Antrag der CDU-Ortschaftsratsfraktion zum Gewerbegebiet Gottesauer Feld
| Vorlage: | 2021/1170 |
|---|---|
| Art: | Antrag |
| Datum: | 30.09.2021 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Ortsverwaltung Neureut |
| Erwähnte Stadtteile: | Neureut |
Beratungen
- Ortschaftsrat Neureut (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 12.10.2021
Rolle: Kenntnisnahme
Ergebnis: Keine Angabe
Zusätzliche Dateien
-
Extrahierter Text
Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Thema Antrag der CDU-Ortschaftsratsfraktion Gewerbegebiet Gottesauer Feld Vorlage Nr.: Nr. Verantwortlich: Dez. Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Ortschaftsrat 12.10.2021 3 ☒ ☐ ☐ ☐ ☐ ☐ Information (Kurzfassung) Der Ortschaftsrat Neureut nimmt den Antrag der CDU-Ortschaftsratsfraktion Gewerbegebiet Gottesauer Feld und die fachliche Stellungnahme des Stadtplanungsamtes zur Kenntnis. Finanzielle Auswir- kungen Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen | Erträge (Zuschüsse und Ähnli- ches) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzüg- lich Folgeerträge und Folgeeinsparungen) Ja ☐ Nein ☒ Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja ☐ Nein ☐ Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: ☐ Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) ☐ Umschichtungen innerhalb des Dezernates ☐ Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☐ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein ☐ Ja ☒ durchgeführt am 12.10.2021 Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit Informationsvorlage – 2 – Antrag der CDU-Ortschaftsratsfraktion vom 12.07.2021 – 3 – Kurzfassung Ziel des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Gottesauer Feld“ ist die Schaffung ressourcenopti- mierter Gewerbeflächen um den festgestellten Mangel an attraktiven Gewerbeflächen mit guter Anbindung an das überörtliche Straßennetz abzumildern. Im Zuge des Bebauungsplanverfahrens zeigten die zu erstellenden Gutachten, dass komplexe umweltbezogene Aufgabenstellungen aus dem Bereich Immissionsschutz (Schall und Fein- staub) vorliegen, die aber bewältigt werden können. Die durch die Planung verursachten Ein- griffe können ausgeglichen werden. Neben Maßnahmen im Plangebiet sind dazu auch ex- terne Ausgleichsflächen in Neureut notwendig. Vom 26. Juli bis 17. September 2021 wurde die Beteiligung der Behörden und Träger öffentli- cher Belange durchgeführt. Anschließend werden die Stellungnahmen gesichtet, ggf. in der Planung berücksichtigt. Darauffolgend wird unter Federführung des Zentralen Juristischen Dienstes der Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss vorbereitet. Hierzu wird auch der Ort- schaftsrat vor Beschlussfassung erneut angehört. Stellungnahme des Stadtplanungsamtes: Ziel des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Gottesauer Feld“ ist, den Mangel an attraktiven Gewerbeflächen in Karlsruhe abzumildern. Die bestehenden Gewerbegebietsflächen in Karls- ruhe reichen in Umfang und Lage nicht aus um die aktuellen Bedarfe zu decken. Insbeson- dere größere, zusammenhängende Flächen mit guter Anbindung zu überörtlichen Erschlie- ßungsstraßen fehlen. Das Gewerbegebiet Gottesauer Feld soll ressourcenoptimiert entwickelt werden. Ziel ist neben einer effizienten Ausnutzung der in Anspruch genommenen Fläche auch die Schaffung eines Gewerbegebietes mit möglichst niedrigem Energie- und Ressourcenverbrauch und qualitäts- voller Grünordnung. Hierzu