Antrag auf wasserrechtliche Erlaubnis für die Entnahme von Kühlwasser und Direkteinleitung von Abwasser und Kühlwasser für die Blöcke 4S und 7 am Rheinhafen-Dampfkraftwerk
| Vorlage: | 2021/1148 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 24.09.2021 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Umwelt- und Arbeitsschutz |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Gemeinderat - Einbringung DHH (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 19.10.2021
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: mehrheitlich zugestimmt
Zusätzliche Dateien
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Beschlussvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2021/1148 Verantwortlich: Dez. 5 Dienststelle: UA Antrag auf wasserrechtliche Erlaubnis für die Entnahme von Kühlwasser und Direkteinleitung von Abwasser und Kühlwasser für die Blöcke 4S und 7 am Rheinhafen- Dampfkraftwerk Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Hauptausschuss 12.10.2021 17 x Gemeinderat 19.10.2021 19 x Beschlussantrag (Kurzfassung) Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung, eine Stellungnahme gemäß Beschlussvorlage an das Regierungspräsidium Karlsruhe zu senden. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen | Erträge (Zuschüsse und Ähnliches) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzüglich Folgeerträge und Folgeeinsparungen) Ja ☐ Nein ☒ Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja ☐ Nein ☐ Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: ☐ Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) ☐ Umschichtungen innerhalb des Dezernates ☐ Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☐ Ja ☒ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☒ IQ-relevant Nein ☐ Ja ☒ Korridorthema: Grüne Stadt Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein ☒ Ja ☐ durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Ergänzende Erläuterungen Mit Schreiben des Regierungspräsidiums Karlsruhe vom 12. Juli 2021 wurde die Stadt Karlsruhe um Stellungnahme zum „Antrag auf wasserrechtliche Erlaubnis für die Entnahme von Kühlwasser und Direkteinleitung von Abwasser und Kühlwasser für die Blöcke 4S und 7 am Rheinhafen-Dampfkraftwerk“ gebeten. Die unteren Verwaltungsbehörden (untere Wasserbehörde sowie untere Natur- und Bodenschutzbehörde) angesiedelt beim Zentralen Juristischen Dienst haben aus fachlicher Sicht mit Schreiben vom 28. Juli 2021 Stellung genommen. Die untere Wasserbehörde verweist darauf, dass die Zuständigkeit in wasserwirtschaftlichen Fragen bei den Dienststellen des Regierungspräsidiums selbst liegt. Seitens der unteren Bodenschutzbehörde und der unteren Naturschutzbehörde wurden keine rechtlich relevanten Belange identifiziert, die formal gegen eine Genehmigung geltend gemacht werden können. Um nicht nur als untere Verwaltungsbehörde, sondern auch als Gebietskörperschaft eine Stellungnahme zum Verfahren abzugeben und darin übergeordnete kommunale Belange geltend machen zu können, hat die Stadt beim Regierungspräsidium Karlsruhe eine Verlängerung der ursprünglich auf den 20.08.2021 gesetzten Frist beantragt. Mit E-Mail vom 19. August hat das Regierungspräsidium Karlsruhe einer Verlängerung der Abgabefrist bis zum 31. Oktober 2021 zugestimmt. Antragsunterlagen EnBW / Befristung der Erlaubnis Aufgrund der Befristung der bestehenden wasserrechtlichen Erlaubnis bis zum 30.09.2022 beantragt die EnBW AG eine neue wasserrechtliche Erlaubnis für das Rheinhafen-Dampfkraftwerk zur - Kühlwasserentnahme aus dem Rhein für den Block 7 und Block 4S - Kühlwassereinleitung in den Rhein