Gesamtkonzept Sozialer Arbeitsmarkt - 2. Fortschreibung

Vorlage: 2021/1142
Art: Informationsvorlage
Datum: 22.09.2021
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Sozial- und Jugendbehörde
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Sozialausschuss (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 06.10.2021

    TOP: 2

    Rolle: Kenntnisnahme

    Ergebnis: Keine Angabe

  • Gemeinderat - Einbringung DHH (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 19.10.2021

    TOP: 14

    Rolle: Kenntnisnahme

    Ergebnis: Kenntnisnahme

Zusätzliche Dateien

  • Anlage Konzept_Sozialer_Arbeitsmarkt
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Sozial- und Jugendbehörde – Sozialplanung Gesamtkonzept Sozialer Arbeitsmarkt 2. Fortschreibung 2021 Anlage SozA 06.10.2021, TOP 2 2 | Gesamtkonzept Arbeit Impressum Stadt Karlsruhe Sozial- und Jugendbehörde Ernst-Frey-Straße 10 76135 Karlsruhe Text und Redaktion Ariane Neumann, Arbeitsförderung Karlsruhe gGmbH (afka) Manuela Kirschneit, Jobcenter Stadt Karlsruhe Regina Heibrock, Sozialplanung, Sozial- und Jugendbehörde Layout Kristina Pruß Titelbild rosifan19/stock.adobe.com Druck Rathausdruckerei, Recyclingpapier Stand August 2021 Sozial- und Jugendbehörde – Sozialplanung | 3 Inhalt Vorwort ...................................................................................................................................................................... 4 Einleitung ................................................................................................................................................................... 5 1. Gesamtkonzept Sozialer Arbeitsmarkt – Historie .................................................................................................. 6 1.1. Rechtliche Voraussetzungen ................................................................................................................................ 7 1.2. Definition der Arbeitsmarktformen ..................................................................................................................... 8 2. Entwicklungen unter Corona-Bedingungen ........................................................................................................... 9 2.1. Arbeitsmarktentwicklung ..................................................................................................................................... 9 2.2. Sozialschutzpakete I-III ....................................................................................................................................... 10 3. Datenlage .............................................................................................................................................................10 3.1. Entwicklungen im SGB III und SGB II .................................................................................................................. 10 3.2. Dauer und Entwicklung der Arbeitslosigkeit und Langzeitarbeitslosigkeit ........................................................ 13 4. Arbeitsplätze bei der Stadt Karlsruhe für am Arbeitsmarkt benachteiligte Menschen .........................................14 4.1. Inklusion junger Menschen mit geistiger Behinderung ..................................................................................... 14 4.2. Teilzeitausbildung .............................................................................................................................................. 15 4.3. Berufliche Integration von Geflüchteten ........................................................................................................... 15 4.4. Helferstellen ....................................................................................................................................................... 15 4.5. Einstellung von langzeitarbeitslosen Menschen ................................................................................................ 15 5. Beschäftigung schaffende Maßnahmen ...............................................................................................................16 5.1. Teilhabechancengesetz ...................................................................................................................................... 17 5.2. Arbeitsgelegenheiten ......................................................................................................................................... 18 6. Sozialer Arbeitsmarkt in Karlsruhe .......................................................................................................................18 6.1. Bedarf und Zielgruppen – 3. Arbeitsmarkt ......................................................................................................... 19 6.2. Maßnahmenpaket .............................................................................................................................................. 21 6.2.1. Tagesstrukturierung ............................................................................................................................... 21 6.2.2. Kommunale Beschäftigung KommBe .................................................................................................... 21 6.3. Umsetzung des Sozialen Arbeitsmarktes ........................................................................................................... 23 6.3.1. AG Praxissteuerung ............................................................................................................................... 23 6.3.2. Finanzierung .......................................................................................................................................... 24 6.4. Evaluation Sozialer Arbeitsmarkt ....................................................................................................................... 24 6.4.1. Soziodemographische Daten der Teilnehmenden ................................................................................. 24 6.5. Strategische Partner: Europäischer Sozialfonds (ESF) und Jobcenter ............................................................... 28 7. Fazit .....................................................................................................................................................................28 4 | Gesamtkonzept Arbeit Vorwort Arbeitslosigkeit, insbesondere Langzeitarbeitslosigkeit zählt zu den größten gesellschaftlichen Armuts- und Ausgrenzungsrisiken und kann das soziale Gefüge einer Stadt gefährden. Die Stadt Karlsruhe war sich bereits früh ihrer arbeitsmarkt- und beschäftigungspolitischen Verantwortung bewusst. 1988 gründete sie die Arbeitsförderung Karlsruhe gGmbH (afka). Ursprünglich als Beitrag zur Bekämpfung von Jugendarbeitslosigkeit gegründet, hat sich das Spektrum der Aktivitäten der gemeinnützigen Gesellschaft entsprechend der wechselnden Gesetzeslagen und politischen Rahmenbedingungen stetig erweitert. Auch nach Einführung von Hartz IV im Jahr 2005 blieb für die Stadt Karlsruhe die Integration von Arbeitslosen in den Arbeitsmarkt zentrales Thema, denn die Sockelarbeitslosigkeit konnte nicht überwunden werden und die Zahl der Langzeitarbeitslosen stieg. Als der Bund die Beschäftigung schaffenden Förderangebote drastisch kürzte, entschied sich die Stadt Karlsruhe für einen Beitrag zur Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit und war damit der Zeit weit voraus. Im Oktober 2013 verabschiedete der Gemeinderat das „Gesamtkonzept Arbeit“. Mit dem Konzept des Sozialen 3. Arbeitsmarktes entstand eine beschäftigungspolitische Variante, die Langzeitarbeitslosen langfristig Integration und gesellschaftliche Teilhabe ermöglicht. Nicht die Integration in ungeförderte Arbeit ist primäres Ziel, sondern die geförderte Beschäftigung an sich wird als Wert gesehen. Ein Ansatz, dem der Bund mit dem Teilhabechancengesetz im Jahr 2019 folgte. Wesentliche Elemente des Karlsruher Erfolgsmodells sind aber auch die in der Arbeit mit Langzeitarbeitslosen erfahrenen Träger, eine Fülle von Einsatzstellen mit sinnstiftenden und gemeinwohlorientierten Tätigkeiten und eine vertrauensvolle Zusammenarbeit untereinander und mit dem Jobcenter. Das Engagement der Stadt Karlsruhe in der kommunalen Beschäftigungsförderung ist keine Selbstverständlichkeit. Die Stadt hat ihre Möglichkeiten zur Bekämpfung von Langzeitarbeitslosigkeit wahrgenommen und damit einen wichtigen Beitrag zur sozialen, psychischen und gesundheitlichen Stabilisierung von langzeitarbeitslosen Menschen geleistet. Nichtsdestotrotz ist Arbeitsmarktpolitik originär Aufgabe des Bundes. Mit dem Teilhabechancengesetz wurde ein wichtiger Baustein zur Bekämpfung von Langzeitarbeitslosigkeit und Schaffung sozialer Teilhabe aufgelegt. Dieses Instrument sollte verstetigt werden. Ein weiterer Ansatz zur Verbesserung der Integrationschancen von Langzeitarbeitslosen wäre eine Reformierung des § 16d SGB II, weg von kurzfristigen durch die Kriterien von Zusätzlichkeit, Wettbewerbsneutralität und öffentlichem Interesse fast sinnfreien Beschäftigungsangeboten hin zu längerfristigen, sinnvollen und nachhaltigen Tätigkeiten. Aber bis dahin dürfte es noch ein langer Weg sein ... Die zweite Fortschreibung des Karlsruher Gesamtkonzepts Sozialer Arbeitsmarkt belegt: Der Soziale Arbeitsmarkt schafft Chancen, Integration in Arbeit kann gelingen und soziale Isolation kann überwunden werden. Mein besonderer Dank gilt allen, die mit viel Einsatzbereitschaft und Herzblut für das Karlsruher Gesamtkonzept Sozialer Arbeitsmarkt tätig sind. Danken möchte ich auch den Stadträtinnen und Stadträten des Karlsruher Gemeinderats für ihre Unterstützung und ihr Engagement für langzeitarbeitslose Menschen und den Kammern und Gewerkschaften für ihre konstruktive Zusammenarbeit. Ariane Neumann Geschäftsführerin Arbeitsförderung Karlsruhe gGmbH (afka) Sozial- und Jugendbehörde – Sozialplanung | 5 Einleitung Kommunale Arbeitsförderung als ein wichtiger Baustein der Armutsbekämpfungsstrategie hat in Karlsruhe eine lange Tradition. Mit der Verabschiedung des Gesamtkonzepts Arbeit im Gemeinderat im Oktober 2013 wurde eine weitere grundlegende sozialpolitische Maßnahme geschaffen, um langzeitarbeitslosen, gesundheitlich eingeschränkten Personen wieder eine Perspektive zu ermöglichen. Die Entwicklung eines in seinen Teilbereichen durchlässigen Arbeitsmarktes in Karlsruhe anhand von konkreten Maßnahmen und nachhaltigen Strukturen soll den Menschen, an denen der wirtschaftliche Aufschwung vorbeiging, eine Perspektive auf Arbeit und gesellschaftliche Teilhabe bieten. Der Arbeitsmarkt verlangt vermehrt nach gut ausgebildeten Fachkräften. Tätigkeiten mit einfachsten Anforderungen werden immer weniger angeboten, weshalb dem Gesamtkonzept Arbeit der Stadt Karlsruhe eine besondere Bedeutung zukommt. Die Arbeitsförderung Karlsruhe gGmbH (afka, ehemals AFB – Arbeitsförderungsbetriebe gGmbH) wurden mit der Koordinierung des Gesamtkonzepts betraut. 1 Seit dem Start des Gesamtkonzepts im Jahr 2014 bis zum Jahr 2019 konnte Karlsruhe einen starken Rückgang der Arbeitslosenzahlen, insbesondere der arbeitslosen SGB II-Beziehenden verzeichnen. Eine anhaltend gute konjunkturelle Lage, eine Vielzahl von Qualifizierungs- und Eingliederungsangeboten der gemeinsamen Einrichtung Jobcenter Stadt Karlsruhe (Jobcenter) und die kommunalen Beschäftigungsangebote haben diesen Rückgang ermöglicht. Das Jahr 2020 war hingegen stark geprägt von der Coronapandemie, die sich auf alle Bereiche des gesellschaftlichen und sozialen Lebens auswirkte und weiter auswirkt. Auch der Arbeitsmarkt war nicht immun gegen die Coronakrise, deren Folgen sich (in Wellenbewegungen) in einem Anstieg der Arbeitslosen, der SGB II-Beziehenden sowie insbesondere der Langzeitarbeitslosen bemerkbar macht. Vor diesem Hintergrund bleibt der Soziale Arbeitsmarkt auch in Zukunft ein essenzieller Baustein der Armuts- bekämpfung und der Teilhabegewährung. Insbesondere Menschen, die in absehbarer Zeit keine Chance auf Integration in den regulären Arbeitsmarkt haben, bietet der kommunale 3. Arbeitsmarkt die Möglichkeit, durch ein realistisches Arbeitsumfeld wieder einen strukturierten Tagesablauf und soziale Kontakte erleben zu können. Mit der Verabschiedung des Teilhabechancengesetzes, das zum 1. Januar 2019 in Kraft trat, wurde auf Bundesebene ein Förderinstrument entwickelt, das neue Teilhabechancen für arbeitsmarktferne Langzeitarbeitslose auf dem allgemeinen und dem Sozialen Arbeitsmarkt schafft. Die Maßnahmen des Sozialen Arbeitsmarktes haben sich in Ergänzung zu den Regelangeboten des Jobcenters und den neu aufgelegten Maßnahmen des Bundes als sehr erfolgreiches Konzept zur (Re-)Integration langzeitarbeitsloser Menschen bewährt und greifen ineinander; es entstehen keine Doppelstrukturen. Die im Folgenden dargelegte 2. Fortschreibung enthält detaillierte Auswertungen der Entwicklung, Zielgruppen und Ergebnisse des Sozialen 3. Arbeitsmarktes in Karlsruhe von 2014 bis Juni 2021 und zeigt die Verknüpfung zum Sozialen Arbeitsmarkt des Bundes auf. 1 Die Umfirmierung erfolgte im September 2020. 6 | Gesamtkonzept Arbeit 1. Gesamtkonzept Sozialer Arbeitsmarkt – Historie Mit dem Inkrafttreten des Sozialgesetzbuches II (SGB II) am 1. Januar 2005 wurden die beiden steuerfinanzierten Sozialsysteme, die Arbeitslosenhilfe und die Sozialhilfe für erwerbsfähige Menschen zusammengelegt. Die im Bundessozialhilfegesetz (BSHG) normierten Möglichkeiten der Hilfe zur Arbeit (HzA) wurden in das neue SGB II übernommen. Die Zuständigkeit für die Personengruppe der erwerbsfähigen Sozialleistungsberechtigten wurde mit Einführung des SGB II auf die Jobcenter übertragen. 