Klimaanpassung und Hochwasserschutz: Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie in Karlsruhe
| Vorlage: | 2021/1207 |
|---|---|
| Art: | Anfrage |
| Datum: | 12.10.2021 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Offen |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 23.11.2021
Rolle: Kenntnisnahme
Ergebnis: Stellungnahme zur Kenntnis genommen
Zusätzliche Dateien
-
Extrahierter Text
Anfrage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier GRÜNE-Gemeinderatsfraktion Eingang: 12.10.2021 Vorlage Nr.: 2021/1207 Klimaanpassung und Hochwasserschutz: Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie in Karlsruhe Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 23.11.2021 18 x 1. Wie viele laufende Meter Gewässer 2. Ordnung (kommunale Gewässer) gibt es in Karlsruhe (getrennt nach Gewässern) und wie verteilt sich die Gewässerlänge auf die Güteklassen für die Gewässerstruktur in Karlsruhe (getrennt nach Gewässern)? 2. Welchen Stellenwert hat die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie WRRL in der Klimaanpassungsstrategie der Stadt Karlsruhe? 3. Wie beurteilt die Stadtverwaltung die bereits umgesetzten Maßnahmen zur naturnahen Umgestaltung an den Karlsruher Fließgewässern und Seen aus naturschutzfachlicher Sicht? Welche sind derzeit in Arbeit und welche sind in Planung? 4. An welchen weiteren Abschnitten von Fließgewässern und Seen bestehen aus naturschutzfachlicher Sicht zusätzliche Potenziale für eine naturnahe Umgestaltung und wo sollen hier die Prioritäten gesetzt werden? 5. Welche Wassereinleitungen gibt es in Fließgewässer und Seen und wie wird gewährleistet, dass dadurch die Wasserqualität und das ökologische Gleichgewicht nicht beeinträchtigt werden? 6. Wann fanden die letzten Gewässerschauen statt, welche Ergebnisse wurden festgehalten und wie wurden sie umgesetzt? Wann sind die nächsten Gewässerschauen an welchen Gewässern geplant? 7. Bis wann sollen die bereits geplanten Hochwasserschutzmaßnahmen an der Alb aufgrund der Hochwasserereignisse der letzten Zeit optimiert werden? 8. Welche finanziellen Mittel sind für die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie geplant und reichen diese aus, um die Verpflichtung zur Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie bis 2027 sowie die Optimierung des Hochwasserschutzes der Alb zu erreichen? 9. Wird die Stadtverwaltung im Umweltausschuss einen Bericht über die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie vorlegen? In Karlsruhe gibt es eine große Anzahl an Fließgewässern und Seen. Dazu gehören Fließgewässer wie die Alb, die Pfinz, der Federbach, der Alte Bach und der Pfinz-Entlastungskanal sowie Seen wie der Knielinger See, der Heidesee und der Erlachsee. Nach der EU-Wasserrahmenrichtlinie WRRL (umgesetzt im Landeswassergesetz) muss bis spätestens 2027 eine Renaturierung für alle Gewässer erfolgen, die bislang noch keinen guten ökologischen Zustand erreicht haben. Diese Verpflichtung gilt auch für die Kommunen für Gewässer, die sich auf ihrer Gemarkung befinden. Für große Flüsse wie den Rhein sind dagegen der Bund und die jeweiligen Länder zuständig. Sachverhalt / Begründung: – 2 – Während Natur- und Landschaftsschutzgebiete sowie die Waldentwicklung im öffentlichen Interesse stehen, findet die Entwicklung der Gewässer weit weniger Aufmerksamkeit. Mit unserer Anfrage wollen wir deshalb den aktuellen Stand der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie öffentlich machen. Neben dem Stellenwert für Erhalt und die Wiederherstellung der Biodiversität unserer