Bebauungsplan "Baumeister-, Finter-, Ettlinger, Kriegs- und Meidingerstraße", Karlsruhe-Südstadt: Satzungsbeschluss gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB)
| Vorlage: | 2021/1163 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 29.09.2021 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Zentraler Juristischer Dienst |
| Erwähnte Stadtteile: | Südstadt |
Beratungen
- Gemeinderat - Einbringung DHH (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 19.10.2021
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: einstimmig zugestimmt
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Anlage 1 Bebauungsplanverfahren „Baumeister-, Finter, Ettlinger-, Kriegs- und Meidinger Straße, Karlsruhe – Südstadt Hier: Ergebnis Offenlage Öffentlichkeit Offenlagezeitraum: 19. Juli bis 20. August 2021 Inhaltsverzeichnis: Bürger Nr. 1 vom 9. August 2021 ................................................................................ 1 Bürger Nr. 2 vom 19. August 2021 .............................................................................. 1 Bürger Nr. 3 vom 20. August 2021 .............................................................................. 3 Stellungnahme Bürger Anmerkung StplA Bürger Nr. 1 vom 9. August 2021 Im Zuge der Anpassung an den Klimawandel müssen Nachbesserungen bei der Gebäudebe- grünung vorgenommen werden. Dachbegrü- nung sollte ausgeweitet und die Metallfassade zumindest durch Berankungen ersetzt werden. In Verbindung mit einem intensiv begrünten Vorplatz und bepflanztem Foyer kann so die offene Architektur genutzt werden, um in der Mitte der Gesellschaft einen Hitze-Hotspot in eine Oase zu verwandeln. Ein solcher Ansatz wäre deutlich repräsentati- ver und würde eine Brücke schlagen zu moder- ner Architektur deutschland- und weltweit. Der Entwurf von Delugan Meissl Associated Ar- chitects für das Badische Staatstheater ist das Ergebnis eines Hochbauwettbewerbs. In der Auslobung war keine Fassadenbegrünung ge- fordert. Die Planung sieht eine Fassade aus Glas, Streckmetall und Faserzementplatten vor. Zum Hermann-Levi-Platz ist die Verglasung großzügig. Öffentlicher Raum und Theaterbe- reich sollen sich durchdringen. Auszug Preisge- richtsprotokoll: „[...] So entsteht ein fließender Raum von der Platzfläche in das Gebäude als wahrnehmbarer öffentlicher Raum. [...]“ Rank- gerüste und Pergolen würden diesem Ziel wi- dersprechen. Die Fassadengestaltung ist ein prägender Bestandteil des prämierten Ent- wurfs, dessen Umsetzung für das Stadtbild ei- nen hohen gestalterischen Qualitätsgewinn an dieser exponierten Stelle mit sich bringt. Daher scheidet eine Fassadenbegrünung in diesem Fall aus. Bürger Nr. 2 vom 19. August 2021 Mindestens 81 der 96 vorhandenen überwie- gend großkronigen Altbäume sollen entfallen. Dies steht in deutlichem Widerspruch zu der von der Stadt gerade erst beschlossenen “Klimaanpassungsstrategie 2021” und dem Bebauungsplan “Grünordnungssatzung für die Innenstadtteile”, in denen der Erhalt von Grünzonen und pocket-parks als strategisches Ziel formuliert ist. Auch wenn der Theaterplatz nicht Teil des Geltungsbereichs dieses Ein Ausgleich für die geplanten Eingriffe ist nicht erforderlich, da gemäß § 13a Abs. 2 Nr.4 BauGB bei Einhaltung der zulässigen Grundflä- che die Eingriffe als im Sinne des § 1a Abs. 3 Satz 6 BauGB vor der planerischen Entschei- dung als erfolgt oder zulässig gelten. Daher wird keine Eingriffs-/ Ausgleichsbilanzierung er- stellt. Dennoch wird so viel wie möglich an Be- pflanzung umgesetzt werden. Die letztendliche Stellungnahme Bürger Anmerkung StplA Bebauungsplans ist, sollte sich die Freiraumpla- nung daran orientieren. Hierzu sollten die Fest- setzungen zu den Begrünungen und zu einer umweltverträglichen Ausgestaltung deutlich er- weitert werden: Der zu begrünende Flächenanteil der Tiefgara- gendecke sollte auf mindestens 50% erhöht werden Die Anzahl von 15 neu zu pflanzenden groß- kronigen Bäumen sollte deutlich erhöht wer- den. Die Stärke des Dachbegrünungssubstrats für Gebäude und Nebenanlagen sollte mindestens 15 cm betragen. Lediglich bei der bestehenden Dachfläche sollte ein geringerer Wert möglich sein, wenn dies statisch erforderlich ist. Die Fassadengestaltung sollte zumindest be- reichsweise so modifiziert werden, dass eine Entscheidung wird im Freianlagenwettbewerb stattfinden. Es handelt sich um eine Maßnahme der Innen- entwicklung, bei der sparsam und schonend mit Grund und Boden umgegangen wird. Ab- geleitet aus dem Umweltbeitrag, dessen Inhalte verpflichtend sind, werden im Bebauungsplan Festsetzungen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft getroffen, wie z. B. vorzeitige Umsetzung von Nisthilfen, Erhalt der Bäume in der Meidinger- straße, Dachbegrünung auf 15% der Dachflä- che, Begrünung der Tiefgarage auf 30 % der Dachfläche (aus statischen Gründen geht nicht mehr), Pflanzung von 15 großkronigen Bäu- men ohne Festlegung des Standortes als Ersatz für die 79 entfallenden Bäume. Darüber hinaus werden Stadt und Land auf ihren Grundstü- cken geeignete Standorte für weitere Ersatz- bäume zur Verfügung stellen, mit dem Ziel, die entfallenden Baumstandorte auszugleichen. Durch das Land Baden-Württemberg wurden bereits über 20 Ersatzpflanzungen vorgenom- men. Weitere Ersatzpflanzungen durch die Stadt Karlsruhe folgen im Herbst 2021. Nach Überprüfung des Gartenbauamtes sind derzeit realistisch 15 großkronige Bäume im Plangebiet nachzupflanzen. Weitere freie Flä- chen sind wegen fußläufigen Erschließungsan- lagen, Aufstellflächen für den Brandschutz, An- lieferzonen und oberirdische Fahrradabstellan- lagen nicht im ausreichenden Umfang gege- ben. Die Anforderungen bezüglich der Statik der TG lassen auf der TG nicht wirklich Baumanpflanzungen zu, es sei denn unter Ver- lust von Stellplätzen. Vermögen und Bau und die Stadt Karlsruhe haben sich jedoch verpflich- tet, auf ihren eigenen Grundstücken soviel wie möglich Ersatzbäume zu pflanzen. Die Dachfläche der Tiefgarage ist mindestens zu 30 % zu begrünen. Die Stärke des Begrü- nungssubstrats oberhalb einer Drän- und Filter- schicht hat mindestens 50 cm im gesetzten Zu- stand zu betragen. Aus statischen Gründen ist es nicht möglich die bestehende Tiefgarage zu 50 % oder gar vollständig zu begrünen. Stellungnahme Bürger Anmerkung StplA Begrünung vorgesehen werden kann. Anordnung von Photovoltaikanlagen auf geeig- neten Flächen der Fassade und auch der neuen Dachbereiche. Befestigte Flächen sollten wasserdurchlässig ausgeführte werden. Durch die Anordnung von Drainagen, Zisternen und (eventuell auch be- pflanzten) Rigolen sollte das im Normalfall an- fallende Regenwasser auf dem Grundstück ver- sickern bzw. verdunsten können. Aus statischen Gründen ist hier eine Begrü- nungsschicht mit mind. 10 cm vorgesehen, dazu ist eine automatische Bewässerungsan- lage verpflichtend festgesetzt, um die dauer- hafte Begrünung sicher zu stellen. siehe Anmerkung zu Bürger 1 Photovoltaik- und Solaranlagen sind grundsätz- lich im Plangebiet zulässig. Das Theater wird aktuell mit Fernwärme beheizt und gewährleis- tet somit einen Primärenergiefaktor < 0,3. Da- neben sollen verpflichtend regenerative Ener- gien wie Photovoltaikanlagen sowie erhöhte Anforderungen an den energetischen Gebäu- destandard Anwendung finden. In Zusammen- arbeit mit dem Fraunhofer Institut (ISE) wird derzeit eine Potentialanalyse zur Nutzung ge- bäudeintegrierter Photovoltaik durchgeführt. Für den Neubau werden die gesetzlichen An- forderungen des neuen Gebäudeenergiegeset- zes (GEG) erfüllt und teilweise leicht übertrof- fen. Zusätzliche umsetzbare Optimierungsmaß- nahmen im Rahmen der gegebenen Spiel- räume aus dem Wettbewerbsentwurf sind der- zeit Gegenstand weiterer Prüfungen. Gemäß Ziffer 5 der örtlichen Bauvorschriften ist die notwendige Befestigung von nicht über- bauten Flächen der Baugrundstücke wasser- durchlässig auszuführen. Nicht überbaute Grundstücksflächen sind - so- weit sie nicht für Stellplätze, Zufahrten, Zu- gänge und Nebenanlagen benötigt werden - als Vegetationsfläche anzulegen, das heißt zu bepflanzen oder einzusäen und dauerhaft zu pflegen und zu unterhalten. Bürger Nr. 3 vom 20. August 2021 Es ist bekannt, dass die beginnende Klimakata- strophe das Stadtklima in den nächsten Jahr- zehnten stark belasten wird. Deshalb sollten äs- thetische Gesichtspunkte zurücktreten hinter den Möglichkeiten zur Entlastung des inner- städtischen Klimas durch Begrünung. Hierzu möchte ich vor allem auf zwei Themen einge- hen: Im Bebauungsplan schreiben Sie "Aufgrund Stellungnahme Bürger Anmerkung StplA von bestehenden und geplanten Technikanla- gen und aus statischen Gründen ist eine Dach- begrünung nur auf einer kleinen Teilfläche des Daches möglich." Auch wenn das zunächst nachvollziehbar klingt, bedeutet es aus meiner Sicht vor allem, dass man die aktuelle Planung überdenken und eventuell auch von der "zelt- artigen Dachkonstruktion" in Teilen Abstand nehmen sollte, um eine großflächigere Dachbe- grünung zu ermöglichen. Zudem sollte die Sta- tik so berechnet sein, dass auf den begrünten Dachflächen mindestens 15 cm Substrat zuzüg- lich Bewuchs gehalten werden können, da mit der Erhöhung der Substratstärke die Gefahr der Austrocknung in den kommenden heißen Som- mern sinkt. Des Weiteren mache ich mir Sorgen um die überwiegend großkronigen erhaltenswerten al- ten Bäume auf dem Gelände. Die geplante Fäl- lung von 81 der bestehenden 96 Bäume steht in deutlichem Widerspruch zu der von der Stadt gerade erst beschlossenen “Klimaanpas- sungsstrategie 2021” und dem Bebauungsplan “Grünordnungssatzung für die Innenstadt- teile”, in denen der Erhalt von Grünzonen und Pocket-Parks als strategisches Ziel formuliert ist. 15 Bäume für den Hermann-Levi Platz sind nicht nur meiner Meinung nach deutlich zu wenig. Zudem sollte die Frage der Ausgleichs- pflanzungen der verbleibenden 64 Bäume ein- deutig geklärt und im Bebauungsplan festge- setzt sein. Zusammenfassend möchte ich als betroffene Bürgerin folgende Forderungen stellen: 1. Die Planung der Dachflächen so anzupassen, dass die Möglichkeiten für eine Begrünung deutlich ausgeweitet werden, die Substrat- schicht auf 15cm erhöht werden kann und zu- dem die nicht-begrünbaren Dachflächen durch eine moderne Fassadenbegrünung zu ersetzen sowie diese Punkte im Bebauungsplan Nach Feststellung der Fachplaner von Vermö- gen und Bau kann aufgrund verschiedener technischer Bedingungen (wie z. B. Modul 1 beinhaltet auf der gesamten Fläche notwen- dige technischen Anlagen) nur 2.800 m² auf der bestehenden Dachfläche begrünt werden. Die statischen Bedingungen lassen einen Schichtaufbau von mindestens 10 cm zu, der mit einer automatischen Bewässerungsanlage ausgestattet werden muss, um die Bepflanzung langfristig zu erhalten. Es handelt sich um eine Maßnahme der Innen- entwicklung, bei der sparsam und schonend mit Grund und Boden umgegangen wird. Ab- geleitet aus dem Umweltbeitrag, dessen Inhalte verpflichtend sind, werden im Bebauungsplan Festsetzungen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft getroffen, wie z. B. vorzeitige Umsetzung von Nisthilfen, Erhalt der Bäume in der Meidinger- straße, Dachbegrünung auf 15% der Dachflä- che, Begrünung der Tiefgarage auf 30 % der Dachfläche, Pflanzung von 15 großkronigen Bäumen ohne Festlegung des Standortes als Er- satz für die 79 entfallenden Bäume. Darüber hinaus werden Stadt und Land auf ihren Grundstücken geeignete Standorte für weitere Ersatzbäume zur Verfügung stellen, mit dem Ziel, die entfallenden Baumstandorte auszuglei- chen. Durch das Land Baden-Württemberg wurden bereits über 20 Ersatzpflanzungen vor- genommen. Weitere Ersatzpflanzungen durch die Stadt Karlsruhe folgen im Herbst 2021. Aufgrund des großen Altbestandes an Dachflä- chen und der Anforderungen an die Neubau- flächen sind nur ca. 2.800 m² Dachfläche be- grünbar. Aus statischen Gründen kann der Schichtaufbau nur ca. 10 cm betragen. Zur dauerhaften Sicherung der Pflanzung ist eine Stellungnahme Bürger Anmerkung StplA festzulegen. 2. Die Planung der Grünanlage so zu überar- beiten, dass weitere, bisher noch nicht gefällte Bäume stehen bleiben können und insgesamt der Platz mit mindestens der Hälfte des ur- sprünglichen Baumbestands auf gewachsenem Boden bepflanzt sein wird. Dafür, ebenso wie für Ausgleichspflanzungen des verbleibenden Fehlbestands muss es ein Pflanzgebot im Be- bauungsplan geben. automatische Bewässerungsanlage verpflich- tend festgesetzt. Die Herstellung funktionsfähiger Baumstand- orte mit ausreichend Wurzelraum (36m³ pro Baum) sind ebenso zentrale Zielsetzungen, las- sen sich aber aufgrund verschiedener Gege- benheiten (Tiefgarage statisch nicht ausrei- chend für Bäume, bestehende Leitungen) nicht so ohne weiteres umsetzen. Stadt und Land haben abgestimmt, weitere Ersatzpflanzungen für Bäume auf ihren eigenen Grundstücken umzusetzen. Durch das Land Baden-Württem- berg wurden bereits über 20 Ersatzpflanzun- gen vorgenommen. Weitere Ersatzpflanzungen durch die Stadt Karlsruhe folgen im Herbst 2021. Die Erschließungswege (Geh - und Radwege, Anlieferung) nehmen ebenso weitere Flächen in Anspruch wie Rettungswege für die Feuer- wehr und Fahrradabstellanlagen. Alles zusam- men minimiert die Fläche. Im Rahmen des der- zeit laufenden Freianlagewettbewerbs werden so viel wie mögliche freie Flächen mit Begrü- nungsmaßnahmen herausgearbeitet werden.
