Jahresabschluss 2020: a) Vorlage des Schlussberichts 2020 des Rechnungsprüfungsamts zur Prüfung des Jahresabschlusses 2020 der Stadt Karlsruhe und Erläuterung des Berichts durch den Leiter des Rechnungsprüfungsamts b) Feststellung des Jahresabschluss

Vorlage: 2021/1243
Art: Beschlussvorlage
Datum: 18.10.2021
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Stadtkämmerei
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 14.12.2021

    TOP: 2

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: einstimmig zugestimmt

Zusätzliche Dateien

  • Feststellung des Jahresabschlusses 2020 der Stadt Karlsruhe
    Extrahierter Text

    Beschlussvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2021/1243 Verantwortlich: Dez. 4 Dienststelle: Stadtkämmerei Jahresabschluss 2020: Feststellung des Jahresabschlusses der Stadt Karlsruhe für das Haushaltsjahr 2020 Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Hauptausschuss 30.11.2021 11 X vorberaten Gemeinderat 14.12.2021 2 X Beschlussantrag (Kurzfassung) Der Gemeinderat trifft – nach Vorberatung im Hauptausschuss – den Feststellungsbeschluss zum Jahresabschluss 2020 (vollständiger Wortlaut siehe Beschlussfassung). Finanzielle Auswirkungen Ja ☐ Nein ☒ ☐ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein ☒ Ja ☐ durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Ergänzende Erläuterungen < Nach § 95 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) ist der Jahresabschluss nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung unter Berücksichtigung besonderer gemeindehaushalts- rechtlicher Bestimmungen aufzustellen und muss klar und übersichtlich sein. Er hat sämtliche Vermögens- gegenstände, Schulden, Rückstellungen, Rechnungsabgrenzungsposten, Erträge, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen zu enthalten. Er hat außerdem die tatsächliche Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde darzustellen. Er ist ferner durch einen Anhang zu erweitern und durch einen Rechenschaftsbericht zu erläutern. Der Jahresabschluss ist nach vorheriger Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt vom Gemeinderat festzustellen. A. Jahresabschluss 2020 der Stadt Karlsruhe Der Jahresabschluss der Stadt Karlsruhe für das Haushaltsjahr 2020 schließt wie folgt ab: Feststellungsbeschluss EUR 1. Ergebnisrechnung 1.1 Summe der ordentlichen Erträge 1.518.878.020,69 1.2 Summe der ordentlichen Aufwendungen -1.573.504.340,14 1.3 Ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) -54.626.319,45 1.4 Außerordentliche Erträge 9.425.888,09 1.5 Außerordentliche Aufwendungen -11.468.406,82 1.6 Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) -2.042.518,73 1.7 Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) -56.668.838,18 2. Finanzrechnung 2.1 Summe der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 1.493.956.150,24 2.2 Summe der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit -1.355.438.629,27 2.3 Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf der Ergebnisrechnung (Saldo aus 2.1 und 2.2) 138.517.520,97 2.4 Summe der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 178.820.495,94 2.5 Summe der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit -437.330.493,02 2.6 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) -258.509.997,08 2.7 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus 2.3 und 2.6) -119.992.476,11 2.8 Summe der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit 243.000.000,00 2.9 Summe der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit -156.526.079,92 2.10 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) 86.473.920,08 – 3 – 2.11 Änderung des Finanzierungsmittelbestands zum Ende des Haushaltsjahres (Saldo aus 2.7 und 2.10) -33.518.556,03 2.12 Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf aus haushaltsunwirksamen Einzahlungen und Auszahlungen 76.497.247,11 2.13 Anfangsbestand an Zahlungsmitteln (1) 35.253.452,59 2.14 Veränderung des Bestands an Zahlungsmitteln (Saldo aus 2.11 und 2.12) (2) (3) 42.978.691,08 2.15 Endbestand an Zahlungsmitteln am Ende des Haushaltsjahres (4) (Saldo aus 2.13 und 2.14) 78.232.143,67 (1) Als Anfangsbestand zum 1. Januar 2020 wurde der bilanzielle Bestand der liquiden Mittel (Bilanzposition 1.3.8) zum 31. Dezember 2019 (Bilanzposition 1.3.8) zu Grunde gelegt. (2) Die Veränderung des Bestandes an Zahlungsmitteln basiert hier auf dem Saldo der Finanzrechnung. (3) Die sich aus der Finanzrechnung ergebende Veränderung des Bestandes an Zahlungsmittel entspricht nicht der bilanziellen Veränderung der liquiden Mittel; die Differenz ist im Anhang zur Finanzrechnung 4.4.2 erläutert. Diese Differenz (vergleiche Vorjahresabschluss) ist für den Unterschied zwischen dem Endbestand