für den Block 7 und Block 4S - Direkteinleitung von Abwässern aus der Rauchgasreinigung des Block 7, Dampferzeugung und Wasseraufbereitung sowie Siebbandabspritzwasser Im Antrag der EnBW (S. 11) ist ausgeführt, dass eine wasserrechtliche Erlaubnis gemäß § 18 Abs. 1 WHG widerruflich ist, weshalb von einer Befristung grundsätzlich abgesehen werden könne. Ebenfalls wird darauf hingewiesen (S. 13), dass ein Termin zur endgültigen Stilllegung der Blöcke 7 und 8 trotz des „Gesetzes zur Reduzierung und zur Beendigung der Kohleverstromung und zur Änderung weiterer Gesetze vom 8. August 2020 (Kohleausstiegsgesetz)“ zum Zeitpunkt der Antragsstellung nicht bekannt sei. Wie aus einer Pressemitteilung der EnBW vom 2. Oktober 2021 erkennbar, beabsichtigt die EnBW nunmehr, den Block 7 spätestens Mitte des Jahres 2022 zur Stilllegung anzumelden. Damit greift die EnBW die Forderung der Stadt nach schneller Stilllegung von Block 7 auf, was ausdrücklich begrüßt wird. Wie unter anderem in der Gemeinderatssitzung am 22.10.2019 durch Herrn Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup dargestellt, hat die Stadt Karlsruhe sowohl aus Gründen des Klimaschutzes als auch hinsichtlich der Anforderungen an die Luftreinhaltung ein besonderes Interesse daran, dass die Kohleverbrennung in Karlsruhe möglichst schnell beendet wird. Dies werde seitens der Stadt in Gesprächen mit der EnBW auch regelmäßig zum Ausdruck gebracht. RDK 7 ist bereits seit 1985 in Betrieb und arbeitet deutlich ineffizienter als das 2014 in Betrieb genommene RDK 8. Dementsprechend hoch sind sowohl die CO 2 - als auch die Luftschadstoffemissionen, die mit einem Weiterbetrieb von RDK 7 einhergehen. Beides läuft den Interessen der Stadt Karlsruhe zuwider. – 3 – Die Stadt Karlsruhe begrüßt daher die angekündigte Beendigung des Betriebs von RDK 7 im Strommarkt und fordert, dass eine Verlängerung der wasserrechtlichen Erlaubnis dementsprechend bis höchstens Mitte 2023 befristet wird. Über eine zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit möglicherweise notwendige Übernahme in die Netzreserve wird auf Bundesebene entschieden. Gegen die beantragte wasserrechtliche Erlaubnis für das Reserve-Gaskraftwerk RDK 4 bestehen keine Einwände. Kommunale Klimaschutzziele der Stadt Karlsruhe Die Stadt Karlsruhe hat sich in ihrem 2020 vom Gemeinderat beschlossenen Klimaschutzkonzept 2030 erneut zur Einhaltung der international verpflichtenden Beschlüsse der UN-Klimakonferenz von Paris im Jahr 2015 bekannt. Durch Umsetzung der im Konzept dargestellten Klimaschutzmaßnahmen will die Stadt einen angemessenen Beitrag zum Erreichen des in Paris beschlossenen Klimaziels leisten. Ausgehend vom Sonderbericht des Intergovernmental Panel of Climate Change (IPCC) von 2018 hat sich die Stadt zum Ziel gesetzt, bis 2030 mindestens 58% der CO 2 -Emissionen, bezogen auf das Jahr 2010 zu reduzieren. Zwar hat die Stadt Karlsruhe keinen unmittelbaren Einfluss auf die CO 2 -Emissionen privater Wirtschaftsunternehmen oder von Energieversorgungsunternehmen. Dennoch hat sie sich im Klimaschutzkonzept 2030 zum Ziel gesetzt, über eine Klimaallianz mit in Karlsruhe ansässigen Unternehmen auf eine CO 2 -Reduktion auch im Handlungsfeld der freien Wirtschaft hinzuwirken. Zielsetzung der Klimaallianz ist es u.a., dass sich in Karlsruhe ansässige Unternehmen den städtischen Klimazielen anschließen und konkrete Maßnahmen benennen, mit denen diese Ziele erreicht werden können. Die CO 2 -Emissionen der großen Industrie-Emittenten (EnBW, Miro, StoraEnso) im Rheinhafen fließen aus methodischen Gründen rein rechnerisch nicht insgesamt, sondern