Bebauungsplan "Westlich der Erzbergerstraße zwischen New-York-Straße und Lilienthalstraße", Karlsruhe-Nordstadt: Auslegungsbeschluss
| Vorlage: | 2021/1079/1 |
|---|---|
| Art: | Änderungs-/Ergänzungsantrag |
| Datum: | 28.09.2021 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Zentraler Juristischer Dienst |
| Erwähnte Stadtteile: | Nordstadt, Südweststadt |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 28.09.2021
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: mehrheitlich abgelehnt
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Ergänzungs-/Änderungsantrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier DIE LINKE.-Gemeinderatsfraktion Eingang: 27.09.2021 Vorlage Nr.: 2021/1079/1 Bebauungsplan "Westlich der Erzbergerstraße zwischen New-York-Straße und Lilienthalstraße", Karlsruhe-Nordstadt: Auslegungsbeschluss Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 28.09.2021 7 x Der Gemeinderat möge beschließen: Begleitend zum Auslegungsbeschluss werden folgende Punkte als festgeschriebene Planungsziele in das Verfahren aufgenommen: 1. Der Investor GEM / CG-Gruppe verpflichtet sich im Rahmen eines städtebaulichen Vertrags zu a. Bau von 30 % Sozialwohnungen / öffentlich geförderten Wohnungen b. Bau von 20 % preisgedämpften Wohnungen Auf der ihm zur Verfügung stehenden Fläche für Wohnungsbau. Beides gemäß Richtlinien öffentlicher geförderter Wohnungsbau des Landes BW 2. Die Stadt Karlsruhe schreibt die Flächen im Bebauungsgebiet fest, die gemäß dem Verfahren „Konzeptvergabe“ an gemeinwohlorientierte Wohnungsprojekte vergeben werden sollen und beginnt mit Auslegungsbeschluss mit Informationsveranstaltung und -angeboten das Verfahren 3. Der Stellplatzschlüssel für Wohnungen im Gebiet wird – wo rechtlich möglich - abgeändert in maximal 0,7 Stellplätze pro Wohnung statt maximal 1,0 Stellplätze und freiwillig möglicher Absenkung auf 0,7 Stellplätze. 4. Die Bewegungs- bzw. Freiflächenangebote des NCO-Jugendclubs werden nicht beschnitten, wie vorgesehen. a. Die Parcours-Halle bleibt erhalten oder wird vor Abriss neben dem NCO-Gebäude neu erstellt. b. Die Skater-Fläche bleibt erhalten oder wird im Bereich der Freifläche neu angelegt. Begründung: zu 1: Für das Planungsgebiet kommt grundsätzlich lediglich eine KAI-Quote von 10% Sozialwohnungen bzw. 10% sogenannter preisgedämpfter Wohnungen (KAI mit Stand von 2014) zur Anwendung. Im Verfahren wurde dies vielfach, u.a. bei der Anhörung der Öffentlichkeit im Oktober 2018 kritisiert und deutlich höhere Quoten an preiswerten Wohnungen gefordert. Sowohl der zuständige Baubürgermeister Fluhrer, sowie der neue Mehrheitsgesellschafter der GEM – damals CG-Elementum haben öffentlich höhere Quoten zugesichert: Befragt für einen Beitrag der INKA vom Juli 2020 führt BM Fluhrer aus: „[Es] liefen gerade Verhandlungen mit dem Investor über einen höheren Sozialwohnungsanteil.“ Die CG-Elementum als Mehrheitsgesellschafter der GEM führt an gleicher Stelle aus: „Nach den derzeitigen Planungen der CG Elementum und Verhandlungen mit der Stadtverwaltung ist auf dem C-Areal ein Anteil öffentlich geförderter Sozialwohnungen von 30 Prozent vorgesehen. Zusätzliche 20 Prozent der Wohnungen werden „preisgedämpft“ angeboten und sollen als „gesellschaftlicher Beitrag“ auch für Menschen mit mittleren Einkommen und ohne große Ersparnisse erschwinglich sein.