Barrierefreier Übergang Roter Blitz
| Vorlage: | 2021/1124 |
|---|---|
| Art: | Antrag |
| Datum: | 20.09.2021 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Ortsverwaltung Grötzingen |
| Erwähnte Stadtteile: | Grötzingen |
Beratungen
- Ortschaftsrat Grötzingen (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 29.09.2021
Rolle: Kenntnisnahme
Ergebnis: Keine Angabe
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Barrierefreier Übergang Roter Blitz SPD-Ortschaftsratsfraktion Vorlage Nr.: 195 Gremium Termin TOP ö nö Ortschaftsrat Grötzingen 29.09.2021 7 ☒ ☐ Bei der letzten Sanierung am Roten Blitz fiel der Aufzug mehrere Monate aus. In dieser Zeit mussten Familien, die mit einem Kinderwagen unterwegs waren oder Mitbürgerinnen und Mitbürger, die auf einen Rollator angewiesen sind, weite Umwege in Kauf nehmen, um von Grötzingen Süd in die Einkaufsmärkte an der Bahnhofstraße zu gelangen. Auch aufgrund der Pandemie scheuen viele Bürgerinnen und Bürger die Nutzung des Aufzuges. Die Treppen am Roten Blitz sind einseitig mit einer schmalen Rampe ausgestattet, die z. B. für die Mitnahme von Fahrrädern genutzt werden kann. Antrag: Wir beantragen, dass die Verwaltung überprüft, ob an den Treppen eine weitere Rampe angebracht werden kann, so dass auch Kinderwägen und Rollatoren unproblematisch die Treppen hoch- und wieder heruntergeschoben werden können. Antrag
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Extrahierter Text
Stellungnahme zum Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier SPD-Ortschaftsratsfraktion Vorlage Nr.: 195 Verantwortlich: Dez. 1 Dienststelle: OV Grö Barrierefreier Übergang Roter Blitz Gremium Termin TOP ö nö Ortschaftsrat Grötzingen 29.09.2021 7 x Erläuterung Auf Nachfrage beim zuständigen Sachbearbeiter für Brücken im Tiefbauamt (TBA), kann zur Barrierefreiheit des Brückenbauwerks Folgendes mitgeteilt werden: Die Barrierefreiheit wäre nur gewährleistet, wenn die Rampe <6% Steigung hätte. Das würde aber ein neues Rampenbauwerk erfordern und scheidet somit als Option aus. Diese Rampe war zunächst beim Bau der Brücke geplant gewesen, wurde aber aus Kostengründen in der Planungs-/Bauphase durch Einbau der Fahrstühle ersetzt. Die Rampe in der Treppe ist als Schiebehilfe anzusehen. Eine zweite Rampe hat laut TBA insofern keinen Platz, da die nutzbare Treppenbreite dadurch zu sehr eingeschränkt werden würde und somit die Verkehrssicherheit beeinträchtigt wäre. Das ist auch der Grund, warum z.B. eine temporäre zweite Rampe für eine Übergangszeit nicht in Frage kommt. Die Arbeiten am Fahrstuhl (Einbau der neuen Türen) sollen laut Tiefbauamt demnächst abgeschlossen sein. Insofern ist in Bälde wieder mit einem barrierefreien Brückenbauwerk zu rechnen. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen | Erträge (Zuschüsse und Ähnliches) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzüglich Folgeerträge und Folgeeinsparungen) Ja ☐ Nein ☐ Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja ☐ Nein ☐ Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: ☐ Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) ☐ Umschichtungen innerhalb des Dezernates ☐ Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☐ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☐ Ja ☐ Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein ☐ Ja ☐ durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☐ Ja ☐ abgestimmt mit