Beratung des Ortsteilhaushaltsplans 2022/2023 für Neureut (investiver Finanzhaushalt mit IP)

Vorlage: 2021/1168
Art: Beschlussvorlage
Datum: 30.09.2021
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Ortsverwaltung Neureut
Erwähnte Stadtteile: Neureut

Beratungen

  • Ortschaftsrat Neureut (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 12.10.2021

    TOP: 1

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • TOP_1_Anlage_1_Finanzrechnung_2022-2023
    Extrahierter Text

    Anlage 11 28.09.2021 Anlage 12 28.09.2021 Anlage 13 28.09.2021

  • TOP_1_Invest_HHPlan_2022-2023
    Extrahierter Text

    Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Thema Beratung des Ortsteilhaushaltsplans 2022/2023 für Neureut (investiver Finanzhaushalt mit IP) Vorlage Nr.: Nr. Verantwortlich: Dez. Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Ortschaftsrat 13.07.2021 10 ☐ ☒ Beratung Ortschaftsrat –Beratung Ortsteilhaus- haltsplan- 12.10.2021 1 ☒ ☐ Information (Kurzfassung) Der Ortschaftsrat wird um Beratung und Entscheidung zum Einsatz der Investitionspauschale (IP -Mittel) im Rahmen des Haushaltsplanentwurfs 2022/2023 für den Bereich Neureut und um Beratung des Haushaltsplanentwurfs 2022/2023 für den Bereich der Ortsverwaltung Neureut gebeten. Finanzielle Auswir- kungen Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen | Erträge (Zuschüsse und Ähnli- ches) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzüg- lich Folgeerträge und Folgeeinsparungen) Ja ☐ Nein ☒ Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja ☐ Nein ☐ Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: ☐ Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) ☐ Umschichtungen innerhalb des Dezernates ☐ Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☐ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein ☐ Ja ☒ durchgeführt am 12.10.2021 Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit Beschlussvorlage – 2 – 1 Vorbemerkungen Die anhaltende Situation der Corona Pandemie beeinflussen die Gesellschaft und das tägliche Miteinander weiterhin. Auch die Haushaltsplanung für die Haushaltsjahre 2022/2023 sind stark von den Auswirkungen der Geschehnisse beeinflusst. So hat die Stadtkämmerei mit ihrem Schreiben vom 15.06.2021 Haushaltssicherungsmaßnahmen für die Haushaltsplanung 2022/2023 veröffentlicht. Begründet durch die unklaren Ertragsaussichten, sind folgende Rah- menbedingungen zu beachten: • Ergebnishaushalt: Die Einplanung zusätzlicher konsumtiver Mittel ist nicht möglich. Pri- mär sind bestehende rechtliche und vertragliche Verpflichtungen einzuhalten. • Die Mittel der Investitionspauschalen sind um 10 % gekürzt worden. • Finanzhaushalt (Investitionen): lnvestive Mittelanmeldungen sind grundsätzlich auf die unabweisbaren Notwendigkeiten zu reduzieren. Dies bedeutet, dass grundsätzlich keine neuen Baumaßnahmen veranschlagt werden können und der Schwerpunkt im Haushaltsjahr 2022/2023 auf den Fortführungsmaßnahmen liegt. Der Ortschaftsrat hat für den Bereich der Ortsverwaltung Neureut in den Sitzungen am 13.07.2021 grundsätzliche Überlegungen für die Beantragung von investiven Maßnahmen an- gestellt. Die Ergebnisse über den bisherigen Stand der Planungen werden nachfolgend darge- stellt: 2 Investiver Finanzhaushalt Die dieser Beschlussvorlage beigefügte Anlage 1 "Ortsteilhaushaltsplan-Entwurf 2022/2023 der Ortsverwaltung Neureut -investiver Finanzhaushalt- listet die Maßnahmen mit den entsprechenden Euro-Beträgen auf. Die Regelungen zur Investitionspauschale