Fließgewässer und Seen wird der Schutz aller Oberflächengewässer auch unter dem Gesichtspunkt der Karlsruher Klimaanpassungsstrategie immer wichtiger. Denn durch den Klimawandel verändert sich der Wasserhaushalt (Starkregenereignisse und Hitzeperioden) und die Lebensgemeinschaften in den Gewässern. Betroffen sind auch der Hochwasserschutz und die künftige ökologische Funktion der Gewässer. Die Stadtverwaltung, insbesondere das Tiefbauamt und das Umweltamt, sind seit Jahren bei der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie aktiv. Besonders hervorzuheben sind dabei die fortlaufenden Renaturierungsmaßnahmen an der Alb, die auch eine standorttypische Anlage von Gewässerrandstreifen mit hoher Artenvielfalt beinhaltet. Aktuell ist zudem die Weiterentwicklung des Hochwasserschutzes an der Alb eine große Herausforderung. Denn die Hochwasserereignisse der jüngsten Zeit haben gezeigt, dass die bisherige Planung der drei Retentionsräume Weiherwald, Salmenwiesen und Oberwald nicht ausreichen. Die Maßnahmen, die die Stadt bereits auf Grundlage der Wasserrahmenrichtlinie sowie der Hochwasserrisikomanagementrichtlinie umsetzt, benötigen eine entsprechende finanzielle Ausstattung und Flächen, die in Karlsruhe immer knapper werden. Im Zusammenhang mit dem anstehenden Doppelhaushalt 2022/23 ist es wichtig, hierzu die nötigen Informationen zu bekommen. Quellen und Hintergrundinformation: Nach der Wasserrahmenrichtlinie (umgesetzt im Landeswassergesetz) ist in allen Gewässern Europas bis 2015 ein guter ökologischer Zustand zu erreichen. Da dies nicht möglich war, wurde die Frist um 2mal sechs Jahre bis 2027 verlängert. Der gute Zustand bezieht sich sowohl auf die Gewässerchemie als auch auf die Gewässerstruktur. Für alle Gewässer, die keinen guten ökologischen Zustand erreichen, bedeutet dies, dass sie bis 2027 renaturiert werden müssen. Die Pflicht trifft den Gewässerunterhaltspflichtigen, für Gewässer 2. Ordnung also die Gemeinden. Sie erhalten für entsprechende Maßnahmen derzeit 85 % Zuschuss aus Landesmitteln. https://www.umweltbundesamt.de/wasserrahmenrichtlinie https://rp.baden-wuerttemberg.de/themen/wasserboden/wrrl/ https://www.lubw.baden-wuerttemberg.de/wasser/fliessgewaesserschutz https://www.nabu.de/natur-und-landschaft/fluesse/wrrl.html Unterzeichnet von: Renate Rastätter Christine Weber Christine Großmann
-
Extrahierter Text
Stellungnahme zur Anfrage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier GRÜNE-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: 2021/1207 Verantwortlich: Dez. 6 Dienststelle: TBA Klimaanpassung und Hochwasserschutz: Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie in Karlsruhe Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 23.11.2021 18 x 1. Wie viele laufende Meter Gewässer 2. Ordnung (kommunale Gewässer) gibt es in Karlsruhe (getrennt nach Gewässern) und wie verteilt sich die Gewässerlänge auf die Güteklassen für die Gewässerstruktur in Karlsruhe (getrennt nach Gewässern)? Im Stadtgebiet Karlsruhe verlaufen rund 185 km Gewässer II. Ordnung. Als Anlage ist eine Tabelle mit der Länge der einzelnen Gewässer beigefügt. Seit Mitte der 80er Jahre hat das Tiefbauamt insgesamt mehr als 70 Einzelmaßnahmen zur Verbesserung der Gewässerstruktur umgesetzt, dabei wurden circa 8 Mio. Euro investiert. Seit dem 22. Dezember 2000 gibt es ein einheitliches europäisches Wasserrecht, die Wasserrahmenrichtlinie (WRRL). Die Umsetzung dieser europäischen Vorschrift in nationales Recht erfolgte in Deutschland im Wasserhaushaltsgesetz und den Landeswassergesetzen, sowie in