“ – 2 – Somit können ca. 300 preiswerte Wohnungen zusätzlich entstehen. Damit diese Zusicherung nicht späteren geänderten Wünschen des Investors anheimfällt, sollen diese im Rahmen eines Städtebaulichen Vertrags bzw. eines anderen Vertrags zwischen Stadt und GEM / CG-Gruppe festgeschrieben werden. zu 2. Der Gemeinderat hat ein Verfahren zur „Konzeptvergabe“ von Grundstücken für gemeinwohlorientierten Wohnungsbau beschlossen. Diese für das Planungsgebiet verbindliche Vorgabe wird in den Unterlagen am Rande erwähnt, entsprechend für die Konzeptvergabe vorgesehene Grundstücke sind nicht gekennzeichnet. Diese Flächen sind festzuschreiben und mit dem Verfahren der Konzeptvergabe unmittelbar zu beginnen. Die Benennung einer zuständigen Stelle als Ansprechpartner in den Verfahren – von OB Mentrup gegenüber bestehenden Wohnprojektinitiativen zugesichert – steht unseres Wissens ebenfalls aus. zu 3. Mit „Zukunft Nord“ wurde die Umsetzung von ambitionierten Nachhaltigkeitszielen und zeitgemäßem Verkehrskonzept durch die Stadt postuliert. Dass jetzt noch immer ein voller Stellplatz pro Wohneinheit möglich sein soll, ist ernüchternd. Die Planung bleibt hinter der ursprünglichen Zielsetzung der Verwaltung eines Stellplatzschlüssels von 0,7 KFZ pro WE zurück und dies trotz hervorragender Anbindung durch ÖPNV und für den Radverkehr. Die Landesbauordnung würde strengere Vorgaben zulassen. Es stellt sich die Frage, ob hier Investoren entgegengekommen wird, für die mehr Stellplätze letztlich höhere Verkaufspreise bedeuten. Es ist kein Ausweis einer zukunftsgerichteten und klimagerechten Planung. Dies tritt auch im Vergleich zu den Festsetzungen des Bebauungsplan Staudenplatz deutlich zu Tage. zu 4. Der Abriss der gut genutzten Parcours-Halle – auf ehemals städtischem Grundstück gegenüber dem NCO - wurde ohne eine der Öffentlichkeit bekannte Gegenleistung dem privaten Investor GEM / CG-Gruppe zugesichert. Ein Ersatzbau westlich des NCO-Gebäudes wird in den Planungsunterlagen lediglich als Option benannt. Die Stadt soll den Neubau oder Erhalt der bisherigen Halle jetzt verbindlich beschließen. Das Angebot wird insbesondere von Kindern und Jugendlichen aus dem Stadtteil sehr gut genutzt und ist insofern weiterzuführen. Neue Vorhaben, bspw. am Rande des Ostaueparks sind für Kinder aus der Nordstadt und anliegenden Stadtteilen kein adäquater Ersatz. Die Skaterflächen tauchen in den Planungsunterlagen unter dem Kapitel „Lärmemmisionen“ auf. Aus Sicht der Unterzeichnenden handelt es sich zuallererst um wichtige Freizeit- und Sportmöglichkeiten für Kinder und Jugendliche, die zu erhalten bzw. auf den Freiflächen des Gebiets neu anzulegen sind. Die neu entstehende Stadtteilerweiterung „Zukunft Nord“ muss sich mehr an den Bedürfnissen und Bedarfen der Stadtgesellschaft orientieren und weniger an den Renditeerwartungen eines privaten Investors. Dies soll durch die geforderten Ergänzungen bzw. Änderungen gewährleistet werden. Unterzeichnet von: Mathilde Göttel Karin Binder Lukas Bimmerle
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Stellungnahme zum Änderungsantrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier DIE LINKE-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: 2021/1079/1 Verantwortlich: Dez. 6 Dienststelle: StplA Bebauungsplan "Westlich der Erzbergerstraße zwischen New-York-Straße und Lilienthalstraße", Karlsruhe-Nordstadt: Auslegungsbeschluss Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 28.09.2021 7 X Kurzfassung Die Verwaltung empfiehlt, den Antrag abzulehnen. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen | Erträge (Zuschüsse und Ähnliches) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzüglich Folgeerträge und Folgeeinsparungen) Ja ☒ Nein ☐ Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja ☐ Nein ☐ Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: ☐ Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) ☐ Umschichtungen innerhalb des Dezernates ☐ Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☐ Ja ☒ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☒ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☐ Ja ☒ Korridorthema: Mobilität, meine grüne Stadt Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein ☒ Ja ☐ durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Ergänzende Erläuterungen 1. Der Investor GEM / CG-Gruppe verpflichtet sich im Rahmen eines städtebaulichen Vertrags zu a) Bau von 30 % Sozialwohnungen / öffentlich geförderten Wohnungen / b) Bau von 20 % preisgedämpften Wohnungen auf der ihm zur Verfügung stehenden Fläche für Wohnungsbau, beides gemäß Richtlinien für öffentlich geförderten Wohnungsbau des Landes BW. Der Planungsausschuss der Stadt Karlsruhe hat in seiner Sitzung am 20. Juli 2017 beschlossen, den Bebauungsplan "Westlich der Erzbergerstraße zwischen New-York-Straße und Lilienthalstraße" aufzustellen. Der Grundsatzbeschluss des Gemeinderates zum KAI vom 21. Januar 2014 sah zu diesem Zeitpunkt eine Bereitstellungsquote für den geförderten Wohnungsbau von 20 Prozent vor, welches der Eigentümer durch Unterzeichnung der Grundzustimmung 2016 anerkannt hat. Die Erhöhung der Bereitstellungsquote des geförderten Wohnungsbaus auf 30 Prozent ergab sich durch die im 26. September 2017 erfolgte Evaluierung des KAI. Für neue Verfahren ab diesem Zeitpunkt gilt die höhere Bereitstellungsquote von 30 Prozent. Im Städtebaulichen Vertrag wurde daher eine Bereitstellungsquote von 20 Prozent entsprechend der Grundzustimmung für den geförderten Wohnungsbau vereinbart. Zudem konnte auf Grundlage der erfolgten Weiterentwicklung einzelner Baufelder eine zusätzliche Bereitstellungsquote von 50 Prozent dieser höherwertigen Ausnutzung vereinbart werden. Der städtebauliche Vertrag wurde im Juli 2021 durch GEM unterzeichnet. Über die Inhalte wurde der Planungsausschuss in seiner Sitzung am 8. Juli informiert. Daraufhin erfolgte die Gegenzeichnung durch die Stadt. 2. Die Stadt Karlsruhe schreibt die Flächen im Bebauungsgebiet fest, die gemäß dem Verfahren „Konzeptvergabe“ an gemeinwohlorientierte Wohnungsprojekte vergeben werden sollen, und beginnt mit Auslegungsbeschluss mit Informationsveranstaltung und -angeboten das Verfahren. Es gibt keine entsprechende Festsetzungsmöglichkeit im Baugesetzbuch, um bereits im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens die Flächen für die Konzeptvergabe verbindlich festzulegen. Aktuell ist die Stadt Karlsruhe nicht Eigentümerin von vermarktbaren Flächen, die im Rahmen der Konzeptvergabe an entsprechende Wohnungsprojekte vergeben werden könnten. Der nördliche Teil des Plangebiets befindet sich in Privateigentum, der südliche Teil mehrheitlich im Eigentum des Landes Baden- Württemberg. Zwischen dem Land und der Stadt Karlsruhe wurden bereits Gespräche geführt, wonach diese Landesflächen im Zuge des Bodenordnungsverfahrens durch die Stadt erworben werden können. Die Bildung der Flächen beziehungsweise neuen Baugrundstücke für gemeinwohlorientierte Wohnungsprojekte erfolgt nach Satzungsbeschluss im Umlegungsverfahren. Erst nach Bestandskraft der Umlegung und nach Eigentumsübergang von Flächen an die Stadt stehen diese für eine Konzeptvergabe zur Verfügung. Interessierten Wohnprojektinitiativen erhalten allerdings bereits jetzt eine entsprechende Information, wenn sie auf die Stadt Karlsruhe zukommen. Selbstverständlich werden bei der künftigen Vergabe städtischer Flächen die betreffenden Beschlüsse zur Konzeptvergabe umgesetzt. 