Klärwerk Karlsruhe, Erneuerung Klärschlammverbrennungslinie 2
| Vorlage: | 2021/1194 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 12.10.2021 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Tiefbauamt |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Bauausschuss - HH (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 26.11.2021
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: einstimmig beschlossen
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Beschlussvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2021/1194 Verantwortlich: Dez. 6 Dienststelle: TBA Klärwerk Karlsruhe, Erneuerung Klärschlammverbrennungslinie 2 Beauftragung weiterer Leistungen für die Fertigstellung und Inbetriebnahme Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Bauausschuss 26.11.2021 1 X Beschlussantrag Der Bauausschuss genehmigt die Vergabe folgender Leistungen: Klärwerk Karlsruhe, Erneuerung Klärschlammverbrennungslinie 2 Beauftragung weiterer Leistungen für die Fertigstellung und Inbetriebnahme an die Firma: Standardkessel Baumgarte GmbH, Bielefeld zum Angebot vom: 5. Oktober 2021 Auftragssumme: 1.950.000 Euro Die Verwaltung wird ermächtigt, den Zuschlag zu erteilen. Finanzielle Auswirkungen Ja ☒ Nein ☐ ☒ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: 36.500.000 Euro Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Betrieb/Unterhaltung: 2.600.000 Euro/a Kalk. Kosten: 1.860.000 Euro/a Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☒ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☒ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein ☒ Ja ☐ durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – 1. Allgemeines Bereits im Jahr 2012 stand die Sanierung der maschinellen Ausrüstung der im Jahr 1991 in Betrieb genommenen Klärschlammverbrennungslinie 2 an, da ein Großteil der Einrichtungen durch den langjährigen Gebrauch verschlissen war. Mit Vertrag vom 5. Juni 2012 erhielt die Stulz GTA GmbH im Zuge der Erneuerung der Verbrennungslinie 2 die Aufträge für die Hauptgewerke des Projekts. Wie in der erneuten Projektvorstellung dieser Maßnahme dargestellt wurde, mussten die bisherigen Vertragspartner, bedingt durch zwei Insolvenzen, gewechselt werden. Die nun beauftragte Firma Standardkessel Baumgarte GmbH wird die Fertigstellung der Anlage durchführen. Diese erhielt im Juni 2019 den Auftrag für die Fertigstellung und Inbetriebnahme der Verbrennungslinie 2 mit einem vorläufig geschätzten Aufwand von 4.760.000 Euro. Nach dem Bauvertrag erfolgt die Vergütung der zu erbringenden Leistungen auf Stundenlohnbasis, Lieferungen und Leistungen Dritter werden gegen Nachweis mit einem Unternehmerzuschlag abgerechnet. In der Umsetzung der Gesamtmaßnahme werden die Anlagenkomponenten nacheinander untersucht, für den Betrieb fertiggestellt und teils durch den TÜV abgenommen. Da für eine weitere Untersuchung oft zuerst die Vorkomponenten laufen müssen, können die zu erwartenden Kosten und Leistungen erst nach diesen Arbeiten priorisiert werden. Durch eine detaillierte Untersuchung der Anlage im Jahr 2020, hat sich ein genaueres Bild der von der Stulz- GTA GmbH/Intec GTA GmbH hinterlassenen Mängel ergeben. Nach diesen Erkenntnissen mussten verschiedene Lösungsmöglichkeiten für die einzelnen Mängel gesucht und bewertet sowie die damit verbundenen Folgekosten abgeschätzt und gegenübergestellt werden. Daraufhin wurde mit Beschluss des Gemeinderates vom 30. Juni 2020 einer Beauftragung von notwendigen Maßnahmen in Höhe von weiteren 6.100.000 Euro zugestimmt, welche insbesondere die thermische Anlage und Turbine, die Schlammentwässerung/-trocknung sowie die EMSR-Technik beinhalten. Für die nun vorliegende Vergabe wurden die letzten Komponenten, größtenteils der Aschetrichterumbau sowie das Aschefördersystem, untersucht und der Aufwand entsprechend beziffert 2. Projektvorstellungen und Vergaben im Ausschuss und Gemeinderat Vorstellung Gesamtprojekt: Bauausschuss: 08.10.2010 Hauptausschuss: 12.10.2010 Vergabe an Standardkessel Baumgarte: Bauausschuss: 10.05.2019 Gemeinderat: 14.05.2019 Neuvorstellung: Bauausschuss: 17.06.2020 Hauptausschuss: 23.06.2020 – 3 – Auftragserweiterung an Standardkessel Baumgarte (SBG): Bauausschuss: 17.06.2020 Gemeinderat: 30.06.2020 3. Weitere Leistungen Während den laufenden Arbeiten zur Fertigstellung und Inbetriebnahme durch Standardkessel Baumgarte sind nun im Jahr 2021 weitere Leistungen erkennbar geworden, welche insbesondere folgende Maßnahmen notwendig machen, um die Anlage in einen betriebsbereiten Zustand zu bringen: - Aschetrichterumbau zur Optimierung des Aschetransportes und Beseitigung von technischen Mängeln in der Ascherückführung - Umbau des Aschefördersystems - Umbau der Brüdenleitung für die Trocknung 1 und Restarbeiten bei der Trocknung 2 - Optimierung der Gebäudeheizung - Projektplanung, -abwicklung und –umsetzung durch SBG - Unvorhergesehenes Für die Fertigstellung der Anlage werden sich die Gesamtkosten der Standardkessel Baumgarte GmbH für Eigenleistungen und Drittkosten um (geschätzt) bis zu 1.950.000 Euro inkl. Mehrwertsteuer erhöhen. Die Abrechnung erfolgt auf Grundlage des bestehenden Bauvertrages, eine neue Ausschreibung ist nicht notwendig. 4. Finanzierung Ursprünglich waren für das gesamte Projekt 22.900.000 Euro vorgesehen. In der erneuten Projektvorstellung wurden die Gründe für die Erhöhung des Gesamtansatzes auf 34.500.000 Euro dargelegt. Durch die jetzige Auftragserweiterung in Höhe von 1.950.000 Euro erhöhen sich die Gesamtkosten auf insgesamt 36.450.000 Euro und stellen eine Erhöhung des Gesamtaufwandes um circa 5,5 % dar. Zur Finanzierung des Mehraufwandes wurden bereits 1,2 Mio.€ überplanmäßig zur Verfügung gestellt. Die Restsumme kann aus Mitteln zeitlich verzögerter Maßnahmen (z.B. Sanierung Mechanik 2) verwendet werden. Damit stehen die erforderlichen Mittel und Verpflichtungsermächtigungen im Deckungskreis des Teilhaushaltes 7400 für das Projekt 7.740211 – Erneuerung der Verbrennungslinie 2 – zur Verfügung.