Gedenktafel für die Neureuter Euthanasieopfer im zukünftigen Hermann-Meinzer-Park
| Vorlage: | 2021/1172 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 30.09.2021 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Ortsverwaltung Neureut |
| Erwähnte Stadtteile: | Neureut |
Beratungen
- Ortschaftsrat Neureut (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 12.10.2021
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: Keine Angabe
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Thema Gedenktafel für die Neureuter Euthanasieopfer im zukünftigen Her- mann-Meinzer-Park Vorlage Nr.: Nr. Verantwortlich: Dez. Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Ortschaftsrat 12.10.2021 5 ☒ ☐ ☐ ☐ ☐ ☐ Information (Kurzfassung) Der Ortschaftsrat Neureut nimmt den Textvorschlag der Stadthistoriker des Stadtarchivs für eine Gedenktafel an die Neureuter Euthanasieopfer im künftigen Hermann-Meinzer-Park zur Kenntnis und entscheidet darüber. Finanzielle Auswir- kungen Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen | Erträge (Zuschüsse und Ähnli- ches) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzüg- lich Folgeerträge und Folgeeinsparungen) Ja ☒ Nein ☐ Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja ☐ Nein ☐ Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: ☐ Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) ☐ Umschichtungen innerhalb des Dezernates ☐ Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☐ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein ☐ Ja ☒ durchgeführt am 12.10.2021 Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit Beschlussvorlage – 2 – Der Neureuter Ortschafstrat samt seiner Ausschüsse hatte sich bereits 2018 mit dem Vor- schlag von Herrn Walter Müller zum Umgang mit Euthanasieopfer im Dritten Reich beschäf- tigt und war sich über alle Fraktionen hinweg einig, eine Gedenktafel bzw. einen Gedenkstein oder eine Gedenksteele für die Opfer der Euthanasie im Hermann-Meinzer-Park anzubringen. Die Stadthistoriker des Stadtarchivs haben die Recherche in den Neureuter Standesbüchern nun abgeschlossen und einen längeren Textvorschlag für eine Gedenktafel erarbeitet. Für den letzten Satz gibt es zwei Alternativen, aus denen ausgewählt werden kann. Zum Gedenken an die Neureuter „Euthanasie“-Opfer Die Nationalsozialisten trieben die Ende des 19. Jahrhunderts aufgekommene Ideologie vom „gesunden Volkskörper“ auf die Spitze und maßten sich an, über Leben und Tod zu bestim- men. Planmäßig wurden 1940/41 in der „Aktion T4“mindestens 70.000 Menschen mit kör- perlicher und geistiger Behinderung oder psychisch Kranke aus Pflege- und Heilanstalten in Tötungsanstalten wie Grafeneck, Hadamar und andere verbracht und ermordet. Aus Neureut fielen der Mordaktion im Jahr 1940 mindestens fünf Menschen zum Opfer: Max Glutsch * 1891 Luise Grether * 1895 Theophil Hofert, * 1874 Hermann Ludwig Knobloch * 1907 Christine Luise Stober, geb. Brunn * 1892 Nach Beendigung der Aktion wurde das Morden unauffälliger direkt in Heil- und Pflegeanstal- ten fortgesetzt. Ob und wie viele weitere Menschen aus Neureut in den folgenden Jahren bis Kriegsende dieser „dezentralen Euthanasie“ zum Opfer fielen, ist unbekannt. Der gewaltsame Tod unserer Mitbürgerinnen und Mitbürger mahnt uns, Artikel 1 des Grund- gesetzes, „Die Würde des Menschen ist unantastbar“, niemals preiszugeben. Alternativ zum letzten Satz: Der gewaltsame Tod unserer Mitbürgerinnen und Mitbürger mahnt uns, für die Schwächsten in unserer Gesellschaft einzutreten und sie zu schützen. Beschluss: I. Antrag an den Ortschaftsrat oder Ausschuss 1. Der Ortschaftsrat Neureut nimmt den Textvorschlag der Stadthistoriker des Stadtarchivs für eine Ge- denktafel an die Neureuter Euthanasieopfer im künftigen Hermann-Meinzer-Park zur Kenntnis und entscheidet darüber. II. Auf die Tagesordnung der Sitzung des OR-Neureut am 12.10.2021 III. Übersendung der Vorlage an die Mitglieder des Ortschaftsrates oder Ausschusses. IV. z. d. A. (Aktenzeichen) Ortsvorsteher Hauptamt Sachbearbeitung Hr. Jäger -110