der Oberflächengewässerverordnung und der Grundwasserverordnung. Ziel der WRRL ist die Erreichung des guten ökologischen und chemischen Zustandes der oberirdischen Gewässer sowie des guten chemischen und mengenmäßigen Zustandes des Grundwassers. Für künstliche und erheblich veränderte Gewässer ist die Erreichung des guten ökologischen Potentials und guten chemischen Zustandes das Ziel. Zur Umsetzung der Ziele der WRRL werden in Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme erarbeitet. Der Bewirtschaftungsplan des ersten Bewirtschaftungszyklus (2009 - 2015) wurde auf der Grundlage von Bestandsaufnahme und Monitoring in den Jahren 2000 bis 2009 entwickelt. Derzeit befinden wir uns am Ende des zweiten Bewirtschaftungszyklus 2016 - 2021. Der dritte Bewirtschaftungszyklus folgt 2022 - 2027. In einem Bewirtschaftungszyklus werden die identifizierten Maßnahmen umgesetzt, dann erfolgen Monitoring und Fortschreibung der Bewirtschaftungspläne. Durch die Wasserrahmenrichtlinie hat sich der Blick auf die Gewässerstruktur verstärkt. Wasserhaushalt, Durchgängigkeit und Morphologie müssen so beschaffen sein, dass sich eine gewässertypspezifische Fauna und Flora dauerhaft ausbilden kann. Durch die Gewässerstrukturkartierung werden Gewässerstrukturdaten erfasst, ausgewertet und in Kartenform dargestellt. Die Gewässerstruktur beschreibt das Gewässer, seine Ufer sowie das Gewässerumfeld. Die Bewertung erfolgt in 7 Klassen (unverändert; gering verändert; mäßig verändert; deutlich verändert; stark verändert; sehr stark verändert und vollständig verändert). Die Karten können im Daten- und Kartendienst der LUBW (UDO) unter dem Link https://udo.lubw.baden-wuerttemberg.de/public/ (Wasser-Oberflächenwasser-Fließgewässer) eingesehen werden. – 2 – Die Kartierung liegt für die Pfinz, die Alte Bach beziehungsweise Tiefentalgraben, die Alb, den Malscher Landgraben sowie den neuen Federbach vor. Nach Umsetzung einer WRRL-Maßnahme erfolgt durch das Instrument der Gewässerstrukturkartierung die Erfolgskontrolle. Eine genaue Ermittlung der Einzellängen der Güteklassen eines Gewässers liegt nicht vor. Im Zuge der Überarbeitung der Gewässerentwicklungspläne ist eine Neubewertung der Gewässer vorgesehen. Dies wird dann detaillierte Aussagen auch über die Handlungsfelder ermöglichen. 2. Welchen Stellenwert hat die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie WRRL in der Klimaanpassungsstrategie der Stadt Karlsruhe? Die Klimaanpassungsstrategie 2021 enthält Maßnahmen, die die Stadt Karlsruhe ohne gesetzliche Verpflichtung freiwillig zur Klimaanpassung durchführt (beispielsweise im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit) oder solche, in denen die bestehenden gesetzlichen Möglichkeiten genutzt werden, um die Klimaanpassung einzubringen (beispielsweise im Bereich der Bauleitplanung). Nicht mit eigenen Steckbriefen benannt werden Maßnahmen, die aufgrund von gesetzlichen Vorgaben ohnehin von der Kommune zu erbringen sind und zusätzlich zur Anpassung an den Klimawandel beitragen. Zu letzterem zählt der Bereich des Hochwasserschutzes, denn der Hochwasserschutz ist bereits seit Jahrzehnten gesetzlich vorgeschrieben und durch zahlreiche Maßnahmen umgesetzt. Die Umsetzung der WRRL ist daher nicht Teil der Klimaanpassungsstrategie. Im Handlungsfeld Oberflächengewässer enthält die Klimaanpassungsstrategie stattdessen Maßnahmen wie die „Nutzung des landesweiten Flutinformation- und Warnsystems FLIWAS“ also Maßnahmen, die Karlsruhe im Bereich der Klimaanpassung initiativ und proaktiv ergreift. 