl auch schon mit Bangen, dass es unter Umständen nicht klappen könnte. Sie, Herr Oberbürgermeis- ter, haben aus Ihrer Sicht – das kann ich aus Gesprächen mit den Schaustellern sagen – sehr gekämpft, bis zur letzten Minute, bis zur letzten Entscheidung, um den Weihnachtsmarkt zu ermöglichen. Dafür ist man Ihnen auch dankbar. Dafür sind auch wir Ihnen dankbar. Die Stadt Karlsruhe hat wirklich alles getan, um diesen Weihnachtsmarkt starten zu lassen. Es war am 22. November, exakt 12 Tage hat er durchgehalten mit Hängen und Bangen. Es ist ein Wechselspiel der Gefühle gewesen. Jeden Tag hing die Frage im Raum: Dürfen wir? Dürfen wir nicht? Wie ist die Regel? Dann kam 2G, dann 2G+. Es war von der Psyche her für die Schausteller und für die Marktbeschicker schon sehr anspannend. Die Stadt Karlsruhe hat natürlich auch sehr viel Geld investiert in das Sicherheitskonzept. Wer einmal dort war – ich war mehrfach dort, ich war auch noch einen Tag vor der Schließung dort - , das hat wunderbar funktioniert. Kollegin Meier-Augenstein hat es eben auch schon ausge- führt. Es ist natürlich schon so, dass das Land und der Bund in der Verantwortung sind. Die Stadt hat viel investiert, hatte Unkosten. Wir sehen auch den Ansatz, die Gebühren 50 % zu ermäßigen. Das ist ein guter Ansatz. Aber wir würden am liebsten – so wie die CDU auch – die Gebühren total ermäßigen, sehen aber doch schon Land und Bund in der Pflicht. Wenn es auch ein Aufwand für die Verwaltung ist, in anderen Bereichen wird auch Aufwand betrieben, diese Gelder einzufordern. Wir sehen zuerst diese Hilfen abzurufen. Das ist eine Pflicht für die Stadt. Sollte das nicht gelingen – vielleicht kann Frau Erste Bürgermeisterin Ausführungen machen, wie die Chancen stehen -, wären wir auch für einen gänzlichen Erlass der Gebühren für den Weihnachtsmarkt in diesem Jahr, in der Hoffnung – wie es meine Vorredner schon ausgeführt haben -, dass er nächstes Jahr so stattfinden kann, wie wir ihn in den zurückliegenden Jahren immer erlebt haben. Stadtrat Hock (FDP): Die Kollegin Ernemann hat genau das gesagt, was auch unsere Fraktion sieht. Wenn man wirklich draußen war bei den Menschen, mit den Schaustellern gesprochen hat, dann war die Trauer schon groß, dass man das dann von Seiten des Landes versagt be- kommt mit einer 2G+-Regel. Herr Oberbürgermeister, da muss ich Ihnen sagen, haben Sie sich – 6 – wirklich ins Zeug gelegt, alle Achtung. Da haben Sie sich für die Schausteller ins Zeug gelegt und haben auch jederzeit unsere Rückendeckung gehabt. Vielleicht ein Schwenk. Man wundert sich doch, wenn man auf die Wochenmärkte in dieser Stadt geht, was dort möglich ist, ohne Regeln, ohne alles. Ich möchte nur jedem empfehlen, das anzuschauen. Da hat man scheinbar vergessen von irgendeiner Seite, dort einmal hinzuschau- en. Denn ich muss ganz ehrlich gestehen, wenn man den Schaustellern diese Möglichkeit - ein- gezäunt und der 2G+-Regel - nicht mehr auftut, dann verstehe ich vieles nicht mehr, wenn man sieht, was die Schausteller an Personal akquirieren mussten, weil durch die Corona-Krise auch viele der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter schon vorher gegangen sind. Es war ein Kraftakt für die Schaustellerinnen und Schausteller in unserer Stadt, das überhaupt möglich zu machen. Die haben sich gefreut, dass sie endlich wieder etwas machen dürfen. Ich muss ganz ehrlich sagen, Herr Oberbürgermeister, ich war verwundert. Ich habe Ihnen in einer anderen Sitzung gesagt, ich würde mir schon wünschen, bevor diese Anträge kamen, dass man den Schaustellern das dieses Jahr komplett erlässt. Dann haben Sie mir entgegnet, die Schausteller selber haben 50 % angeboten. Ich wäre eigentlich schon