2 Infolgedessen wurden viele frühere Sozialhilfebeziehende erstmals in der Arbeitslosenstatistik erfasst. Die Arbeitslosenzahlen stiegen in diesem Zeitraum zunächst kontinuierlich und erreichten im Februar 2006 mit 13.507 Arbeitslosen den höchsten Wert, der jemals im Stadtkreis Karlsruhe registriert wurde. Der Anteil der SGB II-Kundinnen und -Kunden lag im Jahresdurchschnitt 2006 mit 7.159 Personen bei 64 Prozent. Der Anteil der langzeitarbeitslosen SGB II-Kundinnen und -Kunden betrug 47 Prozent (dies entspricht 3.394 Personen). Im April 2012 wurde das „Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt“, die sogenannte Instrumentenreform, verabschiedet. Von den darin beschlossenen Änderungen und Kürzungen des Eingliederungsbudgets für die Jahre 2010 bis 2014 waren besonders die öffentlich geförderten Beschäftigungen (ögB) betroffen. In Karlsruhe wurde die Zahl der Arbeitsgelegenheiten für Langzeitarbeitslose – statistisch definiert als Personen, die mindestens ein Jahr arbeitslos sind – von rund 1.100 Plätzen im Jahr 2010 auf rund 400 Plätze im Jahr 2012 reduziert. In den Folgejahren erfolgten weitere Kürzungen dieser Bundesmittel (vgl. GK Arbeit 2013). Hierbei ist anzumerken, dass Teilnehmende von Eingliederungsmaßnahmen nicht in der Arbeitslosenstatistik erfasst werden. Obwohl ab 2010 bis 2019 eine durchweg positive konjunkturelle Situation mit zurückgehenden Arbeitslosenzahlen zu verzeichnen war, stieg die Langzeitarbeitslosigkeit in Karlsruhe zunächst weiter an. Während die Arbeitslosigkeit im Stadtkreis von 2010 bis 2014 um acht Prozent (= 727 Personen) zurückging, stieg die Zahl der langzeitarbeitslosen SGB II-Kunden um 12 Prozent. Die Arbeitsmarktpolitik der Bundesregierung hingegen richtete sich in den vergangenen Jahren vor allem an Menschen mit guten Chancen auf dem 1. Arbeitsmarkt. Für die Schwächsten unter den Langzeitarbeitslosen, zum Beispiel psychisch Kranke, chronisch Suchtkranke oder Wohnungslose, gab es immer weniger oder gar keine Angebote mehr. Die Kommunen waren daher stärker gefordert, so auch der Deutsche Städtetag in einem Positionspapier von 2013 3 : „Die sozialen Folgen dieser Ausrichtung der Arbeitsförderung und der damit verbundenen Ausgrenzung von benachteiligten Personengruppen vom Arbeitsmarkt sind unkalkulierbar und treffen vor allem die Kommunen vor Ort, langfristig aber auch das Gemeinwesen insgesamt. (...) Angesichts der verfestigten Langzeitarbeitslosigkeit und der damit verbundenen sozialen Folgen sehen die Städte in der Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit eine herausragende Aufgabe für die Zukunft.“ Die Stadt Karlsruhe stellte sich dieser Aufgabe. Grundsätzliches Ziel war die Erarbeitung einer kommunalen Handlungskonzeption mit dem Fokus, langzeitarbeitslose Menschen in den Arbeitsmarkt zu integrieren, zumal Erwerbsarbeit nicht nur der Existenzsicherung dient, sondern Menschen dazu befähigt, an der Gesellschaft teilzuhaben. Dort, wo eine Integration in den 1. Arbeitsmarkt nicht mehr oder noch nicht gelingt, ist folglich die Beschäftigungsförderung auf dem 2. und 3. Arbeitsmarkt von Bedeutung. 4 Mit der Verabschiedung des Gesamtkonzepts Arbeit im Oktober 2013 entschied der Gemeinderat der Stadt Karlsruhe, dass vorrangig der Soziale Arbeitsmarkt (3. Arbeitsmarkt) zur Förderung langzeitarbeitsloser Menschen mit multiplen Vermittlungshemmnissen im Fokus stehen soll. Damit war die Stadt Karlsruhe der Zeit weit voraus. Erst mit der Verabschiedung des Teilhabechancengesetzes (§ 16e SGB II und § 16i SGB II), das zum 1. Januar 2019 in Kraft trat, änderte die Bundesregierung ihre Arbeitsmarktpolitik, da die bestehenden Eingliederungsinstrumente zur Bekämpfung verfestigter Langzeitarbeitslosigkeit kaum Erfolge zeigten. 2 GK Arbeit 2013 3 Deutscher Städtetag (Hg.): Städtetag aktuell 10/2013, Seite 3 4 GK Arbeit 2013 Sozial- und Jugendbehörde – Sozialplanung | 7 Das Gesamtkonzept Arbeit (GK Arbeit) wurde im Jahr 2015 zum ersten Mal fortgeschrieben. Mit der zweiten Fortschreibung im Jahr 2021 wird die Entwicklung des Sozialen Arbeitsmarktes, insbesondere auch unter Coronabedingungen, in den Blick genommen. 5 1.1. Rechtliche Voraussetzungen Die Erarbeitung der rechtlichen Rahmenbedingungen für einen Sozialen Arbeitsmarkt erfolgte in Zusammenarbeit mit der Hochschule für öffentliche Verwaltung Kehl. Das Rechtsgutachten der Hochschule Kehl ergab, dass die Einrichtung kommunaler Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung im Rahmen der psychosozialen Betreuung nach § 16a SGB II grundsätzlich möglich ist. Damit wurde der Stadt Karlsruhe die Einrichtung Beschäftigung schaffender Maßnahmen für einen 3. Arbeitsmarkt ermöglicht. Folgende wichtige Voraussetzungen sind dabei zu beachten: ▪ Die im Rahmen der psychosozialen Betreuung erbrachten Leistungen müssen zusätzlich und wettbewerbsneutral sein. ▪ Die Förderung darf keine staatliche Beihilfe darstellen. Nur die vom Träger erbrachten Leistungen zur Erhöhung der Beschäftigungsfähigkeit können gefördert werden. ▪ Die Teilnahme ist vollständig freiwillig, Sanktionen sind nicht möglich. Durch die Kriterien Zusätzlichkeit und Wettbewerbsneutralität wird das Spektrum an sinnvollen Tätigkeiten stark eingeschränkt. Aus der Evaluation der unterschiedlichen Formen öffentlich geförderter Beschäftigung ergab sich, dass eine möglichst enge Orientierung der Maßnahmen an regulärer Beschäftigung von Vorteil ist. Dadurch werden nicht nur die Chancen auf einen Integrationserfolg und die Vermeidung der Abhängigkeit von Transferleistungen gesteigert, sondern die Teilhabe und das psychosoziale Wohlbefinden der Teilnehmerinnen und Teilnehmer verbessert. 6 Um den Vorwurf der Wettbewerbsverzerrung zu entkräften, wird im Rahmen der strategischen Partnerschaft ein lokaler Konsens über die Beschäftigung von benachteiligten Arbeitslosen in Beschäftigungs- und Qualifizierungsorganisationen im Stadtgebiet Karlsruhe mit den regionalen Arbeitsmarktpartnerinnen und -partnern (Arbeitgeberverbände, Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer, Kreishandwerkerschaft und Gewerkschaften) vereinbart. Wichtig ist dabei, alle Beteiligten regelmäßig über die Ziele, Zielgruppen, Konzeption und Arbeitsfelder der Sozialbetriebe zu informieren und sich auf Regelungen zur Verhinderung von Wettbewerbsverzerrung zu verständigen. Die regionalen Arbeitsmarktpartnerinnen und -partner sind sowohl im ESF-Arbeitskreis als auch im Beirat der gemeinsamen Einrichtung Jobcenter Stadt Karlsruhe und zum Teil im Aufsichtsrat der afka gGmbH vertreten. Wichtig ist, dass sich die jeweiligen Gremien in Bezug auf die Ziele, Handlungsfelder und Maßnahmen des Gesamtkonzepts abstimmen, so dass diese mit den Zielen der lokalen ESF-Arbeitsmarktstrategie koordiniert werden können. 5 Diesem Fokus entsprechend heißt das Konzept nun mit der zweiten Fortschreibung Gesamtkonzept Sozialer Arbeitsmarkt 6 Vgl. Koch/Kupka- Expertise zur öffentlich geförderten Beschäftigung im Auftrag der Friedrich-Ebert-Stiftung / WiSo Diskurs Januar 2012 8 | Gesamtkonzept Arbeit 1.2. Definition der Arbeitsmarktformen Für eine Beschäftigungsförderung im Rahmen eines kommunalen Sozialen Arbeitsmarktes ist es von Bedeutung, zwischen den verschiedenen Formen des Arbeitsmarktes zu unterscheiden. Es wird unterschieden zwischen 1. Arbeitsmarkt, der den betriebswirtschaftlich begründeten Bedarf nach Arbeitskräften (Arbeitsplatzangebote) von Unternehmen (Arbeitgeber/-in) mit einer Nachfrage geeigneter freier Arbeitskräfte (Arbeitnehmer/-in) zusammenführt, und dem 2. (staatlich geförderten) Arbeitsmarkt, der über arbeitsmarktpolitische Maßnahmen zusätzliche Anreize für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber schafft, Arbeitsplätze anzubieten, um damit einen Marktausgleich von Angebot und Nachfrage herbeizuführen. 7 Der Begriff 2. Arbeitsmarkt ist nicht abschließend und allgemein anerkannt definiert. Zumeist werden die verrichteten Tätigkeiten von einer institutionellen Trägerschaft im Rahmen offizieller Beschäftigungsprogramme organisiert, zum Beispiel in Form von Arbeitsgelegenheiten (AGH), die mit einer Mehraufwandsentschädigung abgegolten werden. Dementsprechend richtet sich der Fokus des 3. Arbeitsmarktes auf einen eng definierten Personenkreis, der aufgrund von Langzeitarbeitslosigkeit und multiplen Problemlagen trotz intensiver vermittlerischer Bemühungen weiterhin arbeitslos ist. Aufgrund der vielfältigen Einschränkungen haben diese Personen in absehbarer Zeit kaum Chancen auf eine Integration in den allgemeinen Arbeitsmarkt. Für diese Gruppe von langzeiterwerbslosen Leistungsbeziehenden kann die gesellschaftliche Teilhabe eingeschränkt sein. „Dies betrifft neben dem sozialen Status, der in unserer Gesellschaft stark durch die Erwerbsarbeit bestimmt wird, den Verlust von Zeitstrukturen und sozialen Kontakten wie auch des Gefühls, ein nützliches Mitglied der Gesellschaft zu sein. Auch die materiellen Einschränkungen bei längerem Leistungsbezug können die gesellschaftliche Teilhabe einschränken.“ 8 Ziel eines 3. Arbeitsmarktes ist es, den arbeitslosen Menschen unter möglichst realistischen Arbeitsbedingungen und mit langfristiger Perspektive eine sinnvolle Tätigkeit im Rahmen ihrer Möglichkeiten anzubieten, um Stabilisierung, soziale Teilhabe, Erhalt oder Weiterentwicklung der Arbeitsfähigkeit zu erreichen. Dabei sollen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer unter Berücksichtigung ihrer Problemlagen und ihrer Ressourcen behutsam von Stufe zu Stufe geführt werden, so dass die Durchlässigkeit in den 2. und 1. Arbeitsmarkt gegeben ist. Studien zur öffentlich geförderten Beschäftigung weisen darauf hin, dass eine angestrebte Teilhabeverbesserung erst bei einer längerfristigen Förderung erreicht werden kann. 9 Diese Durchlässigkeit ist nicht chronologisch aufzufassen. Es ist auch eine Durchlässigkeit vom 2. in den 3. Arbeitsmarkt oder vom 3. Arbeitsmarkt in den 1. Arbeitsmarkt gegeben, je nach Ressourcen und Grad der Arbeitsfähigkeit der Teilnehmenden. Abbildung 1: Durchlässigkeit vom 3. in den 2. und 1. Arbeitsmarkt Quelle: Stadt Karlsruhe, Sozial- und Jugendbehörde 2021 7 GK Arbeit 2013 8 Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung IAB-Stellungnahme 1/2015 9 Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung IAB-Stellungnahme 1/2015 3. Arbeitsmark t 2. Arbeitsmark t 1. Arbeitsmark t Sozial- und Jugendbehörde – Sozialplanung | 9 2. Entwicklungen unter Corona-Bedingungen Sowohl die aktuell mit Mitteln des regionalen Europäischen Sozialfonds (ESF) geförderten Projekte als auch die Maßnahmen im Rahmen des Gesamtkonzepts Arbeit arbeiteten in den unterschiedlichen Phasen der Corona-Pandemie unter erheblich erschwerten Bedingungen, haben es aber verstanden, durch viel Kreativität und Spontanität weiter für ihre Teilnehmenden zur Verfügung zu stehen. Deutlich wurde in dieser Zeit, wie wichtig diese Angebote für die jeweiligen Zielgruppen sind. Hier hat sich auch bewährt, dass die Stadt Karlsruhe die Durchführung der Maßnahmen des GK Arbeit während der gesamten Phase der coronabedingten Einschränkungen ermöglicht hat – für die Teilnehmenden ein wichtiger Beitrag zur Erhaltung ihrer Tagesstrukturen. 10 Dies war umso essenzieller, zeigt doch die nachfolgende Datenlage (Kapitel 3), dass insbesondere die Zielgruppe des GK Arbeit, langzeitarbeitslose Menschen, die Verliererinnen und Verlierer der Corona-Pandemie waren. Das Jobcenter ist für die Gewährung von Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II zuständig. Dem Jobcenter steht zur Aufgabenerfüllung ein jährliches Budget, das sich aus Verwaltungskosten und Eingliederungsleistungen zusammensetzt, zur Verfügung. 2020 betrug das Eingliederungsbudget 13,5 Millionen Euro, davon wurden ca. 980.000 Euro in den Verwaltungshaushalt umgeschichtet. Die geschäftspolitischen Ziele und Ausrichtungen sind im Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm des Jobcenters festgelegt und werden jährlich fortgeschrieben. Hierbei kommt insbesondere der Zielgruppe der Langzeitarbeitslosen/Langzeitleistungsbeziehenden eine besondere Bedeutung zu. Diese Zielgruppe kann trotz der guten Entwicklung am Arbeitsmarkt weniger profitieren. Die Entwicklungen vor dem Hintergrund der Corona- Pandemie haben im Jahr 2020 jedoch dazu geführt, dass die Zahl an langzeitarbeitslosen Menschen im Stadtgebiet Karlsruhe im Jahresschnitt 2020 auf circa 1.700 angestiegen ist. Mit Beginn des ersten Lockdown Mitte März 2020 standen das Jobcenter und das GK Arbeit vor großen Heraus- forderungen. Persönliche Vorsprachen im Jobcenter waren wegen des Infektionsschutzes auf Notfälle begrenzt. Um die Erreichbarkeit der Mitarbeitenden dennoch jederzeit sicherzustellen, wurden innerhalb kürzester Zeit die bisherigen Kapazitäten der Telefonie im Servicecenter durch die Einrichtung einer zusätzlichen Sonderhotline deutlich erweitert. Daneben wurden auch die Onlinekommunikationskanäle nochmals ausgeweitet und intensiv beworben. Beratungs- und Vermittlungsgespräche haben überwiegend nach vorheriger schriftlicher Terminankündigung telefonisch stattgefunden. Notfälle konnten aber jederzeit in den Eingangszonen vorsprechen und ihr Anliegen vortragen. Mit der beschriebenen Vorgehensweise war die Erreichbarkeit des Jobcenters jederzeit gewährleistet, Leistungsansprüche wurden zeitnah bewilligt, und der Schutz der Mitarbeitenden war sichergestellt. Unterricht bei Bildungsträgern wurde teilweise in Hybridform oder auch komplett im Online Modus durchgeführt. Das Sozialdienstleister-Einsatzgesetz (SodEG) sowie das Sozialschutz-Paket mit den Regelungen über den erleichterten Zugang zur Grundsicherung wurden eingeführt. Die Angebote des Gesamtkonzepts Sozialer Arbeitsmarkt wurden während des Lockdowns nicht unterbrochen. Zwar mussten einige Einsatzstellen entsprechend der Vorgaben der Landesverordnung geschlossen werden, aber mit viel Engagement der Träger konnten Schichtbetrieb oder Heimarbeit eingerichtet oder neue Einsatzstellen gefunden werden. So lag die Auslastung trotz Corona im Jahresdurchschnitt bei 95 Prozent. 2.1. Arbeitsmarktentwicklung Die Beschäftigungsschwerpunkte im Stadtgebiet Karlsruhe liegen vor allem in den Bereichen Information und Kommunikation, Dienstleistungen, Gesundheitswesen, öffentliche Verwaltung, Finanzen und Versicherungen sowie Handel und Verwaltung. Nur etwa 15 Prozent der Beschäftigten sind im verarbeitenden Gewerbe tätig. Die Auswirkungen der Covid-19-Pandemie und der Maßnahmen zur Eindämmung des Virus haben den Arbeitsmarkt 2020 stark getroffen und sind noch immer sichtbar. Neben dem Einzelhandel ist insbesondere der Dienstleistungssektor stark betroffen. Nach wie vor wird der Arbeitsmarkt durch den massiven Einsatz von Kurzarbeit gestützt. 