nur für den Teil in die CO 2 -Bilanz der Stadt Karlsruhe mit ein, der von der Stadt als Eigenverbrauch zu berechnen ist. Dennoch ist eine klare Perspektive zur schnellen Abschaltung insbesondere von RDK 7 im Sinne der Karlsruher Klimaschutzbemühungen und zur Unterstützung der Bemühungen von Stadt und Stadtgesellschaft von großer Bedeutung. Die Stadt Karlsruhe begrüßt daher die Ankündigung der EnBW zur Stilllegung von RDK 7, fordert aber zusätzlich, der Karlsruher Bevölkerung eine konkrete lokale Perspektive zu eröffnen, wie und wann der Kohleausstieg neben der Abschaltung von RDK 7 auch für RDK 8 im Laufe der kommenden Jahre umgesetzt werden soll. Dies ist auch vor dem Hintergrund zu sehen, dass das Bundesverfassungsgericht mit seiner Entscheidung vom 24. März 2021 den Gesetzgeber auffordert, der Erreichung der Ziele des Pariser Klimaabkommens höhere Priorität einzuräumen, als dies bisher der Fall ist und die Gesetzgebung entsprechend anzupassen. Luftreinhaltung und Prävention von Gesundheitsschäden in Karlsruhe Auch wenn die gesetzlichen Anforderungen zur Luftreinhaltung in Karlsruhe aktuell eingehalten werden, ist die Belastung mit Luftschadstoffen wie Stickoxiden und Feinstaub insbesondere in der Umgebung verkehrsreicher Straßen im Stadtgebiet vergleichsweise hoch. Hinzu kommt die Hintergrundbelastung, die durch die Karlsruher Industrieanlagen mitbestimmt ist. Da die Stadt Karlsruhe das Ziel verfolgt, die Luftreinhaltung und Prävention von Gesundheitsschäden der Bevölkerung stetig zu verbessern, hat sie auch aus diesem Grund die Erwartung, dass eine Beendigung des Betriebs von RDK 7 im Strommarkt so schnell wie möglich erfolgt. Über eine zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit möglicherweise notwendige Übernahme in die Netzreserve wird auf Bundesebene entschieden. – 4 – Schutz des Rheins als Lebensraum für Tiere und Pflanzen Das in den Antragsunterlagen enthaltene gewässerökologische Gutachten kommt zu dem Schluss, dass die Zielsetzung der Wasserrahmenrichtlinie für Oberflächengewässer, das Erreichen des guten ökologischen und chemischen Zustandes, durch den Wärmeeintrag und durch die Einleitung der Abwässer von RDK nicht gefährdet seien. Das ökologische Potential der „Freifließenden Rheinstrecke, unterhalb Lautermündung bis oberhalb Neckarmündung“ wird als „unbefriedigend” eingestuft. Grundsätzlich bestehe ein Handlungsbedarf zur Reduzierung der Temperatureinträge. Auch wenn die durch RDK 7 verursachten Wärme und Schadstoffeinleitungen sowie die beantragte Erhöhung des zulässigen pH-Wertes von 6 bis 8 auf 7 bis 9 für das ökologische Potential des betreffenden Rheinabschnitts nach Einschätzung des gewässerökologischen Gutachtens von begrenzter Relevanz sind, ist aus Sicht der Stadt Karlsruhe jede Vermeidung von Wärme- und Stoffeinträgen als Vorteil zu bewerten. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund des fortschreitenden Klimawandels, der Situationen mit kritischen Wärmebelastungen der Oberflächengewässer zunehmend häufiger erwarten lässt. Auch aus diesem Grund ist der Stadt Karlsruhe an einer schnellstmöglichen Beendigung des Betriebs von RDK 7 im Strommarkt gelegen. Fazit Gegen die beantragte wasserrechtliche Erlaubnis für das Reserve-Gaskraftwerk RDK 4 bestehen seitens der Stadt Karlsruhe keine Einwände. Allerdings hat die Stadt Karlsruhe ein grundsätzliches, gegenüber der EnBW bereits mehrfach artikuliertes Interesse daran, dass eine Beendigung des Betriebs von RDK 7 im Strommarkt so schnell wie möglich erfolgt. Eine Verlängerung der wasserrechtlichen Erlaubnis ist aus Sicht der Stadt Karlsruhe dementsprechend auf maximal ein Jahr nach beantragter Stilllegung, als spätestens Mitte 2023 zu befristen. Bewertung der CO 2 -Relevanz Die Emissionen aus dem kohlebefeuerten Rheinhafendampfkraftwerk sind erheblich. Mit dem Wegfall des Blockes 7 verringern sich die CO 2 -Emissionen deutlich. Beschluss: Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung, eine Stellungnahme gemäß Beschlussvorlage an das Regierungspräsidium Karlsruhe zu senden.