3. Wie beurteilt die Stadtverwaltung die bereits umgesetzten Maßnahmen zur naturnahen Umgestaltung an den Karlsruher Fließgewässern und Seen aus naturschutzfachlicher Sicht? Welche sind derzeit in Arbeit und welche sind in Planung? Aus naturschutzfachlicher Sicht werden die bislang umgesetzten Maßnahmen durchweg positiv bewertet. Durch die Maßnahmen wurde die Strukturvielfalt und damit die Habitatqualität für gewässertypische Tiere und Pflanzen erhöht. Zudem wurden dadurch die jeweiligen Gewässerabschnitte, beispielsweise an der Alb, auch im Sinne des Landschaftsbildes und der Naherholung aufgewertet. Das Tiefbauamt, als Träger der Unterhaltungslast der Gewässer II. Ordnung, plant aktuell keine weiteren Maßnahmen zur Umsetzung der WRRL. Alle in den bisherigen Bewirtschaftungsplänen vorgesehenen Maßnahmen wurden umgesetzt, soweit die Grundstücke zur Verfügung standen. Deshalb liegt das Hauptaugenmerk auf dem Erwerb des Gewässerrandstreifens an den relevanten Gewässern. Sobald sinnvolle zusammenhängende Abschnitte gebildet werden können, sollen weitere Maßnahmen umgesetzt werden. Da sich aber die Erwerbsmöglichkeiten nicht vorhersagen lassen, kann auch keine Aussage über Ort und Zeit getroffen werden. 4. An welchen weiteren Abschnitten von Fließgewässern und Seen bestehen aus naturschutzfachlicher Sicht zusätzliche Potenziale für eine naturnahe Umgestaltung und wo sollen hier die Prioritäten gesetzt werden? Fließgewässer: An der Alb wurden die Möglichkeiten zur naturnahen Umgestaltung weitgehend ausgeschöpft. Künftige Maßnahmen an der Alb und an anderen Fließgewässern (zum Beispiel Pfinz, Gießbach) können, bei Verfügbarkeit entsprechender Flächen, im Rahmen der Entwicklung der jeweiligen Gewässerrandstreifen umgesetzt werden. – 3 – Seen: Nach den umfangreichen Maßnahmenumsetzungen am Knielinger See wird am ehesten am Kleinen Bodensee der Bedarf für die Umsetzung von Gewässerentwicklungsmaßnahmen gesehen. An kleineren Seen innerhalb von Naturschutzgebieten (zum Beispiel Erlachsee, Grötzinger See) erfolgen regelmäßige Pflegearbeiten und, soweit möglich, Gestaltungsmaßnahmen, zum Beispiel zur Entwicklung von Flachwasserzonen. Neben den Möglichkeiten zur unmittelbaren naturnahen Umgestaltung an Gewässern wird aus naturschutzfachlicher Sicht der Bedarf gesehen, die Unterhaltungsmaßnahmen an Gewässern insgesamt weiter zu optimieren, beispielsweise durch die Umsetzung einer zeitlich und räumlich differenzierten Mahd entlang der Gewässer, insbesondere auch an kleineren Gewässern (Gräben), und durch den Einsatz Insekten- und Kleintiere schonender Mähgeräte. Hierzu bedarf es einer entsprechenden finanziellen und personellen Ausstattung, um diesen Mehraufwand leisten und die jeweiligen Maßnahmen umsetzen zu können. 5. Welche Wassereinleitungen gibt es in Fließgewässer und Seen und wie wird gewährleistet, dass dadurch die Wasserqualität und das ökologische Gleichgewicht nicht beeinträchtigt werden? Es gibt viele Einleitungen in die Gewässer von sehr unterschiedlichen Nutzern. Das Tiefbauamt/Stadtentwässerung betreibt Einleitungen aus dem Kanalnetz und nutzt die Gewässer als Vorfluter. Der mengenmäßig größte Einleiter im Stadtgebiet ist das Klärwerk. Hier wird mit Unterstützung durch das Land umfangreich in die weiteren Reinigungsstufen investiert. Zum Schutz der Gewässer sorgen eine Vielzahl von Bauwerken der Stadtentwässerung für eine fachgerechte und den Normen und gesetzlichen Vorgaben entsprechende Behandlung und Ableitung. Die dafür erforderlichen Bauwerke und Einläufe werden wasserrechtlich genehmigt und regelmäßig überwacht. 