Bebauungsplan „Hanggebiet Durlach – Bereich D“, Karlsruhe-Durlach hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB

Vorlage: 2021/1107
Art: Beschlussvorlage
Datum: 18.10.2021
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Stadtplanungsamt
Erwähnte Stadtteile: Durlach, Grötzingen

Beratungen

  • Planungsausschuss (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 26.11.2021

    TOP: 2

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: einstimmig beschlossen

Zusätzliche Dateien

  • Übersicht Teilbereiche Hanggebiet Durlach
    Extrahierter Text

    Basler-Tor Aussichtsturm Aussichtsturm Turmbergturm Palmaienstraße Pforzheimer Straße Emil-Nolde-Straße Gartengräben Lange Gass An der langen Gaß Basler-Tor-Straße Bienleinstorstraße Ernst-Barlach-Straße An der großen Salzgaß Gartengräben Gartengräben Weiherhof Rebenstraße Paul-Klee-Straße Käthe-Kollwitz-Straße Fechtstraße Grötzinger Straße Neuensteinstraße Eichrodtweg Turmbergstraße Am Burgweg Auf dem Guggelensberg Im Zeitvogel Am vorderen weißen Rainle Im obern Wolf Am Grollenberg -Durlach- In dem Sonnental Reichardtstraße Kallmorgenstraße Im untern Rappeneigen Gartengräben Seboldstraße Ernst-Barlach-Straße Unterer Lußweg Gartengräben In den Weihergärten Rebenstraße Prinzessenstraße Rappenstraße Jägerstraße Eichelgasse Am Dechantsberg Im obern Baußer Carl-Hofer-Straße Lußstraße Lußsteige Lußstraße Blumentorstraße Gymnasiumstraße Haldenwangstraße Alte Weingartener Straße Lamprechtstraße Strählerweg Strählerweg Dürrbachstraße Hahnemannstraße Rittnertstraße Reichardtstraße Im untern Wolf Auf der Hochstätt Rittnertstraße Im Zeitvogel An dem Stich Jean-Ritzert-Straße In dem Sonnental Im Hotzer Auf dem Ringelberg -Durlach- Dachsbau Jean-Ritzert-Straße Jean-Ritzert-Straße In den hohen Erlen Zur Gießerei Seboldstraße Im mittleren Rappeneigen Badener Straße Gartengräben Lange Gass In den Imbergärten Gartengräben Weiherstraße Am Stadtgraben Pfinztalstraße Keramikweg Gartengräben Lußstraße Brunnenhausstraße Im Baußer Badener Straße Käthe-Kollwitz-Straße Nonnenbühl Lamprechtstraße Bergbahnstraße Kastellstraße Im Rosengärtle Im obern Wolf Im obern alten Berg Reichardtstraße Hotzerweg Auf dem Turmberg Rittnertstraße Turmberg -Wald- An der Silbergrub Auf dem Ringelberg -Durlach- Vogelsang Dachsbau Kallmorgenstraße Im untern Rappeneigen Im Fuchsen Gartengräben An der großen Gaß Kelterstraße Malerin-Häuschen-Wiesen Gartengräben Gartengräben Gartengräben An der großen Salzgaß Gartengräben Imberstraße Basler-Tor-Straße Gartengräben Bienleinstorstraße Max-Liebermann-Straße Gartengräben Gartengräben Gartengräben Unterer Lußweg Gartengräben Gartengräben Breite Gass Marstallstraße Bäderstraße Schloss-Schule Im oberen Dechantsberg Max-Beckmann-Straße Karl-Weysser-Straße Badener Straße Hengstplatz Pfinzstraße Käthe-Kollwitz-Straße Im Rennich Bergwaldstraße Strählerweg Posseltstraße Louise-Schroeder-Weg Steinlesweg Im Rotkamm Reichardtstraße In der Tasch Im Eisenhafengrund Im Hotzer Im untern alten Berg Turmberg -Wald- In der