Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Karlsruhe über die Gebühren für die öffentliche Abwasserbeseitigung (Entwässerungsgebührensatzung)

Vorlage: 2021/1256
Art: Beschlussvorlage
Datum: 20.10.2021
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Tiefbauamt
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 14.12.2021

    TOP: 14

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: einstimmig zugestimmt

Zusätzliche Dateien

  • Satzung zur Änderung der Entwässerungsgebührensatzung
    Extrahierter Text

    Beschlussvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2021/1256 Verantwortlich: Dez. 6 Dienststelle: TBA Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Karlsruhe über die Gebühren für die öffentliche Abwasserbeseitigung (Entwässerungsgebührensatzung) Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Ausschuss für öffentliche Einrichtungen 18.11.2021 5 X vorberaten Hauptausschuss 30.11.2021 24 X vorberaten Gemeinderat 14.12.2021 14 X Beschlussantrag Der Gemeinderat beschließt nach Vorberatung im Ausschuss für öffentliche Einrichtungen und im Hauptausschuss a) die als Anlage 1 beigefügte „Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Karlsruhe über Gebühren für die öffentliche Abwasserbeseitigung (Entwässerungsgebührensatzung)“ vom 16. Dezember 2014, in der Fassung vom15./16. Dezember 2020. b) die Verrechnung der Kostenunter- und -überdeckungen gemäß Anlage 4 c) die Einbeziehung des gebührenrechtlichen Ergebnisses 2017-2019 in Höhe von 4.363.531,31 Euro im Bereich Schmutzwasser und im Bereich Niederschlagswasser in Höhe von 205.936,28 Euro in die Gebührenkalkulation 2022 d) die Einbeziehung des gebührenrechtlichen Ergebnisses 2018-2020 in Höhe von 4.439.087,65 Euro im Bereich Schmutzwasser und im Bereich Niederschlagswasser in Höhe von 497.139,74 Euro in die Gebührenkalkulation 2023 e) die Zurückstellung der Verwendung der saldierten Überdeckung in Höhe von 5.070.545,57 Euro. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen | Erträge (Zuschüsse und Ähnliches) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzüglich Folgeerträge und Folgeeinsparungen) Ja ☐ Nein ☒ Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja ☐ Nein ☐ Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: ☐ Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) ☐ Umschichtungen innerhalb des Dezernates ☐ Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein ☒ Ja ☐ durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Vorlagenbegründung Der Gemeinderat hat zuletzt zum 1. Januar 2021 eine Änderung der „Satzung der Stadt Karlsruhe über die Gebühren der Abwasserbeseitigung“ (Entwässerungsgebührensatzung) beschlossen. Dabei wurde grundsätzlich von voller Kostendeckung ausgegangen. Nach der Einbeziehung der Überdeckungen/ Unterdeckung (gemäß Anlage 4) in die Kalkulation 2022-2023 verbleiben im Bereich der Schmutzwassergebühr eine Überdeckung aus 2020 in Höhe von 4.280.316,86 Euro und sowie eine Unterdeckung aus 2019 in Höhe von 6.000 Euro. Im Bereich der Niederschlagswassergebühr verbleibt eine Überdeckung aus 2020 in Höhe von 1.332.692,37 Euro, sowie eine Unterdeckung aus 2019 in Höhe von 536.463,66 Euro. Die verbleibenden Unterdeckungen 2019 in Höhe von 542.463,66 Euro sind spätestens in der Gebührenkalkulation 2024 und die verbleibenden Überdeckungen 2020 in Höhe von 5.613.009,23 Euro sind spätestens in der Gebührenkalkulation 2025 auszugleichen. Gebührenfähiger Aufwand Grundlage für die Gebührenkalkulation bildet der Entwurf des Haushaltsplanes des Teilhaushalts 7400 für die Jahre 2022-2023. Die nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen ansatzfähigen Kosten der öffentlichen Einrichtung Abwasserbeseitigung dürfen Aufwendungen, die außerhalb der Abwasserbeseitigung entstehen, nicht enthalten (§ 14 KAG). Diese sind bereits