dabei, dass man heute diesen Beschluss so fast, einmalig auf diese Kosten zu verzichten. Es wäre ein gutes und ein wirklich tolles Signal an die Schaustel- ler und Schaustellerinnen, dass man ihnen von Seiten der Stadt entgegenkommt und weiß, was sie an Vorleistung gebracht haben, was an Lebensmitteln dann an die Tafeln gegangen sind usw. Herr Oberbürgermeister, werte Kolleginnen und Kollegen, ich denke, dass man das diese Mal so machen muss. Meine Fraktion würde dem gerne zustimmen. Stadträtin Binder (DIE LINKE.): Ich habe es im Ältestenrat schon vorgetragen, dass ich grund- sätzlich der Meinung bin, den Schaustellern und Beschickern des Weihnachtsmarktes die Kos- ten zu erlassen. Der Vorschlag der SPD wäre ein Kompromiss, ich befürchte nur, einer, der sehr aufwändig ist bezüglich der Abrechnung. Da muss natürlich dann die Verwaltung entsprechend viel Arbeit hineinstecken für verhältnismäßig wenig Rückfluss. Von daher wäre ich der Meinung, der geringste bürokratische Aufwand wäre tatsächlich, hier die Kosten zu erlassen aus den ge- nannten Gründen. Da kann ich Frau Meier-Augenstein vollkommen beipflichten. Die Beschi- cker*innen haben es nicht zu verantworten, was da passiert ist. Aber sie haben enorme Ausga- benkosten und die Umsatzeinbußen, die verheerend sind. Wir hätten gerne nächstes Jahr wie- der einen Weihnachtsmarkt. Dann wäre es schön, wenn wieder ein paar Leute dabei wären, die auch als Beschicker*innen sich daran beteiligen. Deshalb: Einmal das zu erlassen, halte ich für sinnvoll und richtig. Stadtrat Dr. Schmidt (AfD): Ich kann mich, was den Weihnachtsmarkt angeht, meinen Vorred- nern anschließen. Ich will aber für die Öffentlichkeit darauf hinweisen: Er ist nicht völlig abge- sagt. Die Kunsthandwerkerbuden sind alle noch da. Die verkaufen auch noch und freuen sich, wenn die Leute vorbeikommen. Ich selbst habe vor zwei Tagen dort eingekauft. Ich kann es nur empfehlen. Die, die nicht mehr da sein dürfen, sind die, die Glühwein ausschenken und die Speisen anbieten, die direkt verzehrt werden. Der Rest ist noch da. Ich weiß, dass es den Men- schen vor Ort wichtig ist, dass die Öffentlichkeit davon erfährt, dass sie noch ihre Waren anbie- ten. Wir tragen den Gebührenerlass beziehungsweise die Ermäßigung mit. Wir tragen auch die Tagesordnungspunkte mit, wo wir bis Ende März Gebühren erlassen. – 7 – Ich möchte aber auf den Tagesordnungspunkt 8 eingehen, wo ab April die Sondernutzungsge- bühren im öffentlichen Verkehrsraum um weitere 20 % erhöht werden sollen. Jetzt hat vorhin Herr Stadtrat Müller richtig gesagt, wir sprechen hier über Anpassungen von Gebührenordnun- gen. An der Stelle ist es auch eine gewaltige Erhöhung, nämlich um 20 %. Das vor dem Hinter- grund, dass wir gerade erst Steuern erhöht haben mit unserem Beschluss unter TOP 3 und Ab- gaben erhöht haben. Diese Abgabenerhöhung stammt noch aus dem Haushaltskonsolidie- rungsprozess in der letzten Legislaturperiode, wo wir als Stadt uns vorgenommen hatten, viel Geld einzusparen. Am Ende war der größte Teil des eingeworbenen Geldes kein gespartes Geld, sondern es waren Steuern und Abgaben, die erhöht wurden. Für mich ist es ein ganz klares Dé- jà-vu. Vor diesem Hintergrund werden wir die erneute Erhöhung dieser Gebühren um 20 % - wir hatten damals schon um 20 % erhöht, eigentlich sollten es 40 % sein, aber nur 20 % waren dann durchsetzbar – widersprechen und werden deswegen bei Tagesordnungspunkt 8 dagegen stimmen. Stadtrat Cramer (KAL/Die PARTEI): Bei dem Tagesordnungspunkt 9 werden wir dem Antrag der CDU folgen. Stadträtin Lorenz (FW|FÜR): Die Schausteller sind mit Sicherheit die Branche, die am längsten vom Berufsverbot oder der Nichtmöglichkeit der Ausübung