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Niederschrift 29. Plenarsitzung des Gemeinderates 19. Oktober 2021, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 20. Punkt 19 der Tagesordnung: Antrag auf wasserrechtliche Erlaubnis für die Entnahme von Kühlwasser und Direkteinleitung von Abwasser und Kühlwasser für die Blöcke 4S und 7 am Rheinhafen-Dampfkraftwerk Vorlage: 2021/1148 dazu: Änderungsantrag: AfD Vorlage: 2021/1148/1 Änderungsantrag: DIE LINKE. Vorlage: 2021/1148/2 Beschluss: Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung, eine Stellungnahme gemäß Beschlussvorlage an das Regierungspräsidium Karlsruhe zu senden. Abstimmungsergebnis: Beschlussvorlage: Bei 35 Ja-Stimmen und 7 Nein-Stimmen mehrheitlich zugestimmt Änderungsantrag Die LINKE: Mehrheitliche Ablehnung. Änderungsantrag AfD: Mehrheitliche Ablehnung. Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 19 zur Behandlung auf, verweist auf die erfolgte Vorberatung im Hauptausschuss am 12. Oktober 2021 sowie die vorliegenden Stellungnahmen der Verwaltung: Stadträtin Mayer (GRÜNE): Ziel der Stadt Karlsruhe ist ein schneller Ausstieg aus der Kohle hier in Karlsruhe. Tatsache ist aber auch, dass die Stadt Karlsruhe sehr wenig mitzureden hat, wenn es um die Stilllegung unserer regionalen Kohlekraftwerke geht. Wir freuen uns deswegen ganz besonders, dass die EnBW nun selber den Schritt zieht und RDK 7 schon in ein paar wenigen Monaten zur Stilllegung anmelden möchte. Wir unterstützen das sehr und sehen es deswegen als folgerichtig, jetzt auch die wasserrechtliche Genehmigung zu beenden für RDK 7. – 2 – Für uns ist natürlich auch klar, am liebsten wäre es uns, wir könnten dieses Kohlekraftwerk am schon heute oder morgen stilllegen. Tatsache ist aber auch, dass so ein Stilllegungsprozess eini- ges an Planung bedarf und benötigt. Deswegen halten wir den Antrag der LINKEN in diesem Sinne auch nicht für zielführend. Wir glauben, die paar Monate müssen wir der EnBW schon noch zugestehen und wollen jetzt nicht schon die wasserrechtliche Genehmigung direkt entzie- hen. Tatsache ist aber auch, die Rahmenbedingungen für einen schnellen Kohleausstieg müssen vor allen Dingen auf Bundesebene gesetzt werden. Das heißt, wir müssen in die erneuerbaren Energien investieren, und das heißt auch, wir haben letztlich beim RDK 7 nicht das letzte Wort, sondern die Bundesnetzagentur, die auch für die Netzstabilität sich vorbehält, eine Kraftwerks- reserve beizubehalten. Und deswegen werden wir ohne den Bund nicht mit unseren regionalen Zielen vorankommen. Dafür müsste ich mich natürlich auch ganz persönlich im Bundestag ein- setzen, dass wir den Kohleausstieg so schnell wie möglich vollziehen können. Ich möchte den Rest meiner Redezeit gerne noch mal missbrauchen, um einfach allen, die hier sind, noch einmal ein ganz großes Danke zu sagen für die letzten Jahre. Das ist jetzt heute mei- ne letzte Rede. Ich möchte Ihnen, dir, Frank, noch mal ganz herzlich meinen großen Dank aus- sprechen, auch einfach für die vertrauensvolle Zusammenarbeit, allen Mitgliedern, allen Ange- stellten der Stadtverwaltung, allen Mitarbeiter*innen und auch der ganzen