Priorisierung von AC-Ladepunkten in Parkhäusern der Karlsruher Innenstadt
| Vorlage: | 2021/1182 |
|---|---|
| Art: | Anfrage |
| Datum: | 05.10.2021 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Offen |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 23.11.2021
Rolle: Kenntnisnahme
Ergebnis: Stellungnahme zur Kenntnis genommen
Zusätzliche Dateien
-
Extrahierter Text
Anfrage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier CDU-Gemeinderatsfraktion Eingang: 05.10.2021 Vorlage Nr.: 2021/1182 Priorisierung von AC-Ladepunkten in Parkhäusern der Karlsruher Innenstadt Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 23.11.2021 16 x 1) Welche Überlegungen stellt die Stadtverwaltung in Hinblick auf ladeinfrastrukturelle und finanzwirksame Fragen bei der Ausrüstung von Parkhäusern mit AC- oder DC-Ladepunkten an? 2) Welcher finanzielle (Mehr-)Aufwand entsteht aus der Inbetriebnahme und Instandhaltung von AC- oder DC-Ladepunkten in Parkhäusern am Beispiel des Kongresszentrums PH1? 3) Über wie viele Parkhäuser verfügt die Stadt beispielsweise auch im Rahmen ihrer Beteiligungsgesellschaften und wie hoch fällt hier das Potential zur Installation von Ladepunkten aus? Sachverhalt/Begründung In ganz Deutschland werden mehr und mehr Kraftfahrzeuge der Elektromobilität neuzugelassen. Laut Kraftfahrt-Bundesamt wurden zwischen Januar und August dieses Jahres allein 203.040 vollelektrische Fahrzeuge und 218.222 Pkw mit Plug-in-Hybrid neuzugelassen (Kraftfahrt-Bundesamt, Fahrzeugzulassungen (FZ). Neuzulassungen von Kraftfahrtzeugen und Kraftfahrzeuganhängern - Monatsergebnisse. August 2021, Flensburg 2021, S. 14). Somit wird mittlerweile mehr als jedes fünfte neuzugelassene Kraftfahrzeug (teil-)elektrisch angetrieben. Auch in Karlsruhe nimmt die Anzahl von Kraftfahrzeugen der Elektromobilität spürbar zu. Auf die Zunahme hat die Stadtverwaltung durch das jüngst erschienene „Rahmenkonzept für den Ausbau öffentlicher und öffentlich zugänglicher E-Ladeinfrastruktur der Stadt Karlsruhe“ reagiert, das die CDU-Gemeinderatsfraktion etwa in Hinblick auf den Ausbau von DC- Ladepunkten an Hauptverkehrsrouten ausdrücklich begrüßt. Anders als beim Durchreiseverkehr, der eine Schnellladeinfrastruktur an Hauptverkehrsrouten voraussetzt, entstehen in Parkhäusern in Innenstadt- oder Arbeitsplatznähe bekanntermaßen längere Standzeiten von mehr als 20 Minuten bis zu mehreren Stunden. Mit DC-Strom betriebene Schnellladepunkte setzen einen Umrichter voraus und erfordern mit rund 125 A eine große Menge elektrischer Energie aus dem Stromnetz, woraus höhere Kosten für die Produktion, Installation und den Betrieb der Ladepunkte entstehen. Elektrische Energie aus langsameren, dafür aber weniger kostenintensiven AC-Ladepunkten von 16–63 A kann unmittelbar an die Elektromobilität weitergegeben werden. Daher eignen sich AC-Ladepunkte als kostengünstigere Alternative für alle Orte, bei denen längere Standzeiten entstehen. Laut Leitziel Nummer 4 des Rahmenkonzepts (S. 7) sollen AC-Ladepunkte abgesehen von Carsharing- Stellplätzen jedoch trotz ihrer Kosteneffizienz nicht weiter im öffentlichen Raum ausgebaut werden. Insofern stellt sich die CDU-Gemeindefraktion die Frage, ob die Stadtverwaltung bei der Ausrüstung von Parkhäusern – die sich im städtischen Besitz oder im Besitz von städtischen Beteiligungsgesellschaften – 2 – befinden – mit