herausgerechnet und nicht Gegenstand des Gebührenbedarfs. Insbesondere bleibt der Teilaufwand, der auf die Entwässerung von öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen entfällt, außer Betracht (§ 17 Absatz 3 KAG). Dieser Aufwand wird als interne Leistungsverrechnung aus dem THH 6600 Tiefbau (Straßen) erstattet. Die weiterhin niedrige Entwässerungsgebühr zum 1. Januar 2022 ergibt sich aus der Tatsache, dass wie bei der vorangegangenen Kalkulation erhebliche Überdeckungen aus Vorjahren in der Kalkulation 2022 und 2023 zu Gunsten der Gebührenzahler berücksichtigt werden konnten (siehe Anlage 4). Die hohen Überdeckungsbeträge aus Vorjahren liegen vor allem in der verzögerten Inbetriebnahme umfangreicher neuer Anlagenteile begründet, die nicht wie geplant schon in den Vorjahren Sachkosten und kalkulatorische Abschreibungen und Zinsen erzeugten, die aber in der Vorauskalkulation dieser Jahre eingerechnet waren. Beispielhaft ist hier zu nennen: - Sinnersammler, Gesamtaufwand 6,1 Millionen Euro, verzögert durch umfangreiche Kampmittelerkundungen - Rücklaufschlammpumpwerk 2, Gesamtaufwand 8,7 Millionen Euro, verzögerter Bauablauf - Schlammverbrennungslinie 2, Gesamtaufwand 34,5 Millionen Euro, Insolvenz Generalunternehmer - Flockungsfiltration, Überflutungsschaden, Gesamtaufwand 40,4 Millionen Euro. Über die umfangreichen Schäden an der bereits nahezu fertiggestellten Filtration wurden der Bauausschuss und der Gemeinderat im Oktober 2017 bereits ausführlich informiert. Die endgültige Inbetriebnahme ist erfolgt, aber die endgültige Schadensklärung ist noch nicht abschließend durch die Versicherung erfolgt. Dies führte bereits in Kalkulationen vor 2021 zur Absenkung der Schmutzwasser- und Niederschlagswassergebühr. Diese abgesenkte Gebühr wird auch für 2022 und 2023 noch Bestand haben. Dabei wurde das zeitliche Erfordernis des Ergebnisausgleichs nach § 14 Abs. 2 KAG beachtet. Die verbleibenden Überdeckungen aus den Vorjahren wurden in den vorliegenden Gebührenkalkulationen nicht in voller Höhe berücksichtigt, um in den folgenden Kalkulationen für 2022 und 2023 nach Inbetriebnahme der Schlammverbrennungsanlage 2 und der geplanten Aktivkohleadsorption einen massiven Gebührenanstieg vermeiden zu können. Die leichte Erhöhung der Gebühr für den – 3 – Niederschlagswasseranteil ist der Tatsache geschuldet, dass hier die Gebühren Überdeckungen der Vorjahre bereits wieder aufgebraucht war. Die planmäßigen Abschreibungen erfolgen auf Basis der Anschaffungs- und Herstellungskosten. Die planmäßige Nutzungsdauer orientiert sich an der Abschreibungstabelle des Leitfadens zur Bilanzierung. Der Gemeinderat hat mit Beschluss vom 23./24. Februar 2021 den kalkulatorischen Zinssatz für die Berechnung der kalkulatorischen Kosten für den Haushalt 2022 - 2023 sowie die Ergebnisrechnung 2021 auf 1 % festgesetzt. Prognoseentscheidungen Für die Kalkulation des Jahres 2022 wird die gebührenpflichtige Wassermenge von 17.320.000 m³ und für die Kalkulation für das Jahr 2023 die gebührenpflichtige Wassermenge von 17.350.000 m³ zugrunde gelegt. Dieser Wert basiert auf der von der Stadtwerke Karlsruhe GmbH ermittelten gebührenpflichtigen Frischwassermenge des Jahres 2020 zuzüglich darüber hinaus zu erwartender Grundwassereinleitungen aus Baumaßnahmen. Die gebührenrelevante abflusswirksame Versiegelungsfläche für das gesamte Stadtgebiet (ohne öffentliche Straßen, Wege und Plätze) beträgt für 2022 und 2023 circa 18.611 Millionen m². Gebührensätze Unter Zugrundelegung des gebührenfähigen Aufwandes und der Prognoseentscheidungen ergeben sich ab 1. Januar 2022 folgende Gebührensätze: Die Schmutzwassergebühr bleibt bei 1,45 Euro/m³. Die Niederschlagswassergebühr wird von 2,99 Euro auf 3,58 Euro/10 m² versiegelte Fläche und Jahr angehoben. Die Gebühr für unverschmutztes nicht dem Klärwerk zugeführtes