Höhe Dürrbach Im Judenbusch In dem Sonnental Gartengräben Im obern Rappeneigen Gartengräben Gartengräben Amthausstraße Zunftstraße Badener Straße Gartengräben Marstallstraße Kleinbachstraße Max-Beckmann-StraßeErich-Heckel-Straße Auf dem Schlössle Blumentorstraße Friedrich-Eberle-Straße Pfinzstraße Im obern Dechantsberg Bergwaldstraße Bergwaldstraße Rittnertstraße Strählerweg Am Lerchenberg Jung-Stilling-Straße Im Rosengärtle Auf dem Turmberg Kastellstraße Eisenhafengrundgraben Am Lerchenberg In den Fürstenäckern Hotzerweg Bei dem Rutsch An der Silbergrub Auf dem Katzenberg Auf dem Ringelberg -Grötzingen Am Grollenberg Auf dem Ringelberg -Grötzingen Dekan-Hofheinz-Straße Rommelstraße Im mittleren Rappeneigen August-Macke-Straße Gartengräben Gartengräben Gartengräben Gartengräben Rollerstraße Lederstraße Spitalstraße Im Kennental Königstraße Schlössleweg Karlsburgstraße Markgrafengymnasium Karl-Weysser-Straße Hohenwettersbacher Weg Hauckstraße Grötzinger Straße Alte Weingartener Straße Elly-Heuss-Weg Käthe-Kollwitz-Straße Strählerweg Im Kaiserberg Sepp-Herberger-Weg Gewann Im Untern Wolf Am Friedhof Machstraße Am Friedhof Im Eisenhafengrund Sportschule Schöneck Sepp-Herberger-Weg In der äußern Höhe Eisenhafengrundgraben Im Judenbusch Jean-Ritzert-Straße Turmberg -Wald- Am Grollenberg Rittnert Gewann Im mittleren Rappeneigen Badener Straße Malerin-Häuschen-Wiesen Gartengräben In den Erlengärten Gärtnerstraße Zur Gießerei Gartengräben Gartengräben Große Salzgasse Gartengräben Gartengräben In den Bildgärten Gartengräben Gartengräben Gartengräben Mittelstraße Am Zwinger Friedrichschule An der Stadtmauer Rumpelweg Große Salzgasse Badener Straße Imberstraße Schlossgarten -Durlach- Ochsentorstraße Hubstraße Engelbert-Strobel-Straße Neuensteinstraße Unterer Dechantsberg links Käthe-Kollwitz-Straße Bergwaldstraße Im Rosengärtle Strählerweg Am Steinbruch Schule am Turmberg Steinlesweg Jean-Ritzert-Straße Ochsenstraße Turmberg -Wald- Jean-Ritzert-Straße Reichardtstraße Jean-Ritzert-Straße Dachsbau Ochsenberg Turmberg -Wald- Auf dem Katzenberg -Durlach- An der Silbergrub Am Grollenberg -Grötzingen- Am Grollenberg Gewann Am Grollenberg Auf dem Ringelberg -Durlach- Am Grollenberg -Grötzingen- Basler-Tor-Straße Gartengräben Gärtnerstraße Pfinztalstraße Im untern Egen Max-Liebermann-Straße Gartengräben Gartengräben Gartengräben Gartengräben Gartengräben Gartengräben Rommelstraße An der langen Gaß Breite Gass Zehntstraße Lederstraße Pfinzstraße An der Fayence Pfinzstraße Franz-Marc-Straße Paula-Modersohn-Straße Geigersbergstraße Pfinztalstraße Lyonel-Feininger-Weg Geigersbergstraße Pfistergrund Liebensteinstraße Strählerweg Strählerweg Rittnertstraße Turmbergstraße Wolfweg Im Lerchenberg Strählerweg Im Rosengärtle In der Tasch Turmberg -Wald- Rittnertstraße Dürrbach Auf dem Ringelberg -Durlach- Vogelsang Bereich E Bereich ABPlan.Nr. 795 Bereich BBPlan.Nr. 797 Bereich CBPlan.Nr. 810 Rechtsverbindlichseit 19.03.2010 Rechtsverbindlichseit 23.04.2010 Rechtsverbindlichseit 25.02.2011 Bereich D

