Antrag auf wasserrechtliche Erlaubnis für die Entnahme von Kühlwasser und Direkteinleitung von Abwasser und Kühlwasser für die Blöcke 4S und 7 am Rheinhafen-Dampfkraftwerk

Vorlage: 2021/1148/1
Art: Änderungs-/Ergänzungsantrag
Datum: 12.10.2021
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Umwelt- und Arbeitsschutz
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat - Einbringung DHH (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 19.10.2021

    TOP: 19.1

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: mehrheitlich abgelehnt

Zusätzliche Dateien

  • Änderungs-/Ergänzungsantrag
    Extrahierter Text

    Änderungsantrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier AfD-Gemeinderatsfraktion Eingang: 12.10.2021 Vorlage Nr.: 2021/1148/1 Antrag auf wasserrechtliche Erlaubnis für die Entnahme von Kühlwasser und Direkteinleitung von Abwasser und Kühlwasser für die Blöcke 4S und 7 am Rheinhafen-Dampfkraftwerk Gremium Termin TOP ö nö Hauptausschuss 12.10.2021 17 X Gemeinderat 19.10.2021 19 x Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung, eine Stellungnahme ohne die in der Beschlussvorlage enthaltene zusätzliche Befristung an das Regierungspräsidium Karlsruhe zu schicken. Das heißt: „Die Verlängerung der wasserrechtlichen Erlaubnis für RDK 4S und 7 ist aus Sicht der Stadt Karlsruhe zu erteilen.“ Sachverhalt/Begründung In Bezug auf RDK 7 führt die Verwaltungsvorlage selbst an zwei Stellen aus: „Über eine zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit möglicherweise notwendige Übernahme in die Netzreserve wird auf Bundesebene entschieden.“ Dies zeigt, dass die Forderung der Verwaltungsvorlage auf Befristung der wasserrechtlichen Erlaubnis für RDK 7 „auf maximal ein Jahr nach beantragter Stilllegung, also spätestens Mitte 2023“ unsinnig ist. Hinzu kommt, dass noch gar keine Stilllegung beantragt ist. Die EnBW hat lediglich angekündigt, den Block RDK 7 spätestens Mitte des Jahres 2022 zur Stilllegung anzumelden, und damit für einen Zeitpunkt frühestens ein Jahr später. Zu welchem Datum die Anmeldung erfolgen wird, ist also noch offen. Wie lange der Betrieb nach der Anmeldung zur Stilllegung noch weitergeht, sieht man an RDK 4S (für dessen wasserrechtliche Erlaubnis die Verwaltungsvorlage ausdrücklich keine Befristung fordert): Die EnBW hatte bereits am 09.04.2016 die Betriebseinstellung von RDK 4S zum 09.04.2017 angezeigt, doch die Bundesnetzagentur hat RDK 4S seither mehrmals und zuletzt am 23.04.2020 als systemrelevant eingestuft und so den Weiterbetrieb der Anlage (in der Netzreserve) immer wieder genehmigt, derzeit bis 31.03.2023 (siehe angehängtes Genehmigungsschreiben). Die Begründung dieser Genehmigung lässt kaum Zweifel daran, dass RDK 7 ebenfalls als systemrelevant eingestuft wird, sobald die EnBW die Betriebseinstellung anzeigt. Die Entnahme und Rückführung von Kühlwasser wird damit auch über 2023 hinaus erforderlich sein. – 2 – Damit ist klar: Die in der Verwaltungsvorlage geforderte Befristung der wasserrechtlichen Erlaubnis von RDK 7 bis Mitte 2023 ist nicht nur unsinnig und damit unzulässig, sie stellt auch die Sicherheit der Stromversorgung von Karlsruhe und der ganzen Region in Frage. Unterzeichnet von: Dr. Paul Schmidt Oliver Schnell Ellen Fenrich

  • StN Änderungsantrag wasserrechtliche Erlaubnis
    Extrahierter Text

    Stellungnahme zum Änderungsantrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier AfD-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: 2021/1148/1 Verantwortlich: Dez. 5 Dienststelle: UA Antrag auf wasserrechtliche Erlaubnis für die Entnahme von Kühlwasser und Direkteinleitung von Abwasser und Kühlwasser für die Blöcke 4S und 7 am Rheinhafen- Dampfkraftwerk Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 19.10.2021 19 x Kurzfassung Die Verwaltung empfiehlt, den Antrag abzulehnen. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen | Erträge (Zuschüsse und Ähnliches) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzüglich Folgeerträge und Folgeeinsparungen) Ja ☐ Nein ☒ Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja ☐ Nein ☐ Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: ☐ Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) ☐ Umschichtungen innerhalb des Dezernates ☐ Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☐ Ja ☒ positiv ☐ negativ ☒ geringfügig ☐ erheblich ☒ IQ-relevant Nein ☐ Ja ☒ Korridorthema: Grüne Stadt Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein ☒ Ja ☐ durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Ergänzende Erläuterungen Die EnBW hat beim zuständigen Regierungspräsidium Karlsruhe eine wasserrechtliche Erlaubnis ohne Befristung beantragt. Eine Beschlussfassung des Gemeinderates ohne eine zusätzliche Befristung würde somit die Antragstellerin in ihrer ursprünglichen Intention bestärken. Die Forderung nach einer Befristung ist jedoch erforderlich, um der EnBW das politische Signal zu vermitteln, dass die Stadt einen unbefristeten Weiterbetrieb des RDK 7 ablehnt. Die Verwaltung empfiehlt daher, den Antrag abzulehnen.

  • Abstimmungsergebnis TOP 19.1
    Extrahierter Text