Alkoholkonsum Werderplatz - Sachstandsbericht

Vorlage: 2021/1093
Art: Informationsvorlage
Datum: 10.09.2021
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Ordnungs- und Bürgeramt
Erwähnte Stadtteile: Südstadt

Beratungen

  • Hauptausschuss (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 12.10.2021

    TOP: 2

    Rolle: Kenntnisnahme

    Ergebnis: mehrheitlich zugestimmt

Zusätzliche Dateien

  • Werderplatz
    Extrahierter Text

    Beschlussvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2021/1093 Verantwortlich: Dez. 2 Dienststelle: OA Alkoholkonsumverbot Werderplatz - Sachstandsbericht Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Hauptausschuss 12.10.2021 2 x Beschlussantrag Der Hauptausschuss nimmt den Sachstandsbericht der Verwaltung zur Kenntnis und stimmt der von der Verwaltung vorgeschlagenen weiteren Vorgehensweise zu. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen | Erträge (Zuschüsse und Ähnliches) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzüglich Folgeerträge und Folgeeinsparungen) Ja ☐ Nein ☒ Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja ☐ Nein ☐ Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: ☐ Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) ☐ Umschichtungen innerhalb des Dezernates ☐ Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein ☒ Ja ☐ durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Ergänzende Erläuterungen 1. Kurze Zusammenfassung Am 11. Dezember 2018 hat der Gemeinderat den Erlass einer Polizeiverordnung über ein Alkoholkonsumverbot auf dem Werderplatz beschlossen. Die Verordnung ist bis Ende Oktober 2023 befristet und regelt ein Alkoholkonsumverbot auf dem Werderplatz im Zeitraum jährlich vom 1. April bis 31. Oktober, jeweils montags bis samstags von 11 bis 20 Uhr. 2. Lagedarstellung Nach Mitteilung des Polizeipräsidiums Karlsruhe weist für den Zeitraum vom 1. April 2020 bis 31. Oktober 2020 die polizeiliche Statistik für die Bereiche Werderplatz und Werderstraße insgesamt 181 Straftaten aus, davon 37 Fälle unter Alkoholeinfluss. Im Vergleichszeitraum 1. April bis 31. Oktober 2018, in welchem noch kein Alkoholkonsumverbot bestand, waren 211 Straftaten und hierunter 38 Fälle unter Alkoholeinfluss registriert. Im Zeitraum vom 1. April 2019 bis zum 31. Oktober 2019 und damit dem ersten Jahr der Gültigkeit des Alkoholkonsumverbots, wurden 90 Straftaten und davon acht unter Alkoholeinfluss dokumentiert. Zahlen des Polizeipräsidiums Karlsruhe Zeitraum Beschreibung Straftaten gesamt Straftaten unter Alkoholbeeinflussung 01.04.2020 - 31.10.2020 Zeitraum mit Alkoholkonsumverbot 2020 181 37 01.04.2019 - 31.10.2019 Vergleichszeitraum 2019 mit Alkoholkonsumverbot 90 8 01.04.2018 - 31.10.2018 Vergleichszeitraum 2018 ohne Alkoholkonsumverbot 211 38 01.11.2020 - 31.03.2021 Winterzeit ohne Alkoholkonsumverbot 2020/2021 104 15 01.11.2019 – 31.03.2020 Vergleichszeitraum 2019/2020 46 5 01.11.2018 – 31.03.2019 Vergleichszeitraum 2018/2019 109 13 Die Anzahl der Straftaten auf dem Werderplatz und in der Werderstraße hat sich während des ersten Gültigkeitszeitraumes des Alkoholkonsumverbotes 2019 mehr als halbiert. Im Jahr 2020 ist ein deutlicher Anstieg festzustellen. Auch bei der Anzahl der polizeilich registrierten Vorfälle ohne Straftaten, wie beispielsweise Streitigkeiten und hilflosen Personen, ist eine Veränderung ersichtlich. Während hier im Zeitraum des geltenden Alkoholkonsumverbotes vom 