Neuabstimmung über TOP 14 und 15 der Gemeinderatssitzung vom 27.07.2021 (Änderungen Wertstofftonne)
| Vorlage: | 2021/1159 |
|---|---|
| Art: | Antrag |
| Datum: | 14.03.2022 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Offen |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Ausschuss für öffentliche Einrichtungen (öffentlich)
Datum: 11.03.2022
Rolle: Vorberatung
Ergebnis: Keine Angabe
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Interfraktioneller Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier FDP-Gemeinderatsfraktion CDU-Gemeinderatsfraktion KAL/Die PARTEI-Gemeinderatsfraktion FW|FÜR-Gemeinderatsfraktion Eingang: 28.09.2021 Vorlage Nr.: 2021/1159 Neuabstimmung über TOP 14 und 15 der Gemeinderatssitzung vom 27.07.2021 Gremium Termin TOP ö nö Ausschuss für öffentliche Einrichtungen 18.11.2021 6 X Hauptausschuss 30.11.2021 36.2 x Ausschuss für öffentliche Einrichtungen 11.03.2022 3.2 x 1. Über die Tagesordnungspunkte 14 und 15 der Gemeinderatssitzung vom 27.07.2021 wird auf Grundlage der korrekten rechtlichen Auslegung des Verpackungsgesetzes (VerpackG, s. insbesondere §22) und vollständiger Vorlage aller Informationen nochmals neu beraten und abgestimmt. 2. Die Gesetzesgrundlage wird hierbei nochmals genau mit den Betreibern Dualer Systeme (BDS) auf Ausgestaltungsspielräume für den Stadtkreis Karlsruhe hin überprüft und Möglichkeiten der bereits bestehenden gemeinsamen Sammlung von Leichtverpackungen (LVP) und sogenannten „stoffgleichen Nichtverpackungen“ (SNVP) aufgezeigt und ausgearbeitet. Das jetzige Abholsystem der Karlsruher Wertstofftonne, welches die gemeinsame Sammlung von Leichtverpackungen und stoffgleichen Nichtverpackungen ermöglicht, soll ab 1. Januar 2023 von einem dualen Konzept abgelöst werden, das eine Einteilung in ein Hol- und Bringsystem vorsieht. Die Abfallentsorgung gehört zu den Pflichtaufgaben der Stadt- und Landkreise in Baden-Württemberg und ist für die Einwohnerinnen und Einwohner, die für diesen kommunalen Service auch Gebühren entrichten, unverzichtbar. Ein eigenständiges Entsorgen stoffgleicher Nichtverpackungen auf den wenigen Wertstoffhöfen in Karlsruhe stellt insbesondere für ältere und für mobilitätseingeschränkte Bürgerinnen und Bürger neue Hürden und Abhängigkeiten dar. Zudem hinterlässt es erhebliche Zweifel am ökologischen und ökonomischen Mehrwert sowie an der zielführenden Steigerung eines sensibilisierten Bewusstseins von Produktion, Verbrauch, Entsorgung und Vermeidung von Müll. Bereits der Landkreis Karlsruhe konnte schlüssig darlegen, dass die Fortführung des bisherigen gemeinsamen Systems auch bei hoher Fehlwurfquote wirtschaftlicher ist (https://www.landkreis- karlsruhe.de/PDF/06052021_TOP_013.PDF?ObjSvrID=3051&ObjID=2817&ObjLa=1&Ext=PDF&WTR=1 &_ts=1620375223) und stimmte deshalb für die Beibehaltung im Kreistag. Trotz der Berücksichtigung unterschiedlicher Bedingungen für die Verhandlungen mit den Betreibern Dualer Systeme (BDS) und verschiedener Verhandlungspartner gilt als verbindliche Grundlage das „Gesetz über das Sachverhalt / Begründung: – 2 – Inverkehrbringen, die Rücknahme und die hochwertige Verwertung von Verpackungen (Verpackungsgesetz - VerpackG)“ vom 1. Januar 2019, das die jetzige Sammlungsform eindeutig zulässt und diese Ausgestaltungsmöglichkeiten den Kommunen weiterhin einräumt (https://www.gesetze-im-internet.de/verpackg/VerpackG.pdf, siehe insbesondere §22). Da die Abstimmungen über TOP 14 und 15 der Gemeinderatssitzung vom 27.07.2021 auf nicht vollständigen und korrekten Kernaspekten und Hintergrundinformationen beruhten, waren die Entscheidungen zu dieser wichtigen Frage noch nicht abstimmungsreif. Daher sollten dem Gemeinderat als zuständiges demokratisch gewähltes Gremium für die Stadt Karlsruhe auf Basis des richtigen und vollumfänglichen rechtlichen Rahmens die Beschlussvorlagen nochmals neu zur Abstimmung vorgelegt werden, da der Entschluss vom 27.07.2021 zu früh und unter zunächst falschen Annahmen herbeigeführt wurde. Unterzeichnet von: Tom Høyem Thomas H. Hock Tilman Pfannkuch Sven Maier Lüppo Cramer Friedemann Kalmbach Jürgen Wenzel
