Konzeption und Umsetzung der Gantagesgrundschule in Grötzingen

Vorlage: 2021/1250
Art: Antrag
Datum: 18.10.2021
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Ortsverwaltung Grötzingen
Erwähnte Stadtteile: Grötzingen

Beratungen

  • Ortschaftsrat Grötzingen (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 27.10.2021

    TOP: 4

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • Extrahierter Text

    Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Konzeption und Umsetzung der Ganztagesgrundschule in Grötzingen SPD-Ortschaftsratsfraktion Vorlage Nr.: 204 Gremium Termin TOP ö nö Ortschaftsrat Grötzingen 27.10.2021 4 ☒ ☐ Mit großer Sorge haben wir auf der Ortschaftsratssitzung am 14. Juli 2021 vernommen, dass aktuell noch keinerlei konkreten Schritte zur Einrichtung einer Ganztagesgrundschule in Grötzingen unternommen worden sind. Bereits im Schuljahr 2024/25 wird der Hort seinen Betrieb in Grötzingen einstellen. Laut Umfrage haben in den kommenden Jahrgängen mindestens 80 Prozent aller Eltern Bedarf an einer Nachmittagsbetreuung. Es ist daher dringend erforderlich, ein Ganztagesschulkonzept zu entwickeln und umzusetzen. Auf Grundlage der Ergebnisse der Umfrage - gleichwohl wir nach wie vor deren Aussagekraft bezweifeln - bitten Schulleitung und Elternschaft um eine politische Entscheidung zwischen zwei Alternativen: Option 1: Ganztagesgrundschule mit drei verpflichtenden Nachmittagen sowie zwei optionalen Nachmittagen in Wahl-Form. Option 2: Flexible Nachmittagsbetreuung (ähnlich eines Schülerhortes). Aufgrund der Raumsituation lässt sich nur eine der beiden Formen in Grötzingen umsetzen. Unsere Fraktion befürwortet Option 1, da hier sämtliche Kinder an drei Nachmittagen die Chance erhalten, an Bildung und eventuell einem musikalischen oder einem Sportangebot teilzuhaben. Auch sehen wir hier aufgrund aktueller PISA-Ergebnisse, den Ergebnissen des Bildungsmonitors sowie der Defizite, die im sozialen und schulischen Bereich aufgrund von Corona entstanden sind, einen dringenden Handlungs- und Reformbedarf. Die zwei zusätzlichen Nachmittage in Wahlform ermöglichen es zusätzlich allen Familien, die an sämtlichen Nachmittagen einen Betreuungsbedarf haben, ihr Kind qualifiziert betreuen zu lassen. Wir sehen auch die Gefahr, dass viele Eltern ihre Kinder nicht mehr an der Grötzinger Grundschule anmelden, sollten wir hier nicht ein attraktives pädagogisches Angebot entwickeln. Viele Eltern sehen mittlerweile die großen Chancen, die eine Ganztagesgrundschule ihren Kindern bietet. Da die Schulleitung wiederholt auf die unzureichende Raumsituation hingewiesen hat, stellen wir den Antrag eine Bedarfserhebung für folgende Konzepte durchzuführen: - Wie viele und welche Räume werden für eine verbindliche, dreizügige Ganztagsschule benötigt? - Wie viele Räume werden für eine zweizügige Ganztagesgrundschule in Wahlform benötigt? Das Schul- und Sportamt sowie die Schule sind aufgefordert für beiden Szenarien ein Konzept mit Raumplanung zu entwickeln. Nur so können wir in Grötzingen planen, welche Schulform sich realistisch durchführen lässt beziehungsweise welchen zusätzlichen Raumbedarf die Schule benötigt. Antrag – 2 – Antrag: Wir beantragen, 1. dass das Schul- und Sportamt zusammen mit der Schule ein Raumkonzept für eine verbindliche, dreizügige Ganztagesgrundschule entwickelt. Ferner ein Raumkonzept für eine zweizügige Ganztagesgrundschule in Wahlform. 2. da diese Frage nun doch eine gewissen zeitliche Dringlichkeit hat, dass die Stadt, ähnlich wie bei der Sanierung des Schlosses, quartalsweise über den Fortschritt berichtet.