Grundwasser wird von 0,32 Euro/m³ auf 0,42 Euro/m³ erhöht, da nur eine Teilleistung „Abwasserableitung“ erbracht wird. Für die Anlieferung von Grubeninhalten im Klärwerk und Kanalbetrieb wird eine Gebühr von 4,47 Euro/m³ erhoben. Der Mehrbetrag zur normalen Abwassergebühr ergibt sich aus dem höheren Verschmutzungsgrad. Gebührenvergleich mit den deutschen Großstädten Laut Umfrage der DWA über die Abwassergebühr 2020 beträgt die durchschnittliche Schmutzwassergebühr 2,24 Euro/m³. Damit wird die Stadt Karlsruhe unter den deutschen Großstädten auch künftig mit den neuen Entwässerungsgebühren einen der besten, das heißt für die Gebührenzahler, günstigsten Ränge einnehmen. Dieser Vorlage sind zum Nachweis und zur Information folgende Anlagen beigefügt: - als Anlage 1 Entwurf einer „Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Karlsruhe über Gebühren für die öffentliche Abwasserbeseitigung (Entwässerungsgebührensatzung)“, - als Anlage 2 Gesamtübersicht der vorgesehenen ansatzfähigen Kosten/Erlöse des Teilhaushalts 7400 (Abwasserbeseitigung) für die Haushaltsjahre 2022 und 2023 – 4 – - als Anlage 3 die Ermittlung des Gebührenbedarfs und des Gebührenaufkommens für das Haushaltsjahr 2022, 2023 - als Anlage 4 die Darstellung des Ergebnisausgleichs nach § 14 Absatz 2 des Kommunalabgabengesetzes, - als Anlagen 5 bis 7 die Kalkulation der Entwässerungsgebührensätze für die Haushaltsjahre 2022 und 2023 Beschluss: Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat beschließt nach Vorberatung im Ausschuss für öffentliche Einrichtungen und im Hauptausschuss a) die als Anlage 1 beigefügte „Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Karlsruhe über Gebühren für die öffentliche Abwasserbeseitigung (Entwässerungsgebührensatzung)“ vom 16. Dezember 2014, in der Fassung vom15./16. Dezember 2020, b) die Verrechnung der Kostenunter- und -überdeckungen gemäß Anlage 4. c) die Einbeziehung des gebührenrechtlichen Ergebnisses 2017-2019 in Höhe von 4.363.531,31 Euro im Bereich Schmutzwasser und im Bereich Niederschlagswasser in Höhe von 205.936,28 Euro in die Gebührenkalkulation 2022 d) die Einbeziehung des gebührenrechtlichen Ergebnisses 2018-2020 in Höhe von 4.439.087,65 Euro im Bereich Schmutzwasser und im Bereich Niederschlagswasser in Höhe von 497.139,74 Euro in die Gebührenkalkulation 2023 e) die Zurückstellung der Verwendung der saldierten Überdeckung in Höhe von 5.070.545,57 Euro.

  • Anlagen Entwässerungsgebühren
    Extrahierter Text

    Anlage 1 Satzung zu r Änderung der Satzung der Stadt Karlsruhe über Gebühren für die öffentliche Abwasserbeseitigung (Entwässerungsgebührensatzung) Aufgrund des § 4 Absatz 1 der Gemei ndeordnung für Baden-Württemberg (GemO BW) in der Fassung vom 24. Juli 2000 (GBl. S.581, ber ichtigt S. 698), zuletzt geändert durch Gesetz vom 2. Dezember 2020 (GBl. S. 1095, 1098), der §§ 2 und 13 des Kommunal abgabengesetzes für Baden- Württemberg (KAG) in der Fassung vom 17. März 2005 (GBl. S. 206), zulet zt geändert durch Gesetz vom 17. Dezember 2020 (GBl. S. 1233, 1249), hat der Gemei nderat der Stadt Karlsruhe am 14. Dezember 2021 folgende Satzung zur Änder ung der Entwäs serungsgebührensatzung vom 16. Dezember 2014 (Amtsblatt vom 19. Dezember 2014), zuletzt geändert durch Satzung vom 15./16. Dezember 2020 (Amtsblatt vom 24. Dezember 2020) beschlossen: Arti kel 1 1. In § 5 Absatz 1 wird die Angabe „2,99 Euro je 10 m 2 “ durch die Angabe „3,58 Euro je 10 m²“ ersetzt. 2. In § 5 Absatz 3 Satz 1 wird die Angabe „0,32 Eu ro je m³“ durch die Angabe „0,42 Eu ro je m³“ ersetzt. 