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Extrahierter Text
Interfraktioneller Antrag der Fraktionen aus FDP, CDU, KAL/Die PARTEI und FW|FÜR Herrn Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 76124 Karlsruhe 29. September 2021 Thema: Neuabstimmung über TOP 14 und 15 der Gemeinderatssitzung vom 27.07.2021 Antrag 1. Über die Tagesordnungspunkte 14 und 15 der Gemeinderatssitzung vom 27.07.2021 wird auf Grundlage der korrekten rechtlichen Auslegung des Verpackungsgesetzes (VerpackG, s. insbesondere §22) und vollständiger Vorlage aller Informationen nochmals neu beraten und abgestimmt. 2. Die Gesetzesgrundlage wird hierbei nochmals genau mit den Betreibern Dualer Systeme (BDS) auf Ausgestaltungsspielräume für den Stadtkreis Karlsruhe hin überprüft und Möglichkeiten der bereits bestehenden gemeinsamen Sammlung von Leichtverpackungen (LVP) und sogenannten „stoffgleichen Nichtverpackungen“ (SNVP) aufgezeigt und ausgearbeitet. Das jetzige Abholsystem der Karlsruher Wertstofftonne, welches die gemeinsame Sammlung von Leichtverpackungen und stoffgleichen Nichtverpackungen ermöglicht, soll ab 1. Januar 2023 von einem dualen Konzept abgelöst werden, das eine Einteilung in ein Hol- und Bringsystem vorsieht. Die Abfallentsorgung gehört zu den Pflichtaufgaben der Stadt- und Landkreise in Baden-Württemberg und ist für die Einwohnerinnen und Einwohner, die für diesen kommunalen Service auch Gebühren entrichten, unverzichtbar. Ein eigenständiges Entsorgen stoffgleicher Nichtverpackungen Sachverhalt / Begründung: Interfraktioneller Antrag der Fraktionen aus FDP, CDU, KAL/Die PARTEI und FW|FÜR auf den wenigen Wertstoffhöfen in Karlsruhe stellt insbesondere für ältere und für mobilitätseingeschränkte Bürgerinnen und Bürger neue Hürden und Abhängigkeiten dar. Zudem hinterlässt es erhebliche Zweifel am ökologischen und ökonomischen Mehrwert sowie an der zielführenden Steigerung eines sensibilisierten Bewusstseins von Produktion, Verbrauch, Entsorgung und Vermeidung von Müll. Bereits der Landkreis Karlsruhe konnte schlüssig darlegen, dass die Fortführung des bisherigen gemeinsamen Systems auch bei hoher Fehlwurfquote wirtschaftlicher ist (https://www.landkreis- karlsruhe.de/PDF/06052021_TOP_013.PDF?ObjSvrID=3051&ObjID=2817&Obj La=1&Ext=PDF&WTR=1&_ts=1620375223) und stimmte deshalb für die Beibehaltung im Kreistag. Trotz der Berücksichtigung unterschiedlicher Bedingungen für die Verhandlungen mit den Betreibern Dualer Systeme (BDS) und verschiedener Verhandlungspartner gilt als verbindliche Grundlage das „Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die hochwertige Verwertung von Verpackungen (Verpackungsgesetz - VerpackG)“ vom 1. Januar 2019, das die jetzige Sammlungsform eindeutig zulässt und diese Ausgestaltungsmöglichkeiten den Kommunen weiterhin einräumt (https://www.gesetze-im-internet.de/verpackg/VerpackG.pdf, siehe insbesondere §22). Da die Abstimmungen über TOP 14 und 15 der Gemeinderatssitzung vom 27.07.2021 auf nicht vollständigen und korrekten Kernaspekten und Hintergrundinformationen beruhten, waren die Entscheidungen zu dieser wichtigen Frage noch nicht abstimmungsreif. Daher sollten dem Gemeinderat als zuständiges demokratisch gewähltes Gremium für die Stadt Karlsruhe auf Basis des richtigen und vollumfänglichen rechtlichen Rahmens die Beschlussvorlagen nochmals neu zur Abstimmung vorgelegt werden, da der Entschluss vom 27.07.2021 zu früh und unter zunächst falschen Annahmen herbeigeführt wurde. Unterzeichnet von: Tom Høyem, Thomas H. Hock und FDP-Fraktion Tilman Pfannkuch, Sven Maier und CDU-Fraktion Lüppo Cramer und KAL/Die PARTEI-Fraktion Friedemann Kalmbach, Jürgen Wenzel und FW|FÜR-Fraktion
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Extrahierter Text