3. Der Stellplatzschlüssel für Wohnungen im Gebiet wird – wo rechtlich möglich - abgeändert in maximal 0,7 Stellplätze pro Wohnung statt maximal 1,0 Stellplätze und freiwillig möglicher Absenkung auf 0,7 Stellplätze. Die Herleitung des Stellplatzschlüssels wurde mit der Politik und der Öffentlichkeit mehrfach abgestimmt. Mit dem Stellplatzschlüssel werden die unterschiedlichen Wechselwirkungen berücksichtigt. So soll der Stellplatzbedarf des Quartiers innerhalb Zukunft Nord selbst abgedeckt werden. Wenn zu wenige Stellplätze vorhanden sind, würden Fremdparker in die umliegenden Gebiete der Nordstadt drängen. – 3 – Laut statistischen Auswertungen gibt es in Karlsruhe derzeit im Mittel 0,9 Pkw/WE, auch in der Nordstadt liegt der Wert derzeit bei gut 0,9 Pkw/WE – trotz hervorragender Anbindung durch den ÖPNV und für den Radverkehr. Es wird daher eine Reduktion auf 0,9 Stpl/WE ohne weiteren Nachweis zugelassen, aufgrund der städtebaulichen und verkehrlichen Rahmenbedingungen, für welche die Stadt sorgt bzw. bereits gesorgt hat. Ziel für Zukunft Nord ist es, einen niedrigeren aber realistischen Wert zu erreichen. In der West- und der Südweststadt liegt der Wert bei 0,7 Pkw/WE und kann als realistischer Zielwert für Zukunft Nord gesehen werden. Daher wurde die maximale Reduzierungsmöglichkeit auf 0,7 Stpl/WE für Zukunft Nord begrenzt. Bauherr*innen wird eine Reduzierung auf insg. 0,7 Stpl/WE ermöglicht, wenn diese ein Mobilitätskonzept mit baulichen und organisatorischen Maßnahmen bei Bauantrag vorlegen. Bauherr*innen sollen ihr Mobilitätskonzept bei der Vermarktung ihrer Immobilie bewerben und somit gezielt auch autofreie Haushalte ansprechen. Die eingesparten Baukosten sollen dadurch möglichst an die Bewohnenden weiter gereicht werden. Das Prinzip, dass sowohl die Stadt als auch die Bauherr*innen bzw. die Investoren für einen nachhaltig mobilen Stadtteil sorgen müssen –, wurde vom Planungsausschuss in früheren Sitzungen bestätigt. Dieses Prinzip wurde in Arbeitsgruppen auch mit dem Investor GEM abgestimmt. Das Angebot der Reduzierung der Stellplatzverpflichtung auf 0,7 Stpl/WE ist im Übrigen analog zum Verfahren Staudenplatz, mit dem Unterschied, dass dort bereits ein Mobilitätskonzept von der Volkswohnung als Entwickler vorliegt und hier die Mobilitätskonzepte der einzelnen, noch nicht bekannten Akteure im Rahmen des Baugenehmigungsverfahren vorgelegt werden. Erstmals in Karlsruhe wird beim Projekt Zukunft Nord außerdem bestimmt, dass nicht mehr als 1,0 Stpl/WE hergestellt werden dürfen. 4. Die Bewegungs- bzw. Freiflächenangebote des NCO-Jugendclubs werden nicht beschnitten, wie vorgesehen. a) Die Parcours-Halle bleibt erhalten oder wird vor Abriss neben dem NCO-Gebäude neu erstellt. b) Die Skater-Fläche bleibt erhalten oder wird im Bereich der Freifläche neu angelegt. Ein Erhalt der bestehenden Parcourshalle östlich des NCO-Clubs ist nicht möglich, da ansonsten das städtebauliche Konzept nicht umgesetzt werden kann und die erforderliche Erschließung und wertvolle Wohnbauflächen entfallen würden. Sie bleibt deshalb zunächst bis Ende 2022 erhalten und wird dann je nach Baufortschritt abgebrochen. Außerdem ist sie baulich in einem schlechten Zustand. Der Bebauungsplan ermöglicht einen großzügigen rechtlichen Rahmen für eine bauliche Entwicklung des NCO-Clubs. Es liegt noch kein Raumprogramm für eine mögliche bauliche Erweiterung vor. Der Stadtjugendausschuss ist hierzu in der Abstimmung mit HGW. In einem ersten Schritt werden Interimslösungen für Bewegungsangebote der Parcours-Szene im bestehenden NCO-Gebäude unter Einbindung der Jugendlichen geprüft. Sobald der politische Wille zum Bau einer neuen Halle (Planungsauftrag und Mittelbereitstellung) formuliert wird, kann eine solche gebaut werden. Die Skaterfläche kann weder erhalten noch westlich im Bereich der Freifläche neu angelegt werden, da im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens gutachterlich festgestellt wurde, dass die dadurch verursachten Lärmemissionen nicht vereinbar mit der Entwicklung von angrenzenden Wohngebieten sind. Auf der am 10. Juli 2021 durchgeführten Jugendkonferenz wurde der Wunsch geäußert, einen Ersatzstandort in der näheren Umgebung zu finden. Der Stadtjugendausschuss steht hierzu bereits im Austausch mit dem Bürgerverein Nordstadt.
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