wurden in den Festsetzungen und örtlichen Bauvorschriften Rege- lungen zur Dach- und Fassadenbegrünung, eine Photovoltaikpflicht bzw. eine Mindestwand- höhe zur Beförderung mehrgeschossiger Bauweisen vorgesehen. Im Gewerbegebiet soll auch die Möglichkeit bestehen, ein Zentrum für Rettungsorganisationen (Feuerwehr. DLRG, etc.) vorzusehen. Dadurch könnten Flächen in der Ortsmitte von Neureut (wieder) für Wohnnut- zungen zur Verfügung stehen. Ergänzend soll das vorhandene allgemeine Wohngebiet (WA) „Am Zinken“ nach Westen er- weitert werden. Um den verträglichen Übergang zwischen gewerblicher Nutzung und Wohn- nutzung zu schaffen, werden die Teilflächen des Geltungsbereiches in unmittelbarer Nachbar- schaft zum allgemeinen Wohngebiet als eingeschränktes Gewerbegebiet (GEE) ausgewiesen. Da die Flächeninanspruchnahme für die Planung im Außenbereich stattfinden wird, war ein Umweltbericht zu erstellen. Dieser fußt auf einem Artenschutzfachbeitrag, einem Schallgut- achten und einer Staubimmissionsprognose. Die Ergebnisse bzw. die Konsequenzen aus den Ergebnissen der Gutachten waren in den Planentwurf einzuarbeiten. Der notwendige Aus- gleich für die durch die Planung verursachten Eingriffe beinhaltet auch den Auftrag von anfal- lendem Oberboden. Hierzu mussten geeignete Flächen ermittelt und ein Konzept zur Umset- zung des Oberbodenauftrags erstellt werden. Der Umweltbericht und der Artenschutzfachbei- trag wurden Ende 2020 aktualisiert. – 4 – Zuletzt wurden die Inhalte des Gemeinderatsbeschlusses „Anforderungen zur Umsetzung der Klimaneutralität in Bauleitplanungen sowie Verträgen der Stadt Karlsruhe“ vom 30.06.2020 soweit möglich und geboten in die Planung integriert. Zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Vorlage wird die Beteiligung der Behörden und Träger öf- fentlicher Belange nach § 4 Absatz 2 Baugesetzbuch durchgeführt. Die Frist für Stellungnah- men endet zum 17. September 2021. Nach Sichtung und Prüfung der eingehenden Stellungnahmen der Behörden und Träger öf- fentlicher Belange ist die Planung gegebenenfalls anzupassen. Die Dauer der Bearbeitung ist von den Inhalten der Stellungnahmen abhängig und zum Zeitpunkt der Vorlagenerstellung noch nicht absehbar. Sobald die Überarbeitung erfolgt ist, wird unter Federführung des Zent- ralen Juristischen Dienstes der Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss vorbereitet. Vor einer Beschlussfassung im Gemeinderat ist der Ortschaftsrat anzuhören. Nach derzeitigen Planungs- stand wird der Auslegungsbeschluss durch den Gemeinderat im 1. Quartal 2022 angestrebt. Die Planung wird anschließend entsprechend § 3 Absatz 2 BauGB für einen Monat öffentlich ausgelegt. In diesem Zeitraum können durch die Öffentlichkeit Stellungnahmen abgegeben werden. Sofern keine maßgeblichen Stellungnahmen eingehen, die eine erneute Überarbeitung der Planung erfordern, wird abschließend der Satzungsbeschluss vorbereitet. Ziel ist es, den Be- bauungsplan innerhalb des Jahres 2022 zur Rechtskraft zu führen. Beschluss: I. Antrag an den Ortschaftsrat oder Ausschuss 1. Der Ortschaftsrat nimmt den Antrag der CDU-Ortschaftsratsfraktion Gewerbegebiet Gottesauer Feld und die fachliche Stellungnahme des Stadtplanungsamtes zur Kenntnis. II. Auf die Tagesordnung der Sitzung des OR-Neureut am 12.10.2021 III. Übersendung der Vorlage an die Mitglieder des Ortschaftsrates oder Ausschusses. IV. z. d. A. (Aktenzeichen) Ortsvorsteher Hauptamt Sachbearbeitung Hr. Jäger -110