Altglas- und Altkleiderstandort in der Hermann-Höpker-Aschoff-Straße

Vorlage: 2021/1045
Art: Beschlussvorlage
Datum: 31.08.2021
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Ortsverwaltung Neureut
Erwähnte Stadtteile: Neureut

Beratungen

  • Ortschaftsrat Neureut (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 14.09.2021

    TOP: 5

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: einstimmig zugestimmt zum modifizierten Antrag

Zusätzliche Dateien

  • TOP_5_Sammelstation_Hermann-Hoepker-Aschoff-Str
    Extrahierter Text

    Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Thema Altglas- u.- Altkleiderstandort in der Hermann-Höpker-Aschoff- Straße Vorlage Nr.: Nr. Verantwortlich: Dez. Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Ortschaftsrat 14.09.2021 5 ☒ ☐ ☐ ☐ ☐ ☐ Information (Kurzfassung) Der Ortschaftsrat Neureut entscheidet auf Neureuter Gemarkung über den Verbleib bzw. die Versetzung des Altglas- und Altkleiderstandorts im Wendebereich der Hermann-Höpker-A- schoff-Straße. Das Amt für Abfallwirtschaft wird beauftragt, den Beschluss umzusetzen und gegebenenfalls einen Ersatzstandort zu finden. Finanzielle Auswir- kungen Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen | Erträge (Zuschüsse und Ähnli- ches) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzüg- lich Folgeerträge und Folgeeinsparungen) Ja ☐ Nein ☐ Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja ☐ Nein ☐ Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: ☐ Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) ☐ Umschichtungen innerhalb des Dezernates ☐ Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☐ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein ☐ Ja ☒ durchgeführt am 14.09.2021 Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit Beschlussvorlage – 2 – Ergänzende Erläuterungen Die Kindertagesstätte Kirchfeldmäuse kam auf die Ortsverwaltung zu, mit der Bitte einen an- deren Standort für den Altglas- und Altkleiderstandort im Wendebereich der Hermann- Höpker-Aschoff-Straße zu finden. Beklagt werden mangelnde Leerungsintervalle und immer wieder Scherben im Bereich der Kindertagesstätte. Mit Aufnahme des Schulbetriebes der Freien aktiven Schule Karlsruhe betrifft dies nicht nur die Kita sondern auch das Schulgelände. Im Vorfeld wurden mehrere Versuche seitens Ortsverwaltung Neureut unternommen, den Standort zu verlagern. Dies wurde seitens Amt für Abfallwirtschaft und der Glaskommission abgelehnt. Die fachlichen Stellungnahmen sind wie folgt aufgeführt. Der Vorschlag eines Ersatzstandortes in der Johann-Gregor-Schlosser-Straße wurde nicht ge- folgt. Stellungnahmen hierzu: Stadtplanungsamt: Aus städtebaulicher und stadtgestalterischer Sicht sollte an dem Standort Hermann-Höpker-Aschoff-Straße nach Möglichkeit festgehalten werden. Es handelt sich um einen bedeutenden Glas- und Kleidercontainerstandort, der aufgrund seiner günstigen räumlichen Verknüpfung mit dem Rewe-Markt sehr vielen entsorgungswilligen Bür- gern dienlich ist. Entsprechend zahlreich sind die angebotenen Container. Die räumliche Situa- tion am Wendehammer ermöglicht dennoch eine geordnete, übersichtliche Aufstellung ohne erhebliche Beeinträchtigung der Funktion der öffentlichen Fläche an dieser Stelle. Kurzzeitig auftretende Konkurrenzsituationen zwischen Elterntaxis und Glasanlieferern