Historische Ölmühle als Standort für standesamtliche Trauungen

Vorlage: 2021/1123
Art: Antrag
Datum: 20.09.2021
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Ortsverwaltung Grötzingen
Erwähnte Stadtteile: Durlach, Grötzingen

Beratungen

  • Ortschaftsrat Grötzingen (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 29.09.2021

    TOP: 6

    Rolle: Kenntnisnahme

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • Extrahierter Text

    Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Historische Ölmühle als Standort für standesamtliche Trauungen SPD-Ortschaftsratsfraktion Vorlage Nr.: 194 Gremium Termin TOP ö nö Ortschaftsrat Grötzingen 29.09.2021 6 ☒ ☐ Die Stadt Karlsruhe bietet standesamtliche Trauungen im Freien an. So zum Beispiel im Rosengarten in Durlach oder im Museum des Hofgutes Maxau. Auch in Grötzingen haben wir mit der Sanierung der Ölmühle einen würdigen Ort, der sich für eine standesamtliche Trauung anbietet. Die malerische, historische Ölmühle schafft einen Kontext zum Ort und entspricht dem Wunsch vieler Paare nach einem würdigen, außerkirchlichen Rahmen für ihre standesamtliche Trauungen. Die Grünfläche vor der Mühle bietet zudem ausreichend Platz für Gäste, selbst die Aufstellung eines überdachten Pavillons ist möglich. Antrag: Wir beantragen daher die Prüfung seitens der Stadt, ob der Ort an der historischen Ölmühle als Standort für standesamtliche Trauungen geeignet ist und diesen als solchen umzuwidmen. Antrag

  • Extrahierter Text

    Stellungnahme zum Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier SPD-Ortschaftsratsfraktion Vorlage Nr.: 194 Verantwortlich: Dez. 1 Dienststelle: OV Grö Historische Ölmühle als Standort für standesamtliche Trauungen Gremium Termin TOP ö nö Ortschaftsrat Grötzingen 29.09.2021 6 x Erläuterung Die Ortsverwaltung nimmt mit dem Zentralen Juristischen Dienst Kontakt auf, damit vom Bürgermeisteramt geprüft wird, ob die Historische Ölmühle als Trauort im Freien gewidmet werden kann. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen | Erträge (Zuschüsse und Ähnliches) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzüglich Folgeerträge und Folgeeinsparungen) Ja ☐ Nein ☐ Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja ☐ Nein ☐ Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: ☐ Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) ☐ Umschichtungen innerhalb des Dezernates ☐ Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☐ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☐ Ja ☐ Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein ☐ Ja ☐ durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☐ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Ergänzende Erläuterungen Trauorte in geschlossenen Räumen und im Freien müssen für die Durchführung von Trauungen vom Oberbürgermeister ausdrücklich gewidmet werden. Die Voraussetzungen dazu werden vom Zentralen Juristischen Dienst im Vorfeld geprüft. Dabei wird ein recht strenger Maßstab angelegt. Eheschließungen müssen in würdiger Form durchgeführt werden können. Das bedeutet, dass die Örtlichkeit ansprechend gestaltet sein muss. Das ist unseres Erachtens hier sicherlich der Fall. Die Eheschließung darf durch äußere Einflüsse nicht gestört werden und die Öffentlichkeit muss ausgeschlossen werden können. Hier könnte es sein, dass der Zentrale Juristische Dienst aufgrund der direkten Lage an zwei stark befahrenen Straßen (An der Pfinz und Friedrichstraße) die Geeignetheit der Örtlichkeit als nicht gut einschätzt. Werktags wird auch die direkt daneben befindliche Bushaltestelle regelmäßig angefahren, so dass auch dadurch Störungen auftreten können bzw. wahrscheinlich sind. Sicherlich müsste für die Durchführung von Trauungen jeweils der Gehweg abgesperrt werden. Es dürfte wohl auch notwendig sein, dass zur Trauung mindestens eine zweite Person der Ortsverwaltung anwesend sein muss, um Störungen von außen möglichst auszuschließen. Das Standesamt muss gewährleisten, dass die Datensicherheit eingehalten wird. Das könnte an dieser Stelle kritisch gesehen werden. Ein weiteres wichtiges Kriterium für die Widmung eines Trauraumes ist die Nähe zu einem anderen Gebäude, das für die Durchführung von Trauungen zugelassen ist. Dies sind aktuell das Fachwerk-Rathausgebäude und die Begegnungsstätte. Das Standesamt muss sicherstellen, dass bei unvorhergesehenen Ereignissen, z. B. einem Wolkenbruch, die Trauung in ein Trauzimmer verlegt und dort abschließend durchgeführt wird. Deshalb muss bei allen Trauungen im Freien die Entfernung zu einem gewidmeten Trauzimmer möglichst gering sein. Die Ortsverwaltung wird zusammen mit dem Zentralen Juristischen Dienst bei einem Ortstermin den Vorschlag der SPD-Fraktion diskutieren und eine Entscheidung treffen. Abbildung 1 Ölmühle Grötzingen Quelle: Ortsverwaltung Grötzingen