Hochwasser in Grötzingen

Vorlage: 2021/1125
Art: Anfrage
Datum: 20.09.2021
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Ortsverwaltung Grötzingen
Erwähnte Stadtteile: Grötzingen

Beratungen

  • Ortschaftsrat Grötzingen (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 29.09.2021

    TOP: 8

    Rolle: Kenntnisnahme

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • TOP 8 Vorlage 196 GLG-Anfrage Hochwasser in Grötzingen
    Extrahierter Text

    Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Hochwasser in Grötzingen GLG-Ortschaftsratsfraktion Vorlage Nr.: 196 Gremium Termin TOP ö nö Ortschaftsrat Grötzingen 29.09.2021 8 ☒ ☐ Im Geoportal der Stadt Karlsruhe ist die Hochwassergefahrenkarte für Karlsruhe und die einzelnen Stadtteile zu finden. Diese Karte zeigt die Ausdehnung der Gewässer bei verschiedenen Hochwasserständen. Teile von Grötzingen können dabei stak überschwemmt werden. Aus gegebenem Anlass fragen wir: 1. Wann erfolgt die Aktualisierung dieser Karten aufgrund der prognostizierten, zu erwartenden zukünftigen Starkregenereignisse? 2. Wie erfolgt die derzeit gültige Hochwasser-Warnung für die Grötzinger Bürger? 3. Welche Ämter und Stellen der Verwaltung sind für die Warnungen zuständig und wie funktioniert der dortige Ablauf im Notfall? Antrag

  • TOP 8 Vorlage 196 StN GLG-Anfrage Hochwasser in Grötzingen
    Extrahierter Text

    Stellungnahme zur Anfrage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier GLG-Ortschaftsratsfraktion Vorlage Nr.: 196 Verantwortlich: Dez. 1 Dienststelle: OV Grö Hochwasser in Grötzingen Gremium Termin TOP ö nö Ortschaftsrat Grötzingen 29.09.2021 8 x Erläuterung Zur Hochwassersituation in Grötzingen kann zum jetzigen Zeitpunkt Folgendes grundsätzlich mitgeteilt werden: Eine gewisse Hochwassergefährdung ergibt sich durch das Gewässer der Pfinz. Hier gibt es eine Hochwassergefahrenkarte (HWGK), die darüber informiert, welche Bereiche der Stadt von Hochwasser betroffen sind. Diese Karte ist veröffentlicht beim Kartendienst der Landesanstalt für Umwelt (LUBW). Hier ist festzustellen, dass Grötzingen nur durch ein sogenanntes HQ Extrem, also ein Extremhochwasser betroffen wäre. Dieses ist ein Hochwasserereignis, welches statistisch nur weniger als alle 100 Jahre stattfindet. Das HQ 100, das statistisch einmal in 100 Jahren vorkommt, ist maßgebliche Bemessungsgrundlage für den baulichen Hochwasserschutz wie z.B. Dammbauwerke. Ebenfalls maßgeblich ist das HQ 100 für das Bau- und Planungsrecht. Hiervon ist Grötzingen aber nicht betroffen. Das bedeutet, dass Grötzingen bereits einen ausreichenden baulichen Hochwasserschutz aufweist. Im Fall HQ Extrem ist allerdings mit Überflutungen im Ortskern zu rechnen. Diese Einstauhöhen bewegen sich zum größten Teil im Bereich von 25-50 Zentimetern. In wenigen Bereichen auch bis zu einer Einstauhöhe von 1,50 Meter. Hiervon sind aber kaum Gebäude betroffen. Das Hochwasserrisiko aufgrund von Starkregen ist hingegen anders zu beurteilen. Auch hier sind bereits für die Stadt zum internen Gebrauch Starkregenrisikokarten erarbeitet worden. Diese sind aber noch nicht veröffentlicht, da hier das Starkregenrisikomanagement zuvor noch in den Katastrophenschutz integriert werden soll. Dieses Starkregenrisikomanagement wird derzeit auch vom TBA erarbeitet. Einzelne bauliche Maßnahmen wurden bereits im Stadtgebiet umgesetzt. Im Bereich von Grötzingen z.B. in Form von Geröllfängen an den Hohlwegen, die ein bekanntes Problem bei Starkregen darstellen. Ansonsten beantwortet die Verwaltung die Anfrage wie folgt: 1. Wann erfolgt die Aktualisierung dieser Karten aufgrund der prognostizierten, zu erwartenden zukünftigen Starkregenereignisse? Für das gesamte Stadtgebiet und die Höhenstadtteile wurden Starkregengefahrenkarten erstellt. Diese dienten als interne Arbeitsgrundlage (siehe oben). Das Land Baden-Württemberg verfolgt inzwischen das Ziel, ein landesweit einheitliches Starkregenrisikomanagement flächendeckend einzuführen. Die Umsetzung soll auf kommunaler Ebene nach Vorgabe eines Leitfadens erfolgen. Die Umsetzung und Aktualisierung der Karten hat hohe Priorität, bedeutet aber für die Stadt einen hohen zeitlichen und finanziellen Aufwand aufgrund der Flächen und vielfältigen örtlichen Gegebenheiten. – 2 – Die Starkregenrisikokarten sind beim zuständigen Amt zur Einsichtnahme durch die Ortsverwaltung angefragt, um sich ein Bild von der speziellen Gefährdungslage von Grötzingen machen zu können. Diese Einsichtnahme hat aber bislang noch nicht stattgefunden. 2. Wie erfolgt die derzeit gültige Hochwasser-Warnung für die Grötzinger Bürger? Im Fall eines Hochwassers kann die Bevölkerung z.B. durch Lautsprecherdurchsagen gewarnt werden. Ebenso gibt es verschiedene Informationen und Apps im Internet zur Warnung der Bevölkerung bei Hochwasser- oder Starkregenereignissen durch z.B. Push-Nachrichten auf das Smartphone. Unter anderem: NINA Warnapp des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (www.bbk.bund.de) Amtliche Wetterwarnungen des Deutschen Wetterdienstes DWD (www.dwd.de) Hochwasservorhersagezentrale LUBV (http://hochwasser.lubw.bwl.de/) 3. Welche Ämter und Stellen der Verwaltung sind für die Warnungen zuständig und wie funktioniert der dortige Ablauf im Notfall? Zuständig für den baulichen Hochwasserschutz ist das Tiefbauamt. Dieses hat auch bereits einen internen Alarmplan für den Hochwasserfall. Für den organisatorischen Hochwasserschutz ist die Branddirektion mit dem Katastrophenschutz zuständig. Das derzeit erarbeitete Risikomanagement soll in den Katastrophenschutz integriert werden, damit der Katastrophenschutz künftig flächendeckend für das Stadtgebiet geregelt werden kann. Eine Einbindung der Ortsverwaltung, wie auch die Warnung der Bevölkerung, wird dann sicher Teil des Katastrophenschutzes und des Alarmierungsplanes sein.