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Bebauungsplan „Baumeister-, Finter-, Ettlinger, Kriegs- und Meidingerstraße“ Karlsruhe –Südstadt beigefügt: Begründung und Hinweise - Entwurf - BPL Baumeister-,Finter-,Ettlinger,Kriegs- und Meidingerstr. - 2 - Inhaltsverzeichnis: A. Begründung gemäß § 9 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) ......................... 4 1. Aufgabe und Notwendigkeit ........................................................................ 4 2. Bauleitplanung .............................................................................................. 4 2.1 Vorbereitende Bauleitplanung......................................................................... 4 2.2 Verbindliche Bauleitplanung ........................................................................... 4 3. Bestandsaufnahme ....................................................................................... 4 3.1 Räumlicher Geltungsbereich........................................................................... 4 3.2 Naturräumliche Gegebenheiten, Bodenbeschaffenheit, Artenschutz .............. 4 3.3 Vorhandene Nutzung, Bebauung und Erschließung ....................................... 4 3.4 Eigentumsverhältnisse .................................................................................... 5 3.5 Belastungen .................................................................................................... 5 4. Planungskonzept .......................................................................................... 6 4.1 Art der baulichen Nutzung .............................................................................. 6 4.2 Maß der baulichen Nutzung ............................................................................ 6 4.3. Erschließung ................................................................................................... 7 4.3.1 Öffentlicher Personennahverkehr ................................................................... 7 4.3.2 Motorisierter Individualverkehr ........................................................................ 7 4.3.3 Ruhender Verkehr .......................................................................................... 7 4.3.4 Geh- und Radwege ......................................................................................... 8 4.3.5 Ver- und Entsorgung ....................................................................................... 8 4.4 Gestaltung ...................................................................................................... 9 4.5 Grünordnung / Pflanzmaßnahmen / Artenschutz .......................................... 10 4.5.1 Grünordnung und Pflanzmaßnahmen ........................................................... 10 4.5.2 Eingriff in Natur und Landschaft.................................................................... 12 4.5.3 Ausgleichsmaßnahmen ................................................................................ 13 4.5.4 Maßnahmen für den Artenschutz .................................................................. 13 4.5.5 Festsetzungen zum Artenschutz................................................................... 14 4.5.6 Maßnahmen zum Schutz des Bodens .......................................................... 14 4.6 Belastungen .................................................................................................. 15 4.6.1 Verkehr ......................................................................................................... 15 4.6.2 Lärm ............................................................................................................. 16 4.6.3 Stadtklima, Klimawandel ............................................................................... 16 4.6.4 Klimaschutz .................................................................................................. 17 4.6.5 Altlasten ........................................................................................................ 18 4.6.6 Kampfmittel ................................................................................................... 18 5. Umweltbericht ............................................................................................. 18 6. Sozialverträglichkeit / Sozialplan .............................................................. 18 6.1 Sozialverträglichkeit der Planung.................................................................. 18 6.2 Sozialplan ..................................................................................................... 19 7. Statistik ........................................................................................................ 19 7.1 Flächenbilanz................................................................................................ 19 7.2 Geplante Bebauung ...................................................................................... 19 7.3 Bodenversiegelung ....................................................................................... 19 8. Bodenordnung ............................................................................................ 19 9. Kosten (überschlägig) ................................................................................ 19 BPL Baumeister-,Finter-,Ettlinger,Kriegs- und Meidingerstr. - 3 - 10. Finanzierung ............................................................................................... 20 11. Übersicht der erstellten Gutachten ........................................................... 20 B. Hinweise ...................................................................................................... 21 1. Versorgung und Entsorgung .......................................................................... 21 2. Entwässerung ................................................................................................ 21 3. Niederschlagswasser ...................................................................................... 21 4. Archäologische Funde, Kleindenkmale ............................................................ 22 5. Baumschutz ................................................................................................... 22 6. Artenliste Bäume ............................................................................................ 22 7. Altlasten ........................................................................................................ 22 8. Erdaushub / Auffüllungen .............................................................................. 22 9. Pri vate Leitungen ........................................................................................... 22 10. Barrierefreies Bauen ....................................................................................... 22 11. Erneuerbare Energien ..................................................................................... 22 12. Dachbegrünung und Solaranlagen ................................................................. 23 13. Kampfmittelbelastung .................................................................................... 23 14. Stadtklima ..................................................................................................... 23 15. Artenschutzmaßnahmen vor Baubeginn ......................................................... 23 16. Vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen ............................................................. 24 17. Baumschutzmaßnahmen ................................................................................ 24 18. Baumpflanzungen- Baumpflanzgruben ........................................................... 25 BPL Baumeister-,Finter-,Ettlinger,Kriegs- und Meidingerstr. - 4 - A. Begründung gemäß § 9 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) 1. Aufgabe und Notwendigkeit Das Staatstheater beabsichtigt eine umfangreiche Sanierung mit Umbauten und ver- schiedenen Anbauten an das Bestandsgebäude. Ebenso soll das Umfeld neu gestal- tet werden und die heutige Tiefgaragenein- und ausfahrt in der Baumeisterstraße getrennt werden, in einen Zufahrtsbereich in der Finterstraße und einen Ausfahrts- bereich in der Kriegsstraße. Durch Umbauten, technische Ertüchtigung sowie Erweiterungen sollen optimierte Arbeits- und Spielbedingungen geschaffen werden. Ziel ist es, den künstlerischen Betrieb durch die Maßnahmen zu stärken und gleichzeitig Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit des Betriebes zu verbessern. Mit Ausnahme eines Kulissenlagers, welches die Lager vor Ort ergänzt, sollen zukünftig alle Funktionen am Hauptstand- ort vereinigt werden, wodurch in allen Bereichen Synergien entstehen und Be- triebsabläufe gestrafft werden sollen. Der bestehende Bebauungsplan ermöglicht diese Erweiterungen nicht, daher bedarf es eines neuen Bebauungsplanes. 2. Bauleitplanung 2.1 Vorbereitende Bauleitplanung Der gültige Flächennutzungsplan des Nachbarschaftsverbandes Karlsruhe stellt den Planbereich als „Gemischte Baufläche“ und Fläche für „Kultur“ dar. Die im vorlie- genden Bebauungsplan festgesetzte Nutzungsmischung mit kultureller Nutzung und Gastronomie wird dieser Darstellung gerecht. 2.2 Verbindliche Bauleitplanung Für das Plangebiet gilt der Bebauungsplan Nr. 458 „Baumeisterstraße“ rechtsver- bindlich seit dem 26.7. 1975, der das Plangebiet als Sondergebiet-Baugrundstück für Gemeinbedarf ausweist. 3. Bestandsaufnahme 3.1 Räumlicher Geltungsbereich Das ca. 0,35 ha große Planungsgebiet liegt in der Südstadt von Karlsruhe. Maßgeblich für die Abgrenzung des Planungsgebietes ist der zeichnerische Teil des Bebauungsplanes. 3.2 Naturräumliche Gegebenheiten, Bodenbeschaffenheit, Artenschutz Das Gebiet ist bereits bebaut und größtenteils versiegelt. 3.3 Vorhandene Nutzung, Bebauung und Erschließung Das Plangebiet ist mit dem Gebäude des Badischen Staatstheaters bebaut. Die Er- schließung erfolgt bisher über die Baumeisterstraße und teilweise über die Meidin- BPL Baumeister-,Finter-,Ettlinger,Kriegs- und Meidingerstr. - 5 - gerstraße. Die bestehende Tiefgarage ist oberirdisch mit einem Wasserbecken, We- gen und einem kleinen Platz gestaltet. 3.4 Eigentumsverhältnisse Das Plangebiet befindet sich jeweils zum Teil im Eigentum des Landes Baden- Württemberg und der Stadt Karlsruhe. 3.5 Belastungen Lärm Das Plangebiet ist durch umgebenden Verkehrslärm (KfZ und Schienenverkehr) vor- belastet. Auf die Umgebung des Plangebietes wirken der Anlagenbedingte Lärm und der KfZ-Verkehr der Theaterbesuchenden ein. Klima Der Rahmenplan zur Klimaanpassung nimmt eine sehr differenzierte Bewertung des Planungsbereichs vor. Das Staatstheater ist im Bestand bereits von großen versiegel- ten Flächen umgeben. Daher wird dieser Bereich als „bereits heute belastet mit Handlungspriorität“ beschrieben. Als mögliche Verbesserungsmaßnahmen sind die „Verschattung von Straßen, Plätzen und Gebäuden“ genannt. Der gestaltete Grünraum des Herman-Levi-Platzes mit seiner prägenden Baum- und Gehölzkulisse wird in seiner Gesamtheit als Trittstein kleinteiliger Erholungsräume gewertet. Der Bereich rund um das derzeitige K-Punkt-Gebäude ist als zu entwi- ckelnder Trittstein und Erholungsraum identifiziert. Altlasten Das Plangelände ist bisher nicht im Bodenschutz- und Altlastenkataster der Stadt Karlsruhe erfasst. Im Rahmen von technischen Untersuchungen (gemäß Auszügen aus dem Bericht des Ingenieurbüros gbm, Gesellschaft für Baugeologie und Messtechnik mbH vom 17.12.2017) wurden auf dem Plangelände des Staatstheaters jedoch anthropogene Auffüllungen im Nahbereich des Gebäudes des Staatstheaters angetroffen, die teil- weise schadstoffbelastet waren. Anthropogene Auffüllungen im Plangebiet können nicht ausgeschlossen werden. Derzeit besteht auf dem Plangebietsgelände kein Handlungsbedarf. Kampfmittel Für das Plangebiet wurde eine multitemporale Luftbildauswertung durchgeführt. Die Luftbildauswertung bzw. andere Unterlagen ergaben Anhaltspunkte, die es erfor- derlich machen, dass weitere Maßnahmen durchgeführt werden. Über eventuell festgestellte Blindgängerverdachtspunkte hinaus kann zumindest in den bombar- dierten Bereichen das Vorhandensein weiterer Bombenblindgänger nicht ausge- schlossen werden. In bombardierten Bereichen und Kampfmittelverdachtsflächen sind i.d.R. flächenhafte Vorortüberprüfungen zu empfehlen. BPL Baumeister-,Finter-,Ettlinger,Kriegs- und Meidingerstr. - 6 - 4. Planungskonzept Das Staatstheater plant nach inzwischen bald 50 Jahren laufendem Betrieb eine um- fassende Sanierung und Modernisierung. Eine Vorwegmaßnahme beinhaltet die Verlegung der Tiefgaragen Zu– und ausfahrt und den Bau des provisorischen Ein- gangsgebäudes („Neues Entree“), in dem Theatergastronomie, Besuchertoiletten, Garderoben und Kassen untergebracht sind, die in dem Teil des Foyers liegen, der für Modul 1 abgebrochen werden muss. Der K-Punkt wird für die Tageskasse und die Sanierungskommunikation umgebaut. Die Vorwegmaßnahmen sind seit Februar 2020 im Bau und werden voraussichtlich bis Juni 2021 fertiggestellt sein. Modul 1 besteht aus dem Neubau des Schauspielhauses und dem daran anschlie- ßenden Umbau des Kleinen Hauses für das Junge Staatstheater, Studiobühne und Probebühnen. Es wird zu ca. 2/3 als Neubauvolumen und zu ca. 1/3 als Umbau von Bestandsstrukturen umgesetzt. In Modul 2 wird an der Ostseite ein neuer Gebäudeteil mit Räumen für den Musika- lischen Apparat und Probebühnen angebaut. In Modul 3 folgen die Sanierung des Großen Hauses mit Ergänzung des Foyers und die Erweiterung und der Umbau der Werkstätten. Hier überwiegt der Umbau – und Sanierungsanteil leicht gegenüber dem Neubauvolumen. Das Staatstheater bietet ganzjährig – mit Ausnahme der Spielzeitpause von sechs Wochen im Sommer – Veranstaltungen sowohl tagsüber als auch am Abend. Dies können durchaus fünf Veranstaltungen pro Tag sein. Im Tages- und Abendbetrieb ist bei gleichzeitigem Betrieb mehrerer Bühnen von 1750 Besuchern auszugehen. Das ganzjährig und von morgens bis in die Nacht geöffnete Foyer soll und kann als Raum in Fortführung der Nutzung der Freiflächen gedacht werden. Ein ebenfalls ganztägig geöffneter Gastronomiebereich im Westen des Baukörpers mit Außen- gastronomie, Rückzugs- und Aufenthaltsbereiche, Möglichkeiten für wechselnde Nutzungen sowie Toilettenanlagen stehen hier zu Verfügung. Die gesamten baulichen Maßnahmen werden einen Zeitraum von ca. 10 - 12 Jahren umfassen. 4.1 Art der baulichen Nutzung Das Plangebiet wird als Sondergebiet-Kultur ausgewiesen, in welchem ergänzend auch Gastronomie, die nicht nur für Theaterbesucher dienen wird, zulässig werden wird. 4.2 Maß der baulichen Nutzung Das Maß der baulichen Nutzung wird im Wesentlichen durch die zeichnerischen Re- gelungen der Planzeichnung festgesetzt. Die überbaubare Grundstücksfläche wird durch Baugrenzen festgesetzt, die sich zum einem am Gebäudebestand und zum anderen an den Erweiterungsmodulen orientieren. Die Festsetzung von Baulinien ist daher städtebaulich nicht erforderlich. Als maximale Wandhöhe werden 18,75 m festgesetzt. Als maximale Gebäudehöhe werden 33 m festgesetzt. Das entspricht dem Bühnenturm für das Große Haus. Die zukünftige Höhe des Bühnenturms für das Kleine Haus wird bei ca. 28 m liegen. Die zeltartige Dachkonstruktion (Sekundär-Lamellendach) ist damit abgedeckt. Dabei gilt als Wandhöhe das Maß ab dem unteren Bezugspunkt von 116,48 m ü. NN (Fer- BPL Baumeister-,Finter-,Ettlinger,Kriegs- und Meidingerstr. - 7 - tigfußboden Erdgeschoss) bis zum oberen Abschluss der Wand, maßgeblich ist die Oberkante der Attika. Technische Aufbauten für Lüftung, Fahrstuhl, Photovoltaikanlagen, Anlagen zur so- larthermischen Nutzung etc. und über das Mindestmaß hinausgehende Retentions- schichten überschreiten die Wandhöhe, liegen jedoch innerhalb der Gebäudehöhen und innerhalb des Sekundär-Lamellendachs und sind daher von den Straßen aus nicht sichtbar. Auch auf den Dächern der Bühnentürme befinden sich Technikanlagen, die inner- halb des Sekundärdaches liegen und von der Straße aus nicht sichtbar sind. 4.3. Erschließung 4.3.1 Öffentlicher Personennahverkehr Das Gebiet ist an den öffentlichen Personennahverkehr angeschlossen. 