Bürgermeis- ter*innenbank. Ich habe die Atmosphäre in Karlsruhe immer als sehr bereichernd, sehr wert- schätzend, sehr respektvoll erlebt, und auch allen Kolleginnen und Kollegen hier aus diesem Gemeinderat einfach ein ganz großes Danke, natürlich auch an die interessierte Zivilbevölke- rung und an alle Akteure aus der Zivilgesellschaft, die auch immer hier oben auf der Besu- cher*innentribüne mit dabei sind. Und natürlich ein ganz, ganz großes Danke an meine Frakti- on, die jetzt die grüne Arbeit in den kommenden Jahren fortführen wird. Ja, einfach ein ganz, ganz tolles Team. Ich bin mir sicher, das wird alles sehr gut laufen, auch ohne mich. Und dar- über hinaus bin ich natürlich weiterhin Ansprechpartnerin für Sie und euch. Bitte einfach immer melden, wenn es regionale Karlsruher Anliegen gibt. Dafür bin ich gewählt und das ist mir ein- fach ein besonderes Herzensthema, jetzt Karlsruhe auch im Bundestag vertreten zu dürfen. Stadtrat Pfannkuch (CDU): Die knappe Redezeit wird mir jetzt dadurch genommen, dass ich natürlich der Kollegin meine Hochachtung zollen muss, dafür, dass sie so ein bravouröses Er- gebnis hat erzielen können. Frau Bundestagsabgeordnete, also Glückauf. Sie haben jetzt ein Thema für Ihre Schlussworte gewählt, wo Sie prädestiniert sind, das jetzt auch umzusetzen, was wir für die Zukunft brauchen. Ja, gut, ohne die CDU, Sie sind unbeschränkt, Sie haben alle Kraft der Welt. Ich bin trotzdem überzeugt, dass wir die Klimawende schaffen. Nur, es muss konzep- tionell zugehen. Was hier dieser kleine, eigentlich völlig unwesentliche, Verfahrensvorgang an- geht, der zeigt, dass man Konzeptionalität auch auf kommunaler Ebene wahren sollte, Herr Oberbürgermeister. Ideologische Färbung nützt nichts. Das freut vielleicht Ihr Klientel, die sa- gen, okay, da hat er wieder das Richtige gesagt. Aber im Grunde haben Sie eigentlich am Schluss Dinge ausgeführt, die ich gar nicht mehr groß kommentieren muss. Wir sind hier in ei- nem Gesamtzusammenhang. Das muss übergeordnet organisiert werden. Es kann keiner einsei- tig aus irgendetwas sich herausstehlen. Die EnBW hat das Richtige gemacht, sieht wohl in ihrem Kontext auch Möglichkeiten, dieses nicht mehr sehr gut arbeitende RDK 7 abschalten zu können. Und wenn es das gesamte System auch erlaubt und die sogenannte Netzsicherheit auch gewährleistet ist, dann hat die CDU auch – 3 – keine Bedenken. Aber eigentlich, lieber Herr Oberbürgermeister, eigentlich ist es kein so ein richtig schmackhaftes Thema für Kommunalpolitik. Das muss anders entschieden werden. Die Untere Wasserrechtsbehörde hat genau das dazu gesagt, was man dazu sagen muss. Aber gleichwohl mit diesen sehr konzeptionellen Hoffnungen auch an Sie, wünsche ich Ihnen noch mal alles, alles Gute für Ihre Karriere. Der Vorsitzende: Die Last auf den Schultern wird immer größer, wenn sie jetzt auch noch die CDU vertreten darf beim Thema Klimawende. Stadtrat Dr. Huber (SPD): Die Last auf meinen Schultern wird irgendwie auch gefühlt größer mit jedem Redebeitrag. Ich bin jetzt überhaupt konzeptuell gar nicht vorbereitet, möchte aber trotzdem auch die Chance nutzen, um mich im Namen meiner Fraktion den Worten meines Vorredners anzuschließen, dir, liebe Zoe, ganz viel Fortune in Berlin zu wünschen. Du weißt, dass du mit uns als SPD hier im Stadtrat immer einen guten Partner hast, eine gute Partnerin. Ich bin mir sicher, und das kann der Kollege Marvi dann bei Gelegenheit auch unter Beweis stel- len, dass es in Berlin genauso sein wird. Ich wünsche dir ganz persönlich, aber auch im Namen der Fraktion, ganz viel Erfolg. Zur Sache braucht man