an Zahlungsmitteln am Ende des Haushaltsjahres, welches dem Jahr des aktuellen Jahresabschlusses vorangeht und dem Anfangsbestand des Jahres des aktuellen Jahresabschlusses ursächlich. (4) Der Endbestand entspricht nicht dem bilanziellen Endbestand der Bilanzposition 1.3.8, da zu dem bilanziellen Anfangsbestand lediglich die Änderungen des Bestandes an Zahlungsmittel aus der Finanzrechnung addiert werden. – 4 – 3. Bilanz 3.1 Immaterielles Vermögen 1.310.549,83 3.2 Sachvermögen 2.500.955.783,15 3.3 Finanzvermögen 1.148.939.330,64 3.4 Abgrenzungsposten 371.901.063,94 3.5 Nettoposition 0,00 3.6 Gesamtbetrag auf der Aktivseite (Summe aus 3.1 bis 3.5) 4.023.106.727,56 3.7 Basiskapital 1.753.806.185,33 3.8 Rücklagen 589.993.110,75 3.9 Fehlbeträge des ordentlichen Ergebnisses 0,00 3.10 Sonderposten 390.397.258,73 3.11 Rückstellungen 316.507.326,85 3.12 Verbindlichkeiten 903.992.893,41 3.13 Passive Rechnungsabgrenzungsposten 68.409.952,49 3.14 Gesamtbetrag auf der Passivseite (Summe aus 3.7 bis 3.13) 4.023.106.727,56 – 5 – 4. Behandlung von Überschüssen und Fehlbeträgen (§ 49 Abs. 3 Satz 4 i. V. m. § 2 Abs. 1 Nr. 25 bis 35 GemHVO) > Sonder- ergebnis Ordentliches ErgebnisVorjahr zweitvorange- gangenen Jahr drittvorange- gangenen Jahr ordentlichen Ergebnisses Sonder- ergebnisses 12345678 1 Ergebnis des Haushaltsjahres bzw. Anfangsbestände-2.042.518,73-54.626.319,45600.623.492,7234.924.162,201.753.806.185,33 2 Abdeckung vorgetragener Fehlbeträge aus dem ordentlichen Ergebnis 0,000,000,000,00 3 Zuführung eines Überschusses des ordentlichen Ergebnisses zur Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses 0,000,00 4 Verrechnung eines Fehlbetragsanteils des ordentlichen Ergebnisses auf das Basiskapital nach Art. 13 Abs. 6 des Gesetzes zur Reform des Gemeindehaushaltsrechts 0,00 5 Ausgleich eines Fehlbetrags des ordentlichen Ergebnisses durch Entnahme aus der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses 54.626.319,45-54.626.319,45 6 Ausgleich eines Fehlbetrags des ordentlichen Ergebnisses durch einen Überschuss des Sonderergebnisses 0,000,00 7 Zuführung eines Überschusses des Sonderergebnisses zur Rücklage aus Überschüssen des Sonderergebnisses 0,000,00 8 Ausgleich eines Fehlbetrags des Sonderergebnisses durch Entnahme aus der Rücklage aus Überschüssen des Sonderergebnisses 2.042.518,73-2.042.518,73 9 Ausgleich eines Fehlbetrags des ordentlichen Ergebnisses durch Entnahme aus der Rücklage aus Überschüssen des Sonderergebnisses 0,000,00 10 Vorträge nicht gedeckter Fehlbeträge des ordentlichen Ergebnisses des Haushaltsjahres sowie aus Vorjahren in das Folgejahr 0,000,000,00 11 Verrechnung eines aus dem drittvorangegangenen Jahr vorgetragenen Fehlbetrags mit dem Basiskapital 0,000,00 12 Verrechnung eines Fehlbetrags des Sonderergebnisses mit dem Basiskapital 0,000,00 13 vorläufige Endbestände545.997.173,2732.881.643,471.753.806.185,33 14 Umbuchung aus den Ergebnisrücklagen in das Basiskapital nach § 23 Satz 4 GemHVO 0,00 Endbestände545.997.173,2732.881.643,471.753.806.185,33 15 Nachrichtlich: Veränderung des Basiskapitals auf Grund von Berichtigungen der Eröffnungsbilanz 15 a Nachrichtlich: Veränderung des Basiskapitals auf Grund von Bilanzierungs- und Bewertungsmethodenwechsel (über das Kapitalverrechnungskonto 20010001) 15 b Nachrichtlich: Veränderung des Basiskapitals auf Grund von Vermögnszu- und abgängen außerhalb der Korrektur der Eröffnungsbilanzb beispielsweise in Folge von Korrekturen von Vorjahresabschlüssen (über das Kapitalverrechnungskonto 20010001) 15c Nachrichtlich: Veränderung des Basiskapitals auf Grund der Einstellung der Beträge aus der Auflösung von Rückstellungen in Folge der erstmaligen Abzinsung in analoger Anwendung von Artikel 67 Abs. 1 Sätze 2 bis 4 EGHGB Nachrichtlich: Zuführung zur Stilllegungs- und Nachsorgerückstellungen für Abfalldeponien in Folge des Verzichts einer Auf- und Abzinsung in analoger Anwendung und umgekehrter Anwendung von Artikel 67 Abs. 1 Sätze 2 - 4 EGHGB 16 Endbestände des Basiskapitals, der Ergebnisrücklagen und des Fehlbetragsvortrags 0,000,00545.997.173,2732.881.643,471.753.806.185,33 Stufen der Ergebnisverwendung und des Haushaltsausgleichs 1) Ergebnis des Haushaltsjahresvorgetragene Fehlbeträge des ordentlichen Ergebnisses aus demRücklagen aus Überschüssen des Basis- kapital EUR 2) – 6 – Rechenschaftsbericht Der näheren Erläuterung des Jahresabschlusses dienende Rechenschaftsbericht wurde den Mitgliedern des Gemeinderats zugeleitet. Wegen weiteren Einzelheiten des dem Gemeinderat zur Feststellung vorliegenden Jahresabschlusses wird auf diesen Rechenschaftsbericht verwiesen. B. Örtliche Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Karlsruhe durch das Rechnungsprüfungsamt Das Rechnungsprüfungsamt