10 Vgl. ESF-Strategie 2022 10 | Gesamtkonzept Arbeit Die durch die hohen Infektionszahlen bedingten Eindämmungsmaßnahmen führten in der ersten Jahreshälfte 2020 dennoch zu einem deutlichen Anstieg der Arbeitslosigkeit. Nach einer kurzfristigen leichten Erholung im Sommer 2020 hat sich dieser Trend im Herbst 2020 leider wieder fortgesetzt. Der Stellenzugang und -bestand war gegenüber dem Vorjahr weiter rückläufig. 2.2. Sozialschutzpakete I-III Mit Ausbruch der Corona-Pandemie zu Beginn des Jahres 2020 wurden von der Bundesregierung frühzeitig Maßnahmen aufgestellt, um die zu erwartenden sozialen und wirtschaftlichen Folgen der Pandemie abzumildern. Die Maßnahmen während der verschiedenen Phasen der Lockdowns führten dazu, dass in einzelnen Branchen erhebliche Einkommenseinbußen hinzunehmen waren. Drei Sozialschutzpakete, wovon das erste bereits im März 2020 beschlossen wurde, haben zum Ziel, schnelle und unbürokratische Hilfen für Betroffene bereitzustellen. So ist im Sozialschutzpaket I ein vereinfachter Zugang zu Leistungen der Grundsicherung verankert. Insbesondere Kleinunternehmerinnen und Kleinunternehmer sowie sogenannte Solo-Selbständige, die keinen Zugang zu Arbeitslosengeld I haben, wurden hierbei in den Blick genommen. Durch einen vereinfachten Zugang zu Leistungen der Grundsicherung sollte schnelle Entlastung geschaffen werden. Familien wurden durch den vereinfachten Zugang zum Kinderzuschlag unterstützt. Eltern, die aufgrund behördlich angeordneter Schließungen von Kinderbetreuungseinrichtungen und Schulen nicht arbeiten konnten, erhielten unter bestimmten Voraussetzungen Entschädigungen. Für Menschen in Kurzarbeit, die vorübergehend in anderen Bereichen aushelfen, wurde eine Hinzuverdienstregelung geschaffen. Ein weiterer Baustein war eine finanzielle Unterstützung sozialer Dienstleister und Einrichtungen, damit diese aufgrund pandemiebedingter Schließungen und temporärer Einstellung angebotener Maßnahmen nicht in ihrem Bestand gefährdet würden. Im Mai 2020 wurden mit der Verabschiedung des Sozialschutzpakets II verbesserte Bedingungen beim Kurzarbeitergeld geschaffen. Nachdem ein schnelles Ende der Pandemie und damit eine zeitnahe Rückkehr zur Normalität nicht mehr zu erwarten war, wurde die Bezugsdauer für Arbeitslosengeld I für diejenigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer um drei Monate verlängert, deren Anspruch zwischen dem 1. Mai und dem 31. Dezember 2020 enden würde. Dies führt zu einer Zunahme von Langzeitarbeitslosen im SGB III. Das Sozialschutzpaket II beinhaltet zudem weitere Unterstützungen für Sozialdienstleister. In einem dritten Aufschlag wurde im März 2021 das Sozialschutzpaket III verabschiedet. Mit ihm wurde der erleichterte Zugang zu den sozialen Sicherungssystemen bis zum 31. Dezember 2021 verlängert. Damit soll sichergestellt werden, dass denjenigen, die unter den fortlaufenden wirtschaftlichen Auswirkungen der Pandemie leiden, weiterhin schnelle Unterstützung gewährt werden kann. In dem Paket enthalten sind unter anderem Einmalzahlungen aus Anlass der Pandemie, eine Verlängerung der Maßnahmen nach dem SodEG sowie wirtschaftlicher Schutz für Kreativschaffende im Bereich Kunst und Publizistik. 3. Datenlage 3.1. Entwicklungen im SGB III und SGB II Für die Betreuung von Arbeitslosen sind unterschiedliche Träger zuständig. Arbeitslose, die Arbeitslosengeld I erhalten, und Arbeitslose, die keine Ansprüche haben, werden dem Rechtskreis des SGB III zugeordnet und von der Agentur für Arbeit Karlsruhe-Rastatt betreut. Zum Rechtskreis des SGB II gehören die Arbeitslosen, die Leistungen aus der Grundsicherung für Arbeitssuchende beziehen. Sie werden in Karlsruhe vom Jobcenter Stadt Karlsruhe betreut. In der Statistik der Bundesagentur für Arbeit (BA) wird zwischen arbeitsuchenden und arbeitslosen Personen unter- schieden. Für den Sozialen Arbeitsmarkt ist der Personenkreis relevant, der (langzeit-)arbeitslos gemeldet ist. Sozial- und Jugendbehörde – Sozialplanung | 11 Definition Arbeitslosigkeit/Langzeitarbeitslosigkeit Arbeitslosigkeit und Langzeitarbeitslosigkeit (LZA) sind gesetzlich definierte Begriffe. Als arbeitslos gilt, wer vorübergehend nicht in einem Beschäftigungsverhältnis steht, eine versicherungspflichtige Beschäftigung sucht, sich persönlich bei einer Agentur für Arbeit oder einem Jobcenter als arbeitslos gemeldet hat und den Vermittlungsbemühungen zur Verfügung steht (§ 16 SGB III, §53a SGB II). Als Übertritte in Langzeitarbeitslosigkeit werden diejenigen Zugänge in Langzeitarbeitslosigkeit bezeichnet, bei denen die Arbeitslosen im Berichtszeitraum die 12-Monats-Schwelle überschritten haben und somit durch den Zeitablauf langzeitarbeitslos wurden. Eine Dauer der Arbeitslosigkeit wird beendet, wenn die arbeitslose Person ▪ eine Beschäftigung von 15 Wochenstunden und mehr aufnimmt (unabhängig von der Beschäftigungsdauer), ▪ für mehr als 6 Wochen nichterwerbstätig abgemeldet oder arbeitsunfähig ist oder ▪ an einer Maßnahme der aktiven Arbeitsmarktpolitik teilnimmt (ausgenommen Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung). 11 Berücksichtigt man die oben zitierte Definition, so ist davon auszugehen, dass die Zahl der Langzeitarbeitslosen, bezogen auf die eigene Erwerbsbiographie, noch höher ist, da Zeiten langer Erkrankung, Erziehungszeiten oder der Aufenthalt in einer Vollzugsanstalt zu Unterbrechungen führen. Abbildung 2: Entwicklung der Arbeitslosenquote im Stadtkreis Karlsruhe Jahresdurchschnitte 2005 bis Juni 2021 Quelle: Jobcenter Stadt Karlsruhe 2021 Die Arbeitslosenquote (SGB III und SGB II) hat bis zum Vor-Corona-Jahr 2019 kontinuierlich abgenommen von 6,3 Prozent im Jahr 2010 auf 3,9 Prozent im Jahr 2019. In Abbildung 2 sind die Corona-Auswirkungen deutlich zu erkennen. Seit dem Jahr 2020 hat die Arbeitslosenquote um einen Prozentpunkt auf 4,9 Prozent zugenommen. Diese Entwicklung zeichnet sich auch im ersten Halbjahr 2021 ab. 11 Quelle: Bundesagentur für Arbeit: Statistik Langzeitarbeitslosigkeit, Stand Juli 2019 8,9 8 7,2 6,4 6,6 6,3 5,8 5,65,6 5,55,5 5,1 4,5 4,1 3,9 4,9 4,7 0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 2005200620072008200920102011201220132014201520162017201820192020 Juni 2021 12 | Gesamtkonzept Arbeit Abbildung 3: Arbeitslosigkeit im Stadtkreis Karlsruhe, Jahresdurchschnittswerte 2014 bis Juni 2021 Quelle: Jobcenter Stadt Karlsruhe 2021 Allerdings gibt es Unterschiede in der Entwicklung der Arbeitslosigkeit zwischen dem Rechtskreis der SGB II- und dem Rechtskreis der SGB III-Leistungsbeziehenden. Im Bereich der SGB III-Kundinnen und -Kunden macht die Zahl der Arbeitslosen seit dem Coronajahr 2020 einen deut- lichen Sprung: Von 2019 auf 2020 erhöhte sich die Zahl deutlich um 48 Prozent auf 3.904 Personen im Jahr 2020 und blieb im ersten Halbjahr 2021 zunächst noch auf diesem Niveau. Die Zunahme der Personen im SGB III (Arbeitslosengeld I) liegt unter anderem darin begründet, dass aufgrund des Sozialschutzpaketes längere Verweildauern bei der Gewährung von Arbeitslosengeld I möglich waren. Die Zahl der arbeitslosen SGB II-Leistungsbeziehenden ist von 2014 bis 2019 kontinuierlich gesunken um 33,7 Prozent. Dies entspricht einem Rückgang um 1.999 Personen in diesem Zeitraum. Somit konnte zu diesem Zeitpunkt erstmals die Sockelarbeitslosigkeit abgebaut werden, die sich bis dato über die vergangenen Jahrzehnte von Abschwungsphase zu Abschwungsphase stärker aufbaute. Dieser Erfolg wurde durch das Coronajahr 2020 unterbrochen; die Zahl der SGB II-Beziehenden stieg innerhalb eines Jahrs um 14,5 Prozent auf 4.504 Personen und es zeichnet sich bereits anhand der Halbjahreszahlen 2021 ab, dass es zu weiteren Steigerungen kommt. Dies ist insbesondere dann auch der Fall, wenn die Personen, die nun aufgrund der oben beschriebenen längeren Verweildauer im SGB III nicht schnell auf dem regulären Arbeitsmarkt wieder Fuß fassen können, im Anschluss auf die Leistungen des SGB II angewiesen sind. Insbesondere im Bereich der Langzeitarbeitslosigkeit zeichnen sich drastische Entwicklungen ab: Während die Zahl der Langzeitarbeitslosen bis zum Jahr 2019 kontinuierlich abgenommen hat, gab es von 2019 auf 2020 Steigerungen um rund 23 Prozent (2019: 1.396 Personen; 2020: 1.724 Personen) beziehungsweise bis zum ersten Halbjahr 2021 sogar um circa 71 Prozent (auf 2.385 Personen). Dies verdeutlicht, dass sich Corona am deutlichsten auf die Langzeitarbeitslosen auswirkt. 2014201520162017201820192020Juni 2021 Alle 8.5438.6718.1277.3786.8216.5758.4088.666 SGB III Arbeitslose 2.6102.6282.5212.6082.5622.6413.9043.906 SGB II Arbeitslose 5.9336.0435.6064.7704.2593.9344.5044.760 SGB II LZA 2.4942.4652.3391.9791.6201.3961.7242.385 8.543 8.671 8.127 7.378 6.821 6.575 8.408 8.666 2.610 2.628 2.521 2.608 2.562 2.641 3.904 3.906 5.933 6.043 5.606 4.770 4.259 3.934 4.504 4.760 2.494 2.465 2.339 1.979 1.620 1.396 1.724 2.385 0 1.000 2.000 3.000 4.000 5.000 6.000 7.000 8.000 9.000 10.000 Arbeitslose Sozial- und Jugendbehörde – Sozialplanung | 13 3.2. Dauer und Entwicklung der Arbeitslosigkeit und Langzeitarbeitslosigkeit Für den Sozialen Arbeitsmarkt ist die Entwicklung der Langzeitarbeitslosigkeit von besonderem Interesse, denn je länger die Arbeitslosigkeit dauert, desto schwieriger ist es für die Betroffenen, auf dem Ersten Arbeitsmarkt Fuß zu fassen. Langzeitarbeitslose sind daher die Adressatengruppe der über den Sozialen Arbeitsmarkt aufgelegten Maßnahmen. Hauptursache für die bis zum Jahr 2019 rückläufigen Arbeitslosenzahlen war die anhaltend gute Wirtschaftslage. Zudem wurden die Teilnehmenden der Maßnahme des kommunalen Sozialen Arbeitsmarktes seit Beginn des Jahres 2016 nicht mehr im Bestand der Arbeitslosen erfasst, sondern als arbeitssuchend registriert. Dies zeigt sich in der deutlichen Abnahme der SGB II-Arbeitslosenzahlen ab dem Jahr 2016, die bis zum Jahr 2019 anhält. Erst im 2020 steigen die Zahlen coronabedingt wieder an. Zudem wird eine weitere Entwicklung deutlich: der Anteil der Langzeitarbeitslosen an allen SGB II-Arbeitslosen 12 ist seit 2014 mit rund 40 Prozent (außer dem positiven Ausreißer in 2019) gleichbleibend hoch und ist im ersten Halbjahr auf circa 50 Prozent gestiegen. Allerdings liegt der Anteil der Langzeitarbeitslosen an allen SGB II-Arbeitslosen in Karlsruhe damit noch deutlich unter dem Wert in vergleichbaren Städten in Baden-Württemberg wie Stuttgart, Mannheim, Freiburg oder Heidelberg. Abbildung 4: Entwicklung Langzeitarbeitslosigkeit Stadtkreis Karlsruhe 2014 bis Juni 2021 SGB-II-Arbeitslose Langzeitarbeitslose Anteil LZA in % Jahresdurchschnitt 2014 5.933 2.494 42,0 2015 6.043 2.465 40,8 2016 5.606 2.339 41,7 2017 4.770 1.979 41,5 2018 4.259 1.620 38,0 2019 3.934 1.396 35,5 2020 4.504 1.724 38,3 bis Juni 2021 4.760 2.385 50,1 Differenz 2014 bis 2020 1.429 770 Rückgang in % 24,1 30,9 Quelle: Jobcenter Stadt Karlsruhe Auch im Bereich der Langzeitarbeitslosigkeit lohnt sich eine differenzierte Betrachtung hinsichtlich deren Dauer. Personen, die länger als vier Jahre erwerbslos waren, profitieren deutlich weniger von Entwicklungen am Arbeitsmarkt als Personen mit geringerer Dauer der Langzeitarbeitslosigkeit. Insgesamt ist der Anteil der Langzeitarbeitslosen im SGB II gestiegen. Der Anteil derer, die über vier Jahre langzeitarbeitslos sind, ist hingegen in 2020 im Vergleich zu 2019 gesunken von 23 Prozent auf 18 Prozent. Diese Entwicklung zeichnet sich auch für das erste Halbjahr 2021 (14,4 Prozent) ab (siehe Abbildung 5). Dieser Rückgang ist unter anderem auf die Umsetzung des Teilhabechancengesetzes (siehe Kap. 5.1) in Karlsruhe zurückzuführen. 12 SGB II-Arbeitslose sind erwerbsfähige, hilfebedürftige Personen im Alter zwischen 15 Jahren und dem Renteneintritt, die kein Einkommen oder lediglich Einkommen unter dem Existenzminimum haben. Meist sind dies Menschen, deren Anspruch auf Arbeitslosengeld I ausgelaufen ist bzw. die gar keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld I haben, beispielsweise weil sie nicht oder nicht lange genug Beiträge zur Arbeitslosenversicherung einbezahlt haben (Selbständige, Kulturschaffende, kurzzeitig Beschäftigte, Schul- und/oder Studienabgänger und andere mehr). Wer aus diesem Personenkreis ein Jahr und länger arbeitslos ist, gilt dabei als langzeitarbeitslos. 14 | Gesamtkonzept Arbeit Abbildung 5: Entwicklung der Langzeitarbeitslosigkeit nach Dauer – Rechtskreis SGB II Karlsruhe Stadt Zeitraum Langzeit- arbeitslose (LZA) Davon 1 bis unter 2 Jahren Davon 2 bis unter 3 Jahren Davon 3 bis unter 4 Jahren Davon 4 Jahre und länger Anteil von LZA, die länger als 4 Jahre ohne Arbeit sind in Prozent Jahres- durchschnitt 2014 2.493 1.183 557 327 426 17,1 2015 2.464 1.133 551 299 481 19,5 2016 2.338 1.068 505 290 475 20,3 2017 1.979 852 429 248 450 22,7 2018 1.620 713 317 204 386 23,8 2019 1.396 670 270 135 321 23,0 2020 1.725 895 354 166 310 18,0 Bis Juni 2021 2.385 1.344 486 211 344 14,4 Differenz 2014 bis 2020 768 288 203 161 116 Rückgang in % 31 24 37 49 27 Quelle: Jobcenter Stadt Karlsruhe 2021 4. Arbeitsplätze bei der Stadt Karlsruhe für am Arbeitsmarkt benachteiligte Menschen Die Stadt Karlsruhe unterstützt Menschen, die schwer Zugang zum Arbeitsmarkt finden: Menschen mit geistiger Behinderung, Geflüchtete oder Langzeitarbeitslose. Zudem setzt sich die Stadt für Helferstellen ein und bietet Teilzeitausbildung. 