Hochwasserschutz Alb, Wiederherstellung des 100-jährlichen Hochwasserschutzes für die Städte Ettlingen und Karlsruhe
| Vorlage: | 2021/1209 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 13.10.2021 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Ortsverwaltung Wettersbach |
| Erwähnte Stadtteile: | Rüppurr |
Beratungen
- Ortschaftsrat Wettersbach (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 20.10.2021
Rolle: Kenntnisnahme
Ergebnis: Kenntnisnahme
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Beschlussvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 137 Verantwortlich: Dez. 6 Dienststelle: TBA Hochwasserschutz Alb, Wiederherstellung des 100-jährlichen Hochwasserschutzes für die Städte Ettlingen und Karlsruhe Sachstand und Kenntnisnahme zur Vorzugslösung Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Ortschaftsrat Wettersbach 20.10.2021 1 x Beschlussantrag Der Ortschaftsrat Wettersbach nimmt den Sachstand der Planungen einschließlich der Akzeptanzmaßnahmen im Zusammenhang mit der Änderung des Naturschutzgebietes „Albtal und Seitentäler“ und des Konsensverfahrens zur Kenntnis. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen | Erträge (Zuschüsse und Ähnliches) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzüglich Folgeerträge und Folgeeinsparungen) Ja ☐ Nein ☒ Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja ☐ Nein ☐ Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: ☐ Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) ☐ Umschichtungen innerhalb des Dezernates ☐ Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein ☒ Ja ☐ durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – 1. Ausgangslage: Das in den 1980er Jahren errichtete Hochwasserschutzsystem der Alb, bestehend aus drei Rückhalteräumen im Süden von Karlsruhe, wurde damals für einen Hochwasserscheitelabfluss von 71 m³/s am Pegel Ettlingen bemessen und entsprach zu dieser Zeit dem Schutz vor einem 100-jährlichen Hochwasserereignis. Mit der Aktualisierung der Hochwasserstatistik durch die Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg (LUBW) auf Grund eingetretener Hochwasserereignisse, wie 1998 oder 2002, wurde der Scheitelwert eines 100-jährlichen Ereignisses auf 97 m³/s angehoben. Damit ging den Städten Ettlingen und Karlsruhe der bis dahin bestehende 100-jährliche Hochwasserschutz verloren. Ausgehend von der aktuellen Hochwasserstatistik besteht für die Städte Ettlingen und Karlsruhe heute nur noch ein Schutz vor einem etwa 23-jährlichem Hochwasserereignis. Um den 100-jährlichen Hochwasserschutz für die Städte Ettlingen und Karlsruhe wiederherzustellen, haben die beiden Städte im Herbst 2003 eine Planungsgemeinschaft gegründet. Ziel ist dabei, entsprechend der Hochwasserschutzstrategie des Landes und der Kommunen in Baden-Württemberg, die Risiken durch Hochwasser für die Schutzgüter „menschliche Gesundheit“, „Umwelt“, „Kulturerbe“ und „wirtschaftliche Tätigkeiten“ zu betrachten und zu minimieren. Darüber hinaus soll auch der Klimawandel in der Planung berücksichtigt werden, wie es der von der Landesanstalt für Umweltschutz Baden-Württemberg (heutige LUBW) 2005 herausgegebene Leitfaden zur Bemessung von Hochwasserrückhaltebecken bereits empfiehlt. Demnach ist für die Alb ein Klimaänderungsfaktor von 1,15 anzusetzen, der eine Erhöhung des anzunehmenden Scheitelwertes eines 100-jährlichen Ereignisses auf 111 m³/s bewirkt. Auf Karlsruher Gemarkung kommt es im Falle eines solchen Hochwasserereignisses auf Grund der Überlastung der bestehenden Retentionsräume Weiherwald, Salmenwiesen und Oberwald zu weiträumigen Ausuferungen. Unter anderem sind die Autobahn A 5, Teile von Rüppurr und der Oberwald von Überschwemmungen