  • Anlage 1 Übersicht
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan „Hanggebiet Durlach - Bereich D“ M.1:10.000 Stadtpl anungsamt St adt Karlsruhe L iegenschaftsamt 28.07.2021

  • Anlage 2 Aufstellungsbeschluss
    Extrahierter Text

    Der Oberbürgermeister: Stadt Karlsruhe Karlsruhe, 28.07.2021 BEBAUUNGSPLAN Aufstellungsbeschluss Stadtplanungsamt: M. 1:1.500 "Hanggebiet Durlach - Bereich D"

  • Bebauungsplan "Hanggebiet Durlach - Bereich D"
    Extrahierter Text

    Beschlussvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2021/1107 Verantwortlich: Dez. 6 Dienststelle: StplA Bebauungsplan „Hanggebiet Durlach – Bereich D“, Karlsruhe-Durlach hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Planungsausschuss 26.11.2021 2 x Beschlussantrag (Kurzfassung) Der Planungsausschuss der Stadt Karlsruhe beschließt gem. § 2 Abs. 1 BauGB, den Bebauungsplan "Hanggebiet Durlach - Bereich D“, Karlsruhe - Durlach aufzustellen. Maßgebend für die Abgrenzung des Plangebietes ist der beiliegende Lageplan des Stadtplanungsamtes / Liegenschaftsamtes im Maßstab 1:1.500 vom 28.07.2021. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen | Erträge (Zuschüsse und Ähnliches) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzüglich Folgeerträge und Folgeeinsparungen) Ja ☐ Nein ☒ Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja ☐ Nein ☐ Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: ☐ Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) ☐ Umschichtungen innerhalb des Dezernates ☐ Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein ☐ Ja ☒ durchgeführt am 10.11.2021 Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Zusammenfassung Im September 2006 fasste der Planungsausschuss den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Hanggebiet Durlach“ mit dem Ziel den bestehenden locker bebauten und durchgrünten Gebietscharakter zu sichern. Dazu waren ergänzende Regelungen zu treffen, die eine Überformung des Gebietes verhindern, ohne die Grundzüge der bisherigen Planung maßgeblich zu berühren. Im weiteren Verfahrensverlauf wurde 2007 auf Grund der Heterogenität der Bestandsbebauung die Planung in fünf Teilbereiche gegliedert. Nachdem für drei von fünf Teilbereiche des Gesamtgebietes „Hanggebiet Durlach“ bereits Bebauungspläne rechtskräftig geworden sind und der vierte Teilbereich die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB durchlaufen hat, empfiehlt die Verwaltung, für den letzten Teilbereich, das Hanggebiet Durlach - Bereich D, den Aufstellungsbeschluss zu fassen. Der förmliche Beschluss bildet die rechtliche Voraussetzung für folgende planungsrechtliche Instrumente: • Erlass einer Veränderungssperre zur Sicherung der Planung durch den Gemeinderat (§ 14 BauGB) • Zurückstellung von Baugesuchen bis zur Dauer von zwölf Monaten (§ 15 Abs. 1 BauGB) • Zulässigkeit von Vorhaben während der Planaufstellung (§ 33 BauGB) Die künftigen Festsetzungen zur Art und zum Maß der baulichen Nutzung werden auf der Grundlage der vorhanden Bestandsbebauung und in Anlehnung an die Festsetzungen des Bebauungsplanes „Hanggebiet Durlach – Bereich E“ getroffen. Hintergrund der Planung Grundstücksteilungen und Nachverdichtungen, die die städtebauliche Struktur des Hanggebiets Durlach negativ verändern, gaben 2006 den Anlass planungsrechtliche Maßnahmen zu ergreifen. Ziel war die Sicherung der städtebaulichen Qualität des hanglagigen Gebietes. Eine damals im Bereich Geigersberg durchgeführte Analyse von Neubauten ergab, dass für diese die Festsetzungen der vorhandenen Bebauungspläne und Möglichkeiten der LBO voll ausgereizt wurden, anders als bei älteren Bauten im Hanggebiet. Die neuen Bauten wiesen eine Maßstäblichkeit auf, die über die historisch gewachsenen Bebauung des Hanggebietes hinausging. Durch die zunehmende Nachverdichtung war zu erwarten, dass auch in bisher noch locker bebauten Bereichen des Hanggebietes der bisherige städtebaulichen Charakter überschritten und somit langfristig aufgelöst wird, da in wesentlichen Teilen des Hanggebietes zu diesem Zeitpunkt das zulässige Maß der baulichen Nutzung nach § 34 BauGB zu beurteilen war. Viele der vorhandenen historischen Bebauungspläne regeln lediglich Straßenfluchten und Vorgärten. Gegenüber dem Beginn der Planung für das