4.1. Inklusion junger Menschen mit geistiger Behinderung Um jungen Menschen mit geistiger Behinderung eine Perspektive in der Arbeitswelt zu bieten, hat der Gemeinderat der Stadt Karlsruhe drei Stellen für Inklusionsarbeitsplätze geschaffen. Für eine gelingende Integration im Arbeitsleben sind eine umfassende Einarbeitung und permanente Betreuung am Arbeitsplatz von großer Bedeutung. Aus diesem Grund wurden ergänzende Stellenanteile für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung geschaffen, die diese jungen Menschen in ihrem Arbeitsumfeld betreuen. Drei junge Erwachsene mit wesentlicher Behinderung wurden zum 10. Dezember 2018 bei der Stadt Karlsruhe eingestellt. Sie arbeiten seither im Jugendhaus, in der Kindertagesstätte und bei der Zentralen Poststelle auf Arbeits- plätzen, die konkret auf die jeweilige Behinderung und das Können der jungen Menschen zugeschnitten sind. Alle drei Mitarbeitenden haben zuvor ihre Praktika im Rahmen des KOBV (Kooperative berufliche Bildung und Vorbereitung auf den allgemeinen Arbeitsmarkt) bei der Stadt Karlsruhe absolviert und waren im Anschluss zunächst über die afka – Arbeitsförderung Karlsruhe gGmbH im jeweiligen Tätigkeitsbereich eingesetzt. Derzeit werden die Arbeitsverhältnisse zur Sicherung der Teilhabe am Arbeitsleben durch den Kommunalverband für Jugend und Soziales (KVJS) finanziell gefördert. Die Erfahrung hat gezeigt, dass die persönliche Betreuung durch die Ansprechpersonen vor Ort unabdingbar ist, da auch unvorhergesehene Umstände jeweils einen neuen Betreuungsaufwand in unterschiedlicher Intensität erfordern. Sozial- und Jugendbehörde – Sozialplanung | 15 Darüber hinaus besteht weiterhin die Betreuung dieser schwerbehinderten Menschen durch den Integrationsfachdienst. 4.2. Teilzeitausbildung Die Stadt Karlsruhe bietet in allen Berufsbildern auch die Ausbildung in Teilzeit an. Bisher haben sich 14 junge Frauen für dieses Ausbildungsmodell entschieden, ihre Ausbildung erfolgreich absolviert und ein Übernahmeangebot erhalten. Die Teilzeitauszubildenden erhalten Unterstützung, beispielsweise bei der Doppelbelastung von Ausbildung und Kind, durch flexible, den individuellen Bedürfnissen angepasste Arbeitszeitregelungen und Betreuungsmöglichkeiten im Betriebskindergarten. Jedoch gibt es auch Möglichkeiten, in anderen schwierigen Lebenssituationen wie bei Krankheit zu unterstützen und einen erfolgreichen Ausbildungsabschluss besser zu ermöglichen. 4.3. Berufliche Integration von Geflüchteten Sechs Geflüchtete nahmen in den Sommerferien 2019 an einem vorbereitenden Deutsch- und Mathematikkurs teil und starteten zum September 2019 in ihre Ausbildung. Die Gewinnung von weiteren Geflüchteten zum Einstellungsjahrgang 2020 gestaltete sich aufgrund der Corona-Situation anders als im Jahr zuvor. Aktuell werden sieben Geflüchtete, verteilt auf zwei Jahrgänge, betreut und begleitet. Im Zuge der jüngsten Lockerungen im Pandemiegeschehen fanden im Frühjahr und Sommer 2021 wieder einzelne Praktika in den Dienststellen mit dem Ziel statt, auch im September 2021 wieder Geflüchtete in das Projekt und in Ausbildung aufzunehmen. 4.4. Helferstellen Mit der 1. Fortschreibung des Gesamtkonzepts Arbeit im Jahr 2015 empfahl das Jobcenter, in der Zusammenarbeit mit der Stadt Karlsruhe, ein Vorschlagsrecht bei Stellenbesetzungsverfahren einfacher Helferstellen im kommunalen Bereich einzurichten. Ziel war es, gut geeigneten Langzeitarbeitslosen, die bei einem offenen Auswahlverfahren eventuell nicht zum Zug kämen, die Möglichkeit einzuräumen, an Stellenbesetzungsverfahren teilzunehmen. Inzwischen sind „einfachste“ Arbeitsplätze bei der Stadtverwaltung eher selten. Aufgabeninhalte werden durch die Digitalisierung und die neuen technischen Entwicklungen stets komplexer. Verbliebene Helferstellen sind oft Einsatzfelder für erkrankte Mitarbeitende aus den unteren Entgeltgruppen, insbesondere aus dem gewerblich- technischen Bereich, für die im Rahmen des gesetzlich vorgegebenen betrieblichen Eingliederungsmanagements (§ 167 Abs. 2 SGB IX) neue „leidensgerechte“ Einsatzbereiche zu finden sind. In Konsequenz werden nur sehr wenige einfache Helferstellen extern ausgeschrieben. Da die Stadt darüber hinaus bei der Schaffung von Arbeitsplätzen nach § 16e SGB II und § 16i SGB II engagiert ist, konnte von diesem Vorschlagsrecht leider selten Gebrauch gemacht werden. 4.5. Einstellung von langzeitarbeitslosen Menschen Der Gemeinderat der Stadt Karlsruhe entschied sich für eine Beteiligung am Teilhabenchancengesetz (vgl. Kap. 5.1) und verabschiedete die Schaffung von 20 neuen Vollzeitstellen bei der Stadtverwaltung, um für langzeitarbeitslose Menschen sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zu ermöglichen und sie langfristig in den Arbeitsmarkt zu integrieren. In Zusammenarbeit mit der afka gGmbH und dem Jobcenter konnten seit der Stellenschaffung im Jahr 2019 bereits 23 Personen (in Voll- oder Teilzeit) zur Stadtverwaltung vermittelt und zunächst im Rahmen der Fördermaßnahmen befristet eingestellt werden. Drei Personen sind inzwischen wieder ausgeschieden; so dass sich aktuell 20 Personen im Rahmen dieser Fördermaßnahme in einem Beschäftigungsverhältnis mit der Stadt Karlsruhe befinden. 16 | Gesamtkonzept Arbeit 5. Beschäftigung schaffende Maßnahmen Jobcenter Mit Kürzungen des Eingliederungsbudgets sowie der Instrumentenreform im Jahr 2012 hat die Bundesregierung arbeitsmarktpolitische Maßnahmen der öffentlich geförderten Beschäftigung massiv reduziert (vgl. Abbildung 6). Dies war ausschlaggebend für die Schaffung des 3. Arbeitsmarktes in Karlsruhe. Abbildung 6: Eingliederungsmittel des Jobcenters Stadt Karlsruhe in Millionen Euro Quelle: Jobcenter Stadt Karlsruhe 2021 * Planzahl für 2021 Zu den Maßnahmen der öffentlich geförderten Beschäftigung, auch Beschäftigung schaffende Maßnahmen genannt, gehörten in Karlsruhe in den Jahren 2010 bis 2018 in der Hauptsache Arbeitsgelegenheiten nach § 16d SGB II, besser bekannt als „Ein-Euro-Jobs“, und die Förderung von Arbeitsverhältnissen (FAV) nach § 16e SGB II. Mit der Verabschiedung des Teilhabechancengesetzes (§16e SGB II und § 16i SGB II) zum 1. Januar 2019 kam ein neues und wichtiges Förderinstrument für arbeitsmarktferne Langzeitarbeitslose hinzu. Abbildung 7: Vergleich Langzeitarbeitslose SGB II zu Teilnehmenden in öffentlich geförderter Beschäftigung (ögB) der Beschäftigung schaffenden Maßnahmen Jobcenter Quelle: Statistik Bundesagentur für Arbeit Durch das neue Teilhabechancengesetz stiegen ab dem Jahr 2019 die Zahl der Teilnehmenden von Beschäftigung schaffenden Maßnahmen wieder geringfügig an; allerdings entspricht der leichte Anstieg der Beschäftigung 15,9 10,3 7,1 7,2 7,59 7,53 7,87 7,26 7,4 10,52 10,64 12,0* 0 2 4 6 8 10 12 14 16 18 201020112012201320142015201620172018201920202021 2.234 2.297 2.454 2.458 2.494 2.465 2.339 1.979 1.620 1.396 1.724 2.385 1.163 620 400 379 340 306 297 267 241 262 268 270 0 500 1.000 1.500 2.000 2.500 3.000 20102011201220132014201520162017201820192020Jun 21 LZA im SGB IITN in ögB Jobcenter Sozial- und Jugendbehörde – Sozialplanung | 17 schaffenden Maßnahmen nicht dem markanten Anstieg der langzeitarbeitslosen SGB II-Beziehenden (vgl. Abbildung 7). 5.1. Teilhabechancengesetz Mit dem Zehnten Gesetz zur Änderung des SGB II wurde die Möglichkeit geschaffen, Langzeitarbeitslosen auf dem allgemeinen und sozialen Arbeitsmarkt Teilhabechancen zu eröffnen. Seit Januar 2019 können besonders arbeitsmarktferne Kundinnen und Kunden über die neuen Eingliederungsinstrumente zur Teilhabe am Arbeitsmarkt nach § 16e und § 16i SGB II über einen staatlichen Lohnkostenzuschuss für sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse gefördert werden. Sowohl bei einer Förderung nach § 16e als auch § 16i SGB II sollen Arbeit- nehmerinnen und Arbeitnehmer für die gesamte Förderdauer durch eine ganzheitliche beschäftigungsbegleitende Betreuung (Coaching) unterstützt werden. Durch die Förderung von langfristigen sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnissen, die nicht die Kriterien der Wettbewerbsneutralität, Gemeinnützigkeit und Zusätzlichkeit erfüllen müssen, hat der Bund eine Beschäftigung schaffende Maßnahme aufgelegt, die die Angebote des kommunalen Sozialen Arbeitsmarktes sinnvoll ergänzt und verdeutlicht, dass der 3. Arbeitsmarkt auch eine gute Vorbereitung für den allgemeinen Arbeitsmarkt ist. ▪ Die Fördermaßnahme „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ (§ 16i SGB II) ist ein Instrument für Personen, die älter als 25 Jahre sind und mindestens sechs Jahre in den letzten sieben Jahren Leistungen nach dem SGB II (Arbeitslosengeld II) bezogen haben und in dieser Zeit nicht oder nur kurzzeitig beschäftigt waren. Für die Einstellung von arbeitsmarktfernen Personen in sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse gemäß § 16i SGB II kann einem Arbeitgebenden eine Förderung von insgesamt fünf Jahren gewährt werden. Der Lohnkostenzuschuss beträgt in den ersten zwei Jahren 100 Prozent des zu berücksichtigenden Bruttoentgelts und reduziert sich in den folgenden Jahren jährlich um jeweils 10 Prozent. ▪ Die Fördermaßnahme „Eingliederung von Langzeitarbeitslosen“, die Neufassung des § 16e SGB II setzt schon vorher an, um besonders lange Arbeitslosigkeit zu verhindern. Nach § 16e SGB II können Personen gefördert werden, die mindestens zwei Jahre arbeitslos waren. Der Zuschuss nach § 16e SGB II wird in den ersten beiden Jahren des Bestehens des Arbeitsverhältnisses geleistet. Er beträgt im ersten Jahr des Arbeitsverhältnisses 75 Prozent des zu berücksichtigenden Bruttoentgelts und verringert sich im zweiten Jahr des Arbeitsverhältnisses auf 50 Prozent. Sowohl bei einer Förderung nach § 16e als auch § 16i SGB II sollen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer für die gesamte Förderdauer durch eine ganzheitliche beschäftigungsbegleitende Betreuung (Coaching) unterstützt werden. Seit Einführung der beiden Eingliederungsinstrumente konnten im Stadtkreis Karlsruhe bis Ende Mai 2021 bereits 179 Personen in ein nach § 16e oder § 16i SGB II gefördertes sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis über das Jobcenter Stadt Karlsruhe vermittelt werden. 13 Betrachtet man die vielschichtigen und oft gravierenden Problemlagen der Teilnehmenden, ist dies ein sehr gutes Ergebnis. Angesichts der starken Einschränkungen in der Beschäftigungsfähigkeit war zunächst nicht davon auszugehen, dass so vielen Teilnehmenden der Sprung in ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis gelingt. Rund 30 Prozent waren zuvor im Rahmen eines kommunalen Beschäftigungsangebots auf dem 3. Arbeitsmarkt beschäftigt. Dies verdeutlicht vor allem die zielführende Zusammenarbeit zwischen den beteiligten Akteuren (Arbeitgebende, Träger, Leistungsberechtigte und Jobcenter) und unterstreicht, dass der 3. Arbeitsmarkt als Heranführung an den 2. und 1. Arbeitsmarkt dient. Die Nachhaltigkeit der beiden Eingliederungsinstrumente nach dem Teilhabechancengesetz wird durch die äußerst geringe Anzahl an Förderabbrüchen (=24) belegt. Das Gesamtkonzept Sozialer Arbeitsmarkt der Stadt Karlsruhe wird eng abgestimmt mit dem Teilhabechancengesetz und bietet sich als Einstiegsstufe für nachfolgende Verträge auf der Basis des § 16e und § 16i SGB II an. 13 Anzahl der nach § 16i SGB II geförderten Arbeitsaufnahmen: 155. Anzahl der nach § 16e SGB II geförderten Arbeitsverhältnisse: 24. Stichtag 27.05.2021. 18 | Gesamtkonzept Arbeit 5.2. Arbeitsgelegenheiten Für marktferne Kundinnen und Kunden werden unter Berücksichtigung der gesetzlichen Regelungen auch Arbeits- gelegenheiten (AGH) nach § 16d SGB II, besser bekannt als „Ein-Euro-Jobs“ angeboten. Hierfür standen dem Jobcenter im Jahr 2021 245 Plätze zur Verfügung. Die Anzahl der AGHs hat seit 2011 deutlich abgenommen (vgl. Abbildung 8). Abbildung 8: Anzahl der AGH-Plätze 2011 bis 2021 Jahr 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 Anzahl 1.307 546 423 359 357 329 310 299 268 250 245 Quelle: Jobcenter Stadt Karlsruhe 2021 Die Trägerlandschaft ist in der Stadt Karlsruhe sehr vielfältig. Für unterschiedliche Zielgruppen werden spezifische AGHs angeboten (beispielsweise für Suchtkranke oder für Wohnungslose). Für die Zielgruppe der langzeitarbeitslosen, erwerbsfähigen SGB II-Kunden mit psychosozialen Problemlagen und manifesten Suchtproblemen konnte die afka das Jobcenter im Jahr 2019 für die Bewilligung einer eigenen Arbeitsgelegenheit (AGH) für Suchtkranke mit dem Namen „SchrittWeise“ gewinnen. Im Projekt „SchrittWeise“ werden Leistungen und Maßnahmen der Arbeitsförderung, der Suchtrehabilitation und der Suchthilfe in einer Gesamtmaßnahme verknüpft. Suchtberatung, sozialpädagogische Betreuung und Qualifizierung/Beschäftigung sind unmittelbar aufeinander bezogen und finden in enger Zusammenarbeit der beteiligten Akteure (Suchthilfe- und Beschäftigungsträger sowie Jobcenter) statt. Übergeordnetes Ziel ist der Übergang in Beschäftigung, Qualifizierung oder Ausbildung. Alle Schritte, die in diese Richtung führen, werden unterstützt. Nicht selten müssen zunächst weitere therapeutische Behandlungen eingeleitet werden. Die Einsatzbereiche haben sich geändert, da im Laufe der Jahre in Folge der Reduzierung Einsatzstellen ersatzlos gestrichen wurden. Andere Einsatzstellen wurden von der Anzahl der Plätze reduziert. Nach wie vor zur Verfügung stehen Stellen für Helferinnen und Helfer insbesondere in den Bereichen: ▪ Fahrradwerkstatt, Möbellager, Montagewerkstatt, Schreinerei (afka) ▪ Alltagsbegleitung Seniorinnen und Senioren, Kinderbetreuung (AWO und weitere Träger) ▪ bei den Tafeln (Caritas und Diakonie und weitere) ▪ in der Wohnungslosenhilfe und in der Tierpflege ▪ einige wenige Einsatzstellen im Verwaltungsbereich 6. Sozialer Arbeitsmarkt in Karlsruhe Wesentliches Element des Gesamtkonzepts Sozialer Arbeitsmarkt ist die Schaffung von Beschäftigungsangeboten für den 3. Arbeitsmarkt. Zielgruppe für den 3. Arbeitsmarkt sind erwerbsfähige arbeitslose SGB II-Leistungsberechtigte mit langem Leistungsbezug, die trotz intensiver vermittlerischer Bemühungen und vielfältiger Eingliederungsmaßnahmen des 2. Arbeitsmarktes nicht in den 1. Arbeitsmarkt integriert werden konnten und die freiwillig Beschäftigungsangebote am 3. Arbeitsmarkt annehmen, um wieder an der Gesellschaft teilhaben zu können. Für diese Zielgruppe stehen seit 1. März 2014 ergänzende, zielgruppenspezifische Beschäftigungsangebote zur Verfügung. Von Teilnehmenden, Trägern und Mitarbeitenden des Jobcenters wird das Angebot kurz KommBe genannt. Seit dem Start der KommBe ging die Arbeitslosigkeit von 8.543 arbeitslosen Personen im Jahresdurchschnitt 2014 um 23 Prozent (= 1.968 Personen) im Jahresdurchschnitt auf 6.575 Arbeitslose im Jahresdurchschnitt 2019 in Karlsruhe zurück. Dieser Status konnte leider aufgrund von Corona nicht gehalten werden (vgl. Abbildung 3). Sozial- und Jugendbehörde – Sozialplanung | 19 6.1. Bedarf und Zielgruppen – 3. Arbeitsmarkt Der 3. Arbeitsmarkt ist auf einen eng definierten Personenkreis, der aufgrund von Langzeitarbeitslosigkeit und multiplen Problemlagen trotz intensiver Vermittlungsbemühungen weiterhin arbeitslos ist, konzentriert. 