Uferweg an der Pfinz zwischen Hubstraße und Pforzheimer Straße
| Vorlage: | 2021/1061 |
|---|---|
| Art: | Antrag |
| Datum: | 07.09.2021 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Stadtamt Durlach |
| Erwähnte Stadtteile: | Durlach |
Beratungen
- Ortschaftsrat Durlach (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 15.09.2021
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: Kenntnisnahme
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Uferweg an der Pfinz zwischen Hubstraße und Pforzheimer Straße B ́90/DIE GRÜNEN-OR-Fraktion eingegangen am: 07.08.2021 Vorlage Nr.: 2021/1061 Verantwortlich: Dez. 5 u. 6 Dienststelle: GBA Gremium Termin TOP ö nö Ortschaftsrat Durlach 15.09.2021 9 ☒ ☐ Kurzfassung Die Verwaltung empfiehlt, den Antrag abzulehnen. Gegen die Entwicklung eines gewässerbegleitenden Fußwegs sprechen das Wasserrecht sowie der Natur- und Baumschutz. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen | Erträge (Zuschüsse und Ähnliches) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzüglich Folgeerträge und Folgeeinsparungen) Ja ☐ Nein ☒ Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja ☐ Nein ☐ Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: ☐ Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) ☐ Umschichtungen innerhalb des Dezernates ☐ Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☐ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein ☐ Ja ☒ durchgeführt am 15.09.2021 Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit Stellungnahme zum Antrag – 2 – Ergänzende Erläuterungen Die Pfinz im Bereich Durlach ist ein Gewässer 2. Ordnung in der Unterhaltung des städtischen Tiefbauamtes. Unter besonderem Schutz steht der Gewässerrandstreifen, der im Innenbereich 5 Meter beidseitig des Gewässers breit ist. Im Gewässerrandstreifen besteht ein gesetzlicher Verbotskatalog (§ 29 Wassergesetz Baden-Württemberg und § 38 Wasserhaushaltsgesetz). Nicht zulässig ist auch der Bau eines Uferwegs. Die Bestimmungen zum Gewässerrandstreifen sind vom Gesetzgeber so formuliert, dass Ausnahmen in der Regel nicht möglich sind. Eine Ausnahme könnte im Einzelfall nur dann erteilt werden, wenn überwiegende Gründe des Wohls der Allgemeinheit dies erfordern oder das Verbot im Einzelfall zu einer unbilligen Härte führen würde und keine Alternativen möglich sind. Infolge dessen käme nur ein Wegeverlauf außerhalb des Gewässerrandstreifens in Betracht, der deutlich abgesetzt und damit oberhalb des Pfinzufers verlaufen müsste. Es bestehen für diesen Gewässerabschnitt aber zusätzlich erhebliche naturschutzfachliche Bedenken: An der Pfinz in Durlach bestehen Brutvorkommen des streng geschützten Teichhuhns. Dem städtischen Umwelt- und Arbeitsschutz liegen detaillierte Monitoring-Daten zu dieser Art vor. Insbesondere dieser Abschnitt dient den Teichhühnern als beruhigter Rückzugs- und Brutraum. In Anbetracht der oberliegenden, durch Wege gut erschlossenen und dadurch stärker gestörten Abschnitte der Pfinz kommt solchen ruhigeren Abschnitten eine große Bedeutung für den nachhaltigen Schutz zu. Durch einen neuen Weg entlang des Ufers würden auch in diesen Abschnitt Störungen hineingetragen mit der Folge einer nachhaltigen Beeinträchtigung der lokalen Population. Desweitern sprechen hier Gründe des Baumschutzes gegen den Bau eines Weges. Für die Herstellung müsste in einigen Abschnitten stark in die vorhandene Böschung und den Wurzelraum vorhandener Bäume eingegriffen werden, was absehbar erhebliche Beeinträchtigungen der Vitalität zur Folge hätte. Hier wären zudem erhebliche Überformungen des Uferhanges und damit des Grünzugs zu befürchten. Hervorzuheben ist die bereits heute vorhandene hohe Bedeutung des gesamten Grünzugs an der Pfinz für das Naturerleben und die Erholung, die es zu bewahren gilt. Erholungssuchende können die innerörtliche Gewässerlandschaft der Pfinz in diesem Abschnitt an mehreren Aufenthaltsbereichen sowie einem gebauten Uferzugang genießen. Aufgrund der genannten Hemmnisse sieht die Verwaltung keine Möglichkeit für die Neuanlage eines Fußweges und empfiehlt daher den Antrag abzulehnen.
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Extrahierter Text
Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Uferweg an der Pfinz zwischen Hubstraße und Pforzheimer Straße B ́90/DIE GRÜNEN-OR-Fraktion eingegangen am: 07.08.2021 Vorlage Nr.: 2021/1061 Verantwortlich: Dez. 5 u. 6 Dienststelle: GBA i.B.m. StPlA und TBA Gremium Termin TOP ö nö Ortschaftsrat Durlach 15.09.2021 9 ☒ ☐ Einer der beliebtesten Spazierwege in Durlach ist der Weg direkt am Pfinzufer zwischen der Hubstraße und der Obermühle. Die direkte Nähe zum Bach lässt den Besucher/die Besucherin die Geräusche des Wassers hören und es lassen sich aus nächster Nähe die Wasservögel und Fische beobachten. Auf Anregung des Anglervereins Durlach bitten wir um Prüfung, ob eine Fortsetzung dieses Uferweges auch zwischen Hubstraße und Pforzheimer Straße möglich wäre. Neben dem hohen Freizeitwert auch dieses Wegab- schnittes würde durch diesen Weg eine Trennung des Fußverkehrs vom Fahrradverkehr ermöglicht, da der Töp- ferweg auch von vielen Radler/innen genutzt wird. Antrag: Wir beantragen eine Planung und erste Kostenschätzung für einen Uferweg an der Pfinz zwischen Hubstraße und Pforzheimer Straße. Denkbar als alternative kleine Lösung wäre auch die Ausgestaltung eines Teilabschnit- tes zum Aufenthalt am Wasser, z. B. im Bereich der bestehenden kleinen Treppenanlage. unterzeichnet von: Ulrich Wagner und die Fraktion B ́90/Die Grünen im OR Durlach Antrag