4.3.2 Motorisierter Individualverkehr Die Erschließung des Plangebietes ist über die Baumeister-, Finter-, Kriegs- und Mei- dingerstraße gewährleistet. Die Zufahrt in die Tiefgarage erfolgt zukünftig über die Finterstraße, die Ausfahrt in die Kriegsstraße. Zukünftig wird es eine Vorfahrt für Taxi und Busse in der Finterstraße im Westen des Gebäudes mit einem Taxistand für neun Taxen geben, wovon zwei Stellplätze tags- über für mobilitätseingeschränkte Personen zur Verfügung stehen. Ein Haltebereich zum Ein- und Aussteigen für Besucherbusse ist ebenfalls vorgesehen. Das Abstellen der Busse erfolgt weiterhin auf externen Flächen. Die Anfahrt per Bus findet sowohl zu den Tages- wie auch zu den Abendveranstaltungen statt. Anlieferungen und Entsorgungsfahrzeuge für das Theater werden wie bisher über die Baumeisterstraße (darunter auch Kulissentransporte) und Belieferung mittels kleinerer Lieferfahrzeuge über die Meidingerstraße erfolgen. Der Gastronomiebe- trieb wird über die Baumeisterstraße und die Finterstraße beliefert werden. 4.3.3 Ruhender Verkehr Die erforderlichen Stellplätze (derzeit Bestand 430) sind in einer Tiefgarage unterge- bracht, die aufgrund der Erweiterungen des Bestandsgebäudes eine neue Zu- und Ausfahrt erhält. Aufgrund der guten ÖPNV-Anbindung wird gemäß den Vorgaben der Landesbauordnung von einer Reduzierung des erforderlichen Stellplatzbedarfes auf 40 % ausgegangen (zukünftig: zwei Linien oberirdisch in der Kriegsstraße, sechs Linien unterirdisch zwischen Ettlinger Tor und Kongreßzentrum). Der Stellplatznachweis für das Theater wurde auf Grundlage der vorliegenden Hauptnutzung als Versammlungsstätte erstellt. Bei einer Anzahl von 1750 Sitzplät- zen (= parallele Gesamtauslastung aller 5 Bühnen: Großes Haus / Kleines Haus / Junges Staatstheater / Studiobühne / Werkstattbühne) und einem Schlüssel von 4 Sitzplätzen je 1 Stellplatz ergibt sich eine Mindeststellplatzanzahl von 438. Unter Be- rücksichtigung des ÖPNV-Faktors 40% verbleiben für das Staatstheater damit 175 baurechtlich erforderliche Stellplätze. Für die Innenfläche des Cafes im Erdgeschoss Kleines Haus von rund 163 m² ergibt sich bei einem Schlüssel von 12 m² je 1 Stell- platz gemäß VwV Stellplätze eine Zahl von 14 bzw. mit Berücksichtigung des ÖPNV- BPL Baumeister-,Finter-,Ettlinger,Kriegs- und Meidingerstr. - 8 - Faktors eine baurechtlich erforderliche Anzahl von 6 Stellplätzen. Daher beträgt die baurechtlich erforderliche Anzahl an KfZ-Stellplätzen insgesamt 181. Die barrierefreie Erschließung der Stellplätze in der Tiefgarage erfolgt während den Öffnungszeiten des Theaters über eine Aufzuganlage in der Tiefgarage. Ansonsten stehen oberirdisch tagsüber 2 Stellplätze für mobilitätseingeschränkte Personen im Bereich der Taxistellplätze zur Verfügung. Dazu gibt es noch 9 oberirdische Stellplätze (nächtliche Abfahrt nur für Theaterarzt, Sicherheitspersonal Brandschutz und Rettungsdienste), die über die Meidingerstraße angefahren werden. Sowohl nach Realisierung des ersten Bauabschnittes, als auch nach der Umsetzung des Gesamtprojektes wird eine ausreichende Anzahl an Stell- plätzen in der Tiefgarage, darunter auch 8 Stellplätze für mobilitätseingeschränkte Personen, bereitgestellt. Entlang der Meidingerstraße, angrenzend an das Grundstück des Badischen Staat s- theaters, befinden sich 15 öffentliche Stellplätze in Längsparkierung. Für Busse besteht zukünftig die Möglichkeit, in der Finterstraße kurz anzuhalten, um die Theaterbesucher zu den Veranstaltungen zu bringen und sie dort wieder abzu- holen. 9Taxistellplätze werden in der Finterstraße ausgewiesen. 190 öffentliche Fahrradabstellplätze, davon ca. 40 überdachte, werden im Nahbe- reich des Theatereingangs innerhalb des Baubereiches angeordnet werden. Die ge- naue Lage wird nach dem Ergebnis des Freianlagenwettbewerbs festgelegt. Für die Mitarbeitenden des Staattheaters werden ca. 200 Fahrradstellplätze auf der Ostseite des Gebäudes zur Verfügung stehen. 4.3.4 Geh- und Radwege Gehwege sind entlang der Baumeister-, Finter-, Ettlinger, Kriegs- und Meidinger- straße angelegt. Für die innere Erschließung werden nach dem Freianlagenplan ver- änderte Wegebeziehungen herausgearbeitet werden. 4.3.5 Ver- und Entsorgung Das Plangebiet ist mit Strom, Gas, Wasser, Fernwärme an das städtische Versor- gungsnetz angeschlossen. Niederschlagswasser: Ein Fachbüro hat einen Masterplan Entwässerung für das Gesamtgelände erstellt. Die endgültige Variante kann erst nach dem noch durchzuführenden Freianlagen- wettbewerb und dem dann vorliegenden konkreten Entwurf sowohl hinsichtlich der ober- und unterirdischen Anteile als auch hinsichtlich der Lage der Rückhaltevolumi- na festgelegt werden. Durch Maßnahmen zur dezentralen Versickerung von Oberflächenwasser kann die Belastung des Kanalisationsnetzes reduziert und positive Effekte auf das Kleinklima und die örtliche Grundwasserneubildung erzielt werden. Eine Umsetzung entspre- chender Maßnahmen wird empfohlen. BPL Baumeister-,Finter-,Ettlinger,Kriegs- und Meidingerstr. - 9 - Abfallentsorgung: Die Abfallentsorgung des Theaters erfolgt bisher über die bestehende Rampe in der Baumeisterstraße, von dort über einen Tiefhof. Die Enge der Grundstückssituation an dieser Stelle lässt auch zukünftig keine anderen Möglichkeiten für die Abfallent- sorgung zu. Lediglich der Tiefhof wird etwas großzügiger gestaltet, sodass hier ein Rangieren mit den Abfallbehältern möglich sein wird. Das zukünftige Abfallentsor- gungskonzept richtet sich nach der städtischen Abfallentsorgungssatzung und wird im Rahmen der Fortschreibung des Bauvorhabens weiter mit dem Amt für Abfall- wirtschaft abzustimmen sein. Die Abfallbehälter können am Abholtag vom Staats- theater am Gehwegrand bereitgestellt und nach der Leerung in den Tiefhof zurück- gebracht werden. 4.4 Gestaltung Fassaden Insgesamt sind für die Fassade vier Gestaltungsarten geplant, von denen vor allem drei Arten von außen wahrnehmbar sind. Vom Gestaltungsprinzip wird die Gesamt- fassade horizontal in zwei Bereiche gegliedert sein. In den oberen Bereichen ist eine Streckmetallfassade vorgesehen, die mit dem Lamellendach korrespondiert. Die Streckmetallfassade besteht aus champagnerfarbenen Paneelen über einer wärme- gedämmten Stahlbetonkonstruktion. Im unteren Bereich ist zum Vorplatz eine Glas- fassade geplant. Sie wird in Pfosten-Riegel-Bauweise errichtet. Im Bereich der Süd- und Westfassade soll unterhalb des Streckmetallbereichs eine Fensterbandfassade mit anthrazitfarbenen Faserzementplatten ausgeführt werden. Im Innenhofbereich des 3. OG im Bereich JUSTA und im Bereich des Bühnenturms erhalten die Fassaden eine raue Putzoberfläche. Außenbereiche Aufgrund seines Baumbestandes und des großflächigen Wasserbeckens hatten die zentralen Freianlagen ursprünglich eine wichtige stadtklimatische Bedeutung für den direkten Nahbereich. Diese waren in Verbindung mit begleitenden Wechsel- florflächen, den formal gestalteten Anlagen des Hermann-Levi-Platzes sowie dem früher vorhandenen, sehr umfangreichen und markanten Baumbestand geprägt. Im Zuge der bereits umgesetzten Vorabmaßnahmen zum Bau des Theaters ist schon ein Großteil der Bäume gefällt worden. So ist im Norden an der Kriegsstraße nur noch ein Restbestand aus stark vorgeschädigten Ahorn-Bäumen und Platanen ver- blieben, der mit Ausnahme einer Platane nicht erhaltenswert ist. Diese werden deshalb im Bebauungsplan lediglich dargestellt, jedoch nicht mit ei- nem Erhaltungsgebot versehen. Vielmehr stehen ihre Plätze auch im Rahmen des neuen Freianlagenkonzeptes für eine bessere Lösung zur Disposition. Der östlich des Theaterbaus liegende Parkplatz an der Meidingerstraße wird im Zuge der Sanierung und des Neubaus größtenteils überbaut – es kann nur die Platanen- reihe am östlichen Rand erhalten bleiben. Diese wird allerdings auch als besonders wertvoll und erhaltenswert eingeschätzt und deshalb mit einem Erhaltungsgebot versehen. Die dort möglichen Stellplatzflächen haben auf die Bäume besondere Rücksicht zu nehmen. Die südlichen Freiflächen zur Baumeisterstraße sind durch- gängig versiegelt und übernehmen unterschiedliche Erschließungsfunktionen. BPL Baumeister-,Finter-,Ettlinger,Kriegs- und Meidingerstr. - 10 - Die Gestaltung der Außenbereiche wird mittels eines derzeit laufenden Freianla- genwettbewerbes erarbeitet werden. Darunter fällt auch das Thema einer mögli- chen Fassadenbegrünung. Eine Fassadenbegrünung kann z. B. auch durch ein vor die Fassade gestelltes Rankgitter erfolgen oder z. B. durch selbstbegrünende Vor- hangfassaden mit Moosen oder durch begrünte Pergolen. Bedingt durch die abschnittsweise Realisierung des Bauvorhabens ist vorgesehen be- reits vorab einige Teilbereiche der Freianlagen zu realisieren, um notwendige Zuwe- gungen und Fluchtwege sicherzustellen. Die früher bestehenden Wegeführungen sind im Zuge der Neuplanungen stark ver- ändert worden. Erst nach der Fertigstellung der Kriegsstraßenplanung werden sich die endgültigen Anknüpfungspunkte darstellen und die neuen Wegebeziehungen etablieren. Sie werden zudem wesentlich durch die Besucherströme des Theaters bestimmt. Dächer Die Gestaltung des Daches fasst wie die Fassade das Gesamtgebäude, den Bestand und die neuen baulichen Ergänzungen, zusammen. Die zeltartige Dachkonstruktion bindet die beiden Bühnentürme ein und hat einerseits die gewünschte Fernwirkung und verbirgt andererseits die erforderlichen Technikanlagen (Lüftungs- und Kälte- technik). Sie wird als Sekundär-Lamellendach ausgeführt. Horizontal liegende Lamel- len bilden aus der Fußgängerperspektive ein geschlossenes Volumen und sorgen gleichzeitig für ausreichend offene Flächen für die Zu- und Abluft der Technik. Aufgrund von bestehenden und geplanten Technikanlagen und aus statischen Gründen ist eine Dachbegrünung nur auf einer kleinen Teilfläche des Daches mög- lich. (s. 4.4.1 Grünordnung und Pflanzmaßnahmen) Werbeanlagen Werbeanlagen für das Staatstheater werden im Bebauungsplan aufgrund der sich noch ändernden technischen Möglichkeiten nur allgemein geregelt. Im Rahmen des Bauantrages, der in mehreren Teilabschnitten erfolgt, wird es für die Werbeanlagen ein separates Antragsverfahren geben, in welchem in Abstimmung mit der Stadt das endgültige Werbekonzept abgestimmt werden wird. Werbeanlagen für die Gastronomie erhalten genauere Regelungen. Ausnahmen von den in den Örtlichen Bauvorschriften für die Werbeanlagen festge- setzten Regelungen sind unter bestimmten Bedingungen möglich. Die gestalteri- schen Ziele dürfen nicht gefährdet werden. Zum Beispiel kann eine Bestätigung des Gesamtkonzeptes durch den Gestaltungsbeirat erfolgen. 4.5 Grünordnung / Pflanzmaßnahmen / Artenschutz 4.5.1 Grünordnung und Pflanzmaßnahmen Mit der Sanierung und Erweiterung des Staatstheaters geht nahezu die komplette Grünkulisse verloren. Mindestens 81 der zuvor 96 überwiegend großkronigen erhal- tenswerten Altbäume werden letztendlich entfallen. Lediglich 10 Bäume (8 Platanen in der Meidingerstraße, 1 Platane auf dem Hermann-Levi-Platz, 1 Spitzahorn in der Baumeisterstraße) können mit Erhaltungsgebot gesichert werden. 5 Bäume im Be- reich des K-Punktes sind als „Bäume Bestand“ dargestellt. Sie sind aufgrund ihres BPL Baumeister-,Finter-,Ettlinger,Kriegs- und Meidingerstr. - 11 - Zustandes nicht zwingend zu erhalten, sondern können im Zuge des freiraumplane- rischen Wettbewerbs durch neue Baumpflanzungen ersetzt werden. 44 Bäume wurden und werden derzeit auf der Grundlage von bereits erteilten Bau- genehmigungen gefällt. Die Gründe dafür waren die für den Umbau und die Erwei- terung des Staatstheaters notwendige Umplanung der Tiefgarage mit der neuen Zu- fahrt in der Finterstraße und der neuen Ausfahrt in die Kriegsstraße, das Eingangs- provisorium während der Bauzeit von Modul 1 und der Abbruch des Eingangs- und Kassenhauses. Weitere 37 Bäume werden im Zusammenhang mit den weiteren Bauabschnitten gefällt. Die fachgerechte Sicherstellung der Platanen in der Meidingerstraße während der gesamten Baumaßnahmen ist durch eine fachlich dafür qualifizierte Baubegleitung, die vor Beginn der Baumaßnahmen zum Modul 3 die örtliche Sicherstellung errich- tet, zu gewähren. Unter den Hinweisen zum Bebauungsplan sind entsprechende Maßnahmen dazu aufgeführt. Mit dem Verlust des Gehölzbestandes verbunden ist der Verlust eines in Bezug auf Klimaanpassung kleinteiligen Erholungsraums. Gemäß Artenschutzrechtlichen Fach- beitrag verlieren zahlreiche Vögel und die Zwergfledermaus Lebens- oder Teillebens- räume. Zur Verbesserung der Aufenthaltsqualität, der Klimaanpassung und aus artenschutz- fachlicher Sicht muss ein wesentliches Ziel der Planung sein, möglichst wieder viel neues Grün, insbesondere durch die Neupflanzung von Bäumen zu schaffen. Die Kühlung durch Verschattung und Verdunstung ist eine der wirksamsten Maßnah- men zur Klimaanpassung. Der Hermann-Levi-Platz und der Bereich des heutigen K-Punkts bieten das Potenzial für circa 15 Baumneupflanzungen mit Bodenanschluss. Darüber hinaus können auf der durch die Tiefgarage unterbauten Fläche leistungsfähige Pflanzstandorte für Bäume und Sträucher geschaffen werden. Hierzu wird zukünftig die Tiefgarage zu mindestens 30 % mit einem entsprechenden Schichtaufbau versehen, bepflanzt, begrünt und mit einer automatischen Bewässerungsanlage ausgestattet werden. Um den innenstädtischen Anforderungen hinsichtlich Hitze, Trockenheit und Ver- dichtung gerecht zu werden, muss ein möglichst breites Artenspektrum zur Verfü- gung stehen. Welches das zukünftig sein wird ist noch nicht sicher. Die Straßen- baumliste der GALK (Deutsche Gartenamtsleiterkonferenz), gibt den aktuellen Kenntnisstand wieder. Der für eine Begrünung mögliche Teil des Daches soll eine extensive Dachbegrü- nung mit Kräutern und / oder Sedum-Arten und einer Substratstärke von mindes- tens 10 cm umfassen. Die Begrünung verteilt sich auf mehrere Teilflächen, jedoch überwiegend auf dem heutigen Dach. 2.800 m² der Dachfläche des Theaters und die Fläche der überdachten Fahrradstell- plätze sollen dauerhaft begrünt werden. Neben der kühlenden Wirkung auf das Stadtklima wird die Ableitung von Niederschlagswasser verzögert. Die begrünten Dachflächen bereichern u.a. durch Blütenreichtum das Nahrungsangebot für Insek- ten. Die Bepflanzung soll durch Ansaat (Arten möglichst mit Herkunftsnachweis, Produktionsraum 6), Rhizompflanzung oder Vegetationsmatten aus Kräutern erfol- gen. BPL Baumeister-,Finter-,Ettlinger,Kriegs- und Meidingerstr. - 12 - Die Dachflächenbegrünung ist nach heutigem Planungsstand auf den nachfolgend in Rot dargestellten Dachflächen vorgesehen: Ergänzend zur Dachbegrünung sind Aufbauten für Photovoltaikanlagen und Anla- gen zur solarthermischen Nutzung zulässig, sofern die Dachbegrünung und deren Wasserrückhaltefunktion dadurch nicht beeinträchtigt werden. Zur Gewährleistung einer wirksamen und dauerhaften Vegetationsentwicklung wird eine Mindesthöhe des Substrats vorgegeben. Der Wasserrückhalt steigt mit der Sub- strathöhe, die Gefahr der Austrocknung in Hitzephasen sinkt. Da Dachbegrünung ihre Wohlfahrtswirkungen nur entfalten kann, wenn die Pflan- zen selbst vital sind und die flächige Bedeckung gesichert ist, soll eine automatische Bewässerung der Dachbegrünung vorgesehen werden. Die Artenliste ist auf die festgesetzte Substrathöhe, die örtlichen Standortbedingun- gen und die Kombinationsfähigkeit mit Anlagen zur solarthermischen Nutzung ab- gestimmt. 4.5.2 Eingriff in Natur und Landschaft Im Plangebiet standen zu Beginn der Baumaßnahmen 96 Bäume, viele davon groß- kronig und erhaltenswert. Im Rahmen der Umsetzung der Planung für das Staatstheater werden insgesamt mindestens 81 dieser Bäume gefällt. Die gemäß der Baumschutzsatzung der Stadt geschützten Bäume sind aufgrund der Versiegelung durch die Tiefgarage und die Vergrößerung der Baufläche nicht im Verhältnis 1:1 auszugleichen. Als mögliche Er- satzpflanzungen sind 15 großkronige Bäume auf den verbleibenden Freiflächen ge- plant. Der Bebauungsplan trifft daher nur wenige Aussagen zur Bepflanzung im Plangebiet. Die Bäume entlang der Meidingerstraße werden erhalten. BPL Baumeister-,Finter-,Ettlinger,Kriegs- und Meidingerstr. - 13 - Darüber hinaus werden Stadt und Land auf ihren Grundstücken geeignete Standor- te für weitere Ersatzbäume zur Verfügung stellen, mit dem Ziel, die entfallenden Baumstandorte auszugleichen. Anfang 2020 konnten auf Landesgrundstücken be- reits 22 Ersatzbäume gepflanzt werden. Eine erste kleinere Ersatzpflanzung von 3 Bäumen im Nymphengarten wurde Anfang 2020 seitens der Stadt umgesetzt. Das Büro Arguplan hat eine Prüfung der Umweltauswirkungen des Vorhabens durchgeführt. Der Umweltbeitrag von Arguplan kommt zu folgendem Ergebnis: Die Eingriffe mit Auswirkungen auf die Schutzgüter Boden, Wasser, Klima/Luft, Bio- diversität/Biotopverbund, die durch den Bebauungsplan zulässig werden, sind auf- grund der geringen Bedeutung der Fläche für diese Schutzgüter bzw. der bestehen- den Vorbelastungen als sehr gering einzustufen. Sie können durch geeignete Maß- nahmen soweit verringert werden, dass keine erheblich beeinträchtigenden Auswir- kungen auf die genannten Schutzgüter verbleiben. Eine erhebliche Beeinträchtigung des Schutzgutes Fauna kann mit vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen (CEF-Maßnahmen) sowie den vorgeschlagenen Vermei- dungs- und Minimierungsmaßnahmen für die im Planbereich festgestellten Brutvo- gel- und Fledermausarten vermieden werden. Diese Maßnahmen werden in der Baugenehmigung festgesetzt werden. (S. Ziffer 4.5.4) Hinsichtlich des Schutzgutes Flora entstehen erhebliche Beeinträchtigungen durch die Entfernung eines Großteils der im Geltungsbereich vorhandenen Bäume. Eine Minimierung dieser Beeinträchti- gungen kann nur durch die Neupflanzung von Bäumen sowie die Anlage von Grün- flächen in größtmöglichem Maß erzielt werden. Eine Beeinträchtigung verbleibt je- doch für den Zeitraum zwischen Entfernung der bestehenden Bäume und der Pflan- zung neuer Bäume. Durch Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen beim Lärm verbleiben auch beim Schutzgut Mensch keine erheblichen Beeinträchtigungen. 