Bedeutung und Aufgaben des*der Psychiatriekoordinator*in
| Vorlage: | 2021/1200 |
|---|---|
| Art: | Anfrage |
| Datum: | 12.10.2021 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Offen |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 23.11.2021
Rolle: Kenntnisnahme
Ergebnis: Stellungnahme zur Kenntnis genommen
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Anfrage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier GRÜNE-Gemeinderatsfraktion Eingang: 12.10.2021 Vorlage Nr.: 2021/1200 Bedeutung und Aufgaben des*der Psychiatriekoordinator*in Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 23.11.2021 17 x 1. Welche Aufgaben haben die Inhaber*innen der Stelle Psychiatriekoordination? 2. Wie wird der Aufgabenzuwachs und wie werden die zukünftigen Aufgabenschwerpunkte im Zusammenhang mit der empfohlenen Koordination der Kommune im PsychHG gesehen? Ist eine 100 % Stelle für diese Aufgabe der wachsenden Kommune ausreichend? 3. Worin liegt die Bedeutung des*der* Psychiatriekoordinator*in als Manager*in des anspruchsvollen Schnittstellenmanagements in diesem sozialen Segment? 4. Psychisch kranke Menschen können ihre Interessen oftmals nicht ohne Unterstützung vertreten. Welche Bedeutung hat der*die Koordinator*in in diesem Zusammenhang als Ansprechperson für die Betroffenen und im Rahmen der Entstigmatisierung nach außen? 5. Der*die Psychiatriekoordinator*in sollte auch als Ansprechperson für Betroffene fungieren. Wie wird die niedrigschwellige Erreichbarkeit (regelmäßige, öffentliche Beratungstermine – wie häufig?) sichergestellt? 6. Welche Bedeutung hatte und hat der*die Psychiatriekoordinator*in während der Pandemie? 7. Die Kommune hat die Aufgabe der bedarfsgerechten Angebotsplanung. Wann wurde die letzte Bedarfsermittlung im Bereich der psychiatrischen Versorgung erstellt? Wie wird oder soll in Zukunft die regelmäßige Berichterstattung der Versorgungslage und der Tätigkeit des*der Psychiatriekoordinator*in im GPV und im Sozialausschuss implementiert werden? Sachverhalt/Begründung Nach der Ratifizierung der Behindertenrechtskonvention durch die Bundesrepublik Deutschland am 30.03.2007 wurde in den zurückliegenden Jahren auch die Sozialgesetzgebung immer stärker auf die gleichberechtigte Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen ausgerichtet. Dies zeigen aktuell insbesondere das Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz und das Bundesteilhabegesetz. In beiden Gesetzen kommt der Selbstbestimmung und dem persönlichen Empowerment der Betroffenen eine bedeutende Rolle zu. Daneben hat die Kommune seit Auflösung der Landeswohlfahrtsverbände die Aufgabe, eine gemeindenahe, auf die Bedürfnisse der Betroffenen ausgerichtete Angebotsplanung zu entwickeln und im Bereich der psychiatrischen Versorgung die Gemeindepsychiatrischen Verbünde zu koordinieren. – 2 – Die Stadt Karlsruhe hat hier ein spezielles, seit Jahren bewährtes Konzept mit Koordinierungsgruppe, Hilfeplankonferenz und GPV-Forum entwickelt. Es ist davon auszugehen, dass die Stelle der Psychiatriekoordination zukünftig noch stärker an Bedeutung gewinnen wird, da nach dem PsychHG die Kommunen eine koordinierende Rolle einnehmen sollen. Für eine Stadt in der Größenordnung Karlsruhes halten wir es für wichtig, dass es weiterhin eine klare Ansprechperson bei der Stadt gibt, welche die o.g. Aufgaben erfüllen kann. Unterzeichnet von: Verena Anlauf Niko Riebel Michael Borner Jorinda Fahringer
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Stellungnahme zur Anfrage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Grüne-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: 2021/1200 Verantwortlich: Dez. 3 Dienststelle: SJB Bedeutung und Aufgaben des*der Psychiatriekoordinator*in Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 23.11.2021 17 x Zu 1.) Welche Aufgaben haben die Inhaber*innen der Stelle Psychiatriekoordination? Die Psychiatriekoordination ist eine Aufgabe der Sozialplanung, deshalb gibt es keine ausgewiesene Stelle für diese Aufgabe. Die Aufgaben umfassen die Begleitung der Informations-, Beratungs- und Beschwerdestelle Psychiatrie (IBB), des Gemeindepsychiatrischen Verbunds (GPV) und seinen Gremien, die Zusammenarbeit mit dem