14 Die Datenanalyse der Hochschule Kehl identifizierte als Risikogruppen: ▪ SGB II-Leistungsbeziehende mit sehr langer Zeit der Erwerbslosigkeit, ▪ Arbeitslose ohne abgeschlossene Ausbildung, ▪ über 55-Jährige und ältere Arbeitslose, ▪ ausländische Arbeitslose und ▪ Alleinerziehende. Folgende Abbildung veranschaulicht die Personengruppen, die in der ersten Jahreshälfte 2021 in der Stadt Karlsruhe besonders von Langzeitarbeitslosigkeit betroffen sind. Coronabedingt ist der Anteil der Langzeitarbeitslosen an allen SGB II-Arbeitslosen im ersten Halbjahr 2021 auf die Höchstmarke von 50 Prozent gestiegen auf 2.385 Personen. Im Jahr 2020 betrug ihr Anteil noch 38,3 Prozent und betraf 1.724 Personen. Dies entspricht einer Zunahme von 661 Personen. Abbildung 9: Bestand an SGB II-Langzeitarbeitslosen im Stadtgebiet Karlsruhe nach Dauer der Arbeitslosigkeit und persönlichen Merkmalen erste Jahreshälfte 2021 Merkmale SGB II- Arbeitslose (inkl. LZA) Davon Anteil in % Langzeit- arbeitslose Davon Anteil in % LZA, die 1 bis 2 Jahre arbeitslos sind Davon Anteil in % LZA. die 4 Jahre und länger arbeitslos sind Davon Anteil in % Insgesamt 4.760 2.385 50,1 1.344 28,2 344 7,2 davon Männer 2.749 57,8 1.412 59,2 814 60,6 205 59,6 Frauen 2.011 42,2 973 40,8 530 39,4 139 40,4 davon unter 25 Jahre 388 8,15 84 3,5 69 5,1 0 0,0 25 bis unter 55 Jahre 3.518 73,9 1.796 75,3 1.042 77,5 236 68,6 55 Jahre und älter 854 17,9 505 21,2 233 17,3 108 31,4 darunter Ausländerinnen und Ausländer 1.547 32,5 665 27,9 413 30,7 71 20,6 Alleinerziehende 483 10,1 233 9,8 132 9,8 23 6,7 Schwerbehinderte 308 6,5 173 7,3 77 5,7 37 10,8 ohne abgeschlossene Berufsausbildung 3.042 63,9 1.515 63,5 837 62,3 232 67,4 Quelle: Jobcenter Stadt Karlsruhe, BA, Auftragsnummer 296655, 319134 14 GK Arbeit 2013 20 | Gesamtkonzept Arbeit Frauen und Männer Im Bereich SGB II waren bis Juni 2021 rund 60 Prozent Männer und circa 40 Prozent Frauen arbeitslos gemeldet. Diese Verteilung spiegelt sich auch in etwa beim Anteil der Langzeitarbeitslosen wider. Über 55-Jährige und ältere Arbeitslose Der Anteil der über 55-Jährigen Langzeitarbeitslosen an allen SGB II-Arbeitslosen liegt bei rund 18 Prozent. Ihr Anteil erhöht sich deutlich auf 31 Prozent bei einer Langzeitlosigkeit von vier Jahren und länger (108 Personen). Alleinerziehende Der Anteil der Alleinerziehenden beträgt unter allen SGB II-Arbeitslosen 10,1 Prozent und verringert sich deutlich auf 6,7 Prozent bei einer Langzeitarbeitslosigkeit, die vier Jahre und länger anhält (23 Personen). Insgesamt ist die Zahl der arbeitslosen Alleinerziehenden durch die intensiven Beratungs- und Vermittlungsbemühungen in den letzten Jahren deutlich gesunken. Ausländische Arbeitslose Ausländische Arbeitslose 15 stellen rund ein Drittel aller SGB II-Arbeitslosen. Ihr Anteil nimmt mit zunehmender Dauer der Arbeitslosigkeit ab, beträgt aber noch 20,6 Prozent bei einer Arbeitslosigkeit ab vier Jahren (71 Personen). Schwerbehinderte Unter den SGB II-Arbeitslosen sind rund 7 Prozent schwerbehindert. Ihr Anteil steigt auf 10,8 Prozent bei einer über vierjährigen Arbeitslosigkeit (37 Personen). Ohne abgeschlossene Berufsausbildung Anhand der Datenlage ist sehr deutlich, dass rund 64 Prozent der SGB II-Arbeitslosen keine abgeschlossene Berufsausbildung haben; dieser Anteil erhöht sich auf 67,4 Prozent bei einer Langzeitarbeitslosigkeit über vier Jahre. Der Faktor „Berufsausbildung“ ist maßgeblich ausschlaggebend für die Dauer der Arbeitslosigkeit. Hinzu kommt, dass der Arbeitsmarkt in der Stadt Karlsruhe wenig auf Stellen für Helferinnen und Helfer ausgerichtet ist, so dass es für den Personenkreis ohne Berufsausbildung besonders schwer ist, wieder in den regulären Arbeitsmarkt zu gelangen. Im Ergebnis kann festgehalten werden, dass, vergleicht man die SGB II-Arbeitslosen nach Dauer der Arbeitslosigkeit und persönlichen Merkmalen, insbesondere Männer, ältere Arbeitslose (55+) und Geringqualifizierte die von Langzeitarbeitslosigkeit am stärksten betroffenen Gruppen sind. Mit zunehmender Dauer der Arbeitslosigkeit steigt ihr Anteil im Vergleich zu anderen Gruppen mit vergleichbarer Dauer der Arbeitslosigkeit. Auch Personen mit einer ausländischen Staatsangehörigkeit sind hiervon betroffen. Die Risikogruppen für eine länger anhaltende Langzeitarbeitslosigkeit sind seit Jahren gleichbleibend. Die Personengruppen, die bereits im Jahr 2012 von der Hochschule Kehl für den Sozialen Arbeitsmarkt identifiziert wurden, sind, mit Ausnahme der Alleinerziehenden, auch aktuell die Personen mit einem erhöhten Risiko der Langzeitarbeitslosigkeit. Deutlich unterhalb des Landesdurchschnitts hingegen liegt in Karlsruhe die Gruppe der Schwerbehinderten. Somit ergibt sich hier kein Ansatzpunkt für ein erhöhtes Risiko der Arbeitslosigkeit/des SGB II- Bezugs. 16 Hinzu kommen noch Personen, deren vermittlungshemmende Faktoren wie gesundheitliche Einschränkungen oder eine problematische psychosoziale Situation nicht statistisch erfasst sind. In einer Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) wurde die Prävalenz von mehrfachen Arbeitsmarkthemmnissen betrachtet. 17 „Es waren vor allem gesundheitliche Einschränkungen und ein höheres Lebensalter häufig auftretende Kombinationen, insbesondere in der Verbindung mit einem bereits lange andauernden Bezug von Arbeitslosengeld II, die den Übergang in eine berufliche Integration hemmen. Sozialpolitisch brisant ist vor allem der Befund, dass sich im Falle der Kumulation von Hemmnissen mit jedem zusätzlichen Risiko die Übergangswahrscheinlichkeit nahezu halbiert." 15 Das Merkmal „Migrationshintergrund“ wird bei der Agentur nicht statistisch erfasst. 16 GK Arbeit 2013 17 Achatz, Juliane; Trappmann, Mark (2011): Arbeitsmarktvermittelte Abgänge aus der Grundsicherung der Einfluss von personen- und haushaltsgebundenen Barrieren (IAB-Discussion Paper 02/2011), Nürnberg S. 41. Sozial- und Jugendbehörde – Sozialplanung | 21 6.2. Maßnahmenpaket Die Stadt Karlsruhe fördert die Zielgruppen des 3. Arbeitsmarktes über Maßnahmen zur Tagesstrukturierung gemäß § 16a SGB II im Rahmen der psychosozialen Betreuung und über die kommunale Beschäftigung KommBe im Rahmen des Gesamtkonzepts Sozialer Arbeitsmarkt. Damit wurden Angebote geschaffen, die die Teilnehmenden stabilisieren und deren Beschäftigungsfähigkeit (wieder- )herstellen beziehungsweise fördern. Die Angebote sind so konzipiert, dass auf die Fortschritte in der Beschäftigungsfähigkeit reagiert werden kann, und sie ermöglichen auch eine Durchlässigkeit in reguläre Beschäftigung. Die Maßnahmenträger bieten niederschwellige, zielgruppenorientierte Tätigkeiten. In der Maßnahme werden die spezifischen Problemlagen der Teilnehmenden berücksichtigt. Individuelle Förderpläne für die Teilnehmenden sind Grundlage des Beschäftigungsangebots. Finanziell gefördert werden die unmittelbar mit dem Maßnahmenangebot (berufspraktischer Einsatz mit Mehraufwandsentschädigung) zusammenhängenden Aufwendungen der Träger (sozial-pädagogische Betreuung/Arbeitsanleitung) mit 140 Euro pro Teilnehmendenplatz und Monat. Die Teilnehmenden erhalten eine Mehraufwandsentschädigung in Höhe von zwei Euro pro Stunde. Die wöchentliche Beschäftigungszeit liegt zwischen 15 und 30 Stunden. Die Bewilligung beider Maßnahmen erfolgt durch die Sozial- und Jugendbehörde der Stadt Karlsruhe jeweils für die Dauer eines Jahres. Für die Teilnehmenden ist eine längerfristige Beschäftigung möglich. Im Jahr 2016 wurden Berichtswesen und Maßnahmenkostenpauschale vereinheitlicht. Die Evaluation erfolgt durch die Koordinierungsstelle Gesamtkonzept Arbeit, so dass Planung und Steuerung der kommunalen Angebote aus einer Hand gewährleistet ist. 6.2.1. Tagesstrukturierung Zusätzlich zu den Eingliederungsleistungen des Bundes stehen auch flankierende Eingliederungsmaßnahmen aus kommunalen Mitteln zur Verfügung. Hier engagiert sich die Stadt Karlsruhe in den Bereichen Betreuung minderjähriger Kinder oder häusliche Pflege von Angehörigen, Schuldnerberatung, psychosoziale Betreuung und Suchtberatung. Die Beschäftigungsmöglichkeiten im Rahmen kommunaler Eingliederungsleistungen gemäß § 16a SGB II zur psychosozialen Betreuung wurden bereits im Jahr 2007 vom Gemeinderat der Stadt Karlsruhe mit einem jährlichen Mittelkontingent von 200.000 Euro bewilligt. Die Beschäftigung mit sozialpädagogischer Betreuung dient der Tagesstrukturierung, Aktivierung von Selbsthilfepotenzialen, Training lebenspraktischer Fähigkeiten und Unterstützung zur seelischen Stabilisierung sowie dem Erhalt oder auch der Erhöhung der Beschäftigungsfähigkeit. Teilnehmende sind arbeitsmarktferne Langzeitarbeitslose mit besonders komplexen Problemlagen (Wohnungs- losigkeit, Suchterkrankung, psychische Erkrankung oder ähnlichem). Das Maßnahmenangebot umfasste bis 2016 42 Plätze. Seit 2017 können 55 Plätze angeboten werden. Die Plätze sind bei fünf verschiedenen Trägern (afka, AWO, Baden-Württembergischer Landesverband für Prävention und Rehabilitation (bwlv), Diakonie, SOZPÄDAL) angesiedelt und durchweg sehr gut belegt. Die Träger bieten Einsatzstellen mit einfach(st)en Tätigkeiten beispielsweise im Tagestreff für wohnungslose Frauen (TafF), in den Werkstätten von afka und AWO, im Tagestreff TÜR der Diakonie oder im AsT-Projekt (= Arbeit statt Trinken) des bwlv. Eine langfristige Beschäftigung (zwölf Monate mit Verlängerungsoption) ist möglich. 6.2.2. Kommunale Beschäftigung KommBe Seit November 2013 erfolgt jährlich ein Förderaufruf für Projektanträge. Diese werden regelmäßig in der Rankingsitzung des Arbeitskreises für ESF und Gesamtkonzept Arbeit der Stadt Karlsruhe behandelt. Dabei wird der Arbeitskreis über Arbeitsmarktlage, Bedarfe, tatsächliche Auslastung der laufenden Förderperiode und die einzelnen Einsatzstellen ausführlich informiert. Der lokale Konsens, dass durch diese Beschäftigungsangebote keine Wettbewerbsverzerrung erfolgt und die Beschäftigungsangebote zusätzlich sind und im öffentlichen Interesse liegen, wird regelmäßig von den Arbeitskreismitgliedern bestätigt. Mindestvoraussetzung für die Förderung ist das Vorhalten geeigneter Einsatzstellen sowie Erfahrung in der Arbeit mit arbeitsmarktfernen langzeitarbeitslosen Menschen und sozialpädagogische Betreuung. Seit 2015 beteiligen sich die Träger afka, AWO, Caritas, Diakonie, Heimstiftung, Initial und SOZPÄDAL an der Umsetzung. 22 | Gesamtkonzept Arbeit Am 1. März 2014 ging die KommBe mit zunächst 101 Plätzen an den Start. Bereits nach einem halben Jahr waren 80 Prozent der bewilligten Plätze besetzt. Seitdem liegt die Auslastung im Jahresdurchschnitt bei mindestens 90 Prozent. Dies ist ein großer Erfolg, wenn man bedenkt, dass alle Teilnehmenden freiwillig in den Projekten arbeiten. Aufgrund der hohen Nachfrage wurde die Platzzahl im Jahr 2018 auf 172 Plätze aufgestockt. Da die tatsächliche Auslastung aufgrund der guten Arbeitsmarktlage im Jahr 2018 unter 95 Prozent lag, wurde die Platzzahl bedarfsgerecht angepasst auf jeweils 165 Plätze in den Jahren 2020 und 2021. Die Bewilligung der Platzzahlen erfolgt in Abstimmung mit dem Jobcenter und dem Arbeitskreis für ESF und Gesamtkonzept Arbeit der Stadt Karlsruhe. Das Platzkontingent des 3. Arbeitsmarktes in Karlsruhe setzt sich aus den Plätzen für die Tagesstrukturierung und den KommBe-Plätzen zusammen und beträgt in den Jahren 220 und 2021 jeweils 220 Plätze. Abbildung 10: Platzkontingent des 3. Arbeitsmarktes in Karlsruhe Plätze 3. Arbeitsmarkt 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 Tagesstrukturierung 42 42 42 55 55 55 55 55 KommBe 101 136 151 150 172 166 16 5 165 Summe 143 178 193 205 227 221 22 0 220 Quelle: Stadt Karlsruhe, Koordinierungsstelle GK Arbeit Die Auslastung des gesamten 3. Arbeitsmarktes (Tagesstrukturierung und KommBe) liegt seit 2015 stets über 90 Prozent (vgl. Abbildung 11). Abbildung 11: Auslastung 3. Arbeitsmarkt Karlsruhe Jahresdurchschnitte 2014 bis 30.06.2021 Quelle: Stadt Karlsruhe, Koordinierungsstelle GK Arbeit Angesichts der steigenden Zahl an Langzeitarbeitslosen durch die Corona-Pandemie wird für die Jahre 2022 und 2023 zu prüfen sein, ob das Platzangebot aufgestockt werden muss. Zu der sehr guten Auslastung trägt bei, dass stets über 100 verschiedene Einsatzstellen zur Verfügung stehen. Die Einsatzstellen decken ein breites Beschäftigungsspektrum ab. Beschäftigungsmöglichkeiten gibt es zum Beispiel bei ▪ haustechnischen, hauswirtschaftlichen und sozialfürsorgerischen Tätigkeiten, ▪ Grünpflegearbeiten, ▪ Werkstätten (Montage, Schreinerei, Schneiderei, Möbellager, Fahrradwerkstatt), ▪ Städtischen Dienststellen und öffentlichen Einrichtungen Von 2014 bis 30. Juni 2021 waren über die kommunalen Beschäftigungsangebote 843 Menschen in den verschiedenen Bereichen im Einsatz. Gefragt sind Einsatzstellen mit einem niederen Anforderungsprofil. Insbesondere Tätigkeiten, die eine gute körperliche Verfassung erfordern, wie beispielsweise in der Grünpflege, sind mittlerweile sehr schwer zu besetzen. 