Aufnahme der Grabstätten Gustav Binz, Hauptweg 14, Nr. 10 b/11a, Hauptfriedhof und Luise Riegger, Hauptweg 4, Nr. 16/17, Friedhof

Vorlage: 2021/1242
Art: Beschlussvorlage
Datum: 18.10.2021
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Friedhofs- und Bestattungsamt
Erwähnte Stadtteile: Durlach, Rüppurr

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 14.12.2021

    TOP: 24

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: einstimmig zugestimmt

Zusätzliche Dateien

  • Grabstätten Binz und Riegger
    Extrahierter Text

    Beschlussvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2021/1242 Verantwortlich: Dez. 5 Dienststelle: FBA Aufnahme der Grabstätten Gustav Binz, Hauptweg 14, Nr. 10 b/11a, Hauptfriedhof und Luise Riegger, Hauptweg 4, Nr. 16/17, Friedhof Rüppurr in die Liste der erhaltenswerten Gräber Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Ausschuss für öffentliche Einrichtungen 18.11.2021 12 X vorberaten Hauptausschuss 30.11.2021 35 X vorberaten Gemeinderat 14.12.2021 24 X Beschlussantrag (Kurzfassung) Die Grabstätten von • Gustav Binz, Hauptweg 14, Nr. 10 b/11a, Hauptfriedhof • Luise Riegger, Hauptweg 4, Nr. 16/17, Friedhof Rüppurr werden aufgrund der Verdienste der darin bestatteten Personen als erhaltungswürdig erklärt. Die Stadt Karlsruhe übernimmt zunächst für die Dauer von 10 Jahren die Kosten für die Nutzungsrechtsgebühren und gärtnerische Unterhaltung und Pflege der Grabstätten. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen | Erträge (Zuschüsse und Ähnliches) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzüglich Folgeerträge und Folgeeinsparungen) Ja Nein ☐ 8.560,00 € Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja  Nein ☐ Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: ☐ Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) ☐ Umschichtungen innerhalb des Dezernates ☐ Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☐ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein Ja ☐ Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein Ja ☐ durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Die Übernahme der Nutzungsrechtsgebühren und die gärtnerische Betreuung der Grabstätten von herausragenden Persönlichkeiten setzen voraus, dass diese in einem gemeinderätlichen Verfahren als erhaltungswürdig angesehen werden und das Grabnutzungsrecht von den Nutzungsberechtigten aufgegeben bzw. nicht mehr verlängert wird. Die nachfolgend genannten Verstorbenen haben sich bleibende Verdienste für Karlsruhe erworben. Gustav Binz geboren am 09.02.1849 in Mahlberg/Ortenaukreis gestorben am 06.11.1937 in Achern Rechtsanwalt und Politiker Gustav Binz war kommunalpolitisch von 1894 – 1896 als Mitglied des Bürgerausschusses sowie von 1896 -– 1919 als Stadtrat in Karlsruhe ehrenamtlich tätig. Als Stadtrat war er Mitglied der Schulkommission, der Rheinhafenkommission und von 1899 – 1919 Vorsitzender des Verwaltungsrates des Waisenhauses. Auf der Ebene der Landespolitik gehörte Gustav Binz von 1897 – 1901 als Abgeordneter der Stadt Durlach und von 1901 – 1908 als Abgeordneter der Stadt Karlsruhe dem Badischen Landtag an. In den Jahren 1903 – 1905 amtierte er als Fraktionsvorsitzender der Nationalliberalen Partei. Gustav Binz war Vorsitzender der Liederhalle, Mitglied des Vereins für das Deutschtum im Ausland, Mitinitiator und Leiter des 1912 gegründeten Karlsruher Jugendbildungsvereins und stellvertretender Vorsitzender des kurz darauf konstituierten Jung-Deutschland-Bundes Baden. Ab 1889 gehörte er dem Aufsichtsrat der Brauerei Schrempp bzw. Schrempp-Printz an, ab 1900 Vorsitzender des Aufsichtsrats der Sinner AG. Über drei Jahrzehnte war er Mitglied bzw. Vorsitzender des Verwaltungsrats der Privatsparkasse Karlsruhe, die 1923 in der Städtischen Sparkasse aufging. 24 Jahre engagierte er sich im Vorstand der Anwaltskammer, davon zehn Jahre als Vorsitzender. Für sein vielfältiges Wirken wurde Binz 1902 mit dem Orden vom Zähringer Löwen, seit 1906 mit Eichenlaub, geehrt. Nach dem Ausscheiden aus dem Berufsleben 1917 verlieh ihm Großherzog Friedrich II. den Titel eines Geheimen Hofrats. Noch zu seinen Lebzeiten wurde die Gustav-Binz-Straße nach ihm benannt. – 3 – Luise Riegger geb. am 07.01.1887 in Kehl gest. am 06.02.1985 in Karlsruhe Lehrerin, Politikerin, Frauenrechtlerin Von 1893-1902 besuchte Luise Riegger die Höhere Mädchenschule und „zweijährige Frauenschule“ in Karlsruhe. 1909 meldete sie sich ohne Wissen der Eltern am Lehrerinnenseminar Prinzessin-Wilhelm-Stift an. Von 1913 bis 1917 war sie an Schulen in Süd- und Mittelbaden tätig, von 1917 bis zu ihrer Pensionierung 1952 arbeitete sie als Lehrerin an der Rüppurrer Riedschule, zuletzt als Konrektorin. Bis 1913 leitete Luise Riegger den Karlsruher Mädchen-Wandervogel. Nach ihrer Rückkehr nach Karlsruhe 1917 war sie wieder in der Jugendbewegung aktiv, 1925 war sie die erste Frau in der Ältestenschaft des Kronauer Bundes. 1917 begann Luise Riegger, sich in der Frauenstimmrechtsbewegung zu engagieren. 1924 war sie Mitbegründerin des „Bundes deutscher Frauen“, dessen Leiterin sie bis 1933 war. 1931 wurde sie Vorsitzende des Badischen Verbands für Frauenbestrebungen (bürgerliche Frauenbewegung). Der Nationalsozialismus unterbrach ihre Aktivitäten. 1946 gründete sie die überparteiliche Karlsruher Frauengruppe mit, für die sie von 1951 bis 1972 als Vorsitzende tätig war. 1919 trat sie in die Deutsche Demokratische Partei (DDP) ein, für die sie von 1922 bis 1930 als Stadtverordnete wirkte und Mitglied des Schul- und Jugendausschusses war. Der Nationalsozialismus unterbrach ihre Aktivitäten. Doch bereits 1945 gründete sie die Demokratische Partei in Karlsruhe mit, die spätere FDP. Für die FDP zog sie 1964 in den Gemeinderat ein. In den FDP-Frauenverbänden war Luise Riegger von der kommunalen bis zur Bundesebene aktiv. Ihr politisches und soziales Wirken wurde u. a. 1962 mit dem Bundesverdienstkreuz und 1983 mit der Ehrenmedaille der Stadt Karlsruhe ausgezeichnet. In der Südoststadt wurde 2000 eine Straße nach ihr benannt. In der Baumeisterstraße befindet sich das von der AWO verwaltete und von der Stadt unterstützte Luise- Riegger-Haus, das von Selbsthilfegruppen, Initiativen, Projekten, Vereinen, Schulen und Gruppen der Arbeitsgemeinschaft Karlsruher Frauenorganisationen genutzt wird. Beschluss: Antrag an den Gemeinderat – nach Vorberatung im Ausschuss für öffentliche Einrichtungen und im Hauptausschuss: Die Grabstätten von • Gustav Binz, Hauptweg 14, Nr. 10 b/11a, Hauptfriedhof • Luise Riegger, Hauptweg 4, Nr. 16/17, Friedhof Rüppurr werden aufgrund der Verdienste der darin bestatteten Personen als erhaltungswürdig erklärt. Die Stadt Karlsruhe übernimmt zunächst für die Dauer von 10 Jahren die Kosten für die Nutzungsrechtsgebühren und gärtnerische Unterhaltung und Pflege der Grabstätten. – 4 –