Landkreis beim Welttag der seelischen Gesundheit und weitere Themen, die sich für die Sozialplanung aus der Vernetzung und Konzeption der Psychiatriethemen ergeben. Zu 2.) Wie wird der Aufgabenzuwachs und wie werden die zukünftigen Aufgabenschwerpunkte im Zusammenhang mit der empfohlenen Koordination der Kommune im PsychHG gesehen? Ist eine 100%- Stelle für diese Aufgabe der wachsenden Kommune ausreichend? Bisher wurde kein Aufgabenzuwachs speziell in diesen Aufgaben festgestellt und die Anforderungen aufgrund des PsychKHG werden von der Sozialplanung wahrgenommen. Für die zusätzlichen Aufgaben, die im Zusammenhang mit den Veränderungen des Bundesteilhabegesetzes sich ergeben haben, wurde in der letzten Stellenschaffungsrunde die Sozialplanung mit 30% aufgestockt. Diese Aufstockung konnte durch die Zuschüsse des Landes in diesem Bereich finanziert werden. Zu 3.) Worin liegt die Bedeutung des*der* Psychiatriekoodinator*in als Manager*in des anspruchsvollen Schnittstellenmanagements in diesem sozialen Segment? Die Aufgaben der Psychiatriekoordination sind Koordinations- und Vernetzungsaufgaben der Sozialplanung. Ein Einsatz im Schnittstellenmanagement zwischen den Institutionen entspricht nicht der Rolle der Sozialplanung. Es wird weiterhin aus dem Kreis der Sozialplanerinnen eine direkte Ansprechpartnerin für die Aufgabe Psychiatriekoordination geben. Zu 4.) Psychisch kranke Menschen können ihre Interessen oftmals nicht ohne Unterstützung vertreten. Welche Bedeutung hat der*die* Koordinator*in diesem Zusammenhang als Ansprechperson für die Betroffenen und im Rahmen der Entstigmatisierung nach außen? Die Psychiatriekoordinatorin ist nicht direkte Ansprechpartnein für Betroffene. Sie vermittelt Anfragen an die dafür zuständigen Stellen, wie zum Beispiel den IBB oder den sozialpsychiatrischen Dienst. Zu 5. Der*die Psychiatriekoordinator*in sollte auch als Ansprechperson für Betroffene fungieren. Wie wird niedrigschwellige Erreichbarkeit (regelmäßige öffentliche Beratungstermine – wie häufig?) sichergestellt? Siehe Antwort 4) – 2 – Zu 6.) Welche Bedeutung hatte und hat der*die Psychiatriekoordinator*in und während der Pandemie? Die Aufgaben in der Psychiatriekoordination während der Pandemie waren weiterhin die Vernetzung der Akteure in diesem Bereich zu ermöglichen und trotz der Vorbehalte auf digitale Kommunikation umzustellen. Viele Veranstaltungen haben nicht stattgefunden, deshalb war es umso wichtiger, die Kontakte zu halten und auf telefonische Beratung umzustellen. Zu 7.) Die Kommune hat die Aufgabe der bedarfsgerechten Angebotsplanung. Wann wurde die letzte Bedarfsermittlung im Bereich der psychiatrischen Versorgung erstellt? Wie wird oder soll in Zukunft die regelmäßige Berichterstattung der Versorgungslage und der Tätigkeit des*der Psychiatriekoordinator*in im GPV und im Sozialausschuss implementiert werden? Die bedarfsgerechte Angebotsplanung der psychiatrischen Versorgung wird im GPV gemeinsam besprochen oder in Arbeitsgruppen erarbeitet. Für diesen Bereich gibt es keinen Einzelbericht, sondern die Themen fließen in andere Berichte ein, zum Beispiel die der Eingliederungshilfe oder zur Älteren Generation. Es gibt aus der Sicht der Verwaltung keine Veranlassung an dieser guten Praxis etwas zu verändern. Im GPV sind alle Akteure beteiligt und die Sozialplanung koordiniert. Die IBB berichtet regelmäßig im Sozialausschuss aus der Sicht der Betroffenen. Die Sozialplaner*innen sind immer wieder im Sozialausschuss und stellen ihre Themen vor. Alle Tätigkeitsfelder der Sozialplanung regelmäßig im Sozialausschuss zu beleuchten, sprengt den Rahmen dieses Gremiums.
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Niederschrift 31. Plenarsitzung des Gemeinderates 23. November 2021, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 18. Punkt 17 der Tagesordnung: Bedeutung und Aufgaben des*der Psychiatriekoordinator*in Anfrage: GRÜNE Vorlage: 2021/1200 Beschluss: Kenntnisnahme Abstimmungsergebnis: Keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 17 auf und stellt fest, die Stellungnahme der Verwal- tung liege vor, der Gemeinderat habe Kenntnis genommen. (Keine Wortmeldung) Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 3. Dezember 2021