4.5.3 Ausgleichsmaßnahmen Bei dem Bebauungsplan handelt es sich um einen Bebauungsplan der Innenentwick- lung, der eine Größe der überbaubaren Grundfläche von weniger als 20.000 m² festsetzt. Er wird im beschleunigten Verfahren aufgestellt. Ein Ausgleich des durch den Bebauungsplan zu erwartenden Eingriffs ist deshalb rechtlich nicht erforderlich. 4.5.4 Maßnahmen für den Artenschutz Zum Schutz der Natur sind immer die artenschutzrechtlichen Zugriffsverbote des § 44 BNatSchG zu berücksichtigen. Entsprechend des Artenschutzgutachtens wer- den Vermeidung- und Minderungsmaßnahmen, wie z.B. zeitliche Fäll- oder Rück- baueinschränkungen, insektenfreundliche Außenbeleuchtung notwendig. Diese sind auf Bauantragsebene zu beachten. Eine Beschreibung der notwendigen Maßnah- men ist in den Hinweisen zum Bebauungsplan Ziffer 15 und 16 zu finden. Ökologische Baubegleitung: Artenschutzrechtliche Vermeidungs- oder Ausgleichs- maßnahmen müssen durch eine ökologische Baubegleitung abgenommen werden. Insbesondere bei der Begehung potentieller Quartiere, wie z.B. Fledermauswochen- stuben oder Winterquartiere, ist für den Laien kaum zu erkennen, ob die Quartiere vollständig verlassen sind. BPL Baumeister-,Finter-,Ettlinger,Kriegs- und Meidingerstr. - 14 - Auf Grund der Ausführungen des Artenschutzgutachtens werden folgende vorge- zogene Ausgleichsmaßnahmen (CEF) notwendig und im Baugenehmigungsverfah- ren zu beachten sein: Entfernung der Vegetation außerhalb der Brutzeit der Vögel/im Überwinterungszeit- raum der Fledermäuse (VM 1): Zum Schutz brütender Vogelarten sowie zur Vermeidung einer Tötung von Fleder- mäusen soll die Entfernung von Vegetationsbeständen außerhalb der Brutzeit der Vögel bzw. im Zeitraum, in dem sich die Zwergfledermäuse in ihren Winterquartie- ren befinden, erfolgen. Damit ergibt sich eine zeitliche Beschränkung der Vegetati- onsbeseitigung auf den Zeitraum zwischen Anfang November und Ende Februar. Vergrämungsmaßnahmen zu den Vögeln (VM 2): Damit der vom Rückbau betroffene Gebäudeteil nicht als Brutlebensraum für Haussperlinge genutzt werden kann, sind vor der im Sommer geplanten Baumaß- nahme an den jeweils betroffenen Fassadenteilen die Altnester zu entfernen, die Be- tonlöcher auf der Nordseite zu verschließen sowie undurchlässige Vogelschutznetze flächendeckend aufzuhängen. Bereitstellung von Nistkästen für den Haussperling (CEF 1): Für den Verlust von Nistplätzen sind an anderer Stelle der Fassade oder im Umfeld zwei geeignete Nistkästen als Ersatz vor der Schließung der Fassadenlöcher aufzu- hängen. Zusammenfassend ist festzuhalten, dass bezüglich der Vogelfauna der Verbotstatbe- stand gemäß § 44 Abs.1 Nr. 3 BNatSchG nicht eintritt. Eine Auslösung von Verbotstatbeständen des § 44 BNatSchG ist bei Umsetzung der vorgeschlagenen Vermeidungs- und vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen für die Artengruppen der Vögel und der Fledermäuse durch das geplante Bauvorhaben am Badischen Staatstheater nicht zu erwarten. 4.5.5 Festsetzungen zum Artenschutz Verwendung insektenfreundlicher Leuchtmittel Zum Schutz von fliegenden nachtaktiven Insekten soll eine streulichtarme Beleuch- tung verwendet werden, die einen niedrigen Strahlungsanteil im kurzwelligen Be- reich hat. In Frage kommen dafür LED-Lampen oder Natriumdampf- Hochdrucklampen. Sie emittieren weniger Strahlung im Spektrum der Lichtempfind- lichkeit des Insektenauges und locken dadurch weniger Insekten an. Verwendung von Vogelschutzglas (VM 3): Sollten für die Gebäude große Glasflächen, Durchsichten oder Übereckverglasungen vorgesehen werden, so ist zur Vermeidung von Vogelschlag die Verwendung von Vogelschutzglas, deren Markierungen für Vögel sichtbar sind, oder die Verwendung von mattiertem, gefärbten, bedrucktem oder strukturiertem Glas erforderlich, wel- che das Vogelschlagrisiko auf ein Minimum reduzieren. Es sind reflexionsarme Glä- ser mit einem Außenreflexionsgrad von max. 15 % zu verwenden. 4.5.6 Maßnahmen zum Schutz des Bodens • Beachtung der Vorgaben einschlägiger Gesetze und Normen zum Bodenschutz, BPL Baumeister-,Finter-,Ettlinger,Kriegs- und Meidingerstr. - 15 - Verwertung von Bodenmaterial und Beschränkung der Versiegelung auf das un- vermeidbare Maß. Wiederverwertung von kulturfähigem Oberboden • Beschränkung der Baustelleneinrichtungen auf möglichst kleinen Raum um un- nötige Eingriffe, die zu Beeinträchtigung des Bodens führen können, zu vermei- den. 4.6 Belastungen Nachfolgende Aspekte sind für die Planung von Bedeutung. 4.6.1 Verkehr Mit der vorliegenden Verkehrsuntersuchung von PTV 11/2017 für die Sanierung des Badischen Staatstheaters in Karlsruhe wurde der Nachweis der verkehrlichen Mach- barkeit unter den künftigen Randbedingungen erbracht. Berücksichtigt wurden hierbei u.a. die veränderte Erschließungssituation des Staatstheaters, der zusätzliche Verkehr, den das umgebaute Staatstheater erzeugt, sowie das zukünftig vorhande- ne Straßennetz nach Fertigstellung der Kombilösung mit den entsprechenden Prog- noseverkehrsbelastungen. Für die drei relevanten Knotenpunkte im Untersuchungsraum: • -Ettlinger Straße / Baumeisterstraße • -Kriegsstraße / Ettlinger Straße (Ettlinger Tor) • -Kriegsstraße / Rüppurer Straße / Fritz-Erler-Straße (Mendelssohnplatz) galt es zu überprüfen, ob die Leistungsfähigkeit der Knotenpunkte durch die Zu- satzverkehre des Staatstheaters beeinträchtigt wird. Das umgebaute Staatstheater erzeugt im Referenzfall ein Verkehrsaufkommen von 534 Kfz/24h je Richtung gegenüber heute 471 Kfz/24h je Richtung (+ 13 %). Dieser Mehrverkehr, der sich durch die verlegten Zu- und Abfahrten zur Tiefgarage zum Teil auch anders im Netz verteilt, kann auch unter den künftigen Randbedingungen leistungsfähig abgewickelt werden. Des Weiteren wurde aufgezeigt, dass sich in der künftigen Situation eine Gesamt- nachfrage von 316 Stellplätzen für das Staatstheater in der Tiefgarage ergibt. Aus- gehend von einer Grundauslastung von 70 - 80 Stellplätzen um 18:30 Uhr wird in der Prognose nahezu eine Vollauslastung der Tiefgarage erreicht. Eine Verlegung der Beschäftigtenstellplätze in die Tiefgarage ist demnach noch möglich. Sollte die Tiefgarage dennoch belegt sein, so können Besucher beispielsweise auf das nahe gelegene Parkhaus „Kongresszentrum“ ausweichen, welches bisher nicht signifikant durch Theaterbesucher genutzt wird. Im Rahmen der weiteren gutachterlichen Stellungnahme PTV vom Dezember 2019 wurde die veränderte Zu- und Abfahrt zur Tiefgarage geprüft. Demnach entsteht am Knotenpunkt Ettlinger Straße / Baumeisterstraße eine leichte Überschreitung der Summe der maßgebenden Ströme durch den Theaterverkehr. Der Fall mit Theater wird damit für den Knoten maßgebend. Dementsprechend wird im Schritt 2 der Qualitätsnachweis nach HBS geführt. Für die beiden Knotenpunkte im Zuge der Kriegsstraße ist hingegen bereits die Anforderung des Schritt 1 erfüllt, dass die Summe der maßgebenden Ströme mit Theaterverkehr nicht größer als in der absolu- ten Spitzenstunde wird. BPL Baumeister-,Finter-,Ettlinger,Kriegs- und Meidingerstr. - 16 - 4.6.2 Lärm Auf das Gebiet wirken die Verkehrslärmemissionen der tangierenden Straßen, An- und Abfahrtsverkehre der Besucher und der Lärm der Straßenbahnlinien ein, dazu kommt anlagenbedingter Lärm durch Proberäume, Anlieferung und Gastronomie. Daher wurde ein schalltechnisches Gutachten der Firma ISWR vom 19. Januar 2108 und August 2020, eine Fortschreibung im Oktober 2020 und eine Fortschreibung im April 2021 angefertigt, welches die genannten Auswirkungen der Emissionen be- werten. Für das Bebauungsplanverfahren für die Sanierung und Erweiterung des Badischen Staatstheaters (BST) in Karlsruhe wurden die aus dem Umfeld des Vorhabens auf das BST einwirkenden Schallimmissionen sowie die seitens des Vorhabens zu erwar- tenden akustischen Auswirkungen auf die Nachbarschaft des BST rechnerisch unter- sucht. Die Geräuschsituationen am Standort des Badischen Staatstheaters in Karlsruhe und in dessen schutzbedürftiger Umgebung werden in erster Linie durch Verkehrsgeräu- sche der umliegenden Straßen und des Straßenbahnverkehrs bestimmt. Vom Betriebsgelände des BST wirken verschiedene Geräusche auf die Umgebung ein. Durch planerische und organisatorische Maßnahmen wird erreicht, dass in der Umgebung des Standortes die Immissionsrichtwerte und zulässigen Geräusch- spitzen eingehalten werden. Verkehrslärmquellen im öffentlichen Verkehrsraum aber innerhalb des Plan-gebietes haben nur geringfügige Auswirkungen auf die Geräuschsituation in der schutzbe- dürftigen Nachbarschaft und werden von den Geräuschimmissionen aus Straßen- verkehrslärm und Schienenlärm verdeckt. Am eigenen Gebäude werden an zwei Immissionsorten die orientierenden Immissi- onsrichtwerte für Mischgebiete und zulässigen Geräuschspitzen um < 3dB über- schritten. Unter Berücksichtigung des orientierenden Charakters der Immissions- richtwerte und der vorhandenen Fremdgeräuschsituation, bestimmt durch Ver- kehrsgeräusche, können die benannten Überschreitungen aus gutachterlicher Sicht hingenommen werden. Die Berechnungen der zu erwartenden Geräuschimmissionen wurden unter Berück- sichtigung der aufgeführten Schallschutzmaßnahmen durchgeführt. Die in diesem Gutachten dokumentierten Sachverhalte und Ergebnisse zeigen auf, dass der erforderliche Schallschutz in der schutzbedürftigen Nachbarschaft und in- nerhalb des Plangebiets am Gebäude des Badischen Staatstheaters in Karlsruhe si- chergestellt ist. Unter Berücksichtigung der in diesem Gutachten dargestellten Emissionsansätze, und Schallschutzmaßnahmen wird ein ausreichender Schutz der Nachbarschaft vor Geräuschen aus dem Betrieb des Badischen Staatstheaters nachgewiesen. 4.6.3 Stadtklima, Klimawandel Aus lufthygienischer und klimatischer Sicht spricht nichts Grundsätzliches gegen das Planvorhaben. Die im städtebaulichen Rahmenplan Klimaanpassung (siehe 1.3.2) für den Herrmann-Levi-Platz vorgenommene differenzierte Bewertung bezieht sich auf den ehemals vorhandenen Zustand: Der gestaltete Grünraum des Herrmann-Levi- BPL Baumeister-,Finter-,Ettlinger,Kriegs- und Meidingerstr. - 17 - Platzes mit seiner früher vorhandenen prägenden Baum- und Gehölzkulisse wird in seiner Gesamtheit als Trittstein kleinräumiger Erholungsräume gewertet. Der an die Ettlinger-Straße angrenzende Bereich rings um den K-Punkt wird als „be- reits heute belastet mit Handlungspriorität“ für Verbesserungsmaßnahmen durch Verschattung sowie als zu entwickelnder Trittstein und Erholungsraum identifiziert. Diese und die im Abschnitt 1.3.2 beschriebenen klimatischen Qualitäten des Thea- terplatzes können durch die Folgen der Erweiterungsmaßnahme nicht in vollem Um- fang wiederhergestellt werden. Das Ergebnis der in Arbeit befindlichen Freiraumplanung wird nach dessen Vorlie- gen umgesetzt werden. Folgende Maßnahmen sind geplant • Festsetzung von Dachbegrünung mit der Möglichkeit der Kombination mit Pho- tovoltaik. • Erhalt Teile des Baumbestandes • Zusätzliche Baumpflanzungen innerhalb und außerhalb des Gebietes, • Festsetzung der Versickerung von Niederschlagswasser auf eigenem Grund • Verwendung von natürlichen und recyclebaren Baustoffen 4.6.4 Klimaschutz Mit Ausbau und Vergrößerung des Staatstheaters sind mit den zusätzlichen Flächen auch eine gewisse CO 2 -Relevanz und Auswirkungen auf den Klimaschutz verbun- den. Jedoch ist festzustellen, dass sich das Projekt „Sanierung und Erweiterung“ des Ba- dischen Staatstheaters“ diesbezüglich im Grundsatz positiv auswirkt. Dies hängt ne- ben einer energetischen Sanierung des Bestandes vor allem daran, dass mit der Ver- lagerung der Probebühnen aus der Nancyhalle und dem „Jungen Staatstheater“ aus der „Insel“ zwei energetisch ungenügende Gebäude aufgegeben werden können. Außerdem entfallen tägliche Kulissentransporte zwischen den Liegenschaften. Die Möglichkeiten einer Energieversorgung mit niedrigem Primärenergiefaktor wur- den geprüft und der Einsatz von Fernwärme als Vorzugslösung vorgeschlagen. Das Theater wird aktuell mit Fernwärme beheizt und gewährleistet somit einen Primär- energiefaktor < 0,3. Daneben sollen verpflichtend regenerative Energien wie Photo- voltaikanlagen sowie erhöhte Anforderungen an den energetischen Gebäudestan- dard Anwendung finden. Eine Klimaneutralität für das Gesamtbauvorhaben ist jedoch durch die vorgesehe- nen Ansatzpunkte nicht darstellbar. Für den Neubau werden die gesetzlichen An- forderungen des neuen Gebäudeenergiegesetzes (GEG) erfüllt und teilweise leicht übertroffen. Zusätzliche umsetzbare Optimierungsmaßnahmen im Rahmen der ge- gebenen Spielräume aus dem Wettbewerbsentwurf sind derzeit Gegenstand weite- rer Prüfungen. Weitergehende energetische Anforderungen sind im Auftrag ge- genwärtig nicht enthalten und würden zu einer Verteuerung des Vorhabens führen. Erweiterte Ausführungen zum Energiestandard des Bauvorhabens und den geplan- ten Ansatzpunkten für Maßnahmen zum Klimaschutz und zur baulichen Nachhal- BPL Baumeister-,Finter-,Ettlinger,Kriegs- und Meidingerstr. - 18 - tigkeit sind in einem Eckpunktepapier (Energiekonzept) vom Land Baden- Württemberg als federführender Bauverantwortlicher zusammengefasst 4.6.5 Altlasten Bei technischen Untersuchungen wurden im Nahbereich des Gebäudes des Staats- theaters anthropogene Auffüllungen angetroffen. Analytische Untersuchungen ergaben abfallrechtliche Einstufungen des Materials gemäß der VwV Boden in die Zuordnungsklassen Z0 bis > Z2. Derzeit besteht auf dem Plangelände kein weiterer Handlungsbedarf. Im Rahmen von Baumaßnahmen ist anfallendes Aushubmaterial jedoch abfallrecht- lich zu untersuchen (Vorlage eines Aushub- und Entsorgungskonzeptes). 4.6.6 Kampfmittel Für das Gebiet wurde eine multitemporale Luftbildauswertung durchgeführt. Die Luftbildauswertung bzw. andere Unterlagen ergaben Anhaltspunkte, die es er- forderlich machen, dass weitere Maßnahmen durchgeführt werden. Über eventuell festgestellte Blindgängerverdachtspunkte hinaus kann zumindest in den bombardierten Bereichen das Vorhandensein weiterer Bombenblindgänger nicht ausgeschlossen werden. In bombardierten Bereichen und Kampfmittelver- dachtsflächen sind i.d.R. flächenhafte Vorortüberprüfungen zu empfehlen. Untersucht wurde das im Übersichtsplan umrandete Gebiet. Die Aussagen beziehen sich nur auf die Befliegungsdaten der verwendeten Luftbilder und können nicht darüber hinausgehen. Eine absolute Kampfmittelfreiheit kann auch für eventuell freigegebene Bereiche nicht bescheinigt werden. Vor Baubeginn ist der Kampfmitteldienst mit der weiteren Erkundung zu beauftra- gen. Dies wird durch Vermögen und Bau in die Wege geleitet. 5. Umweltbericht Bei dem Bebauungsplan handelt es sich um einen Bebauungsplan der Innenentwick- lung, der eine Größe der überbaubaren Grundfläche von weniger als 20.000 m² festsetzt. Er wird im beschleunigten Verfahren aufgestellt. Eine Umweltprüfung ist deshalb nicht durchzuführen. 