  • Abstimmungsergebnis TOP 24
    Extrahierter Text

  • Protokoll GR 14.12.2021 TOP 24
    Extrahierter Text

    Niederschrift 33. Plenarsitzung des Gemeinderates 14. Dezember 2021, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 20. Punkt 24 der Tagesordnung: Aufnahme der Grabstätten Gustav Binz, Hauptweg 14, Nr. 10 b, Hauptfriedhof Nr. 10 b, Hauptfriedhof und Luise Riegger, Hauptweg 4, Nr. 16/17, Friedhof Rüppurr in die Liste der erhaltenswerten Gräber Vorlage: 2021/1242 Beschluss: Die Grabstätten von • Gustav Binz, Hauptweg 14, Nr. 10 b/11a, Hauptfriedhof • Luise Riegger, Hauptweg 4, Nr. 16/17, Friedhof Rüppurr werden aufgrund der Verdienste der darin bestatteten Personen als erhaltungswürdig erklärt. Die Stadt Karlsruhe übernimmt zunächst für die Dauer von 10 Jahren die Kosten für die Nutzungsrechtsgebühren und gärtnerische Unterhaltung und Pflege der Grabstätten. Abstimmungsergebnis: Einstimmige Zustimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 24 zur Behandlung auf und verweist auf die erfolgten Vorberatungen im Ausschuss für öffentliche Einrichtungen und im Hauptaus-schuss. Da bitte ich um Ihr Votum. – Das ist auch einstimmig. – 2 – Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 4. Januar 2022