Stellenausschreibung Ortsvorsteher*in der Ortsverwaltung Wettersbach

Vorlage: 2021/1211
Art: Beschlussvorlage
Datum: 13.10.2021
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Ortsverwaltung Wettersbach
Erwähnte Stadtteile: Grünwettersbach, Palmbach

Beratungen

  • Ortschaftsrat Wettersbach (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 20.10.2021

    TOP: 3

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: einstimmig zugestimmt

Zusätzliche Dateien

  • TOP 3: Beschlussvorlage Stellenausschreibung Ortsvorsteher*in - Beschlussfassung
    Extrahierter Text

    Beschlussvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 139 Verantwortlich: Dez. 1 Dienststelle: OV Wettersbach Stellenausschreibung Ortsvorsteher*in der Ortsverwaltung Wettersbach Beschlussfassung Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Ortschaftsrat Wettersbach 20.10.2021 3 x Beschlussantrag 1. Der Ortschaftsrat Wettersbach stimmt einer externen Ausschreibung der Stelle „Ortsvorsteher*in der Ortsverwaltung Wettersbach“ zu. 2. Der Ortschaftsrat Wettersbach stimmt dem Text der als Anlage 1 beigefügten Stellenausschreibungsentwurf „Ortsvorsteher*in der Ortsverwaltung Wettersbach“ zu. . Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen | Erträge (Zuschüsse und Ähnliches) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzüglich Folgeerträge und Folgeeinsparungen) Ja ☐ Nein ☒ Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja ☐ Nein ☐ Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: ☐ Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) ☐ Umschichtungen innerhalb des Dezernates ☐ Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein ☒ Ja ☐ durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Die Amtszeit des Ortsvorstehers endet mit dem Ablauf der Amtszeit des Ortschaftsrates, durch Zurruhesetzung oder mit dem Ableben. Deshalb ist der Ortsvorsteher der Ortsverwaltung Wettersbach neu zu wählen. In Karlsruhe ist es Praxis, dass der Ortschaftsrat dem Gemeinderat einen Vorschlag zur Wahl des hauptamtlichen Ortsvorstehers von Wettersbach macht. Nach § 21 der Hauptsatzung der Stadt Karlsruhe wird in Wettersbach ein Gemeindebediensteter zum hauptamtlichen Ortsvorsteher bestellt. Die Bestellung erfolgt nach § 71 Abs. 2 der Gemeindeordnung (GemO) durch den Gemeinderat im Einvernehmen mit dem Ortschaftsrat. Der Regelfall geht davon aus, dass eine hauptamtliche Beamtin oder ein hauptamtlicher Beamter der Gemeinde für die Funktion der Ortsvorsteherin bzw. des Ortsvorstehers vorgeschlagen wird. Es ist jedoch nicht ausgeschlossen, dass eine Beamtin oder ein Beamter zunächst nach dem Verfahren des § 24 Gemeindeordnung Baden-Württemberg ernannt oder versetzt wird und ihr bzw. ihm dann die Funktion der Ortsvorsteherin bzw. des Ortsvorsteher übertragen wird. Voraussetzung für eine Ernennung bzw. eine Versetzung ist, dass zu diesem Zeitpunkt die laufbahnrechtlichen Voraussetzungen für ein Beamtenverhältnis bei der Kommunalverwaltung erfüllt werden. Auch wenn bei leitenden Beamtinnen und Beamten einer Gemeinde nach § 11 Abs. 3 Ziffer 4 Landesbeamtengesetz Baden-Württemberg keine Ausschreibungspflicht besteht, ist es selbstverständlich dennoch möglich, eine Ausschreibung durchzuführen. Ausgeschrieben wird in diesem Fall die Funktion der Ortsvorsteherin bzw. des Ortsvorstehers und bei externer Ausschreibung auch gleichzeitig die dauerhafte beamtenrechtliche Stelle, denn die Einstellung/Versetzung der Beamtin bzw. des Beamten zur Stadt Karlsruhe erfolgt unbefristet. Am 12. Juni 2003 wurde ein Verfahren zur Besetzung von hauptamtlichen Ortsvorstehenden-Stellen zwischen dem damaligen Oberbürgermeister Fenrich, den Ortsvorstehern Altfelix, Frank, Seith und Tritsch sowie Personalamt abgestimmt, in welches auch die Wünsche der Ortschaftsräte mit eingeflossen sind. Hiernach ist folgendes Verfahren vorgesehen: 1. Vorabstimmung Oberbürgermeister - Ortschaftsrat Es erfolgte eine Vorabstimmung des Besetzungsverfahrens zwischen Herrn Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup und Herrn 1. Ortsvorsteher-Stellvertreter Tilman Pfannkuch 2. Regelfall interne Bewerbende Eine interne Ausschreibung hat Vorrang, da nach GemO die Bestellung eines Beamten, der bereits bei der Gemeinde beschäftigt ist, der Regelfall ist. Sollte keine interne Bewerbung vorliegen, wäre allerdings extern auszuschreiben. 3. Externe Ausschreibung Wenn ein entsprechendes Votum des Ortschaftsrates eindeutig ist (2/3 – Mehrheit), erfolgt eine sofortige externe Ausschreibung. Vorgesehen ist die externe Ausschreibung in den Printmedien: Staatsanzeiger, BNN, Stadtzeitung und Wettersbacher Anzeiger und online: Interamt, Karriere.de und Jobcenter. – 3 – Die Bestellung der Ortsvorsteherin bzw. des Ortsvorstehers erfolgt durch den Gemeinderat im Einvernehmen mit dem Ortschaftsrat.

  • TOP3: Anlage_Stellenausschreibung
    Extrahierter Text

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