Stellungnahme zum Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier FDP, CDU, KAL/DIE PARTEI und FW/FÜR-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: 2021/1159 Verantwortlich: Dez. 5 Dienststelle: AfA Neuabstimmung über TOP 14 und 15 der Gemeinderatssitzung vom 27.07.2021 (Wertstofftonne) Gremium Termin TOP ö nö Ausschuss für öffentliche Einrichtungen 18.11.2021 6 b) x Hauptausschuss 30.11.2021 36.2. x Ausschuss für öffentliche Einrichtungen 11.03.2022 3.2 x Kurzfassung Die Verwaltung empfiehlt, den Antrag bezogen auf Tagesordnungspunkt 14 der Gemeinderatssitzung vom 27.07.2021 abzulehnen beziehungsweise als erledigt zu betrachten, da der dortige Beschluss bereits umgesetzt ist und auch keine direkte Auswirkung auf TOP 15 hat. Wie in der Informationsvorlage „Perspektiven der Wertstofferfassung in Karlsruhe – Sachstandsbericht zum Verhandlungsstand mit den Betreibern Dualer Systeme (BDS) und zum weiteren Vorgehen“ (Vorlage Nr. 2022/14815) dargestellt, ist geplant, dass dem Gemeinderat die Entscheidung über die zukünftige Erfassung der Wertstoffe in Karlsruhe auf Grundlage einer aktuellen Sortieranalyse bis Ende des Jahres erneut zur Beratung und Abstimmung vorgelegt wird. Die Verwaltung empfiehlt, den Antrag damit als erledigt zu betrachten. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen | Erträge (Zuschüsse und Ähnliches) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzüglich Folgeerträge und Folgeeinsparungen) Ja ☒ Nein ☐ Abhängig vom künftigen Konzept. Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja ☒ Nein ☐ Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: ☐Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) ☐Umschichtungen innerhalb des Dezernates ☐Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein ☒ Ja ☐ durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Ergänzende Erläuterungen 1. Die Verwaltung ist der Auffassung, dass die im Antrag vorgebrachten Aspekte eine Neuberatung und -abstimmung von TOP 14 nicht erforderlich machen. Innerhalb des Tagesordnungspunktes 14 des Gemeinderates am 27. Juli 2021 wurde um die Zustimmung des Gemeinderates zur der von der Verwaltung vorgelegten „Interimsvereinbarung mit den Betreibern Dualer Systeme (BDS) vom 1. Januar 2020 bis 31. Dezember 2022“ (Vorlage: 2021/0726) gebeten. Im Rahmen dieser Interimsvereinbarung, die bis zum 31. Dezember 2022 gültig ist, ging es nicht darum, die derzeitige Praxis der gemeinsamen Erfassung von LVP und SNVP zu ändern, sondern darum, die entsprechenden Kostenerstattungen der BDS für die gemeinsame Erfassung im Zeitraum bis zum Abschluss der endgültigen Vereinbarung vertraglich zu fixieren. Wie in der Vorlage ausgeführt, hat die Verwaltung vorgeschlagen, dem Abschluss der Interimsvereinbarung zuzustimmen, und zwar in Anbetracht der weiteren Verbesserung der Vergütungsleistungen, die durch den Abschluss der Interimsvereinbarung in Verbindung mit den Erfassungsverträgen erreicht werden kann. Die Vereinbarung und die Erfassungsverträge wurden nach dem Beschluss des Gemeinderates unmittelbar unterzeichnet sowie verschickt und sind damit rechtsgültig. Da diese zudem Grundlage für die Abrechnungen des Zeitraumes seit dem 1.1.2020 sind und aus den genannten Gründen keine direkte Auswirkung auf das zukünftige Sammelsystem haben, wird eine diesbezügliche Neuabstimmung für nicht zielführend erachtet. 2. Wie in der Informationsvorlage „Perspektiven der Wertstofferfassung in Karlsruhe – Sachstandsbericht zum Verhandlungsstand mit den Betreibern Dualer Systeme (BDS) und zum weiteren Vorgehen“ (Vorlage Nr. 2022/14815) dargestellt, wurde zwischenzeitlich mit den Betreibern der Dualen Systeme (BDS) vereinbart, dass 2022 zunächst eine Sortieranalyse durchgeführt wird, um den aktuellen Fehlwurfanteil in der Wertstofftonne zu bestimmen. Auf dieser Grundlage kann die genaue Kostenaufteilung zwischen Stadt und BDS für den Fall einer zukünftigen gemischten Wertstofftonne in Systemführerschaft der BDS bestimmt werden. Dem Gemeinderat soll hierüber bis Ende des Jahres die Entscheidung über die zukünftige Erfassung der Wertstofftonne auf dieser Grundlage erneut zur Beratung und Abstimmung vorgelegt werden. Die Verwaltung empfiehlt, den Antrag damit als erledigt zu betrachten.