bestimmen, dass der Ortschaftsrat für Vorha- ben im Einzelfall bis 40.000 EUR Schwerpunkte bei bestimmten Investitionen innerhalb der Ortschaft setzen kann. Hierzu zählen z.B. die Beschaffung von Geräten und Maschi- nen und die wesentlichen Verbesserungsmaßnahmen bzw. Herstellungskosten an Infra- strukturvermögen. Für die Haushaltsjahre 2022 und 2023 stand eine Investitionspauschale von je 311.290 Euro, zur Verfügung (19.456 Einwohner (Stand: 30.06.2020)). Die vom Ortschaftsrat beschlossenen Maßnahmen werden nach abschließender Bera- tung der Stadtkämmerei zur Aufnahme in den Haushaltsplan-Entwurf übermittelt. Diese sind: – 3 – 2022 Euro 2023 Euro Teilhaushalt 1500 Ortsverwaltung Neureut 114.000 107.000 Teilhaushalt 3700 Feuerwehr 17.500 14.000 Teilhaushalt 4300 Jugendmusikschule Neu- reut 8.000 8.000 Teilhaushalt 6600 Tiefbau 58.000 58.000 Teilhaushalt 6700 Gartenbau 44.900 46.000 Teilhaushalt 6900 Friedhof- und Bestat- tungswesen 33.500 21.000 IP-Maßnahmen insge- samt 275.900 254.000 Verfügbare Investitionspauschale (IP) 311.290 311.290 (-) Mehrverbrauch IP/ (+) Minderverbrauch IP Im Haushaltsjahr 35.390 57.290 Einzelheiten sind aus der Anlage 1 unter -Spalte: IP- und den ebenfalls beigefügten Erläuterungen zu den Beschaffungen des beweglichen Anlagevermögens ersichtlich. – 4 – Weitere Investitionen Für die nicht über die Investitionspauschale zu finanzierenden größeren Vorhaben (mehr als 40.000 Euro pro Einzelfall) hatte der Ortschaftsrat ebenfalls Maßnahmen angemel- det. Veranschlagt sind die in der Anlage 1 unter -Spalte: Stadt- aufgelisteten Vorhaben. Zusammenstellung der weiteren Investitionen je Teilhaushalt 2022 Euro 2023 Euro Teilhaushalt 3700 Feuerwehr 00 44.000 Teilhaushalt 4000 Schulen und Sport 255.200 552.450 Teilhaushalt 6600 Tiefbau 130.000 300.000 Teilhaushalt 6700 Gartenbau 160.000 00 Teilhaushalt 7400 Entwässerung 190.000 150.000 Teilhaushalt 8800 Gebäudewirtschaft 7.074.000 5.591.000 Maßnahmen für insgesamt: 7.809.200 6.637.450 Die bereits begonnenen Baumaßnahmen Schulzentrum Neureut (Umbau und Modernisierung der NWT Räume, Verwaltung, WC-Anlagen und Brandschutzmaßnahmen) sowie die Brand- schutz- und Instandsetzungsarbeiten in der Badnerlandhalle werden trotz der angespannten Haushaltslage weitergeführt. Die entsprechenden Mittelansätze sind im Teilhaushalt 8800 Ge- bäudewirtschaft enthalten. 3 Ergebnishaushalt Für die Ortsverwaltung Neureut, Zentrale Schlauchwerkstätte und Jugendmusikschule Neureut wurden Budgets für die Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen und sonstige ordentliche Aufwendungen wie folgt für die einzelnen Teilhaushalte (THH) zu- geteilt: 2022 Euro 2023 Euro Ortsverwaltung Neureut (THH1500) Verwaltung Badnerlandhalle 102.689 72.680 88.289 87.080 Jugendmusikschule Neureut (THH4300) 12.220 12.220 Zentrale Schlauchwerkstatt (THH 3700) 2.500 2.500 Beschluss: I. Antrag an den Ortschaftsrat Der Ortschaftsrat wird um Entscheidung zum Einsatz der Investitionspauschale (IP -Mittel) und um Beratung des Haushaltsplanentwurfs für die Jahre 2022 und 2023 gebeten. II. Übersendung der Vorlage an die Mitglieder des Ortschaftsrates. Anlage 1: Ortsteilhaushaltsplan-Entwurf 2022/2023 der Ortsverwaltung Neureut -investiver Finanzhaus- halt – 5 – III. Auf die Tagesordnung der Sitzung des OR-Neureut am 12.10.2021 IV. Übersendung der Vorlage an die Mitglieder des Ortschaftsrates oder Ausschusses. V. z. d. A. (Aktenzeichen) Ortsvorsteher Weinbrecht Hauptamt Jäger Rechnungsamtsleiter Grether Sachbearbeitung J. Weinbrecht, -145