3. In § 9 wird Satz 2 durch folgende Formulierung ersetzt: „Die letzte Änderung vom 14. Dezember 2021 tritt am 1. Januar 2022 in Kraft“. Arti kel 2 Diese Änderungssatzung tritt am 1. Januar 2022 in Kraft. Ausgeferti gt: Karlsruhe, Dr. Frank Mentrup Oberbürgermeister Stadt Karlsruhe - Tiefbauamt Ansatzfähige Kosten/Erlöse Anlage 2 a Ansatzfähige Kosten/Erlöse HJ 2022 THH7400AbwasserbeseitigungGesamt-Anteil Anteil HJ 2022 betrag Niederschlagswasser (NW)Schmutzwasser (SW) EUROEUROEURO 12345 Lfd. Betriebskosten ohne kalkulatorische Kosten 9240 0000Personalaufwendungen12.008.710 3.161.872 8.846.838 Versorgungsaufwendungen oben enthalten- - - 4200 0000Aufwendungen f. Sach- u. Dienstleistungen14.445.960 1.837.350 12.608.610 4300 0000Transferaufwendungen190.000 12.540 177.460 4400 0000Sonst. ordentliche Aufwendungen1.998.400 337.743 1.660.657 4811 0000Aufwendungen f. Interne Leistungen (Belastungen)3.853.333 989.263 2.864.070 Summe Betriebskosten ohne kalk. Kosten32.496.403 6.338.768 26.157.635 Kalkulatorische Kosten 9800 0000kalkulatorische Abschreibungen14.773.475 6.258.659 11.881.736 9811 0000Kalkulatorische Zinsen3.366.920 Summe kalkulatorische Kosten18.140.395 6.258.659 11.881.736 Summe Kosten50.636.798 12.597.427 38.039.371 Laufende Betriebserlöse 3300 0000Gebühren und ähnliche Abgaben (ohne Entwässerungsgebühren)350.000 - 195.808 - 154.193 - 3410 0000Privatrechtliche Leistungsentgelte100.000 - 38.674 - 61.326 - 3420 0000Kostenerstattungen und Umlagen6.500.000 - 475.688 - 6.024.312 - 3500 0000Sonstige ordentliche Erträge- - - 3711 0000Aktivierte Eigenleistungen- - - 3811 9000Sonstige Erträge für interne Leistungen1.111.645 - 621.910 - 489.735 - Summe Erlöse (ohne Anteil kalk.Erlöse)8.061.645 - 1.332.079 - 6.729.566 - Kalkulatorische Erlöse- 9731 0000Auflösung Sonderposten aus Zuweisungen1.117.616 - 359.096 - 758.520 - 9711 0000Kalkulatorische Zinsen Sonderposten (Zuweisungen)252.504 - 66.195 - 186.309 - Summe kalkulatorische Erlöse1.370.120 - 425.291 - 944.829 - - Gesamterlöse (ohne Entwässerungsgebühren)9.431.765 - 1.757.370 - 7.674.395 - - Gesamtergebnis Plan 202241.205.033 10.840.057 30.364.976 Nicht gebührenfähige Kosten139.280 - 38.519,00 - 100.761,00 - Gebührenfähige Kosten vor Abzug f. Straßenentwässerung41.065.753 10.801.538 30.264.215 Straßenentwässerungskosten gem. Gutachten 9,7765835757347%36,3377829224154%0,0000000000000% 3.925.039 - 3.925.039 - - Gebührenfähige Kosten nach Abzug Straßenentwässerung37.140.714 6.876.499 30.264.215 Ergebnisausgleich nach § 14 Abs. 2 KAG Überdeckung aus 20175.025.086,69 - 189.936,28 - 4.835.150,41 - Überdeckung aus 201816.000,00 - 16.000,00 - - Unterdeckung aus 2019471.619,10 471.619,10 Summe4.569.467,59 - 205.936,28 - 4.363.531,31 - Gebührenbedarf 202232.571.246,41 6.670.562,72 25.900.683,69 TBA E1 HL Test Vorauskalkulation 2022 .xlsx Anl. 2a Plan22 Kost.Verteilung Stadt Karlsruhe - Tiefbauamt Ansatzfähige Kosten/Erlöse Anlage 2 b Ansatzfähige Kosten/Erlöse HJ 2023 THH7400AbwasserbeseitigungGesamt-Anteil Anteil HJ 2023 betrag Niederschlagswasser (NW)Schmutzwasser (SW) EUROEUROEURO 12345 Lfd. Betriebskosten ohne kalkulatorische Kosten 9240 0000Personalaufwendungen13.596.760 3.580.003 10.016.757 Versorgungsaufwendungen oben enthalten- - - 4200 0000Aufwendungen f. Sach- u. Dienstleistungen13.795.960 1.754.678 12.041.282 4300 0000Transferaufwendungen190.000 12.540 177.460 4400 0000Sonst. ordentliche Aufwendungen1.580.000 337.743 1.242.257 4811 0000Aufwendungen f. Interne Leistungen (Belastungen)3.867.378 1.011.066 2.856.312 Summe Betriebskosten ohne kalk. Kosten33.030.098 6.696.030 26.334.068 Kalkulatorische Kosten 9800 0000kalkulatorische Abschreibungen14.814.485 9811 0000Kalkulatorische Zinsen3.358.462 Summe kalkulatorische Kosten18.172.947 6.368.058 11.804.889 Summe Kosten51.203.045 13.064.088 38.138.957 Laufende Betriebserlöse 3300 0000Gebühren und ähnliche Abgaben (ohne Entwässerungsgebühren)350.000 - 195.808 - 154.193 - 3410 0000Privatrechtliche Leistungsentgelte100.000 - 38.674 - 61.326 - 3420 0000Kostenerstattungen und Umlagen6.500.000 - 475.688 - 6.024.312 - 3500 0000Sonstige ordentliche Erträge- - - 