Illegales Parken auf Carsharing-Parkflächen muss Konsequenzen haben
| Vorlage: | 2021/1059 |
|---|---|
| Art: | Antrag |
| Datum: | 07.09.2021 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Stadtamt Durlach |
| Erwähnte Stadtteile: | Durlach |
Beratungen
- Ortschaftsrat Durlach (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 15.09.2021
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: Kenntnisnahme
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Illegales Parken auf Carsharing-Parkflächen muss Konsequenzen haben B ́90/DIE GRÜNEN-OR-Fraktion eingegangen am: 05.07.2021 Vorlage Nr.: 2021/1059 Verantwortlich: Dez. 1 Dienststelle: StaDu i.B.m OA Gremium Termin TOP ö nö Ortschaftsrat Durlach 15.09.2021 7 ☒ ☐ Um Carsharing-Parkplätze kennzeichnen zu können, hat das BMVI 2020 ein Piktogramm festgelegt. Mit diesem Schild sind u. a. Carsharing-Parkplätze des lokalen Betreibers Stadtmobil am Parkplatz am Blumentor in Durlach gekennzeichnet. Leider können die Parkflächen nur selten für Carsharing-Fahrzeuge genutzt werden, da sich dort meist illegal abgestellte Fahrzeuge befinden. Dem Betreiber Stadtmobil wurde durch städtische Behörden mitgeteilt, dass illegales Parken hier nur geahndet werden könne, wenn es durch das Stadtmobil-Büro dem Ordnungsamt mitgeteilt wird und dann das illegal parkende Fahrzeug noch durch Mitarbeiter des Ordnungsamtes vor Ort aufgefunden wird. Dieses Vorgehen führt dazu, dass illegales Parken hier nur in absoluten Ausnahmesituationen während der Büro-Öffnungszeiten (Mo-Fr 10-18 Uhr) des Betreibers geahndet werden kann. Der Betreiber hat darauf reagiert und einen E-Mail-Benachrichtigungsservice für Carsharing-Kunden eingerichtet, der die Standorte der am Blumentor stationierten Fahrzeuge mitteilt, da sie i.d.R. nicht auf den Carsharing-Parkplätzen vorzufinden sind. Dies erscheint unakzeptabel. Antrag: 1. Das Ordnungsamt möge im Rahmen der Überwachung des ruhendes MIV ein besonderes Augenmerk auf die Verkehrsverstöße Blumentorparkplatz und andere Carsharing-Parkflächen richten. 2. Wir regen eine Kooperation des Ordnungsamtes (Bußgeldstelle) mit Stadtmobil an, sodass der Betreiber per Bild dokumentiertes illegales Parken unabhängig vom Anzeigezeitpunkt zur Anzeige bringen kann. 3. Die Stadtverwaltung Karlsruhe wird aufgefordert, das noch weitgehend unbekannte BMVI Piktogramm in der breiten Öffentlichkeit bekannter zu machen. Hierzu könnten beispielsweise die Stadtzeitung und der Bürgerbrief genutzt werden. unterzeichnet von: Johannes Ruf und die Fraktion B90/Die Grünen im OR Durlach Antrag
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Extrahierter Text
Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Illegales Parken auf Carsharing-Parkflächen muss Konsequenzen haben B ́90/DIE GRÜNEN-OR-Fraktion eingegangen am: 05.07.2021 Vorlage Nr.: 2021/1059 Verantwortlich: Dez. 1 Dienststelle: StaDu i.b.m .. OA Gremium Termin TOP ö nö Ortschaftsrat Durlach 15.09.2021 7 ☒ ☐ Kurzfassung Der Gemeindevollzugsdienst in Karlsruhe Durlach ist derzeit mit 3 Teilzeitkräften besetzt, die ein besonderes Augenmerk auf die Carsharing Parkplätze legen. Die Firma Stadtmobil kann als Zeuge fungieren, wenn der Verstoß tatsächlich vor Ort festgestellt wird. Sofern Nutzende von Stadtmobil das Vergehen feststellen, können diese eine Privatanzeige bei der Bußgeldstelle vorlegen. Die Straßenverkehrsstelle des Ordnungs- und Bürgeramtes wird eine entsprechende Pressemitteilung zum Zusatzzeichen 1010-70 Straßenverkehrsordnung (StVO) "Carsharing" den Medien zur Verfügung stellen. Darüber hinaus werden die Bürgervereine und alle Ortsverwaltungen an der Pressearbeit beteiligt. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen | Erträge (Zuschüsse und Ähnliches) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzüglich Folgeerträge und Folgeeinsparungen) Ja ☐ Nein ☐ Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja ☐ Nein ☐ Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: ☐ Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) ☐ Umschichtungen innerhalb des Dezernates ☐ Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☐ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☐ Ja ☐ Korridorthema Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein ☐ Ja ☐ durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☐ Ja ☐ abgestimmt mit Stellungnahme zum Antrag – 2 – Ergänzende Erläuterungen 1.Das Ordnungsamt möge im Rahmen der Überwachung des ruhenden MIV ein besonderes Augenmerk auf die Verkehrsverstöße Blumentorparkplatz und andere Carscharing- Parkflächen richten. Der Gemeindevollzugsdienst in Karlsruhe Durlach ist derzeit mit 3 Teilzeitkräften besetzt, die im 3 – Schicht – System (Morgen-, Mittag- und Abendschicht) den ruhenden Verkehr überwachen. Dabei werden regelmäßig auch die Örtlichkeiten „Parkplatz am Blumentor“ und „Parkplatz an der Festhalle“ kontrolliert. Hierbei wird ein besonderes Augenmerk auf die Carsharing Parkplätze gelegt. Werden Verstöße wegen zu Unrecht parkender Fahrzeuge auf den Carsharing- Parkplätzen gemeldet erfolgt kurzfristig eine zusätzliche Kontrolle. Die Örtlichkeiten werden weiterhin im Rahmen der personellen Möglichkeiten kontrolliert. 2. Wir regen eine Kooperation des Ordnungsamtes (Bußgeldstelle) mit Stadtmobil an, sodass der Betreiber per Bild dokumentiertes illegales Parken unabhängig vom Anzeigezeitpunkt zur Anzeige bringen kann. Für die Kontrolle des ruhenden Verkehrs im Stadtgebiet Karlsruhe ist grundsätzlich die Verkehrsüberwachung und der Kommunale Ordnungsdienst zuständig. Im Stadtteil Durlach obliegt dies dem Stadtamt Durlach selbst. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, eine Privatanzeige bei der Bußgeldstelle einzureichen. Die Firma Stadtmobil kann jedoch nur als Zeuge fungieren, wenn der Verstoß tatsächlich vor Ort festgestellt wird. Sofern Nutzende von Stadtmobil das Vergehen feststellen, können diese eine Privatanzeige bei der Bußgeldstelle vorlegen. Gerne können die Nutzenden die Meldungen auch über die Firma Stadtmobil bei der Bußgeldstelle einreichen. Hierbei ist zu beachten, dass der jeweilige Nutzende als Zeuge fungiert und seine persönlichen Daten im Ordnungswidrig-keitenverfahren aufgeführt sind. Die anzeigende Person wird gegebenenfalls als Zeuge oder Zeugin vor Gericht geladen. Um die Anzeigen bearbeiten zu können, müssen der Bußgeldstelle folgende Angaben vollständig vorgelegt werden: • Tatort (genaue Anschrift beziehungsweise Beschreibung) • Tatzeit – 3 – • Nennen des Verstoßes • Fotos mit erkennbarer Aufnahme des amtlichen Kennzeichens und Aufnahme des gesamten Fahrzeuges, aus der der Standort hervorgeht • Zeuge mit ladungsfähiger Anschrift Aus Datenschutzgründen muss jede Ordnungswidrigkeit einzeln angezeigt werden (pro Schreiben eine Anzeige mit Unterschrift). Name und Anschrift der anzeigenden Person werden der angezeigten Person mitgeteilt. Die Anzeigen in Papierform mit Unterschrift können grundsätzlich beim Ordnungs- und Bürgeramt, Bußgeldstelle, Steinhäuserstraße 22, 76135 Karlsruhe oder per E-Mail an bussgeldstelle@oa.karlsruhe.de eingereicht werden. Anzeigen, die im Ordnungswidrigkeitenverfahren in Schriftform für das im Streitfall zuständige Amtsgericht benötigt werden, sind der Bußgeldstelle handschriftlich unterschrieben vorzulegen. 3. Die Stadtverwaltung Karlsruhe wird aufgefordert, das noch weitgehend unbekannte BMVI Piktogramm in der breiten Öffentlichkeit bekannter zu machen. Hierzu könnten beispielsweise die Stadtzeitung und der Bürgerbrief genutzt werden. Die Straßenverkehrsstelle des Ordnungs- und Bürgeramtes wird eine entsprechende Pressemitteilung zum Zusatzzeichen 1010-70 Straßenverkehrsordnung (StVO) "Carsharing" den Medien zur Verfügung stellen. Darüber hinaus werden die Bürgervereine und alle Ortsverwaltungen an der Pressearbeit beteiligt.