E-Mobilität-Ladestationen auf Kirchenparkplätzen
| Vorlage: | 2021/1122 |
|---|---|
| Art: | Antrag |
| Datum: | 20.09.2021 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Ortsverwaltung Grötzingen |
| Erwähnte Stadtteile: | Grötzingen, Oststadt, Südstadt |
Beratungen
- Ortschaftsrat Grötzingen (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 29.09.2021
Rolle: Kenntnisnahme
Ergebnis: Keine Angabe
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier E-Mobilität-Ladestationen auf Kirchenparkplätzen GLG-Ortschaftsratsfraktion Vorlage Nr.: 193 Gremium Termin TOP ö nö Ortschaftsrat Grötzingen 29.09.2021 5 ☒ ☐ Die Akzeptanz der E-Mobilität steigt, je einfacher es ist, die Fahrzeuge aufzuladen. Die meisten Ladevorgänge finden in der Nähe der eigenen vier Wände statt. Die Grundstücke der Grötzinger Kirchen sind im Ort günstig verteilt gelegen und verfügen über größere Parkplätze, auf denen unter der Woche und nachts oftmals viele Stellplätze frei sind. Sowohl diese günstige Verteilung und Lage im Ort als auch das Stellplatzangebot sind gute Gründe, dort konzentriert öffentliche Ladestationen für die Elektroautos der umliegenden Anwohner anzubieten. Damit entfallen verwaltungstechnisch aufwändige Einzelaktionen der Wohnungs- und Hausbesitzer und es wird eine Hürde auf dem Weg zum Elektroauto abgebaut. Am besten wäre es, diesen Ansatz im gesamten Stadtgebiet zu verfolgen. Antrag: Die Ortsverwaltung nimmt mit den Kirchengemeinden des Ortes Kontakt auf und erkundigt sich nach deren Bereitschaft, auf den Kirchenparkplätzen öffentliche Ladestationen einrichten zu dürfen. Außerdem trägt sie das Anliegen in die zuständigen Ämter der Stadt, sodass diese Möglichkeit auch dort überprüft wird. Antrag
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Extrahierter Text
Stellungnahme zum Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier GLG-Ortschaftsratsfraktion Vorlage Nr.: 193 Verantwortlich: Dez. 1 Dienststelle: OV Grö E-Mobilität-Ladestationen auf Kirchenparkplätzen Gremium Termin TOP ö nö Ortschaftsrat Grötzingen 29.09.2021 5 x Erläuterung Der Gemeinderat beschloss am 28. September 2021 das Rahmenkonzept für den Ausbau öffentlicher und öffentlich zugänglicher E-Ladeinfrastruktur der Stadt Karlsruhe, welches somit auch für den Stadtteil Grötzingen gilt. Der Vorschlag der GLG wird durch das Konzept abgedeckt. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen | Erträge (Zuschüsse und Ähnliches) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzüglich Folgeerträge und Folgeeinsparungen) Ja ☒ Nein ☐ (noch nicht ermittelt) Finanzierung über VBK Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja ☐ Nein ☐ Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: ☐ Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) ☐ Umschichtungen innerhalb des Dezernates ☐ Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☐ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☐ Ja ☐ Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein ☐ Ja ☐ durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☐ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Ergänzende Erläuterungen Laut dem vom Gemeinderat verabschiedeten Rahmenkonzept gelten unter anderem folgende Leitziele für den Ausbau von öffentlich zugänglicher Infrastruktur bei der Stadt Karlsruhe 1. „Im öffentlichen Raum soll der Fokus auf den Ausbau von Schnellladesäulen (DC und HPC – High Power Charging) gerichtet sein. Durch den Aufbau von Schnellladesäulen soll möglichst vielen Nutzern das kurzzeitige Laden ermöglicht sowie der Flächen- und Ressourcenverbrauch auf öffentlicher Fläche für Parken und Ladevorgänge minimiert werden. 2. (...) 3. Laden soll so einfach wie Tanken sein: um den Flächenverbrauch im öffentlichen Raum so gering wie möglich zu halten, sollen Schnellladesäulen insbesondere auf bereits vorhandenen, öffentlich zugänglichen Parkplätzen abseits des Straßenparkens als Schnelllade-Hubs rund um das Stadtgebiet aufgebaut werden. 4. Der Aufbau von Normalladestationen soll im öffentlichen (Straßen-)Raum nicht weiter forciert werden: Normalladestationen sind verbunden mit hohen Standzeiten und einer geringen Frequentierung, wodurch ein höherer Flächen- und Infrastrukturbedarf notwendig wäre. Als Ausnahme ist die Einrichtung von Normalladestationen für Carsharing-Fahrzeuge auf ausgewiesenen Carsharing-Stellplätzen beabsichtigt, da Carsharing einen Beitrag zur nachhaltigen Mobilität darstellt. 5. In Quartieren, insbesondere den Gründerzeitgebieten (z.B. Oststadt, Südstadt) ohne private Stellplätze, sollen E-Ladeinfrastruktur-Angebote im öffentlich zugänglichen Raum wie beispielsweise in Parkhäusern oder Tiefgaragen geschaffen werden: Bewohnerinnen und Bewohnern wie Besucherinnen und Besuchern soll die Möglichkeit gegeben werden, vor Ort und abseits des Straßenraums, laden zu können.“ Die Ortsverwaltung begrüßt den Vorschlag der GLG Fraktion und sieht darin ebenfalls eine Möglichkeit das Thema E-Mobilität in Grötzingen voranzubringen. Da die Parkplätze jedoch im Eigentum der Kirchengemeinde stehen, liegt die Entscheidung bei diesen. Gerne nimmt die Ortsverwaltung mit den Kirchengemeinden in Grötzingen Kontakt auf, um deren Interesse an öffentlichen Ladestationen auf den Kirchenparkplätzen zu eruieren. Laut Konzept sollen Angebote zum Normalladen im öffentlich zugänglichen Raum angeregt werden - allerdings insbesondere in Quartieren, wo keine privaten Stellplätze vorhanden sind. Es ist zu klären, wie die Kirchen als Eigentümer von geeigneten Flächen beim Ausbau unterstützt werden können, sofern Interesse besteht. Eine gegebenenfalls positive Rückmeldung wird die OV Grötzingen an die zuständigen Ämter der Stadt beziehungsweise der damit befassten Energieversorger weitergeben.