sind gegeben und aus unserer Sicht als Folge gleichberechtigter Nutzungsanforderungen an den öffentlichen Stra- ßenraum zu betrachten. Außerhalb dieser konfliktträchtigen Zeiten überwiegen die Standort- vorteile als Containerstandort deutlich. Außer der guten Erreichbarkeit sind dies die Ferne von Wohnbebauung (Lärmbelastung), das Platzangebot zum Halten, Rangieren und auch für die Abholung und die dennoch gegebene soziale Kontrolle aufgrund der hohen Nutzungsfrequenz und der übersichtlichen städtebaulichen Situation, mit der Folge, dass Müllablagerungen und Verschmutzungen, sowie Vandalismus eher selten sind. Der ebenfalls besichtige Standort an der Johann-Georg-Schlosser-Straße ist eine gute Zu- kunftsoption, keinesfalls jedoch als Ersatz für den aktuellen Standort geeignet, da er viele der o. g. Kriterien nicht oder nicht in gleicher Weise erfüllt. Er sollte nochmals begangen und ggf. aufgebaut werden, sobald die Bebauung dort fortgeschritten ist und sich ein Bedarf ergibt. Stadt Karlsruhe Stadtplanungsamt Bereich Lammstraße7 Das Gartenbauamt ist der Meinung, dass der aktuelle Standort die bestmögliche Lösung dar- stellt, da eine Anlieferung des Altglases und der Textilien, dort mit kurzen Wegen für die Bevöl- kerung gewährleistet ist. (Nähe zum Wohngebiet und dem REWE-Markt). Der Standort ist auch groß genug, um eine zeitgleiche Entsorgung von Altglas und Alttextilien und die Interessen weiterer Verkehrsteilnehmer zu ermöglichen. Darüber hinaus kann das Entsorgungsfahrzeug auf dem großen Wendehammer stressfrei die Container entleeren. Der Alternativvorschlag liegt einerseits sehr abseits, zum Zweiten müssen – 3 – dort Vermüllungen des Umfeldes befürchtet werden, da es sich um reines Industriegebiet han- delt und somit keinerlei soziale Kontrolle stattfinden kann. Gartenbauamt Karlsruhe Entsorgungsfirma: Bei der heutigen Standortbesichtigung der Glas – und Kleidercontainer in der Herrmann-Höpker-Aschoff-Straße, haben wir einen sauberen Platz vorgefunden. Für viele Menschen die in diesem Stadtteil wohnen, vor allem den Älteren und Behinderten wäre ein Standortwechsel der Container eher unzumutbar. Ich denke der jetzige Standort ist für alle Bürger ein Vorteil, man sollte sich genau überlegen ob ein Wechsel sinnvoll wäre. Ich hoffe, dass eine Lösung für beide Seiten gefunden wird. KNETTENBRECH + GURDULIC Rhein-Neckar GmbH Betriebsstätte Karlsruhe Hansastraße 31 76189 Karlsruhe Amt für Abfallwirtschaft: Dass Abfallentsorgungskonzept der Stadt Karlsruhe sieht unter ande- rem, für alle Bürgerinnen und Bürger, eine flächendeckende Entsorgungsmöglichkeit für Altglas und Alttextilien vor. Das Altglas betreffend, ist im Übrigen für alle Städte und Kommunen eine verbindliche Vorgabe des Dualen Systems Deutschland (grüner Punkt). Diese gibt vor, dass pro 900 Einwohner eine entsprechende Anzahl von Altglascontainern, zur Verfügung gestellt wer- den muss. Die Glaskommission muss bei der Auswahl der Standplätze eine Vielzahl von Kriterien beachten, wie z.B. die oben erwähnte vorgegebene Flächenversorgung mit Glascontainern, die Berück- sichtigung, auch älteren und behinderten Menschen eine Entsorgungsmöglichkeit von Altglas in deren Umfeld zu ermöglichen, die Einhaltung der Verkehrssicherheit und die gefahrlose Ent- leerung der Behälter durch den Glasentsorger. Der Altglas- u.