143 178 193 205 227 221 220220 112 164 175 195 208208 209 204 78% 92% 90% 95% 91% 94% 95% 93% 0 50 100 150 200 250 20142015201620172018201920201. Halbjahr 2021 Bewilligte PlätzeBesetzte PlätzeAuslastung in % Sozial- und Jugendbehörde – Sozialplanung | 23 Abbildung 12: Entwicklung geleisteter Arbeitsstunden pro Jahr und Teilnehmer im Jahresdurchschnitt Quelle: Stadt Karlsruhe, Koordinierungsstelle GK Arbeit Ursache für den in Abbildung 12 ersichtlichen Rückgang der Arbeitsstunden ist die Corona-Pandemie. Ausfallzeiten durch Lockdown, Krankheit, Quarantäne, Kinderbetreuung, vorübergehende Schließung von Einrichtungen oder Einschränkungen an der Einsatzstelle wegen der COVID-19–Arbeitsschutzbestimmungen reduzierten die tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden. 6.3. Umsetzung des Sozialen Arbeitsmarktes Bei der Umsetzung des Sozialen Arbeitsmarktes haben sich folgende Aspekte bewährt: ▪ einheitliche Steuerung der kommunalen Beschäftigungsangebote, insbesondere im Rahmen des § 16a SGB II (psychosoziale Betreuung) und damit verbunden, ▪ die kontinuierliche Bedarfsüberprüfung, ▪ die Erweiterung des Aufgabengebietes des Arbeitskreises ESF um das GK Arbeit als Vorschlagsgremium für die Angebote des 3. Arbeitsmarktes und die damit verbundene regelmäßige Neubeantragung, ▪ die Analyse der Angebote nach § 16a SGB II und deren Evaluation, ▪ die jährliche Vorstellung des Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramms des Jobcenters im Aufsichtsrat der afka gGmbH, ▪ Klärung der Wettbewerbsneutralität, ▪ Praxissteuerung. 6.3.1. AG Praxissteuerung Ein Grund für die sehr gute Auslastung und die erfolgreiche Umsetzung des Sozialen Arbeitsmarktes in Karlsruhe ist die sehr gute Zusammenarbeit in der AG Praxissteuerung, die jährlich drei bis vier Mal zusammenkommt. Die Arbeitsgruppe wurde im Rahmen des Gesamtkonzepts Arbeit gegründet und stellt eine Besonderheit in der Zusammenarbeit von Jobcentermitarbeitenden, Maßnahmenträgern und Koordinierungsstelle dar. Hier findet ein offener und von gegenseitiger Wertschätzung geprägter Austausch statt. Standardthemen sind Informationen über die aktuelle Besetzung, freie Plätze, Teilnehmendenakquise, Informationen über aktuelle Eingliederungsmaßnahmen des Jobcenters und Projekte anderer Träger, die für benachteiligte Zielgruppen des Arbeitsmarktes interessant sein könnten. Die einmal jährlich stattfindende Informationsfahrt dient der Evaluation, aber auch dem regen Informationsaustausch zwischen den Mitgliedern des Arbeitskreises für ESF und Gesamtkonzept Arbeit, den Mitgliedern der AG Praxissteuerung sowie Vertreterinnen und Vertretern und Teilnehmenden der Projekte. Sowohl von Seiten der Arbeitskreismitglieder als auch von Trägerseite wurde in Gesprächen mehrfach die Bedeutung dieses Erfahrungsaustausches betont. 945 924 906 837 509 326 0 100 200 300 400 500 600 700 800 900 1000 201620172018201920202021 Stunden 24 | Gesamtkonzept Arbeit 6.3.2. Finanzierung Die Stadt Karlsruhe stellte für die Finanzierung des 3. Arbeitsmarktes für das Jahr 2020 1.142.497 Euro zur Verfügung. Der Betrag setzt sich zusammen aus folgenden freiwilligen Leistungen: ▪ Finanzierung der Betriebskosten des Arbeits- und Beschäftigungsprojekts für Menschen mit Handicaps der Arbeiterwohlfahrt Karlsruhe AWOrks in Höhe von jährlich 207.677 Euro. ▪ Finanzierung der Betriebskosten des Arbeits- und Beschäftigungsprojekts „Der Soziale Garten“ von Initial e. V. in Höhe von jährlich 134.820 Euro. Ursprünglich waren beide Projekte, die schon vor Einführung des Sozialen Arbeitsmarktes genau den Personenkreis des 3. Arbeitsmarktes erreich(t)en, mit ESF-Mitteln kofinanziert. Nach einer längeren Phase der Anschubfinanzierung wurden diese in die Regelförderung der Stadt überführt. Beide Projekte könnten ohne den Betriebskostenzuschuss nicht existieren. Sie halten eigens Personal (Arbeits- erzieherinnen und -erzieher, Arbeitsanleitende, Sozialpädagoginnen und -pädagogen) und Infrastruktur vor, um Einfach(st)arbeitsplätze für den 3. und 2. Arbeitsmarkt anbieten zu können. Die Einnahmen von Maßnahmen- pauschalen und Erlösen aus dem Verkauf von Produkten aus den Projekten sind nicht kostendeckend. ▪ Maßnahmen zur Tagesstrukturierung im Rahmen der psychosozialen Betreuung nach §16a SGB II mit jährlich 200.000 Euro. ▪ Freiwillige Leistungen zur Finanzierung von Trägerpauschalen und Mehraufwandsentschädigung der Teilnehmenden der KommBe sowie der Koordinierungsstelle Gesamtkonzept Arbeit in Höhe von jährlich 600.000 Euro. Im November 2016 entschied der Karlsruher Gemeinderat, die Angebote des Sozialen Arbeitsmarktes trotz Haushaltsstabilisierungsprozess auch in den nächsten Jahren uneingeschränkt weiter zu fördern. Zudem bewilligte der Gemeinderat die Mittelübertragbarkeit, um nicht verbrauchte Restmittel zielgerichtet und bedarfsgerecht einzusetzen. Da die Koordinierungsstelle des Gesamtkonzept Arbeit ab 2016 nur anteilig besetzt war, konnte ab 2018 finanziell umgeschichtet werden und die Platzzahl von 150 Plätzen auf 165 Plätze im Jahr 2020 erhöht werden. Ausschlaggebend für die Platzzahl ist die jeweilige Auslastung. Hinzu kommen noch die 55 Plätze der Maßnahmen zur Tagesstrukturierung, so dass insgesamt 220 Plätze in 2020 und in 2021 angeboten wurden (vgl. Abbildung 10). 6.4. Evaluation Sozialer Arbeitsmarkt Der Soziale Arbeitsmarkt wird regelmäßig evaluiert, um zu überprüfen, ob die bisher identifizierten Personengruppen auch erreicht werden, ob sie sich verändern oder ob es beispielsweise neue Bedarfe gibt. Ob die Personengruppe erreicht wird, kann anhand eines Vergleichs der Langzeitarbeitslosigkeit im SGB II (vgl. Abbildung 9) und der nachfolgenden Auswertung aufgezeigt werden. 6.4.1. Soziodemographische Daten der Teilnehmenden Die folgenden Tabellen basieren auf den Daten aller Teilnehmenden (= Psychosoziale Betreuung gem. § 16a SGB II und sozialer Arbeitsmarkt KommBe) des jeweiligen Kalenderjahres. Abbildung 13: Mehrjahresvergleich Anteil Männer und Frauen unter den Teilnehmenden Jahr Teilnehmende gesamt Männlich % Weiblich % 2015 242 168 69 74 31 Bis Juni 2021 227 150 66 77 34 Quelle: Stadt Karlsruhe, Koordinierungsstelle GK Arbeit Entsprechend des höheren Anteils an männlichen Langzeitarbeitslosen im SGB II-Bezug mit rund 60 Prozent werden mehr Männer für die Beschäftigungsangebote der KommBe vorgeschlagen. Dies spiegelt sich auch im Geschlechterverhältnis der Teilnehmenden wider. Sämtliche Einsatzstellen sind Männern und Frauen gleichermaßen zugänglich, dennoch entsprach die Besetzung dem klassischen Rollenverständnis. Beispielsweise lag der Frauenanteil im Bereich Hauswirtschaft bei 75 Prozent; im Bereich Grünpflege betrug der Männeranteil 88 Prozent. Sozial- und Jugendbehörde – Sozialplanung | 25 Abbildung 14: Anteil schwerbehinderte Teilnehmende Jahr Teilnehmende gesamt Schwerbehinderte % 2015 242 35 14 Bis Juni 2021 227 31 14 Quelle: Stadt Karlsruhe, Koordinierungsstelle GK Arbeit Im Jahresdurchschnitt 2021 lag der Anteil der Schwerbehinderten an allen seit mindestens vier Jahren Arbeitslosen bei 10 Prozent. Der Anteil an schwerbehinderten Teilnehmenden lag im ersten Halbjahr 2021 bei 14 Prozent. Abbildung 15: Teilnehmende nach Altersgruppen; Jahresvergleich 2015 und 2021 Jahr Teilnehmende gesamt Davon 25 Jahre bis unter 50 Jahre % Davon 50 Jahre bis unter 55 Jahre % Davon 55 Jahre und älter % 2015 242 118 49 44 18 79 33 Bis Juni 2021 227 71 31 26 11 128 56 Quelle: Stadt Karlsruhe, Koordinierungsstelle GK Arbeit In den vergangenen Jahren lag der Anteil der langzeitarbeitslosen SGB II-Beziehenden im Stadtkreis Karlsruhe, die 55 Jahre und älter waren, bei 20 Prozent und erhöhte sich im Jahr 2021 auf 31,4 Prozent bei einer über vierjährigen Langzeitarbeitslosigkeit. Entsprechend hoch ist auch der Anteil dieser Altersgruppe in den Maßnahmen des Sozialen Arbeitsmarktes. Zum Stichtag 30. Juni 2021 sind von den Teilnehmenden 56 Prozent (= 128 Personen) 55 Jahre und älter. Abbildung 16: Anteil Alleinerziehende Jahr Teilnehmende gesamt Alleinerziehende % 2015 242 10 4 Bis Juni 2021 227 13 6 Quelle: Stadt Karlsruhe, Koordinierungsstelle GK Arbeit 483 Personen bzw. 10,1 Prozent von allen arbeitslosen SGB II-Leistungsberechtigten waren im ersten Halbjahr 2021 alleinerziehende Arbeitslose. Unter den Personen, die vier Jahre und länger arbeitslos sind, finden sich 23 Alleinerziehende (6,7 Prozent). Analog hierzu ist die Anzahl der teilnehmenden Alleinerziehenden gering mit 14 Personen (6 Prozent) im Jahr 2021. Abbildung 17: Anteil ausländische Teilnehmende Jahr Teilnehmende gesamt Ausländische Teilnehmende % 2015 242 31 13 Bis Juni 2021 227 25 11 Quelle: Stadt Karlsruhe, Koordinierungsstelle GK Arbeit Der Anteil der ausländischen SGB II-Erwerbslosen, die länger als vier Jahre ohne Arbeit waren liegt seit Jahren bei 20 Prozent. Der Anteil der ausländischen Teilnehmenden lag in den Jahren 2019 bis 2021 bei elf Prozent. 26 | Gesamtkonzept Arbeit Abbildung 18: Anteil Teilnehmende ohne Berufsabschluss Jahr Teilnehmende gesamt ohne Berufsabschluss % 2015 242 106 44 Bis Juni 2021 227 99 44 Quelle: Stadt Karlsruhe, Koordinierungsstelle GK Arbeit Wie bereits in Kapitel 6.1. dargelegt, hat mehr zwei Drittel (67,7 Prozent) der über vier Jahre währenden Langzeit- arbeitslosen keinen Berufsabschluss. Aus der Evaluation seit 2014 geht hervor, dass fast die Hälfte der Teilnehmenden angeben, keinen Berufsabschluss zu haben. Diese Personengruppe hat es besonders schwer am Arbeitsmarkt, zumal es in der Stadt Karlsruhe an Stellen für Helferinnen und Helfern mangelt. Im ersten Halbjahr 2021 gaben 44 Prozent der Teilnehmenden (99 Personen) an, keinen Berufsabschluss zu haben. Abbildung 19: Verteilung Teilnehmende nach Dauer der Arbeitslosigkeit Jahr Teilnehmende gesamt davon 1 bis zu 2 Jahre arbeitslos % davon 2 bis zu 4 Jahre arbeitslos % davon 4 bis zu 10 Jahre arbeitslos % davon 10 Jahre und länger arbeitslos % 2015 242 21 9 28 12 106 44 87 36 Bis Juni 2021 229 16 7 25 11 88 38 100 44 Quelle: Stadt Karlsruhe, Koordinierungsstelle GK Arbeit Im Durchschnitt waren in der ersten Jahreshälfte 2021 50 Prozent (=2.385 Personen) aller SGB II-Arbeitslosen (4.760 Personen) langzeitarbeitslos. Bei den Teilnehmenden wurde die Dauer der Arbeitslosigkeit vor Eintritt in die Maßnahme erfasst. Die Zeiten beruhten auf Angaben des Jobcenters und auch auf Angaben der Teilnehmenden. Der Anteil derer, die 10 Jahre und länger erwerbslos waren, stieg auf 44 Prozent im Jahr 2021. Dies zeigt, dass die Angebote des 3. Arbeitsmarktes die Zielgruppe der arbeitsmarktfernen Personen mit sehr langer Arbeitslosigkeit erreichen. Weitere besondere Lebensumstände Die Merkmale wurden gezählt, wenn sie entweder vom Teilnehmenden selbst genannt oder im Rahmen der Beschäftigung evident wurden. Auffällig ist, dass die Häufigkeit von Merkmalen, die eine Integration in den 1. Arbeitsmarkt erschweren, zunahm. Der Anteil der Teilnehmenden mit gesundheitlichen Einschränkungen an allen Teilnehmenden stieg von 81 Prozent im Jahr 2015 auf 85 Prozent im Jahr 2021. Abbildung 20: Vermittlungshemmnisse Teilnehmende (TN) Merkmale 2021 TN Anteil in % 2015 TN Anteil in % gesundheitliche Einschränkungen 195 85 195 81 problematische psychosoziale Situation 136 59 128 53 ohne Führerschein 134 59 50 21 Sucht 85 37 65 27 Finanzielle Belastungen 68 30 81 33 Wohnungslosigkeit 32 14 33 14 schlechte Deutschkenntnisse 26 11 27 11 Eintrag ins Führungszeugnis 22 10 28 12 Schwerbehinderung 32 14 34 14 Teilnehmende gesamt 229 100 242 100 Quelle: Stadt Karlsruhe, Koordinierungsstelle GK Arbeit Besonders angestiegen ist in diesem Zeitraum der Anteil an Personen mit Suchterkrankungen von 27 Prozent auf 37 Prozent. Im Jahr 2021 gab es 48 Personen, auf die drei und mehr der genannten Hemmnisse zutrafen. Sozial- und Jugendbehörde – Sozialplanung | 27 Verweildauer Die kommunalen Beschäftigungsgelegenheiten sind freiwillig im Gegensatz zu den Arbeitsgelegenheiten nach § 16d SGB II und bieten eine langfristige Perspektive. Es wird jährlich überprüft, ob eine Verlängerung sinnvoll und angemessen ist, aber zunächst stehen die Stabilisierung und der Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit im Vordergrund. So kamen auch 285 Teilnehmende (= 33,8 Prozent) aus eigener Initiative in die Maßnahme. Aufgrund der komplexen Problemlagen der Teilnehmenden kommt es oft schon in den ersten sechs Monaten zu Abbrüchen. Zum 30. Juni 2021 waren 37,6 Prozent aller 843 Teilnehmenden nur bis zu sechs Monate in der Maßnahme. Die Gründe für die frühzeitigen Abbrüche sind vielschichtig. Sehr häufig wird den Betroffenen erst mit Arbeitsaufnahme deutlich, wie sehr sie in ihrer Arbeitsfähigkeit eingeschränkt sind. 138 Personen (= 16,4 Prozent) sind drei Jahre und länger Teilnehmende des 3. Arbeitsmarktes. Diese Zahlen bekräftigen die Aussage des Deutschen Vereins, die im Rahmen der Empfehlungen zur Umsetzung der Förderung nach § 16i SGB II „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ getroffen wurde 18 : „Dennoch gibt es erwerbslose Leistungsberechtigte, die aufgrund ihrer persönlichen Situation so weit entfernt vom Arbeitsmarkt sind, dass auch die neue Förderung „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ für sie zunächst keine realistische Option darstellt. Für diese Personen stehen weiterhin Arbeitsgelegenheiten nach § 16d SGB II zur Verfügung. Diese sind zeitlich begrenzt und nur unter einschränkenden Vorgaben einsetzbar (Wettbewerbsneutralität, Zusätzlichkeit und öffentliches Interesse der Arbeiten).“ Ergebnisse der beendeten Beschäftigungen In der Zeit vom 1. März 2014 bis 30. Juni 2021 wurden 843 Eintritte und 639 Austritte gezählt. Rund 100 Personen waren mehrfach in den kommunalen Beschäftigungsangeboten tätig. Die Vermittlung in den 1. oder 2. Arbeitsmarkt ist nicht vorderstes Ziel des kommunalen Beschäftigungsangebots. Umso erfreulicher ist es, dass 52 Teilnehmenden (= 8,1 Prozent) der Sprung in den 1. Arbeitsmarkt gelang und 45 Teilnehmende (= 7 Prozent) in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung nach § 16i SGB II oder § 16e SGB II wechselten. Dazu zählen auch 15 Personen, denen erst nach mehreren Anläufen dieser erfolgreiche Anschluss gelang. 30,5 Prozent aller Austritte (= 195 Personen) erfolgten wegen gesundheitlicher Probleme oder Suchterkrankungen. 