hat den Jahresabschluss 2020 der Stadt Karlsruhe gem. § 110 GemO i. V. m. §§ 10, 11 GemPrO geprüft und hierüber den Schlussbericht vorgelegt. In diesem Bericht hat das Rechnungsprüfungsamt dem Gemeinderat empfohlen, das Ergebnis des Jahresabschlusses 2020 gemäß § 95 b Abs. 1 Satz 2 GemO festzustellen. C. Ortsübliche Bekanntgabe des Beschlusses über die Feststellung des Jahresabschlusses der Stadt Karlsruhe Der Beschluss des Gemeinderats über die Feststellung des Jahresabschlusses der Stadt Karlsruhe ist nach § 95 b Abs. 2 Satz 1 GemO ortsüblich bekannt zu geben. Gleichzeitig ist der Jahresabschluss mit dem Rechenschaftsbericht der Stadt Karlsruhe an sieben Tagen öffentlich auszulegen. In der Bekanntgabe des Feststellungsbeschlusses ist auf die Auslegung hinzuweisen (§ 95 b Abs. 2 Satz 2 GemO). Beschluss: Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat nimmt von der Vorbemerkung Kenntnis und trifft - nach Vorberatung im Hauptausschuss - folgenden Feststellungsbeschluss: „Jahresabschluss der Stadt Karlsruhe für das Haushaltsjahr 2020“ Der Jahresabschluss der Stadt Karlsruhe für das Haushaltsjahr 2020 wurde vom Rechnungsprüfungsamt der Stadt Karlsruhe geprüft, und hat hierüber einen Schlussbericht erstellt. Dieser gibt über Art, Umfang und Ergebnis der Prüfung Aufschluss. Der Schlussbericht wurde in der heutigen Sitzung des Gemeinderats von dem Leiter des Rechnungsprüfungsamts näher erläutert. Entsprechend der Empfehlung des Rechnungsprüfungsamts wird der Jahresabschluss 2020 der Stadt Karlsruhe gem. § 95 b I GemO wie folgt festgestellt: – 7 – Einzusetzen aus der Vorbemerkung von < bis >. Der vorstehende Feststellungsbeschluss ist gemäß § 95 b Abs. 2 GemO unverzüglich dem Regierungspräsidium Karlsruhe sowie der Prüfungsbehörde nach § 113 GemO mitzuteilen und ortsüblich bekanntzugeben. Gleichzeitig ist der Jahresabschluss mit dem Rechenschaftsbericht an sieben Werktagen öffentlich auszulegen. In der Bekanntgabe ist auf die Auslegung hinzuweisen.“

  • Abstimmungsergebnis TOP 2
    Extrahierter Text

  • Protokoll GR 14.12.2021 TOP 2
    Extrahierter Text

    Niederschrift 33. Plenarsitzung des Gemeinderates 14. Dezember 2021, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 3. Punkt 2 der Tagesordnung: Jahresabschluss 2020: a) Vorlage des Schlussberichts 2020 des Rechnungsprüfungsamts zur Prüfung des Jahresab- schlusses 2020 der Stadt Karlsruhe und Erläuterung des Berichts durch den Leiter des Rechnungsprüfungsamts b) Feststellung des Jahresabschlusses der Stadt Karlsruhe für das Jahr 2020 Vorlage: 2021/1243 Beschluss: Der Gemeinderat nimmt von der Vorbemerkung Kenntnis und trifft - nach Vorberatung im Hauptausschuss - folgenden Feststellungsbeschluss: „Jahresabschluss der Stadt Karlsruhe für das Haushaltsjahr 2020“ Der Jahresabschluss der Stadt Karlsruhe für das Haushaltsjahr 2020 wurde vom Rechnungsprü- fungsamt der Stadt Karlsruhe geprüft, und hat hierüber einen Schlussbericht erstellt. Dieser gibt über Art, Umfang und Ergebnis der Prüfung Aufschluss. Der Schlussbericht wurde in der heutigen Sitzung des Gemeinderats von dem Leiter des Rech- nungsprüfungsamts näher erläutert. Entsprechend der Empfehlung des Rechnungsprüfungs- amts wird der Jahresabschluss 2020 der Stadt Karlsruhe gem. § 95 b I GemO wie folgt festge- stellt: Nach § 95 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) ist der Jahresabschluss nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung unter Berücksichtigung besonderer gemein- dehaushaltsrechtlicher Bestimmungen aufzustellen und muss klar und übersichtlich sein. Er hat sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rückstellungen, Rechnungsabgrenzungsposten, Erträge, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen zu enthalten. Er hat außerdem die tatsächliche Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde darzustellen. Er ist ferner durch einen Anhang zu erweitern und durch einen Rechenschaftsbericht zu erläutern. Der Jah- resabschluss ist nach vorheriger Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt vom Gemeinderat festzustellen. – 2 – A. Jahresabschluss 2020 der Stadt Karlsruhe Der Jahresabschluss der Stadt Karlsruhe für das Haushaltsjahr 2020 schließt wie folgt ab: Feststellungsbeschluss EUR 1. Ergebnisrechnung 1.1 Summe der ordentlichen Erträge 1.518.878.020,69 1.2 Summe der ordentlichen Aufwendungen -1.573.504.340,14 1.3 Ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) -54.626.319,45 1.4 Außerordentliche Erträge 9.425.888,09 1.5 Außerordentliche Aufwendungen -11.468.406,82 1.6 Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) -2.042.518,73 1.7 Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) -56.668.838,18 2. Finanzrechnung 2.1 Summe