3711 0000Aktivierte Eigenleistungen- - - 3811 9000Sonstige Erträge für interne Leistungen1.111.645 - 621.910 - 489.735 - Summe Erlöse (ohne Anteil kalk.Erlöse)8.061.645 - 1.332.079 - 6.729.566 - Kalkulatorische Erlöse- 9731 0000Auflösung Sonderposten aus Zuweisungen1.086.116 - 336.029 - 750.087 - 9711 0000Kalkulatorische Zinsen Sonderposten (Zuweisungen)242.488 - 62.799 - 179.689 - Summe kalkulatorische Erlöse1.328.604 - 398.828 - 929.776 - - Gesamterlöse (ohne Entwässerungsgebühren)9.390.249 - 1.730.907 - 7.659.342 - - Gesamtergebnis Plan 202341.812.796 11.333.181 30.479.615 Nicht gebührenfähige Kosten137.821 - 38.130,00 - 99.691,00 - Gebührenfähige Kosten vor Abzug f. Straßenentwässerung41.674.975 11.295.051 30.379.924 Straßenentwässerungskosten gem. Gutachten 10,0270152319882%36,5524793855661%0,0000000000000% 4.128.621 - 4.128.621 - - Gebührenfähige Kosten nach Abzug Straßenentwässerung37.546.354 7.166.430 30.379.924 Ergebnisausgleich nach § 14 Abs. 2 KAG Überdeckung aus 20186.030.625,66 - 611.139,74 - 5.419.485,92 - Unterdeckung aus 20191.110.398,27 130.000,00 980.398,27 Überdeckung aus 202016.000,00 - 16.000,00 - - Summe4.936.227,39 - 497.139,74 - 4.439.087,65 - Gebührenbedarf 202332.610.126,61 6.669.290,26 25.940.836,35 11.804.889 6.368.058 TBA E1 HL Test Vorauskalkulation 2023 .xlsx Anl. 2b Plan23 Kost.Verteilung WassermengenFlächen cbm€/cbm€ qm€/10 qm€ Volle Gebühr Gebührenpflichtige Wassermenge Einzug Stadtwerke17.320.000 1,4525.114.000 Menge 2022: 17.320 Mio. m³ , entspricht Schnitt der letzten 3 Jahre, stagnierend Grundwasser SW-Kanal/MW-Kanal, Einzug TBA470.000 1,45681.500 Sonst. kleinere Einleitungen Einzug TBA48.000 1,4569.600 Summe volle Gebühr17.838.00025.865.100 Gebührenermäßigungen, Gebührenzuschläge Grundwasser, das nicht dem Klärwerk zugeführt wird: 0,42 €/m³17.0000,427.140 (Es wird nur eine Teilleistung erbracht, zum Ausgleich wird die in § 5 Abs. 3 angeführte reduzierte Gebühr erhoben) Grubenentleerung:4,47 €/m³5.0004,4722.350 (Wg. erhöhter Schmutzkonzentration wird eine entsprechend erhöhte Abwassergebühr erhoben) Summe abweichende Gebühr22.00029.490 Gebührenpflichtige Wassermenge insgesamt17.860.00025.894.590 Gebührtenpflichtige Versiegelungsfläche18.611.000 3,58 6.662.738 SummeSchmutzwasserNiederschlagwasser Erlöse Entwässerungsgebühren 202232.557.328,0025.894.590,006.662.738,00 Gebührenbedarf 202232.571.246,4125.900.683,696.670.562,72 Unterdeckung aus Rundungsdifferenz-13.918,41-6.093,69-7.824,72 Kostendeckungsgrad100%100%100% Eine kalkulatorische Überdeckung innerhalb eines Kalkulationszeitraumes bei den Gebühren ist nicht zulässig. Abrundungen der Entwässerungsgebührensätze ab der 3. Stelle hinter dem Komma führen zu einer rechnerisch kalkulierten Gebührenunterdeckung von 13.918,41 €, die innerhalb der folgenden 5 Jahre ausgeglichen werden soll. NW-Gebühr Ermittlung des Gebührenbedarfs und des Gebührenaufkommens HJ 2022 SW-Gebühr Zusätzlich zu der kalk. Gebührenpflichtigen Abwassermenge wird - nach den Erfahrungen der Vorjahre - eine zusätzliche Abwassereinleitung von 22.000 m³ angenommen. TBA E1 HL Test Vorauskalkulation 2022 .xlsx Anl.3a Wassermengen 22 WassermengenFlächen cbm€/cbm€ qm€/10 qm€ Volle Gebühr Gebührenpflichtige Wassermenge Einzug Stadtwerke17.350.0001,4525.157.500 Menge 2023: 17.350 Mio. m³ , entspricht Schnitt der letzten 3 Jahre, stagnierend Grundwasser SW-Kanal/MW-Kanal, Einzug TBA470.0001,45681.500 Sonst. kleinere Einleitungen Einzug TBA48.0001,4569.600 Summe volle Gebühr17.868.00025.908.600 Gebührenermäßigungen, Gebührenzuschläge Grundwasser, das nicht dem Klärwerk zugeführt wird: 0,42 €/m³17.0000,427.140 (Es wird nur eine Teilleistung erbracht, zum Ausgleich wird die in § 5 Abs. 3 angeführte reduzierte Gebühr erhoben) Grubenentleerung:4,47 €/m³5.0004,4722.350 (Wg. erhöhter Schmutzkonzentration wird eine entsprechend