1. April bis 31. Oktober 2020 insgesamt 320 Vorfälle dokumentiert sind, waren es im Vergleichszeitraum 2019 noch 199 und im Vergleichszeitraum 2018 ohne bestehendes Alkoholkonsumverbot 426 Vorfälle. In diesen Fallzahlen sind nicht nur szenetypische Vorfälle berücksichtigt, sondern alle polizeirelevanten Vorgänge bis hin zu Verkehrsunfällen. Der Anstieg der Fallzahlen im Jahr 2020 muss vorsichtig interpretiert werden. Sowohl die Anzahl der festgestellten Straftaten als auch die Anzahl der Vorkommnisse ohne Straftaten lässt sich unter anderem auf Schwerpunktkontrollen des Polizeipräsidiums Karlsruhe zur Bekämpfung von Straftaten und Ordnungsstörungen auf dem Werderplatz sowie verstärkte Kontrollen in Zusammenhang mit der – 3 – Corona-Pandemie zurückführen. Hier wurde die Kontrolltätigkeit auf Grund der Pandemielage deutlich erhöht. Anhand des Lagebildes des Kommunalen Ordnungsdienstes (KOD) ist diese Entwicklung am Werderplatz ebenfalls erkennbar. Während des Gültigkeitszeitraumes des Alkoholkonsumverbotes 2020 wurden bei 94 Einsätzen Ordnungsstörungen festgestellt, bei denen die betroffenen Personen offensichtlich alkoholisiert waren. Im Vorjahr waren es im Vergleichszeitraum 29 Vorfälle. Zahlen des KOD Zeitraum Beschreibung KOD-Einsätze Ordnungsstörungen unter Alkoholbeeinflussung 01.04.2020 - 31.10.2020 Zeitraum mit Alkoholkonsumverbot 504 94 01.04.2019 - 31.10.2019 Vergleichszeitraum 2019 mit Alkoholkonsumverbot 377 29 01.04.2018 - 31.10.2018 Vergleichszeitraum 2018 ohne Alkoholkonsumverbot 211 38 01.11.2020 - 31.03.2021 Winterzeit ohne Alkoholkonsumverbot 399 20 01.11.2019 - 31.03.2020 Vergleichszeitraum 2019/2020 439 31 01.11.2018 - 31.03.2019 Vergleichszeitraum 2018/2019 275 9 Die Auswertungen des KOD ergeben für den Zeitraum vom 1. April bis 30.Oktober 2020, dass bei 94 von 504 Einstätzen Ordnungsstörungen festgestellt wurden, bei denen die betroffenen Personen unter alkoholischer Beeinflussung standen. Im Vergleich zum Vorjahreszeitraum lässt sich auch hier coronabedingt eine Steigerung der Kontrolltätigkeit und damit auch eine Erhöhung der festgestellten Ordnungsstörungen unter Alkoholbeeinflussung erkennen. In den Monaten vom 1. November bis 31. März ist das Alkoholkonsumverbot jeweils außer Kraft, da es erfahrungsgemäß in dieser Zeit zu weniger alkoholbedingten Straftaten und Ordnungsstörungen als in den Sommermonaten kommt. Der KOD stellte in der Zeit vom 1. November 2020 bis zum 31. März 2021 mit 20 Ordnungsstörungen eine geringere Zahl an Ordnungsstörung im Kontext einer Alkoholisierung der Betreffenden wie im Vergleichszeitraum des Vorjahres fest, allerdings auch bei etwas geringeren Kontrollzahlen als im Vorjahreszeitraum. Die Lagebildauswertung des KOD ergibt auch, dass der Großteil dieser Ordnungsstörungen von wenigen Einzelpersonen ausging. Unabhängig von den reinen Statistikzahlen sind vor Ort durchaus Veränderungen feststellbar. Hinsichtlich der Beanspruchung des Platzes durch große Gruppen trat eine deutliche Verbesserung ein. Im Jahr 2018 hielten sich gleichzeitig bis zu 80 Szeneangehörige auf dem Werderplatz auf. Mit Beginn des Alkoholkonsumverbotes verteilte sich diese große Gruppe auf kleinere Gruppen an verschiedenen Örtlichkeiten, beispielsweise am Festplatz oder in den Straßenzügen rund um den Werderplatz. Anwohnende und Gewerbetreibende berichteten über weniger Pöbeleien, Ruhestörungen, Verschmutzungen und andere typische Szeneprobleme. Rund um den Werderplatz