der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 1.493.956.150,24 2.2 Summe der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit -1.355.438.629,27 2.3 Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf der Ergebnisrechnung (Saldo aus 2.1 und 2.2) 138.517.520,97 2.4 Summe der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 178.820.495,94 2.5 Summe der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit -437.330.493,02 2.6 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätig- keit (Saldo aus 2.4 und 2.5) -258.509.997,08 2.7 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus 2.3 und 2.6) -119.992.476,11 2.8 Summe der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit 243.000.000,00 2.9 Summe der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit -156.526.079,92 2.10 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Finanzierungstätig- keit (Saldo aus 2.8 und 2.9) 86.473.920,08 2.11 Änderung des Finanzierungsmittelbestands zum Ende des Haushaltsjahres (Saldo aus 2.7 und 2.10) -33.518.556,03 2.12 Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf aus haushaltsunwirksamen Einzahlungen und Auszahlungen 76.497.247,11 2.13 Anfangsbestand an Zahlungsmitteln (1) 35.253.452,59 2.14 Veränderung des Bestands an Zahlungsmitteln (Saldo aus 2.11 und 2.12) (2) (3) 42.978.691,08 2.15 Endbestand an Zahlungsmitteln am Ende des Haushaltsjahres (4) 78.232.143,67 – 3 – (Saldo aus 2.13 und 2.14) (1) Als Anfangsbestand zum 1. Januar 2020 wurde der bilan- zielle Bestand der liquiden Mittel (Bilanzposition 1.3.8) zum 31. Dezember 2019 (Bilanzposition 1.3.8) zu Grunde gelegt. (2) Die Veränderung des Bestandes an Zahlungsmitteln ba- siert hier auf dem Saldo der Finanzrechnung. (3) Die sich aus der Finanzrechnung ergebende Veränderung des Bestandes an Zahlungsmittel entspricht nicht der bilanziel- len Veränderung der liquiden Mittel; die Differenz ist im An- hang zur Finanzrechnung 4.4.2 erläutert. Diese Differenz (ver- gleiche Vorjahresabschluss) ist für den Unterschied zwischen dem Endbestand an Zahlungsmitteln am Ende des Haushalts- jahres, welches dem Jahr des aktuellen Jahresabschlusses vo- rangeht und dem Anfangsbestand des Jahres des aktuellen Jahresabschlusses ursächlich. (4) Der Endbestand entspricht nicht dem bilanziellen Endbe- stand der Bilanzposition 1.3.8, da zu dem bilanziellen An- fangsbestand lediglich die Änderungen des Bestandes an Zah- lungsmittel aus der Finanzrechnung addiert werden. 3. Bilanz 3.1 Immaterielles Vermögen 1.310.549,83 3.2 Sachvermögen 2.500.955.783,15 3.3 Finanzvermögen 1.148.939.330,64 3.4 Abgrenzungsposten 371.901.063,94 3.5 Nettoposition 0,00 3.6 Gesamtbetrag auf der Aktivseite (Summe aus 3.1 bis 3.5) 4.023.106.727,56 3.7 Basiskapital 1.753.806.185,33 3.8 Rücklagen 589.993.110,75 3.9 Fehlbeträge des ordentlichen Ergebnisses 0,00 3.10 Sonderposten 390.397.258,73 3.11 Rückstellungen 316.507.326,85 3.12 Verbindlichkeiten 903.992.893,41 3.13 Passive Rechnungsabgrenzungsposten 68.409.952,49 3.14 Gesamtbetrag auf der Passivseite (Summe aus 3.7 bis 3.13) 4.023.106.727,56 – 4 – 4. Behandlung von Überschüssen und Fehlbeträgen (§ 49 Abs. 3 Satz 4 i. V. m. § 2 Abs. 1 Nr. 25 bis 35 GemHVO) Sonder- ergebnis Ordentliches ErgebnisVorjahr zweitvorange- gangenen Jahr drittvorange- gangenen Jahr ordentlichen Ergebnisses Sonder- ergebnisses 12345678 1 Ergebnis des Haushaltsjahres bzw. Anfangsbestände-2.042.518,73-54.626.319,45600.623.492,7234.924.162,201.753.806.185,33 2 Abdeckung vorgetragener Fehlbeträge aus dem ordentlichen Ergebnis 0,000,000,000,00 3 Zuführung eines Überschusses des ordentlichen Ergebnisses zur Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses 0,000,00 4 Verrechnung eines Fehlbetragsanteils des ordentlichen Ergebnisses auf das Basiskapital nach Art. 13 Abs. 6 des Gesetzes zur Reform des Gemeindehaushaltsrechts 0,00 5 Ausgleich eines Fehlbetrags des ordentlichen Ergebnisses durch Entnahme aus der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses 54.626.319,45-54.626.319,45 6 Ausgleich eines Fehlbetrags des ordentlichen Ergebnisses durch einen Überschuss des Sonderergebnisses 0,000,00 7 Zuführung eines Überschusses des Sonderergebnisses zur Rücklage aus Überschüssen des Sonderergebnisses 0,000,00 8 Ausgleich eines Fehlbetrags des Sonderergebnisses durch Entnahme aus der Rücklage aus Überschüssen des Sonderergebnisses 2.042.518,73-2.042.518,73 9 Ausgleich eines Fehlbetrags des ordentlichen Ergebnisses durch Entnahme aus der Rücklage aus Überschüssen des Sonderergebnisses 0,000,00 10 Vorträge nicht gedeckter Fehlbeträge des ordentlichen Ergebnisses des Haushaltsjahres sowie aus Vorjahren in das Folgejahr 0,000,000,00 11 Verrechnung eines aus dem drittvorangegangenen Jahr vorgetragenen Fehlbetrags