ihres Berufs betroffen sind. Auch wenn der Weihnachtsmarkt ein paar Tage stattfinden konnte, muss man doch ganz klar sehen, dass das Aufbauen und das Abbauen der Hütten und der Antransport sich eigentlich nur über diesen längeren Zeitraum relativiert und sie sicher ganz empfindlich in ihrer finanziellen Notsi- tuation weiterhin getroffen sind, weil sie hier in Vorleistung gegangen sind. Aus persönlicher Einsicht weiß ich, wie es bei vielen dieser Menschen finanziell aussieht, und auch, wie es mit den staatlichen Unterstützungen vom Land aussieht. Für alle, die nicht so firm darin sind, diese Corona-Überbrückungshilfe 3 und 3 plus wurde bereits im Voraus bis Dezem- ber berechnet und beruht auf Schätzungen. Diese müssen jetzt korrigiert werden. Das heißt, sie haben die Kosten für den Weihnachtsmarkt, die sie irgendwann im Frühjahr gegenrechnen können. Wir befinden uns jetzt im Jahreswechsel, wo in den ganzen Steuerberatungskanzleien die Arbeit sowieso überbordet. Das heißt, die Schausteller müssen wieder warten, bis sie ir- gendwann an ihr Geld kommen. Von was sollen sie in der Zwischenzeit leben? Das ist die Frage, die sich stelle. Daher werden auch wir den Antrag der CDU unterstützen und bitten um einmali- ge Reduzierung auf Null für die Schausteller. Stadträtin Ernemann (SPD): Leider haben wir jetzt erst die Stellungnahme zu unserem Ände- rungsantrag gesehen. Wir wussten gar nicht, dass er im Netz ist. Die ganze Zeit war er noch nicht da. Jetzt nehmen wir Abstand. Es ist offensichtlich nicht möglich, die Corona-Hilfen abzu- greifen. Wir stimmen mit dem Antrag der CDU auf Ermäßigung und Erlass der Gebühren in die- sem Jahr. Der Vorsitzende: Ich würde gerne der Frau Ersten Bürgermeisterin noch die Möglichkeit geben. Wir haben ein bisschen Umsetzungsprobleme, wenn Sie am Ende dem Antrag zustimmen. Das wird sie jetzt kurz erläutern. Erste Bürgermeisterin Luczak-Schwarz: Wir befinden uns, liebe Kollegen, im Gebührenrecht. Im Gebührenrecht gilt das sogenannte Äquivalenzprinzip, dass wir für unsere Infrastruktur, die wir zur Verfügung stellen, eine adäquate Berechnung verlangen müssen. Da haben wir auch wenig – 8 – Spielraum im Rahmen der satzungsrechtlichen Ausgestaltung. Das, was wir Ihnen als Beschluss- vorlage vorgelegt haben, ist das, was wir im Rahmen des Äquivalenzprinzips verantworten kön- nen, nämlich die Abrechnung nach den Tagen. Nach der jetzt bestehenden Satzung hätten sie die kompletten Tage bezahlen müssen, unabhängig davon, ob das geschlossen worden wäre oder nicht. Das ist eine Öffnung, die wir Ihnen in der Beschlussvorlage vorschlagen, und die Reduzierung der Gebühr auf 50 %. Das ist im Rahmen der rechtlichen Würdigung, wie gesagt, Äquivalenzprinzip. Das ist in der Beantwortung, Frau Ernemann, noch einmal geschrieben. Die Vertretbarkeit wird begrenzt durch die Entgelterhebung nach oben und durch die Gebotenheit nach unten. In dem Raum bewegen wir uns satzungsrechtlich. Nichtsdestotrotz ist die politische Botschaft natürlich angekommen. Wir könnten folgenden Lösungsvorschlag machen: Sie beschließen die Satzungsänderung so, wie wir sie Ihnen vorge- legt haben. Wir sagen den Beschickerinnen und Beschicker, dass sie Einzelanträge auf Erlass stellen müssen, die wir dann im Einzelfall auch prüfen. Das ist überschaubar. Es sind vielleicht 25 Beschicker. Dann können wir in Einzelfallentscheidungen diesen Spielraum auf Nachweis öffnen. Das ist dann im Rahmen des Verwaltungshandelns ein Lösungsweg, um diese politische Botschaft umzusetzen. Aber die Beschicker müssen uns dann natürlich auch offenlegen, dass sie nicht in der Lage sind, dieses bezahlen zu können. Satzungsrechtlich können wir das leider nicht so umsetzen, wie