E-Ladeinfrastruktur auch priorisierende Gesichtspunkte berücksichtigt, demzufolge sich AC- Ladepunkte für Orte mit längeren Standzeiten aus Kostengründen eher eignen als DC-Ladepunkte. In dem Zusammenhang interessiert uns, wie viele Parkhäuser für eine generelle Ausrüstung mit E- Ladeinfrastruktur infrage kommen und welcher Anteil der zur Verfügung stehenden Flächen eines Parkhauses mit Ladepunkten versorgt werden soll. Zur Veranschaulichung bittet die CDU- Gemeinderatsfraktion um eine beispielhafte Kosten-Nutzen-Darstellung, aus der hervorgeht, welche finanziellen Unterschiede bei der Ausrüstung des Kongresszentrums PH1 durch AC- oder DC-Ladepunkte entstehen würden. Unterzeichnet von: Tilman Pfannkuch Sven Maier Thorsten Ehlgötz
-
Extrahierter Text
Stellungnahme zur Anfrage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier CDU-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: 2021/1182 Verantwortlich: Dez. 5 Dienststelle: UA Priorisierung von AC-Ladepunkten in Parkhäusern der Karlsruher Innenstadt Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 23.11.2021 16 x 1) Welche Überlegungen stellt die Stadtverwaltung in Hinblick auf ladeinfrastrukturelle und finanzwirksame Fragen bei der Ausrüstung von Parkhäusern mit AC- oder DC-Ladepunkten an? Gerade in der Innenstadt herrscht für Bewohnerinnen und Bewohner oft eine Mangelsituation an Parkplätzen, da viele ältere Gebäude keine eigenen Stellplätze bieten. Gleichzeitig besteht das Interesse, den öffentlichen Straßenraum vom ruhenden Verkehr zu entlasten. Manche Anwohnerinnen und Anwohner haben Dauerstellplätze in Parkhäusern angemietet. Des Weiteren sind einige Tiefgaragen und Parkhäuser speziell für Veranstaltungspublikum vorgesehen. In diesen Fällen stehen Fahrzeuge oft mehrere Stunden vor Ort und könnten bei Bedarf auch elektrisch geladen werden. Die Ausstattung von Parkhäusern und Tiefgaragen mit AC-Ladepunkten wird daher als sinnhaft erachtet, auch um Anliegern der umliegenden Quartiere Stellplätze mit E-Lademöglichkeit anzubieten. DC-Ladepunkte in Parkhäusern der Innenstadt sind dagegen als weniger relevant zu betrachten, da eine kurzzeitige Parkhausnutzung eher unüblich ist und zum anderen soll möglichst kein zusätzlicher Verkehr in die Innenstadt gelockt werden. DC-Laden ist vor allem dann wirtschaftlich, wenn die Kunden nur kurze Zeit aufladen und häufig wechseln. Evtl. könnte in Randlagen der Stadt in der Nähe von Hauptzufahrtsstraßen eine entsprechende Möglichkeit geschaffen werden. Bezogen auf die Parkgaragen in Zuständigkeit von HGW ist festzustellen, dass der Ausbaugrad mit Ladepunkten allgemein durch die Wirtschaftlichkeit und den Bedarf zu Laden gekennzeichnet war und so im angemessenen Maße durch KFG und - in Bezug auf die Tiefgarage Kongresszentrum - KMK direkt in Abstimmung mit HGW betrieben wurde. Entsprechend der vom UA vorgelegten Gesamtstrategie zur Ladeinfrastruktur wurden bisher nur AC-Ladepunkte errichtet. Für die Einrichtung von Ladestationen werden vom Bund Zuschüsse angeboten. Ob seitens der Stadt ergänzende Unterstützung angeboten werden soll, muss erst geprüft werden. Angestrebt ist eine Befragung von privaten Parkhausbetreibenden, um zu ermitteln, welche Hindernisse wahrgenommen werden und wie seitens der Stadt ein Ausbau unterstützt werden kann. 2) Welcher finanzielle (Mehr-)Aufwand entsteht aus der Inbetriebnahme