Sachstand Umsetzung passiver Schallschutz aufgrund der schalltechnischen Neuberechnung durch verringerte Auslösewerte zur Vermeidung von Lärm durch die A8
| Vorlage: | 2021/1180 |
|---|---|
| Art: | Anfrage |
| Datum: | 01.10.2021 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Ortsverwaltung Wolfartsweier |
| Erwähnte Stadtteile: | Wolfartsweier |
Beratungen
- Ortschaftsrat Wolfartsweier (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 12.10.2021
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: Keine Angabe
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Anfrage: Sachstand Umsetzung passiver Schallschutz aufgrund der schalltechnischen Neuberechnung durch verringerte Auslösewerte zur Vermeidung von Lärm durch die A8 SPD-Ortschaftsratsfraktion Gremium Termin TOP ö nö Ortschaftsrat Wolfartsweier 12.10.2021 3 ☒ ☐ Anfrage Wir würden um Mitteilung bitten, ob die nachgenannte schalltechnische Berechnung auf Basis der neuen Auslösewerte bereits erfolgt ist und welche Ergebnisse diese ergab. Sollte diese noch nicht erfolgt sein, bitten wir um Nachricht, wann mit Ergebnissen zu rechnen ist. Des Weiteren würden wir Informationen erbitten, wie die betroffenen Bürger im weiteren Ablauf eingebunden werden. Sachlage: In der Beantwortung der Anfrage (SPD-Ortschaftsratsfraktion vom 24.07.2020) wurde mitgeteilt, dass mit Datum 01.08.2020 die Auslösewerte für die Lärmsanierungen an bestehenden Bundesfernstraßen durch das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur um 3 dB(A) abgesenkt wurden. Durch diese Absenkung der Auslösewerte hat sich, wie mitgeteilt, eine neue Entwicklung ergeben, welche eine Aktualisierung der schalltechnischen Berechnung veranlasst. Es sollte eine Überprüfung erfolgen, ob unter Ansatz der neuen Auslösewerte der Lärmsanierung möglicherweise über die zehn bereits bekannten Gebäude hinaus noch für weitere Gebäude passiver Lärmschutz in Frage kommt. Sollte eine solche Betroffenheit gegeben sein, sollten die Anwohner informiert werden. Stellvertretend für die SPD OR-Fraktion Tino Huber, Julia Küffner, Andreas Beiser, Stefanie Becker, Mirko Hoffmann
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Extrahierter Text
Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Stellungnahme zur Anfrage der SPD-Ortschaftsratsfraktion: Sachstand Umsetzung passiver Schallschutz aufgrund der schalltechnischen Neuberechnung durch verringerte Auslösewerte zur Vermeidung von Lärm durch die A8 Gremium Termin TOP ö nö Ortschaftsrat Wolfartsweier 12.10.2021 3 ☒ ☐ Stellungnahme der Autobahn GmbH des Bundes Südwest: Die Autobahn GmbH des Bundes hat am 1. Januar 2021 Planung, Bau, Betrieb, Erhaltung, Finanzierung und vermögensmäßige Verwaltung der Autobahnen in Deutschland übernommen. Durch den Kompetenzübergang von der Landesstraßenbauverwaltung Baden-Württemberg zu der jetzt zuständigen Niederlassung Südwest der Autobahn GmbH des Bundes wurde eine schalltechnische Neubegutachtung der Ortslage WoIfartsweier im Jahr 2020 nicht mehr durch das damals zuständige Regierungspräsidium Karlsruhe veranlasst. Dieser Aufgabe wird sich nun die Autobahn GmbH des Bundes an- nehmen. Eine schalltechnische Untersuchung aus dem Jahr 2015, welche nach der Berechnungsmethodik der Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen (RLS-90) durchgeführt wurde, ergab bereits eine Überschreitung der Auslösewerte der Lärmsanierung an 25 Gebäuden in Wolfartsweier. Aus diesem Grund wurde zum damaligen Zeitpunkt der Einbau eines lärmmindernden Straßenbelags bei der nächsten anstehenden Fahrbahndeckenerneuerung vorgesehen. Mithilfe dieser Maßnahme konnte die Anzahl der verbleibenden Gebäude mit Auslösewertüberschreitung auf zehn gesenkt werden, an denen in der Folge passive Schallschutzmaßnahmen ergriffen werden sollten. Die Absenkung der Auslösewerte für die Lärmsanierung an bestehenden Bundesfernstraßen um 3 dB(A) zum 01.08.2020 veranlasste das Regierungspräsidium Karlsruhe dazu, eine Neubewertung der vorherrschenden Lärmsituation in Aussicht zu stellen. Ergänzend kommt hinzu, dass seit dem 01.03.2021 die Berechnungsmethodik der novellierten Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen (RLS-19) zur Modellierung des Straßenverkehrslärms zur Anwendung kommen muss. Unter Ansatz der neuen Auslösewerte der Lärmsanierung und der verbesserten Berechnungsmethodik kann bereits zum jetzigen Zeitpunkt davon ausgegangen werden, dass trotz des Einbaus eines Iärmmindernden Fahrbahnbelags an mehr als zehn Gebäuden eine Überschreitung der Auslösewerte vorliegt. Inzwischen wurde die aktualisierte Methodik auch in die Berechnungssoftware implementiert, die im Rahmen schalltechnischer Untersuchungen eingesetzt wird. Wir sehen daher vor, noch 2021 eine erneute und den derzeitigen rechtlichen Rahmenbedingungen entsprechende schalltechnische Untersuchung für den betreffenden Streckenabschnitt der A 8 zu beauftragen. – 2 – Über die Ergebnisse werden wir zu gegebenem Zeitpunkt informieren. Hierzu werden wir die Ortsverwaltung Wolfartsweier sowie die Stadt Karls- ruhe in Kenntnis setzen und die betroffenen Eigentümerlnnen schriftlich über die Zuschussmöglichkeiten für ihr Wohngebäude und das weitere Verfahren informieren. Neben einer Überschreitung der Auslösewerte sind für eine Lärmsanierung weitere Voraussetzungen zu erfüllen. Diese sind in den „Richtlinien für den Verkehrslärmschutz an Bundesfernstraßen in der Baulast des Bundes (VLärmSchR 97)“ definiert und für jeden konkreten Einzelfall (Schutzfall) ebenfalls zu überprüfen. So ist eine Lärmsanierung u.a. nach Nr. 46 der VLärmSchR 97 i.d.R. ausgeschlossen, wenn die zu schützende bauliche Anlage nach dem 01.04.1974 errichtet wurde. Es kann daher keine pauschale Aussage über Art und Umfang der notwendigen passiven Maßnahmen getroffen werden. In je- dem Fall ist eine Einzelfallprüfung der betroffenen Gebäude erforderlich, welche durch die Autobahn GmbH des Bundes bzw. durch sie Beauftragte durchgeführt werden wird.