- Altkleiderstandort in der Hermann-Höpker-Aschoff-Str. wurde im Zuge der Er- schließung von Kirchfeld–Nord vor vielen Jahren eingerichtet. Sowohl die Altglasbehälter, wie auch die Textilcontainer, werden von den Bürgerinnen und Bürgern seit Jahren sehr gut angenommen. Bei dem Standort handelt es sich um öffentliche Fläche. Die Sammelbehälter wurden innerhalb eines groß angelegten Wendehammers installiert. Die Entsorgungscontainer stehen dort ver- kehrskonform (dies wurde uns vom Ordnungsamt bestätigt). Es besteht für alle Fahrzeuge die Möglichkeit, dort ohne Schwierigkeiten zu wenden. Eine Sondernutzungserlaubnis ist über das Tiefbauamt angemeldet. Verunreinigungen, welche unter Umständen von den Gefäßen ausgehen können, werden vom Amt für Abfallwirtschaft einmal die Woche beseitigt. Darüber hinaus kann im Bedarfsfall der Standort überturnusmäßig gereinigt werden. Aufgrund der eingehenden Prüfung vor Ort und o.g. Argumentationen, sieht das Amt für Ab- fallwirtschaft keine konkrete Veranlassung, die Altglas und Textilbehälter zu verlegen und ver- tritt daher die Meinung, dass der Standort, Hermann-Höpker-Aschoff-Straße beibehalten wer- den soll. – 4 – Amt für Abfallwirtschaft Ottostr. 21 76227 Karlsruhe Fazit: Die Glaskommission hat folgenden Beschluss festgelegt: An dem Standort in der Hermann- Höpker-Aschoff-Str. soll festgehalten werden. Die vorgeschlagene Alternative in der Johann-Georg-Schlosser-Str., kann aus Sicht der Glas- kommission kein Ersatz für den derzeitigen Standort sein. Alleine die räumliche Entfernung zur Wohnbebauung (mit dem Fahrzeug einen guten Kilometer, zu Fuß entspechend mehr), ist für die Bürgerinnen und Bürger nicht zumutbar. Darüber hinaus ist die Gefahr sehr groß, dass bei Standorten, welche sich in der Peripherie befinden, es zu starken Verunreinigungen und Ablagerungen von Abfällen kommen kann. Auch Sachbeschädigungen und Diebstähle an Textilcontainern, sind bei solchen Standplätzen sehr wahrscheinlich. Hierfür gibt es in den Randgebieten von Karlsruhe einige traurige Beispiele. Abschließend bleibt festzuhalten, dass der von der Ortsverwaltung Neureut vorgeschlagenen Standort in der Johann-Georg-Schlosser-Straße, nach abgeschlossener Erschließung des Gebie- tes, durchaus als zusätzlicher Altglas- und Textilsandort in Frage kommen könnte. Stellungnahme der Ortsverwaltung Neureut: Auf die Wünsche und Anregungen seitens Neureut (Kita, Schule und Ortsverwaltung) wurde nicht eingegangen. Grundsätzlich vertreten wir die Auffassung, dass auf Neureuter Gemarkung der Ortschafstrat Neureut das letzte Wort hierzu haben sollten. Dies ist so in § 6 Nr. 4 des Eingliederungsvertra- ges geregelt. Unser Kompromissvorschlag wäre bei Beibehaltung des Standortes, dass der Reinigungsrhyth- mus und die Anzahl der Leerungen dort verdoppelt wird. Sollte das AfA dem nicht nachkom- men, sollte der Standort zum Ende des Jahres 2021 aufgegeben werden. Beschluss: I. Antrag an den Ortschaftsrat oder Ausschuss 1. Der Ortschaftsrat Neureut entscheidet auf Neureuter Gemarkung über den Verbleib des Altglas- und Altkleidercontainer im Wendebereich der Hermann-Höpker-Aschoff-Straße. II. Auf die Tagesordnung der Sitzung des OR-Neureut am 14.09.2021 III. Übersendung der Vorlage an die Mitglieder des Ortschaftsrates oder Ausschusses. IV. z. d. A. (Aktenzeichen) Ortsvorsteher Hauptamt Sachbearbeitung Hr. Jäger -110