mit dem Basiskapital 0,000,00 12 Verrechnung eines Fehlbetrags des Sonderergebnisses mit dem Basiskapital 0,000,00 13 vorläufige Endbestände545.997.173,2732.881.643,471.753.806.185,33 14 Umbuchung aus den Ergebnisrücklagen in das Basiskapital nach § 23 Satz 4 GemHVO 0,00 Endbestände545.997.173,2732.881.643,471.753.806.185,33 15 Nachrichtlich: Veränderung des Basiskapitals auf Grund von Berichtigungen der Eröffnungsbilanz 15 a Nachrichtlich: Veränderung des Basiskapitals auf Grund von Bilanzierungs- und Bewertungsmethodenwechsel (über das Kapitalverrechnungskonto 20010001) 15 b Nachrichtlich: Veränderung des Basiskapitals auf Grund von Vermögnszu- und abgängen außerhalb der Korrektur der Eröffnungsbilanzb beispielsweise in Folge von Korrekturen von Vorjahresabschlüssen (über das Kapitalverrechnungskonto 20010001) 15c Nachrichtlich: Veränderung des Basiskapitals auf Grund der Einstellung der Beträge aus der Auflösung von Rückstellungen in Folge der erstmaligen Abzinsung in analoger Anwendung von Artikel 67 Abs. 1 Sätze 2 bis 4 EGHGB Nachrichtlich: Zuführung zur Stilllegungs- und Nachsorgerückstellungen für Abfalldeponien in Folge des Verzichts einer Auf- und Abzinsung in analoger Anwendung und umgekehrter Anwendung von Artikel 67 Abs. 1 Sätze 2 - 4 EGHGB 16 Endbestände des Basiskapitals, der Ergebnisrücklagen und des Fehlbetragsvortrags 0,000,00545.997.173,2732.881.643,471.753.806.185,33 Stufen der Ergebnisverwendung und des Haushaltsausgleichs 1) Ergebnis des Haushaltsjahresvorgetragene Fehlbeträge des ordentlichen Ergebnisses aus demRücklagen aus Überschüssen des Basis- kapital EUR 2) – 5 – Der vorstehende Feststellungsbeschluss ist gemäß § 95 b Abs. 2 GemO unverzüglich dem Regie- rungspräsidium Karlsruhe sowie der Prüfungsbehörde nach § 113 GemO mitzuteilen und orts- üblich bekanntzugeben. Gleichzeitig ist der Jahresabschluss mit dem Rechenschaftsbericht an sieben Werktagen öffent- lich auszulegen. In der Bekanntgabe ist auf die Auslegung hinzuweisen.“ Abstimmungsergebnis: Einstimmige Zustimmung. Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 2 zur Behandlung auf und verweist auf die erfolgte Vorberatung im Hauptausschuss am 30. November 2021: Ich darf jetzt den Amtsleiter des Rechnungsprüfungsamtes, Herrn Bettendorf, hier vorne ganz herzlich begrüßen und ihm das Mikrofon freigeben. Herr Bettendorf (RPA): Die Stadtkämmerei hat den Jahresabschluss 2020 pünktlich am 18. Juni 2021 zur Prüfung vorgelegt. Die Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt erfolgte innerhalb der vorgesehenen Viermonatsfrist. Nachfolgend stelle ich Ihnen die Ergebnisse dieser Prüfung vor. Während im Vorjahr einen Gesamtüberschuss von +30,7 Mio. Euro erzielt werden konnte, war in 2020 ein Gesamtfehlbetrag von -56,7 Mio. Euro zu verzeichnen. Dies setzt sich auf den negativen ordentlichen Ergebnis von -54,6 Mio. Euro und einem negativen Sonderergebnis von -2,1 Milo. Euro zusammen. Die ordentlichen Erträge konnten gegenüber dem Vorjahr um 49,8 Mio. Euro dank Corona-bedingter Kompensationszahlungen auf einen neuen Rekordwert in Höhe von 1.518.900.000 Euro gesteigert werden. Dagegen stand jedoch insbesondere pande- miebedingt eine Erhöhung der ordentlichen Aufwendungen um 11,2 Prozent bzw. 158,1 Mio. Euro auf insgesamt 1.573.500.000 Euro. Für 2020 ist festzustellen, das Ziel, das das Haushalts- recht vorgibt, dass die ordentlichen Aufwendungen komplett durch ordentliche Erträge gedeckt werden sollen, wurde im Berichtsjahr nur mit einem Deckungsgrad von 96,5 Prozent erreicht und somit erstmals seit dem Jahr 2009 nicht komplett erwirtschaftet. Kommen wir zum Detailvergleich mit den Vorjahreswerten. Auf der Ertragsseite ist als wesentli- che Veränderung ein Plus von 86,6 Mio. Euro bei den Zuweisungen und Umlagen festzustellen, da es insbesondere auf die Zunahme bei den Schlüsselzuweisungen vom Land in Höhe von +42,7 Mio. Euro oder Leistungsbeteiligung an der Grundsicherung für Arbeitssuchende +16,4 Mio. Euro zurückzuführen ist. Daneben haben sich die Gewerbesteuereinnahmen in 2020 um 90,3 Mio. Euro verringert. Diese wurden durch Corona-bedingte Kompensationszahlungen in Höhe von 83,1 Mio. Euro weitestgehend ausgeglichen. Saldiert haben sich die Steuern und ähn- liche Abgaben gegenüber dem Vorjahr um 19,2 Mio. Euro verringert. Auf der Aufwandsseite sind die Personalaufwendungen zwar 7,4 Mio. Euro niedriger als die Planwerte, jedoch durch die Erhöhung um 95 Vollzeitwerte sowie durch Besoldungserhöhungen und Tarifabschlüsse war eine Steigerung um 4,7 Prozent bzw. 16,8 Mio. Euro an Mehrausgaben zu verzeichnen. Die Transferaufwendungen haben sich gegenüber dem Vorjahr um 21,4 Prozent bzw. 145,5 Mio. Euro auf den Rekordwert von 826 Mio. Euro erhöht. Wir haben die Entwicklung