entstand eine neue Aufenthaltsqualität. Gleichwohl sind andere Örtlichkeiten (insbesondere der Festplatz) nun stärker belastet. Neue Brennpunkte sind hierdurch aber nicht entstanden. Die schrittweisen Erfolge sind nicht nur auf das Alkoholkonsumverbot, sondern die Kombination aus Sozialarbeit und ordnungsrechtlichen Maßnahmen zurückzuführen. Während die Ordnungskräfte von Polizeivollzugsdienst und Kommunalem Ordnungsdienst das Alkoholkonsumverbot auf dem Werderplatz konsequent durchgesetzt haben, wurde der alkoholakzeptierende Aufenthaltsraum A³ – 4 – des Diakonischen Werkes in der Schützenstraße gut angenommen, soweit dies im Rahmen der Corona-Regelungen möglich war. Zwischenzeitlich wurde jedoch der Mietvertrag für diese Räumlichkeiten seitens des Vermieters gekündigt, ein Ersatz konnte bis zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Vorlage noch nicht gefunden werden. Auffällig waren in den vergangenen Monaten Probleme mit einigen wenigen, aber sehr aggressiven Einzelpersonen, die sich für Hilfs- und Beratungsangebote nicht zugänglich zeigten und sich von Maßnahmen der Ordnungsbehörden nicht beindrucken ließen. Kontrollmaßnahmen, befristete Platzverweise sowie längerfristige Aufenthaltsverbote und Bußgelder zeigten bislang nicht die gewünschte Wirkung. Der KOD hat aufgrund der Corona-Pandemie auch am Werderplatz die Kontrolltätigkeiten intensiviert. Leider musste hier festgestellt werden, dass sich viele Personen insbesondere der hiesigen Szene nur eingeschränkt an die Corona-Regeln halten. Somit mussten auch viele Verstöße gegen die Corona- Verordnung angezeigt werden. Nur durch verstärkte Präsenz der Polizei und des KOD konnten hier Störungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung begegnet werden. Eine weiterhin grundsätzlich positive Wirkung des Alkoholkonsumverbots am Werderplatz ist daher wohl auch zukünftig nur durch eine hohe Kontrolldichte und polizeilichen Maßnahmen im Einzelfall zu erzielen. 3. Rechtliche Würdigung Auch nach Änderung des Polizeigesetzes Baden-Württemberg im Oktober 2020 besteht die rechtliche Möglichkeit, an bestimmten Örtlichkeiten ein Alkoholkonsumverbot zu erlassen. Nach wie vor sind aber die Vorgaben des Polizeigesetzes, die für die Anordnung eines solchen Alkoholkonsumverbots erfüllt sein müssen, gegenüber der vorherigen Fassung unverändert und eher eng gefasst. Es wird noch immer eine Mindestbelastung der Fläche mit typischerweise alkoholbedingten Straftaten und/oder Ordnungswidrigkeiten vorausgesetzt. Eine räumliche oder zeitliche Ausweitung des aktuell für den Bereich des Werderplatzes geltenden Alkoholkonsumverbotes ist damit nach den erhobenen Einsatzzahlen rechtlich nicht begründbar. Die Verwaltung schlägt daher vor, das Alkoholkonsumverbot am Werderplatz in der bisherigen Ausgestaltung beizubehalten und die weitere Entwicklung am Werderplatz im nächsten Jahr nochmals zu evaluieren. Dies auch vor dem Hintergrund, dass durch die Corona-Pandemie in den Jahren 2020 und 2021 eine Vergleichbarkeit der Situation und damit der Zahlen aus dem Jahr 2019 nicht wirklich gegeben ist. Mit den Erkenntnissen aus 2022 und darauffolgend 2023 kann dann im Herbst 2023 die Entscheidung über eine mögliche Verlängerung oder auch Veränderung des Alkoholkonsumverbots getroffen werden. Beschluss: Antrag an den Hauptausschuss Der Hauptausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und stimmt der vorgeschlagenen Verfahrensweise zu.