erhöhte Abwassergebühr erhoben) Summe abweichende Gebühr22.00029.490 Gebührenpflichtige Wassermenge insgesamt17.890.00025.938.090 Gebührtenpflichtige Versiegelungsfläche18.612.000 3,58 6.663.096 SummeSchmutzwasserNiederschlagwasser Erlöse Entwässerungsgebühren 202332.601.186,0025.938.090,006.663.096,00 Gebührenbedarf 202332.610.126,6125.940.836,356.669.290,26 Unterdeckung aus Rundungsdifferenz-8.940,61-2.746,35-6.194,26 Kostendeckungsgrad100%100%100% Eine kalkulatorische Überdeckung innerhalb eines Kalkulationszeitraumes bei den Gebühren ist nicht zulässig. Abrundungen der Entwässerungsgebührensätze ab der 3. Stelle hinter dem Komma führen zu einer rechnerisch kalkulierten Gebührenunterdeckung von 8.940,61 €, die innerhalb der folgenden 5 Jahre ausgeglichen werden soll. NW-Gebühr Ermittlung des Gebührenbedarfs und des Gebührenaufkommens HJ 2023 SW-Gebühr Zusätzlich zu der kalk. Gebührenpflichtigen Abwassermenge wird - nach den Erfahrungen der Vorjahre - eine zusätzliche Abwassereinleitung von 22.000 m³ angenommen. TBA E1 HL Test Vorauskalkulation 2023 .xlsx Anl.3b Wassermengen 23 Ergebnisausgleich nach § 14 Abs. 2 KAG für THH 7400 - Abwasserbeseitigung Bereinigte Kostenüberdeckung (+) bzw. Kostenunterdeckung (-)Insgesamtdavon Anteil SWdavon Anteil NW EUREUREUR noch offen aus 2017auszugleichen bis spätesten 20225.025.086,69 4.835.150,41 189.936,28 noch offen aus 2018auszugleichen bis spätesten 20236.046.625,66 5.419.485,92 627.139,74 noch offen aus 2019auszugleichen bis spätestens 20242.124.481,03 - 1.458.017,37 - 666.463,66 - noch offen aus 2020auszugleichen bis spätestens 20255.629.009,23 4.280.316,86 1.348.692,37 Stand 31.12.202014.576.240,55 13.076.935,82 1.499.304,73 davon wird berücksichtigt in 2022aus 20175.025.086,69 4.835.150,41 189.936,28 davon wird berücksichtigt in 2022aus 201816.000,00 - 16.000,00 davon wird berücksichtigt in 2022aus 2019471.619,10 - 471.619,10 - - davon wird berücksichtigt in 2023aus 20186.030.625,66 5.419.485,92 611.139,74 davon wird berücksichtigt in 2023aus 20191.110.398,27 - 980.398,27 - 130.000,00 - davon wird berücksichtigt in 2023aus 202016.000,00 - 16.000,00 danach noch offenaus 2019542.463,66 - 6.000,00 - 536.463,66 - aus 20205.613.009,23 4.280.316,86 1.332.692,37 danach noch offensaldierte Übedeckung5.070.545,57 4.274.316,86 796.228,71 Gebührenobergrenze32.571.246,41 Euro25.900.683,69 Euro6.670.562,72 Euro abzüglich Erlöse für ermäßigte Gebühren für Grundwasser, das nicht dem Klärwerk zugeführt wird (Nutzung RW-Kanal)7.140 - Euro Erlöse aus Annahme von Grubeninhalten22.350 - Euro 25.871.194 Euro6.670.563 Euro kalk. Gebührenpflichtige Wassermenge volle Gebühr 17.838.000 m³ Schmutzwassergebühr je m³:1,45 Euro kalk. versiegelte und entwässerte Fläche18.611.000 m² Niederschlagswassergebühr je 10 m²3,58 Euro Kalkulationsgrundlage Kosten: SW-Beseitigung25.900.684 Euro NW-Beseitigung6.670.563 Euro Kalkulationsgrundlage Wassermengen und Versiegelungsflächen: Gebührenpflichtige Wassermenge volle Gebühr17.838.000 m³ Versiegelungsfläche gesamt18.611.000 m² Kalkulation der SW- und NW-Gebühr (gesplittete Gebühr) HJ 2022 GesamtkostenKostenanteil an SW/NW-BeseitigungSW-BeseitigungNW-Beseitigung TBA-E1 HL Test Vorauskalkulation 2022 .xlsx Anl.5a Kalk gespl Geb 22 Gebührenobergrenze32.610.126,61 Euro25.940.836,35 Euro6.669.290,26 Euro abzüglich Erlöse für ermäßigte Gebühren für Grundwasser, das nicht dem Klärwerk zugeführt wird (Nutzung RW-Kanal)7.140 - Euro Erlöse aus Annahme von Grubeninhalten22.350 - Euro 25.911.346 Euro6.669.290 Euro kalk. Gebührenpflichtige Wassermenge volle Gebühr 17.868.000 m³ Schmutzwassergebühr je m³:1,45 Euro kalk. versiegelte und entwässerte Fläche18.612.000 m² Niederschlagswassergebühr je 10 m²3,58 Euro Kalkulationsgrundlage Kosten: SW-Beseitigung25.940.836 Euro NW-Beseitigung6.669.290 Euro Kalkulationsgrundlage