des Gesamt- aufwandes seit 2011 hier grafisch dargestellt. In diesem Zeitraum sind die Aufwendungen um 70 Prozent bzw. 646 Mio. Euro gestiegen. Die außergewöhnlich hohe Steigerung der ordentli- – 6 – chen Aufwendungen im Jahr 2020 mit +158,1 Milo. Euro, was gleich 11,2 Prozent entspricht, ist zum größten Teil durch die gestiegenen Transferaufwendungen bedingt. Hier noch ein grafischer Überblick über die gesamte Steuerentwicklung der letzten zehn Jahre. Insgesamt haben die Steuererträge mit 549,4 Mio. Euro den Vorjahreswert zwar um 101 Mio. Euro unterschritten, liegen aber immer noch ca. 4 Prozent über dem Zehn-Jahres- Durchschnittswert. Abzuführen war die Gewerbesteuerumlage in Höhe von 21,9 Mio. Euro, was letztendlich zu Steuererträge netto von 527,4 Mio. Euro führte. Die Bilanz ist vollständig und richtig. Der Aufbau der Bilanz entspricht den gesetzlichen Vor- schriften. Auf der Aktivseite stellen wir fest, dass das Sachvermögen nochmals um 138 Mio. Euro gestiegen ist. Ausgewiesen sind jetzt 2,5 Mrd. Euro. Auf der Passivseite führte insbesonde- re der Fehlbetrag 2020 zu einer Verminderung der Rücklagen, die nun 590 Mio. Euro betragen. Innerhalb der Verbindlichkeiten mit einem Gesamtbetrag von 904 Mio. Euro stellen die Ver- bindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten die aussagefähigste Bilanzposition dar. Die Verbind- lichkeiten aus Kreditaufnahmen inklusive Kassenkredite betrugen 2020 412 Mio. Euro und ha- ben sich gegenüber dem Vorjahr um 156 Mio. Euro erhöht. Hier eine grafische Darstellung der Entwicklung der Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen. Zu berücksichtigen ist, dass in den Jahren 2014, 2015 und 2017 bis 2020 jeweils Kassenkredite enthalten waren. Die Pro-Kopf- Verschuldung je Einwohner stieg gegenüber dem Vorjahr von 819 Euro auf 1.332 Euro. Darüber hinaus sollte in diesem Zusammenhang der Schuldenstand der städtischen Beteiligungen be- trachtet werden. Diese haben sich um 176 Mio. Euro auf 1,98 Mrd. Euro erhöht. Die sich hie- raus ergebende Zinsbelastung wirkt sich mittelbar auch auf den städtischen Haushalt aus. Nun komme ich zu den Vorbelastungen künftiger Haushaltsjahre. Diese sind, wie im Haushalts- recht vorgeschrieben, unterhalb der Bilanz ausgewiesen. Der im Jahresabschluss 2020 darge- stellte Fehlbetrag bei den Pensionsrückstellungen einschließlich Beihilferückstellungen beträgt nun 590 Mio. Euro, im Vorjahr 566 Mio. Euro. Dieser Betrag wäre von der Stadt Karlsruhe unter Berücksichtigung des bereits beim KVWB angesammelten Vermögens für Pensionsrückstellun- gen noch zusätzlich aufzubringen, stellen quasi zusätzliche Schulden dar. Aufgrund der Corona-Pandemie haben sich die ohnehin schon bestehenden Risiken in den künftigen Haushaltsjahren weiter verstärkt. Beispielsweise möchte ich hier nennen Ertragsein- brüche, drohende Steigerungen bei den Transferleistungen an städtische Unternehmen sowie die Gefahr von steigenden Zinsbelastungen. Vor diesem Hintergrund ist eine intensive Aufga- benkritik bzw. Ausgaben- und Aufgabenreduzierung sowohl bei der Stadt, aber auch bei den städtischen Unternehmen dringend geboten, damit hier mittelfristig überhaupt ein Haushalt- sausgleich erreichbar scheint. Ich komme abschließend zu unserem Prüfungsergebnis für den Jahresabschluss. Unsere Prü- fungsbestätigung für den Jahresabschluss 2020 bescheinigt dem Bürgermeisteramt, den Dienst- stellen, den öffentlichen Betrieben sowie den sonstigen Einrichtungen insgesamt eine recht- und ordnungsgemäße Abwicklung der Finanzvorfälle. Soweit es Feststellungen gab, mögen die- se in Einzelfällen bedeutsam sein. Das grundsätzlich positive Ergebnis der Prüfung muss deswe- gen jedoch keinesfalls eingeschränkt werden. Das Rechnungsprüfungsamt empfiehlt deshalb dem Gemeinderat, den Jahresabschluss 2020 gemäß § 95b Abs. 1 Gemeindeordnung festzustel- len. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. – 7 – Der Vorsitzende: Vielen Dank Herr Bettendorf, auch für die umfassendere Analyse, die uns schriftlich vorliegt mit ganz vielen Anmerkungen. Ich darf, auch im Namen aller Mitarbeiter, Mitarbeiterinnen der Verwaltung, für die gute Zusammenarbeit mit dem Rechnungsprüfungs- amt im Rahmen der kritisch-konstruktiven Begleitung unserer Arbeit danken. Stadtrat Hofmann (CDU): Also, wenn keiner spricht, brauche ich nicht sprechen. Dann können wir es zusammenfassen. Ist das okay, sollen wir es zusammenfassen? Vielen Dank an das Rech- nungsprüfungsamt, Herr Bettendorf. Ich denke, es war ein besonderer Haushalt für uns, da es schon unter Corona-Bedingungen war. Aber ich denke, er hat schon einiges gezeigt, was wir auch im folgenden Tagesordnung sehen werden. Denn, Sie haben es angesprochen, wir haben immerhin in dem Jahr 16,8 Mio. Euro