5 Prozent (= 33 Personen) wechselten in eine andere Fördermaßnahme des 2. Arbeitsmarktes. Abbildung 21: Austrittsgründe 3. Arbeitsmarkt Stadt Karlsruhe 2014 bis 2021 18 Quelle: https://www.deutscher-verein.de/de/uploads/empfehlungen-stellungnahmen/2019/dv-21-18_teilhabe-am-arbeitsmarkt.pdf, Abruf am 09.08.2021 195 90 71 62 56 52 45 32 33 31% 14% 11% 10% 9% 8% 7% 5% 5% 050100150200250 Beendigung wegen gesundheitlicher Probleme/Sucht Abbruch wegen unentschuldigtem Fehlen oder sonstigem... Beendigung aus sonstigen Gründen Vertragsablauf Abbruch, Selbstkündigung/pers. Probleme Arbeit / Ausbildung Wechsel in Vertrag § 16e /§ 16i SGB II Beendigung wegen Rente Wechsel in eine andere Fördermaßnahme Anteil in %Anzahl TN 28 | Gesamtkonzept Arbeit Quelle: Stadt Karlsruhe, Koordinierungsstelle GK Arbeit 6.5. Strategische Partner: Europäischer Sozialfonds (ESF) und Jobcenter Unverzichtbare Partner bei der Umsetzung des Sozialen Arbeitsmarktes sind der ESF-Arbeitskreis und das Jobcenter Stadt Karlsruhe sowie alle Träger, die mit den Maßnahmen des Sozialen Arbeitsmarktes betraut sind. Seit Januar 2014 ist der ESF-Arbeitskreis zuständig für Projektanträge im Rahmen des Gesamtkonzepts Arbeit der Stadt Karlsruhe und nennt sich Arbeitskreis ESF und GK Arbeit. So ist stets der lokale Konsens und die aufeinander abgestimmte Strategie gewahrt. In der regionalen Strategie des ESF-Arbeitskreises 19 werden jährlich neue Schwerpunkte und Zielgruppen für Projektanträge der nächsten Förderperiode miteinander abgestimmt. Die Gesamtkoordination des ESF-Arbeitskreises und des Sozialen Arbeitsmarktes läuft aus einer Hand von Seiten die afka. Damit ist eine gezielte Steuerung und die Vermeidung von Doppelstrukturen gegeben. Bei der Entwicklung der ESF-Strategie werden die Zielsetzungen des Gesamtkonzepts Arbeit und die jeweilige Arbeitsmarktentwicklung mit den Zielgruppen und Bedarfen berücksichtigt. Damit ist eine enge Abstimmung gewährleistet. Beide Förderschienen sind gegenseitig kofinanzierungsfähig. Für die Finanzierung von ESF-Projekten waren bislang nationale Kofinanzierungsmittel in Höhe von mindestens 50 Prozent notwendig. 20 Ab dem Jahr 2022 wird der ESF durch ESF Plus abgelöst und ist weiterhin eng mit dem Gesamtkonzept Arbeit verknüpft und aufeinander abgestimmt. Dadurch werden auch zukünftig die Regelinstrumente des Jobcenters durch – an bestehende Bedarfe ausgerichtete - zielgruppenorientierte Ansätze aufgelegt. Besondere Zielgruppen sind zukünftig ▪ (Allein-)Erziehende Menschen, darunter insbesondere Frauen, schwerpunktmäßig mit kleinen Kindern ▪ Langzeitarbeitslose Menschen ▪ Frauen mit Gewalterfahrung beziehungsweise in prekären Lebenssituationen ▪ Jugendliche ▪ Junge Wohnungslose und schwer zu erreichende Jugendliche ▪ Schulverweigernde und schulschwänzende Jugendliche ▪ Jugendliche aus den berufsvorbereitenden Schularten ▪ (Jugendliche) Zugewanderte Ein Beispiel für die stetige Weiterentwicklung des Gesamtkonzepts Sozialer Arbeitsmarkt ist das vom Internationalen Begegnungszentrum (IBZ) ins Leben gerufene und vom ESF und (ab 2021) GK Arbeit kofinanzierte Projekt Spurwechsel, das eine am Arbeitsmarkt benachteiligte Personengruppe zur Teilhabe befähigt. Das Projekt unterstützt Menschen, deren aufenthaltsrechtlicher Status noch nicht abschließend geklärt werden konnte, um ihnen eine langfristige Bleibeperspektive und Integration in den Arbeitsmarkt zu ermöglichen. 7. Fazit Die Implementierung und Umsetzung eines 3. Arbeitsmarktes in der Stadt Karlsruhe ist seit vielen Jahren ein Erfolgsmodell. Insbesondere konnte die Einrichtung neuer Beschäftigungsangebote zur Schließung der Lücke beitragen, die durch den Rückzug des Bundes im Bereich der Eingliederungsmaßnahmen für Langzeitarbeitslose entstanden war. Mittlerweile hat auch der Bund mit dem Teilhabechancengesetz Instrumente aufgelegt, um langzeitarbeitslosen Menschen Teilhabe am Arbeitsmarkt zu gewähren. Eine Verlängerung dieser Instrumente durch den Bund wäre wünschenswert. Die wichtigste Aufgabe, soziale Teilhabe zu schaffen, wurde erreicht. Darüber hinaus hat sich gezeigt, dass der 3. Arbeitsmarkt tatsächlich auch Sprungbrett in den 2. oder 1. Arbeitsmarkt ist, obgleich dies bei den meist besonderen Lebenslagen der Teilnehmenden nicht das primäre Ziel ist. Dennoch waren 30 Prozent aller Beschäftigten, die in 19 Die regionale Arbeitsmarktstrategie ist abrufbar unter https://www.af-ka.de/de/esf-projektberatung/lokale-strategie.html (Stand 15.07.2021). 20 Ab der neuen Förderperiode 2022 werden mindestens 60 Prozent Kofinanzierung benötigt. Sozial- und Jugendbehörde – Sozialplanung | 29 Karlsruhe über das Teilhabechancengesetz in sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungen des 1. Arbeitsmarktes gefördert werden, zuvor Teilnehmende des 3. Arbeitsmarktes. Ein weiteres positives Ergebnis ist, dass Karlsruhe in der Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit bis 2019, dem Jahr vor Corona, sehr erfolgreich war; die Langzeitarbeitslosigkeit ist seit Umsetzung des Sozialen Arbeitsmarktes stark zurückgegangen. Wie anhand der Datenlage deutlich wurde, sind insbesondere Langzeitarbeitslose die Verliererinnen und Verlierer der Pandemie; ihr Anteil an allen SGB II-Arbeitslosen hat seit 2020 wieder deutlich zugenommen. Dies zeigt, dass dem Sozialen Arbeitsmarkt auch künftig eine hohe Bedeutung zukommt. Die lokale Strategie zielt darauf ab, dass die Maßnahmen ineinandergreifen und keine Doppelstrukturen entstehen. Insbesondere langzeitarbeitslosen Menschen soll es ermöglicht werden, entlang ihrer Ressourcen und unter Berück- sichtigung ihrer besonderen Lebensumstände Tagesstrukturierung und Perspektiven zur Teilhabe zu erlangen. Über die Beschäftigungsangebote des GK Sozialer Arbeitsmarkt werden die Risikogruppen 55+, Langzeitarbeitslose mit besonders langer Dauer der Arbeitslosigkeit und Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen und Suchterkrankungen sowie Alleinerziehende erreicht. Bei manchen Langzeitarbeitslosen ist die Beschäftigungsfähigkeit derart eingeschränkt, dass es kaum möglich ist, eine sinnstiftende Tätigkeit zu finden. Zur Umsetzung des Sozialen Arbeitsmarktes ist das Zusammenspiel der Akteure unverzichtbar: Es besteht eine enge Kooperation zwischen freien Trägern, afka, Jobcenter, ESF-Arbeitskreis, AG Praxissteuerung und so weiter. Der 2022 neu aufgelegte ESF Plus und das GK Sozialer Arbeitsmarkt verknüpfen sich eng aufeinander abgestimmt zu einem wirksamen regionalen Ansatz und ergänzen durch zielgruppenorientierte Ansätze die Instrumente der Regelförderung des Jobcenters Stadt Karlsruhe – ausgerichtet auf den Bedarf in Karlsruhe. Die zielgruppenspezifischen AGHs des 2. Arbeitsmarktes ermöglichen es, die besonderen Lebensumstände wie Krankheit, Sucht oder Wohnungslosigkeit zu berücksichtigen. Hinzu kommt, dass nicht nur die Teilnehmenden, sondern ebenso die Stadtgesellschaft vom Sozialen Arbeitsmarkt profitiert. Die Teilnehmenden sind im Rahmen ihrer Ressourcen in Pflegeheimen, Tafeln, Sozialer Garten, Second Hand oder Upcycling sowie Tierheimen eingesetzt. Sie tragen hier zur sozialen und ökologischen Nachhaltigkeit bei. Die aufeinander abgestimmten Maßnahmen des Sozialen Arbeitsmarktes sind ein wesentlicher Baustein der strategischen Armutsbekämpfung der Stadt Karlsruhe. Wie die Lebenslage Wohnen ist auch Arbeit ein starker Integrations- und Teilhabemotor. Der Ausschluss aus diesen Bereichen geht für den Einzelnen oft mit weiteren Ausschlüssen aus gesellschaftlichen Teilbereichen einher. Daher bleibt der kommunale Soziale Arbeitsmarkt auch zukünftig ein essenzieller Bestandteil der sozialen Landschaft der Stadt Karlsruhe und wirkt der Fragmentierung der Gesellschaft entgegen.

  • Sozialer Arbeitsmarkt
    Extrahierter Text

    Informationsvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2021/1142 Verantwortlich: Dez. 3 Dienststelle: SJB Gesamtkonzept Sozialer Arbeitsmarkt – 2. Fortschreibung Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Sozialausschuss 06.10.2021 2 x vorberaten Gemeinderat 19.10.2021 14 X Information Der Gemeinderat nimmt – nach Vorberatung im Sozialausschuss – die 2. Fortschreibung des Gesamtkon- zepts Sozialer Arbeitsmarkt (Anlage) zur Kenntnis. Finanzielle Auswir- kungen Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen | Erträge (Zuschüsse und Ähnli- ches) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzüg- lich Folgeerträge und Folgeeinsparungen) Ja ☐ Nein ☒ Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja ☐ Nein ☐ Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: ☐ Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) ☐ Umschichtungen innerhalb des Dezernates ☐ Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein ☒ Ja ☐ durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☐ Ja ☒ abgestimmt mit AR afka, 22.09.2021 – 2 – Ergänzende Erläuterungen Arbeitslosigkeit und insbesondere Langzeitarbeitslosigkeit sind prekäre Lebenslagen, die oftmals Armut, Ausgrenzung und mangelnden Teilhabechancen nach sich ziehen. Hat sich die Arbeitslosigkeit verfestigt, wird es - dies belegt auch die Statistik - immer schwerer, auf dem regulären Arbeitsmarkt in Lohn und Brot zu kommen. Dies betrifft vor allem Personen, die bereits im (Langzeit-)Leistungsbezug des Sozialgesetzbu- ches II (SGB II) sind: Insbesondere Männer, Menschen über 55 Jahre und Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit sowie Personen ohne qualifizierte (Berufs-)Ausbildung sind Risikogruppen für Langzeit- arbeitslosigkeit. Hinzu kommen Kriterien, die in der Arbeitslosenstatistik nicht erfasst werden: psychisch Kranke, chronisch Suchtkranke oder wohnungslose Menschen. Die Arbeitsmarktpolitik des Bundes vernachlässigte bislang jedoch genau diese Personengruppen, die wenig Chancen auf dem 1. Arbeitsmarkt haben. So hatte die Einführung der sogenannten Instrumentenreform im Jahr 2012 eine drastische Kürzung der Eingliederungsmittel zur Folge, die sich wiederum auf die öffentlich geförderten Beschäftigungen auswirkte. Die Zahl der Arbeitsgelegenheiten sank seither kontinuierlich und somit auch die Möglichkeit für Langzeitarbeitslose, sich dem Arbeitsmarkt wieder zu nähern. Folglich stie- gen in diesem Zeitraum die Arbeitslosenzahlen im SGB II. Vor diesem Hintergrund übernahm die Kommune unter Ausschöpfung ihres Handlungsspielraumes Ver- antwortung und legte einen – vom Gemeinderat im Jahr 2013 beschlossenen – Sozialen Arbeitsmarkt mit inzwischen 220 Maßnahmeplätzen auf, die sich aus Maßnahmen der Kommunalen Beschäftigung (KommBe) und der Tagesstrukturierung zusammensetzen. Ziel ist es, langzeitarbeitslosen Menschen mit multiplen Problemlagen wieder eine Perspektive zu geben und sie, falls es ihre Ressourcen zulassen, in den regulären Arbeitsmarkt zu (re-)integrieren oder sie andernfalls zu stabilisieren und ihnen eine Möglichkeit der Tagesstrukturierung zu geben. Es stehen jährlich 600.000 Euro als freiwillige Leistungen zur Finanzie- rung von Trägerpauschalen und Mehraufwandsentschädigungen der Teilnehmenden der KommBe sowie der bei der Arbeitsförderung Karlsruhe (afka) angesiedelten Koordinierungsstelle bereit. Im Jahr 2019 wurde schließlich mit Einführung des bis zum Jahr 2025 befristeten Teilhabechancengesetzes (§ 16 e und § 16 i SGB II) auch vom Bund die Möglichkeit der Teilhabe für Langzeitarbeitslose geschaffen. Über einen Lohnkostenzuschuss können reguläre sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse geför- dert werden; dies wird in Karlsruhe seither erfolgreich umgesetzt. Die Maßnahmen des Sozialen Arbeits- marktes haben sich in Ergänzung zu den Regelangeboten des Jobcenters und den neu aufgelegten Maß- nahmen des Bundes als sehr erfolgreiches Konzept zur (Re-)Integration langzeitarbeitsloser Menschen be- währt und greifen ineinander, so dass keine Doppelstrukturen entstehen. 30 Prozent aller Beschäftigten, die in Karlsruhe über das Teilhabechancengesetz in sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungen des 1. Arbeitsmarktes gefördert wurden, waren zuvor Teilnehmende des 3. Arbeitsmarktes. Das heißt, dass Maß- nahmen des kommunalen Sozialen Arbeitsmarktes als Einstiegsstufe für Verträge auf der Basis des § 16e und § 16i SGB II dienen können. Dies verdeutlicht auch, dass es über die Maßnahmen des 3. Arbeitsmarktes immer wieder gelingt, Menschen in den 1. Arbeitsmarkt zu integrieren, auch wenn dies bei den meist be- sonderen Lebenslagen der Teilnehmenden nicht vordergründiges Ziel des Sozialen Arbeitsmarktes ist. Corona hat gezeigt, dass der Arbeitsmarkt nicht immun gegen die Pandemie war, sondern dass diese einen Anstieg der Arbeitslosenzahlen zur Folge hatte. Insbesondere Langzeitarbeitslose im SGB II sind Verlierer der Krise. Ihre Zahl hat seit 2019 deutlich zugenommen von 1.396 Personen auf 2.385 im ersten Halbjahr 2021. Bis zum Jahr 2019 waren in Karlsruhe die Langzeitarbeitslosenzahlen zurückgegangen, was auf die Implementierung des Sozialen Arbeitsmarktes zurückzuführen ist. Dem Sozialen Arbeitsmarkt kommt daher auch in Zukunft eine hohe Bedeutung zu. Um sicherzustellen, dass die Personengruppen, für die der Soziale Arbeitsmarkt konzipiert wurde, auch erreicht werden, werden die Teilnahmen regelmäßig evaluiert und mit den Daten der Langzeitarbeitslosig- keit im SGB II abgeglichen. – 3 – Zur Umsetzung des Sozialen Arbeitsmarktes ist das Zusammenspiel aller Partnerinnen und Partner unab- dingbar. Es besteht eine enge Kooperation zwischen afka, freien Trägern, Jobcenter, AG Praxissteuerung, ESF-Arbeitskreis und so weiter. Die kommunalen Beschäftigungsangebote werden zentral über afka ge- steuert, so dass die Koordinierung aus einer Hand gewährleistet ist. Um Wettbewerbsverzerrung bei den angebotenen Maßnahmen zu vermeiden, wird der lokale Konsens über den ESF-Arbeitskreis hergestellt. Auch mit Implementierung des zeitlich befristeten Teilhabechancengesetzes über den Bund bleibt die kommunale Arbeitsförderung ein wichtiger Baustein der Armutsbekämpfung und der Teilhabeförderung. Beschluss: Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat nimmt – nach Vorberatung im Sozialausschuss – die 2. Fortschreibung des Gesamtkon- zepts Sozialer Arbeitsmarkt (Anlage) zur Kenntnis.