eigentlich gar nicht so viel ergänzen zu dem, was die Kollegin gesagt hat. Wir freuen uns, dass die EnBW jetzt offensichtlich erkannt hat, dass mit der Stilllegung in 2022 der richtige Schritt gemacht werden soll. Ich glaube, wenn wir als Gremium jetzt die Legitimati- on hätten zu entscheiden, wie es mit diesem Kraftwerk weitergeht, dann hätten wir wahr- scheinlich eine ganz starke Meinung. Jetzt sind wir aber nicht dazu gefragt, sondern wir sind dazu gefragt, wie wir mit diesem wasserschutzrechtlichen Antrag umgehen. Die Facheinschät- zung kam von der Unteren Naturschutzbehörde. Ich glaube, von uns als Gebietskörperschaft sollte keine große Abweichung dazu einhergehen. Wir hoffen einfach, dass die EnBW ihr Wort hält und in 2022, wenn es dann die Bundesnetzagentur erlaubt, mit dem RDK 7 endlich vom Netz geht. Stadtrat Høyem (FDP): Die Klimawende ist als Thema selbstverständlich wichtig, auch kommu- nal zu sprechen. Aber wir können wenig kommunal machen. Es ist eine Bundesaufgabe. Das ist eine internationale Aufgabe. Es ist einfach, auf einem Marktplatz zu stehen mit einem Schild und dort Klischees zu schreiben, dass man alles toppen will. Aber Klimawende ist viel, viel här- ter. Ich finde es richtig, was die EnBW hier vorgeschlagen hat. Ich finde, es ist eine Einsicht von der EnBW, dass die Klimawende notwendig ist. Und dann wollte ich Frau Kollegin Zoe Mayer sehr gerne sagen, dass diese Klimawende partei- übergreifend sein muss. Deshalb ist es ganz wunderbar, dass viele Ideologien haben und andere eine praktische technische Haltung von diesen Themen. Und ich bin sicher, dass Sie eine gute Zeit in Berlin haben. Ich freue mich über die Zusammenarbeit, die wir, Sie als die Jüngste, ich als der Älteste, in diesem Saal gehabt haben. Alles Gute und Glück wünsche ich Ihnen in Berlin. Stadtrat Dr. Schmidt (AfD): Wir als AfD sagen seit 2014, dass wir nicht gleichzeitig aus der Kernenergie und aus dem Kohlestrom aussteigen können. Und die Redebeiträge, die ich bisher gehört habe, zeigen, dass hier von der Realität des Kohleausstiegs bisher noch wenig bekannt ist. Denn dieser Kohleausstieg funktioniert nicht. Wir hatten extra noch 2019 hier den Antrag eingebracht, um CO 2 einzusparen, dass der Gemeinderat sich dafür aussprechen soll, KKP 2 Philippsburg, den Block 2 weiter zu betreiben und somit zu verhindern, dass eben weiter CO 2 – 4 – freigesetzt wird, um diesen Kernenergiestrom, der praktisch CO 2 -frei ist, zu ersetzen. Und jetzt ist es halt so, KKP 1 und KKP 2 mit zusammen 2470 Megawatt Grundlast sind nicht mehr da. Dementsprechend muss der Strom irgendwo herkommen, wenn nachts kaum Wind weht. Da- für braucht man Grundlast, und das sind eben Kohlekraftwerke. Deswegen ist es auch ganz klar, dass die Bundesnetzagentur nicht erlaubt, dass die Kohlekraftwerke stillgelegt werden, sondern dass die in die Netzreserve übergehen. Das heißt, sie werden nicht stillgelegt, und weil sie nicht stillgelegt werden, brauchen sie weiterhin diese wasserrechtliche Genehmigung, dass sie Kühl- wasser entnehmen und wieder einspeisen dürfen. Die EnBW hat bisher bei zehn Kohlekraftwerksblöcken die Stilllegung beantragt. Jetzt raten Sie mal, bei wie vielen die Bundesnetzagentur das erlaubt hat. Von zehn Stück nur eins, und das war in Stuttgart nur deswegen, weil dort 2018 eine Ersatzanlage in Betrieb gegangen ist. Alle anderen Kohlekraftwerke, das sind drei Blöcke in Marbach, zwei in Walheim, zwei in Heilbronn, eins in Altbach und das RDK 4S, um das es hier auch geht, wo die Verwaltung keine Probleme hat, die Genehmigung auszusprechen, ist auch schon unter dem Regime der