Hanggebiet Durlach hat sich die Wohnraumnachfrage deutlich gesteigert. Insofern besteht ein Zielkonflikt zwischen der Fortführung der 2006 begonnen und schon weit fortgeschrittenen Sicherung der lockeren hanglagigen städtebaulichen Qualität des Gebietes und dem Erfordernis neue Wohnbauflächen durch Innenentwicklung zu schaffen. Dies hatte z.B. im Bebauungsplanverfahren „Hanggebiet Durlach – Bereich E“ zur Folge, dass Festsetzungen zur maximalen Anzahl von Wohneinheiten nach oben angepasst wurden, bzw. im weiteren Verfahrensverlauf in bereits verdichteten Bereichen höhere Grundflächenzahlen (GRZ) festgesetzt wurden. Im weiteren Verlauf dieses Bebauungsplanverfahrens ist deshalb zu prüfen, ob Festsetzungen mit Auswirkungen auf das Maß der baulichen Nutzung auf Basis der Gesamtplanungsintention aus 2006 übernommen werden sollen oder unter Berücksichtigung der besonderen topographischen Verhältnisse ein etwas höheres Maß der baulichen Nutzung entwickelt und zugelassen werden kann. Derzeit geplante Festsetzungen Der Umgriff des Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan "Hanggebiet Durlach – Bereich D", Karlsruhe-Durlach hat eine Fläche von 13,8 ha. Das Gebiet umfasst im Wesentlichen das Wohngebiet zwischen der Badener Straße und der Bergwaldstraße sowie zwischen Geigersbergstraße und Lußstraße, wobei das Seniorenzentrum „Parkschlössle“ sowie die nördlich davon gelegenen Grundstücke an der Badener Straße ausgenommen sind. – 3 – Grundlage der Planung sind – analog den Festsetzungen des Hanggebiets Durlach – Bereich E - folgende Festsetzungen: • Art der baulichen Nutzung als Reines Wohngebiet • maximal zulässige Wandhöhe bei talseitigen Gebäuden von maximal 7,00 m und bei hangseitigen Gebäuden von maximal 9,00 m • maximal zwei Vollgeschosse • maximale Überschreitung der zulässigen Grundfläche durch Nebenanlangen, Garagen um 25% • die Grundflächenzahl (GRZ) von 0,25 • maximal drei Wohneinheiten pro Gebäude • die Geländeoberfläche darf in ihrer Topografie nicht wesentlich verändert werden, da der Geländeverlauf dieses Hanggebiet charakteristisch prägt. Verfahren Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen ist beabsichtigt, die Planung möglichst im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB ohne förmliche Umweltprüfung aufzustellen. Um den Gebietscharakter zu erhalten und den Regelungseingriff so gering wie möglich zu halten, soll eine Satzung aufgestellt werden, die nur insoweit neue Festsetzungen einführt, wie es zur Erhaltung des bisherigen Gebietscharakters geboten ist. Diejenigen Festsetzungen, die sich nicht bewährt haben oder fehlen, werden durch neue Festsetzungen ersetzt. Alle anderen bestehenden Festsetzungen, die nicht betroffen sind, besonders die zeichnerischen Festsetzungen, sollen, soweit auch diese von der Änderung nicht betroffen sind, weiter gelten. Die seit 2006 erstellten Bebauungspläne im Hanggebiet Durlach wurden bisher im vereinfachten Verfahren aufgestellt. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung nach § 3 Abs. 1 BauGB wird voraussichtlich auf Grund der derzeitigen pandemiebedingte Einschränkungen von Präsenzveranstaltungen ersatzweise in Form einer erweiterten Darlegung im Amtsblatt erfolgen. Sofern die pandemiebedingte Einschränkungen zum Zeitpunkt der frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit entfallen sind, soll sie jedoch in Form einer Bürgerversammlung durchgeführt werden, da bei den zuvor durchgeführten Verfahren, jeweils ein öffentliches Interesse gegeben war. Ein neuer Aufstellungsbeschluss für das Hanggebiet Durlach - Bereich D wird notwendig, um die planungsrechtlichen Sicherungsinstrumente, wie eine Zurückstellung von Baugesuchen oder den Erlass einer Veränderungssperre für Bauvorhaben, die der Planintention widersprechen, auch für die ergänzten Festsetzungsvorschläge anwenden zu können. Ergänzend sind seit der Planung für das Hanggebiet Durlach - Bereich E aus dem Bestand abgeleitete maximal zulässige Wandhöhen hinzugekommen, die Festsetzung einer Geschossflächenzahl (GFZ) bzw. von erweiterten Grenzabständen sind entfallen. Beschluss: Der Planungsausschuss der Stadt Karlsruhe beschließt gem. § 2 Abs. 1 BauGB, den Bebauungsplan "Hanggebiet Durlach - Bereich D“, Karlsruhe - Durlach aufzustellen.