und Instandhaltung von AC- oder DC-Ladepunkten in Parkhäusern am Beispiel des Kongresszentrums PH1? Es wurden bisher und werden auch weiterhin in stadteigenen Parkgaragen nur AC-Ladepunkte errichtet, bisher auch nicht mit Schnellladefunktion. In der Parkgarage unter dem Festplatz wurden vier Wallboxen zu Einzelkosten von 1.800 € zuzüglich Kosten für die Anbindung in das örtliche Stromversorgungsnetz errichtet. Dies wurde direkt von der KMK gemeinsam mit den Stadtwerken Karlsruhe geplant und umgesetzt. Eine weitere konkrete Ausbauplanung besteht nicht, da es noch keine über konkrete Einzelbedarfe hinausgehende Vorgaben seitens der Stadtverwaltung zum Ausbau von öffentlich – 2 – zugänglichen Ladepunkten in städtischen Parkgaragen gibt. Ergänzende Bedarfe werden von der Messe Karlsruhe mittelfristig auf Basis von Kundenbedarfen formuliert. Der finanzielle Aufwand zum Ausbau von Ladeinfrastruktur in Parkgaragen ist allgemein sehr unterschiedlich. Er hängt bei Normalladenden eher von den Infrastrukturmaßnahmen zur Netzeinbindung und gegebenenfalls Ertüchtigung des Hausanschlusses ab. Gerade bei Schnellladepunkten auf DC-Basis ist eine Einbindung ohne deutlichen Ausbau der Versorgungsstrukturen selten möglich. Die Kosten hierfür variieren sehr stark und beeinflussen deshalb auch in hohem Maße die Wirtschaftlichkeit. Aus diesem Grunde bestehen in städtischen Parkhäusern keine Ausbaupläne von DC-Ladepunkten. 3) Über wie viele Parkhäuser verfügt die Stadt beispielsweise auch im Rahmen ihrer Beteiligungsgesellschaften und wie hoch fällt hier das Potenzial zur Installation von Ladepunkten aus? Die Karlsruher Fächer GmbH (KFG) ist Eigentümerin des Parkhauses Kronenplatz und der Tiefgarage Am ZKM. Die KFG hat im Parkhaus Kronenplatz mit sieben AC-Ladepunkten, wovon fünf an Stadtmobil für Stadtmobil-E-Fahrzeuge vermietet sind, und in der Tiefgarage Am ZKM mit zwei AC-Ladepunkten, wovon einer davon an Stadtmobil für ein Stadtmobil-E-Fahrzeug vermietet ist, das bestehende Potenzial ausgeschöpft. Ein weiterer Ausbau benötigt jeweils einen neueren, stärkeren Hausanschluss, eine Lastverteilung oder einen Energiezwischenspeicher. Die Tiefgarage P1/P2 und den Freiflächenparkplatz P6 am Hauptbahnhof betreibt die KFG für die Stadt Karlsruhe. In der Tiefgarage P1/P2 am Hauptbahnhof gibt es aktuell zwei AC-Ladepunkte, wovon auch hier einer davon an Stadtmobil für ein Stadtmobil-E-Fahrzeug vermietet ist. Nach Herstellung des geplanten neuen Hausanschlusses verfügt die Tiefgarage über weiteres Ausbaupotenzial. Auf dem Freiflächenparkplatz P6 am Hauptbahnhof gibt es aktuell keine AC-Ladepunkte. Installationen sind derzeit aufgrund des unklaren Fortbestandes nicht geplant. Die Tiefgarage am Kongresszentrum ist an die KMK verpachtet und wird von dieser bewirtschaftet.
-
Extrahierter Text
Niederschrift 31. Plenarsitzung des Gemeinderates 23. November 2021, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 17. Punkt 16 der Tagesordnung: Priorisierung von AC-Ladepunkten in Parkhäusern der Karlsruher Innenstadt Anfrage: CDU Vorlage: 2021/1182 Beschluss: Kenntnisnahme Abstimmungsergebnis: Keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 16 auf und stellt fest, die Stellungnahme der Verwal- tung liege vor, der Gemeinderat habe Kenntnis genommen. (Keine Wortmeldung) Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 3. Dezember 2021