  • Protokoll TOP 2 HA
    Extrahierter Text

    Niederschrift 23. Sitzung Hauptausschuss 12. Oktober 2021, 16:30 Uhr öffentlich Bürgerssaal, Rathaus Marktplatz Vorsitz: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 2. Punkt 2 der Tagesordnung: Alkoholkonsum Werderplatz - Sachstandsbericht Vorlage: 2021/1093 Beschluss: Der Hauptausschuss nimmt den Sachstandsbericht der Verwaltung zur Kenntnis und stimmt der von der Verwaltung vorgeschlagenen weiteren Vorgehensweise zu. Abstimmungsergebnis: Bei 1 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung mehrheitlich zugestimmt Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 2 zur Behandlung auf. Stadträtin Fahringer (GRÜNE) zeigt sich erfreut über den Erfolg des Verwaltungskonzepts. Die Straftaten seien seit dem Alkoholkonsumverbot auf dem Werderplatz zurückgegangen. Es sei richtig und wichtig, alkoholkranken Menschen einen Treffpunkt anzubieten, wo sie Beratung er- hielten. Ihre Fraktion sei damit einverstanden, das Alkoholkonsumverbot zunächst bis Herbst 2023 zu verlängern. Stadträtin Melchien (SPD) erklärt, ihre Fraktion werde der vorgeschlagenen Vorgehensweise zu- stimmen. Dennoch sei die Situation weiterhin schwierig. Wichtig sei die Kombination. Daher müsse dieses Angebot weiterhin einen festen Platz haben. Gerade weil sich die Situation auf dem Werderplatz noch nicht gänzlich entspannt habe, müsse man weiter evaluieren und überlegen, welche Maßnahmen zielführend seien. Der vorgelegte Bericht spreche nicht für eine Ausweitung. Vielmehr sollte die bisherige Vorgehensweise beibehalten werden. Stadtrat Hofmann (CDU) kann sich seinen beiden Vorrednerinnen anschließen. Es sei ein gutes Projekt. Es zeige sich, dass man gemeinschaftlich etwas vorangebracht habe. Richtig sei, dieses Projekt entsprechend fortzuführen und das Alkoholkonsumverbot zu verlängern. Man sei es den Bürgerinnen und Bürgern am Werderplatz schuldig. Man müsse schnellstmöglich schauen, ent- sprechende Räumlichkeiten zu finden, um es weiter durchführen zu können. – 2 – Stadtrat Hock (FDP) findet, dass das Projekt weitergeführt werden müsse. Jedoch müsse man sich den Bericht näher anschauen. Man müsse sich fragen, ob es ein Fehler gewesen sei, den Po- lizeiposten dort abzuschaffen und ob man dies nicht rückgängig machen könne. Was der KOD dort leiste, sei kein Zuckerschlecken. Für die Gewerbetreibenden dort sei es ebenfalls schwierig. Man müsse auf jeden Fall dranbleiben. Der Mietvertrag für das A 3 laufe aus. Seiner Fraktion sei es wichtig, Ersatzräumlichkeiten zu finden. Das Alkoholkonsumverbot am Werderplatz müsse weiter bestehen. Auch die Kontrolldichte müsse bleiben, auch wenn man wisse, dass die Perso- nalstärke des KOD das oftmals nicht hergebe. Seiner Fraktion sei daran gelegen, dass die Polizei personell zur Seite stehe. Stadtrat Bimmerle (DIE LINKE.) kann sich seinen Vorredner*innen anschließen. Man müsse je- doch feststellen, dass man einem gewissen Teil weder mit präventiven noch mit ordnungspoliti- schen Maßnahmen begegnen könne. Es stelle sich die Frage, wie man damit umgehe. Seine Frak- tion werde sich heute enthalten. Wichtig sei für seine Fraktion, dass es keine permanente Maß- nahme für die nächsten zwei oder drei Jahrzehnte sein könne. Stadtrat Cramer (KAL/Die PARTEI) bekennt, seine Fraktion habe damals der Maßnahme nicht zu- gestimmt. Man habe befürchtet, dass sich die Gesamtsituation nicht wirklich verbessere, dass auch die Bewohnerinnen und Bewohner nicht das gewünschte Ergebnis sähen. Das zeige sich auch in den Stadtteiltreffen. Die Befürchtung einer Verlagerung an andere Plätze habe sich be- stätigt. Er werde heute und auch in Zukunft dieser Vorlage nicht zustimmen. Stadtrat Kalmbach (FW|FÜR) bekräftigt, seine Fraktion werde der Vorlage gerne zustimmen. Die Aussage von Herrn Cramer stelle er in Frage. Der erste Effekt sei sehr positiv gewesen. Jetzt habe man eine Rückwärtswelle, die man sich nicht erklären könne. Wenn der KOD erscheine, wechsel- ten die Leute an andere Stellen. Sobald der KOD wieder weg sei, kämen sie zurück. Es finde ledig- lich eine Verlagerung statt. Die Frage sei, welchen Unterschied eine Polizeistation ausmache. Polizeipräsidentin Denner erklärt, der Polizeiposten Südstadt sei nicht weg. Er sei lediglich umge- zogen und befinde sich nun in der Augartenstraße. Man habe durchaus Erfolge feststellen können. Die großen Gruppierungen, die man vor dem Al- koholkonsumverbot am Werderplatz festgestellt habe, seien seit dem Verbot dort nicht mehr an- zutreffen. Es gebe lediglich noch kleinere Gruppen, die sich am Abend dort träfen. Der Vorsitzende schlägt vor, sich in ein, zwei Jahren darüber zu unterhalten, ob man ein Alkohol- konsumverbot über das ganze Jahr ausspreche. In der Landespolitik sei momentan Thema, wie man mit dieser Problematik umgehe. Nachdem keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, lässt er über die Vorlage abstimmen und stellt bei 1 Nein-Stimme und 1 Enthaltung mehrheitliche Zustimmung fest. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: – 3 – Hauptamt – Ratsangelegenheiten – 29. Oktober 2021