betroffen. Im Oberwald betrifft dies die Polizeischießanlage, den Oberwaldsee, den Erlachsee, Teile des Tierparks sowie Bereiche der Südtangente und weite Bereiche westlich des Scheidgrabens. Hinzu kommen schadbringende Grundwasseranstiege und Druckwasser für bebaute Gebiete im südöstlichen Rüppurr. In Ettlingen ist vor allem die Kernstadt mit der historischen Altstadt betroffen. Mit der gemeinsamen Planung der beiden Städte Ettlingen und Karlsruhe kann einerseits ein wirtschaftlicher und wasserwirtschaftlich sinnvoller Hochwasserschutz sowohl für Ober- als auch Unterlieger erreicht werden und andererseits der Eingriff in die Umwelt insgesamt minimiert werden. 2. Aktueller Sachstand Unter Berücksichtigung sowohl der umweltfachlichen als auch der ökonomischen Ergebnisse der Bewertung einer Vielzahl von Lösungsvarianten wurde die Lösungsvariante 4 – Spinnerei groß mit Klimaänderungsfaktor, zur Vorzugsvariante. Die Variante 4 sieht ein großes Hochwasserrück- haltebecken am Standort Spinnerei vor, dass so groß dimensioniert ist, dass es einen 100-jährlichen Schutz (mit Klimaänderungsfaktor) für beide Städte sicherstellt, ohne dass ein zusätzlicher Retentionsraum auf Karlsruher Gemarkung geschaffen werden muss. Dies weist die vergleichsweise geringsten Umweltauswirkungen auf und ist wirtschaftlich. Zudem führt die Berücksichtigung des Klimaänderungsfaktors aus umweltfachlicher Sicht nur zu vergleichsweise geringfügig größeren Beeinträchtigungen, bewirkt jedoch ein deutlich höheres Hochwasserschutzniveau. Nachdem bereits sehr früh erkennbar wurde, dass für die verschiedenen Varianten einer Beckenlösung im Albtal ein Eingriff in das bestehende Naturschutzgebiet „Albtal und Seitentäler“ und damit eine entsprechende Änderung der Rechtsverordnung in jedem Fall erforderlich werden würde, wurde durch das Regierungspräsidium Karlsruhe, Referat 55 - Naturschutz Recht, in diesem Zusammenhang – 3 – ein „Konsensverfahren“ mit den Trägern öffentlicher Belange, vorrangig aus dem Naturschutz, angeregt, um Klagen und Einwänden im Genehmigungsverfahren bereits im Vorfeld entgegenzuwirken. Von 2015 bis 2019 fanden diese Konsensgespräche im Hinblick auf den geplanten Eingriff in das Naturschutzgebiet „Albtal und Seitentäler“ statt. Hier konnte Konsens hergestellt werden, dass vor dem Hintergrund der bereits heute bestehenden hohen Belastung des Raums durch Siedlungen, Verkehr etc. der Verlust an Schutzgebietsfunktionalität nicht ohne zusätzliche Maßnahmen über die gemäß § 14 Bundesnaturschutzgesetz erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen hinaus, eine Akzeptanz in der Bevölkerung für den Eingriff und somit eine breite Befürwortung des notwendigen Hochwasserschutzes erreicht werden kann. Ein erstes Konzept zu solchen „Akzeptanzmaßnahmen“ konnte im Rahmen der Konsensgespräche erarbeitet werden und wurde sowohl von den Naturschutzverbänden als auch dem Regierungspräsidium Referat 55 positiv bewertet. Die erforderliche weitere Ausarbeitung und abschließende Abstimmung mit Verbänden und höherer Naturschutzbehörde soll in der weiteren Planung erfolgen. Die Umsetzung von Akzeptanzmaßnahmen wird von den Naturschutzverbänden als Voraussetzung für eine Realisierung von Hochwasserschutzmaßnahmen im Albtal angesehen. Dementsprechend soll zur Sicherstellung der Umsetzung ein Vertrag geschlossen werden. Für die eigentliche Umsetzung der Akzeptanzmaßnahmen und das anschließende Monitoring wird außerdem ein „Projektmanager“ (Monitor) als erforderlich erachtet. Hiermit wurde das Büro „Thomas Breunig – Institut für Botanik und Landschaftskunde“ beauftragt. 