  • Protokoll GR TOP 14
    Extrahierter Text

    Niederschrift 29. Plenarsitzung des Gemeinderates 19. Oktober 2021, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 15. Punkt 14 der Tagesordnung: Gesamtkonzept Sozialer Arbeitsmarkt - 2. Fortschreibung Vorlage: 2021/1142 Beschluss: Der Gemeinderat nimmt – nach Vorberatung im Sozialausschuss – die 2. Fortschreibung des Gesamtkonzepts Sozialer Arbeitsmarkt zur Kenntnis. Abstimmungsergebnis: Kenntnisnahme, keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 14 zur Behandlung auf und verweist auf die erfolgte Vorberatung im Sozialausschuss am 6. Oktober 2021: Eine kurze Einführung durch den zuständigen Dezernenten, Herr Bürgermeister Dr. Lenz. Bürgermeister Dr. Lenz: Im Vorwort unserer zweiten Fortschreibung Gesamtkonzept sozialer Arbeitsmarkt schreibt unsere Geschäftsführerin der Arbeitsförderung Karlsruhe Ariane Neumann im ersten Satz, ich zitiere, insbesondere Arbeitslosigkeit zählt zu den größten gesellschaftlichen Armuts- und Ausgrenzungsrisiken und kann das soziale Gefüge einer Stadt gefährden. Da hat Frau Neumann Recht. Neben dem Wohnen ist vor allem Arbeit eine Katego- rie unserer Armutsbekämpfung. Wir alle wissen, wie wichtig zur gesellschaftlichen Integration vor allem Arbeit als Schlüsselfaktor dient. Was Frau Neumann nicht schreiben kann, das kann ich aber jetzt sagen, und die meisten wissen das auch, dem Bund weit voraus mit einem gewis- sen Stolz blicke ich nicht nur auf den sozialen Arbeitsmarkt, sondern überhaupt auf die vielen Jahre, in denen wir als Stadt, Sie als Politik, wir als Verwaltung und natürlich die Trägerinnen und Träger als soziale Arbeit Menschen nie aufgegeben haben, die weder durch Hartz IV noch durch sonstige Gesetzgebungen Förderung erfahren hätten. Das Nichtaufgeben von Menschen hat dann dazu geführt, dass viele, denen man es nicht zugetraut hatte, im geschützten Rahmen unserer Arbeitsförderung tatsächlich wieder Fuß gefasst haben, den Weg - was man dann kaum – 2 – glauben konnte - nicht nur in den zweiten, sondern oftmals auch in den ersten Arbeitsmarkt wieder gefunden haben. Das entlastet, wenn man es jetzt nur finanziell sieht. Aber das Soziale ist uns zunächst an der Stelle wichtiger, natürlich auch städtische Etats. Aber es führt auch zu dem Satz, den Sie alle kennen, und dafür steht dann Frau Neumann und ihr Team, lieber Arbeit finanzieren anstatt Arbeitslosigkeit. So sind wir mit dieser Fortschreibung an der Stelle zufrieden, werden uns aber auch nicht zufriedengeben. Sicherlich auch in Ihrem Na- men bedanken wir uns bei allen, vor allem auch der Wirtschaft und dem Handwerk, die geben die Arbeitsplätze und die Betreuung mit, aber natürlich auch die soziale Begleitung, was den sozialen Arbeitsmarkt insbesondere ausmacht. Mein besonderer Dank heute, sicherlich auch in Ihrem Namen, gilt unserer langjährigen Leiterin der städtischen Arbeitsförderungsbetriebe. Denn Frau Neumann ist eine der Garantinnen. Für mich ist sie städtischerseits die Garantin, dass über viele Jahre die soziale Stimme für die Arbeitslosen, für die Langzeitarbeitslosen nie verstummt ist. Und ich glaube, die zweite Fortschreibung - da lege ich Ihnen das Vorwort von Frau Neumann noch einmal ans Herz - fasst alles zusammen, unsere gemeinsame, verdienstvol- le Arbeit zum Wohl von langzeitarbeitslosen Menschen in unserer Stadt. Stadtrat Borner (GRÜNE): 2013 hat die GRÜNE-Fraktion dem Gesamtkonzept sozialer Arbeits- markt hier im Gremium zugstimmt. Unser erklärtes Ziel war damals, dass gerade Menschen mit vielfältigen Problemlagen eine sinnvolle strukturierte Tagesbeschäftigung bekommen, die ihre Würde wahrt, die entsprechend ihren Möglichkeiten arbeiten können, die keine Angst vor Aus- sortierung und Sanktionen haben müssen. Das war eine Hilfe, wie wir sie uns damals vorgestellt haben, und sie ist voll aufgegangen. Ein sozialer Arbeitsmarkt ist etwas, was zu einer Stadt ein- fach dazugehört und der uns sehr gut zu Gesicht stand und steht. Die heutige Fortschreibung hat viele Facetten, auf die ich aufgrund der zeitlichen Einschränkung nicht alle eingehen kann. Ein Punkt aus der Fortschreibung hat mich besonders beeindruckt. Für mich persönlich sehr überraschend war es, dass es doch ein beträchtlicher Teil der Beschäftig- ten geschafft hat, vom sozialen Arbeitsmarkt in den zweiten oder sogar in den ersten Arbeits- markt zu wechseln. Viele, auch ich, hatten dies nur sehr schwer für möglich gehalten. Daher möchte ich mich bei allen kommunalen Akteuren bedanken, die sich in diesen Jahren in das Gesamtkonzept eingebracht haben. Keine Fortschreibung des Gesamtkonzepts sozialer Ar- beitsmarkt, ohne die afka mit Frau Neumann an ihrer Spitze zu nennen. Die GRÜNE-Fraktion möchte sich ausdrücklich bei Ihnen für Ihren unermüdlichen Einsatz bedanken. Wir betonen, dass die GRÜNE-Fraktion immer an der Seite von besonders benachteiligten Menschen steht und stehen wird. Wir wünschen Ihnen für Ihren weiteren Lebensweg alles Gute. Sie wird ja demnächst hier das Haus verlassen, und ich kann Ihnen versichern, dass wir immer mit Ihnen im Geiste verbunden sein werden. Stadtrat Dr. Müller (CDU): Auch wir haben 2013 diesem Gesamtkonzept Arbeit mit dem sozia- len Arbeitsmarkt gerne zugestimmt. Ging es doch damals unter dem Eindruck auch der Instru- mentenreform, wo viele Arbeitsgelegenheiten weggefallen sind, darum, unseren Langzeitar- beitslosen, vor allem auch denen mit Vermittlungshemmnissen und zusätzlichen Belastungssi- tuationen, eine Möglichkeit der Tagesstrukturierung und auch der realitätsnahen Arbeitsbe- schäftigung in geschütztem Raum zu ermöglichen. Dieses Konzept ist bis heute gut aufgegan- gen. Auch in den Corona-Zeiten wurde weitgehend modifiziert und adaptiert und dieses Pro- gramm weitergeführt. Heimarbeit, Schichtarbeit und alles wurde kreativ erdacht, um auch in dieser schwierigen Zeit für diese Menschen einen gewissen Halt und auch eine Perspektive zu – 3 – entwickeln. Das Konzept beruht auf einem Stufenkonzept. Es heißt nicht nur, man möchte in geschützter Atmosphäre den Menschen Arbeitsmöglichkeit geben, sondern es ermöglicht auch, in diesem Stufenplan die Reintegration oder Integration in den ersten und zweiten Arbeits- markt. Dass dies gelingen kann, haben wir mehrfach gehört, vor allem auch in letzter Zeit, wo jetzt doch der Bund einen Schwerpunkt hin auf die Langzeitarbeitslosen gelegt hat, mit dem Teilhabechancengesetz. Hier waren immerhin für Karlsruhe 30 Prozent derer, die dort Fuß gefasst haben, vorher in den Maßnahmen des sozialen Arbeitsmarktes, und dies darf man sicherlich als Erfolg werten. Wir haben bei den Arbeitsgelegenheiten einen großen Bereich, der einfach freiwillig ist. Freiwillig- keit heißt, die Leute werden nicht gezwungen, daran teilzunehmen. Dennoch haben wir eine Auslastung von 95 Prozent. Auch dies ist bemerkenswert. Danken muss man hier sicherlich all denen, die sich als Partnerinnen und Partner in dieses Projekt einbringen. Es wurde schon ge- sagt, an der Spitze aber Frau Neumann, die mit ihrem Team immer diesen Bereich vorangetrie- ben und ihn auch weiterhin gestaltet und weiterentwickelt hat. Der soziale Arbeitsmarkt wird sicherlich auch mit dem Namen von Ariane Neumann verbunden bleiben. Wichtig scheint mir auch, dass gerade die afka die Leitung und Koordinierung der Maßnahme erreicht hat, indem hier keine Doppelstrukturen erreicht wurden, sondern in Kooperation mit allen Partnern die Maßnahmen aufeinander abgestimmt wurden. Allen möchten wir Dank sagen für ihr außeror- dentliches Engagement. Wir gehen davon aus, auch nach dem Ausscheiden von Frau Neumann, dass wir mit diesem engagierten Team weiter gute Erfolge in dem sozialen Arbeitsmarkt erle- ben dürfen. Stadträtin Melchien (SPD): Ich kann inhaltlich nahtlos anknüpfen. Aufgrund der sehr passenden Worte meiner Vorredner kann ich meine Ausführung auch kürzen. Der soziale Arbeitsmarkt hat sich bewährt. Die Entscheidung dazu war richtig und wichtig und mittlerweile, so wurde es auch schon gesagt, wird das vom Bund durch das Teilhabechancengesetz sinnvoll ergänzt. Hier möchte ich betonen, dass es tatsächlich kein Ersatz, sondern eine gute Verknüpfung ist. Das Drittel der Personen, denen dadurch die Integration in Arbeit gelungen ist, wurde schon er- wähnt. Auch wir danken Frau Neumann und dem Team der afka für die hervorragende Steuerung und natürlich auch allen Trägern, die Menschen Arbeit geben. 2013 hat der Gemeinderat die soziale Stadt wirklich bereichert um einen ganz wertvollen Teil, gerade auch angesichts damals noch sehr schwieriger rechtlicher Rahmenbedingungen. Daher möchte ich auch etwas abgewandelt mit einem Zitat von Angela Geiger aus dem Jahr 2012 enden, die den zugrunde liegenden An- trag maßgeblich mitverantwortet und es sehr schön formuliert hat, und mit diesem Zitat noch mal die Bedeutung des sozialen Arbeitsmarktes unterstreicht. „Menschen muss die Möglichkeit eröffnet werden, ihren Beitrag für unsere Gesellschaft leisten zu dürfen.“ Ich finde, das passt sehr gut zu den Eingangsworten von Bürgermeister Lenz, und Sie haben Frau Neumann zitiert, auch das passt sehr gut dazu. Wir erreichen genau das durch unser Gesamtkonzept Arbeit und es lohnt sich, weiter fortzuschreiben. Stadtrat Jooß (FDP): Auf dem Deckblatt dieser Beilage ist schon alles deutlich beschrieben. Wie hier müssen alle Player wie Zahnrädchen einer Uhr ineinandergreifen. Um das zu erreichen, ist eine gute Koordination notwendig. Das ist in der Vergangenheit wohl recht gut gelungen. Des- halb befürworten wir gerne die Fortschreibung dieses Konzeptes, das bisher gute Wirkung ge- – 4 – zeigt hat und das noch ohne finanzielle Auswirkungen für unseren Haushalt. An dieser Seite sind wir durchaus dabei und werden diese weiter fortschreiben und das deutlich unterstützen. Stadträtin Fenrich (AfD): Es ist eigentlich alles gesagt, nur noch nicht von jedem. Aber da ich nicht meine Protokollseite weiß lassen möchte, lassen Sie mich einige Sachen noch anmerken. Wichtig erscheint mir die Feststellung, dass die Stadt Karlsruhe mit ihrem Konzept sozialer Ar- beitsmarkt vorausschauend erkannt hat, dass das Thema Langzeitarbeitslosigkeit auch gravie- rende Auswirkungen auf eine Stadtgesellschaft haben kann. Denn letztlich bedeutet Langzeit- arbeitslosigkeit auch immer Armut, fehlende Teilhabe und in gewisser Weise auch Ausgren- zung. Und so ist es umso erfreulicher, dass auch mit Einführung des bis 2025 befristeten Bun- desteilhabechancengesetzes die Stadt nicht ausstieg und die Maßnahmen des sozialen dritten Arbeitsmarktes weiter vorantrieb. Was aus Sicht meiner Fraktion wichtig ist, ist, dass die Geld- mittel, das waren in 2020 1,14 Millionen Euro, die eine freiwillige Leistung der Stadt darstellen, gerechtfertigt sind. Nach kritischer Durchsicht des dem Gemeinderat vorgelegten Berichtes sind wir der Auffassung, dass der soziale Arbeitsmarkt und die hieraus abgeleiteten Maßnahmen regelmäßig überprüft wurden, wobei zu berücksichtigen ist, dass an erster Stelle nicht die Über- führung vom dritten in den ersten Arbeitsmarkt steht, sondern dass den betroffenen Menschen eine gewisse Struktur, ein Halt, eine gesellschaftliche Teilhabe und letztendlich auch soziale Kontakte vermittelt werden. Im Ergebnis sollte der soziale dritte Arbeitsmarkt, der sich erfolg- reich etabliert hat, möglichst weiterentwickelt werden, dass sich dieser, so wie die Regelange- bote des Jobcenters und die Maßnahmen des Bundes aus dem Teilhabechancengesetz, ergän- zen und letztlich langzeitarbeitslosen Menschen die Chance bieten, auf dem regulären Arbeits- markt Fuß zu fassen. Stadträtin Binder (DIE LINKE.): Ich möchte mich ausdrücklich auch dem Dank an Frau Neumann und an ihr Team anschließen. Frau Neumann jetzt insbesondere, weil sie zum Jahresende aus- scheidet. Ich glaube wirklich, mit den Arbeitsförderungsbetrieben ist in Karlsruhe ein sehr wich- tiges Instrument geschaffen worden. Ich finde, das ist auch jeden Euro wert, fortgesetzt zu werden. Denn jeder Mensch, der in diesem Betrieb unterkam, hat eine Chance erhalten, die er möglicherweise in anderen Städten nicht bekommen hätte. Deshalb halte ich es auch für so wichtig, dass wir versuchen, auch jetzt nach Corona, wohlwissend, dass die Zahlen durch Corona gestiegen sind, hier anzusetzen und zu schauen, je früher jemand aus dieser Lang- zeiterwerbslosigkeit wieder herauskommt, umso einfacher geht es auch, umso leichter findet er wieder Tritt und fasst wieder Fuß. Ich meine, all die Menschen, die tatsächlich nicht aus eige- nen Stücken in der Lage sind, auf dem ersten Arbeitsmarkt zu bestehen, haben trotzdem einen Anspruch darauf, an dieser Gesellschaft teilzuhaben. Da ist Arbeit nun mal ein ganz wesentli- cher Faktor. Deshalb denke ich, ist es wirklich die Mühe wert, sich um diese sogenannten Hel- ferstellen zu bemühen, wohlwissend, dass unsere Gesellschaft immer weniger Bedarf hat an Arbeit, die nun einmal auf niedrigem Level stattfindet. Aber auch gerade deshalb ist es mir umso wichtiger, dass wir versuchen, bei der Stadtverwal- tung solche Stellen zu erhalten, sei es Putzdienste oder andere einfache Tätigkeiten, wo Men- schen unterkommen, die aufgrund unterschiedlichster persönlicher Problematiken ansonsten keine Chance haben. Da hat Frau Neumann, glaube ich, wirklich ein sehr gutes Instrument ge- schaffen. Ich hoffe und wünsche mir, dass man das vonseiten der Stadt auch weiter unterstützt. – 5 – Stadtrat Kalmbach (FW|FÜR): Ich finde, dass die Sozialarbeit nicht nur Armutsbekämpfung ist, sondern Sinnstiftung. Dieser Punkt ist mir ganz wichtig, denn jeder, der arbeitet, weiß, er hat was geschafft am Tagesende. Er kann darauf zurückschauen und sagen, ich kann doch etwas, ich kann etwas beitragen, ich kann etwas zustande bekommen. Das ist gut für das Selbstver- trauen. Für den ganzen Menschen ist es gut. Deswegen ist es auf jeden Fall wert, dass diese freiwillige Leistung beibehalten wird. Es ist scheinbar wichtiger, als den Leuten Geld zu geben. Diese Hilfe zur Arbeit scheint entscheidend wichtig zu sein. Es scheint mir auch typisch zu sein in diesem Fall, dass der Bund sich herausgezogen hat. Dann ist die Stadt eingesprungen, was sehr gut war. Nur als Mechanismus an vielen anderen Stellen - deswegen haben wir an vielen Stellen auch Standardprobleme -, aber an der Stelle sage ich, dürfen wir uns nicht zurückziehen. Das ist es wirklich wert. Da müssen wir dranbleiben und das ist eine gute Investition. Der Vorsitzende: Nur zur Korrektur, das kostet natürlich etwas, was da drinsteht. Aber wir müs- sen heute das Geld nicht neu beschließen, sondern es ist eine konzeptionelle Vorlage. Die ha- ben Sie alle zur Kenntnis genommen. Das habe ich Ihren Beiträgen entnehmen können. Inso- fern brauchen wir die jetzt auch nicht zur Abstimmung stellen. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 9. November 2021