Mehrausgaben gehabt, allein durch 95 Vollzeitstellen, wie Sie gesagt haben. Wir haben auch in den Transferaufwendungen 145 Mio. Euro an Mehrausga- ben gehabt. Das ist natürlich ein ordentliches Stück Holz. Ich nehme es dann im Prinzip mit Ih- ren Worten, dass Sie gesagt haben, eine intensive Aufgabenkritik und eine Ausgabenreduzie- rung. Dies habe ich aber leider vermisst. Das muss ich ganz ehrlich sagen. Auch für die zukünfti- gen, für den jetzt anstehenden Haushalt, insbesondere wenn ich mir noch einmal anschauen muss, was - was Sie auch angesprochen haben - bei den städtischen Gesellschaften noch alles der Fall ist. Da haben wir noch enorme Defizite. Ich denke, wir müssen jetzt das Rad direkt versuchen rumzudrehen und müssen entsprechend auch handeln. Wir können jetzt nicht unbedingt immer weiter draufsatteln, auch wenn dieses Jahr 2020 sicherlich gesondert gesehen werden muss. Das ist uns allen sicherlich auch klar. Im Großen und Ganzen bleibt mir nur noch einmal zu sagen, vielen Dank für die Arbeit, die Sie hat- ten. Wir hoffen, dass wir im nächsten Tagesordnungspunkt doch das eine oder andere vielleicht anders ansprechen werden. Stadtrat Høyem (FDP): Ein Satz „Die Bilanz entspricht der gesetzlichen Lage“ ist sehr gut zu hö- ren. Wir Politiker treffen im laufenden Jahr unglaublich viele individuelle Entscheidungen. Das ist deshalb unglaublich gut, das in einem Rahmen zu sehen. Es beruhigt sehr mit so einem Be- richt. Deshalb bedanke ich mich sehr für Ihre mahnenden Worte. Die brauchen wir für letztes Jahr, und wir brauchen die noch mehr für die Zukunft. Aber ich hoffe, dass alle die Ohren öff- nen für Ihre mahnenden Worte. Dann sage ich, danke sehr für die Arbeit und besonders dafür, dass wir für unsere punktuelle, tägliche politische Arbeit einen Rahmen haben und am Ende beruhigt sein können, weil Sie sagen, die Bilanz entspricht den gesetzlichen Lagen. Stadtrat Zeh (SPD): Der Bericht des Rechnungsprüfungsamts zeigt das erste Corona-Jahr, das Gesamtergebnis, wie berichtet, mit -56,37 Mio. Euro statt wie im Vorjahr 30,7 Mio. Euro. Das ist natürlich nicht erfreulich. Es ist das erste negative Jahr seit 2009. Biblisch ausgedrückt kommen jetzt nach vielen fetten Jahren wohl einige magere Jahre. Dies zeigt zumindest unsere aktuelle mittelfristige Finanzplanung, dass es sieben Jahre mit negativem Ergebnis geben soll. Positiv dabei ist, wie vorangestellt ausgeführt wird, dass der Umbruchprozess digital an Dynamik ge- wonnen hat, neue Arbeitsformen und neue Prozesse. Das Rechnungsprüfungsamt betont, dass die Punkte-Programmleiter weiter umgesetzt werden muss und weitere Haushaltskonsolidie- rungen erfolgen sollen. Allerdings das Krematorium als Wirtschaftsbetrieb weiter zu verfolgen, ist sicherlich interes- sant, aber mit einem Ergebnis von unter +10.000 Euro saniert es unseren Haushalt natürlich nicht. Begrüßen würden wir die Ausweisung der Nebenkosten bei verschiedenen Immobilien, – 8 – insbesondere der Heizkosten, damit die Nutzer auch Einfluss nehmen können. Seite 40 zeigt das Kernproblem. Unsere Gesellschaften machen alle inzwischen Verluste, Corona-bedingt, in einer neuen Dimension, KVV -35 Mio. Euro, KMK 21 Mio. Euro und Klinikum 19,5 Mio. als Verlust- rückstellung. Daher sind unsere Schulden deutlich gestiegen, jetzt 412 Mio. Euro, auch mit den Kassenkrediten. Noch ist es kein Problem bei der Niedrigzinsphase. Bei steigenden Zinsen kommen aber massive Belastungen auf uns zu. Die Personalentwicklung haben wir im Blick, das ist ganz klar. Sie steigt pro Jahr um vier bis fünf Prozent, teils durch Tariferhöhung, teils durch mehr Stellen. Die Untersuchungen zeigen aber in vielen Ämtern Mehrbedarf. Viele Ämter sind auch stärker belastet. Sicher kann ohne Aufgaben- verringerung keine Einsparung in diesem Bereich erfolgen. Hier erwarten wir Vorschläge, wel- che Bereiche anders gestaltet werden können. Insgesamt bedanken wir uns natürlich, Herr Bet- tendorf, beim Rechnungsprüfungsamt. Wir wissen die Arbeit zu schätzen, auch mit den vielen Anmerkungen. Die SPD-Fraktion wird den Vorlagen zustimmen. Stadtrat Dr. Schmidt (AfD): Wir sind jetzt, vielleicht als Erklärung für die Öffentlichkeit, nicht geschockt, weil wir diesen Vortrag schon im Hauptausschuss gehört haben. Herr Bettendorf, vielen Dank für Ihren Bericht. Es ist richtig, dass Sie darauf hinweisen, dass wir jetzt -56 Mio. Euro im Ergebnis haben, im Vergleich zu den 30 Mio. plus vom Jahr davor und das, obwohl wir von Land und Bund Kompensationszahlungen bekommen haben. Und das bedeutet, dass Schulden übrig bleiben, Schulden, die wir an die nächsten Generationen weitergeben. Sie haben darauf hingewiesen, dass die Pro-Kopf-Verschuldung von 2019 819 Euro auf 2020 1.332 Euro angestiegen ist. Vor diesem