der Antrag seitens der CDU formuliert ist, oder jetzt auch von der SPD ist es genau die gleiche Begründung. Aber das Ziel würden wir anders erreichen. Der Vorsitzende: Jetzt müssen wir erst einmal eine Mehrheit dafür haben. Ich würde jetzt durch die einzelnen Tagesordnungspunkte gehen. Vor 9.1 kommen Ihre Änderungsanträge. Da müssen wir uns noch einmal darüber unterhalten, was dann passiert, wenn Sie dem zustim- men, wie wir das dann umsetzen. Ich rufe jetzt erst einmal Tagesordnungspunkt 7 auf und bitte um Ihr Votum. – Das ist einstim- mige Zustimmung. Dann rufe ich Tagesordnungspunkt 8 auf und bitte auch da um Ihr Votum. – Mehrheitliche Zu- stimmung. Dann kommt Tagesordnungspunkt 9: Auch da bitte ich um Ihr Votum. – Zustimmung. Jetzt schlagen wir Ihnen unter 9.1 vor, dass wir die Gebühren nur anteilig der Laufzeit der ein- zelnen Stände erheben. Wir schlagen Ihnen unter 9.1 vor, dass wir auf die Hälfte der Gebühren, die dann anfallen, verzichten. Wenn Sie jetzt in Ihren Änderungsanträgen sagen, wir sollen ganz darauf verzichten, können wir das nicht über die Satzung machen, sondern dann müssen wir an die Beschicker schreiben, sie sollen bitte einen Einzelantrag auf Erlass dieser 50 %, die es am Ende noch sind, bei uns einreichen. Dann könnten wir natürlich auch nachfragen, habt Ihr Ret- tungsschirm bekommen, wie sieht die finanzielle Lage aus und solche Geschichten. Das schauen wir dann. Stadtrat Hofmann (CDU): Das ist jetzt etwas komisch für uns. Könnten wir trotzdem erst einmal unseren Antrag abstimmen - Sie haben eben selbst gesagt -, um zu sehen, was für eine Mehr- heit da ist. Dann können Sie uns immer noch sagen, wie wir es rein rechtlich umsetzen könnten. Uns wäre schon wichtig, dass dann wirklich auch dies in Kraft tritt. Nicht, dass dann eine Prü- fung ist, und die Prüfung dann ergibt, dass es gar nicht geht. Das wollen wir auf keinen Fall. – 9 – Der Vorsitzende: Wir können erst einmal über Ihren Vorschlag abstimmen, dass wir einen Weg finden, die Gebühren auf 0 % für diese Zeit zu erlassen. Darüber stimmen wir jetzt ab. Ich bitte Sie um Ihr Votum. – Das ist eine deutliche Mehrheit. Dann sagen wir Ihnen jetzt, dass das nicht über eine Satzungsänderung funktionieren kann, wie wir sie unter 9.1 vorschlagen. Wir müssten 9.1 jetzt unverändert abstimmen, weil wir da schon maximal den Schaustellern entgegenkommen, indem wir es auf die Hälfte reduzieren. Die an- dere Hälfte, so ist im Moment unsere Rechtsauffassung, muss von den Schaustellern einzeln bei uns als Erlass beantragt werden. Das ist zwar bürokratisch sehr umständlich, aber es scheint uns der einzig rechtliche Weg zu sein. Wir werden es großzügigst handhaben. Die Botschaft ist schon klar, dass Sie eigentlich keine Gebühren erheben wollen. Es geht am Ende um 50.000 Euro. Das ist auch nicht das Thema, weswegen wir jetzt Stress machen. Vertrauen Sie uns, dass wir einen Weg finden, dass die am Ende keine Gebühren zahlen müssen. Aber es geht aus rechtlichen Gründen nicht, dass wir auf Gebühren komplett verzichten. Stadtrat Hofmann (CDU): Ich hätte noch einmal eine Frage. Geht es nur grundsätzlich nicht, dass wir verzichten? Ansonsten könnten wir sagen, wir verlangen einen Euro, wenn es wirklich nur um irgendetwas geht. Aber ich hatte vorher das Wort „adäquate Gebühren“ gehört. Von daher wäre das noch einmal interessant. Ich denke, das ist natürlich für die Beschickerinnen und Beschicker jetzt sehr kompliziert, diesen Antrag zu stellen. Das muss man mit ihnen kom- munizieren. Aber ich habe Ihre Worte wahrgenommen, dass Sie gesagt haben, wir haben Ver- trauen, dass diese es dann mit dem Beschluss auch so annehmen. Aber wenn die Möglichkeit mit einem Euro wäre, wäre