6. Wann fanden die letzten Gewässerschauen statt, welche Ergebnisse wurden festgehalten und wie wurden sie umgesetzt? Wann sind die nächsten Gewässerschauen an welchen Gewässern geplant? Das Tiefbauamt lädt in jedem Jahr im Herbst an 4 bis 5 Terminen zu Gewässerschauen ein. Dadurch wird sichergestellt, dass alle 4 Jahre an einem Gewässer eine Gewässerschau stattfindet. Damit wird die gesetzliche Vorgabe nach einem 5-jährlichen Intervall unterschritten. Eine Ausnahme war im Jahr 2020. Auf Grund der Pandemie wurden die bereits terminierten Gewässerschauen abgesagt und ins Jahr 2021 verschoben. Die gesetzlichen Vorgaben konnten aber trotzdem eingehalten werden. Zu den diesjährigen Gewässerschauen wurde bereits eingeladen. Folgende Termine sind vorgesehen: a. 3. November „Alte Bach“ b. 10. November „Reiherbach, Hausschild- und Wehragraben“ c. 17. November „Weidgraben“ d. 24. November „Wetterbach, Hausengraben“ 7. Bis wann sollen die bereits geplanten Hochwasserschutzmaßnahmen an der Alb aufgrund der Hochwasserereignisse der letzten Zeit optimiert werden? Eine Optimierung der Planung aufgrund der aktuellen Hochwasserereignisse ist nicht notwendig. Die Planungen zur Wiederherstellung Hochwasser des 100-jährlichen Hochwasserschutzes an der Alb entsprechen den aktuellen Niederschlagsprognosen und berücksichtigen zusätzlich bereits den von der LUBW ermittelten Klimaänderungsfaktor. – 4 – 8. Welche finanziellen Mittel sind für die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie geplant und reichen diese aus, um die Verpflichtung zur Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie bis 2027 sowie die Optimierung des Hochwasserschutzes der Alb zu erreichen? Da keine Maßnahmen zur Umsetzung der WRRL geplant sind, wurden auch keine Mittel dafür vorgesehen. Sollte der Erwerb des Gewässerrandstreifens schneller voranschreiten, werden entsprechende Mittel beantragt. Der Planungs- und Genehmigungsaufwand bei wasserwirtschaftlichen Projekten bedingt einen so großen Vorlauf, dass ausreichend Zeit für die Haushaltmittelanmeldungen vorhanden ist. Für den Hochwasserschutz Alb laufen zurzeit die Genehmigungs- und dann die Ausführungsplanungen. Die dafür notwendigen Mittel sind in den künftigen Haushalten vorgesehen. Die zur baulichen Herstellung notwendigen Finanzen sind in der Finanzplanung berücksichtigt. 9. Wird die Stadtverwaltung im Umweltausschuss einen Bericht über die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie vorlegen? Das Tiefbauamt berichtet im Bauausschuss über konkrete Baumaßnahmen zur Verbesserung der Gewässerstruktur und zur naturnahen Umgestaltung. Natürlich kann das Tiefbauamt über konkrete Baumaßnahmen auch im Umweltausschuss berichten. Fragen zur Gewässerstruktur, zur naturschutzfachlichen Bedeutung und zur Wasserrahmenrichtlinie können von der Fachbehörde Umwelt- und Arbeitsschutz und gegebenenfalls der Unteren Wasserbehörde beantwortet werden.
-
Extrahierter Text
Seite 1 Seite 2 Seite 3 Seite 4
-
Extrahierter Text
Niederschrift 31. Plenarsitzung des Gemeinderates 23. November 2021, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 19. Punkt 18 der Tagesordnung: Klimaanpassung und Hochwasserschutz: Umsetzung der Wasser- rahmenrichtlinie in Karlsruhe Anfrage: GRÜNE Vorlage: 2021/1207 Beschluss: Kenntnisnahme Abstimmungsergebnis: Keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 18 auf und stellt fest, die Stellungnahme der Verwal- tung liege vor, der Gemeinderat habe Kenntnis genommen. (Keine Wortmeldung) Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 3. Dezember 2021