6. Sozialverträglichkeit / Sozialplan 6.1 Sozialverträglichkeit der Planung Bei der Planung wurden im Hinblick auf Sozialverträglichkeit insbesondere die nach- folgend erörterten Aspekte berücksichtigt: • Barrierefreie Zugänglichkeit • Bessere Arbeitsbedingungen für die rund 800 Mitarbeitenden des Staatstheaters • Aufteilung der Zu- und Abfahrtsverkehre der Theaterbesucher auf die Finter- und die Kriegsstraße. BPL Baumeister-,Finter-,Ettlinger,Kriegs- und Meidingerstr. - 19 - 6.2 Sozialplan Ein Sozialplan ist für diesen Bebauungsplan nicht erforderlich, da keine nachteiligen Auswirkungen auf die persönlichen Lebensumstände der in diesem Gebiet wohnen- den oder arbeitenden Menschen zu erwarten sind. 7. Statistik 7.1 Flächenbilanz Sondergebiet Kultur ca. 33.398 m² (Tiefgaragenfläche gesamt ca. 7.290 m²) Öffentliche Verkehrsfläche ca. 1.380 m² 7.2 Geplante Bebauung Bruttogeschoßfläche Theater neu ca. 57.600 m² 7.3 Bodenversiegelung 1 Gesamtflächeca. 3,48ha100% Derzeitige Versiegelungca. 2,76ha79% Durch den Bebauungsplan max. zulässige versiegelte Fläche ca.3,3ha95% Hinweise: - Die versiegelten Flächen innerhalb der öffentlichen Anlage sind bei der Be- rechnung berücksichtigt. - In den textlichen Festsetzungen ist Dachbegrünung vorgeschrieben. - Ca. 7.200 m² der versiegelten Fläche resultieren aus der zulässigen Tiefgarage, die jedoch nicht überbaut ist. 8. Bodenordnung Zur Verwirklichung des Bebauungsplans ist kein Bodenordnungsverfahren gemäß Baugesetzbuch erforderlich. 9. Kosten (überschlägig) Das allein planungsbegünstigte Baugrundstück steht im Eigentum der Stadt und des Landes Baden-Württemberg. Zwischen den Eigentümern ist vertraglich geregelt, dass diese alle anfallende Kosten übernehmen. 1 Die maximal zulässige versiegelte Fläche berechnet sich aus den versiegelten Verkehrsflächen, der maximal über- baubaren (auch mit Nebenanlagen) Grundfläche (in der Regel GRZ + 50 %, max. 80 % der Grundstücksfläche) der Baugrundstücke sowie allen anderen zur Versiegelung vorgesehenen Flächen im öffentlichen Raum. BPL Baumeister-,Finter-,Ettlinger,Kriegs- und Meidingerstr. - 20 - 10. Finanzierung Sämtliche Kosten werden je zur Hälfte von Land und Stadt Karlsruhe getragen. 11. Übersicht der erstellten Gutachten - Fachbeitrag Artenschutz von Arguplan GmbH, Vorholzstraße 7, 76137 Karlsruhe, 21.11.2017 - Schalltechnische Untersuchung von ISRW Dr.-Ing. Klapdor GmbH, Kalkumer Str.173, 40468 Düsseldorf, 28.10.2020 und 14. April 2021 - Verkehrsuntersuchung von PTV Transport Consult GmbH, Stumpfstr.1, 76131 Karlsruhe, 21.11.2017 - Umweltbeitrag von arguplan GmbH, Vorholzstr. 7 76137 Karlsruhe, 14.10.2020 Karlsruhe, 3. Januar 2019 Fassung vom 8. April 2021 Stadtplanungsamt Heike Dederer BPL Baumeister-,Finter-,Ettlinger,Kriegs- und Meidingerstr. - 21 - B. Hinweise 1. Versorgung und Entsorgung Für Entwässerung und Abfallentsorgung sind die Satzungen der Stadt Karlsruhe in der jeweils gültigen Fassung zu beachten. Die Abfallbehälter sind innerhalb der Grundstücke, nicht weiter als 15 m von der für Sammelfahrzeuge befahrbaren Straße entfernt, auf einem befestigten Standplatz ebenerdig aufzustellen und mit einem zu begrünenden Sichtschutz zu versehen. Der stufenlose Transportweg ist zu befestigen, eine evtl. Steigung darf 5 % nicht über- schreiten. Der notwendige Hausanschlussraum soll in möglichst kurzer Entfernung zum er- schließenden Weg liegen und 2,50 m bis 3,50 m Abstand von geplanten bzw. vor- handenen Bäumen einhalten. 2. Entwässerung Bei Ausbildung einer Sockelhöhe von 0,30 m über der Gehweghinterkante ist die Entwässerung der Gebäude ab dem Erdgeschoss gewährleistet. Tieferliegende Grundstücks- und Gebäudeteile können nur über Hebeanlagen entwässert werden. Die Entwässerungskanäle werden aus wirtschaftlichen Gründen für einen üblicher- weise zu erwartenden Niederschlag (Bemessungsregen) dimensioniert. Bei starken Niederschlägen ist deshalb ein Aufstau des Regenwassers auf der Straßenoberfläche möglich. Grundstücke und Gebäude sind durch geeignete Maßnahmen der Eigen- tümer bzw. der Anwohner selbst entsprechend zu schützen. 3. Niederschlagswasser Das unbedenkliche Niederschlagswasser soll gem. § 55 Abs. 2 Wasserhaushaltsge- setz ortsnah versickert, verrieselt oder direkt oder über eine Kanalisation ohne Ver- mischung mit Schmutzwasser in ein Gewässer eingeleitet werden, soweit dem we- der wasserrechtliche noch sonstige öffentlich-rechtliche Vorschriften noch wasser- wirtschaftliche Belange entgegenstehen. Ergänzend kann das auf Dachflächen an- fallende Niederschlagswasser gesammelt werden. Sofern Zisternen eingebaut wer- den, ist zur Ableitung größerer Regenereignisse bei gefüllten Zisternen ein Notüber- lauf mit freiem Abfluss in das öffentliche Kanalsystem vorzusehen. Ein Rückstau von der Kanalisation in die Zisterne muss durch entsprechende technische Maßnahmen vermieden werden. Bei anstehenden versickerungsfähigen Böden kann die Notent- lastung über eine Versickerungsmulde erfolgen. Die Bodenversiegelung soll auf das unabdingbare Maß beschränkt werden. Not- wendige Befestigungen nicht überbauter Flächen der Baugrundstücke sollen zur Verringerung der Flächenversiegelung weitgehend wasserdurchlässig ausgebildet werden, z.B. als Pflaster oder Plattenbelag mit breiten, begrünten Fugen (Rasen- pflaster), soweit nicht die Gefahr des Eindringens von Schadstoffen in den Unter- grund besteht. Nach Möglichkeit soll auf eine Flächenversiegelung verzichtet wer- den. BPL Baumeister-,Finter-,Ettlinger,Kriegs- und Meidingerstr. - 22 - 4. Archäologische Funde, Kleindenkmale Bei Baumaßnahmen besteht die Möglichkeit, dass historische Bauteile oder archäo- logische Fundplätze entdeckt werden. Diese sind gemäß § 20 Denkmalschutzgesetz (DSchG) umgehend der Denkmalschutzbehörde oder der Gemeinde, zu melden. Fund und Fundstelle sind bis zum Ablauf des vierten Werktages nach der Meldung in unverändertem Zustand zu erhalten, sofern nicht die Denkmalschutzbehörde ei- ner Verkürzung dieser Frist zustimmt. Das Verschweigen eines Fundes oder einer Fundstelle ist ein Verstoß gegen das DSchG und kann als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Evtl. vorhandene Kleindenkmale (z.B. Bildstöcke, Wegkreuze, historische Grenz- steine, Brunnensteine, steinerne Wegweiser und landschaftsprägende Naturstein- mauern) sind unverändert an ihrem Standort zu belassen und vor Beschädigungen während der Bauarbeiten zu schützen. Jede Veränderung ist mit der Denkmal- schutzbehörde abzustimmen. 5. Baumschutz Bezüglich der Erhaltung der vorhandenen Bäume wird auf die am 12.10.1996 in Kraft getretene Satzung der Stadt Karlsruhe zum Schutz von Grünbeständen (Baum- schutzsatzung) verwiesen. 6. Artenliste Bäume Siehe hierzu die Straßenbaumliste der GALK (Deutsche Gartenamtsleiterkonferenz). 7. Altlasten Bekannte, vermutete sowie gefundene Bodenbelastungen, bei denen Gefahren für die Gesundheit von Menschen, bedeutende Sachwerte oder erhebliche Beeinträch- tigungen des Naturhaushalts nicht ausgeschlossen werden können, sind unverzüg- lich der Stadt Karlsruhe, Umwelt- und Arbeitsschutz, Markgrafenstraße 14, 76131 Karlsruhe, zu melden. 8. Erdaushub / Auffüllungen Erdaushub soll, soweit Geländeauffüllungen im Gebiet notwendig sind, dafür ver- wendet werden. Der für Auffüllungen benutzte Boden muss frei von Fremdbeimen- gungen und Schadstoffen sein. Der anfallende Mutterboden ist zu sichern. Im Übrigen wird auf das Gesetz zum Schutz des Bodens (Bundes-Bodenschutzge- setz) vom 17.03.1998 in der derzeit gültigen Fassung verwiesen. 9. Private Leitungen Private Leitungen sind von der Planung nicht erfasst. 10. Barrierefreies Bauen In die Planung von Gebäuden sind die Belange von Personen mit kleinen Kindern sowie behinderten und alten Menschen einzubeziehen (§ 3 Abs. 4 und § 39 LBO). 11. Erneuerbare Energien Aus Gründen der Umweltvorsorge und des Klimaschutzes sollte die Nutzung erneu- erbarer Energien verstärkt angestrebt werden. Auf die Vorgaben des Erneuerbare- BPL Baumeister-,Finter-,Ettlinger,Kriegs- und Meidingerstr. - 23 - Energien-Wärmegesetzes (EEWärmeG) und des Gesetzes zur Nutzung erneuerbarer Wärmeenergie in Baden-Württemberg (EWärmeG) wird verwiesen. 12. Dachbegrünung und Solaranlagen Aus der Kombination von Dachbegrünung und solarenergetischer Nutzung können sich gegenseitige Synergieeffekte wie etwa die Senkung von Temperaturspitzen und damit ein höherer Energieertrag von Photovoltaikmodulen ergeben. Beide Kompo- nenten müssen jedoch hinsichtlich Bauunterhaltung und Pflege aufeinander abge- stimmt sein. Bei der Installation von Photovoltaikanlagen und Anlagen zur solarthermischen Nut- zung auf der Dachfläche empfiehlt sich eine „schwimmende“ Ausführung ohne Durchdringung der Dachhaut. Entsprechende Unterkonstruktionen (zum Beispiel spezielle Drainageplatten) erlauben die zusätzliche Nutzung der Begrünungssubstra- te als Auflast zur Sicherung der Solaranlage gegen Sogkräfte. Die Solarmodule sind nach Möglichkeit in aufgeständerter Form mit ausreichendem Neigungswinkel und vertikalem Abstand zur Begrünung auszuführen. Dadurch ist in der Regel sichergestellt, dass die Anforderungen an eine dauerhafte Begrünung und Unterhaltungspflege erfüllt sind. Flache Installationen sind zu vermeiden oder mit ausreichendem Abstand zur Bodenfläche auszuführen, sodass auch hier eine Begrü- nung darunter möglich bleibt und die klimatische Funktion nicht unzulässig einge- schränkt wird. 13. Kampfmittelbelastung Das Untersuchungsgebiet wurde teilweise bombardiert. Laut Auswertung des Kampfmittelbeseitigungsdienstes Baden-Württemberg sind in den Luftbildern ent- lang der umgebenden Straße Deckungslöcher zu erkennen. Das Vorhandensein von Blindgängern kann nicht ausgeschlossen werden. Vor Eingriffen in den Untergrund muss von fachlich versierter Seite (Kampfmittelbeseitigungsdienst oder private Kampfmittelräumfirmen) ein Konzept zum Umgang mit der Kampfmittelgefährdung bei anstehenden Tiefbaumaßnahmen erarbeitet werden. Aushub- und Räumarbei- ten müssen nach Vorgabe dieses Konzeptes von fachlich geeignetem Personal be- aufsichtigt werden. 14. Stadtklima Aufgrund ihres geringen Adsorptions- und hohen Reflexionsvermögens wird bei der Fassadengestaltung die Verwendung heller Oberflächenmaterialien empfohlen. Dies trägt zur lokalen Minimierung der thermischen Belastungssituation bei. 15. Artenschutzmaßnahmen vor Baubeginn Bei der Realisierung der Bauvorhaben ist folgendes zu beachten: Entfernung der Vegetation außerhalb der Brutzeit der Vögel/im Überwinterungszeit- raum der Fledermäuse (VM 1): Zeitraum zwischen Anfang November und Ende Feb- ruar. Vergrämungsmaßnahmen zu den Vögeln (VM 2) Entfernen bestehender Altnester: Nur im Winterhalbjahr (von Oktober bis Ende Feb- ruar) vor der im Sommer geplanten Baumaßnahme. BPL Baumeister-,Finter-,Ettlinger,Kriegs- und Meidingerstr. - 24 - Verschließen der Betonlöcher: Die Betonlöcher auf der Nordseite sind im Winterhalbjahr (von Oktober bis Ende Februar) vor der dort geplanten Baumaßnahme zu verschließen. Vor dem Verschlie- ßen der Löcher sind diese durch einen Fachmann / eine Fachfrau auf Besatz von wildlebenden Tieren z. B. Fledermäuse zu überprüfen. Verhängen der Fassade mit Netzen: Undurchlässige Vogelschutznetze aus Kunststoff (Maschenweite maximal 20 mm) sind flächendeckend im Winterhalbjahr (entweder September/Oktober oder Ende März/Anfang April aufzuhängen. Mit Beginn der Baumaßnahme können diese ent- fernt werden. 16. Vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen Bereitstellung von Nistkästen für den Haussperling (CEF 1): Für den Verlust von Nistplätzen sind an anderen Stellen der Fassade oder im Umfeld zwei geeignete Nistkästen als Ersatz vor dem Verschließen der Löcher aufzuhängen. 17. Baumschutzmaßnahmen Für alle unter Erhaltungsgebot stehenden Bäume gilt: Die Bäume sind fachgerecht zu erhalten und vor Beeinträchtigungen während der Bauzeit zu schützen. Eingriffe in den Bestand, die Funktion und das Erscheinungs- bild sind zu vermeiden. Nicht vermeidbare Eingriffe sind zu minimieren. Für den fachgerechten Erhalt der Bäume sind die Schutzbereiche (Kronentraufberei- che +1,5m) von jeglichen Eingriffen frei zu halten. Alle Eingriffe in Stamm, Wurzel- werk und Krone von geschützten Bäumen sind untersagt, sofern unter den nachfol- genden Punkten nichts anderes ausgeführt ist. Im Schutzbereich sind das Abschie- ben von Mutterboden, das Verdichten des Bodens, das Befahren mit Maschinen und Fahrzeugen, das Lagern von Material und Aushub, Auffüllungen, Abgrabungen so- wie das Ausbringen von Salzen, Säuren, Laugen, Zement, Putz, Farbe, Ölen u.a. un- zulässig (betrifft Baustellenabwicklung und spätere Nutzung). Für den späteren Bauantrag sind ein qualifizierter Baumbestandsplan und ein Baustelleneinrichtungs- und Baustellenablaufplan vorzulegen, in denen die erforder- lichen Schutzmaßnahmen darzustellen sind. Mit der Planung, Ausschreibung und Bauleitung der Baumschutzmaßnahmen ist ein Landschaftsarchitekt / eine Landschaftsarchitektin zu beauftragen. Vor Beginn der Baumaßnahme ist mit dem Gartenbauamt ein Ortstermin zu verein- baren, bei dem die Baumschutzmaßnahmen zusammen mit dem Bauunternehmen abzustimmen sind (Bezirk Baumpflege, Herr Deuber, Tel. 133-6798 oder baustel- len@gba.karlsruhe.de). Abweichungen von den Vorgaben bedürfen der vorherigen Abstimmung und Genehmigung durch das Gartenbauamt. Die notwendigen Baumschutzmaßnahmen sind vor Beginn der jeweiligen Arbeiten durchzuführen. Schutzzäune sind bis zum Abschluss aller Arbeiten zu belassen. BPL Baumeister-,Finter-,Ettlinger,Kriegs- und Meidingerstr. - 25 - Die Ausführung ist zu dokumentieren und die Dokumentation dem Gartenbauamt unaufgefordert vorzulegen. Für Bäume, in deren Schutzbereichen Bau- oder Rückbaumaßnahmen, Abgrabun- gen oder Befestigungen erforderlich sind, gelten zusätzlich zu den oben genannten Regelungen folgende Maßnahmen zur Eingriffsminimierung: Der Schutzbereich der Bäume ist mit einem fest installierten, mindestens 2,0m ho- hen Baumschutzzaun abzusperren. Zum Schutz der Bäume sind Baugrube und Arbeitsraum im Schutzbereich mittels geeigneter Verbaumaßnahmen zu minimieren: Die Baugrube ist mit einem Berliner Verbau oder vergleichbarer Bauweise abzufangen. Vor Beginn der Aushubarbeiten ist entlang der späteren Lage des Verbaus ein Such- graben von mindestens 80 cm Tiefe und mindestens 40 cm Breite in Handarbeit o- der mit Saugbagger auszuheben. Die zu Tage tretenden Wurzeln sind sauber (schneidend) abzutrennen und mit einem Wurzelvorhang oder gleichwertigen Maß- nahmen umgehend vor Austrocknung und/oder Frost zu schützen. Die Suchschachtungen im Bereich städtischer Bäume sind mindestens 5 Werktage vor Ausführung beim Bezirk Baumpflege des Gartenbauamtes, Herrn Deuber, Tele- fon 133-6798 oder baustellen@gba.karlsruhe.de, anzuzeigen. Kronenschnittmaßnahmen an städtischen Bäumen werden in Regie des Gartenbau- amtes ausgeführt. Es gelten die Bestimmungen der ZTV-Baumpflege (Zusätzlich Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Baumpflege). Kostenträger ist der Vorhabenträger. Da die Schnittmaßnahmen nur von Oktober bis Februar durch- geführt werden können, sind dem Gartenbauamt rechtzeitig die Termine für Bauar- beiten in den jeweiligen Bereichen anzuzeigen (Ansprechpartner wie vor). Befestigungen im Schutzbereich der Bäume sind auf das zwingend erforderliche Mindestmaß zu reduzieren. Sind Befestigungen nicht zu vermeiden, ist die ein- griffsminimierende Herstellung gemäß RAS-LP 4 (Richtlinie für die Anlage von Stra- ßen, Teil: Landschaftspflege, Abschnitt 4: Schutz von Bäumen, Vegetationsbestän- den und Tieren bei Baumaßnahmen) verpflichtend. Der Abtrag von Mutterboden sowie Auskofferungsarbeiten sind in Handarbeit oder mit dem Saugbagger auszuführen. Tiefe: maximal 40 cm. Bei Rückbau sind vorhandene Altbauteile (z.B. Kantensteine, Bordsteine) im Schutz- bereich der Bäume zu belassen. Die Aufnahme vorhandener Beläge sowie alle ande- ren Arbeiten im Schutzbereich von Bäumen haben grundsätzlich in Handarbeit oder mit dem Saugbagger zu erfolgen. Ebenso ist der Unterbau händisch abzutragen o- der abzusaugen. Im Schutzbereich sind die zu Tage tretenden Wurzeln zu erhalten und in den Unterbau zu integrieren. Als Unterbau sind als geeignet nachgewiesene Baumsubstrate zu verwenden. Der Belag muss wasser- und luftdurchlässig sein. 18. Baumpflanzungen- Baumpflanzgruben Sofern Baumpflanzgruben überbaut werden, ist auf eine fachgerechte Ausführung zu achten (s. textliche Festsetzungen) Eine fachgerechte Befüllung erfolgt z. B. bei Befüllung mit verdichtbarem Baumsubstrat nach Angaben der Forschungsgesell- schaft Landschaftsentwicklung und Landschaftsbau e.V. „Empfehlungen für Baum- pflanzungen – Teil 2: Standortvorbereitungen für Neupflanzungen; Pflanzgruben BPL Baumeister-,Finter-,Ettlinger,Kriegs- und Meidingerstr. - 26 - und Wurzelraumerweiterung, Bauweisen und Substrate“ in der jeweils aktuellen Fassung.