es ähnlich symbolisch dann, wenn das ginge. Stadträtin Fenrich (AfD): Mit ist nicht ganz klar, was Frau Erste Bürgermeisterin vorhin gesagt hat zum Äquivalenzprinzip. Das würde bedeuten, dass der Änderungsantrag der CDU gar nicht möglich ist abzustimmen. Wenn der Gemeinderat aber dennoch abstimmen möchte, dann müssten Sie doch, Herr Oberbürgermeister, widersprechen. Oder verstehe ich das jetzt falsch? Der Vorsitzende: Genau so ist es. Deswegen habe ich Sie gebeten, dass wir nicht über den Än- derungsantrag der CDU abstimmen, sondern darüber, dass sie wünschen, dass am Ende die Schausteller nichts zahlen. Das haben Sie jetzt mit 27 : 19 angenommen. Jetzt müssen wir einen Weg finden, wie wir das tun. Wir schaffen es aber nicht über eine Änderung der Gebührensat- zung - da kann Frau Erste Bürgermeisterin noch etwas dazu sagen -, sondern nur darüber, dass wir im Einzelnen die von uns beschiedenen Gebühren erlas- sen. Aber dann müssen die Schausteller das bei uns beantragen. Das würden wir dann tun. Erste Bürgermeisterin Luczak-Schwarz: Herr Stadtrat Hofmann, es ist schon zu Recht gesagt. Ich benötige eine adäquate Gebühr. Wir haben mit dem Vorschlag, den wir Ihnen vorgelegt haben mit der Reduzierung auf die tatsächlich durchgeführten Tage plus die Reduzierung der Gebühr auf 50 %, diesen Rahmen ausgeschöpft. Gebührenrechtlich geht über eine Satzung nicht mehr. Es geht aber zu lösen, indem der Einzelne einen Einzelantrag auf Erlass stellt. Den müssen wir dann prüfen. Dann nehmen wir wohlwollend Ihre Botschaft mit, dass das soweit wie möglich gegen Null geht. Aber wir müssen es natürlich sauber dokumentieren. Es geht nicht nach dem Motto: Der Gemeinderat hat abgestimmt, jetzt bekomme ich das Geld. Sondern wir müssen das mit den Beschickern auf einer vernünftigen Arbeitsebene lösen. Aber das bekom- men wir hin, weil das Signal seitens der Beschicker auch so ist, dass tatsächlich die Umsätze, – 10 – wie Frau Ernemann gesagt hat, weggebrochen sind. Ich glaube, da haben wir kein Problem, dass wir das sauber verwaltungstechnisch aufbereiten können. Der Vorsitzende: Uns wäre es natürlich am Liebsten, wir könnten es über die Satzung regeln, weil wir dann gar keinen Stress hätten. Aber glauben Sie uns, es scheint uns nicht möglich zu sein. Stadträtin Wiedemann (CDU): Ich hätte eine Frage. Die Beschicker, die Schausteller werden angeschrieben von Ihnen, dass sie einen Antrag stellen sollen. Wäre es möglich, hilfreich in die- sem Schreiben schon anzudeuten, wie sie es formulieren sollen oder ob sie nur ankreuzen müs- sen. Ich befürchte doch, dass viele es abschreckt, wenn sie jetzt einen Antrag stellen sollen. Einfach ein Entgegenkommen von Ihnen, dass sie nur noch ankreuzen müssen. Der Vorsitzende: Wir würden auch beraten. Wir haben zum Beispiel im Moment die ganzen Wochenmarktstände ausgeschrieben. Das ist für manche Beschicker eine Riesenhürde, weil sie das noch nie beantragt haben bei so einer Ausschreibung. Da ist ein großer Teil unseres Markt- amtes mehr oder minder rundum beschäftigt, diese Beratung vorzunehmen. Das werden wir hier natürlich auch tun. Das ist klar. Wir haben klar verstanden, Sie wollen die 50.000 Euro nicht einnehmen, sondern die sollen bei den Beschickeren bleiben. Jetzt müssen wir einen Weg finden, wie wir das auf Einzelantrag hin- bekommen. So würde ich es einmal kurz und bündig zusammenfassen. Dem haben Sie uns schon den Auftrag gegeben. Jetzt geht es noch unter 9.1 um die Halbierung auf 50 % und die Anrechnung nur der Tage, in denen die Beschicker ihren Stand hatten. Da be- nötige ich jetzt Ihr Votum. – Das ist mehr oder minder einstimmig. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 16. Dezember 2021