Wassermengen und Versiegelungsflächen: Gebührenpflichtige Wassermenge volle Gebühr17.868.000 m³ Versiegelungsfläche gesamt18.612.000 m² Kalkulation der SW- und NW-Gebühr (gesplittete Gebühr) HJ 2023 GesamtkostenKostenanteil an SW/NW-BeseitigungSW-BeseitigungNW-Beseitigung TBA-E1 HL Test Vorauskalkulation 2023 .xlsx Anl. 5b Kalk gespl Geb 23 Mengen der Grubeninhalte u. ä.:5.000m³ Annahmen: (siehe auch BWGZ 5/96 vom 15.03.1996, 123 ff) 2. Der gebührenfähige Kostenanteil für die Abwasserreinigung beträgt 73,4%der Schmutzwassergebühr (gemäß Schema zur Kostenverteilung Durchschnitt aus 2017/2018). 3. Das Verhältnis von Normalverschmutzung (ca. 600 mg/l) zur Verschmutzung einer regelmäßig geräumten, geschlossenen Grube beträgt somit bezogen auf den CSB ca. 1 : 8. Ermittlung der Gebühr für die Annahme der Grubeninhalte: + Schmutzwassergebühr *73,4%(Anteil der Abw.Reingung)+ Zuschlag 40%*8 Zuschlagsstufen =ME 1,45EUR/m³ *73,4%(Anteil der Abw.Reingung)+40%*8 =4,47EUR/m³ Kosten Abwasserreinigung Zuschlag Kosten Abwasserreinigung 40% x 8 Kalkulation der Abwassergebühren für Annahme von Grubeninhalten HJ 2022 4. Der Aufwandtsanteil für die biologischen Reinigungsstufe einschl. der anteiligen Schlammbehandlungskosten kann mit ca. 40% bezogen auf die Klärgebühr (Anteil der Reinigung auf der Käranlage) abgeschätzt werden. 1. Die Inhalte von geschlossenen Gruben haben einen durchschnittlichen Räumungszyklus von min. drei Monaten. Die mittlere Verschmutzung für diese und ähnliche Abwässer (z. B. mobile Toiletten) kann mit einem CSB von 5.000 mg/l angesetzt werden. Es wird daher von einem 8-fachen Kostenaufwand bei der Abwasserreinigung (CSB-Abbau beim Klärgebührenanteil, Kostenteil der Abwasserreinigung: ca.73,4 % - siehe Schema zur Kostenverteilung gem. Gutachten DL-Schoch) ausgegangen. Der Zuschlagsanteil für die 8-fache Verschmutzung wird deshalb mit 8 * 40% = 320% (Normalverschmutzung + 8 Zuschlagstufen gemäß Starkverschmutzerzuschlägen) angesetzt. Die verschmutzungsunabhängigen Kosten werden dabei nicht veranlagt. TBA-Es HL Test Vorauskalkulation 2022 .xlsx Anl.6a Kalk.Grubeninhalten Mengen der Grubeninhalte u. ä.:5.000m³ Annahmen: (siehe auch BWGZ 5/96 vom 15.03.1996, 123 ff) 2. Der gebührenfähige Kostenanteil für die Abwasserreinigung beträgt 73,4%der Schmutzwassergebühr (gemäß Schema zur Kostenverteilung Durchschnitt 2017/2018). 3. Das Verhältnis von Normalverschmutzung (ca. 600 mg/l) zur Verschmutzung einer regelmäßig geräumten, geschlossenen Grube beträgt somit bezogen auf den CSB ca. 1 : 8. Ermittlung der Gebühr für die Annahme der Grubeninhalte: + Schmutzwassergebühr *73,4%(Anteil der Abw.Reingung)+ Zuschlag 40%*8 Zuschlagsstufen =ME 1,45EUR/m³ *73,4%(Anteil der Abw.Reingung)+40%*8 =4,47EUR/m³ Kosten Abwasserreinigung Zuschlag Kosten Abwasserreinigung 40% x 8 Kalkulation der Abwassergebühren für Annahme von Grubeninhalten HJ 2023 4. Der Aufwandtsanteil für die biologischen Reinigungsstufe einschl. der anteiligen Schlammbehandlungskosten kann mit ca. 40% bezogen auf die Klärgebühr (Anteil der Reinigung auf der Käranlage) abgeschätzt werden. 1. Die Inhalte von geschlossenen Gruben haben einen durchschnittlichen Räumungszyklus von min. drei Monaten. Die mittlere Verschmutzung für diese und ähnliche Abwässer (z. B. mobile Toiletten) kann mit einem CSB von 5.000 mg/l angesetzt werden. Es wird daher von einem 8-fachen Kostenaufwand bei der Abwasserreinigung (CSB-Abbau beim Klärgebührenanteil, Kostenteil der Abwasserreinigung: ca.73,4 % - siehe Schema zur Kostenverteilung gem. Gutachten DL-Schoch) ausgegangen. Der Zuschlagsanteil für die 8-fache Verschmutzung wird deshalb mit 8 * 40% = 320% (Normalverschmutzung + 8 Zuschlagstufen gemäß Starkverschmutzerzuschlägen) angesetzt. Die verschmutzungsunabhängigen Kosten werden dabei nicht veranlagt. TBA-Es HL Test Vorauskalkulation 2023 .xlsx Anl.6b Grubeninhalte (Bezug: Gesplittete Gebühr - Niederschlagswassergebühr) Mengen der Grundwassereinleitungen:17.000m³ Annahmen: 1. Unverschmutztes Grundwasser, das im Trennsystem direkt in den Regenwasserkanal abgeleitet wird und keiner weiteren Behandlung bedarf (z. B. nicht vorgereinigt bzw. nicht auf der Kläranlage gereinigt werden muss). 