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Extrahierter Text
Bebauungsplan „Baumeister-, Finter-, Ettlinger, Kriegs- und Meidingerstraße“ Karlsruhe –Südstadt Planungsrechtliche Festsetzungen und örtliche Bauvorschriften - Entwurf - - 2 - Inhaltsverzeichnis: I. Planungsrechtliche Festsetzungen ............................................................... 3 1. Art der baulichen Nutzung ............................................................................... 3 2. Maß der baulichen Nutzung ............................................................................. 3 3. Bauweise, überbaubare Grundstücksfläche ....................................................... 3 3.1 Abweichende Bauweise ................................................................................... 3 3.2 Überbaubare Grundstücksfläche....................................................................... 3 4. Stellplätze ........................................................................................................ 4 5. Nebenanlagen.................................................................................................. 4 6. Grünflächen / Pflanzgebote und Pflanzerhaltung .............................................. 4 6.1 Pflanzbindung Bestandsbäume ......................................................................... 4 6.2 Pflanzgebote Einzelbäume ............................................................................... 5 6.3 Pflanzflächen für Bäume auf befestigten Flächen .............................................. 5 6.4 Pflanzflächen für Bäume auf der Tiefgarage ..................................................... 5 6.5 Baumpflanzungen allgemein ............................................................................ 5 6.6.2 Begrünung Nebenanlagen ................................................................................ 6 6.6.3 Tiefgaragenbegrünung ..................................................................................... 6 7. Artenschutzrechtliche Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung ............. 6 7.1 Verwendung von Vogelschutzglas (VM 3): ........................................................ 6 7.2 Verwendung von Insektenfreundliche Beleuchtung ........................................... 7 8. Flächen für Aufschüttungen und Abgrabungen ................................................ 7 9. Schallschutz ..................................................................................................... 7 9.1 Gewerbe- und Anlagenlärmkontingentierung ................................................... 7 9.2 Stellplätze Meidinger Straße ............................................................................. 9 9.3 Ladevorgänge nachts ....................................................................................... 9 9.4 Schalldämm-Maße der Außenbauteile .............................................................. 9 II. Örtliche Bauvorschriften ............................................................................. 11 1. Äußere Gestaltung der baulichen Anlagen ..................................................... 11 1.1 Dächer ........................................................................................................... 11 1.2 Fassaden ........................................................................................................ 11 2. Werbeanlagen und Automaten ...................................................................... 11 3. Außenantennen ............................................................................................. 12 4. Niederspannungsfreileitungen ........................................................................ 12 5. Niederschlagswasser ...................................................................................... 12 III. Sonstige Festsetzungen .............................................................................. 13 - 3 - Planungsrechtliche Festsetzungen und örtliche Bauvorschriften des Bebauungs- planes, bestehend aus zeichnerischen und textlichen Regelungen Planungsrechtliche Festsetzungen gemäß § 9 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634) und örtliche Bauvorschriften gemäß § 74 Landesbauordnung (LBO) in der Fassung vom 5. März 2010 (GBl. S. 357, be- richtigt S. 416) jeweils einschließlich späterer Änderungen und Ergänzungen. In Ergänzung der Planzeichnung wird Folgendes geregelt: I. Planungsrechtliche Festsetzungen 1. Art der baulichen Nutzung Sondergebiet Kultur Zulässig sind - Kulturelle Nutzungen - Schank- und Speisewirtschaften Nicht zulässig sind - Vergnügungsstätten aller Art 2. Maß der baulichen Nutzung Das Maß der baulichen Nutzung wird durch die in der Planzeichnung eingetragenen Baugrenzen und Wandhöhen festgesetzt. Dabei gilt als Wandhöhe das Maß ab dem unteren Bezugspunkt von 116,48 m ü. NN (Fertigfußboden Erdgeschoss) bis zum oberen Abschluss der Wand, maßgeblich ist die Oberkante der Attika. Die Wandhö- he wird in der jeweiligen Gebäudemitte gemessen. 3. Bauweise, überbaubare Grundstücksfläche 3.1 Abweichende Bauweise Maßgebend für die Bauweise sind die in der Planzeichnung eingetragenen Baugren- zen und die Gebäude- und Wandhöhen. 3.2 Überbaubare Grundstücksfläche Die überbaubare Grundstücksfläche ist durch Planeintrag von Baugrenzen festge- setzt. Es können innerhalb der durch Baugrenzen festgesetzten überbaubaren Grund- stücksfläche die Gebäude ohne Begrenzung ihrer Länge errichtet werden. - 4 - 4. Stellplätze Tiefgaragen sind nur in den dafür in der Planzeichnung festgesetzten Flächen zuläs- sig. Garagen und Carports sind unzulässig. Tiefgaragenzu- und -abfahrten und Zu- und Abfahrten zu der Anlieferungsrampe sind nur in den im zeichnerischen Teil des Bebauungsplanes eingetragenen Berei- chen zulässig. Maximal 9 offene, nicht überdachte Stellplätze mit ihren Zu- und Abfahrten sind in den dafür in der Planzeichnung festgesetzten Fläche zulässig. Die Lage der Stellplät- ze ist so zu wählen, dass der Erhalt der mit Erhaltungsgebot dargestellten Bäume nicht gefährdet wird (S. Ausführungen zum Baumschutz in B. Hinweise Ziff. 17). 5. Nebenanlagen Oberirdische Nebenanlagen sind mit Ausnahme von Wegen, Wasserbecken und Pergolen nur innerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche zulässig. Fahrradabstellanlagen sind innerhalb des gesamten Baugrundstückes zulässig. 6. Grünflächen / Pflanzgebote und Pflanzerhaltung 6.1 Pflanzbindung Bestandsbäume Die durch Planeintrag mit einem Pflanzerhaltungsgebot festgesetzten Bestands- bäume sind dauerhaft zu erhalten, zu schützen, fachgerecht gemäß ZTV- Baumpflege (Zusätzlich Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Baum- pflege) zu pflegen. Bei Abgang eines Baumes ist in der nächsten Pflanzperiode ein Baum in der festgesetzten Pflanzgüte zu pflanzen. In den Schutzbereichen (Kronentraufe + 1,5 m) der zum Erhalt festgesetzten Bäume sind Aufschüttungen, Abgrabungen oder Bodenversiegelungen generell unzulässig. Ausnahmen sind mit dem Gartenbauamt vorab abzustimmen. Bei der Auswahl von Standorten für Nebenanlagen, Stellplätze und Zufahrten ist auf Bestandsbäume Rücksicht zu nehmen. Für den Wege- und Stellplatzbau in den Schutzbereichen der Bäume (Kronentrauf- bereiche zuzüglich 1,50m) ist die eingriffsminimierende Herstellung gemäß RAS-LP 4 (Richtlinie für die Anlage von Straßen, Teil: Landschaftspflege, Abschnitt 4: Schutz von Bäumen, Vegetationsbeständen und Tieren bei Baumaßnahmen) verpflichtend. Die Unterkante des Belags muss über den Wurzeln der zu erhaltenden Bäume lie- gen. Der Abtrag von Oberboden sowie Auskofferungsarbeiten sind in Handarbeit oder mit dem Saugbagger auszuführen. Tiefe: max. 40 cm. Im Schutzbereich sind die zu Tage tretenden Wurzeln zu erhalten und in den Unterbau zu integrieren. Als Unterbau sind als geeignet nachgewiesene Baumsubstrate zu verwenden. Der Belag muss wasser- und luftdurchlässig sein. (Weitere Ausführungen zum Baumschutz S. Ausführungen zum Baumschutz in B. Hinweise Ziff. 17).) - 5 - 6.2 Pflanzgebote Einzelbäume Es sind mindestens 15 großkronige standortgerechte Bäume mit Bodenanschluss (Wurzelraum mindestens 36 m³) im Plangebiet zu pflanzen. (Vorschläge zu empfoh- lenen Arten siehe Straßenbaumliste Deutsche Gartenamtsleiterkonferenz GALK.) 6.3 Pflanzflächen für Bäume auf befestigten Flächen Für Bäume auf befestigten Flächen sind offene Baumscheiben von mind. 24 m² Größe vorzusehen. Der zur Verfügung stehende durchwurzelbare Raum hat mindes- tens 36 m³ je Baum zu betragen. Eine teilweise Überbauung der Baumscheibe ist möglich, wenn aus gestalterischen oder funktionalen Gründen erforderlich. Der zu überbauende Teil der Baumpflanzgrube ist fachgerecht (s. hierzu B. Hinweise zum Bebauungsplan Ziff. 18) mit verdichtbarem Baumsubstrat zu verfüllen. Die Überbauung hat wasserdurchlässig zu erfolgen. Erforderlichenfalls sind im über- bauten Bereich geeignete technische Maßnahmen (z.B. Belüftungsrohre, Bewässe- rungssystem) vorzusehen, um den langfristigen Erhalt der Bäume zu gewährleisten. Bäume, die möglichen Beschädigungen durch den Verkehr ausgesetzt sind, müssen einen Anfahrschutz erhalten. 6.4 Pflanzflächen für Bäume auf der Tiefgarage Für die Pflanzung von Bäumen auf der Tiefgarage sind mittelkronige Arten zu ver- wenden. Im Bereich der Baumstandorte ist die Stärke des Begrünungssubstrats oberhalb einer Drän- und Filterschicht mindestens 1 m im Radius von mindestens 3,50 m rings um den Stamm zu erhöhen. Für die Bäume ist eine automatische Be- wässerung vorzusehen. Bei Pflanzung der Bäume in Tiefgaragenaussparungen hat die Mindestgröße der Tiefgaragenaussparung im Lichtmaß mindestens 25 m² je Baum zu betragen, wobei eine Seite der Aussparung mindestens 5 m lang sein muss. Für die Bäume ist eine automatische Bewässerungsanlage vorzusehen. 6.5 Baumpflanzungen allgemein Alle zu pflanzende Bäume sind als Hochstämme mindestens in der Qualität 4 x ver- pflanzt, Stammumfang 20/25 cm zu pflanzen. Aus gestalterischen Gründen können ausnahmsweise auch Solitäre gepflanzt werden. Bei der Pflanzung von Nadelbäu- men und Solitären gilt eine Mindestpflanzgröße von 200 - 250 cm Höhe. Bei der Auswahl der Pflanzstandorte sind notwendige Abstände zu Leitungen, Kanä- len, Beleuchtung sowie Zufahrten zu berücksichtigen. Alle Bäume sind dauerhaft zu pflegen und zu unterhalten. 6.6 Dach- und Tiefgaragenbegrünung 6.6.1 Dachbegrünung Es ist eine Fläche von mindestens 2.800 m² auf dem Theatergebäude zu begrünen. Die geschlossene Vegetationsdecke ist dauerhaft zu gewährleisten. Die Stärke des Dachbegrünungssubstrats oberhalb einer Drän- und Filterschicht hat mindestens 10 cm im gesetzten Zustand zu betragen. Eine automatische Bewässerung der Dachbegrünung ist vorzusehen. - 6 - Die Einsaat erfolgt mit einer Mischung aus Kräutern nach der folgenden Liste: Wissenschaftlicher Name: Deutscher Name: Allium schoenoprasum Schnittlauch Anthemis tinctoria Färber-Kamille Anthyllis vulneraria Wundklee Campanula rotundifolia Rundblättr. Glockenblume Dianthus armeria Rauhe Nelke Dianthus deltoides Heide-Nelke Echium vulgare Natternkopf Euphorbia cyparissias Zypressen-Wolfsmilch Helianthemum nummularium Sonnenröschen Hieracium pilosella Kleines Habichtskraut Jasione montana Berg-Sandglöckchen Potentilla tabernaemontani Frühlings-Fingerkraut Scabiosa columbaria Tauben-Skabiose Sedum acre Scharfer Mauerpfeffer Sedum album Weißer Mauerpfeffer Sedum sexangulare Milder Mauerpfeffer Silene nutans Nickendes Leimkraut Silene vulgaris Gemeines Leimkraut Thymus pulegioides Gewöhnlicher Thymian 6.6.2 Begrünung Nebenanlagen 6.6.3 Tiefgaragenbegrünung Die Dachfläche der Tiefgarage ist mindestens zu 30 % zu begrünen. Die Stärke des Begrünungssubstrats oberhalb einer Drän- und Filterschicht hat mindestens 50 cm im gesetzten Zustand zu betragen 7. Artenschutzrechtliche Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung 7.1 Verwendung von Vogelschutzglas (VM 3): Bei großen Glasflächen, Durchsichten und Übereckverglasungen ist die Verwendung von Vogelschutzglas erforderlich, deren Markierungen für Vögel sichtbar sind oder die Verwendung von mattiertem, gefärbten, bedrucktem oder strukturiertem Glas, welche das Vogelschlagrisiko auf ein Minimum reduzieren. Es sind reflexionsarme Gläser mit einem (Außenreflexionsgrad von max. 15 %) zu verwenden. Die Dächer von Nebenanlagen, wie z.B. überdachte Fahrradabstellanlagen sind voll- ständig extensiv zu begrünen. Die geschlossene Vegetationsdecke ist dauerhaft zu gewährleisten. Die Stärke des Dachbegrünungssubstrats oberhalb einer Drän- und Filterschicht hat mindestens 10 cm im gesetzten Zustand zu betragen. Die Einsaat erfolgt entsprechend der Regelung unter Ziffer 6.6.1 - 7 - 7.2 Verwendung von Insektenfreundliche Beleuchtung 8. Flächen für Aufschüttungen und Abgrabungen 9. Schallschutz 9.1 Gewerbe- und Anlagenlärmkontingentierung Zulässig sind nur Vorhaben (Betriebe und Anlagen), deren Geräusche die in der fol- genden Tabelle angegebenen Emissionskontingente L EK nach DIN 45691 weder tags (6.00 h bis 22.00 h) noch nachts (22.00 h bis 6.00 h) überschreiten. Emissionskontingente tags und nachts in dB Teilfläche L EK, tags L EK, nachts Plangebiet 57 44 Als maßgebliche Orte zur Ermittlung der Geräuscheinwirkungen folgende Immissi- onsorte ausgewählt: Immissionsorte außerhalb des Betriebsgeländes IO Nr. Immissionsort Nutzung 1 Baumeisterstraße 8a WB 2 Baumeisterstraße 26 WB 9 Finterstraße 2 MKt*) 10 Ettlinger-Tor-Platz 2 MKt*) 11 Kriegsstraße 5d WA 12 Kriegsstraße 90 MK 13 Kriegsstraße 96 MK 14 Kriegsstraße 100 MKt*) 15 Meidingerstraße 1 WA 16 Meidingerstraße 9 WA 17 Ettlinger-Tor-Platz 2 MKt*) 18 Wilhelmstraße 1 WB Aufschüttungen und Abgrabungen sind nur innerhalb des Baubereiches und zur Anpassung an die öffentliche Erschließung zulässig. Davon ausgenommen Aufschüt- tungen auf dem Dach der Tiefgarage zur Anlage von Vegetationsflächen für Begrü- nungsmaßnahmen gemäß Ziffer 6.4 und 6.6.3. Verwendung von Beleuchtungseinrichtungen mit verringerter Anlockwirkung auf In- sekten für die Straßen, Wege- und Gebäudebeleuchtung (Maßnahme des Umwelt- beitrages): Für die Außenbeleuchtung sind ausschließlich insektenverträgliche, staubdichte Beleuchtungseinrichtungen (Natriumdampf-Niederdruck- bzw. - Hochdrucklampen oder LED) einzusetzen Die Leuchten sind so auszurichten, dass sie gezielt nur die Straßen und Wege, nicht jedoch angrenzende Gehölze oder Grünflä- chen ausleuchten. Für Masten sind ausschließlich matte, nicht reflektierende Ma- terialien zu verwenden. Gebäudebeleuchtungen sind auf das für die Sicherheit er- forderliche Maß zu reduzieren. Ihre Höhe ist an die standörtlichen Gegebenheiten und Notwendigkeiten unter Berücksichtigung der Verkehrssicherheit anzupassen. - 8 - Anmerkung: *) Am IO erfolgt nachts keine schutzbedürftige Nutzung. Deshalb unterbleibt dort die Anwendung eines Nacht-Immissionswerts An IO 18 findet derzeit keine Nutzung im Nachtzeitraum statt. Unter Berücksichtigung der im Richtungssektor angrenzender schutzbedürftiger Bereiche mit Nachtnutzung und einer möglicherweise später auch an Immissionsort IO 18 gegebenen Nachtnut- zung wird IO 18 ein Immissionsrichtwert nachts zugeordnet. Für die Emissionsorte, die in den im Plan dargestellten Richtungssektoren A bis L lie- gen, darf das Emissionskontingent L EK der einzelnen Teilflächen um die nachfolgend dargestellte Zusatz Kontingentierung L EK, zus erhöht werden. (Abbildung 1 aus Schalltechnischem Gutachten ISRW, Dr.