3. Kostenteilung Die Aufteilung der Gesamtkosten einer gemeinsamen Lösung ergibt sich aus dem Verhältnis der Baukosten für eine Hochwasserschutzlösung, die allein der Stadt Ettlingen dient und der Baukosten für Hochwasserschutzmaßnahmen die zusätzlich für die Stadt Karlsruhe notwendig wären, die also über die Kosten für den Ettlinger Schutz hinaus anfallen würden. Bezogen auf die Vorzugslösung bildet diese Kostenverteilung die Lösungsvariante 2 - kleines Rückhaltebecken im Albtal am Standort Spinnerei mit kleinem Erweiterungsraum Oberwald - entsprechend ab: - Anteil Ettlingen = Baukosten für kleines Becken im Albtal - Anteil Karlsruhe = Baukosten für Zuleitungsoptimierung und Erweiterungsraum Oberwald Daraus ergibt sich ein Kostenschlüssel von 70 % für Ettlingen und 30 % für Karlsruhe. Die Gesamtbauwerkskosten für die Vorzugslösung liegen bei knapp 19 Mio. Euro netto. Die im Hinblick auf eine Förderung maßgebenden Kosten inklusive Ausgleichsmaßnahmen (ohne Kostengruppen 100, 200 und 700) belaufen sich auf etwa 25,8 Mio. Euro brutto. Hiervon ergibt sich mit dem Kostenteilungsschlüssel von 70/30 für Ettlingen ein Betrag von rund 18,1 Mio. Euro brutto und für Karlsruhe von etwa 7,7 Mio. Euro brutto an förderfähigen Kosten. Unter Berücksichtigung aller Baunebenkosten, die nicht förderfähig sind, betragen die Gesamtkosten 26,1 Mio. Euro netto beziehungsweise 31,1 Mio. Euro brutto. Der Kostenteilungsschlüssel von 70/30 soll für alle zukünftig anfallenden Kosten im Zusammenhang mit dem Vorhaben (weitere Planungsleistungen, anlagenbedingter Grundstückserwerb, Bau und Betrieb des Hochwasserschutzes, Ausgleichs- und Akzeptanzmaßnahmen) angewandt werden. Hierüber wurde eine Vereinbarung zwischen den beiden Städten geschlossen. – 4 – 4. Akzeptanzmaßnahmen Neben den notwendigen Ausgleichsmaßnahmen für den Eingriff in Natur und Landschaft gemäß § 13 ff BNatSchG, den artenschutzrechtlichen Maßnahmen gemäß § 44 BNatSchG sowie den Kohärenzmaßnahmen hinsichtlich des FFH-Gebietes „Albtal mit Seitentälern“ gemäß § 34 BNatSchG werden entsprechend dem Ergebnis des Konsensverfahrens weitere Maßnahmen für erforderlich erachtet, die geeignet sind, die verlorene Schutzgebietsfunktionalität durch die zwingend notwendige Änderung (sogenanntes Zonierungsverfahren) der Rechtsverordnung des Naturschutzgebiets „Albtal mit Seitentälern“ für ein Hochwasserrückhaltebecken an der Spinnerei zu kompensieren. Nur unter dieser Voraussetzung scheint eine Akzeptanz in der Bevölkerung für die Hochwasserschutzmaßnahme in einem so sensiblen Raum erreichbar. Die Akzeptanzmaßnahmen umfassen auf Gemarkung Karlsruhe die Instandsetzung eines Wiesenwässersystems mit der Entwicklung eines Feuchtwiesenkomplexes inklusive Grünlandpflege auf einer Fläche von ca. 1,2 ha im Bereich der Salmenwiesen in Rüppurr. Darüber hinaus sind Produktionsintegrierte Kompensationsmaßnahmen (PIK-Maßnahmen) in der Größenordnung von insgesamt 3 ha in Form von Grünlandaufwertung (Entwicklung von Mager-Flachwiesen) vorgesehen, mit dem Ziel, Lebensraum für den großen Feuerfalter und den Wiesenknopf-Ameisenbläuling zu schaffen. Die Umsetzung der PIK-Maßnahmen ist zu einem Drittel auf Karlsruher Gemarkung (ca. 1 ha) und zu zwei Drittel auf Ettlinger Gemarkung (ca. 2 ha) vorgesehen. Die Kosten für die Akzeptanzmaßnahmen liegen voraussichtlich bei insgesamt 400.000 Euro. Hiervon entfallen für die Maßnahme im Bereich Salmenwiesen etwa 100.000 Euro und auf die PIK-Maßnahmen rund 300.000 Euro. Die Akzeptanzmaßnahmen müssen zur Änderung der Naturschutzgebietsverordnung (Zonierung) bereits verbindlich (vertraglich) festgelegt sein, werden aber erst nach dem Planfeststellungsbeschluss mit der Umsetzung der Hochwasserschutzmaßnahme realisiert. Der Antrag auf Zonierung des Naturschutzgebietes soll parallel zum Antrag auf Planfeststellung eingereicht werden.