  • TOP 4 Vorlage 204 StN SPD-Antrag Konzeption und Umsetzung der Ganztagesgrundschule
    Extrahierter Text

    Stellungnahme zum Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier SPD-Ortschaftsratsfraktion Vorlage Nr.: 204 Verantwortlich: Dez. 3 Dienststelle: SuS Konzeption und Umsetzung der Ganztagesgrundschule in Grötzingen Gremium Termin TOP ö nö Ortschaftsrat Grötzingen 27.10.2021 4 x Kurzfassung Die Verwaltung wird in Zusammenarbeit mit der Schulleitung ein Raumkonzept für eine ganztägige Grundschulkindbetreuung erarbeiten. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen | Erträge (Zuschüsse und Ähnliches) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzüglich Folgeerträge und Folgeeinsparungen) Ja ☐ Nein ☒ Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja ☐ Nein ☐ Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: ☐ Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) ☐ Umschichtungen innerhalb des Dezernates ☐ Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein ☒ Ja ☐ Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ – 2 – Ergänzende Erläuterungen Ab dem Schuljahr 2026/27 besteht für Grundschulkinder ein Rechtsanspruch auf ein ganztägiges Betreuungsangebot, beginnend mit der Klassenstufe 1. Ab dem Schuljahr 2029/30 muss ein solches Angebot für alle Klassenstufen im Primarbereich von Montag bis einschließlich Freitag zur Verfügung stehen. Die Schließzeit, die in den Ferien verortet sein muss, beträgt vier Wochen im Jahr. Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 28. September 2021 beschlossen, dass die Konzeption „Schulkind- Bildungs- und Betreuungsangebote (SKIBB)“ schrittweise umgesetzt werden soll. Diese Konzeption wurde im Hinblick auf den ab dem Schuljahr 2026/27 geltenden Rechtsanspruch entwickelt. Diese Konzeption beruht auf den folgenden Grundpfeilern: 1. Ganztagsgrundschule in Wahl- oder verbindlicher Form an drei oder vier Tagen die Woche, die bis auf das Mittagessen kostenfrei ist. 2. Modulare Angebote, die für ein Schuljahr gebucht werden können. Diese können einzeln - vor dem Unterricht, in dem Mittagband von circa 12-14 Uhr mit Mittagessen, anschließend das 1,5 stündige Lernmodul und abschließend bis 17 Uhr das Spielmodul -, gebucht werden. Je nach den Bedarfen der Eltern sind diese einzelnen Angebote von Montag bis Freitag kostenpflichtig und müssen für ein Schuljahr verbindlich gebucht werden. Alle am Schulleben Beteiligten sämtlicher Grundschulen können bis Inkrafttreten des Rechtsanspruchs aufgrund der jeweiligen Gegebenheiten und Möglichkeiten vor Ort entscheiden, in welcher der beiden Formen - „Ganztagsgrundschule“ oder „modulare Betreuungsform“ – der künftige Bildungs- und Betreuungsbedarf abgedeckt werden soll. Grundsätzlich muss der Schulträger bei der Beantragung einer Ganztagsschule nachweisen, dass ein öffentlicher Bedarf besteht. Das bedeutet unter anderem konkret, dass a. eine durchgeführte Umfrage zum Ergebnis führt, dass dauerhaft mindestens eine Ganztagsgruppe mit mindestens 25 Schülerinnen und Schülern gebildet werden kann. b. die Schulkonferenz dem Antrag auf Einrichtung des Ganztagsbetriebs zustimmt. Das Raumprogramm einer Ganztagsschule entspricht grundsätzlich dem Raumprogramm der flexiblen, modularen Betreuungsform. Bei der Überprüfung des Raumprogramms einer dreizügigen Grundschule mit einer dreizügigen Ganztagseinrichtung in Kombination mit einer zweieinhalbzügigen Gemeinschaftsschule wurde laut Musterraumprogramm ein Raumfehlbestand von fast 700m² ermittelt. Aufgrund dieses Fehlbestandes wurde dem Stadtplanungsamt ein Raumbedarf für ein zweizügiges Betreuungsangebot gemeldet. Dieses könnte im Zuge der Ortsmitte Sanierung im Bereich des Niddaplatzes beziehungsweise Mühlquartiers als auch eventuell auf dem städtischen Grundstück in der Straße Ringelberghohl umgesetzt werden. Im nächsten Schritt muss eine Arbeitsgruppe, bestehend unter anderem aus der Schulleitung, der Lehrerschaft, des Elternbeirats, der OV Grötzingen und ggf. weiterer Beteiligter gebildet werden, die ein konkretes Raumprogramm erarbeitet. Unabhängig von der künftigen Betreuungsform – Ganztagsschule oder modulare Angebote – muss geprüft werden, wie das entwickelte Raumprogramm beim Niddaplatz umgesetzt werden kann. Zu beachten ist, dass der Rechtsanspruch ab dem Schuljahr 2026/27 mit der Klassenstufe 1 beginnt, und dass die aufgestellten Container des Horts zum 31. Dezember 2025 abgebaut werden müssen. Der Ortschaftsrat wird regelmäßig informiert, sobald relevante Arbeitsergebnisse vorliegen.