2. Der gebührenfähige Kostenanteil für die Ableitung beträgt 79,84%der Niederschlagwassergebühr (siehe Fortschreibung Schema zur Kostenverteilung Gutachten DL-Schoch September 2007). Ermittlung der "Niederschlagswassergebühr" pro 1 m³ Wasser: NW-Gebühr:0,358 EUR/m² Mittlerer Niederschlag:680mm/m²=l/m² "NW-Gebühr" f. 1 m³:0,527 EUR/m³ Ermittlung der Gebühr für die Einleitung von Grundwasser (Trennsystem: Einleitung in den NW-Kanal) ohne Anteil Reinigung Klärwerk 0,527EUR/m³ *79,84%(Anteil der Ableitung) =0,42EUR/m³ Kalkulation der Gebühren für die Einleitung von Grundwasser in den Niederschlagwasserkanal (Trennsystem) HJ 2022 TBA E1 HL Test Vorauskalkulation 2022 .xlsx Anl. 7a Grundwasser 22 (Bezug: Gesplittete Gebühr - Niederschlagswassergebühr) Mengen der Grundwassereinleitungen:17.000m³ Annahmen: 1. Unverschmutztes Grundwasser, das im Trennsystem direkt in den Regenwasserkanal abgeleitet wird und keiner weiteren Behandlung bedarf (z. B. nicht vorgereinigt bzw. nicht auf der Kläranlage gereinigt werden muss). 2. Der gebührenfähige Kostenanteil für die Ableitung beträgt 80,62%der Niederschlagwassergebühr (siehe Fortschreibung Schema zur Kostenverteilung Gutachten DL-Schoch September 2007). Ermittlung der "Niederschlagswassergebühr" pro 1 m³ Wasser: NW-Gebühr:0,358 EUR/m² Mittlerer Niederschlag:680mm/m²=l/m² "NW-Gebühr" f. 1 m³:0,526 EUR/m³ Ermittlung der Gebühr für die Einleitung von Grundwasser (Trennsystem: Einleitung in den NW-Kanal) ohne Anteil Reinigung Klärwerk 0,526EUR/m³ *80,62%(Anteil der Ableitung) =0,42EUR/m³ Kalkulation der Gebühren für die Einleitung von Grundwasser in den Niederschlagwasserkanal (Trennsystem) HJ 2023 TBA E1 HL Test Vorauskalkulation 2023 .xlsx Anl.7b Grundwasser 23

  • Abstimmungsergebnis TOP 14
    Extrahierter Text

  • Protokoll GR 14.12.2021 TOP 14
    Extrahierter Text

    Niederschrift 33. Plenarsitzung des Gemeinderates 14. Dezember 2021, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 13. Punkt 14 der Tagesordnung: Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Karlsruhe über die Gebühren für die öffentliche Abwasserbeseitigung (Entwässerungsgebührensatzung) Vorlage: 2021/1256 Beschluss: Der Gemeinderat beschließt nach Vorberatung im Ausschuss für öffentliche Einrichtungen und im Hauptausschuss a) die als Anlage 1 beigefügte „Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Karlsruhe über Gebühren für die öffentliche Abwasserbeseitigung (Entwässerungsgebührensatzung)“ vom 16. Dezember 2014, in der Fassung vom15./16. Dezember 2020, b) die Verrechnung der Kostenunter- und -überdeckungen gemäß Anlage 4. c) die Einbeziehung des gebührenrechtlichen Ergebnisses 2017-2019 in Höhe von 4.363.531,31 Euro im Bereich Schmutzwasser und im Bereich Niederschlagswasser in Höhe von 205.936,28 Euro in die Gebührenkalkulation 2022 d) die Einbeziehung des gebührenrechtlichen Ergebnisses 2018-2020 in Höhe von 4.439.087,65 Euro im Bereich Schmutzwasser und im Bereich Niederschlagswasser in Höhe von 497.139,74 Euro in die Gebührenkalkulation 2023 e) die Zurückstellung der Verwendung der saldierten Überdeckung in Höhe von 5.070.545,57 Euro. Abstimmungsergebnis: Einstimmige Zustimmung – 2 – Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 14 zur Behandlung auf und verweist auf die erfolgten Vorberatungen im Ausschuss für öffentliche Einrichtungen und im Hauptaus-schuss: Ich bitte auch da um Ihr Votum. – Das ist einstimmig. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 4. Januar 2022