Hintergrund haben wir in den Haushaltsberatungen eine ganze Reihe von Kürzungsanträgen gestellt und wollten insgesamt rund 60 Mio. Euro einsparen, was bedeutet hätte, dass wir auch auf die Steuererhöhungen hätten verzichten können. Trotz- dem wären auch mit diesen Maßnahmen noch Schulden übrig geblieben. Mit dem nach den Beratungen durch die anderen Fraktionen nun noch weiter aufgeblähten Haushalt muss man wirklich sagen, wir leben auf Kosten der nachfolgenden Generation. Stadtrat Honné (GRÜNE): Ein Gesamtergebnis von 57 Mio. Euro ist nicht schön, aber wir ver- kraften das auch einmalig. Nur, es ist abzusehen, dass es auch in diesen Jahren ziemlich schlecht aussieht, und das war wegen Corona bedingt. Es wird auch weiterhin wegen Corona negative Ergebnisse geben, auch wegen der U-Strab, aber auch wegen vielen diversen anderen Dingen, zum Beispiel der Sanierung der Stadthalle. Es ist nur deshalb nicht noch viel schlechter ausgefallen, weil das Land uns sehr unterstützt hat, nicht nur in dem, was hier im Haushalt vor- kommt, sondern auch das, was zum Beispiel den KVV, die AVG und VBK betrifft. Da haben wir auch erhebliche Zuschüsse bekommen. Sonst sähe es noch wesentlich schlechter aus. Insofern danke ich dem Land dafür, dass es die Städte so stark unterstützt hat. Klar ist auch, wir müssen strukturell etwas ändern, da sind wir auch dabei im Haushalt und ha- ben wir auch schon gesagt, das muss im nächsten Haushalt auch wieder angegangen werden, dass strukturell eingespart wird an den Stellen, wo es nicht mehr unbedingt notwendig ist. Ich kann mich auch anschließen, dass die Aufgaben reduziert werden müssen. Das können wir nicht als Gemeinderatsmitglieder im Einzelnen festlegen, sondern wir brauchen Vorschläge von der Verwaltung, welche Aufgaben denn tatsächlich reduziert werden könnten. Da erwarten wir dann für nächstes Jahr die Vorschläge. – 9 – Stadtrat Kalmbach (FW|FÜR): Dieser Haushalt wurde schon historisch benannt, weil er in der Tat zum ersten Mal auch ein negatives Gesamtergebnis liefert. Das sollte uns schon zu denken geben. Manche sagen, uns geht es sehr gut in Karlsruhe. Ja, es geht uns gut, aber geht es uns weiterhin gut, das ist die Frage. Und deswegen sagt der Haushalt uns klar, wir müssen wachsam sein, wir müssen achtsam sein, wir können nicht so weitermachen wie bisher. Das ist die klare Botschaft dieses Haushaltes. Wenn wir einfach weitermachen, dann geht es noch schlechter und das Regierungspräsidium wird sehr drüber wachen. Ich danke Ihnen recht herzlich, Herr Bettendorf, für die Arbeit, die Sie tun. Sie schauen genau hin und das ist das, was wir brauchen und was wir gar nicht so im Detail tun können. Deswegen ist es ein guter Job, was Sie machen, herzlichen Dank. Kurze Bemerkung zu Herrn Honné. Es sind ganz gewiss nicht nur die Großprojekte, es sind unse- re Standards, die wir leben in Karlsruhe. Wir haben höchste Standards in vielen Bereichen. Wir sind es gewohnt, überall gut zu sein, und das können wir uns halt nicht mehr leisten. Aber nur auf die Großprojekte zu zeigen und das andere zu vergessen, das wäre einseitig. Deswegen glaube ich, dass es wichtig ist, dass wir bei beidem gucken müssen zukünftig, wir können wir solide haushalten für die Generation und - ich sage immer wieder - finanzielle Generationenge- rechtigkeit und ökologische Gerechtigkeit zusammenbringen. Der Vorsitzende: Wir kommen damit zur Abstimmung. Ich bitte Sie um Ihr Votum. – Das ist eine einstimmige Zustimmung. Ich denke, das unterstreicht noch einmal den Dank an Sie, Herr Bettendorf, aber auch an alle anderen in der Verwaltung, die trotz Corona und vielen anderen Einflüssen es hinbekommen haben, dass wir doch noch vergleichsweise unbeschadet aus diesem Corona-Jahr rauskommen, wie wohl ich schon sagen will, die Unterstützung des Landes, insbesondere beim ÖPNV oder auch bei der Erstattung der Gewerbesteuereinbrüche, war wirklich exzeptionell gut. In vielen anderen Bereichen, ob das der Zoo ist, die Bäder sind, das Messegeschäft und vieles mehr, Kli- nikum, ist nicht ansatzweise das ausgeglichen worden, was wir als Oberzentrum an zusätzlichen Verlusten wahrnehmen konnten. Und da ist Corona auch wieder sozusagen ein Brandbeschleu- niger für die Feststellung, dass wir uns alle diese Infrastruktur, die in ihrer Bedeutung weit über die Stadt hinaus, in die Region, aber eigentlich auch größtenteils ins ganze Land Baden- Württemberg strahlt, auf Dauer mit der Kompensation, die es über die Kopf-Pauschale gibt, alleine nicht ausgleichen können werden. Das ist ein Thema, das wir in den nächsten Jahren verstärkt in die politische Agenda bringen müssen, weil wir es sonst nicht verkraften werden. – 10 – Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 4. Januar 2022