Antrag der CDU-Ortschaftsratsfraktion zur Erstellung von Bebauungsplänen Alt-Neureut

Vorlage: 2021/1169
Art: Antrag
Datum: 30.09.2021
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Ortsverwaltung Neureut
Erwähnte Stadtteile: Neureut

Beratungen

  • Ortschaftsrat Neureut (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 12.10.2021

    TOP: 2

    Rolle: Kenntnisnahme

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • TOP_2_CDU_BPlaene
    Extrahierter Text

    Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Thema Antrag der CDU-Ortschaftsratsfraktion zur Erstellung Bebauungs- pläne Alt-Neureut Vorlage Nr.: Nr. Verantwortlich: Dez. Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Ortschaftsrat 12.10.2021 2 ☒ ☐ ☐ ☐ ☐ ☐ Information (Kurzfassung) Der Ortschaftsrat Neureut nimmt den Antrag der CDU-Ortschaftsratsfraktion zur Erstellung von Bebauungsplänen Alt-Neureut und die fachliche Stellungnahme des Stadtplanungsamtes zur Kenntnis. Finanzielle Auswir- kungen Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen | Erträge (Zuschüsse und Ähnli- ches) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzüg- lich Folgeerträge und Folgeeinsparungen) Ja ☐ Nein ☒ Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja ☐ Nein ☐ Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: ☐ Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) ☐ Umschichtungen innerhalb des Dezernates ☐ Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☐ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein ☐ Ja ☒ durchgeführt am 12.10.2021 Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit Informationsvorlage – 2 – Antrag der CDU-Ortschaftsratsfraktion vom 12.07.2021 – 3 – Kurzfassung Der Antrag auf Erstellung von Bebauungsplänen für „Alt Neureut“ wird abgelehnt. Stellungnahme und Begründung des Stadtplanungsamtes: Für den Bereich von „Alt-Neureut“ wurden in den 1950er-Jahren zunächst zwei Baufluchtenpläne (Nr. 488 „Neureut-Süd“ und Nr. 728 „Neureut-Nord“) aufgestellt. Ergänzt wurden diese dann später durch qualifizierte Bebauungspläne im Bereich der Vogelsiedlung (Nr. 476 von 1963 und Nr. 693 von 1995) und entlang der Neureuter Hauptstraße/ Gartenberge (Nr. 619+619a von 1986). Ab Anfang der 2000er-Jahre zeichnete sich ein verstärkter Bebauungsdruck auf die übrigen Blockin- nenbereiche ab bzw. die Umnutzung der meist in diesem Bereich bestehenden Scheunen und (ur- sprünglich landwirtschaftlich genutzten) Nebengebäude. Um hier einerseits eine geordnete städtebau- liche Entwicklung zu gewährleisten und andererseits die zum Teil großen, zusammenhängenden Gar- tenbereiche zu schützen, wurden deshalb in zwei Teilbereichen qualifizierte Bebauungspläne aufge- stellt: Nr. 802 „Kirchfeldstraße, Abschnitt zwischen Teutschneureuter Straße und Friedrichstraße (2010) Nr. 819 „Baublock Mitteltor-, Alte Friedrich-, Teutschneureuter und Pfarrer-Graebener-Straße“ (2012) In damaliger Rücksprache mit der Ortsverwaltung wurden danach keine weiteren Bebauungspläne im Bereich von „Alt-Neureut“ mehr in Angriff genommen, obwohl dies zunächst so angedacht war. Die Erfahrungen aus den o.g. beiden letzten Bebauungsplänen und die mittlerweile vorangeschrittene Be- bauung und Veränderung des ursprünglichen Bestandes hatten gezeigt, dass weitere Bebauungspläne an dieser Stelle nicht sinnvoll und kaum umsetzbar wären. Eine genauere Bestandsanalyse (weniger tiefe Gartengrundstücke im Blockinnenbereich, zahlreiche Umnutzungen und Ergänzungen, unterschiedliche Bauweisen etc.) hatte dabei folgende Punkte deut- lich gemacht: - Bebauungsplanverfahren für weitere Teilbereiche wären äußerst kosten- und zeitintensiv: Eine auf- wändige Bestandsanalyse (Gebäude- und Grünbestand, bestehende Rechts- und Eigentumsverhält- nisse etc.) wäre notwendig, ebenso wie aufwändige Gutachten (Artenschutz etc.) und ggf. Aus- gleichsmaßnahmen. - Aufgrund der nicht mehr sehr einheitlichen, an vielen Stellen überformten städtebaulichen Struktu- ren wäre es äußerst schwierig, hier für alle gültige Regeln zu formulieren und zu begründen. - Es wäre kaum möglich, den in diesem Gebiet vorhandenen Bestand planerisch so zu berücksichtigen, dass keine Planungsschäden und sich daraus ergebende Ansprüche gegenüber der Stadt zum Tragen kämen. Zusammen mit der Ortsverwaltung ist man deshalb zu der Einschätzung gekommen, neue Bauvorha- ben in den außerhalb der qualifizierten Bebauungspläne liegenden Bereichen sinnvoller im Einzelfall nach § 34 BauGB („Einfügen in die nähere Umgebung“) zu beurteilen. Darüber hinaus müssen Bau- vorhaben außerdem die weitestgehend vorhandenen Baufluchten und Vorgartenbereiche entlang der Straßen berücksichtigen, sowie die städtische Baumschutzsatzung. Auch nach nochmaliger Überprüfung hat sich an dieser Einschätzung aus Sicht der Verwaltung nichts geändert; im Gegenteil sind aufgrund der mittlerweile weiter vorangeschrittenen Bautätigkeit neue Bebauungspläne in diesem Bereich noch weniger sinnvoll und kaum umsetzbar. – 4 – Beschluss: I. Antrag an den Ortschaftsrat oder Ausschuss 1. Der Ortschaftsrat Neureut nimmt den Antrag der CDU-Ortschaftsratsfraktion zur Erstellung von Be- bauungsplänen Alt-Neureut und die fachliche Stellungnahme des Stadtplanungsamtes zur Kenntnis. II. Auf die Tagesordnung der Sitzung des OR-Neureut am 12.10.2021 III. Übersendung der Vorlage an die Mitglieder des Ortschaftsrates oder Ausschusses. IV. z. d. A. (Aktenzeichen) Ortsvorsteher Hauptamt Sachbearbeitung Hr. Jäger -110