-Ing. Klapdor GmbH vom 13.04.2020, Seite 10) - 9 - Die Einhaltung dieser Festsetzung ist im Baugenehmigungsverfahren nachzuweisen. Die der Planung zugrunde liegenden DIN-Vorschriften können bei der Stadt Karlsru- he Stadtplanungsamt, Lammstraße 7 eingesehen werden. 9.2 Stellplätze Meidinger Straße Auf den Stellplätzen auf dem Betriebsgelände an der Meidinger Straße dürfen nachts im Zeitraum von 22.00 bis 06.00 Uhr keine Fahrzeugbewegungen stattfin- den. Dies ist durch bauliche oder organisatorische Maßnahmen sicherzustellen. Maßnahmen können z.B. die Anordnung einer Schrankenanlage oder andere ab- schließbare Absperrungen sein. Ausgenommen hiervon ist die nächtliche Abfahrt von 3 Stellplätzen durch den Thea- terarzt und Brandschutzpersonal. 9.3 Ladevorgänge nachts Im Nachtzeitraum von 22.00 bis 06.00 Uhr dürfen keine Liefer- und Ladevorgänge auf dem Betriebsgelände stattfinden. 9.4 Schalldämm-Maße der Außenbauteile Zur Sicherstellung des baulichen Schallschutzes am Gebäude sind die ausgewiese- nen gesamten bewerteten Bau-Schalldämm-Maße R‘w,ges an den Fassaden einzu- halten. Resultierende Außenlärmpegel und erforderliche gesamte Schalldämm-Maße an den Fassaden des Gebäudes Badisches Staatstheater (Abbildung 1 aus Schalltechnischem Gutachten ISRW, Dr.-Ing. Klapdor GmbH vom 28.10.2020, Kapitel 13.4 Seite 41) - 10 - Die Anforderungen an die gesamten bewerteten Bau-Schalldämm-Maße R der Außen- bauteile von schutzbedürftigen Räumen ergeben sich nach DIN 4109-1:2018-01 unter Be- rücksichtigung der unterschiedlichen Raumarten nach Gleichung (6): (6) R‘w’ges : La – Kraumart - 11 - II. Örtliche Bauvorschriften 1. Äußere Gestaltung der baulichen Anlagen 1.1 Dächer Zulässig sind Dachformen innerhalb der Umrisse der Systemschnitte (s. Planzeich- nung). Aufbauten für Photovoltaikanlagen und Anlagen zur solarthermischen Nutzung sind – auch ergänzend zur Dachbegrünung - zulässig, sofern die Dachbegrünung und deren Wasserrückhaltefunktion dadurch nicht beeinträchtigt werden. Ferner sind sie um das Maß ihrer Höhe ab Oberkante Attika von den Außenwänden abzurücken. Die Befestigung von Photovoltaikanlagen und Anlagen zur solarthermischen Nut- zung sind so zu gestalten, dass sie nicht zur Reduzierung des Volumens des Schicht- aufbaus der Dachbegrünung führen. Technische Aufbauten für Lüftung, Fahrstuhl, etc., sind innerhalb der Dachfläche anzuordnen. Sie dürfen vom öffentlichen Raum aus nicht sichtbar sein. 1.2 Fassaden Photovoltaikelemente und Anlagen zur solarthermischen Nutzung können in die Fassaden integriert werden. 2. Werbeanlagen und Automaten Unzulässig sind Werbeanlagen mit wechselndem oder bewegtem Licht mit Aus- nahme einer LED-Wand an der Fassade des Staatstheaters (Lage S. Planzeichnung), drehbare Werbeträger und solche mit wechselnden Motiven, sowie Laserwerbung, Skybeamer oder Ähnliches. Automaten sind nur am Gebäude zulässig. Werbeanlagen sind so zu gestalten, anzubringen und zu unterhalten, dass sie sich nach Form, Größe, Gliederung, Material, Farbe und Anbringungsart in das Erschei- nungsbild der baulichen Anlage, mit denen sie verbunden sind, einfügen. Dabei ist auf die hohe gestalterische und städtebauliche Bedeutung des aus einem Wettbe- werb hervorgegangenen Gebäudeentwurfs besonders Rücksicht zu nehmen. Werbeanlagen für kulturelle Nutzungen sind wie folgt zu gestalten: 1. Werbeanlagen müssen sich in die Gestaltung der Fassade geometrisch regelmä- ßig einfügen. Sie dürfen die charakteristischen architektonischen Merkmale des Gebäudes nicht überdecken und müssen einen optisch wirksamen Abstand zu diesen haben. 2. Aus mehreren einzelnen Teilen bestehende Werbeanlagen müssen gestalterisch aufeinander abgestimmt sein. 3. Werbeanlagen dürfen maximal bis zum oberen Abschluss der Wand angebracht werden. 4. Werbeanlagen sind nur am Gebäude zulässig. - 12 - Werbeanlagen für gastronomische Nutzungen sind bis zu folgenden Größen zuläs- sig: - Einzelbuchstaben bis max. 0,60 m Höhe und Breite, - sonstige Werbeanlagen (Schilder, Firmenzeichen, Werbetafeln und dergleichen) bis zu einer Fläche von 1,00 m². 3. Außenantennen Pro Gebäude ist nur eine Gemeinschaftsantennenanlage oder Satellitenantenne zu- lässig. 4. Niederspannungsfreileitungen Niederspannungsfreileitungen sind unzulässig. 5. Niederschlagswasser Die notwendige Befestigung von nicht überbauten Flächen der Baugrundstücke ist wasserdurchlässig auszuführen. - 13 - III. Sonstige Festsetzungen (Planungsrechtliche und baurechtliche Regelungen) Der Bebauungsplan Nr. 458 „Baumeisterstraße“, in Kraft getreten am 26.7.1975, wird in dem Teilbereich aufgehoben, der durch diesen Bebauungsplan neu geregelt wird. Karlsruhe, 3. Januar 2019 Fassung vom 8. April 2021 Stadtplanungsamt Heike Dederer
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WBF PL ÖFZ WBF S WBF WBF WBF WBF WBF WBF WBF WBF WBF WBF WBF WBF WBF WBF S WBF WBF S WBF WBF WBF WBF WBF WBF WBF WBF WBF WBF WBF WBF WBF HDL WBF WBF WBF ÖFZ HDL WBF WBF HDL S WBF HDL WBF WBF WBF WBF Wbürog Tgar Whs Whs WGhs Whs Whs Whs Whs Whs Whs Ghs Vwg WGhs WGhs Whs WGhs Whs Schu Gar Schu Whs Whs Schu Gar Btrg Gar Bad. Staatstheater WGhs Ghs Whs Whs Whs Schu Schu Whs WGhs Schu Schu Whs Whs Schu WGhs Whs WGhs Schu WGhs Whs WGhs WGhs Schu Ghs WGhs Tgar WGhs Whs Whs Tgar Whs Whs Whs Gar Whs Btrg Whs Whs Btrg Whs Whs WGhs Whs Whs Whs WGhs WGhs Whs Whs WGhs Whs Büro Gar Veranst Gar Whs Ghs Büro Whs Btrg Btrg Whs Schu Whs Whs Vwg Whs Whs Whs WGhs Gar Btrg Whs WGhs Whs WGhs WGhs 2 6 28 6 10 94 78 3 80 2 5 18 5 3 10 12 16 20 9 11 35 90 84 2 4 8 34 3 5 4 88 1a 3 100 14 26 37 82 8a 2 11 36 2 8 5 7 92 1 32 1 9 3 2 22 1 7 13 15 1 4 5d 30 11 86 96 1 3 Hermann-Levi-Platz Baumeisterstraße Finterstraße Marienstraße Ettlinger Straße Meidingerstraße Kriegsstraße Ettlinger-Tor-Platz Kriegsstraße 3326 2922 2971 2969 1422 3350 2940 2959 1421 3325/1 3325/17 2925 2965 3325/4 3325/20 2958 3325/16 1425 2957 3095 2950 2968 3348 3325/18 2920 2921 2923 2924 2951 2966 2967 2921/1 2954 2939 3325/21 2961 3325/19 2955 1419 2926 2963 2974 1420 2970 2962 3325/13 1427 2934 2952 3325/15 TGa SO Kultur P P Taxi P P P P P P P G G G G gr,fr,lr gr,fr,lr gr,fr,lr St Ausfahrt TGa Einfahrt TGa U U Maststandort VBK Maststandort VBK Maststandort VBK Maststandort VBK Maststandort VBK Maststandort VBK Maststandort VBK GH 33,00 m GH 28,00 m WH 18,75 m WH 18,75 m WH 18,75 m WH 18,75 m WH 18,75 m WH 18,75 m WH 18,75 m BEBAUUNGSPLAN KARLSRUHE, 03.01.2019 STADTPLANUNGSAMT: STADT KARLSRUHE SÜDSTADT M. 1 : 500 Aufstellungsbeschluß gemäß § 2Abs. 1 BauGB Billigung des Entwurfs durch den Gemeinderat und Aufstellungsbeschluß gemäß § 3Abs. 2 BauGB, § 74 Abs. 7 LBO Öffentliche Auslegung des Bebauungsplans gemäß § 3 Abs. 2BauGB, § 74 Abs. 7 LBO Satzungsbeschluß gemäß § 10 Abs. 1 BauGB Karlsruhe, .......... Dr. Frank Mentrup Oberbürgermeister In Kraft getreten ( § 10 Abs. 3 Satz 4 BauGB, § 74 Abs. 7 LBO ) mit der Bekanntmachung Beim Stadtplanungsamt zu jedermanns Einsicht bereitgehalten (§ 10 Abs. 3 Satz 2 BauBG) "Baumeister-, Finter-, Ettlinger, Kriegs-, Meidingerstraße" Entwurf am .......... Fassung: 08.04.2021 am ..........ab .......... Der Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften sind unter Beachtung des vorstehenden Verfahrens als Satzung beschlossen worden. Sie werden hiermit ausgefertigt. Baugrenze Z E I C H E N E R K L Ä R U N G GehwegGrenze des räumlichen Geltungsbereiches Planungsrechtliche Festsetzungen nach BauGB Parkierung für Taxi Sondergebiet: Kultur SO Kultur G Öffentliche Verkehrsfläche Stellplatz St Fläche für Tiefgarage TGa P Taxi Straßenbegrenzungslinie Öffentliche Parkierung P Bäume Erhalt Sonstige Planzeichen Bäume Bestand Mit Geh-, Fahr- und Leitungsrecht zu belastende Fläche zugunsten der Ver- und Entsorgungsträger gr,fr,lr Ein- und Ausfahrt obererdisch mit LadezonenEin- bzw. Ausfahrt Tiefgarage Bauwerke U-Strab U Max. Wandhöhe WH 18,75 m Max. Gebäudehöhe GH 33,00 m LED-Wand mit AusstrahlungsrichtungBäume entfallendBäume bereits gefällt aufgrund einer vorhandenen Baugenehmigung Ansicht NordAnsicht SüdAnsicht Ost Datei: K:\nextcloud\0_Staatstheater\2021-04-08_Staatstheater_Vorentwurf.dwg Plott: 12.04.2021 Systemschnitte der Dachflächen Übersichtsplan Maßstab 1:10.000 am 22.06.2021 am 22.06.2021 vom 19.07.2021 bis 20.08.2021
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Beschlussvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2021/1163 Verantwortlich: Dez. 6 Dienststelle: ZJD Bebauungsplan „Baumeister-, Finter-, Ettlinger, Kriegs- und Meidingerstraße“, Karlsruhe- Südstadt Satzungsbeschluss gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB) Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Gemeinderat 19.10.2021 10 x Beschlussantrag (Kurzfassung) Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan als Abschluss des Verfahrens (Beschluss mit vollständigem Wortlaut siehe Seite 4). Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen | Erträge (Zuschüsse und Ähnliches) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzüglich Folgeerträge und Folgeeinsparungen) Ja ☐ Nein ☒ Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja ☐ Nein ☐ Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: ☐ Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) ☐ Umschichtungen innerhalb des Dezernates ☐ Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☐ Ja ☒ positiv ☒ negativ ☐ geringfügig ☒ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein ☒ Ja ☐ durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit Volkswohnung GmbH – 2 – Ergänzende Erläuterungen I. Übersicht der bisher im Aufstellungsverfahren vorgenommenen (formellen und informellen) Verfahrensschritte • Durchführung eines Architektenwettbewerbs und Auswahl der Arbeit der Architekten Delugan Meissl Associated Architects, Wien mit Wenzel + Wenzel, Karlsruhe, zur Weiterbearbeitung • Vorstellung des Vorentwurfs im Gemeinderat am 26. September 2017 • Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit in einer öffentlichen Veranstaltung am 28. November 2018 in der Stadtbibliothek, Ständehaussaal • Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB vom 15. Oktober bis 23. November 2020 • Information des Planungsausschusses über den aktuellen Planungsstand am 22. April 2021 • Auslegungsbeschluss des Gemeinderates am 22. Juni 2021 • Auslegung des Planentwurfes vom 19. Juli bis einschließlich 20. August 2021 mit ergänzender Trägerbeteiligung II. Anlass und Inhalt der Planung Als Träger des Badischen Staatstheaters planen das Land Baden-Württemberg und die Stadt Karlsruhe die Sanierung des Bestandsgebäudes, Umbauten im Inneren und Ergänzungen durch Neubauten in mehreren Bauabschnitten über einen Zeitraum von circa 12 Jahren (2022 bis 2034). Über das Bauvorhaben und die Kostenentwicklung wurde der Gemeinderat in mehreren Beschlussvorlagen unterrichtet und hat den Planungen mehrheitlich zugestimmt, zuletzt in der Sitzung des Gemeinderats am 22. Juni 2021. Für die Umsetzung dieser Planung ist der gültige Bebauungsplan Nummer 458 „Baumeisterstraße“ zu ändern. Der vorliegende Bebauungsplanentwurf schafft das erforderlich Planrecht für das Gesamtprojekt „Sanierung und Umbau des Staatstheaters“. Der Bauantrag für Modul 1 ist entscheidungsreif, sobald der Satzungsbeschluss gefasst ist. Im Hinblick auf die CO 2 -Relevanz und Auswirkungen auf den Klimaschutz ist festzustellen, dass sich das Projekt „Sanierung und Erweiterung des Badischen Staatstheaters“ trotz des Verlusts zahlreicher Bäume eher positiv auswirken dürfte. Dies hängt neben einer energetischen Sanierung des Bestandes vor allem daran, dass mit der Verlagerung der Probebühnen aus der Nancyhalle und dem „Jungen Staatstheater“ aus der „Insel“ zwei energetisch ungenügende Gebäude aufgegeben werden können. Außerdem entfallen tägliche Kulissentransporte zwischen den Liegenschaften. III. Verfahrensrechtliche Behandlung der bei der Planauslegung eingegangenen Anregungen Mit den Stellungnahmen aus der Öffentlichkeits- und Trägerbeteiligung und dem von der Stadtplanung ausgearbeiteten Bebauungsplanentwurf konnte sich der Gemeinderat in seiner Sitzung am 22. Juni 2021 auseinandersetzen und hat die Auslegung des Bebauungsplans beschlossen. Auf die Vorlage Nr. 2021/0489 kann insofern verwiesen werden. Auf der Grundlage dieses Beschlusses wurde der Planentwurf nach vorheriger öffentlicher Bekannt- machung im Amtsblatt in der Zeit vom 19. Juli bis einschließlich 20. August 2021 ausgelegt und auch die Träger öffentlicher Belange erhielten nochmals Gelegenheit zur Planung Stellung zu nehmen. Die Stadtwerke Karlsruhe weisen erneut auf die bestehende Fernwärmetrasse in der Baumeisterstraße hin. Bei Neupflanzungen von Bäumen müsse der Mindestabstand gemäß Leitungsschutzanweisung der Stadtwerke eingehalten werden. Der Hinweis der Stadtwerke wird berücksichtigt und ist bereits gängige Praxis. Die Fernwärmetrasse ist erhoben und ist dem Land (Vermögen und Bau) sowie den zuständigen städtischen Fachämtern bekannt. In den betroffenen Bereichen gibt es ausreichend Platz für neue – 3 – Baumstandorte. Gleiches gilt im Falle der Verlegung von Masten der VBK, wobei diese ohnehin außerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplanes liegen. Die Handwerkskammer Karlsruhe und das Landratsamt (Gesundheitsamt) nahmen die Planung zur Kenntnis und gaben keine weitere Stellungnahme ab. Aus der Öffentlichkeit gingen drei Stellungnahmen von Bürgerinnen und Bürgern ein (Anlage 1). In allen drei Stellungnahmen wird kritisiert, dass der Bebauungsplanentwurf den Herausforderungen des Klimawandels nicht gerecht wird. Die Planung widerspreche der erst kürzlich beschlossenen „Klimaanpassungsstrategie 2021“ der Stadt Karlsruhe. Konkret gefordert werden: mehr Dach- und Fassadenbegrünung, stärkere Begrünung der Freiflächen sowie der Tiefgaragendecke, Erhalt der Bestandsbäume (soweit möglich) und mehr Baum(ersatz)pflanzungen, wasserdurchlässige Ausführung der Bodenbeläge sowie die Errichtung von Photovoltaikanlagen auf den Dachflächen sowie an den Fassaden. Der Bebauungsplanentwurf berücksichtigt die Belange des Klimaschutzes sowie der Klimaanpassung, soweit dies die tatsächlichen und technischen Gegebenheiten zulassen. Die von den Bürgerinnen und Bürgern geäußerten Forderungen wurden im Planungsprozess vom Land (Vermögen und Bau) und der Stadt intensiv geprüft. Soweit möglich wurden die Planungen diesbezüglich optimiert. Eine größere Fläche für die Dachbegrünung sowie eine dickere Substratschicht ist aus statischen Gründen nicht möglich. Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass das Staatstheater lediglich umgebaut wird. Der Bebauungsplanentwurf baut auf dem Siegerentwurf der Architekten Delugan Meissl Associated Architects auf. In der Auslobung aus dem Jahr 2014 wurde keine Fassadenbegrünung gefordert. Die Fassadengestaltung ist ein prägender Bestandteil des prämierten Entwurfs. Für das Stadtbild verspricht die Umsetzung einen hohen gestalterischen Qualitätsgewinn. Dieses Ziel wiegt im Einzelfall hier höher als ein Plus an Grün an den Fassaden. Die von Bürgerinnen und Bürgern vorgebrachten Anregungen zur Begrünung der Freiflächen sind bereits als Anforderungen in den Freianlagenwettbewerb aufgenommen worden. Die Jurysitzung findet am 28. Oktober 2021 statt. Der Wettbewerb legt großen Wert auf den Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen auf Umwelt und Klima und wird die Voraussetzungen schaffen, für eine möglichst umfangreiche Bepflanzung der Freiflächen und eine Versickerung von Niederschlagswasser. Die Möglichkeiten dazu sind technisch limitiert durch die Statik der Tiefgarage. Durch die größere Grundfläche des Staatstheaters und verschiedene technische Nutzungsanforderungen auch im Untergrund sind ein Erhalt der Bestandsbäume sowie weitere Nachpflanzungen innerhalb des Plangebiets leider nicht umsetzbar. Die Stadt Karlsruhe möchte die enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem Land Baden-Baden-Württemberg während der Planungsphase auch für die nun anstehende Umsetzung der Baumaßnahmen fortsetzen. Davon ausgehend sind die städtischen Planungsziele durch die Festsetzungen des Bebauungsplanes hinreichend gesichert. Das Land Baden-Württemberg hat als Kompensationen für die im Zuge der Vorwegmaßnahmen erforder- lichen Fällung von 30 Bäumen bereits im Frühjahr diesen Jahres 22 Ersatzpflanzungen vorgenommen (Schlossgarten, KIT-Süd, Polizeipräsidium, Alte Weingartener Straße 1, KIT-West). Weitere Ersatzpflanzungen durch die Stadt Karlsruhe sind im Herbst dieses Jahres vorgesehen (City-Park und Otto- Dullenkopf-Park). Das Niederschlagswasser soll soweit möglich dezentral zur Versickerung gebracht werden. Der Entwässerungsplan wird auf die Ergebnisse des Freianlagenwettbewerbs abgestimmt und optimiert. Durch das Fraunhofer-Institut für Solare Energiesysteme wurde eine Potentialanalyse zur Nutzung von gebäudeintegrierter Photovoltaik durchgeführt. Die konkreten Potentiale sind im Energiekonzept aufgeführt (Anlage 2 des Auslegungsbeschlusses). – 4 – IV. Abschluss des Verfahrens Dem Gemeinderat kann nach alldem empfohlen werden, den Wertungen der Verwaltung zu folgen und den Bebauungsplan nach Maßgabe des Planes vom 3. Januar 2019 in der Fassung vom 8. April 2021 als Satzung zu beschließen. Die schriftlichen Festsetzungen, örtlichen Bauvorschriften und Hinweise des Bebauungsplanes sowie die Begründung zum Bebauungsplan sind dieser Vorlage als Anlage beigefügt. Sie dienen zusammen mit dem Planteil, der die zeichnerischen Festsetzungen enthält, als Grundlage des zu fassenden Gemeinderatsbeschlusses. Beschluss: Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat beschließt: 1. Die zum Bebauungsplan „Baumeister-, Finter-, Ettlinger, Kriegs- und Meidingerstraße“, Karlsruhe- Südstadt in der Auslegung vorgetragenen Anregungen bleiben unberücksichtigt, soweit sie nach Maßgabe des vorliegenden Planentwurfes vom 3. Januar 2019 in der Fassung vom 8. April 2021 und den ergänzenden Erläuterungen zu diesem Beschluss keine Berücksichtigung gefunden haben. Das Bürgermeisteramt wird beauftragt, den Betroffenen das Ergebnis der Entscheidung mitzuteilen. 2. folgende S a t z u n g Bebauungsplan „Baumeister-, Finter-, Ettlinger, Kriegs- und Meidingerstraße“, Karlsruhe-Südstadt Der Gemeinderat der Stadt Karlsruhe beschließt aufgrund § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I, S. 3634) und § 74 der Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) in der Fassung vom 5. März 2010 (GBl. S. 358, ber. S. 416) in Verbindung mit § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der Fassung vom 24. Juli 2000 (GBl. S. 581, ber. S. 698) jeweils einschließlich späterer Änderungen und Ergänzungen den Bebauungsplan „Baumeister-, Finter-, Ettlinger, Kriegs- und Meidingerstraße“, Karlsruhe-Südstadt, gemeinsam mit den örtlichen Bauvorschriften jeweils als Satzung. Der Bebauungsplan enthält zeichnerische und schriftliche Festsetzungen gemäß § 9 BauGB. Gegenstand des Bebauungsplanes sind zudem örtliche Bauvorschriften gemäß § 74 Abs. 1 bis 5 in Verbindung mit § 74 Abs. 7 LBO, die als selbstständige Satzung mit dem Bebauungsplan verbunden sind. Die Regelungen ergeben sich aus der Planzeichnung mit Zeichenerklärung sowie aus dem Textteil jeweils vom 3. Januar 2019 in der Fassung vom 8. April 2021, die Bestandteile dieser Satzung sind. Dem Bebauungsplan ist ferner eine Begründung gemäß § 9 Abs. 8 BauGB beigefügt. Die Satzungen über die planungsrechtlichen Festsetzungen und die örtlichen Bauvorschriften (Bebauungsplan) treten mit dem Tag der Bekanntmachung in Kraft (§ 10 BauGB, § 74 Abs. 7 LBO).
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© Stadt Karlsruhe | Stadtplanungsamt 19.10.2021 TOP 10 Bebauungsplan „Baumeister-, Finter-, Ettlinger-, Kriegs- und Meidingerstraße“ Satzungsbeschluss Gemeinderatssitzung am 19. Oktober 2021 © Stadt Karlsruhe | Stadtplanungsamt 19.10.2021 Ablauf der Bauphasen (Module) TG-Ausfahrt TG-Einfahrt © Stadt Karlsruhe | Stadtplanungsamt 19.10.2021 Bebauungsplan © Stadt Karlsruhe | Stadtplanungsamt 19.10.2021 Nachhaltigkeit und Ökologie -Baumerhalt entlang Meidingerstraße -Ersatzpflanzung von 15 großkronigenBäumen, nach Möglichkeit weitere Ersatzpflanzungen auf städtischen und auf Landesflächen -vorzeitige Umsetzung von Nisthilfen -Dachbegrünung auf 15% / Tiefgaragenbegrünung auf 30% der Fläche -Photovoltaikanlagen -energetische Sanierung des Baubestandes -auf Umweltbelange abgestimmtes Beleuchtungskonzept © Stadt Karlsruhe | Stadtplanungsamt 19.10.2021 Mobilitätskonzept und Module Mobilitätskonzept -Nachweis von 181 Stellplätzen in der Tiefgarage, inkl. 8 Stellplätze für mobilitätseingeschränkte Personen -ca. 190 öff. Fahrradstellplätze, darunter 40 überdacht -ca. 200 Fahrradstellplätze für die Mitarbeitenden -9 Taxistellplätze und Bushaltebereich in der Finterstraße Module -Modul 1: Neubau Schauspielhaus und Gastronomie -Modul 2: Anbau auf Ostseite mit Probebühnen und Musikbereich -Modul 3: Sanierung Großes Haus und Werkstätten © Stadt Karlsruhe | Stadtplanungsamt 19.10.2021 Impressum 6 Stadt Karlsruhe Stadtplanungsamt Leitung:Prof. Dr.-Ing. Anke Karmann-Woessner stpla@karlsruhe.de Bereich:Städtebau Bereichsleitung:Sigrun Hüger BearbeitungMichaela Stenzel-Koob, Miroslaw Kwiatkowski Kartengrundlagen:Liegenschaftsamt Karlsruhe Grafikinhalte:© Stadt Karlsruhe
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Niederschrift 29. Plenarsitzung des Gemeinderates 19. Oktober 2021, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 11. Punkt 10 der Tagesordnung: Bebauungsplan "Baumeister-, Finter-, Ettlinger, Kriegs- und Mei- dingerstraße", Karlsruhe-Südstadt: Satzungsbeschluss gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB) Vorlage: 2021/1163 Beschluss: Der Gemeinderat beschließt: 1. Die zum Bebauungsplan „Baumeister-, Finter-, Ettlinger, Kriegs- und Meidingerstraße“, Karlsruhe-Südstadt in der Auslegung vorgetragenen Anregungen bleiben unberücksichtigt, soweit sie nach Maßgabe des vorliegenden Planentwurfes vom 3. Januar 2019 in der Fas- sung vom 8. April 2021 und den ergänzenden Erläuterungen zu diesem Beschluss keine Be- rücksichtigung gefunden haben. Das Bürgermeisteramt wird beauftragt, den Betroffenen das Ergebnis der Entscheidung mitzuteilen. 2. folgende S a t z u n g Bebauungsplan „Baumeister-, Finter-, Ettlinger, Kriegs- und Meidingerstraße“, Karlsruhe- Südstadt Der Gemeinderat der Stadt Karlsruhe beschließt aufgrund § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I, S. 3634) und § 74 der Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) in der Fassung vom 5. März 2010 (GBl. S. 358, ber. S. 416) in Verbindung mit § 4 der Gemeindeordnung für Ba- den-Württemberg (GemO) in der Fassung vom 24. Juli 2000 (GBl. S. 581, ber. S. 698) jeweils einschließlich späterer Änderungen und Ergänzungen den Bebauungsplan „Baumeister-, Finter-, Ettlinger, Kriegs- und Meidingerstraße“, Karlsruhe-Südstadt, gemeinsam mit den örtlichen Bauvorschriften jeweils als Satzung. – 2 – Der Bebauungsplan enthält zeichnerische und schriftliche Festsetzungen gemäß § 9 BauGB. Gegenstand des Bebauungsplanes sind zudem örtliche Bauvorschriften gemäß § 74 Abs. 1 bis 5 in Verbindung mit § 74 Abs. 7 LBO, die als selbstständige Satzung mit dem Bebau- ungsplan verbunden sind. Die Regelungen ergeben sich aus der Planzeichnung mit Zei- chenerklärung sowie aus dem Textteil jeweils vom 3. Januar 2019 in der Fassung vom 8. April 2021, die Bestandteile dieser Satzung sind. Dem Bebauungsplan ist ferner eine Be- gründung gemäß § 9 Abs. 8 BauGB beigefügt. Die Satzungen über die planungsrechtlichen Festsetzungen und die örtlichen Bauvorschrif- ten (Bebauungsplan) treten mit dem Tag der Bekanntmachung in Kraft (§ 10 BauGB, § 74 Abs. 7 LBO). Abstimmungsergebnis: Bei 38 Ja-Stimmen und 4 Enthaltungen mehrheitlich zugestimmt Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 10 zur Behandlung auf: Da es ein Satzungsbeschluss ist, führt Frau Prof. Dr. Karmann-Woessner kurz in die Thematik ein. Prof. Dr. Karmann-Woessner (beamerunterstützt): Wir freuen uns, dass Sie heute den Sat- zungsbeschluss fassen werden zum Bebauungsplan Baumeisterstraße. Da bin ich mir sicher, dass uns das heute gelingt. Denn es ist ein ganz wichtiger Schritt, die Neubaumaßnahmen beim Staatstheater auch planungsrechtlich abzusichern. Es ist ein Bebauungsplan, den wir als Ände- rungsverfahren für die Baumeisterstraße jetzt erweitert haben, und zwar auf der Grundlage eines Hochbauwettbewerbs 2017, den Delugan Meissl, ein Büro aus Wien, gewonnen hat. Das war ein europaweiter Wettbewerb, der in drei Stufen, und das ist sicher die große Herausforde- rung, über einen Zeitraum von 12 Jahren realisiert werden soll, und der eine gemeinsame Maß- nahme des Landes Baden-Württemberg und der Stadt Karlsruhe ist. Im ersten Schritt sind schon die Maßnahmen realisiert auch genehmigt worden, die im Rahmen des geltenden Baurechts möglich waren. Das waren die Zufahrten zur Tiefgarage. Aber jetzt für die nächsten Schritte ist das neue Planungsrecht eine wesentliche Größe. Wir haben eigentlich zwei Herausforderungen hier an dieser Stelle. Zum einen natürlich den Baukörper in seiner Hö- he und in seinem Umfang einzubinden in die vorhandene Situation und dann quasi die themati- schen Herausforderungen an dieser Stelle zu lösen. Leider war es erforderlich, dass aufgrund der Erweiterungsmaßnahmen sehr viele Bäume gefällt werden mussten. Dann kamen natürlich auch in der öffentlichen Auslegung und in den Stellungnahmen entsprechende Forderungen. Deshalb sind schon in großem Umfang neue Bäume gepflanzt worden, auch an anderer Stelle, im KET, im Nymphengarten oder auch im Schlosspark, und sollen auch noch zukünftig an ande- ren Stellen in der Stadt entstehen. 33 große Platanen mussten leider gefällt werden und 22 Er- satzpflanzungen konnten schon realisiert werden, und weitere großkronige Bäume sind noch geplant. Darüber hinaus sind auch die Nisthilfen schon umgesetzt, und die Dachbegrünung und die Tiefgaragenbegrünung ist festgesetzt worden hier im Bebauungsplan. – 3 – Entsprechende Photovoltaik-Anlagen sind auch geplant. Insgesamt soll die CO 2 -Bilanz in Bezug auf den Klimaschutz verbessert werden, trotz dieser Eingriffe, weil der zweite Spielstandort nicht mehr erforderlich ist, der auch energetisch sehr unbefriedigend ist, weil außerdem die Fahrten entfallen und auch die täglichen Kulissenfahrten, auf die verzichtet werden kann, also in der Gesamtsumme ein positives Gesamtergebnis. Und der zweite Punkt waren die Mobilitätsfragen. Wir haben 181 Stellplätze in der Tiefgarage, die bereits vorhanden ist. Diese werden noch ergänzt durch eine große Zahl von überdachten Fahrradstellplätzen für die Mitarbeiter sowie auch öffentliche Fahrradstellplätze. Das sind im Wesentlichen die Kernpunkte, die auch in der Auslegung diskutiert wurden. Ich bitte Sie jetzt um Ihren Beschluss. Der Vorsitzende: Wir dürfen gespannt sein, was dann der Freiflächenwettbewerb nächste Wo- che ergibt, der dann in die Jurysitzung geht. Also, Sie merken, es kommt jetzt Schlag auf Schlag. Wir können uns dann schon besser vorstellen, wie das Ganze einmal werden wird. Prof. Dr. Karmann-Woessner: Vielleicht kann ich, weil Sie es ansprechen, ergänzen, dass auch verschiedene Maßnahmen, die zur Klimaanpassung und zum Klimaschutz gefordert wurden, aufgrund dem Entfall der großkronigen Bäume wieder in den Auslobungstext eingegangen sind. Da sind wir tatsächlich gespannt, wie das gelingt, das dann auch umzusetzen auf dieser verblei- benden Fläche. Daran werden wir sicher auch die Entwürfe messen. Der Vorsitzende: Dann kommen wir zur Abstimmung, und ich bitte um Ihr Votum. – Das ist eine deutliche Mehrheit. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 9. November 2021