Bundesnetzagen- tur. Und damit ist eindeutig klar, dass auch RDK 7, wenn es dann mal stillgelegt wird - bisher haben wir keine Beantragung, sondern nur eine Ankündigung, dass die EnBW das irgendwann mal beantragen will -, wird es mit sehr hoher Sicherheit auch in das Regime der Bundesnetza- gentur übergehen und damit nicht stillgelegt werden. Damit es braucht es Kühlwasser. Und deswegen kann die Verwaltung auch nicht eine Befristung auf bis 2023 fordern. Sie kann viel- leicht eine Befristung in zehn Jahren fordern. Das wäre eine Sache, der wir uns noch ange- schlossen hätten, aber nicht bis Mitte 2023, weil es einfach völlig unrealistisch ist, und weil es auch ein Betrieb des Kohlekraftwerks unter dem Regime der Bundesnetzagentur nicht möglich machen und damit die Versorgungssicherheit unserer Region massiv infrage stellen würde. Deswegen stimmen wir dagegen und bitten natürlich um die Zustimmung zu unserem Ände- rungsantrag. Stadträtin Binder (DIE LINKE.): Wir bedanken uns ausdrücklich bei der Stadt für die Vorlage. Es werden darin Probleme erkannt, aber leider nicht ganz so konsequent gebannt. Ich bedanke mich ausdrücklich bei den überwiegend jungen Menschen, die tatsächlich auf der Straße stehen und Schilder hochhalten, weil ich glaube, ohne diese Aufmerksamkeit, die damit erzeugt wurde, wären wir heute gesellschaftlich noch nicht so weit in der Diskussion fortgeschritten. Und eins ist klar, wir haben in Karlsruhe ein modernes Kohlekraftwerk mit dem Block 8 stehen. Wir ha- ben ein modernes Gaskraftwerk stehen. Beide benötigen im Prinzip lange nicht die Ressourcen wie dieses alte RDK 7. Dieses alte RDK 7 ist ein richtiges Problem, nicht nur für unser Klima un- ter CO 2 -Ausstoß, sondern für den Rhein. Und diese wasserrechtliche Genehmigung ist tatsäch- lich das, was dieses Flusswasser Rhein im Prinzip so belastet. Dieser Rhein wird gerade im Win- ter erwärmt. Damit werden Flora und Fauna maßgeblich beeinträchtigt. Ich glaube, die Neun- augen sind es, die als Futterfische quasi gebraucht werden, die aber sich im Winter nicht fort- pflanzen, wenn das Wasser zu warm ist, nur als ein kleines Beispiel. Die Gemeinden, die in NRW von diesem Rheinwasser ihr Trinkwasser ziehen, auch die leiden darunter, wenn dieses Rhein- wasser zu warm ist, weil das natürlich jede Menge Verunreinigungen dann zu größeren Prob- lemen werden lässt als es ist, wenn der Rhein nicht erwärmt wird. Und dieses RDK 7 ist einfach eine absolut veraltete Technologie. Da die EnBW aufzufordern, noch dieses Jahr den Antrag auf Stilllegung zu stellen, halte ich für legitim, weil wir wissen, dass die Bundesnetzagentur dann noch Zeit braucht, um diesen ganzen Prozess abzuarbeiten. Wenn – 5 – man aber erst irgendwann nächstes Jahr mit einer Antragstellung einsteigt, dann verzögert sich das alles unnötig, obwohl wir wissen, dass die Ressourcen da sind, dass das RDK 8 lang nicht so stark genutzt und in Anspruch genommen wird, wie es in Anspruch genommen werden könnte. Das ist nicht einmal ein Drittel, das in Betrieb ist. Von daher verstehe ich nicht, warum man nicht tatsächlich jetzt die Konsequenz an den Tag legt und sagt, wir widersprechen dieser was- serrechtlichen Genehmigung und wir fordern den Aufsichtsrat der EnBW auf, diesen Antrag noch dieses Jahr zu stellen, damit das Ganze in die Gänge kommt. Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit und wünsche natürlich Zoe auf jeden Fall viel Erfolg in Berlin. Stadtrat Kalmbach (FW|FÜR): Ja, klar wollen wir auch für die Zoe alles Gute für Berlin, viel Glück und Segen dort. Wir wissen, sie hat ein gutes Händchen und wir haben gleich einen Wunsch für dich, und zwar von dem Punkt abgeleitet. Der Wunsch wäre: Sorge dafür, dass die regenerative Energieerzeugung schneller vorangeht, als jetzt die Kraftwerke abgeschaltet wer- den. Dann passt es genau. Ich hätte noch eine kurze Bemerkung. RDK 7 abzuschalten, ist gar keine Frage, da stehen wir vollkommen dahinter. Aber man darf das, worauf die AfD hinweist, nicht von der Hand weisen, dass wir ein Gap haben, eine Kluft zwischen Erzeugung und Abnahme, dass unser Netz nicht immer das hergibt, was es hergeben müsste, dass manche Industriezweige abgeschaltet wer- den, damit kein Blackout kommt. Das dürfen wir nicht von der Hand weisen. Das ist echt Arbeit, die vor uns liegt, und das ist in Berlin, in Stuttgart und in Karlsruhe. Wir müssen wirklich dran- bleiben, sonst geht es schief. Der Vorsitzende: Ich will es noch einmal zuordnen. Es geht hier um die Stellungnahme zu einer wasserrechtlichen Geschichte. Da gehen wir mit unserer Empfehlung, das zu befristen, ein Stück weit auf das ein, was die EnBW angekündigt hat. Aber das ist natürlich kein wasserrechtli- ches Argument, sondern geht schon in den Bereich einer gewissen Strategiebewertung. Mehr können wir aus wasserrechtlicher Sicht an der Stelle nicht tun. Es ist keine Frage nach einer Stellungnahme zu einer politischen Bewertung. Die haben wir in einem Begleitschreiben noch einmal sehr deutlich gemacht, dass wir nämlich geschrieben haben, dass wir natürlich daran interessiert wären, es so früh wie möglich abzuschalten. Ich sehe auch eine gewisse Wahr- scheinlichkeit, dass es dann in die Reserve genommen wird, was für die EnBW den Vorteil hät- te, dass dann die Kosten für diese Bereitstellung nicht mehr die EnBW tragen müsste. Insofern hat dieses Thema, dass die EnBW es anmeldet zur Abschaltung, natürlich etwas mit einer be- triebswirtschaftlichen Bewertung der derzeitigen Situation zu tun. Dennoch ist es für uns eine tolle Nachricht, weil wir damit wenigstens einen Schritt weiterkommen bei der Abschaltung des RDK 7. Ich bin selber auch ganz überrascht gewesen, weil mir die EnBW vor einiger Zeit durch- aus andere Dinge erzählt hat. Also, hier hat offensichtlich auch eine Strategieänderung stattge- funden. Ich glaube aber, dass eine noch schnellere Anmeldung bei der Bundesnetzagentur die Gefahr, dass es dann doch in die Reserve geht, eher erhöht als erniedrigt. In der Tat haben wir an der Stelle durchaus ein nennenswertes Problem. Es obliegt auch jetzt nicht unbedingt der Kontex- tualisierung im Rahmen der Stellungnahme zu einer wasserrechtlichen Genehmigung. Insofern glaube ich, dass wir mit unserer Zwei-Strategie-Technik gut fahren, auf der einen Seite in einem Schreiben dem möglichst schnellen Ausstieg beziehungsweise das möglichst schnelle Abschal- – 6 – ten zu fordern, aber in einer Stellungnahme, die eine wasserrechtliche Bewertung ist - da fin- den sich durch unsere Experten nicht die Darstellungen, Frau Stadträtin, die Sie hier angespro- chen haben - dann das auch entsprechend rechtlich zu bewerten. Ich komme zur Abarbeitung der beiden Änderungsanträge. Da scheint mir der Änderungsantrag der LINKEN der weitergehende zu sein, und deswegen stelle ich den jetzt hier zur Abstimmung und bitte um Ihr Votum. – Das ist eine mehrheitliche Ablehnung. Ich rufe dann auf den Änderungsantrag der AfD und bitte hier um Ihr Votum. – Auch das ist eine mehrheitliche Ablehnung. Dann stelle ich zur Abstimmung die Beschlussvorlage der Stadtverwaltung und bitte um Ihr Vo- tum. – Das ist eine mehrheitliche Zustimmung. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 15. November 2021